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Räumungsklage: Heimbewohner muss Zimmer verlassen

Ein Pflegeheimzimmer ist kein sicherer Hafen, wenn die Miete ausbleibt: Das Landgericht Lübeck bestätigt die Räumung einer säumigen Bewohnerin. Über Monate hinweg hatte die Frau ihre Heimkosten nicht beglichen, trotz Mahnungen und Kündigungsandrohungen. Nun muss sie das Zimmer verlassen, ein Urteil mit Signalwirkung für andere säumige Zahler.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Im vorliegenden Fall geht es um die Räumung und Herausgabe eines Zimmers in einem Pflegeheim.
  • Die Klägerin ist die Trägerin des Pflegezentrums und hatte einen Heimvertrag mit der Beklagten geschlossen.
  • Die Schwierigkeiten entstanden, weil die Beklagte die vereinbarten Leistungsentgelte nicht vollständig zahlte.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagte das genutzte Einzelzimmer im Pflegezentrum räumen und an die Klägerin herausgeben muss.
  • Das Gericht argumentierte, dass die Nichtzahlung der Entgelte einen Verstoß gegen den Heimvertrag darstellte.
  • Diese Entscheidung wurde getroffen, um die vertraglichen Verpflichtungen durchzusetzen und die Interessen der Pflegeheimträgerin zu schützen.
  • Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, was die Konsequenzen ihrer Vertragsverletzung unterstreicht.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass es umgehend umgesetzt werden kann.
  • Für andere Bewohner bedeutet dies, dass eine Nichtzahlung der Entgelte auch in ihrem Fall zur Räumung führen kann.

Pflegeheim darf Mietzahlungsrückstände mit Räumungsklage durchsetzen

Das Thema Urheberrecht ist komplex und bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Kreativität und dem Schutz geistigen Eigentums. Jeder kann kreativ tätig sein, aber nicht alles, was geschaffen wird, ist automatisch geschützt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von geschützten Werken sind vielfältig und oft schwer zu durchschauen. Die Unterscheidung zwischen erlaubter Nutzung und Urheberrechtsverletzung ist oft schwierig, da es verschiedene gesetzliche Ausnahmen gibt, die die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erlauben. Zu diesen Ausnahmen zählen beispielsweise die freie Nutzung für private Zwecke, die Zitierfreiheit oder die Nutzung für Bildungszwecke.

Um diese komplizierten Sachverhalte leichter zu verstehen, werfen wir einen Blick auf einen aktuellen Fall, der vor Gericht verhandelt wurde und wichtige Fragen zum Urheberrecht aufwirft. Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse der rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von geschützten Inhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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Der Fall vor Gericht


Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs in Pflegeheim erfolgreich

Das Landgericht Lübeck hat in einem Urteil vom 25.04.2024 (Az.: 5 O 197/23) einer Räumungsklage gegen eine Bewohnerin eines Pflegeheims stattgegeben.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Klägerin ist Trägerin eines Pflegezentrums und hatte mit der Beklagten am 19.03.2020 einen Heimvertrag über die Nutzung eines Einzelzimmers abgeschlossen. Das monatliche Leistungsentgelt betrug 1.796,06 €. Die Beklagte geriet jedoch mit den Zahlungen in Verzug.

Über mehrere Monate hinweg häuften sich die Rückstände an. Mit Mahnung vom 14.09.2021 forderte die Klägerin bereits offene Beträge in Höhe von 6.467,86 € und kündigte die Kündigung an. Im Dezember 2023 belief sich der Zahlungsrückstand bereits auf 11.780,31 €.

Kündigung und Räumungsklage

Nachdem die Beklagte weiterhin mit den Zahlungen im Verzug blieb, kündigte die Klägerin den Heimvertrag schließlich mit Schreiben vom 03.02.2023 wegen Zahlungsverzugs. Zu diesem Zeitpunkt betrug der offene Betrag 10.019,83 €.

Da die Beklagte das Zimmer trotz Kündigung nicht räumte, erhob die Klägerin Räumungsklage vor dem Landgericht Lübeck.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Räumung und Herausgabe des genutzten Einzelzimmers. Die Kündigung des Heimvertrags wegen des erheblichen Zahlungsverzugs wurde als wirksam erachtet.

Das Gericht verpflichtete die Beklagte außerdem, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt, allerdings gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 21.522,72 €.

