Partnervermittlungsverträge mit Fallstricken
Als renommierte Anwaltskanzlei, die sich auf Verbraucherschutz spezialisiert hat, möchten wir Sie auf eine wesentliche Herausforderung aufmerksam machen, die bei der Nutzung von Parship auftreten kann. Parship präsentiert sich als führende Online-Partnerbörse, die sich der Vermittlung langfristiger und ernsthafter Beziehungen widmet. Durch den Einsatz eines von Psychologen entwickelten, wissenschaftlich fundierten Persönlichkeitstests verspricht die Plattform, Singles mit passenden Partnern zusammenzubringen – eine Methode, die eine hohe Erfolgsquote suggeriert.
Jedoch haben wir festgestellt, dass Kunden, die ihren Vertrag mit Parship kündigen möchten, oft vor erhebliche Hürden gestellt werden. Der Prozess ist mitunter kompliziert und intransparent, was den Verdacht nahelegt, dass Parship den Kündigungsvorgang absichtlich erschwert. Dieses Vorgehen kann für Nutzer nicht nur frustrierend sein, sondern wirft auch Fragen bezüglich der Verbraucherfreundlichkeit und Fairness der Plattform auf.
In unserem Artikel erläutern wir ausführlich, wie Sie Ihren Vertrag mit Parship kündigen können, und bieten Ihnen essenzielle Informationen und Tipps, die Ihnen dabei helfen, die von Parship aufgestellten Hindernisse zu überwinden. Wir legen Ihnen dar, auf welche rechtlichen Aspekte Sie besonders achten sollten, um Ihre Rechte als Verbraucher effektiv zu wahren und möglichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Es ist unser Anliegen, Sie umfassend zu informieren und zu unterstützen, damit Sie Ihre Mitgliedschaft bei Parship oder anderen ähnlichen Plattformen ohne unnötige Schwierigkeiten beenden können.
Übersicht:
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Kündigungsmöglichkeiten bei Parship: Mitglieder sollten die Kündigungsfristen beachten, die von der Art ihrer Mitgliedschaft abhängen. Während die Basis-Mitgliedschaft jederzeit kündbar ist, erfordert die Premium-Mitgliedschaft eine schriftliche Kündigung.
- Inhalt des Kündigungsschreibens: Das Schreiben muss bestimmte Informationen enthalten, wie Nutzerdaten und den expliziten Wunsch zur Kündigung.
- Umgang mit verpassten oder ignorierten Kündigungen: Automatische Vertragsverlängerungen können auftreten, wenn Kündigungsfristen verpasst werden oder Parship die Kündigung ignoriert.
- Schritte bei Kündigungsablehnung: Im Falle einer Weigerung seitens Parship, die Kündigung zu akzeptieren, wird empfohlen, juristischen Beistand einzuholen.
Die Beendigung Ihrer Premium-Mitgliedschaft bei Parship erfordert ein wenig Vorbereitung. Wichtig ist die Einhaltung der Kündigungsfrist, die in Ihrem Vertrag und in der Bestellbestätigungs-E-Mail angegeben ist.
Anleitung in Stichpunkten:
- Kündigung via E-Mail, Fax oder Brief möglich.
- Wichtige Kontaktdaten: E-Mail an PremiumKuendigung@parship.de, per Post an PARSHIP GmbH – Kundenservice Deutschland, Speersort 10, 20095 Hamburg oder per Fax an 040 460026596.
- Geben Sie in der Kündigung Ihre Profil-ID und die E-Mail-Adresse an, die Sie bei Parship verwenden.
- Formulieren Sie ein klares Kündigungsschreiben, das Ihren Wunsch zur Vertragsbeendigung ausdrückt und um eine Bestätigung bittet.
Denken Sie daran, alle notwendigen Informationen präzise und deutlich in Ihrem Kündigungsschreiben anzugeben, um den Prozess zu vereinfachen.
