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Pflicht zur umgehenden Beseitigung von hervorgerufenen Verschmutzungen auf Straße

Ein Landwirt muss zahlen, nachdem ein Müllwagen auf einer verschmutzten Straße verunglückte. Der Maishäcksler des Landwirts hatte die Straße mit Matsch bedeckt, was nach Regenfällen zu einer gefährlichen Rutschpartie für den LKW-Fahrer wurde. Obwohl der Fahrer für seine Unaufmerksamkeit mitverantwortlich gemacht wurde, trägt der Landwirt den Großteil der Schuld und muss nun für den entstandenen Schaden aufkommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Flensburg
  • Datum: 10.05.2024
  • Aktenzeichen: 12 O 71/23 (2)
  • Verfahrensart: Zivilrechtsverfahren
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Versicherungsgesellschaft, die Schadensersatz für ein Müllfahrzeug fordert, das bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Sie argumentiert, dass die Verschmutzung der Straße durch den Maishäcksler zu dem Unfall geführt habe, und macht entsprechend Regressansprüche geltend.
  • Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft, die den Maishäcksler haftpflichtversicherte, und der Fahrer des Maishäckslers. Sie bestreiten die Verschmutzung der Straße und argumentieren, dass der Fahrer des Müllfahrzeugs hauptsächlich für den Unfall verantwortlich sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Schadensersatz für einen Verkehrsunfall am 1.10.2018, bei dem ihr versichertes Müllfahrzeug aufgrund einer Straße verschmutzt mit Kleie von der Fahrbahn abkam. Die Klägerin macht geltend, dass der Maishäcksler Fahrer für diese Verschmutzung verantwortlich ist und dass die Beklagten gemäß § 32 StVO die Straße hätten reinigen müssen.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Verschmutzung der Straße durch den Maishäcksler den Unfall verursacht hat und ob die Beklagten für die Reinigung verantwortlich waren, wodurch sie im Rahmen der §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 StVO haften.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin 19.617,03 € nebst Zinsen zu zahlen.
  • Begründung: Das Gericht folgerte aus Zeugenaussagen und einem Sachverständigengutachten, dass die Verschmutzung des B…-W… durch den Maishäcksler sowohl eine abstrakte Gefahr darstellte als auch den Unfall verursachte. Die Beklagten haben damit gegen § 32 StVO verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den Schadensersatz sowie die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil verdeutlicht die Pflichten zur Vermeidung und Beseitigung von Straßenverschmutzungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten.

Gerichtsurteil zur Straßenreinigungspflicht: Verantwortung und Sicherheit im Fokus

Die Sauberkeit und Verkehrssicherheit öffentlicher Straßen ist ein zentrales Thema kommunaler Verantwortung. Anwohner und Grundstückseigentümer tragen dabei eine wichtige Rolle bei der Reinigungspflicht von Verkehrsflächen. Die Straßenreinigungspflicht umfasst nicht nur ästhetische Aspekte, sondern ist primär eine Frage der öffentlichen Sicherheit.

Verschmutzungen auf Straßen können schnell zu gefährlichen Situationen führen – sei es durch Schmutz, Schlamm oder andere Ablagerungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die lokalen Straßenverordnungen definieren daher klare Regelungen zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall beleuchtet, der die rechtlichen Dimensionen dieser Pflicht zur Verschmutzungsbeseitigung näher betrachtet.

Der Fall vor Gericht


Matschige Spur nach Maisernte führt zu LKW-Unfall – Versicherer klagt erfolgreich

Müllwagenunfall auf schlammiger Landstraße neben einem Maishäcksler in einer ländlichen deutschen Umgebung.
Pflicht zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen | Symbolfoto: Flux gen.

Das Landgericht Flensburg hat einer Versicherungsgesellschaft Schadensersatz in Höhe von 19.617,03 Euro zugesprochen, nachdem ein Müllfahrzeug auf einer durch Erntearbeiten verschmutzten Straße verunglückt war. Die Richter sahen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verschmutzung durch einen Maishäcksler und dem späteren Unfall.

