Ein Mieter weigerte sich, die Tür für die Polizei mit Haftbefehl zu öffnen und steckte den Schlüssel innen. Die Beamten rammten die Tür ein, was 863,35 Euro Schaden verursachte. Obwohl ein Gericht ihm anfangs Recht gab, muss er die Reparaturkosten nun überraschend selbst tragen.
Übersicht:
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Der Fall vor Gericht
- Warum musste der Mieter für die demolierte Tür zahlen?
- Was geschah an der Wohnungstür?
- Warum sollte der Mieter die Kosten tragen?
- Wie entschied das Verwaltungsgericht?
- Warum legte die Polizei Berufung ein?
- Welche Logik verfolgte der Verwaltungsgerichtshof?
- Wie wandte der VGH diese Logik auf den Fall an?
- Warum wurden die Einwände des Mieters zurückgewiesen?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich meine demolierte Tür zahlen, wenn die Polizei sie bei einem Einsatz öffnet?
- Wann muss ich die Kosten tragen, wenn die Polizei meine Tür gewaltsam öffnet?
- Wie wehre ich mich gegen eine Kostenforderung der Polizei für meine Tür?
- Was tun, wenn ich die Tür nicht öffne und die Polizei sie gewaltsam öffnet?
- Wie verhindere ich Kosten für eine Türöffnung bei Polizeieinsätzen?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 BV 24.977 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Mieter verweigerte der Polizei die Türöffnung bei einem Haftbefehl. Die Beamten brachen die Tür auf und die zuständige Behörde forderte die Reparaturkosten vom Mieter zurück.
- Die Rechtsfrage: Muss ein Mieter die Kosten für eine Türöffnung tragen, wenn die Polizei einen Haftbefehl vollstreckt und er das Öffnen verweigert?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass der Mieter die Kosten tragen muss. Die Türöffnung diente nicht nur der Festnahme, sondern auch der Abwehr einer möglichen Gefahr durch das Verhalten des Mieters.
- Die Bedeutung: Polizeiliche Maßnahmen können Kosten verursachen, selbst wenn sie primär der Strafverfolgung dienen. Dies gilt, wenn das Verhalten einer Person gleichzeitig eine Gefahr begründet, die abgewendet werden muss.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München
- Datum: 23. Juli 2025
- Aktenzeichen: 10 BV 24.977
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Polizeirecht, Verwaltungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Mieter einer Wohnung. Er wehrte sich gegen die Forderung der Polizei, die Kosten für eine gewaltsame Türöffnung zu tragen.
- Beklagte: Der Träger der Polizei. Er forderte vom Kläger die Erstattung der Kosten für die gewaltsame Türöffnung.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Die Polizei wollte einen Haftbefehl vollstrecken und öffnete gewaltsam die Wohnungstür eines Mieters, der sich weigerte zu öffnen. Dabei entstand Sachschaden an der Tür, dessen Kosten die Polizei vom Mieter erstattet haben wollte.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Muss eine Person die Kosten für eine kaputte Tür zahlen, die bei der Vollstreckung eines Haftbefehls durch die Polizei entstand, wenn die Türöffnung neben der Festnahme auch der Gefahrenabwehr diente?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Trägers der Polizei war erfolgreich; die Klage des Mieters wurde abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Die gewaltsame Türöffnung diente nicht nur der Festnahme, sondern auch der Abwehr einer konkreten Gefahr, die der Kläger selbst durch sein Verhalten geschaffen hatte.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger muss die Kosten für die beschädigte Tür bezahlen und trägt die Prozesskosten für beide Gerichtsverfahren.
Der Fall vor Gericht
Warum musste der Mieter für die demolierte Tür zahlen?

Ein steckender Schlüssel von innen – oft ein Zeichen von Sicherheit, ein kleiner Akt der Privatsphäre. Für einen Mieter wurde er jedoch zur kostspieligen Falle. Als die Polizei mit einem Haftbefehl an seiner Tür klopfte, tat er das, was viele instinktiv tun würden: Er öffnete nicht. Stattdessen hielt er den Schlüssel von innen in der Tür. Eine Entscheidung, die nicht nur dazu führte, dass die Beamten die Tür gewaltsam öffneten, sondern auch, dass er die Rechnung für den Schaden selbst bezahlen sollte. Eine Forderung, die das Verwaltungsgericht für unrechtmäßig hielt, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen überraschenden Dreh in die Geschichte brachte.
