Zum 01.01.2003 ist die vierte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (nach einer EU-Richtlinie) in Kraft getreten. Diese verpflichtet den Handel neben dem Endpreis einer Ware auch den Preis für eine bestimmte Menge, z.B. ein Kilogramm oder einen Liter anzugeben. Dieser „Grundpreis“ ermöglicht einen besseren Vergleich.
Die Verordnung verpflichtet zudem Unternehmen die im Fernabsatz tätig sind (Katalogkauf, Internet, Fernsehen etc.) ihre Preise so auszuzeichnen, dass diese die jeweilige Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile einschließen. Außerdem sind die Kosten für Versand anzugeben. Hotels, Pensionen etc. unterliegen nicht mehr der Pflicht, in jedem Zimmer den Preis anzubringen. Die Verordnung führt außerdem eine neue, in der Europäischen Gemeinschaft dann einheitlich geltende Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkrediten ein. Die Finanzierungsangebote werden dadurch über die Landesgrenzen hinaus vergleichbar.

Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz