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Pachtvertragskündigung – wiederholte Beleidigungen und Beschimpfungen des Verpächters

Im Vereinsheim eskalierte ein Pachtstreit auf unappetitliche Weise: Statt friedlicher Eintracht flogen wüste Beschimpfungen und Kothaufen-Emojis. Nun zog ein Gericht die Reißleine und warf den Pächter kurzerhand raus – verbale Entgleisungen haben ihren Preis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Frankenthal
  • Datum: 26.09.2023
  • Aktenzeichen: 6 O 75/23
  • Verfahrensart: Räumungsklage im Rahmen eines Pachtvertrags
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Pachtrecht, Zivilprozessrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Eigentümer der Vereinsgaststätte, der Herausgabeansprüche aus dem Pachtvertrag geltend macht.
    • Beklagter: Pächter des Pachtobjekts, der zur Räumung und Herausgabe des Objekts inklusive Inventar und Wohnung verurteilt wurde.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 15.10.2020 schlossen die Parteien einen Pachtvertrag über eine Vereinsgaststätte zuzüglich Inventar und einer als Werkswohnung ausgewiesenen Wohnung ab. Laut Vertrag war vereinbart, dass bei Beendigung des Pachtverhältnisses das Pachtobjekt vollständig einschließlich der mitverpachteten Räume und Gegenstände an den Eigentümer herauszugeben ist.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die vertragliche Verpflichtung des Beklagten, das Pachtobjekt samt sämtlicher zugehöriger Räume, Inventar und Wohnung nach Vertragsende herauszugeben.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Herausgabe des Pachtobjekts inklusive aller zugehörigen Räume, des Inventars und der Wohnung. Zudem trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,00 € abgewendet werden kann.
    • Folgen: Der Beklagte muss das Pachtobjekt umgehend räumen und an den Kläger herausgeben. Andernfalls wird die Vorläufige Vollstreckbarkeit wirksam, und der Beklagte hat weiterhin die Verfahrenskosten zu tragen.

Der Fall vor Gericht


Eskalation im Vereinsheim – Pachtvertrag wegen Beleidigungen fristlos gekündigt

Mann im Streitgespräch mit weniger nervösem Vermieter in einem einfach eingerichteten Klubraum.
Fristlose Kündigung des Pachtvertrags wegen Beleidigungen | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 26. September 2023 (Az.: 6 O 75/23) entschieden, dass ein Pachtvertrag für eine Vereinsgaststätte und eine dazugehörige Wohnung aufgrund wiederholter Beleidigungen und Beschimpfungen des Verpächters durch den Pächter fristlos gekündigt werden durfte. Das Gericht gab damit der Räumungsklage des Verpächters statt und verurteilte den Pächter zur Herausgabe des Pachtobjekts. Dieser Fall beleuchtet die Grenzen des Zumutbaren in Pachtverhältnissen und die Bedeutung respektvoller Kommunikation, insbesondere im Kontext von Vereinsstrukturen.

Hintergrund des Pachtstreits – Vereinsgaststätte und „Werkswohnung“ im Fokus

Im Kern des Rechtsstreits stand ein Pachtvertrag, den der Kläger, ein Verein, und der Beklagte am 15. Oktober 2020 abschlossen. Gegenstand des Vertrages war die Vereinsgaststätte des Klägers in … inklusive Inventar sowie eine Wohnung. Der Pachtvertrag sah für die Wohnung eine besondere Regelung vor: Sie wurde als „Werkswohnung“ deklariert und sollte bei Beendigung des Pachtverhältnisses zusammen mit den gewerblichen Räumen geräumt werden. Der monatliche Pachtzins betrug 1.000 Euro für die Gaststätte, zeitweise reduziert auf 500 Euro wegen der Covid-19-Pandemie, und 300 Euro für die Wohnung. Unstreitig war, dass das Pachtverhältnis zum 30. November 2023 ordentlich gekündigt war. Der Streit entzündete sich jedoch an einer vorzeitigen, fristlosen Kündigung durch den Verein aufgrund des Verhaltens des Pächters.

