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Quittung – Welchen Beweiswert hat diese?

In einem außergewöhnlichen Fall von familiärem Zwist hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass eine Frau ihrem Adoptivbruder über 300.000 Euro nachzahlen muss, weil ihre Mutter einen für sie äußerst günstigen Pachtvertrag für einen Reiterhof abgeschlossen hatte. Der Vertrag wurde für unwirksam erklärt, da die Mutter ihre Vertretungsmacht missbrauchte, um ihrer Tochter zu helfen, was diese hätte erkennen müssen. Nun muss die Frau die jahrelang zu niedrig gezahlte Pacht begleichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Datum: 27.08.2024
  • Aktenzeichen: 4 U 54/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer einer Liegenschaft zum Betrieb einer Pferdepension, macht Zahlungsansprüche gegen die Beklagte geltend. Er ist der Adoptivbruder der Beklagten und will den Abschluss eines Pachtvertrages als unwirksam erklären lassen.
  • Beklagte: Adoptivschwester des Klägers, Pächterin der Grundstücke. Verteidigt die Wirksamkeit des Pachtvertrages vom 19.06.2017, der von der Mutter der Parteien namens der GbR unterschrieben wurde. Sie ist Alleinerbin ihrer verstorbenen Mutter.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger verlangte von der Beklagten hohe Pachtzahlungen für die Liegenschaft zum Betrieb einer Pferdepension. Der Vertrag aus 2017, welcher von der Mutter der Parteien unterschrieben wurde, wird vom Kläger als für die Gesellschaft nachteilig und missbräuchlich angesehen. Die Beklagte nutzte die Pachtsache, behauptet jedoch Zahlungen an die Mutter geleistet zu haben.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Pachtvertrag vom 19.06.2017 wirksam ist, und ob die durch den Vertrag der Beklagten gewährten Vorteile und Zahlungsreduzierungen einen Missbrauch der Vertretungsmacht der Mutter darstellen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde weit überwiegend erfolgreich. Die Beklagte wurde verurteilt, 314.590,00 Euro nebst Zinsen zu zahlen, und der Pachtvertrag vom 19.06.2017 wurde als unwirksam erklärt.
  • Begründung: Der Pachtvertrag stellte für die GbR ein außergewöhnlich nachteiliges Geschäft dar, das für die Beklagte erkennbar war. Der Missbrauch der Vertretungsmacht durch die Mutter der Parteien war evident. Die Beklagte konnte nicht den Schutz der Vertretungsmacht beanspruchen, da die geschlossenen Vereinbarungen den Absichten der GbR widersprachen.
  • Folgen: Die Beklagte muss die geforderten Zahlungen leisten. Der Vertrag wird als Missbrauch interpretiert, festigt die Bedeutung der transparenten und rechtmäßigen Vertretung in Geschäftsverträgen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, und das Urteil ist wegen der Zahlungsverpflichtungen vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Quittungen als rechtliche Beweise: Die Bedeutung für Verbraucher und Steuerrecht

Quittungen sind weit mehr als nur einfache Zettel, die den Erhalt einer Zahlung dokumentieren. Sie fungieren als wichtige Beweismittel, die im Steuerrecht sowie im Verbraucherschutz von großer Bedeutung sind. Verschiedene Quittungsarten, wie Rechnungsquittungen oder digitale Quittungen, bieten unterschiedlichen Beweiswert und können als Kaufnachweis oder Zahlungsnachweis dienen. Dabei stellt sich auch die Frage der Aufbewahrung von Quittungen, da diese im Falle von Streitigkeiten oder Mahnungen als rechtlicher Beleg auftreten können.

In einer Welt, in der Dienstleistungen und Waren rasch ausgetauscht werden, ist das Verständnis für die Legalität von Quittungen und die rechtlichen Grundlagen unerlässlich. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der auf eindrückliche Weise beleuchtet, wie Quittierungen in der Praxis wirken und welche rechtlichen Konsequenzen daraus resultieren können.