Bedeutung für Heimbewohner und Pflegeeinrichtungen

Das Urteil verdeutlicht, dass auch im sensiblen Bereich von Pflegeheimen ein andauernder Zahlungsverzug zur Kündigung und Räumung führen kann. Für Heimbewohner und ihre Angehörigen ist es daher wichtig, finanzielle Verpflichtungen ernst zu nehmen und bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit dem Heimträger zu suchen.

Pflegeeinrichtungen wiederum sollten Zahlungsrückstände zeitnah anmahnen und dokumentieren, um im Ernstfall ihre rechtlichen Möglichkeiten wahren zu können.

Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bestätigt, dass ein erheblicher Zahlungsverzug auch in Pflegeheimen zur wirksamen Kündigung und Räumung führen kann. Es unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung finanzieller Verpflichtungen im Heimvertrag und zeigt, dass Pflegeeinrichtungen bei andauerndem Zahlungsrückstand ihre vertraglichen Rechte durchsetzen können. Für Heimbewohner und Angehörige ist es daher essenziell, bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit dem Heimträger zu suchen, um Kündigungen zu vermeiden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Bewohner von Pflegeheimen: Dieses Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, die Zahlungen für Ihre Heimkosten pünktlich zu leisten. Auch wenn es finanzielle Schwierigkeiten gibt, sollten Sie das Gespräch mit der Heimleitung suchen, um eine Lösung zu finden. Andernfalls riskieren Sie, Ihren Platz im Heim zu verlieren.

Angehörige von Heimbewohnern: Unterstützen Sie Ihre Angehörigen dabei, ihre finanziellen Verpflichtungen im Pflegeheim zu erfüllen. Informieren Sie sich über mögliche Unterstützungsleistungen, falls Zahlungen nicht mehr vollständig geleistet werden können, um eine Kündigung des Heimvertrags zu vermeiden.

Pflegeeinrichtungen: Die Entscheidung bestätigt, dass Sie bei anhaltendem Zahlungsverzug das Recht haben, den Heimvertrag zu kündigen und eine Räumungsklage einzureichen. Achten Sie darauf, säumige Zahlungen rechtzeitig anzumahnen und zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


FAQ – Häufige Fragen

Sie stehen vor der Herausforderung, Ihr Pflegeheim zu verlassen? Das Thema Räumungsklage Pflegeheim wirft viele Fragen auf. Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Räumungsklage und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte.


Wann darf ein Pflegeheim den Heimvertrag wegen Zahlungsverzug kündigen?

Ein Pflegeheim darf den Heimvertrag wegen Zahlungsverzugs nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt die Bedingungen für eine solche Kündigung.

Eine Kündigung ist zulässig, wenn der Bewohner für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts in Verzug ist. Der Verzug muss sich dabei auf einen Betrag belaufen, der das Entgelt für einen Monat oder mehr beträgt. Alternativ kann das Pflegeheim auch kündigen, wenn der Bewohner über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.

Vor einer Kündigung muss das Pflegeheim dem Bewohner jedoch eine angemessene Zahlungsfrist setzen. Diese Fristsetzung muss mit der Androhung verbunden sein, dass bei nicht fristgerechter Zahlung der Vertrag gekündigt wird. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, darf das Heim den Vertrag fristlos kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Das Pflegeheim muss darlegen, warum die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

Ein Zahlungsverzug von wenigen Tagen oder geringfügige Rückstände rechtfertigen in der Regel keine Kündigung. Die Gerichte legen bei der Beurteilung der Zumutbarkeit für das Pflegeheim strenge Maßstäbe an. Sie berücksichtigen dabei auch die besonderen Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Dauer des bisherigen Vertragsverhältnisses oder die Gründe für den Zahlungsverzug.

Bewohner sollten bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit der Heimleitung suchen. Oft lassen sich Lösungen wie Ratenzahlungen vereinbaren. Auch eine Beratung durch Verbraucherschutzorganisationen oder Sozialverbände kann in solchen Situationen hilfreich sein.

Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs muss das Pflegeheim dem Bewohner keine Ersatzunterkunft anbieten. Anders verhält es sich bei Kündigungen aus anderen Gründen, etwa wegen Schließung der Einrichtung. In solchen Fällen ist das Heim verpflichtet, eine angemessene anderweitige Unterkunft nachzuweisen und die Umzugskosten zu übernehmen.

