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Prozesskostenhilfe – Voraussetzungen einer Aufhebung wegen Falschangaben

Ein Mann, der nach einer Messerstecherei zunächst Notwehr geltend machte, verstrickte sich in Widersprüche und scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht Hamm mit seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Sachverhalt falsch dargestellt hatte, um die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe zu erfüllen. Blutspuren und Zeugenaussagen belasten den Mann, der die Tat mittlerweile komplett leugnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 23.08.2024
  • Aktenzeichen: I-7 W 27/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Prozesskostenhilfe
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Person, die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung geltend macht und Prozesskostenhilfe beantragt hat. Der Kläger stellte fest, dass der Beklagte ihn mit einem Messer verletzt hat und argumentiert, dass die Ansprüche nicht verjährt sind.
  • Beklagter: Person, die auf Notwehr plädiert und der Körperverletzung beschuldigt wird. Der Beklagte bestritt die Vorwürfe des Klägers und stellte Anträge auf Prozesskostenhilfe.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde am 00.09.2020 durch den Beklagten mit einem Messer verletzt. Der Beklagte behauptete Notwehr, während der Kläger auf Schadensersatz klagte. Der Streit umfasste die Frage der Verjährung und die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Streits war die Rücknahme der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Es wurde überprüft, ob die Prozesskostenhilfe aufgrund unrichtiger Darstellung von Seiten des Beklagten und dessen Vertreter gewährt wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des Beklagten gegen die Entscheidung des Landgerichts, die Prozesskostenhilfe zu verweigern, wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Die Verweigerung der Prozesskostenhilfe beruhte darauf, dass der Beklagte das Streitverhältnis unzutreffend dargestellt hatte. Es wurde festgestellt, dass die Angaben des Beklagten teilweise auf falschen Informationen basierten, was die Prozesskostenhilfeanträge betraf.
  • Folgen: Der Beklagte erhält keine Prozesskostenhilfe und musste die Kosten des Verfahrens selbst tragen. Dies verfestigt die Praxis, dass falsche Angaben in Prozesskostenhilfeanträgen Konsequenzen haben.

Prozesskostenhilfe: Grenzen und Risiken bei der Beantragung entdecken

Die Prozesskostenhilfe ist ein wichtiges soziales Instrument der Rechtspflege, das Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen den Zugang zur Justiz ermöglicht. Sie soll finanziell benachteiligten Bürgern die Möglichkeit geben, ihre rechtlichen Ansprüche zu verfolgen, ohne von hohen Gerichts- und Anwaltskosten abgeschreckt zu werden.

Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe müssen jedoch klare Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören eine ehrliche Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits und die Notwendigkeit der Rechtsverfolgung. Wer bewusst falsche Angaben macht oder wesentliche Informationen verschweigt, riskiert nicht nur die Aufhebung der Prozesskostenhilfe, sondern kann auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die folgenden Ausführungen beleuchten einen konkreten Fall, der die Grenzen und Risiken bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen falscher Sachverhaltsdarstellung

Mann spricht mit einem Polizisten vor einem Wohngebäude, geparktes Polizeifahrzeug im Hintergrund.
Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen Falschangaben | Symbolfoto: Ideogram gen.

Ein Mann, der zunächst eine Körperverletzung eingeräumt und sich auf Notwehr berufen hatte, scheiterte vor dem Oberlandesgericht Hamm mit seiner Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozesskostenhilfe. Das Gericht bestätigte am 23. August 2024 die Entscheidung der Vorinstanz, die Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zu versagen.

Widersprüchliches Vorbringen zur Messerstecherei

Der Fall ereignete sich im September 2020. Die Polizei fand bei der Durchsuchung des Beklagten ein blutiges Küchenmesser in seiner Pullovertasche. Seine Kleidung, Schuhe und Mütze wiesen ebenfalls Blutspuren auf. In seiner polizeilichen Vernehmung räumte der Beklagte nach ordnungsgemäßer Belehrung und in Anwesenheit eines Dolmetschers ein, das Messer bei sich geführt und eingesetzt zu haben. Er berief sich dabei auf Notwehr, da der Kläger angeblich eine Pistole bei sich gehabt habe.

Beweislage und Zeugenaussagen

Die Beweislage sprach deutlich für eine Körperverletzung durch den Beklagten. Mehrere Zeuginnen, darunter die Tochter, bestätigten den Messereinsatz. Das Taschenmesser des Klägers wurde ohne Blutspuren in dessen Fahrzeug sichergestellt. Die vom Beklagten behauptete Pistole wurde nicht gefunden. In einem Schreiben vom Juni 2023 bestritt der Beklagte erstmals vollumfänglich die Vorwürfe.