Der Fall vor Gericht


Pachtvertrag für Pferdepensionshaltung aufgrund Vertretungsmachtmissbrauchs unwirksam

Schlüsselübergabe des Reiterhofs von Mutter an Tochter vor Stallgebäude
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Berufungsverfahren einen zwischen Adoptivgeschwistern geschlossenen Pachtvertrag für einen Reiterhof für unwirksam erklärt. Die Beklagte muss als Pächterin rund 315.000 Euro an rückständigen Zahlungen nebst Zinsen leisten.

Langjähriger Rechtsstreit um Pacht des Reiterhofs

Der Kläger ist Eigentümer eines als Reiterhof genutzten Grundstücks, das der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seiner Mutter zur Bewirtschaftung überlassen wurde. Die GbR hatte das Gelände 2003 an die Beklagte, die Adoptivschwester des Klägers, verpachtet. Der bis März 2017 befristete Vertrag sah monatliche Pachtzahlungen von 3.570 Euro vor.

Umstrittener neuer Pachtvertrag

Im Juni 2017 schloss die Mutter als Vertreterin der GbR einen neuen Pachtvertrag mit der Beklagten. Dieser reduzierte die Pacht deutlich und verlängerte die Laufzeit um 30 Jahre mit einer weiteren Verlängerungsoption. Der Kläger als zweiter GbR-Gesellschafter war an diesem Vertragsschluss nicht beteiligt und klagte die ausstehenden Pachtzahlungen ein.

Missbrauch der Vertretungsmacht erkennbar

Das OLG Köln befand, dass die Mutter ihre Vertretungsmacht bei Abschluss des neuen Pachtvertrags missbraucht hatte. Dies sei für die Beklagte erkennbar gewesen, da der Vertrag für die GbR außergewöhnlich nachteilig war. Die Laufzeit ging weit über die Lebenserwartung der damals 76-jährigen Mutter hinaus und widersprach dem Gesellschaftszweck, der die Altersversorgung der Mutter sicherstellen sollte. Zudem wurden Versicherungspflichten der Pächterin reduziert und die Unterverpachtung ohne Zustimmung ermöglicht.

Hohe Nachzahlungen fällig

Der unwirksame neue Pachtvertrag führt dazu, dass die Beklagte für den Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2022 insgesamt 314.590 Euro zuzüglich gestaffelter Zinsen nachzahlen muss. Das Gericht berücksichtigte dabei die bereits geleisteten monatlichen Zahlungen von 2.000 Euro ab Februar 2019 sowie die temporäre Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Köln stellt klar, dass ein Vertretungsmachtmissbrauch vorliegt, wenn ein Gesellschafter einen Vertrag abschließt, der erkennbar gegen die Interessen der Gesellschaft verstößt – selbst wenn dieser formal vertretungsberechtigt ist. Entscheidend ist dabei, ob für den Vertragspartner der Missbrauch erkennbar war, etwa durch deutlich nachteilige Vertragsbedingungen oder Abweichungen von bisherigen Geschäftspraktiken. Die Schutzwürdigkeit des Vertragspartners entfällt, wenn dieser die missbräuchliche Handlung erkennen konnte.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Verträge mit Gesellschaften oder Unternehmen abschließen, müssen Sie besonders aufmerksam sein, wenn nur einer von mehreren Vertretern unterschreibt und der Vertrag deutlich von früheren Vereinbarungen abweicht. Auch bei Familienunternehmen gilt: Achten Sie darauf, dass alle Berechtigten einbezogen werden und der Vertrag nicht offensichtlich die Interessen der Gesellschaft verletzt. Solche Verträge können später für unwirksam erklärt werden – selbst wenn der Unterzeichnende formal bevollmächtigt war. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bisherige Geschäftspraktiken plötzlich geändert werden oder Zahlungen auf private statt geschäftliche Konten erfolgen sollen.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen ist eine fundierte Bewertung der individuellen Situation entscheidend für Ihre Handlungssicherheit. Unsere erfahrenen Rechtsspezialisten analysieren Ihre vertragliche Situation und identifizieren mögliche Risiken durch Vertretungsmachtmissbrauch. Schützen Sie Ihre unternehmerischen Interessen – wir unterstützen Sie mit einer rechtssicheren Einschätzung Ihrer Position und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein Pachtvertrag rechtlich unwirksam?

Ein Pachtvertrag kann aus verschiedenen rechtlichen Gründen ganz oder teilweise unwirksam sein. Die vollständige Unwirksamkeit eines Pachtvertrags stellt dabei die Ausnahme dar, während die Unwirksamkeit einzelner Klauseln häufiger vorkommt.

Formelle Unwirksamkeitsgründe

Mündliche Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren sind in ihrer vereinbarten Laufzeit unwirksam. In diesem Fall gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden.

Fehlende Bestimmtheit des Vertragsgegenstands führt zur Unwirksamkeit des Hauptnutzungsvertrags. Wenn der tatsächliche Vertragsgegenstand nicht eindeutig festgelegt ist, kann kein gültiges Recht zum Besitz nachgewiesen werden.

Inhaltliche Unwirksamkeitsgründe

Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB kann vorliegen, wenn der Pachtvertrag einen Vertragspartner übermäßig lange bindet und dadurch wirtschaftlich knebelt. Selbst bei einer kürzeren Laufzeit als 30 Jahre kann Sittenwidrigkeit gegeben sein, wenn zusätzliche Regelungen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Pächters außergewöhnlich einschränken.

Teilweise Unwirksamkeit

Wenn einzelne Klauseln eines Pachtvertrags unwirksam sind, bleibt der Kernvertrag meist bestehen. Dies bedeutet, dass der Verpächter dem Pächter weiterhin eine bestimmte Pachtsache zum vereinbarten Pachtzins überlässt.

Rechtliche Folgen der Unwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit des Vertrags entstehen folgende Konsequenzen:

  • Der Verpächter hat einen Herausgabeanspruch auf das Pachtobjekt
  • Es besteht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die Zeit der tatsächlichen Nutzung
  • Der Pächter muss das Pachtobjekt unverzüglich räumen

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Pachtvertrag über ein Grundstück mündlich für fünf Jahre abgeschlossen. In diesem Fall wäre zwar nicht der gesamte Vertrag unwirksam, aber die vereinbarte Laufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.


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Welche Rechte hat ein GbR-Gesellschafter bei Vertragsabschlüssen?

Ein GbR-Gesellschafter verfügt bei Vertragsabschlüssen über eine gesetzlich geregelte Vertretungsbefugnis, die im § 720 BGB verankert ist. Nach der Neuregelung durch das MoPeG sind grundsätzlich alle Gesellschafter nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft befugt.

Umfang der Vertretungsmacht

Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auf sämtliche Geschäfte der Gesellschaft. Wenn Sie als Gesellschafter einen Vertrag abschließen möchten, müssen Sie beachten: Eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis ist gegenüber Dritten unwirksam. Dies gilt auch für Beschränkungen auf:

  • bestimmte Geschäfte
  • bestimmte Arten von Geschäften
  • bestimmte Zeiträume oder Orte

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Der Gesellschaftsvertrag kann von der gesetzlichen Gesamtvertretung abweichen und beispielsweise eine Einzelvertretungsbefugnis vorsehen. Zudem können die zur Gesamtvertretung befugten Gesellschafter einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte ermächtigen.

Dokumentation von Zahlungen

Wenn Sie als Gesellschafter Zahlungen leisten oder empfangen, sollten Sie die Dokumentation sorgfältig gestalten. Eine Quittung hat dabei nur eine begrenzte Beweiskraft und stellt lediglich ein außergerichtliches Geständnis über den Leistungsempfang dar. Für eine sichere Dokumentation empfiehlt sich der bargeldlose Zahlungsverkehr, da Kontoauszüge als Zahlungsnachweis dienen können.

Notgeschäftsführung

In dringenden Fällen können Sie als Gesellschafter auch ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter handeln. Dies gilt für dringend notwendige Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für die Gesellschaft oder deren Vermögen.


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Was bedeutet Vertretungsmachtmissbrauch im Pachtrecht?

Ein Vertretungsmachtmissbrauch liegt vor, wenn ein Vertreter die ihm im Innenverhältnis eingeräumten Befugnisse überschreitet, jedoch im Außenverhältnis innerhalb seiner Vertretungsmacht handelt. Im Pachtrecht kann dies beispielsweise auftreten, wenn ein Bevollmächtigter Pachtverträge abschließt, die zwar von seiner Vollmacht gedeckt sind, aber gegen interne Weisungen verstoßen.

Rechtliche Grundsätze

Der Vertretungsmachtmissbrauch führt grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit des Pachtvertrags. Dies basiert auf dem Prinzip der Abstraktheit der Vollmacht und dem Schutz des Rechtsverkehrs. Der Verpächter oder Pächter, der einen Vertreter einsetzt, trägt das Risiko für dessen pflichtwidriges Verhalten.

Ausnahmen von der Wirksamkeit

In zwei Fällen ist der Pachtvertrag trotz bestehender Vertretungsmacht unwirksam:

Kollusion: Wenn Vertreter und Vertragspartner bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirken, ist der Pachtvertrag nach § 138 BGB nichtig.

Evidenz: Der Pachtvertrag ist unwirksam, wenn der Vertragspartner den Missbrauch der Vertretungsmacht kannte oder dieser für ihn offensichtlich erkennbar war.

Beweisfragen und Quittungen

Bei Streitigkeiten über Pachtzahlungen kommt Quittungen eine besondere Bedeutung zu. Eine Quittung beweist zunächst nur, dass die darin enthaltene Erklärung vom Unterzeichner stammt. Sie stellt ein außergerichtliches Geständnis dar und bildet ein Indiz für den Zahlungsempfang, kann jedoch durch tragfähige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit entkräftet werden.


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Welche Zahlungspflichten entstehen bei einem unwirksamen Pachtvertrag?

Bei einem unwirksamen Pachtvertrag entsteht eine komplexe Situation der gegenseitigen Zahlungsansprüche. Der Vertrag gilt als von Anfang an nichtig, wodurch eine vollständige Rückabwicklung erforderlich wird.

Rückzahlungspflichten des Verpächters

Der Verpächter muss grundsätzlich alle erhaltenen Pachtzahlungen zurückerstatten, da diese ohne rechtlichen Grund geleistet wurden. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Jahr lang Pacht gezahlt – diese Zahlungen müssen Ihnen zunächst vollständig zurückerstattet werden.

Nutzungsersatzanspruch des Verpächters

Trotz der Unwirksamkeit des Vertrages steht dem Verpächter ein Anspruch auf Nutzungsersatz zu. Als Pächter müssen Sie für die tatsächliche Nutzungszeit eine angemessene Vergütung zahlen, die sich an der ortsüblichen Pacht orientiert.

Auskunftspflicht und Dokumentation

Der Pächter muss dem Verpächter detailliert Auskunft über die Nutzung der Pachtfläche geben, einschließlich:

  • Informationen zur tatsächlichen Nutzung
  • Angaben zu erzielten Erträgen
  • Details zu geleisteten Zahlungen

Bedeutung von Quittungen

Quittungen spielen bei der Rückabwicklung eine zentrale Rolle als Beweismittel für erfolgte Zahlungen. Eine Quittung hat nach § 416 ZPO formelle Beweiskraft. Wenn Sie Pachtzahlungen geleistet haben, sollten Sie daher alle Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahren.

Die Beweiskraft einer Quittung kann jedoch durch Gegenbeweise erschüttert werden. Eine Quittung enthält lediglich ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs und stellt ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache dar.

Schadensersatzansprüche

Unter bestimmten Umständen können zusätzliche Schadensersatzansprüche entstehen. Als Pächter können Sie etwa Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns nach § 252 BGB geltend machen, wenn die Unwirksamkeit des Vertrags in der Risikosphäre des Verpächters liegt.


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Wie können sich Pächter vor ungültigen Vertragsänderungen schützen?

Pächter verfügen über mehrere gesetzlich verankerte Schutzmechanismen gegen ungültige Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann frühestens zwei Jahre nach Beginn des Pachtverhältnisses oder nach der letzten Änderung der Vertragsleistungen verlangt werden.

Gesetzliche Schutzrechte

Bei Vertragsänderungen muss eine nachhaltige Änderung der Verhältnisse vorliegen, die zu einem groben Missverhältnis der gegenseitigen Verpflichtungen führt. Verbesserungen oder Verschlechterungen des Ertrags durch die Bewirtschaftung des Pächters berechtigen nicht zu einer Vertragsänderung.