Bewohner, die eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs für ungerechtfertigt halten, können diese anfechten. Sie müssen dann allerdings in der Einrichtung verbleiben und die laufenden Kosten weiter bezahlen, bis die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich geklärt ist.

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Was sind die rechtlichen Schritte eines Pflegeheims, wenn ein Bewohner die Zahlungen verweigert?

Wenn ein Bewohner eines Pflegeheims seine Zahlungen verweigert, stehen dem Heim verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung. Zunächst wird das Pflegeheim in der Regel eine Mahnung an den Bewohner oder dessen rechtlichen Vertreter senden. Diese Mahnung enthält üblicherweise eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Frist zur Begleichung der ausstehenden Beträge.

Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, kann das Pflegeheim eine fristlose Kündigung des Heimvertrags aussprechen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sieht vor, dass eine Kündigung möglich ist, wenn der Bewohner für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts in Verzug ist. Der Rückstand muss dabei das Entgelt für einen Monat übersteigen.

Nach Ausspruch der Kündigung hat das Pflegeheim die Möglichkeit, eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Ziel dieser Klage ist es, einen Titel zu erwirken, der zur Zwangsräumung des Zimmers berechtigt. Es ist wichtig zu betonen, dass das Pflegeheim den Bewohner nicht eigenmächtig aus dem Heim entfernen darf.

Parallel zur Räumungsklage oder als Alternative dazu kann das Pflegeheim auch eine Zahlungsklage einreichen. Diese zielt darauf ab, einen vollstreckbaren Titel für die ausstehenden Forderungen zu erhalten. Mit diesem Titel kann das Heim dann weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, wie etwa eine Pfändung von Konten oder anderen Vermögenswerten des Bewohners.

In der Praxis versuchen viele Pflegeheime zunächst, eine gütliche Einigung mit dem Bewohner oder dessen Angehörigen zu erzielen. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen oder die Einschaltung des Sozialamts geschehen, falls der Bewohner die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann.

Für Pflegeheime ist es von großer Bedeutung, alle rechtlichen Schritte sorgfältig zu dokumentieren. Dies umfasst die Aufbewahrung von Zahlungsbelegen, Mahnschreiben und sämtlicher Korrespondenz mit dem Bewohner oder dessen Vertretern. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um im Falle eines Gerichtsverfahrens die eigene Position zu stärken.

Es ist zu beachten, dass Pflegeheime bei ihrem Vorgehen stets die Würde und die Rechte des Bewohners respektieren müssen. Die Androhung oder Durchführung von Zwangsmaßnahmen ohne gerichtliche Anordnung ist nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen für das Heim nach sich ziehen.

Für Heimbewohner und ihre Angehörigen ist es ratsam, bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit der Heimleitung zu suchen. Oftmals lassen sich so einvernehmliche Lösungen finden, die beiden Seiten entgegenkommen und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

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Welche Möglichkeiten haben Bewohner eines Pflegeheims, um eine Räumungsklage abzuwenden?

Bewohner eines Pflegeheims haben verschiedene Möglichkeiten, um eine Räumungsklage abzuwenden. Frühzeitige Kommunikation mit der Heimleitung ist dabei von zentraler Bedeutung. Sobald Probleme oder Unstimmigkeiten auftreten, sollten diese offen angesprochen und nach Lösungen gesucht werden. Dies kann helfen, Missverständnisse auszuräumen und Konflikte zu entschärfen, bevor sie eskalieren.

Bei finanziellen Schwierigkeiten, die zu Zahlungsrückständen führen könnten, ist es ratsam, proaktiv das Gespräch mit der Heimleitung zu suchen. Möglicherweise lassen sich Ratenzahlungen vereinbaren oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten finden. Die Einbeziehung des Sozialamts kann ebenfalls eine Option sein, um finanzielle Unterstützung zu erhalten und somit die Zahlung der Heimkosten sicherzustellen.

Mediation kann ein wirksames Instrument sein, um Konflikte zwischen Heimbewohnern und der Einrichtung beizulegen. Ein neutraler Mediator kann dabei helfen, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen und eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Dies kann eine Räumungsklage oft verhindern.

In Fällen, in denen das Verhalten des Bewohners Anlass zur Beanstandung gibt, sollten Angehörige oder Betreuer einbezogen werden. Sie können unterstützend wirken und gemeinsam mit dem Bewohner und der Heimleitung Lösungsansätze erarbeiten. Dies könnte beispielsweise die Anpassung der Pflegeleistungen oder die Einleitung therapeutischer Maßnahmen umfassen.