Rechtliche Bewertung des Gerichts

Das OLG Hamm stellte klar, dass die Ansprüche des Klägers aus § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 Abs. 1 StGB nicht verjährt sind. Diese verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB erst nach 30 Jahren. Die Rechtsverteidigung hätte grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, da über die Frage des Handelns in Notwehr Beweis zu erheben wäre.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Beklagte durch Unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe vorgetäuscht hatte. Dabei stützte sich das Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bereits bei der Erstbewilligung zur Anwendung kommen kann, wenn spätere Erkenntnisse die Unwahrheit des Prozessvortrags ergeben.

Der Beklagte konnte sich auch nicht erfolgreich auf sprachliche Schwierigkeiten berufen. Das Gericht betonte, dass etwaige Verständigungsprobleme gegenüber dem Landgericht hätten offengelegt oder durch Hinzuziehung eines Dolmetschers behoben werden müssen. Die erfolglose Beiziehung der Strafakte sprach nach Ansicht des Gerichts für bewusste Angaben ins Blaue hinein, da der Sachverhalt nicht mit den zugänglichen Mitteln aufgeklärt wurde.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe wahrheitsgemäße Angaben zum Streitfall gemacht werden müssen. Wer falsche Darstellungen macht, riskiert die Ablehnung oder nachträgliche Aufhebung der Prozesskostenhilfe – auch wenn die Erfolgsaussichten der Klage grundsätzlich gegeben sind. Bei Körperverletzungsdelikten gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist, wobei die Beweislast für eine Notwehrsituation beim Beklagten liegt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen, müssen Sie den Sachverhalt vollständig und ehrlich schildern – auch wenn Sie sich unsicher sind oder Ihre Version später korrigieren müssten. Widersprüchliche oder unrichtige Angaben können zur Ablehnung führen, selbst wenn Sie in der Hauptsache Recht haben könnten. Bei Körperverletzungsvorwürfen haben Sie als Geschädigter 30 Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Berufen Sie sich als Beklagter auf Notwehr, müssen Sie diese auch beweisen können.

Benötigen Sie Hilfe?

Falsche Angaben bei der Prozesskostenhilfe?

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Schon kleine Ungenauigkeiten bei der Schilderung des Sachverhalts können dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird – selbst wenn Ihre Klage an sich gute Erfolgsaussichten hätte. Gerade bei komplexen juristischen Auseinandersetzungen, wie etwa im Bereich des Strafrechts, ist es daher wichtig, von Anfang an auf eine korrekte und vollständige Darstellung des Falls zu achten.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Fall rechtssicher darzustellen und Ihre Rechte optimal zu wahren. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und beraten Sie umfassend zu den Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihr Anliegen entwickeln.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die Konsequenzen einer Falschangabe bei der Prozesskostenhilfe?

Falschangaben bei der Prozesskostenhilfe (PKH) haben weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen. Das Gericht kann die bewilligte Prozesskostenhilfe aufheben, wenn Sie absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse machen.

Rechtliche Konsequenzen

Bei Falschangaben droht die sofortige Aufhebung der PKH-Bewilligung. Dies gilt auch dann, wenn die falschen Angaben erst nach Prozessende entdeckt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Falschangabe tatsächlich zu einer unrichtigen Bewilligung geführt hat – es genügt, dass die falsche Angabe generell geeignet war, die Entscheidung über die PKH zu beeinflussen.

Finanzielle Folgen

Nach einer Aufhebung der PKH-Bewilligung müssen Sie:

  • Die gesamten Gerichtskosten selbst tragen
  • Die bereits gezahlte Vergütung an das Gericht zurückzahlen
  • Die Anwaltskosten aus eigener Tasche begleichen

Strafrechtliche Konsequenzen

Besonders schwerwiegend ist, dass Falschangaben bei der PKH strafrechtliche Folgen haben können. Schon fahrlässig falsche Angaben führen zu einer Strafbarkeit, die ähnlich wie bei Falschaussage oder Urkundenfälschung mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Bereits bei einer Erstbestrafung kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Auch wenn Sie ein Vermögen oder Einkommen zunächst verschweigen und dies später auffliegt, müssen Sie mit einer Aufhebung der PKH rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie beispielsweise den Besitz einer Immobilie oder ein Sparkonto nicht angegeben haben.

Wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse während des Verfahrens verbessern, etwa durch eine Erbschaft oder einen Lottogewinn, sind Sie verpflichtet, dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Informationspflicht kann ebenfalls zur Aufhebung der PKH und zur Verpflichtung führen, sämtliche Kosten selbst zu tragen.


 

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Ab wann gilt eine Angabe bei der Prozesskostenhilfe rechtlich als falsch?

Eine Angabe bei der Prozesskostenhilfe gilt rechtlich als falsch, wenn Sie die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder irreführend ausfüllen.

Abstufungen von Falschangaben

Vorsätzlich falsche Angaben liegen vor, wenn Sie bewusst unrichtige Informationen eintragen oder wichtige Tatsachen verschweigen, um die Prozesskostenhilfe zu erhalten. Ein typischer Fall ist das Verschweigen von Einkünften oder Vermögenswerten.

Grob fahrlässige Angaben entstehen, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lassen. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie ein Sparkonto in der Erklärung „vergessen“, obwohl Sie regelmäßig darauf einzahlen.

Einfach fahrlässige Angaben liegen vor, wenn Ihnen bei der Ausfüllung der Erklärung ein vermeidbarer Fehler unterläuft, etwa durch ungenaues Lesen oder flüchtiges Ausfüllen.

Rechtliche Konsequenzen

Die Folgen falscher Angaben sind gravierend:

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben wird die Prozesskostenhilfe nicht nur aufgehoben, sondern Sie müssen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie bei wahrheitsgemäßen Angaben ebenfalls Prozesskostenhilfe erhalten hätten.

Die Aufhebung der Bewilligung kann bis zu vier Jahre nach Verfahrensende erfolgen. In diesem Fall müssen Sie alle bisher durch die Staatskasse getragenen Kosten zurückzahlen.

Pflichten bei der Antragstellung

Bei der Antragstellung müssen Sie:

  • Alle Einkommensquellen offenlegen
  • Sämtliche Vermögenswerte angeben
  • Belege für Ihre Angaben beifügen
  • Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitteilen

Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte angegeben werden müssen, sollten Sie diese sicherheitshalber aufführen. Eine zu detaillierte Angabe ist besser als eine unvollständige.


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Was kann ich tun, wenn ich versehentlich falsche Angaben gemacht habe?

Wenn Sie versehentlich falsche Angaben in Ihrem Prozesskostenhilfeantrag gemacht haben, müssen Sie umgehend und von sich aus das Gericht schriftlich über die korrekten Angaben informieren. Dies gilt sowohl für das laufende Bewilligungsverfahren als auch für bereits bewilligte Prozesskostenhilfe.

Korrektur während des Bewilligungsverfahrens

Während des laufenden Bewilligungsverfahrens können Sie jederzeit eine Korrektur oder Ergänzung Ihrer Angaben vornehmen. Das Gericht wird dann die Bewilligung auf Grundlage der berichtigten Angaben prüfen.

Korrektur nach erfolgter Bewilligung

Bei bereits bewilligter Prozesskostenhilfe gilt:

  • Sie müssen die Korrektur unverzüglich vornehmen, sobald Sie den Fehler bemerken.
  • Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Unterlagen enthalten.
  • Bei einer nachträglichen Korrektur kann die Prozesskostenhilfe ab dem Zeitpunkt der neuen Antragstellung neu bewilligt werden.

Wichtige Hinweise

Besondere Vorsicht ist geboten, da auch unbeabsichtigte Fehler schwerwiegende Folgen haben können:

  • Die Prozesskostenhilfebewilligung kann aufgehoben werden, wenn die falschen Angaben aus grober Nachlässigkeit gemacht wurden.
  • Eine Aufhebung ist auch dann möglich, wenn die falschen Angaben nicht ausschlaggebend für die ursprüngliche Bewilligung waren.
  • Die Aufhebung kann dazu führen, dass Sie alle bereits entstandenen Kosten zurückzahlen müssen.

Durch eine zeitnahe und vollständige Korrektur zeigen Sie dem Gericht Ihre Redlichkeit. Dies wird bei der Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Prozesskostenhilfe regelmäßig berücksichtigt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Prozesskostenhilfe

Eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Rechte vor Gericht durchsetzen möchten, aber die Kosten nicht tragen können. Sie deckt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise ab. Geregelt ist dies in §§ 114-127 ZPO (Zivilprozessordnung). Die Bewilligung setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und der Antragsteller seine wirtschaftlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß offenlegt. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit Mindestlohn kann durch Prozesskostenhilfe ihren Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater durchsetzen.