Rutschige Kleischicht als Unfallursache auf dem Bundesgaarder-Weg

Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma verlor am frühen Morgen des 1. Oktober 2018 auf dem Bundesgaarder-Weg in Niesgrau die Kontrolle über seinen Müll-LKW. Das Fahrzeug rutschte in einer Rechtskurve von der Fahrbahn und kam im Straßengraben zum Liegen. Wie sich herausstellte, hatte sich auf der Straße eine mehrere Zentimeter dicke Matsch- und Kleischicht gebildet. Diese war entstanden, nachdem drei Tage zuvor ein Maishäcksler die Straße bei Erntearbeiten verschmutzt hatte und es anschließend geregnet hatte.

Gerichtliche Beweisaufnahme bestätigt Verschulden

Durch Zeugenaussagen und ein Sachverständigengutachten konnte nachgewiesen werden, dass der Fahrer des Maishäckslers am 28. September 2018 erhebliche Mengen Erde und Klei auf die Fahrbahn gebracht hatte. Diese Verschmutzung wurde nicht beseitigt und entwickelte sich nach Regenfällen zu einer gefährlichen Rutschfläche. Das Gericht wertete dies als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, die eine unverzügliche Beseitigung von Straßenverschmutzungen vorschreibt.

Geteilte Haftung für den Unfallschaden

Die Reparatur des beschädigten Müllfahrzeugs und die Bergungskosten beliefen sich auf insgesamt 26.156,04 Euro. Das Gericht sah zwar auch ein gewisses Mitverschulden beim Fahrer des Müllfahrzeugs, da dieser trotz erkennbarer erster Verschmutzungen seine Geschwindigkeit nicht ausreichend reduzierte. Den Hauptanteil der Schuld trugen jedoch der Maishäckslerfahrer und dessen Haftpflichtversicherung mit 75 Prozent. Sie müssen nun als Gesamtschuldner für den entsprechenden Anteil des Schadens aufkommen.

Weitreichende Sicherungspflichten bei landwirtschaftlichen Arbeiten

Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an Landwirte und Erntehelfer bei der Vermeidung von Gefahren durch Straßenverschmutzungen. Auch auf Nebenstraßen müssen Verunreinigungen, die zu rutschigen Fahrbahnverhältnissen führen können, umgehend beseitigt werden. Eine mehrtägige Vernachlässigung dieser Pflicht kann bei Unfällen zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil verdeutlicht die Verkehrssicherungspflicht bei landwirtschaftlichen Arbeiten: Wer die Straße durch Erntearbeiten verschmutzt, muss diese umgehend reinigen. Eine Unterlassung der Reinigung kann zu einer Haftung für Unfallschäden führen, die durch die Verschmutzung verursacht werden – auch noch Tage nach den Arbeiten. Besonders bei Mais-Erntearbeiten besteht durch die sogenannte „Kleischicht“ eine erhöhte Rutschgefahr, die spezielle Sorgfalt bei der Straßenreinigung erfordert.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Landwirt oder Lohnunternehmer Erntearbeiten durchführen, müssen Sie die Straße nach Beendigung der Arbeiten gründlich reinigen. Verschmutzungen durch Erntefahrzeuge können auch noch Tage später gefährliche Rutschflächen bilden und zu Unfällen führen. Als Geschädigter eines Unfalls durch Straßenverschmutzung haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz, wenn Sie nachweisen können, dass die Verschmutzung von landwirtschaftlichen Arbeiten stammt. Dokumentieren Sie in solchen Fällen die Unfallstelle möglichst genau mit Fotos und suchen Sie nach Zeugen der vorherigen Erntearbeiten.

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Haftungsrisiken bei der Ernte? Wir beraten Sie!

Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Landwirte und Lohnunternehmer, Verschmutzungen durch Erntearbeiten unverzüglich zu beseitigen. Gerade bei feuchten Bedingungen können selbst kleine Mengen an Erde oder Pflanzenresten zu gefährlichen Rutschbahnen werden. Ein Unfall durch mangelnde Reinigungspflicht kann weitreichende finanzielle Folgen haben.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Haftungsrisiken und helfen Ihnen, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Sichern Sie sich rechtzeitig ab und vermeiden Sie teure Schadensersatzforderungen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer muss Straßenverschmutzungen beseitigen und wie schnell muss dies geschehen?

Grundsätzlich muss derjenige, der eine Straße verschmutzt hat, diese Verunreinigung unverzüglich und ohne Aufforderung beseitigen. Dies gilt besonders dann, wenn durch die Verschmutzung der Verkehr gefährdet oder erschwert werden könnte.