Rechtliche Beratung sollte frühzeitig in Anspruch genommen werden, wenn sich abzeichnet, dass eine gütliche Einigung schwierig wird. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann die Rechte des Bewohners prüfen und gegebenenfalls gegen ungerechtfertigte Kündigungen vorgehen. Er kann auch bei der Aushandlung von Kompromissen unterstützen.

Die Einschaltung der Heimaufsicht kann in manchen Fällen sinnvoll sein. Diese Behörde überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Pflegeeinrichtungen und kann bei Konflikten vermittelnd tätig werden. Sie kann auch prüfen, ob eine angedrohte Kündigung rechtmäßig ist.

Bewohnerbeiräte in Pflegeheimen können eine wichtige Rolle bei der Konfliktlösung spielen. Sie vertreten die Interessen der Bewohner gegenüber der Heimleitung und können bei Problemen vermittelnd eingreifen. Es ist ratsam, den Bewohnerbeirat frühzeitig über Schwierigkeiten zu informieren.

In einigen Fällen kann ein Wechsel der Pflegeeinrichtung eine Option sein, um eine Räumungsklage zu vermeiden. Dies sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, da ein Umzug für ältere Menschen oft mit erheblichen Belastungen verbunden ist.

Dokumentation aller Vorfälle, Gespräche und Vereinbarungen ist wichtig. Diese Aufzeichnungen können im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung von Bedeutung sein und die Position des Bewohners stärken.

Letztlich ist es entscheidend, dass Bewohner und ihre Angehörigen ihre Rechte kennen. Der Heimvertrag und die geltenden Gesetze bieten Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Eine gründliche Prüfung dieser Dokumente kann helfen, die eigene Position zu stärken und angemessen auf Kündigungsandrohungen zu reagieren.

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Wie kann man sich gegen eine Räumungsklage im Pflegeheim verteidigen?

Bei einer Räumungsklage im Pflegeheim stehen Betroffenen verschiedene rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ein zentraler Aspekt ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Hierbei muss untersucht werden, ob ein triftiger Grund für die Beendigung des Heimvertrags vorliegt. Solche Gründe können beispielsweise eine erhebliche Störung des Heimfriedens oder wiederholte Nichtzahlung der Heimkosten sein.

Die Verhältnismäßigkeit der Kündigung spielt eine wichtige Rolle. Es muss geprüft werden, ob mildere Mittel als eine Kündigung ausreichend gewesen wären, um die Probleme zu lösen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Kündigung für Heimbewohner oft schwerwiegende Folgen hat, da sie ihren Lebensmittelpunkt verlieren.

Ein weiterer Verteidigungsansatz kann die Überprüfung der Formvorschriften sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Fehlt eines dieser Elemente, kann die Kündigung unwirksam sein. Auch die Einhaltung von Kündigungsfristen ist zu prüfen. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist in der Regel vier Wochen zum Monatsende.

Besonders schutzbedürftige Bewohner genießen einen erhöhten Kündigungsschutz. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Demenz oder schweren körperlichen Einschränkungen. In solchen Fällen muss das Heim nachweisen, dass eine adäquate Anschlussversorgung sichergestellt ist.

Die Einholung eines ärztlichen Gutachtens kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie sein. Dieses kann belegen, dass ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist oder dass die vom Heim angeführten Kündigungsgründe auf einer Erkrankung beruhen.

Ein weiterer Ansatzpunkt kann die Prüfung sein, ob das Heim vor der Kündigung alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Probleme zu lösen. Dazu gehören beispielsweise Gespräche mit Bewohnern und Angehörigen oder der Versuch, Konflikte durch Mediation beizulegen.

In manchen Fällen kann auch eine Überprüfung des ursprünglichen Heimvertrags hilfreich sein. Enthält dieser unwirksame Klauseln oder wurde er unter fragwürdigen Umständen geschlossen, kann dies die Position des Bewohners stärken.

Die Einschaltung der Heimaufsicht oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) kann ebenfalls eine Verteidigungsstrategie darstellen. Diese Institutionen können eine neutrale Einschätzung der Situation vornehmen und gegebenenfalls Alternativen zur Kündigung aufzeigen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist in der Regel empfehlenswert. Ein auf Heimrecht spezialisierter Anwalt kann die individuellen Umstände des Falls beurteilen und die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie entwickeln.