Beleidigungen und Beschimpfungen – Der Auslöser für die fristlose Kündigung

Der entscheidende Punkt in diesem Fall waren die wiederholten verbalen Entgleisungen des Beklagten gegenüber Vorstandsmitgliedern des Vereins. Auslöser waren offenbar Meinungsverschiedenheiten über alltägliche Dinge, wie das Schließen eines Tores. In Textnachrichten, die der Beklagte an den 1. und 2. Vorsitzenden des Vereins richtete, überschritt er jedoch deutlich die Grenze des Akzeptablen. Die Nachrichten enthielten beleidigende Äußerungen, Beschimpfungen und sogar Drohungen. Beispiele hierfür sind Formulierungen wie: „Sie gewinnen den Krieg gegen mich nicht“, „noch 12 Monate kein Vereinsheim für die Mitglieder als wegen euch 2 + 1 Vorstand nur der Rucktried ist für euch. Das ist doch Scheisse oder.“ und „Das ist doch Scheisse ich wünsche Dir eine scheiss Weihnachten und ein Neuesjahr.ind auch Fiehlkrankheit.“ Ergänzt wurden diese verbalen Attacken durch die Verwendung von Emojis mit beleidigendem Charakter wie Kothaufen-Emojis. Zudem soll der Beklagte den Jugendtrainer des Vereins in Anwesenheit eines Kindes und dessen Mutter als „Penner“ bezeichnet haben.

Fristlose Kündigung gerechtfertigt – Das Gericht sieht schwerwiegende Vertragsverletzung

Der Verein sah in diesen wiederholten und teils massiven Beleidigungen eine so schwere Vertragsverletzung, dass er sich zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages berechtigt sah. Mit Schreiben vom 26. Januar 2023 erklärte der Verein die Fristlose Kündigung. Zusätzlich wurde eine weitere fristlose Kündigung am 22. Februar 2023 wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen, da der Pächter Pachtzinsen für mehrere Monate schuldig geblieben war. Das Gericht musste nun entscheiden, ob die fristlosen Kündigungen rechtens waren und ob der Pächter zur Räumung des Pachtobjekts verpflichtet ist.

Gericht bestätigt Räumungsanspruch – Beleidigungen als wichtigerer Kündigungsgrund als Zahlungsverzug

Das Landgericht Frankenthal gab dem Verein Recht und verurteilte den Beklagten zur Räumung des Pachtobjekts. Das Gericht sah die fristlose Kündigung vom 26. Januar 2023 aufgrund der Beleidigungen als berechtigt an. Obwohl auch der Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angeführt wurde, scheint das Gericht den Beleidigungen das größere Gewicht beigemessen zu haben. In der Urteilsbegründung wird deutlich, dass das Gericht die wiederholten und massiven Beschimpfungen als erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten des Pächters wertete. Ein solches Verhalten sei für den Verpächter, insbesondere im Kontext eines Vereins, nicht hinnehmbar und zerstöre das für ein Pachtverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig. Das Gericht betonte, dass ein respektvoller Umgang miteinander auch in Pachtverhältnissen unerlässlich sei.

Keine Räumungsfrist – Gericht setzt deutliches Zeichen

Das Gericht gewährte dem Beklagten keine Räumungsfrist. Dies ist ein deutliches Signal und unterstreicht die Schwere der Vertragsverletzung durch den Pächter aus Sicht des Gerichts. Eine Räumungsfrist wird in der Regel gewährt, um dem Mieter oder Pächter Zeit zu geben, eine neue Unterkunft zu finden. Die Ablehnung einer solchen Frist in diesem Fall zeigt, dass das Gericht die sofortige Räumung für angemessen hielt und dem Schutz des Verpächters und des Vereins den Vorrang einräumte. Der Beklagte hat zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden kann.

Bedeutung des Urteils für Betroffene – Klare Grenzen für Pächterverhalten und Schutz für Verpächter

Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für Pächter und Verpächter, insbesondere im Bereich von Gastronomie- und Vereinsimmobilien. Es verdeutlicht, dass verbale Entgleisungen und Beleidigungen gegenüber dem Verpächter oder dessen Repräsentanten keine Bagatelle darstellen, sondern einen gewichtigen Grund für eine fristlose Kündigung sein können. Pächter sollten sich bewusst sein, dass auch im Rahmen eines Pachtverhältnisses ein respektvoller Umgang miteinander unerlässlich ist. Verpächter hingegen erhalten durch dieses Urteil eine Bestätigung ihrer Rechte und einen klaren Handlungsleitfaden, wenn sie mit unzumutbarem Verhalten ihrer Pächter konfrontiert werden. Es zeigt, dass Gerichte den Schutz des Persönlichkeitsrechts und das notwendige Vertrauensverhältnis in Vertragsbeziehungen ernst nehmen und bei schwerwiegenden Verletzungen nicht zögern, fristlose Kündigungen zu bestätigen und Räumungsansprüche durchzusetzen. Das Urteil macht deutlich, dass auch emotionale und verbale Eskalationen im Pachtverhältnis schwerwiegende Konsequenzen haben können und dass ein respektvolles Miteinander die Basis für jede erfolgreiche Geschäftsbeziehung bildet.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei gemischten Pacht- oder Mietverträgen (Gewerbe und Wohnung) wird das Vertragsverhältnis einheitlich betrachtet, wobei die überwiegende Nutzungsart entscheidet. Beleidigungen, aggressive Nachrichten und Zahlungsverzug können zu wirksamen außerordentlichen Kündigungen führen. Wenn eine Wohnung als „Werkswohnung“ vertraglich an den gewerblichen Hauptzweck gekoppelt ist, muss sie bei Beendigung des Pachtverhältnisses mit geräumt werden – ein separater Wohnraumschutz greift in solchen Fällen nicht.

Benötigen Sie Hilfe?

Kompetente Unterstützung bei komplexen Pachtverhältnissen

In Situationen, in denen wiederholte verbale Angriffe und respektlose Kommunikation die Grundlage eines Vertragsverhältnisses nachhaltig belasten, können die Konsequenzen weitreichend sein. Solche Fälle verdeutlichen, wie wichtig es, das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien sorgfältig zu prüfen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu hinterfragen. Dabei steht für Betroffene oft im Raum, ob und wie rechtliche Schritte erforderlich sind, um die eigenen Rechte zu wahren.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre individuelle Situation präzise zu analysieren und konkrete Optionen zur Lösung Ihres Konflikts aufzuzeigen. Mit einer sachlichen und transparenten Beratung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte zu sichern und den bestmöglichen Handlungsspielraum auszuloten.

Ersteinschätzung anfragen

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Verhaltensweisen können bei Pachtverhältnissen zu einer fristlosen Kündigung führen?

Bei Pachtverhältnissen können verschiedene Verhaltensweisen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 594e BGB, wonach eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Pachtverhältnisses bis zum Vertragsende nicht zugemutet werden kann.

Zahlungsverzug als Kündigungsgrund

Ein häufiger Kündigungsgrund ist der Zahlungsverzug. Wenn Sie als Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils davon länger als drei Monate in Verzug sind, liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Bei kürzeren Zahlungsintervallen gilt: Ist die Pacht nach Zeitabschnitten von weniger als einem Jahr bemessen, ist eine Kündigung erst zulässig, wenn Sie für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung in Verzug sind.

Beleidigungen und Störung des Vertrauensverhältnisses

Besonders schwerwiegend sind Beleidigungen oder Beschimpfungen gegenüber dem Verpächter oder dessen Vertretern. Wenn Sie als Pächter den Verpächter oder dessen Beauftragte beleidigen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Rechtsprechung zeigt, dass bereits einzelne schwerwiegende Beleidigungen ausreichen können, insbesondere wenn sie:

  • schriftlich erfolgen (z.B. per E-Mail oder in sozialen Medien)
  • bewusst und zielgerichtet sind und nicht im Affekt geschehen
  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstören

Ein konkretes Beispiel: Ein Gastwirt hatte in sozialen Medien dem Vereinsvorsitzenden, von dem er eine Gaststätte gepachtet hatte, „Scheiß-Weihnachten“ und „viel Krankheit“ gewünscht und dies mit Kothaufen-Emojis unterstrichen. Das Gericht sah darin einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Vertragswidrige Nutzung und Vernachlässigung der Pachtsache

Eine fristlose Kündigung kann auch gerechtfertigt sein, wenn Sie als Pächter:

  • die Pachtsache beschädigt oder nicht instandhalten
  • die wirtschaftliche Nutzung eigenmächtig ändern
  • die Pachtsache unbefugt an Dritte überlassen
  • das Grundstück grob vernachlässigen

Abmahnungserfordernis

Bei den meisten verhaltensbedingten Kündigungsgründen ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich. Diese kann jedoch entbehrlich sein, wenn:

  • das Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerrüttet ist
  • die Pflichtverletzung besonders schwerwiegend ist
  • eine Fortsetzung des Vertrags offensichtlich unzumutbar ist

Bei Beleidigungen kommt es auf die Schwere und die Umstände an. Besonders schwerwiegende, diskriminierende oder absichtliche Beleidigungen können ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Form der Kündigung

Beachten Sie, dass eine fristlose Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Bei mehreren Pächtern müssen alle die Kündigung unterzeichnen. Die Kündigung sollte zudem innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund ausgesprochen werden, in der Regel innerhalb von maximal zwei Wochen.

Wenn Sie als Pächter mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert sind oder selbst kündigen möchten, ist die genaue Prüfung des Einzelfalls entscheidend, da die Gerichte strenge Maßstäbe an das Vorliegen eines wichtigen Grundes anlegen.


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Wie kann ich mich als Pächter gegen eine fristlose Kündigung rechtlich wehren?

Als Pächter haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich gegen eine fristlose Kündigung Ihres Pachtvertrags zu wehren. Der Erfolg hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls und der Begründung der Kündigung ab.

Sofortiger Widerspruch einlegen

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen. Idealerweise sollte dieser innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und an den Verpächter oder dessen rechtlichen Vertreter gerichtet werden.

In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie:

  • Die Kündigung eindeutig ablehnen
  • Das Datum der Kündigung und den betroffenen Pachtvertrag benennen
  • Die Gründe für Ihren Widerspruch detailliert und sachlich darlegen
  • Relevante Beweise beifügen

Prüfung der Kündigungsgründe

Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wirksam. Prüfen Sie daher kritisch, ob die angeführten Gründe tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Bei Beleidigungen kommt es auf die Schwere und den Kontext an.

Folgende Aspekte können gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechen:

  • Fehlende Abmahnung: Bei vielen Vertragsverstößen ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen bestehen nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen.
  • Unverhältnismäßigkeit: Die Kündigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen.
  • Unzureichende Beweislage: Wenn die behaupteten Verstöße nicht ausreichend belegt sind.

Dokumentation und Beweissicherung

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die Ihre Position stützen können:

  • Kopie des Pachtvertrags: Um vertragliche Regelungen zu prüfen
  • Kopie der Kündigung: Als Nachweis für Datum und angeführte Gründe
  • Beweismittel: Fotos, Zeugenaussagen, Schriftverkehr oder andere Dokumente, die Ihre Argumente unterstützen

Bei Beleidigungen ist der Kontext entscheidend. Dokumentieren Sie daher auch Umstände, die zu der Situation geführt haben, etwa vorausgegangene Konflikte oder Provokationen.

Rechtliche Besonderheiten bei Beleidigungen

Bei einer Kündigung wegen Beleidigungen ist zu beachten:

  • Nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
  • Die Schwere der Beleidigung ist entscheidend
  • Bei Beleidigungen in sozialen Medien kann die öffentliche Wirkung erschwerend hinzukommen

In einem Fall hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken eine fristlose Kündigung rechtfertigen können, wenn sie eine bestimmte Schwere erreichen. In diesem Fall hatte ein Pächter dem Vereinsvorsitzenden „Scheiß-Weihnachten“ und „viel Krankheit“ gewünscht und dies mit Kothaufen-Emojis unterstrichen.

Gerichtliches Verfahren

Wenn der Verpächter auf der Kündigung besteht, kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. In diesem Fall:

  • Wird der Verpächter in der Regel eine Räumungsklage erheben
  • Müssen Sie als Beklagter Ihre Einwände vortragen und beweisen
  • Kann das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung prüfen

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Während in manchen Fällen eine vorherige Abmahnung erforderlich ist, kann in anderen Fällen bei schwerwiegenden Beleidigungen eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung zulässig sein.

Beachten Sie, dass bei einem verlorenen Prozess erhebliche Kosten auf Sie zukommen können, einschließlich der Gerichtskosten und der Anwaltskosten beider Seiten.

