Wer nicht genau weiß, wie viele Punkte sich auf seinem Flensburger Verkehrssünderkonto angesammelt haben, kann seit 1999 seine „Bilanz“ kostenlos abfragen.
Bislang waren dafür DM 10,– zu bezahlen. Rund sechs Millionen Autofahrer sind in Flensburg mit Einträgen registriert. Neuerdings bekommen Temposünder auch früher Post: Bei einem Stand von acht statt wie bisher neun Punkten erhält der Autofahrer eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von DM 35,–. Er wird zugleich darauf hingewiesen, daß er durch die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar bis zu vier Punkte abbauen kann (siehe Bonussystem und Bußgeldkatalog). Das Seminar wird zum Muß für alle, die zwischen 14 und 17 Punkten angesammelt haben. Die Aufforderung hierzu kostet Sie dann DM 50,–.
Ein Abbau der Punkte ist nur durch eine verkehrspsychologische Beratung möglich.
Auch der Führerscheinentzug geht jetzt schneller: Haben sich schon 18 Punkte „angehäuft“, ist man den Führerschein automatisch los. Ihn kann man erst durch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wiederbekommen. Eine solche Untersuchung wird auch dann angeordnet, wenn ein Autofahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird.
Die Anfrage:
Die kostenlose Auskunft wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag ist eine behördliche Identitätsbescheinigung (amtliche Beglaubigung der Unterschrift), die bei der Gemeinde, bei der Polizei oder ähnlichen Dienstsiegel führenden Stellen erhältlich ist, beizufügen. Damit wird sichergestellt, daß nur der Betroffene Auskunft erhält. Im Antrag sind alle Vornamen, Namen und Geburtsnamen und das Geburtsdatum anzugeben.
Achtung: telefonische Auskünfte und Anträge per Telefax sind nicht möglich!
Muster für eine Anfrage:
An das
Kraftfahrt-Bundesamt
-Verkehrszentralregister-
24932 Flensburg
Betrifft: Auskunft über Eintragungen im Verkehrszentralregister
Für: Vorname(n)_____________________________
Nachname, ggf. Geburtsname_______________
geboren am_____________________________
in_____________________________________
Hiermit bitte ich Sie, um eine unentgeltliche Auskunft über die mich betreffenden Eintragungen im Verkehrszentralregister.
Mit freundlichen Grüßen
__________________
(Unterschrift)
Amtliche Beglaubigung meiner Unterschrift__________________