Parship-Account dauerhaft löschen
Vertragsabschluss durch Anmeldung bei Parship
Parship hat sich im Bereich der Online-Partnersuche einen hervorragenden Ruf erarbeitet und bietet eine riesige Auswahl an Singles als Deutschlands größte Singlebörse. Hierfür ist allerdings ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Single erforderlich. Ein derartiger Vertrag ist durch die Anmeldung sehr schnell abgeschlossen, allerdings kann er bedauerlicherweise in der gängigen Praxis nicht so einfach gekündigt werden. Der Hauptgrund hierfür liegt in dem Umstand, dass sich Parship nicht gerade kooperativ denjenigen Nutzern zeigt, die das Angebot des Anbieters nicht mehr weiter nutzen möchten.
Wer sich bei Parship anmeldet, vollzieht diese Handlung aus der Hoffnung heraus, dass die große Liebe gefunden wird. Nur zu gern wird dabei der Umstand außer Acht gelassen, dass durch die Anmeldung ein Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen eingegangen wird. Ist die Partnersuche erfolgreich verlaufen gibt es natürlich keinen Bedarf mehr an dem Angebot von Parship, so dass das Profil sowie auch der Vertrag mit dem Anbieter gelöscht werden kann. Hierbei gibt es natürlich einige Kriterien wie beispielsweise die Kündigungsfrist zu beachten. Auch die Art der Kündigung muss zwingend beachtet werden, damit die Kündigung reibungslos verlaufen kann.
Sollten Sie Probleme mit der Kündigung bei Parship oder mit einer anderen Partnervermittlung haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und setzen Ihr Recht durch. Nehmen Sie hier Kontakt zu unseren Anwälten auf!
Wie kann die Mitgliedschaft bei Parship gekündigt werden?
Die Kündigungsfristen bei Parship sind zunächst erst einmal abhängig von der Art der Mitgliedschaft. Die kostenlose Basis-Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar. Diese Kündigung ist relativ simpel, da sich der Nutzer lediglich in sein Profil bei dem Anbieter einloggen muss und unter „Daten & Einstellungen“ in der Option „Profil verwalten“ den Punkt „Profil löschen“ anklicken muss. Dieser Schritt muss lediglich ein weiteres Mal per Mausklick bestätigt werden und schon ist die Basis-Mitgliedschaft beendet. In der Regel erfolgt nach diesem Schritt nochmals eine Bestätigung der Kündigung seitens des Anbieters per E-Mail.
Bei der kostenpflichtigen Variante verhält sich der Sachverhalt schon ein wenig anders, da es sich hierbei um einen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer handelt. Bei der Anmeldung bei Parship erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail, in welcher auch die Kündigungsfrist angegeben ist. Diese E-Mail ist sehr wichtig, da sich die Kündigungsfristen für die kostenpflichtige Premium-Variante nicht den AGBs von Parship entnehmen lässt. Generell gilt bei Parship eine Kündigungsfrist über 12 Wochen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft bei Parship muss auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen. Die Textform ist von dem Anbieter vorgegeben, sodass die Kündigung auf dem postalischen Weg oder alternativ per Telefax erfolgen muss.
Welchen Inhalt muss das Kündigungsschreiben enthalten?
Neben den Daten des Nutzers inklusive der E-Mail-Adresse sowie dem Service-Passwort muss die Kündigung auch zwingend den Wunsch nach einer Kündigung des Premium-Accounts enthalten. Es empfiehlt sich, die Formulierung „ich kündige form- und fristgerecht“ zu verwenden. Es ist überdies auch wichtig zu wissen, dass im Fall einer Kündigung der Premium-Mitgliedschaft die Mitgliedschaft des Nutzers bei Parship auf der Basis der kostenlosen Variante weiterläuft. Das kostenlose Profil muss dann noch einmal über die anbieterinterne Profilverwaltung gelöscht werden.
Kündigung verpasst?
Sollte die Kündigungsfrist seitens des Nutzers verpasst worden sein, so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages. Der Anbieter Parship informiert den Nutzer über die automatische Verlängerung per E-Mail und wird dort auch eine neue Kündigungsfrist angeben.
Kündigung ignoriert?