Vergleich und außergerichtliche Einigung

Eine außergerichtliche Einigung kann oft für beide Seiten vorteilhaft sein. Mögliche Lösungsansätze könnten sein:

  • Vereinbarung einer längeren Räumungsfrist
  • Entschuldigung und Wiedergutmachung bei Beleidigungen
  • Vereinbarung neuer Vertragsbedingungen

Eine gütliche Einigung spart beiden Parteien Zeit, Geld und Nerven und kann oft zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung führen.


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Was bedeutet der Begriff „Werkswohnung“ im Pachtvertrag und welche Folgen hat das bei Kündigung?

Eine Werkswohnung ist eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Wohnung, die dem Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt wird. Im Kontext eines Pachtvertrags ist dies besonders relevant, da hier spezielle rechtliche Regelungen greifen, die sich von normalen Mietverhältnissen unterscheiden.

Rechtliche Definition und Arten von Werkswohnungen

Bei Werkswohnungen unterscheidet man grundsätzlich zwei Typen:

  1. Werkmietwohnung: Hier liegen zwei rechtlich eigenständige Verträge vor – ein Arbeitsvertrag und ein Mietvertrag. Die Wohnung wird „mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet“ (§ 576 BGB). Der Arbeitsvertrag bildet den Anlass für den Abschluss des Mietvertrags.
  2. Werkdienstwohnung: Bei dieser Form erfolgt die Überlassung ohne gesonderten Mietvertrag und Mietzins im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Nutzung der Wohnung ist Teil des Entgelts für die Arbeitsleistung.

Wenn Sie in Ihrem Pachtvertrag eine als Werkswohnung bezeichnete Unterkunft haben, bedeutet dies, dass Ihr Wohnrecht in direktem Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis steht. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre rechtliche Position, insbesondere bei einer Kündigung.

Besonderheiten bei Kündigung einer Werkswohnung

Die Kündigungsregelungen für Werkswohnungen unterscheiden sich deutlich vom normalen Mietrecht:

Bei allgemeinen Werkswohnungen (Werkmietwohnungen):

  • In den ersten zehn Jahren des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur drei Monate (§ 576 Abs. 1, Nr. 1 BGB).
  • Nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist endet das Sonderkündigungsrecht des Vermieters, und es gelten die allgemeinen mietrechtlichen Bestimmungen.

Bei funktionsgebundenen Werkswohnungen:

  • Hier beträgt die Kündigungsfrist nach Ende des Arbeitsverhältnisses sogar nur einen Monat.
  • Sie können sich als Mieter nicht auf den üblichen Mieterschutz berufen. Das bedeutet konkret:
    • Kein Widerspruchsrecht gegen die Kündigung (§ 574 BGB)
    • Keine Möglichkeit, eine Fortsetzung des Mietvertrages zu verlangen (§ 574a BGB)

Wichtig für Sie als Pächter zu wissen

Wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass der Arbeitgeber dazu Anlass gegeben hat, müssen Sie die Dienstwohnung fristgerecht räumen. Sie können sich in diesem Fall nicht auf den Mieterschutz berufen, da die Geltung der §§ 574 bis 574c BGB (Mieterschutzvorschriften) bei Werks- und Dienstmietwohnungen ausgeschlossen ist.

Bei einer fristlosen Kündigung des Pachtvertrags, beispielsweise wegen Beleidigungen, ist die Situation besonders kritisch. In diesem Fall kann der Vermieter/Arbeitgeber nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern auch das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Beachten Sie, dass beide Verträge grundsätzlich unabhängig voneinander gekündigt werden müssen, es sei denn, es handelt sich um eine mietfreie Dienstwohnung.

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Die rechtlichen Grundlagen für Werkswohnungen finden sich in verschiedenen Gesetzen:

  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 576 BGB
  • Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Werkmietwohnungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG). Bei Werkdienstwohnungen hingegen wird ein strittiger Fall über das Arbeitsgericht ausgetragen.


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Welche Unterschiede bestehen zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung eines Pachtvertrags?

Bei der Kündigung eines Pachtvertrags gibt es grundlegende Unterschiede zwischen der ordentlichen und der fristlosen (außerordentlichen) Kündigung.

Rechtliche Grundlagen

Die ordentliche Kündigung eines Pachtvertrags ist in § 584 BGB geregelt und folgt festgelegten Fristen und Terminen. Die fristlose Kündigung hingegen basiert auf § 543 BGB in Verbindung mit § 594e BGB und setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Pachtverhältnisses unzumutbar macht.