Im gerichtlichen Verfahren selbst ist es wichtig, alle relevanten Dokumente und Beweise vorzulegen. Dazu können Pflegedokumentationen, Zeugenaussagen von Mitbewohnern oder Personal sowie ärztliche Atteste gehören.

In manchen Fällen kann auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um einen drohenden Rauswurf vorläufig zu verhindern. Dies verschafft Zeit für eine gründliche rechtliche Prüfung und Vorbereitung der Verteidigung.

Es ist zu beachten, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Die konkreten Umstände, der Gesundheitszustand des Bewohners und die spezifischen Kündigungsgründe spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahl der geeigneten Verteidigungsstrategie.

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Welche Folgen hat eine wirksame Räumungsklage für den Bewohner eines Pflegeheims?

Eine wirksame Räumungsklage gegen einen Bewohner eines Pflegeheims hat weitreichende Folgen. Der Betroffene verliert sein Recht, in der Einrichtung zu wohnen und muss diese verlassen. Dies bedeutet einen gravierenden Einschnitt in die Lebenssituation des Pflegebedürftigen.

Nach einem rechtskräftigen Räumungsurteil ist der Heimbewohner verpflichtet, sein Zimmer oder Apartment innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen. Diese Frist wird vom Gericht festgelegt und beträgt in der Regel zwei Wochen. In dieser Zeit muss der Bewohner alle persönlichen Gegenstände aus dem Pflegeheim entfernen.

Kommt der Betroffene der Räumungsverpflichtung nicht freiwillig nach, kann das Pflegeheim die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen. Dabei werden die Besitzverhältnisse geändert und der Heimbetreiber erhält die volle Verfügungsgewalt über die Räumlichkeiten zurück.

Für den Pflegebedürftigen bedeutet die Räumung, dass er sich um eine neue Unterkunft und Versorgung kümmern muss. Dies kann besonders herausfordernd sein, da viele Heimbewohner auf intensive Pflege und Betreuung angewiesen sind. Es muss schnellstmöglich eine alternative Unterbringung gefunden werden, sei es in einem anderen Pflegeheim oder durch häusliche Pflege.

Die Suche nach einem neuen Heimplatz gestaltet sich oft schwierig, da viele Einrichtungen Wartelisten führen. In manchen Fällen kann eine vorübergehende Unterbringung in einem Krankenhaus notwendig werden, bis ein passender Pflegeplatz gefunden ist. Dies ist jedoch keine dauerhafte Lösung und kann zusätzlichen Stress für den Betroffenen bedeuten.

Neben dem Verlust der Wohnmöglichkeit hat eine Räumungsklage auch psychische und soziale Auswirkungen auf den Heimbewohner. Der erzwungene Umzug bedeutet den Verlust des gewohnten Umfelds, der Bezugspersonen und der täglichen Routine. Gerade für ältere oder demente Menschen kann dies sehr belastend sein und zu Orientierungslosigkeit oder Verschlechterung des Gesundheitszustands führen.

Auch finanzielle Konsequenzen sind zu beachten. Der Heimbewohner muss möglicherweise Schadenersatz für eventuelle Beschädigungen des Zimmers leisten. Zudem können Kosten für den Umzug, die Einlagerung von Möbeln oder die Suche nach einer neuen Unterkunft entstehen.

In einigen Fällen kann eine Räumungsklage auch Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben. Wenn der Bewohner Sozialleistungen erhält, muss er den Umzug dem zuständigen Amt melden. Dies kann zu Änderungen in der Leistungsgewährung führen, insbesondere wenn sich die Kosten für die neue Unterbringung von den bisherigen unterscheiden.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Räumungsklage gegen einen Pflegeheimbewohner nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Gründe können schwerwiegende Vertragsverletzungen, wie anhaltender Zahlungsverzug oder wiederholte massive Störungen des Heimfriedens sein. Das Pflegeheim muss vor einer Klageerhebung in der Regel mehrere Abmahnungen aussprechen und Vermittlungsversuche unternehmen.

