Oberlandesgericht Bamberg
Az.: 6 U 36/01
Urteil vom 22.01.2002
Anmerkung des Bearbeiters
Wird ein Schüler bei einer Rangelei im Schulgebäude von einem Mitschüler verletzt, kann er nur dann Schmerzensgeld beanspruchen, wenn ihm die Verletzung vorsätzlich zugefügt wurde. Andernfalls ist der Anspruch wie zwischen Angehörigen eines Betriebes ausgeschlossen.
Sachverhalt
Zwischen dem 15-jährigen Kläger und seinem 16-jährigen Beklagten kam es während einer Pause auf dem Flur des Schulgebäudes zu einer „tätlichen Auseinandersetzung“. Der spätere Beklagte versetzte dabei seinem Mitschüler von hinten einen Stoß, so dass der zu Boden stürzte. Beim Versuch, sich abzustützen, brach der Schüler sich die rechte Hand und klagte daraufhin Schmerzensgeld ein.
Entscheidungsgründe
Weil von einem Verletzungsvorsatz des „Täters“ nicht auszugehen war, wurde die Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen. Wie zuvor das LG Coburg (Az: 12 O 297/01) begründeten auch die OLG-Richter ihre Entscheidung damit, dass der Vorfall „schulbezogen“ war. Die Haftung des Beklagten bestimmt sich daher nach den gesetzlichen Regelungen über Ansprüche zwischen „Betriebsangehörigen desselben Unternehmens“. Um den Schulfrieden nicht durch Schmerzensgeldansprüche zu belasten, hat der Gesetzgeber normiert, dass der Mitschüler nur bei Vorsatz haftet. Außerdem sind Schüler nach § 2 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