Formelle Anforderungen

Vertragsänderungen bei Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren müssen schriftlich erfolgen. Ein mündlicher Pachtvertrag oder mündliche Änderungen führen automatisch zu einem Pachtverhältnis mit unbestimmter Laufzeit.

Durchsetzung von Rechten

Wenn ein Vertragsteil eine Änderung verweigert, kann der andere Teil die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts beantragen. Bei Streitigkeiten über Ausgleichsansprüche ist die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten zu beachten.

Dokumentation und Beweissicherung

Für die eigene Rechtssicherheit sollten Pächter alle Zahlungen und Vereinbarungen schriftlich dokumentieren. Bei Vertragsänderungen ist besonders auf die Schriftform zu achten, da diese für die spätere Beweisführung entscheidend sein kann.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vertretungsmacht

Die rechtliche Befugnis einer Person, im Namen einer anderen Person oder Organisation Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese kann durch Gesetz, Vollmacht oder Satzung eingeräumt werden. Besonders im Gesellschaftsrecht ist die Vertretungsmacht wichtig, da sie regelt, wer die Gesellschaft nach außen vertreten darf (§§ 164 ff. BGB). Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Vertretungsmacht zum Nachteil des Vertretenen eingesetzt wird. Beispiel: Ein Geschäftsführer verkauft Firmenware deutlich unter Wert an Familienangehörige.


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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die einfachste Form einer Gesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen (§§ 705 ff. BGB). Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten. Anders als bei einer Gmb Beispiel: Zwei Ärzte führen gemeinsam eine Praxis oder mehrere Personen verwalten gemeinsam eine Immobilie.


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Pachtvertrag

Ein Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter den Gebrauch einer Sache und zusätzlich deren Fruchtziehung (wirtschaftliche Nutzung) gegen Zahlung einer Pacht überlässt (§ 581 BGB). Anders als beim Mietvertrag darf der Pächter aus der Sache auch Erträge erwirtschaften. Beispiel: Die Verpachtung eines Restaurants oder landwirtschaftlichen Betriebs, bei dem der Pächter Gewinne erwirtschaften kann.


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Berufungsverfahren

Ein Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz, bei dem eine höhere Instanz den Fall erneut überprüft (§§ 511 ff. ZPO). Die Berufung ermöglicht eine zweite vollständige Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Dabei können neue Tatsachen und Beweise vorgebracht werden. Beispiel: Ein Kläger, der in erster Instanz verloren hat, legt Berufung ein und gewinnt in zweiter Instanz.