Betroffene Heimbewohner oder deren Angehörige sollten bei einer drohenden Räumungsklage umgehend rechtlichen Beistand suchen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten zur Abwendung der Räumung bestehen. In manchen Fällen können Verhandlungen mit dem Heimbetreiber oder die Einschaltung einer Schlichtungsstelle eine Lösung herbeiführen.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Rechten und Pflichten im Heimvertrag vertraut zu machen. So können potenzielle Konflikte vermieden und im Ernstfall angemessen reagiert werden. Eine offene Kommunikation mit der Heimleitung bei auftretenden Problemen kann oft dazu beitragen, eine Eskalation bis hin zur Räumungsklage zu verhindern.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Heimvertrag: Ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Pflegeheim und einem Bewohner, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Er umfasst typischerweise Bestimmungen zur Unterbringung, Verpflegung, Pflege sowie zu den Kosten und Zahlungsmodalitäten. Im Heimvertrag wird auch festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist, beispielsweise bei anhaltenden Zahlungsrückständen. Der Heimvertrag unterliegt speziellen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).
  • Zahlungsverzug: Tritt ein, wenn eine fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet wird. Im Kontext von Pflegeheimen kann ein anhaltender Zahlungsverzug schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Kündigung des Heimvertrags. Gesetzlich ist geregelt, dass ein Zahlungsverzug erst eintritt, wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt oder wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt. Bei Heimverträgen können jedoch auch kürzere Fristen vereinbart sein.
  • Räumungsklage: Ein rechtliches Instrument, mit dem ein Vermieter oder Heimträger die Herausgabe eines Wohnraums oder Zimmers gerichtlich durchsetzen kann. Im Falle eines Pflegeheims kann eine Räumungsklage erhoben werden, wenn der Heimvertrag wirksam gekündigt wurde und der Bewohner das Zimmer nicht freiwillig räumt. Die Räumungsklage wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und kann zur zwangsweisen Räumung des Zimmers führen. Sie stellt für Pflegeheimbewohner eine besonders belastende Situation dar, da oft keine alternative Unterkunft zur Verfügung steht.
  • Vorläufige Vollstreckbarkeit: Bedeutet, dass ein Urteil bereits vor Rechtskraft vollstreckt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde das Räumungsurteil für vorläufig vollstreckbar erklärt, allerdings gegen Sicherheitsleistung. Dies ermöglicht dem Pflegeheim, die Räumung des Zimmers auch dann durchzusetzen, wenn die Bewohnerin Rechtsmittel einlegt. Die Sicherheitsleistung dient dazu, mögliche Schäden abzudecken, falls das Urteil in höherer Instanz aufgehoben wird. Die vorläufige Vollstreckbarkeit beschleunigt die Durchsetzung des Urteils, birgt aber auch Risiken für den Vollstreckungsgläubiger.
  • Sicherheitsleistung: Ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft, die hinterlegt werden muss, um ein vorläufig vollstreckbares Urteil zu vollziehen. Im vorliegenden Fall wurde eine Sicherheitsleistung von 21.522,72 € festgesetzt. Diese dient dazu, mögliche Schäden oder Nachteile auszugleichen, die der Beklagten entstehen könnten, falls das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben wird. Die Höhe der Sicherheitsleistung orientiert sich oft am Streitwert und den möglichen Folgen einer vorläufigen Vollstreckung. Sie stellt eine wichtige Schutzmaßnahme für den Schuldner dar.
  • Kostentragungspflicht: Die gesetzliche Verpflichtung, die Kosten eines Rechtsstreits zu übernehmen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Prozess verliert, muss die Kosten tragen. Dies umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Im vorliegenden Fall wurde die Beklagte zur Kostentragung verurteilt, was ihre finanzielle Belastung zusätzlich erhöht. Die Kostentragungspflicht soll einen Anreiz schaffen, Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden und gütliche Einigungen anzustreben. Sie kann für die unterlegene Partei eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn bereits Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 4 Heimgesetz (HeimG): Der Heimvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Heimbewohner und Heimträger. Im konkreten Fall wurde der Heimvertrag aufgrund von Zahlungsverzug gekündigt, was im Einklang mit den Regelungen des Heimgesetzes steht.
  • § 9 Heimgesetz (HeimG): Dieser Paragraph regelt die Kündigung des Heimvertrags. Im konkreten Fall wurde der Heimvertrag aufgrund von Zahlungsverzug gemäß § 9 HeimG gekündigt, da die Beklagte die fälligen Heimkosten nicht beglichen hatte.
  • § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph regelt die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses. Obwohl es sich hier um einen Heimvertrag handelt, finden die Regelungen zur Kündigung von Mietverhältnissen analog Anwendung. Die erheblichen Zahlungsrückstände der Beklagten rechtfertigten die fristlose Kündigung.
  • § 723 Zivilprozessordnung (ZPO): Dieser Paragraph regelt die Räumungsklage. Da die Beklagte nach der Kündigung das Zimmer nicht freiwillig räumte, konnte die Klägerin erfolgreich eine Räumungsklage einreichen und die Herausgabe des Zimmers verlangen.
  • § 91 Zivilprozessordnung (ZPO): Nach diesem Paragraphen hat der Verlierer eines Rechtsstreits die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im konkreten Fall wurde die Beklagte zur Kostentragung verurteilt, da sie den Prozess verloren hat.

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Das vorliegende Urteil

LG Lübeck – Az.: 5 O 197/23 – Urteil vom 25.04.2024

Die Beklagte wird verurteilt, dass von ihr genutzte Einzelzimmer Nr. 2.00.003 (Größe: 15,2 qm), verbunden mit einem WC/Waschbecken/Duschbad, im Pflegezentrum , … zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 21.522,72 €.

Tatbestand

Die Klägerin verlangt die Räumung und Herausgabe eines Zimmers in einem Pflegeheim.

Die Klägerin ist Trägerin des Pflegezentrums ……, …. Die Parteien schlossen am 19.03.2020 einen Heimvertrag (Anlage K1). Die Beklagte ist seitdem die Bewohnerin des Zimmers Nr. 2.00.003. Das monatliche Leistungsentgelt betrug 1.796,06 € (Anlage K2).

Die Beklagte zahlte die Leistungsentgelte nicht in vollständiger Höhe. Mit Mahnung vom 14.09.2021 forderte die Klägerin die Zahlung offener Leistungsentgelte in Höhe von 6.467,86 € und stellte die Kündigung in Aussicht (Anlage K3). Mit Mahnung vom 16.12.2023 forderte die Klägerin die Zahlung offener Leistungsentgelte in Höhe von 11.780,31 €. Mit Schreiben vom 03.02.2023 forderte die Klägerin ein offenes Leistungsentgelt von 10.019,83 € und kündigte den Heimvertrag wegen Zahlungsverzuges (Anlage K4).

Lesen Sie jetzt weiter…

Mit Mahnung vom 21.07.2023 forderte die Klägerin die Zahlung offener Leistungsentgelte in Höhe von 6.358,22 € (Anlage K5).

Die Beklagte leistete keine Zahlungen auf die Mahnungen.

Mit der Klage vom 18.08.2023 macht die Klägerin einen Anspruch auf Räumung geltend und hat vorsorglich erneut die außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen.

Die Beklagte zahlte nach Klageerhebung am 27.01.2024 einen Betrag in Höhe von 4.000,00 €.

Die Beklagte zahlte nach Klageerhebung am 12.02.2024 einen Betrag in Höhe von 900,00 €.

Die Beklagte stellte nach Klageerhebung am 21.02.2024 einen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen bei der Stadt Lübeck.

Die Klägerin beantragt: Die Beklagte wird verurteilt, dass von ihr genutzte Einzelzimmer Nr. 2.00.003 (Größe: 15,2 qm), verbunden mit einem WC/Waschbecken/Duschbad, im Pflegezentrum ……, … zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Beklagte beantragt: Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte beantragt hilfsweise die Einräumung einer Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO.

Die Klägerin beantragt, den Antrag auf Einräumung einer Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO zurückzuweisen.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist begründet.

Die Klägerin hat gemäß § 985 BGB einen Anspruch auf Herausgabe des von der Beklagten bewohnten Zimmers. Die Klägerin hat den Heimvertrag wirksam wegen Zahlungsverzuges gekündigt. Aus den vorgelegten Rechnungen und Mahnungen ergeben sich Rückstände von mindestens 34.626,22 €. Die Beklagte hat aufgrund der wirksamen Kündigung des Heimvertrages im Hinblick auf das von ihr bewohnte Zimmer kein Besitzrecht und ist zur Herausgabe verpflichtet. Es sind keine Gründe vorgetragen worden, die einer Wirksamkeit der Kündigung entgegenstehen würden. Die Zahlungen im laufenden Rechtsstreits in Höhe von 4.000,00 € und 900,00 € gleichen nur einen geringfügigen Teil der Rückstände aus und lassen den Kündigungsgrund nicht entfallen, zumal neben den erheblichen Rückständen auch die Übernahme der laufenden Kosten für das Pflegeheim nach wie vor ungeklärt ist. Das Kündigungsrecht aufgrund von Zahlungsverzuges ist gemäß § 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 WBVG vorgesehen. Die Kündigung kann in diesen Fällen gemäß § 12 Abs. 4 WBVG fristlos erfolgen. Ein Ausgleich der Zahlungsrückstände, der gemäß § 12 Abs. 3 WBVG zur Unwirksamkeit der Kündigung führen würde, liegt nicht vor.