Kündigungsfristen

Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie als Pächter oder Verpächter bestimmte Fristen einhalten:

  • Bei Grundstückspacht beträgt die Frist sechs Monate zum Ende des Pachtjahres
  • Bei Landpachtverträgen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Jahren
  • Bei Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren kann mit einer Zweijahresfrist gekündigt werden

Die fristlose Kündigung hingegen kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Pachtverhältnisses unzumutbar macht.

Kündigungsgründe

Ein wesentlicher Unterschied liegt in den erforderlichen Gründen:

Bei der ordentlichen Kündigung benötigen Sie als Pächter keine Begründung, solange die Kündigung fristgerecht erfolgt. Als Verpächter müssen Sie hingegen in der Regel einen sachlichen Grund anführen.

Für eine fristlose Kündigung ist stets ein wichtiger Grund erforderlich. Solche Gründe können sein:

  • Zahlungsverzug des Pächters über drei Monate oder bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen
  • Schwerwiegende Beleidigungen oder Tätlichkeiten zwischen den Parteien
  • Vernachlässigung oder Beschädigung des Pachtgegenstands
  • Unbefugte Überlassung an Dritte
  • Wenn dem Pächter der Pachtgegenstand nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird

Formvorschriften und Abmahnung

Beide Kündigungsarten müssen schriftlich erfolgen. Bei der fristlosen Kündigung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich, es sei denn, das Vertrauensverhältnis ist unwiderruflich zerrüttet. Dies ist beispielsweise der Fall bei besonders schwerwiegenden Beleidigungen oder Tätlichkeiten.

Wenn Sie als Verpächter wegen Beleidigungen fristlos kündigen möchten, ist zu beachten, dass die Beleidigungen eine gewisse Schwere erreichen müssen. Schriftliche Beleidigungen wiegen dabei besonders schwer, da sie nicht als spontane Äußerung im Affekt gewertet werden können.

Rechtliche Konsequenzen

Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Pachtverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bei einer fristlosen Kündigung endet es sofort mit Zugang der Kündigung beim Empfänger. Dies bedeutet, dass der Pächter das Pachtobjekt unverzüglich räumen und zurückgeben muss.

Wenn Sie als Pächter Investitionen in das Pachtobjekt getätigt haben, können Sie unter Umständen Wertersatzansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für wertverbessernde Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat und die den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen.

Sonderkündigungsrechte

Neben den regulären Kündigungsmöglichkeiten gibt es auch Sonderkündigungsrechte, die sowohl bei ordentlicher als auch bei fristloser Kündigung relevant sein können:

  • Bei Verpächterwechsel hat der Pächter ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des neuen Verpächters
  • Beim Tod des Pächters haben sowohl die Erben als auch der Verpächter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten
  • Bei Berufsunfähigkeit des Pächters besteht unter bestimmten Umständen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht

Wenn Sie von einer Beleidigung betroffen sind oder selbst eine ausgesprochen haben, sollten Sie die Schwere der Situation realistisch einschätzen. Nicht jede Unhöflichkeit rechtfertigt eine fristlose Kündigung, aber besonders schwerwiegende oder wiederholte Beleidigungen können durchaus einen wichtigen Grund darstellen.


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Welche Folgen hat eine erfolgreiche Räumungsklage für den Pächter?

Eine erfolgreiche Räumungsklage hat weitreichende Konsequenzen für den Pächter. Nach dem Gerichtsurteil erhält der Verpächter einen Räumungstitel, der ihn berechtigt, die Räumung des Pachtobjekts zu veranlassen.

Unmittelbare Folgen nach dem Urteil

Wird der Räumungsklage stattgegeben, setzt das Gericht dem Pächter eine Räumungsfrist von etwa drei bis vier Wochen. In dieser Zeit haben Sie als Pächter die Möglichkeit, freiwillig auszuziehen. Der Gerichtsvollzieher informiert Sie über diese letzte Frist und fordert Sie zum Auszug auf.

Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht ausziehen, wird ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt. Dieser organisiert in der Regel ein Umzugs- oder Möbelunternehmen, das Ihren Hausrat aus dem Pachtobjekt entfernt und einlagert.