Gesetzliche Grundlage

Die Reinigungspflicht ergibt sich aus § 32 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Pflichten des Verursachers

Wenn Sie als Landwirt oder Bauunternehmer eine Straße verschmutzen, müssen Sie:

  • Die Verschmutzung unverzüglich beseitigen
  • Die Gefahrenstelle bis zur Beseitigung ausreichend kenntlich machen
  • Bei stärkeren Verschmutzungen auch zwischendurch reinigen

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Bei Nichteinhaltung der Reinigungspflicht drohen erhebliche Konsequenzen:

Die Polizei kann die Arbeiten sofort stoppen, wenn die Reinigungs- und Beschilderungspflicht nicht erfüllt wird. Wenn Unfälle aufgrund der Verunreinigung geschehen, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Die Behörden können die Reinigung auch selbst vornehmen lassen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.

Bei Lohnarbeiten ist der beauftragte Unternehmer für die Reinigung zuständig, es sei denn, diese Pflicht wurde vertraglich auf den Auftraggeber übertragen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Verantwortlichkeiten für die Reinigung vorab schriftlich festgelegt werden.


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Welche Warnpflichten bestehen bei unvermeidbaren Straßenverschmutzungen?

Bei unvermeidbaren Straßenverschmutzungen müssen Sie als Verursacher die Gefahrenstelle unverzüglich und ausreichend kenntlich machen, bis die Verschmutzung vollständig beseitigt ist.

Erforderliche Warnmaßnahmen

Die Absicherung muss durch das Verkehrszeichen 114 (Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz) erfolgen. Zusätzlich ist das Zusatzschild „Verschmutzte Fahrbahn“ (Nr. 1006-35) anzubringen.

Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen Sie die Warnschilder mit zusätzlichen Warnleuchten ausstatten. Die Warnschilder sind in ausreichender Entfernung vor der Gefahrenstelle aufzustellen, damit andere Verkehrsteilnehmer ihr Fahrverhalten rechtzeitig anpassen können.

Besondere Anforderungen

Die Anforderungen an die Warnpflichten richten sich nach:

  • Der Art der Straße: Bei stark befahrenen Straßen gelten höhere Anforderungen als bei Landwirtschaftswegen
  • Dem Umfang der Verschmutzung: Je stärker die Verschmutzung, desto umfangreicher müssen die Warnmaßnahmen sein
  • Den Witterungsbedingungen: Bei Regen oder Nässe besteht erhöhte Rutschgefahr, was zusätzliche Warnhinweise erfordert

Rechtliche Konsequenzen

Wenn Sie die Warnpflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen, drohen nicht nur Bußgelder, sondern Sie haften auch für eventuelle Unfallschäden. Bei Unfällen aufgrund unzureichender Warnung können Sie mit bis zu 75 Prozent des entstandenen Schadens haftbar gemacht werden.

Die Warnschilder dürfen erst entfernt werden, wenn die Straße wieder vollständig gereinigt ist und keine Gefahr mehr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Auch nach der Reinigung müssen Sie kontrollieren, ob sich noch Restschmutz in den Straßenporen befindet, der bei Nässe gefährlich werden könnte.


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Welche Haftungsrisiken entstehen bei Unfällen durch Straßenverschmutzungen?

Wenn Sie als Landwirt oder Bauunternehmer eine Straße verschmutzen und diese Verschmutzung zu einem Unfall führt, müssen Sie mit erheblichen Haftungsrisiken rechnen.

Grundsätzliche Haftung

Der Verursacher einer Straßenverschmutzung haftet in vollem Umfang für Unfälle und Schäden, die durch die Verschmutzung entstehen. Diese Haftung greift, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Reinigung und Beschilderung der Gefahrenstelle nicht nachkommen.

Versicherungsschutz

Bei Unfällen durch Straßenverschmutzungen greift je nach Situation eine unterschiedliche Versicherung:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn die Verschmutzung durch ein zulassungspflichtiges Fahrzeug verursacht wurde.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt ein, wenn die Verschmutzung durch nicht zulassungsfähige Fahrzeuge oder Geräte entstanden ist.