Es ist durchaus denkbar, dass der Anbieter Parship die Kündigung des Nutzers „ignoriert“ und den Vertrag mit dem Nutzer trotzdem verlängert. Dies ist natürlich aus der Sicht des Nutzers überaus ärgerlich, da die Kosten weiterhin getragen werden müssen. Eine weitergehende Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist in diesem Fall unerlässlich, wobei der Weiterverlängerung des Vertrages ausdrücklich mit Verweis auf die erfolgte Kündigung widersprochen werden sollte. Beachtet werden sollte allerdings der Umstand, dass die Beweislast für die Kündigung bei dem Nutzer liegt. Aus diesem Grund ist es auch sehr empfehlenswert, die Kündigung auf dem postalischen Weg mittels Einschreiben / Rückschein zu versenden. Die Adresse von Parship ist auf der Internetpräsenz des Anbieters zu finden.
Selbstverständlich kann das Angebot von Parship auch rechtlich wirksam per E-Mail gekündigt werden. Zahlreiche Gerichte haben mit Bezug auf die rechtliche Wirksamkeit von Kündigungen per E-Mail bereits in der Vergangenheit Urteile gesprochen. Diese Urteile scheinen jedoch bislang bei Parship so in dieser Form noch nicht zur Kenntnis genommen worden sein.
Im Idealfall erfolgt seitens Parship eine Bestätigung, dass der Widerspruch gegen die Verlängerung des Vertrages bei dem Anbieter eingegangen ist. In derartigen Fällen gilt die Bestätigung auch direkt als Kündigungsbestätigung, sodass der Kunde die Kosten für die Mitgliedschaft nicht zu tragen hat. In der Praxis gestaltet sich der Sachverhalt bedauerlicherweise jedoch nicht selten anders, da Unternehmen wie Parship nur zu häufig die Ansicht vertreten, dass sie mit den Kunden rechtlich betrachtet nicht auf Augenhöhe sind. Aus Sicht des Kunden ist dieses Verhalten überaus ärgerlich, da im Idealfall die Beweise für eine erfolgreiche Übermittlung der Kündigung in den Unterlagen des Kunden vorhanden sind.
Was tun, wenn Parship die Kündigung verweigert?
Sollte sich der Anbieter auch weiterhin weigern, die Kündigung zu akzeptieren, ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird daraufhin auf dem schriftlichen Wege Kontakt mit Parship aufnehmen und auf die Kündigung des Mandanten verweisen. In der gängigen Praxis führt die Mandatierung eines Rechtsanwalts sehr schnell zu einem Einlenken des Anbieters, sodass die Vertragskündigung dann auch schnellstmöglich erfolgt.
Sollten Sie in dieser Hinsicht Bedarf haben, so können Sie sich sehr gern vertrauensvoll an uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wenden. Wir stehen Ihnen sehr gern als starker Partner in rechtlichen Fragen zur Verfügung. Wenn Sie uns mit einem Mandat ausstatten werden wir umgehend als Ihre rechtliche Vertretung Kontakt mit Parship aufnehmen und einer etwaigen Verlängerung des Vertrages widersprechen bzw. auf die bereits von Ihnen ausgesprochene Kündigung des Vertrages verweisen.
In der gängigen Praxis hat es sich sehr häufig gezeigt, dass Anbieter wie Parship im Fall einer rechtsanwaltlichen Vertretung eine andere Reaktion an den Tag legen als es bei Kunden der Fall ist, die den Gang zu einem Rechtsanwalt nicht angetreten haben. In den meisten Fällen lässt sich eine offene Streitfrage mit Bezug auf die kostenpflichtige Mitgliedschaft direkt außergerichtlich regeln. Sollte dies nicht der Fall sein, verbleibt dann lediglich noch der gerichtliche Weg. Auch diesen Weg bestreiten wir zur Wahrnehmung Ihrer Interessen in Ihrem Auftrag natürlich sehr gerne. Sie müssen einfach nur Kontakt mit uns über unsere Internetpräsenz oder alternativ auf dem fernmündlichen Weg aufnehmen und uns den Sachverhalt schildern.