Was geschah an der Wohnungstür?
Im Juni 2022 standen Polizeibeamte vor der Wohnung eines Mieters. Sie hatten einen gültigen Haftbefehl des Amtsgerichts in der Hand, die Staatsanwaltschaft hatte die Vollstreckung angeordnet. Der Mieter war im Haus. Die Polizisten forderten ihn wiederholt auf, die Tür zu öffnen. Er weigerte sich. Er hatte seinen Schlüssel von innen stecken lassen. Die Beamten griffen daraufhin zu Gewalt. Sie rammten die Tür ein, nahmen den Mieter fest. Später meldete der Vermieter Schäden an der Eingangstür. Der Träger der Polizei beglich die Materialkosten von 863,35 Euro als Entschädigung.
Warum sollte der Mieter die Kosten tragen?
Nach der gewaltsamen Öffnung forderte die Polizeibehörde die 863,35 Euro vom Mieter zurück. Sie stützte sich dabei auf das Polizeiaufgabengesetz (PAG). Das Gesetz erlaubt der Polizei, von einem Verantwortlichen Ersatz für entstandene notwendige Aufwendungen zu verlangen. Der Mieter sah dies als Missverständnis. Er habe den Beamten gesagt, er müsse sich erst anziehen, dann würde er öffnen. Es habe keine Fluchtgefahr bestanden, er habe keinen Widerstand geleistet, und Waffen oder Drogen waren nicht im Spiel. Er meinte, die gewaltsame Türöffnung war nicht gerechtfertigt, eine Zahlungspflicht fehle damit.
Wie entschied das Verwaltungsgericht?
Der Mieter klagte gegen den Rückforderungsbescheid beim Verwaltungsgericht. Dort bekam er Recht. Das Gericht hob den Bescheid auf. Die Begründung war klar: Ein Erstattungsanspruch nach dem Polizeirecht entstünde nicht, wenn es sich um einen rein repressiven Akt handelt. Die Vollstreckung eines Haftbefehls – so die Richter – diene allein der Strafverfolgung. Polizeirechtliche Ersatzansprüche seien jedoch für präventive Maßnahmen gedacht, also für die Abwehr von Gefahren. Für rein strafverfolgende Handlungen sah das Gericht keine Grundlage im Gesetz.
Warum legte die Polizei Berufung ein?
Die Polizeibehörde gab sich mit diesem Urteil nicht zufrieden. Sie legte Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Ihr Hauptargument: Eine polizeiliche Maßnahme kann eine Doppelfunktion haben. Sie kann repressiv und präventiv zugleich sein. Auch wenn die Festnahme primär der Strafverfolgung diente, wies die gewaltsame Türöffnung nach ihrer Ansicht auch präventiven Charakter auf. Das Gesetz spreche von „polizeilichen Maßnahmen“ allgemein. Die tatsächlichen Umstände des Einsatzes – der von innen steckende Schlüssel, die Weigerung zu öffnen, das aggressive Verhalten des Mieters – begründeten eine objektive Gefahrenlage. Es bestand die Möglichkeit, dass der Mieter fliehen oder die Beamten angreifen könnte.
Welche Logik verfolgte der Verwaltungsgerichtshof?
Der Verwaltungsgerichtshof gab der Polizeibehörde Recht und hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf. Der Senat stellte klar: Ein Ersatzanspruch kann auch dann bestehen, wenn eine polizeiliche Maßnahme vorrangig repressiven Charakter hat, sie aber zugleich präventive Zwecke verfolgt. Der entscheidende Punkt ist die Sichtweise eines objektiven Beobachters. Eine Haftbefehlsvollstreckung ist typischerweise strafverfolgend. Doch die konkrete Situation vor Ort kann die Maßnahme „doppelfunktional“ machen.
Wie wandte der VGH diese Logik auf den Fall an?