Rechtliche Konsequenzen

Bei Verstößen gegen die Reinigungspflicht drohen mehrere Konsequenzen:

  • Bußgelder von 10 bis 60 Euro
  • Ein Punkt in Flensburg, wenn der fließende Verkehr gefährdet wurde
  • Schadensersatzansprüche der Geschädigten für Fahrzeugschäden und weitere Folgeschäden
  • Sofortige Arbeitseinstellung durch die Polizei bei Nichtbeachtung der Reinigungspflicht

Mitschuld der Verkehrsteilnehmer

Wenn Verkehrsteilnehmer die Verschmutzung erkennen konnten oder hätten erkennen müssen, kann ihnen ein Mitverschulden von bis zu 50% angelastet werden. Dies gilt besonders, wenn sie ihre Fahrweise nicht an die erkennbaren Straßenverhältnisse anpassen.


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Welche Beweismittel sind bei Unfällen durch Straßenverschmutzung wichtig?

Bei Unfällen durch Straßenverschmutzung ist eine sorgfältige und umfassende Beweissicherung direkt nach dem Unfall entscheidend für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen.

Fotodokumentation als wichtigstes Beweismittel

Machen Sie unmittelbar nach dem Unfall Fotos von der Unfallstelle. Dabei sollten Sie folgende Aspekte dokumentieren:

  • Die verschmutzte Fahrbahn aus verschiedenen Perspektiven
  • Die Unfallposition der beteiligten Fahrzeuge
  • Alle sichtbaren Fahrzeugschäden im Detail
  • Vorhandene Brems- oder Schleuderspuren
  • Die Wetter- und Sichtverhältnisse

Zeugenaussagen und polizeiliche Dokumentation

Die Aussagen neutraler Zeugen haben vor Gericht besonderes Gewicht. Notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Unfallzeugen und bitten Sie diese, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten. Die Polizei sollte zur Unfallaufnahme hinzugezogen werden, da das polizeiliche Unfallprotokoll ein wichtiges Beweisdokument darstellt.

Technische Gutachten und Sachverständigenberichte

Ein technisches Gutachten kann den Kausalzusammenhang zwischen der Straßenverschmutzung und dem Unfall nachweisen. Der Sachverständige untersucht dabei:

  • Die Beschaffenheit und den Umfang der Straßenverschmutzung
  • Die Übereinstimmung der Unfallspuren mit dem geschilderten Hergang
  • Die technische Nachvollziehbarkeit des Unfallablaufs

Dokumentation der Reinigungsmaßnahmen

Wenn Sie als Verursacher einer Straßenverschmutzung in Betracht kommen, dokumentieren Sie unbedingt Ihre Reinigungsmaßnahmen. Halten Sie fest, wann und wie Sie die Verschmutzung beseitigt haben. Dies ist wichtig, da Sie nach § 32 StVO verpflichtet sind, Verschmutzungen unverzüglich zu beseitigen.


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Wie können sich Verkehrsteilnehmer bei erkannter Straßenverschmutzung richtig verhalten?

Sofortmaßnahmen bei Erkennen einer Verschmutzung

Bei erkannter Straßenverschmutzung müssen Sie Ihre Fahrweise umgehend den Gefahren anpassen. Besonders bei Nässe oder Dunkelheit können Verschmutzungen zu gefährlichen Rutschpartien führen. Reduzieren Sie vorausschauend Ihre Geschwindigkeit und vergrößern Sie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Besondere Vorsicht in landwirtschaftlichen Gebieten

In ländlichen Regionen müssen Sie besonders während der Erntezeit mit verschmutzten Straßen rechnen. Achten Sie auf Warnschilder wie das Gefahrenzeichen 114 (Schleudergefahr) mit dem Zusatzzeichen 1006-35 (verschmutzte Fahrbahn), die etwa 150 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt sein müssen.

Meldung von Gefahrenstellen

Wenn Sie eine gefährliche Straßenverschmutzung entdecken, sollten Sie diese unverzüglich der zuständigen Straßenbaubehörde oder der Polizei melden. Dies gilt besonders, wenn:

  • keine Warnschilder vorhanden sind
  • die Verschmutzung eine akute Gefahr darstellt
  • der Verursacher nicht vor Ort ist

Rechtliche Aspekte

Als Verkehrsteilnehmer haben Sie eine Mitverantwortung zur Gefahrenvermeidung. Wenn Sie trotz erkennbarer Verschmutzung nicht entsprechend vorsichtig fahren, kann Ihnen im Schadensfall eine Mitschuld zugerechnet werden. Bei Dunkelheit oder schlechter Witterung wird allerdings berücksichtigt, dass Verschmutzungen schwerer erkennbar sind.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verkehrssicherungspflicht

Eine rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen zu beseitigen oder vor ihnen zu warnen, die von Grundstücken, Gebäuden oder anderen Einrichtungen ausgehen können. Grundstückseigentümer, Betreiber oder Verantwortliche müssen dabei alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden von anderen abzuwenden. Dies ist in § 823 BGB verankert. Im Straßenverkehr bedeutet dies beispielsweise die Pflicht, Verschmutzungen zu beseitigen oder Warnschilder aufzustellen. Die Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadensersatzansprüchen führen.