Finanzielle Belastungen

Die finanziellen Folgen einer erfolgreichen Räumungsklage sind erheblich:

  • Sie müssen als unterlegener Pächter sämtliche Gerichts- und Räumungskosten tragen.
  • Die Kosten für die Zwangsräumung können je nach Größe des Objekts zwischen 1.000 Euro pro Zimmer bis zu mehreren tausend Euro betragen.
  • Ihr eingelagerter Hausrat kann nur kostenpflichtig abgeholt werden.
  • Holen Sie Ihre Gegenstände nicht innerhalb einer festgelegten Frist ab, werden diese verwertet oder entsorgt.

Beachten Sie, dass der Verpächter zunächst einen Kostenvorschuss für die Räumung leisten muss, diese Kosten werden jedoch später von Ihnen zurückgefordert.

Besondere Härtefälle

In bestimmten Situationen können Sie als Pächter einen Räumungsschutz nach § 765a ZPO beantragen. Dies ist möglich, wenn die Zwangsräumung eine besondere Härte darstellen würde, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, etwa bei:

  • Schwerer Krankheit und Räumungsunfähigkeit
  • Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern kurz vor Schuljahresende
  • Nachgewiesener Suizidgefahr oder Gefahr für Leib und Leben

Eine drohende Obdachlosigkeit allein wird jedoch in der Regel nicht als ausreichender Grund für einen Räumungsschutz angesehen.

Langfristige Auswirkungen

Nach der Räumung erhält der Verpächter seine Schlüssel zurück und erlangt den Besitz an seinem Pachtobjekt wieder. Für Sie als Pächter können sich jedoch weitere Nachteile ergeben:

  • Mögliche negative Auswirkungen auf Ihre Bonität
  • Schwierigkeiten bei der Anmietung neuer Wohn- oder Geschäftsräume
  • Potenzielle Schadensersatzansprüche des Verpächters für entstandene Schäden

Die Zwangsräumung stellt für beide Parteien eine Extremsituation dar und ist immer nur der letzte Schritt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) ist die sofortige Beendigung eines Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Rechtlich ist die fristlose Kündigung in § 314 BGB (für Dauerschuldverhältnisse allgemein) und speziell für Mietverhältnisse in § 543 BGB geregelt.

Beispiel: Ein Verpächter kann das Pachtverhältnis fristlos kündigen, wenn der Pächter ihn wiederholt schwer beleidigt, wie im vorliegenden Fall durch Beschimpfungen und aggressive Nachrichten.


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Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter gegen Zahlung eines Pachtzinses den Gebrauch des Pachtobjekts und zusätzlich die Nutzung der Früchte (z.B. Einnahmen) überlässt. Im Unterschied zur Miete erhält der Pächter nicht nur das Recht zur Nutzung, sondern auch zur wirtschaftlichen Verwertung. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 581 ff. BGB.

Beispiel: Bei der Pacht einer Vereinsgaststätte darf der Pächter nicht nur die Räumlichkeiten nutzen, sondern auch Einnahmen durch den Verkauf von Speisen und Getränken erzielen.


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Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Eigentümer die Herausgabe seines Objekts durch den bisherigen Nutzer erzwingen kann. Sie wird eingereicht, wenn der Nutzer trotz beendetem Miet- oder Pachtverhältnis das Objekt nicht freiwillig verlässt. Die Klage zielt auf ein Räumungsurteil ab, das als Titel für die Zwangsräumung dient. Rechtsgrundlage ist § 546 BGB in Verbindung mit § 885 ZPO.

Beispiel: Nach einer wirksamen fristlosen Kündigung des Pachtvertrags muss der Eigentümer einer Vereinsgaststätte eine Räumungsklage erheben, wenn der Pächter nicht freiwillig auszieht.


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Herausgabeanspruch

Der Herausgabeanspruch ist das Recht eines Eigentümers, die Herausgabe seines Eigentums von demjenigen zu verlangen, der es besitzt, ohne dazu berechtigt zu sein. Bei Pacht- oder Mietverhältnissen entsteht dieser Anspruch mit Beendigung des Vertrags. Er umfasst sowohl die Räumlichkeiten als auch mitverpachtete Gegenstände. Die rechtliche Grundlage bilden § 546 BGB (nach Mietende) und § 985 BGB (allgemeiner Herausgabeanspruch des Eigentümers).

