LG Coburg
Az.: 11 O 780/00
Urteil vom 02.05.2001
Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Autofahrer müssen im Winter damit rechnen, dass Schneeräumfahrzeuge ihnen auf der Fahrbahn entgegenkommen und diese auch in die Gegenfahrbahn hineinragen. Bei einem Unfall trifft den Fahrzeugführer des entgegenkommenden Pkws im Gegensatz zum Fahrzeugführer des Räumfahrzeuges ein höheres Haftungsrisiko.
Sachverhalt: Der verklagte Autofahrer war in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Räumfahrzeug kollidiert. Dabei ragte das Schneeräumschild des Räumfahrzeugs rund 15 cm in die Gegenfahrbahn hinein, obwohl der Räumfahrzeugfahrer so weit rechts wie möglich fuhr. Der verklagte Fahrer fuhr mit seinem Auto über einen Meter zu weit links.
Entscheidungsgründe: Nach Ansicht der Richter des Landgerichts müssen Autofahrer im Winter generell mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen. Ferner das deren Schneeräumschild in engen Straßen über die Straßenmitte hinausragt. Daher muss im Winter besonders auf das Rechtsfahrgebot geachtet werden. Wer hiergegen verstößt, den trifft ein höheres Haftungsrisiko im Falle eines Unfalls. Der Autofahrer wurde daher zur Zahlung von 12.000 € Schadenersatz verurteilt.