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Unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses

Eine falsche oder verfälschte Schilderung des Sachverhalts gegenüber dem Gericht. Dies liegt vor, wenn wesentliche Tatsachen verschwiegen, verfälscht oder erfunden werden. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO führt dies zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe. Dabei ist es unerheblich, ob die Falschangaben bei Antragstellung oder später gemacht wurden. Beispiel: Ein Antragsteller verschweigt wichtige belastende Zeugenaussagen oder erfindet entlastende Umstände.


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Notwehr

Eine Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden (§ 32 StGB). Die Handlung muss dabei verhältnismäßig und das mildeste wirksame Mittel sein. Wer sich auf Notwehr beruft, muss die Voraussetzungen beweisen können. Beispiel: Die Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Messerstichs durch einen Faustschlag wäre gerechtfertigte Notwehr, nicht aber ein Messerstich als Reaktion auf eine bloße Beleidigung.


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Körperverletzung

Eine vorsätzliche oder fahrlässige körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person (§ 223 StGB). Dies umfasst sowohl äußerliche Verletzungen als auch innere Schädigungen oder psychische Beeinträchtigungen. Die Strafandrohung beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei gefährlicher Körperverletzung, etwa mittels einer Waffe, erhöht sich der Strafrahmen nach § 224 StGB erheblich. Beispiel: Ein Messerstich oder ein gezielter Faustschlag ins Gesicht.


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Beweislage

Die Gesamtheit aller verfügbaren Beweismittel und deren Aussagekraft in einem Gerichtsverfahren. Sie umfasst Zeugenaussagen, Sachbeweise, Urkunden und Gutachten. Die Beweislage ist entscheidend für die gerichtliche Würdigung eines Falls und die Feststellung des Sachverhalts. Beispiel: Blutspuren, Fingerabdrücke, übereinstimmende Zeugenaussagen und Videoaufnahmen ergeben zusammen eine starke Beweislage.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • §227 BGB: Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und Grenzen von Notwehr und Nothilfe. Notwehr erlaubt es einer Person, einen rechtswidrigen Angriff gegen sich selbst oder einen anderen abzuwenden, während Nothilfe die Unterstützung eines anderen in einer Notwehrsituation umfasst. Die Rechtfertigung durch Notwehr setzt voraus, dass die Abwehrmaßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist.
    Im vorliegenden Fall beruht die Entscheidung des Landgerichts darauf, dass der Beklagte behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Gericht prüft, ob diese Behauptung stichhaltig ist und ob die Voraussetzungen des §227 BGB erfüllt sind.
  • §124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO: Diese Vorschrift regelt die Prozesskostenhilfe und legt fest, dass sie nicht gewährt wird, wenn der Antragsteller die Tatsachen, auf die er die Hilfegrundlage stützt, unrichtig darstellt. Falsche Angaben können zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe führen.
    Im vorliegenden Fall hat das Landgericht festgestellt, dass der Beklagte durch eine unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vorgetäuscht hat. Daher wurde die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO abgelehnt.
  • §823 Abs. 1 BGB: Dieser Paragraph stellt die allgemeine Schadensersatzpflicht auf, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
    Der Kläger hat gemäß §823 Abs. 1 BGB Ansprüche aus Körperverletzung geltend gemacht. Das Gericht prüft, ob der Beklagte diese Pflichtverletzung begangen hat und ob die Ansprüche des Klägers verjährt sind.
  • §197 Abs. 1 Nr. 1 BGB: Diese Vorschrift bestimmt die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem §823 BGB auf drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kläger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
    Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Klägers am 00.05.2024 noch nicht abgelaufen ist, da die Verletzungen am 00.09.2020 hinausgerechnet wurden und noch nicht das 30-Jahres-Limit erreicht ist.
  • §114 ZPO: Dieser Paragraph befasst sich mit dem Rechtsschutzbedürfnis und den Erfolgsaussichten einer Klage. Eine Klage ist zulässig, wenn ein Rechtsschutzbedarf besteht und die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg bietet.
    Das Landgericht hat erkannt, dass die Rechtsverteidigung des Beklagten eine Aussicht auf Erfolg hat, basierend auf §114 ZPO. Dies war eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung, die sofortige Beschwerde des Beklagten zurückzuweisen.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: I-7 W 27/24 – Beschluss vom 23.08.2024


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