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Reha abgelehnt – Widerspruch einlegen

Was tun wenn die Krankenkasse oder Rentenversicherung den Reha-Antrag ablehnt?

Den Widerspruch gegen die Ablehnung einer Rehabilitationsmaßnahme innerhalb von vier Wochen einzulegen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Rückkehr in den Arbeitsalltag. In diesem Artikel beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Widerspruch bei Ablehnung der Reha und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.

Der Bedarf an Reha-Maßnahmen ist vielfältig

Ein Mensch kann aus den unterschiedlichsten Gründen heraus in den Bedarf einer Rehamaßnahme geraten. Von körperlichen Beschwerden wie Bandscheibenvorfällen oder Gelenkproblematiken bis hin zu psychischen Erkrankungen wie beispielsweise dem mittlerweile sehr weit verbreiteten Burnout gibt es viele Gründe, eine Rehamaßnahme in Anspruch zu nehmen. Beantragt werden muss diese Rehamaßnahme stets bei der Krankenversicherung, die als Kostenträger für diese Maßnahmen aufkommen soll. Nicht immer jedoch ist der Antrag auch wirklich erfolgreich. Eine Ablehnung ist zwar sicherlich sehr ärgerlich, sie muss von der betroffenen Person jedoch nicht hingenommen werden. Es gibt durchaus auch die Möglichkeit des Widerspruchs, allerdings muss hierbei einiges beachtet werden.

Wurde Ihre Reha abgelehnt? Wenden Sie sich an uns und fordern eine Ersteinschätzung an. Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Anfertigung eines möglichst erfolgsversprechenden Widerspruchs. Kontaktieren Sie uns!

Die möglichen Ablehnungsgründe der Krankenversicherungen

Reha abgeleht - Was tun?
Wird von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung eine Reha abgelehnt, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Patienten sollten sich dabei idealerweise anwaltlich beraten lassen. (Symbolfoto: Kzenon/Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber sagt, dass diejenige Person, welche aufgrund von einer chronischen Erkrankung respektive im Anschluss an einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus für einen langen Zeitraum dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, den gesetzlich verankerten Anspruch auf die Rehamaßnahme wahrnehmen kann. Was sich durchaus auf den ersten Blick als überaus positiv darstellt, ist in der gängigen Praxis jedoch nicht immer ganz so simpel. Nicht selten lehnen die Krankenversicherungen den Antrag ab, obwohl aus der Sicht des Antragsstellers alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Gegensatz zu einer Rehabilitation wird die sogenannte Anschlussbehandlung für gewöhnlich regelhaft seitens der Krankenversicherungen bewilligt. Dies liegt an dem Umstand, dass es sich bei der Anschlussbehandlung um eine zwingend medizinische erforderliche Behandlung handelt.

Aus diesen Gründen wird sehr häufig die Reha abgelehnt

  • der Kostenträger lehnt zur Kostenvermeidung den Antrag ab
  • die Maßnahme soll in einer bestimmten Klinik erfolgen, welche sehr kostenintensiv ist
  • es gibt Krankengymnastik oder Kurmöglichkeiten vor Ort
  • der Antragssteller hat gewisse Formalia oder auch Fristen im Zuge des Antragsverfahrens nicht eingehalten
  • der Antragssteller ist mit der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen im Rückstand
  • der Antragssteller hat Gutachter- oder medizinische Termine nicht wahrgenommen

Die Widerspruchsfrist gegen den Ablehnungsbescheid

Wurde seitens der Krankenversicherung der Antrag auf Reha abgelehnt, so kann ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid durchaus erfolgversprechend sein. Hierfür muss jedoch zwingend eine Frist von vier Wochen eingehalten werden. In der gängigen Praxis hängen die Erfolgsaussichten des Widerspruchs sehr stark mit der Ablehnungsbegründung der Krankenkassen zusammen, sodass der Antragssteller sich auf jeden Fall einen Rat bei einem Mediziner sowie auch bei einem Rechtsanwalt einholen sollte. Der Widerspruch an sich kann jedoch durchaus ohne rechtsanwaltliche Hilfe eingelegt werden. In der Regel bietet eine unzureichende Argumentation des Kostenträgers im Zusammenhang mit der Ablehnung einen guten Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Widerspruch.

In der gängigen Praxis begründen viele Versicherungen wie beispielsweise die Rentenversicherung eine derartige Ablehnung gerne mit den unzureichenden Erfolgsaussichten der Rehamaßnahme. Nun ist es jedoch ein Faktum, dass die Thematik Gesundheit sehr vielschichtig ist und dementsprechend nur von sehr erfahrenen Medizinern eine entsprechende Prognose getroffen werden kann.

Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch

Damit die betroffene Person erfolgreich Widerspruch einlegen kann ist es zwingend erforderlich, dass die Frist eingehalten und der Widerspruch in schriftlicher Form der Versicherung zugeleitet wird. Zur Fristwahrung ist es ausreichend, einen unbegründeten Widerspruch einzureichen. Die Begründung sollte jedoch auf jeden Fall nachgereicht werden. Im Zuge des Widerspruchsverfahrens ist es überaus hilfreich, wenn etwaig vorhandene medizinische Gutachten mit einer positiven Rehaerfordernis dem Schreiben beigefügt werden. Ein guter Widerspruch sollte auf jeden Fall im Vorfeld sehr sorgsam vorbereitet werden, da dies die Erfolgsaussichten um ein Vielfaches steigert. Überdies sollte der Antragssteller auch kontrollieren, ob die sogenannte Mindestversicherungszeit zu dem Zeitpunkt der Antragsstellung bereits erreicht war.