Der VGH stützte sich auf die detaillierte Aussage eines beteiligten Polizeibeamten. Dessen Darstellung hielt das Gericht für glaubhaft. Es sah es als erwiesen an, dass der Mieter die Tür absichtlich von innen verschlossen hielt. Er öffnete trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Der Mieter zeigte ein provozierendes und aggressives Verhalten. Die Beamten hatten durch einen Glaseinsatz Sichtkontakt. Aus diesen Umständen ergab sich eine konkrete Gefahr. Der Mieter hätte flüchten oder die Beamten und den anwesenden Vermieter angreifen können.
Diese Gefahrenerwartung rechtfertigte das gewaltsame Öffnen der Tür. Es diente der Eigensicherung und der Verhinderung weiterer Straftaten. Die Maßnahme war folglich nicht nur repressiv. Sie war zumindest doppelfunktional. Damit war der Mieter als sogenannter Handlungsstörer verantwortlich. Das Gericht betonte: Es kommt nicht darauf an, ob der Mieter tatsächlich weitere Straftaten ausführte. Die von ihm durch sein Verhalten geschaffene Gefahrenlage reichte aus. Die Maßnahme war zudem verhältnismäßig. Angesichts des steckenden Schlüssels und seiner Weigerung gab es keine milderen Mittel. Die Kosten von 863,35 Euro hielt das Gericht für angemessen.
Warum wurden die Einwände des Mieters zurückgewiesen?
Das Gericht prüfte alle Argumente des Mieters. Seine Behauptung, er habe sich nur anziehen wollen, wies der Senat als Schutzbehauptung zurück. Der Polizeibeamte sagte glaubhaft, der Mieter habe sich von der Tür weggedreht und sei Richtung Küche gegangen. Die Leugnung von Flucht- oder Gefährdungslagen durch den Mieter widerlegten die Einsatzumstände. Interne Kurznotizen der Polizei, die nur den Haftbefehl nannten, waren für das Gericht keine Widerlegung der ausführlichen Schilderung des Beamten. Sie waren verkürzte Darstellungen.
Die Frage nach rein repressiven Maßnahmen war für den VGH nicht entscheidungserheblich. Der Senat sah die Maßnahme als doppelfunktional an. Auch die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes wurde bestätigt. Angesichts des Zeitdrucks und der konkreten Gefahrenlage waren mildere Mittel nicht verfügbar. Der Ersatzschlüssel des Vermieters nützte wegen des von innen steckenden Schlüssels nichts. Psychische Belastungen des Mieters blieben unbeachtet. Er hatte keine Nachweise vorgelegt.
Die Urteilslogik
Ein Bürger trägt die Kosten polizeilicher Eingriffe, wenn sein Verhalten während einer strafverfolgenden Maßnahme eine Gefahrenlage schafft.
- Polizeiliche Maßnahmen können doppelt wirken: Wenn die Polizei einen Haftbefehl vollstreckt, kann ihr Handeln zugleich der Gefahrenabwehr dienen und damit Kosten nach Polizeirecht rechtfertigen.
- Die Gefahrenlage bestimmt der äußere Anschein: Eine objektive Einschätzung der Situation entscheidet, ob ein Verhalten eine Gefahr darstellt, unabhängig von den tatsächlichen Absichten der betroffenen Person.
- Eigenes Verhalten schafft Verantwortung: Blockiert jemand den Zugang der Polizei oder zeigt aggressives Verhalten, erzeugt er eine konkrete Gefahr und muss für die dadurch entstehenden Schäden aufkommen.
Am Ende muss der Einzelne die Kosten tragen, wenn sein Verhalten präventive Polizeieingriffe erforderlich macht.
Benötigen Sie Hilfe?
Stehen auch Sie vor einem Kostenersatzanspruch nach polizeilicher Türöffnung? Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einschätzung.