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Mitverschulden

Ein rechtlicher Begriff aus § 254 BGB, der beschreibt, dass ein Geschädigter selbst zur Entstehung seines Schadens beigetragen hat. Dies führt zu einer anteiligen Haftung zwischen Schädiger und Geschädigtem. Wie im vorliegenden Fall, wo der LKW-Fahrer trotz erkennbarer Verschmutzung nicht vorsichtig genug fuhr und daher 25% des Schadens selbst tragen muss. Die Schadensersatzpflicht wird entsprechend der Verantwortungsanteile aufgeteilt.


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Gesamtschuldner

Mehrere Personen, die gemeinsam für eine Schuld haften, wobei der Gläubiger von jedem die gesamte Leistung fordern kann (§ 421 BGB). Im Innenverhältnis können die Gesamtschuldner dann entsprechend ihrer Verantwortungsanteile Ausgleich verlangen. Im Fall haften der Maishäckslerfahrer und seine Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner für 75% des Schadens. Der Geschädigte kann sich aussuchen, von wem er die Zahlung verlangt.


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Straßenreinigungspflicht

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Reinhaltung öffentlicher Verkehrsflächen, die sich aus Landesstraßengesetzen und kommunalen Satzungen ergibt. Sie umfasst die regelmäßige Reinigung sowie die sofortige Beseitigung von Verschmutzungen, die von eigenen Tätigkeiten ausgehen. Bei Landwirten betrifft dies besonders Verschmutzungen durch Erntemaschinen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann sowohl ordnungsrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben.


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Schadensersatz

Ein gesetzlicher Anspruch nach §§ 249 ff. BGB, der darauf abzielt, einen entstandenen Schaden finanziell auszugleichen. Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Dies umfasst im Fall die Reparaturkosten für den LKW und die Bergungskosten. Bei der Berechnung werden Mitverschuldensanteile berücksichtigt und vom Schadensersatz abgezogen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Abs. 1: Dieser Paragraph regelt die Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen. Er besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall wird argumentiert, dass die Straßenverschmutzung durch den Maishäcksler eine solche Pflichtverletzung darstellte und den Unfall des Fahrzeugs der Klägerin verursacht hat.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 7: Diese Vorschrift betrifft den Rückgriff des Versicherers auf Dritte. Sie erlaubt es der Versicherung, bei Schadensfällen, die durch Dritte verursacht wurden, Regressforderungen zu stellen. Die Klägerin, als Kaskoversicherung, macht hiermit Regressansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung der Beklagten geltend, da der Unfall auf die Straßenverschmutzung durch den Maishäcksler zurückgeführt wird.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 280 Abs. 1: Dieser Paragraph behandelt die Pflichtverletzung im Rahmen von Schuldverhältnissen und die daraus resultierende Schadensersatzpflicht. Er ist relevant, da die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt wurden, die vertraglich geschuldeten Zahlungen sowie die Rechtskosten zu tragen, was eine Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten darstellt.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) § 286: Diese Vorschrift regelt den Verzug des Schuldners und die daraus resultierenden Verzugszinsen. Im Urteil wurde festgelegt, dass die Beklagten Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz zahlen müssen, da sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachgekommen sind.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 421 ff.: Diese Paragraphen behandeln die gesamtschuldnerische Haftung. Sie legen fest, dass mehrere Schuldner gemeinsam für eine Schuld haften und der Gläubiger die gesamte Forderung von einem oder mehreren Schuldnern eintreiben kann. Im vorliegenden Fall wurden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, was bedeutet, dass sie gemeinsam für den gesamten Schadensbetrag verantwortlich sind.

Das vorliegende Urteil


LG Flensburg – Az.: 12 O 71/23 (2) – Urteil vom 10.05.2024


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