Als Mindestversicherungszeit gilt der Zeitraum von 15 Jahren. Es kann alternativ dazu auch als ausreichend gelten, wenn der Antragssteller in den letzten 2 Jahren für einen Zeitraum von 6 Monaten seine Pflichtbeiträge pünktlich und zuverlässig gezahlt hat.

Wenn die Krankenkassen einen Antrag auf eine Rehabilitation erhalten, so wird dieser Antrag sehr genau geprüft. Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungsmaßnahme ist die Begutachtung des Gesundheitszustandes von dem Antragssteller. Hierfür beauftragen die Kostenträger in der Regel Gutachter. Sollte ein Antragssteller einen entsprechenden Termin zu einer Begutachtung des Gesundheitszustandes nicht wahrgenommen haben, so wird der Versicherung damit ein Grund für die Ablehnung geliefert. Ein derartiges Verhalten steigert zudem auch die Erfolgsaussichten des Widerspruchs nicht.

In dem Schreiben selbst sollten auf jeden Fall der Name sowie die vollständige Anschrift nebst der Versicherungsnummer des Antragsstellers enthalten sein. Das Aktenzeichen der Versicherung sowie das genaue Datum des Ablehnungsbescheides müssen ebenso aufgeführt werden wie die Begründung für den Widerspruch. Diese Begründung kann durch die Vorlage von entsprechenden medizinischen Dokumenten wie Gutachten oder Atteste untermauert werden. Die eigenhändige Unterschrift ist ebenfalls zwingend erforderlich.

Sollte zunächst ein fristwahrender Widerspruch ohne eine entsprechende Begründung bei der Versicherung eingereicht worden sein muss aufgeführt werden, dass die Begründung für den Widerspruch in nachträglicher Form eingereicht wurde.

Es lässt sich pauschal bedauerlicherweise nicht genau sagen, wie lange die Versicherung für die Bearbeitung des Widerspruchs benötigt. Dies ist stets eine Einzelfallprüfung, welche jedoch in der gängigen Praxis im Zeitrahmen von 4 bis 10 Wochen erfolgt. Hat der Kostenträger seine Entscheidung getroffen, erfolgt die Antwort stets in schriftlicher Form auf dem Postwege. Es gibt diesbezüglich nur zwei Möglichkeiten: Entweder lehnt der Versicherungsgeber den Widerspruch ab oder es erfolgt eine Kostenübernahme der Rehabilitation.

Die Problematik bei der Verwendung von Musterwiderspruchsschreiben

Es ist natürlich durchaus möglich, gegen einen abgelehnten Reha-Antrag mittels eines Online-Musterwiderspruchsschreibens vorzugehen. Diese Muster erfüllen zwar durchaus ihren Grundzweck, sie sind in der gängigen Praxis jedoch nicht gänzlich unproblematisch. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass diese Muster lediglich auf Standardformulierungen aufgebaut sind und dementsprechend den Einzelfall nicht abbilden können. Entsprechend gering sind letztlich auch die Erfolgsaussichten, da die Versicherungen ja eine Einzelfallprüfung vornehmen. Um die Erfolgsaussichten zu steigern ist es daher auf jeden Fall sehr ratsam, von der Verwendung eines Online-Musters abzusehen und stattdessen eine individuelle Widerspruchsschrift zu erstellen. Im absoluten Zweifel sollte der Gang zu einem Rechtsanwalt angetreten werden um alle notwendigen Informationen für einen erfolgsversprechenden Widerspruch zu erhalten.

Die letzten Möglichkeiten bei erneuter Ablehnung

Sollte auch der Widerspruch keinen Erfolg gebracht haben, ist dies noch nicht das Ende der Möglichkeiten für den Antragssteller. Es verbliebe noch die Möglichkeit der Klage, welche bei dem regional zuständigen Sozialgericht eingereicht werden müsste. Auf diese Weise kann eine Reha ebenfalls noch durchgesetzt werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Klage vor dem Sozialgericht mit weitergehenden Kosten verbunden ist. Das Widerspruchsverfahren an sich verursacht für den Antragssteller noch keine Kosten, der Gang vor Gericht zur Durchsetzung des Antrags jedoch schon. Das Kostenrisiko liegt dabei letztlich bei dem Kläger, der überdies auch die Notwendigkeit einer Rehabilitation sowie die unberechtigte Ablehnung des Antrags bzw. des Widerspruchs auch entsprechend beweisen muss. Für diesen Weg ist auch die rechtsanwaltliche Hilfe überaus empfehlenswert, obgleich es vor dem Sozialgericht aus gesetzlicher Sicht keinen Anwaltszwang gibt.

Der Antrag auf eine Rehabilitation ist für den Antragssteller in der Regel mit gewissen Hoffnungen verbunden. Die größte Hoffnung ist dabei die baldige Verbesserung der Gesundheit, sodass nach dem Abschluss der Maßnahme ein verhältnismäßig normales Leben wieder geführt werden kann. Wird von der Krankenkasse oder RV der Antrag auf Reha abgelehnt ist dies eine Enttäuschung, allerdings sollte der Antragssteller auf jeden Fall einen kühlen Kopf bewahren. Es gibt immer Möglichkeiten, sich gegen eine Ablehnung zur Wehr zu setzen. Die Hoffnung auf eine Reha muss nicht zwingend mit der ersten Ablehnung gleich ad acta gelegt werden, da der Weg des Widerspruchs und ggfls. der Klage ebenfalls noch bestritten werden kann.

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