Das Urteil in der Praxis
Wer sich bei Polizeieinsätzen querstellt, riskiert doppelt – dieses Urteil macht das unmissverständlich klar. Der Verwaltungsgerichtshof beerdigt die Annahme, dass eine primär repressive Maßnahme grundsätzlich keine Kostenpflicht auslöst. Entsteht durch das Verhalten eines Bürgers während einer Festnahme eine konkrete Gefahrenlage – sei es für die Beamten oder eine Flucht – wird aus dem repressiven Akt schnell eine doppelfunktionale Maßnahme. Damit sind die Kosten für Schäden am Ende Privatsache, selbst wenn die Polizei primär einen Haftbefehl vollstreckt hat. Ein teurer Schuss, der nach hinten losgeht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meine demolierte Tür zahlen, wenn die Polizei sie bei einem Einsatz öffnet?
Ja, Sie können zur Kasse gebeten werden, selbst wenn der Polizeieinsatz primär der Strafverfolgung diente – entscheidend ist, ob Ihr Verhalten objektiv eine zusätzliche Gefahr erzeugt hat, die eine präventive Türöffnung rechtfertigte. Das bedeutet: Rein repressive Maßnahmen zur Strafverfolgung sind eigentlich kostenfrei für Sie, doch die Grenze verschwimmt schnell.
Der Grund: Juristen nennen das „doppelfunktional“. Obwohl ein Haftbefehl zunächst der Strafverfolgung dient, können Ihre Handlungen eine neue, objektive Gefahrenlage schaffen. Blockieren Sie etwa die Tür von innen oder reagieren Sie provokativ, können Beamte dies als Fluchtgefahr oder potenzielle Bedrohung werten. In solchen Momenten erhält die Türöffnung einen präventiven Charakter – sie dient der Gefahrenabwehr, nicht mehr nur der Festnahme.
Ähnlich einem Autofahrer, der innerorts überhöhte Geschwindigkeit fährt: Er begeht eine Ordnungswidrigkeit (repressiv), doch zugleich gefährdet er andere Verkehrsteilnehmer (präventiv). Die Tür wird somit nicht nur zur Erfüllung des Haftbefehls aufgebrochen, sondern auch, um die von Ihnen geschaffene Gefahr abzuwehren. Dann sind Sie als sogenannter „Handlungsstörer“ für die entstandenen Schäden verantwortlich.
Prüfen Sie sofort, ob die Polizei in ihrer Begründung für die Türöffnung von „Gefahrenabwehr“, „Eigensicherung“ oder einer „doppelfunktionalen“ Maßnahme spricht, denn das ist entscheidend für Ihre Zahlungspflicht.
Wann muss ich die Kosten tragen, wenn die Polizei meine Tür gewaltsam öffnet?
Sie müssen die Kosten tragen, wenn Ihr eigenes Verhalten eine objektive Gefahrenlage geschaffen hat, die aus Sicht eines objektiven Beobachters eine gewaltsame Türöffnung präventiv notwendig machte, selbst wenn der ursprüngliche Einsatz primär repressiv war. Konkretes Handeln wie das Steckenlassen des Schlüssels von innen, aggressives Verhalten oder das Verweigern des Öffnens kann eine solche Situation herbeiführen.
Die Kostenpflicht tritt ein, sobald Ihre Handlungen eine konkrete Gefahr für die Beamten oder Dritte begründen. Denken Sie an die Situation, in der ein Haftbefehl vollstreckt werden soll: Die Festnahme ist rein strafverfolgend, doch Ihr zögerliches oder provokantes Verhalten kann die Türöffnung zu einer Maßnahme der Gefahrenabwehr machen – Juristen nennen das „doppelfunktional“. Der Verwaltungsgerichtshof prüft dann, ob diese Maßnahme verhältnismäßig war und keine milderen Mittel zur Verfügung standen, um die durch Ihr Verhalten geschaffene Gefahr abzuwenden. Klingt kompliziert? Es bedeutet: Ihr Verhalten, das eine mögliche Flucht oder einen Angriff signalisiert, wird Ihnen angelastet.
Der VGH stellte klar: Die von einem Bürger durch sein Verhalten geschaffene Gefahrenlage reicht aus, um die Kostenpflicht zu begründen. Die Maßnahme muss zudem verhältnismäßig gewesen sein, ohne dass mildere Mittel zur Verfügung standen. Vermeiden Sie also unbedingt, die Tür von innen mit dem Schlüssel zu blockieren oder sich provokant abzuwenden.
