Online-Unterhaltsberechnung – Ist das überhaupt sinnvoll?
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Ist aufgrund dieser Tatsache eine Online-Unterhaltsberechnung per E-Mail, per Telefon oder auf dem Postwege überhaupt möglich? Wie unsere langjährigediesbezügliche Erfahrung zeigt, ist in den meisten Fällen eine Unterhaltsberechnung auch auf diesem Wege möglich.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort. Bei einer Online-Unterhaltsberechnung können sie auf einem einfachen Weg, schnell und ohne eine Terminsvereinbarung eine Berechnung der bestehenden Unterhaltsverpflichtung erhalten. Auch fernab von Deutschland z.B. im Urlaub, bei einem Auslandsaufenthalt etc. können Sie sich so durch uns beraten lassen.
Für eine umfassende und rechtssichere Online-Unterhaltsberechnung benötigen wir jedoch einige Daten von Ihnen, die Sie uns zunächst zur Verfügung stellen müssen, bevor eine Berechnung erfolgen kann.
Wir bieten Ihnen:
1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Unterhaltsberechnung.
2. Kostensicherheit: Wir unterbreiten Ihnen auf Ihre Anfrage hin zunächst ein kostenloses Honorarangebot. Auf Ihren Wunsch hin, können wir Sie selbstverständlich sofort beraten. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich normalerweise nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG – Einführung). Zum 01.07.2006 ist die gesetzliche Beratungsgebühr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weggefallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach § 34 RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte bei einer Beratung ( = der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr gemäß §§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 Euro brutto (190,00 Euro netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 290,00 € brutto (250,00 Euro netto) für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (ohne Auslagenpauschale). In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 € bis 150,00 € brutto.
Wir rechnen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren selbstverständlich auch über Ihre Rechtschutzversicherung ab. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem/r Mitarbeiter/in eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen. Selbstverständlich können auch wir eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen.
3. Kurzfristige Bearbeitung: Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen eine ausführliche Beratung auf dem Postwege, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch.
Wie geht es nach einer Online-Unterhaltsberechnung weiter?
Sollten Sie nach erfolgter Berechnung eine weitergehende Bearbeitung des Falles durch uns wünschen, so werden wir gerne für Sie tätig. Die Kosten der Erstberatung werden anteilig auf die später anfallenden Kosten angerechnet.
Formular wird bearbeitet