Die Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO kommt nicht in Betracht. Eine Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO kann auf Antrag oder von Amts wegen gewährt werden, wenn auf Räumung von Wohnraum erkannt wird. Eine Bewilligung ist grundsätzlich auch bei einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen möglich. Dabei sind allerdings die Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006, 13 U 89/2006). Dies führt im Ergebnis dazu, dass keine Räumungsfrist zu bewilligen ist. Ein Umzug wäre für Beklagte aufgrund des Alters mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden. Die Frage, ob eine Räumung aus gesundheitlichen Gründen möglicherweise nicht möglich ist, würde allerdings nur das Vollstreckungsverfahren betreffen. Bei der Abwägung ist auf der anderen Seite zu berücksichtigen, dass der Heimvertrag im Jahr 2020 abgeschlossen wurde und die Beklagte bereits seit 2021 das Leistungsentgelt nicht so gezahlt hat, wie es gemäß Heimvertrag vereinbart worden ist. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die Klägerin den Heimvertrag abgeschlossen hat, ohne zuvor die Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts abgesichert zu haben. Es sind erhebliche Rückstände in Höhe von mindestens 34.626,22 € entstanden. Dies stellt eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für die Klägerin dar, womit letztlich mittelbar auch die übrigen Heimbewohner betroffen sind. Die Beklagte hat auf mehrfache Mahnungen nicht reagiert. Die Zahlung des Leistungsentgelts wäre auch für den Zeitraum einer Räumungsfrist nicht gesichert. Die Beklagte hat seit 2021 keine erkennbaren Bemühungen gezeigt, die Zahlung des Leistungsentgelts zu gewährleisten. Spätestens mit dem Zugang der Kündigung im Februar 2023 bestand außerdem eine Verpflichtung, Bemühungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum zu unternehmen. Die Beklagte hat im Hinblick auf die Beschaffung von Ersatzwohnraum keine erkennbaren Bemühungen entfaltet. Das Gericht hat dabei gesehen, dass die Beklagte aufgrund des hohen Lebensalters nicht mehr in der Lage sein dürfte, sich selbst um alle Angelegenheiten zu kümmern. Die Beklagte hat allerdings einen gesetzlichen Betreuer, dem die Sicherung der Zahlung und die Suche nach einer Ersatzunterkunft oblegen hat. Die Obliegenheitsverletzung des Betreuers muss der Beklagten zugerechnet werden. Soweit der Betreuer angegeben hat, dass er sich aufgrund von Long Covid nicht um die Angelegenheiten der Beklagten kümmern konnte, ergibt sich keine Entlastung. Der Betreuer hätte die rechtliche Betreuung unter diesen Umständen abgegeben müssen und die Bestellung eines anderen Betreuers veranlassen müssen. Auch nach Zustellung der Klage am 18.09.2023 sind keine ausreichenden Bemühungen im Hinblick auf die Sicherung der Zahlungsverpflichtung oder die Beschaffung einer Ersatzunterkunft zu erkennen. Die Zahlungen nach Klageerhebung in Höhe von 4.000,00 € und 900,00 € gleichen nur einen geringfügigen Teil des Rückstandes aus. Der Betreuer sich auch nicht ausreichend darum bemüht, die laufenden Zahlungen zu sichern. Der Betreuer hat erst am 21.02.2024 einen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen bei der Stadt Lübeck gestellt, obwohl die Rückstände bereits seit 2021 bekannt sind und mehrfach angemahnt worden sind. Darüber hinaus geht es im vorliegenden Fall nicht um Mietrückstände, sondern um das nicht bezahlte Leistungsentgelt für ein Pflegeheim.

Die Nebenentscheidungen ergeben sich aus §§ 91, 709 ZPO.

 


Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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