Rekonstruieren Sie detailliert alle Ihre Handlungen und Aussagen während des Polizeieinsatzes und halten Sie diese schriftlich fest, um sie mit der behördlichen Begründung abzugleichen.
Wie wehre ich mich gegen eine Kostenforderung der Polizei für meine Tür?
Sie können sich effektiv gegen eine Kostenforderung der Polizei wehren, indem Sie schlüssig argumentieren, dass die Türöffnung eine rein repressive Maßnahme ohne präventiven Charakter war. Entscheidend ist, nachzuweisen, dass keine objektive Gefahrenlage durch Ihr Verhalten bestand, was eine ‚doppelfunktionale‘ Einstufung der polizeilichen Aktion unmöglich macht und die Kostengrundlage entzieht.
Der Knackpunkt liegt in der juristischen Einordnung der Maßnahme. Polizeirechtliche Kostenersatzansprüche sind primär für präventive Maßnahmen gedacht, die der Gefahrenabwehr dienen. Diente die gewaltsame Türöffnung hingegen ausschließlich der Strafverfolgung, etwa zur Vollstreckung eines Haftbefehls, existiert in vielen Polizeiaufgabengesetzen keine Grundlage für einen Kostenersatzanspruch gegen Sie. Ihr Hauptangriffspunkt ist daher, zu belegen, dass von Ihnen keinerlei objektive Gefahr – weder Flucht noch ein Angriff auf Beamte – ausging, die über die reine Vollstreckung hinausging.
Doch Vorsicht vor pauschalen Schutzbehauptungen: Das Verwaltungsgericht prüfte alle Argumente des Mieters, wies jedoch seine Behauptung, er habe sich nur anziehen wollen, als Schutzbehauptung zurück. Gerichte schenken detaillierten und glaubhaften Schilderungen von Polizeibeamten oft mehr Gewicht als unbewiesenen Einwänden. Hinterfragen Sie stattdessen präzise die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme: Gab es tatsächlich keine milderen Mittel, die die Polizei hätte einsetzen können, oder war der angenommene Zeitdruck wirklich gerechtfertigt?
Fordern Sie umgehend alle relevanten Einsatzberichte und internen Vermerke der Polizei an, um Ungereimtheiten oder Widersprüche zu identifizieren.
Was tun, wenn ich die Tür nicht öffne und die Polizei sie gewaltsam öffnet?
Wenn die Polizei mit einem gültigen Haftbefehl vor Ihrer Tür steht und Sie nicht öffnen, müssen Sie mit einer gewaltsamen Türöffnung rechnen. Ihr Verhalten in diesem kritischen Moment ist entscheidend dafür, ob Sie am Ende die Kosten für den entstandenen Schaden tragen müssen oder nicht. Es geht darum, fatale Fehler zu vermeiden.
Verweigern Sie das Öffnen bei einem gültigen Haftbefehl, agieren die Beamten rechtlich gedeckt: Sie müssen ihn vollstrecken. Doch das ist nur die halbe Miete. Ihr Zögern oder Handlungen wie das Steckenlassen des Schlüssels von innen können die Lage dramatisch ändern. Plötzlich geht es nicht mehr nur um die Festnahme, sondern um die Abwendung einer potenziellen Gefahr – Flucht oder Widerstand.
Ein klassisches Beispiel, das oft teuer endet, verdeutlicht dies: Der Bewohner hatte seinen Schlüssel von innen stecken lassen. Die Beamten griffen daraufhin zu Gewalt, rammten die Tür ein und nahmen den Mieter fest. Diese unscheinbare Geste wird als gezieltes Blockieren interpretiert, als Versuch, Zeit zu gewinnen oder eine Flucht vorzubereiten. Solch ein Verhalten schafft eine objektive Gefahrenlage, die die gewaltsame Türöffnung präventiv rechtfertigt.
Genau deshalb: Dokumentieren Sie mental oder schriftlich jeden Schritt, jede Aufforderung, jede Reaktion, ab dem ersten Kontakt. Dies hilft später, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahme zu bewerten.
Wurde die Tür gewaltsam geöffnet, fotografieren Sie den Schaden umgehend und detailliert, bevor irgendetwas verändert wird.