Beispiel: Nach Kündigung eines Pachtvertrags für eine Vereinsgaststätte kann der Eigentümer die Herausgabe des gesamten Objekts einschließlich Inventar und zugehöriger Wohnung verlangen.


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Werkswohnung

Eine Werkswohnung ist eine Wohnung, die in direktem Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht und deren Überlassung an das Bestehen dieses Verhältnisses gekoppelt ist. Bei gemischten Verträgen, die sowohl gewerbliche Räume als auch eine Werkswohnung umfassen, richtet sich das gesamte Rechtsverhältnis nach dem überwiegenden Vertragsteil. Die Werkswohnung genießt nicht den vollen Schutz des Wohnraummietrechts.

Beispiel: Wenn ein Pächter einer Vereinsgaststätte zusätzlich eine Werkswohnung nutzt, muss er diese bei Beendigung des Pachtverhältnisses ebenfalls räumen, da die Wohnraumnutzung an den gewerblichen Hauptzweck gekoppelt ist.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, ein Urteil bereits vor dessen Rechtskraft zu vollstrecken. Sie ermöglicht dem Kläger, seine Rechte durchzusetzen, bevor alle Rechtsmittelfristen abgelaufen oder Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung abwenden. Gesetzlich geregelt ist die vorläufige Vollstreckbarkeit in den §§ 708 ff. ZPO.

Beispiel: Bei einem Räumungsurteil für eine Vereinsgaststätte kann der Eigentümer bereits vor Rechtskraft die Räumung durchsetzen, der Pächter kann dies jedoch durch Hinterlegung einer vom Gericht festgesetzten Sicherheitsleistung (hier: 11.000 €) verhindern.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 543 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund): Diese Norm ermöglicht die sofortige Beendigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund kann insbesondere in erheblichen Beleidigungen oder Bedrohungen des Vertragspartners oder in der nachhaltigen Störung des Hausfriedens liegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die beleidigenden Nachrichten des Beklagten an die Vereinsvorstände sowie der Vorfall vom 09.01.2023 könnten einen wichtigen Grund für die am 26.01.2023 ausgesprochene fristlose Kündigung darstellen.
  • § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs): Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Mieter/Pächter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum von mehr als zwei Terminen mit Zahlungen in Höhe eines Mietzinses in Verzug kommt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die verzögerte Zahlung der Pachtzinsen von Oktober 2022 bis Januar 2023 sowie die vollständige Zahlungseinstellung seit März 2023 begründen die vom Kläger am 22.02.2023 ausgesprochene fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
  • § 581 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag): Der Pachtvertrag verpflichtet den Verpächter, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren; der Pächter ist zur Entrichtung des vereinbarten Pachtzinses verpflichtet. Die Vorschriften über den Mietvertrag gelten entsprechend für Pachtverhältnisse. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der abgeschlossene Pachtvertrag über die Vereinsgaststätte verpflichtete den Beklagten zur regelmäßigen Zahlung des vereinbarten Pachtzinses, dessen Nichterfüllung einen Kündigungsgrund darstellt.
  • § 546 BGB (Rückgabepflicht): Nach Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses hat der Mieter/Pächter die Mietsache zurückzugeben. Diese Pflicht entsteht unmittelbar mit dem wirksamen Ende des Vertragsverhältnisses ohne weitere Aufforderung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Nach wirksamer Kündigung ist der Beklagte verpflichtet, sowohl die Gaststätte mit Inventar als auch die als Werkswohnung bezeichnete Wohnung an den Kläger zurückzugeben.
  • § 940a ZPO (Räumung von Wohnraum): Diese Vorschrift regelt die besonderen Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zur Räumung von Wohnraum, wobei besondere Schutzvorschriften für Wohnraum gelten. Bei Werkswohnungen kann dieser Schutz jedoch eingeschränkt sein, wenn das Mietverhältnis an das Arbeitsverhältnis gekoppelt ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die im Pachtvertrag enthaltene Klausel, dass die mitverpachtete Pächterwohnung als Werkswohnung gilt und bei Beendigung des Pachtverhältnisses zusammen mit den gewerblichen Räumen zu räumen ist, kann die Durchsetzung des Räumungsanspruchs erleichtern.

Das vorliegende Urteil


LG Frankenthal – Az.: 6 O 75/23 – Urteil vom 26.09.2023


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