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Änderung bei der Preisangabenverordnung:

Zum 01.01.2003 ist die vierte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (nach einer EU-Richtlinie) in Kraft getreten. Diese verpflichtet den Handel neben dem Endpreis einer Ware auch den Preis für eine bestimmte Menge, z.B. ein Kilogramm oder einen Liter anzugeben. Dieser „Grundpreis“ ermöglicht einen besseren Vergleich.

Die Verordnung verpflichtet zudem Unternehmen die im Fernabsatz tätig sind (Kata­logkauf, Internet, Fernsehen etc.) ihre Preise so auszuzeichnen, dass diese die jeweilige Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile einschließen. Außerdem sind die Kosten für Versand anzugeben. Hotels, Pensionen etc. unterliegen nicht mehr der Pflicht, in jedem Zimmer den Preis anzubringen. Die Verordnung führt außerdem eine neue, in der Europäischen Gemeinschaft dann einheitlich geltende Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkrediten ein. Die Finanzierungsangebote werden dadurch über die Landesgrenzen hinaus vergleichbar.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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