Wie verhindere ich Kosten für eine Türöffnung bei Polizeieinsätzen?
Um Kosten für eine Türöffnung bei Polizeieinsätzen zu vermeiden, öffnen Sie die Tür unverzüglich, sobald die Polizei mit einem gültigen Beschluss oder Haftbefehl vor der Tür steht. Wichtig ist, jegliches Verhalten zu unterlassen, das als Blockade, Provokation oder Schaffung einer Gefahrenlage interpretiert werden könnte.
Die Regel lautet: Zeigen Sie sich kooperativ. Denn Juristen nennen das „doppelfunktional“, wenn Ihr Zögern oder die Verweigerung des Öffnens eine zusätzliche Gefahrenlage schafft. Selbst wenn die Polizisten primär zur Strafverfolgung da sind, begründet Ihr Widerstand eine präventive Maßnahme zur Eigensicherung. Das Ergebnis: Sie tragen die Rechnung.
Ein passender Vergleich: Wenn Sie den Schlüssel von innen stecken lassen oder sich von der Tür wegdrehen, während Beamte klingeln, ist das vor Gericht kein harmloses Zögern. Es ist ein Indiz für Fluchtgedanken oder sogar aggressives Verhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah genau das bei einem Mieter als erwiesen an: Er hielt die Tür absichtlich verschlossen und verweigerte das Öffnen trotz Aufforderung. Sein provozierendes Verhalten wurde zur Falle.
Vermeiden Sie daher unbedingt alles, was den Anschein erweckt, Sie wollten fliehen oder Widerstand leisten. Jede solche Handlung kann eine gewaltsame Öffnung auslösen und die Kostenpflicht für Sie begründen. Bleiben Sie ruhig, befolgen Sie Anweisungen – auch wenn es schwerfällt.
Klingelt die Polizei, entfernen Sie sofort alle Schlüssel von der Innenseite und öffnen Sie zügig die Tür.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Doppelfunktionale Maßnahme
Eine doppelfunktionale Maßnahme ist ein Polizeieinsatz, der gleichzeitig präventive und repressive Ziele verfolgt. Obwohl ein solcher Einsatz primär der Strafverfolgung dient, kann er zusätzlich der Gefahrenabwehr dienen. Das Gesetz ermöglicht der Polizei, auf komplexe Situationen flexibel zu reagieren und eine entstandene Gefahr abzuwehren.
Beispiel: Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die gewaltsame Türöffnung eine doppelfunktionale Maßnahme war, weil sie neben der Haftbefehlsvollstreckung auch der Abwehr einer konkreten Gefahr durch den Mieter diente.
Handlungsstörer
Ein Handlungsstörer ist die juristische Bezeichnung für jemanden, der durch sein eigenes, willentliches Verhalten eine Gefahr unmittelbar verursacht. Dieses Prinzip stellt sicher, dass der Verursacher einer Störung oder Gefahr für die daraus entstehenden Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden kann. Es geht darum, die Verantwortung dort zu verorten, wo die Ursache liegt.
Beispiel: Der Mieter wurde als Handlungsstörer eingestuft, da er durch das Steckenlassen des Schlüssels und seine Weigerung, die Tür zu öffnen, eine Gefahrenlage geschaffen hatte.
Polizeiaufgabengesetz (PAG)
Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist eine Sammlung von Rechtsnormen, die die Befugnisse und Aufgaben der bayerischen Polizei regelt. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Handeln der Polizei, insbesondere bei der Gefahrenabwehr und der Durchführung von präventiven Maßnahmen. Es legt fest, wann und wie die Polizei eingreifen darf.
Beispiel: Die Polizeibehörde stützte ihre Forderung nach Kostenersatz auf das Polizeiaufgabengesetz, welches ihr erlaubt, Aufwendungen von Verantwortlichen zurückzuverlangen.
Präventive Maßnahme
Eine präventive Maßnahme beschreibt eine Handlung der Polizei, die darauf abzielt, eine zukünftige Gefahr abzuwenden oder eine bevorstehende Straftat zu verhindern. Das Gesetz ermächtigt die Behörden zu solchen Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, bevor ein Schaden tatsächlich eingetreten ist. Es ist ein wichtiges Instrument der Gefahrenabwehr.