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Gesellschaftszweck

Der in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag festgelegte Zweck, den die Gesellschaft verfolgt (§ 705 BGB). Er bestimmt den Rahmen der erlaubten Geschäftstätigkeit und ist bindend für die Geschäftsführung. Handlungen, die dem Gesellschaftszweck widersprechen, können unwirksam sein. Beispiel: Bei einer GbR zur Immobilienverwaltung wäre der Betrieb eines Restaurants außerhalb des Gesellschaftszwecks.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 611 BGB (Werkvertrag): Dieser Paragraph regelt die Grundlagen des Werkvertrags und legt fest, dass durch einen Werkvertrag Verpflichtungen zur Erstellung eines Werkes (z.B. Herstellung, Reparatur) begründet werden. Im konkreten Fall ist die rechtliche Beziehung zwischen dem Kläger und der Beklagten im Kontext eines Pachtvertrags von, da hier die Leistung des Pachtvertrags als „Werk“ zu verstehen ist, dessen Vergütung (Zahlungen) der Kläger einfordert.
  • § 578 BGB (Pachtvertrag): Dieser Paragraph definiert den Pachtvertrag und stellt fest, dass der Verpächter dem Pächter das Grundstück zur Nutzung überlässt gegen Zahlung eines Pachtzinses. Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass der Pachtvertrag zwischen der GbR und der Beklagten eine zentrale Rolle spielt, da der Kläger aus diesem Vertrag Zahlungen ableitet, was zur Feststellung der Zahlungsverpflichtung und Unwirksamkeit des Pachtvertrags führt.
  • § 139 BGB (Nichtigkeit von Verträgen): Hier wird geregelt, dass ein Vertrag, der gegen geltendes Recht verstößt, als nichtig zu betrachten ist, es sei denn, das Gesetz erlaubt eine andere Regelung. Die Unwirksamkeit des Pachtvertrags, die im Urteil festgestellt wurde, stützt sich auf diesen Paragraphen, da die rechtlichen Grundlagen des Vertrags nicht gegeben waren, was für den Kläger entscheidend ist, um Ansprüche geltend zu machen.
  • ** 288 BGB (Verzugszinsen):** Dieser Paragraph regelt die Höhe der Verzugszinsen, die bei Zahlungsverzug anfallen. In diesem Fall wird die Beklagte zur Zahlung von Zinsen ab bestimmten Zeitpunkten verpflichtet, sodass der Kläger im Falle von verspäteten Zahlungen zur Sicherstellung seiner finanziellen Ansprüche auf diesen Paragraphen zurückgreifen kann, um die Berechnung und Geltendmachung seiner Zinsen zu legitimieren.
  • § 406 BGB (Aufrechnung): In diesem Paragraphen wird die Möglichkeit der Aufrechnung bei Forderungen geregelt. Für den vorliegenden Fall könnte die Beklagte möglicherweise eigene Gegenansprüche gegen die Forderungen des Klägers haben, wobei die Anwendbarkeit und Auslegung dieses Paragraphen relevant sind, um die finanziellen Verpflichtungen und deren gegenseitige Geltendmachung zu klären.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Pachtvertrag: unwirksame Kündigung wegen Verstoß gegen Treu und Glauben
    Ein Landgericht entschied, dass die Kündigung eines Pachtvertrags unwirksam ist, wenn sie gegen Treu und Glauben verstößt. Im vorliegenden Fall hatte die Verpächterin mit der Unterpächterin kollusiv zusammengewirkt, um einen Rechtsverlust der Pächterin herbeizuführen, ohne diese über Pachtzinsrückstände zu informieren. Das Gericht sah hierin einen Verstoß gegen Treu und Glauben und erklärte die Kündigung für unwirksam. → → Treu und Glauben bei Pachtverträgen
  • Sittenwidrigkeit von Verträgen: Wann sind Verträge unwirksam?
    Der Artikel erläutert, dass Verträge gemäß § 138 BGB nichtig sind, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen. Dies ist der Fall, wenn der Vertragsinhalt oder seine Auswirkungen fundamentale Rechtsprinzipien oder die persönliche Freiheit verletzen. Typische Beispiele sind Knebelungsverträge oder die Ausbeutung von Notlagen. → → Vertragsnichtigkeit und gute Sitten
  • Unwirksame Kündigung – vorzeitige Rückgabe der Pachtsache – Bereicherungsansprüche
    Das Kammergericht entschied, dass eine vorige Rückgabe der Pachtsache nach unwirksamer Kündigung nicht automatisch zu Bereicherungsansprüchen führt. Im konkreten Fall wurde ein konkludenter Aufhebungsvertrag angenommen, wodurch keine weiteren Ansprüche bestanden. → → Bereicherungsansprüche nach Pachtkündigung
  • Formwirksamkeit eines Jagdpachtvertrags
    Ein Jagdpachtvertrag wurde vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein für nichtig erklärt, da er nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 BJagdG entsprach. Die Nichtigkeit resultierte aus der fehlenden Einhaltung der Formvorschriften, nicht jedoch aus Sittenwidrigkeit. → → Schriftformerfordernis bei Jagdpachtverträgen
  • Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht – Beginn der Verjährung und Verjährungsfrist
    Das Oberlandesgericht München befasste sich mit der Haftung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht und stellte fest, dass die Verjährung des Anspruchs mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Vertretene die Vertretungshandlung genehmigt oder ablehnt. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. → → Verjährung bei Vertretung ohne Vollmacht

Das vorliegende Urteil

4 U 54/23 – Az.: OLG Köln – Urteil vom 27.08.2024


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