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Rechtsmittelfristen – Zivilverfahren

TatbestandRechtsbefehlFristdauer
Erstinstanzlicher Beschluss, der ein Verfahrensgesuch, das eine mündliche Verhandlung nicht erfolgt, zurück weistSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)
Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen BeschwerdeI. Wiedereinsetzungsantrag und Einlegung der sofortigen Beschwerde oder II. Nichtigkeitsbeschwerde, sofern Nichtigkeits- oder Restitutionsgründe vorliegen2 Wochen ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristenablauf 1 Monat ab Kenntnis des Grundes, spätestens 5 Jahre ab Unanfechtbarkeit des Beschlusses
Gegner hat sofortige Beschwerde eingelegtAnschlussbeschwerde zulässigunbefristet
Entscheidung des Beschwerdegerichts in Fällen in denen die Rechtsbeschwerde gesetzlich Ausdrücklich bestimmt istRechtsbeschwerde1 Monat ab Zustellung
Entscheidung des Beschwerdegerichts mit Zulassung der RechtsbeschwerdeRechtsbeschwerde1 Monat ab Zustellung
Entscheidung des Beschwerdegerichts ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde bei gleichzeitiger Verletzung eines Verfahrensgrundgerechtes oder greibarer GesetzwidrigkeitGegenvorstellung2 Wochen ab Zustellung
Versäumung der Frist zur Einlegung der RechtsbeschwerdeWiedereinsetzungsantrag und Einlegung der Rechtsbeschwerde2 Wochen ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Rechtsbeschwerde wurde eingelegtRechtsbeschwerdegründung1 Monat ab Zustellung
Versäumung der Frist zur Einlegung der RechtsbeschwerdeWiedereinsetzungsantrag und Rechtsbeschwerdegründung1 Monat ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Gegner hat Rechtsbeschwerde eingelegtAnschlussrechtsbeschwerde1 Monat ab Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründungsschrift
Erstinstanzliches Endurteil mit Beschwerdewert von bis zu 600 Euro und ohne Zulassung der Berufung; rechtliches Gehört wurde verletztGehörsrüge / Antrag auf Verfahrensfortführung2 Wochen ab Zustellung des vollständigen Urteils (ggf. plus Sitzungsprotokoll)
Erstinstanzliches Endurteil mit Zulassung der BerufungBerufung1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)
Erstinstanzliches Endurteil mit Beschwerdewert von über 600 EuroBerufung oder Sprungrevisionjeweils: 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Versäumung der Frist zur Einlegung der BerufungWiedereinsetzungsantrag und Berufungseinlegen2 Wochen ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Berufung wurde eingelegtBerufungsgründung2 Monate ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)
Fruchtloser Ablauf der Berufungsbegründungsfrist drohtVerlängerungsantragVor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist
Versäumung der Frist zur Begründung der BerufungWiedereinsetzungsantrag und Berufungsbegründung1 Monat ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Gegner hat Berufung eingelegtAnschlussberufungBinnen der Berufungserwiderungsfrist
Verwerfung der Berufung als zulässigRechtsbeschwerde1 Monat ab Zustellung
Berufungsurteil ohne Zulassung der RevisionNichtzulassungsbeschwerde1 Monat ab Zustellung, spätestens 6 Monate ab Verkündung
Versäumung der Frist zur Einlegung der NichtzulassungsbeschwerdeWiedereinsetzungsantrag und Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde2 Wochen ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegtBegründung der Nichtzulassungsbeschwerde2 Monate ab Zustellung, spätestens 7 Monate ab Verkündung
Versäumung der Frist zur Begründung der NichtzulassungsbeschwerdeWiedereinsetzungsantrag und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde1 Monat ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Berufungsurteil mit Zulassung der RevisionRevisionseinlegung1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Versäumung der Frist zur Einlegung der RevisionWiedereinsetzungsantrag und Einlegung der Revision2 Wochen ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Revision wurde eingelegtRevisionsbegründung2 Monate ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)
Versäumung der Frist zur Begründung der RevisionWiedereinsetzungsantrag und Revisionsbegründung1 Monat ab Hinderungswegfall, spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Gegner hat Revision eingelegtAnschlussrevision1 Monat ab Zustellung der Revisionsbegründungsschrift
Erlass eines Vorbehaltsurteils im Wechsel-, Scheck- und UrkundenprozessI. Berufung oder II. Antrag auf Einleitung des Nachverfahrens1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) unbefristet
Rechtsmittel ausschließlich gegen die Kostenentscheidung eines Anerkenntnis- UrteilsSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Rechtsmittel ausschließlich gegen die Kostenentscheidung eines sonstigen Urteilsgrds. nicht isoliert anfechtbar Ausnahme: Anschlussberufung 1 Monat ab Zustellung der Berufungsbegründungsschrift
Entscheidung des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der GeschäftsstelleBefristete Erinnerung2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)
Erstinstanzliche ErinnerungsentscheidungSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)

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