Beispiel: Die gewaltsame Türöffnung wurde auch als präventive Maßnahme betrachtet, da sie der Eigensicherung der Beamten und der Verhinderung einer möglichen Flucht des Mieters diente.
Repressive Maßnahme
Eine repressive Maßnahme ist ein Polizeieinsatz, der nach einer bereits begangenen Straftat erfolgt, um diese zu verfolgen, aufzuklären oder einen Täter festzunehmen. Diese Maßnahmen dienen primär der Strafverfolgung und der Durchsetzung des Strafrechts. Sie reagieren auf bereits eingetretene Rechtsverstöße, statt diese zu verhindern.
Beispiel: Die Vollstreckung eines Haftbefehls ist grundsätzlich eine repressive Maßnahme, die auf die Verfolgung und Festnahme einer Person wegen einer Straftat abzielt.
Rückforderungsbescheid
Ein Rückforderungsbescheid ist eine amtliche Anordnung, mit der eine Behörde bereits geleistete Zahlungen zurückfordert, weil die rechtliche Grundlage dafür entfallen ist oder nie bestand. Behörden nutzen diesen Bescheid, um ungerechtfertigt erbrachte Leistungen oder verauslagte Kosten wieder einzuziehen. Dies dient der Wahrung der öffentlichen Finanzen und der Rechtmäßigkeit.
Beispiel: Der Mieter klagte gegen den Rückforderungsbescheid der Polizeibehörde, weil er die Forderung nach Kostenersatz für die demolierte Tür für unrechtmäßig hielt.
Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats, das verlangt, dass jede staatliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Dieses Prinzip stellt sicher, dass staatliche Eingriffe in die Rechte der Bürger nicht über das notwendige Maß hinausgehen und die betroffenen Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Es ist ein Schutz vor überzogenen Maßnahmen.
Beispiel: Das Gericht prüfte die Verhältnismäßigkeit der Türöffnung und befand, dass angesichts des steckenden Schlüssels und der Weigerung des Mieters keine milderen Mittel zur Verfügung standen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Doppelfunktionalität polizeilicher Maßnahmen
Polizeiliche Einsätze können gleichzeitig der Strafverfolgung (repressiv) und der Gefahrenabwehr (präventiv) dienen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl die primäre Absicht die Vollstreckung eines Haftbefehls (repressiv) war, sah der Verwaltungsgerichtshof die gewaltsame Türöffnung auch als präventive Maßnahme zur Eigensicherung der Beamten und zur Verhinderung von Flucht oder Angriffen des Mieters an. - Verantwortlichkeit im Polizeirecht (Art. 7 Abs. 1 BayPAG)
Wer durch sein Verhalten eine Gefahr verursacht, ist für die daraus entstehenden Kosten der Polizei verantwortlich.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Mieter wurde als „Handlungsstörer“ identifiziert, weil er durch sein absichtliches Verschließen der Tür und sein aggressives Verhalten die Situation geschaffen hat, die zum gewaltsamen Öffnen führte und somit die Gefahrenlage verursachte. - Polizeiliche Generalklausel (Art. 11 Abs. 1 BayPAG)
Die Polizei darf Maßnahmen ergreifen, um eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Weigerung des Mieters zu öffnen, das Blockieren der Tür mit dem Schlüssel und sein Verhalten schufen eine konkrete Gefahrenlage, die es den Beamten erlaubte, die Tür zu öffnen, um mögliche Flucht, Angriffe oder weitere Straftaten zu verhindern. - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Staatliche Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um das verfolgte Ziel zu erreichen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der VGH bestätigte, dass das gewaltsame Öffnen der Tür verhältnismäßig war, da es aufgrund des steckenden Schlüssels und der Weigerung des Mieters, zu öffnen, keine milderen Mittel gab, um den Haftbefehl zu vollstrecken und die Gefahrenlage zu bewältigen.
Das vorliegende Urteil
VGH München – Az.: 10 BV 24.977 – Urteil vom 23.07.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





