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Reisevermittlungsportal muss über Notwendigkeit von Transitvisum informieren

Ein Flug gebucht, Koffer gepackt, Urlaubsfreude? Wer online Reiseportale nutzt und einen Zwischenstopp einlegt, sollte jetzt hellhörig werden. Denn ein Gerichtsurteil verpflichtet die Anbieter zu einem oft übersehenen Detail: dem Transitvisum.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 152/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

Hier ist die strukturierte Zusammenfassung des Urteilstextes:

  • Gericht: OLG Frankfurt (Oberlandesgericht Frankfurt)
  • Datum: 30.01.2025
  • Aktenzeichen: 6 U 152/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Wettbewerbsrecht (UWG), Verbraucherschutzrecht (UKlaG)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein qualifizierter Verbraucherverband, der die Interessen von Verbrauchern vertritt. Er warf der Beklagten vor, bei der Vermittlung von Flugreisen wesentliche Informationen (§ 5a UWG) vorzuenthalten und forderte Unterlassung sowie Erstattung von Abmahnkosten.
  • Beklagte: Die Betreiberin der Internetseite www.(a).de, einer Online-Buchungsplattform, die Flugreisen und andere Reiseleistungen vermittelt. Sie legte Berufung gegen ein vorheriges Urteil ein.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Beklagte betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Reisen. Sie informierte bei der Vermittlung einer Flugreise (im Beispiel: Zürich nach Auckland mit Zwischenstopp in Los Angeles) Verbraucher nicht darüber, dass für den Zwischenstopp in einem Drittland (hier: USA) eine spezielle Durchreiseerlaubnis (Transitvisum/Autorisierung) notwendig ist. Ohne diese Erlaubnis kann die Reise nicht angetreten werden. Dieser Umstand war zwischen den Parteien unstrittig.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das Verschweigen der Notwendigkeit einer Durchreiseerlaubnis für einen Zwischenstopp eine Irreführung von Verbrauchern durch Vorenthalten wesentlicher Informationen darstellt und somit wettbewerbswidrig ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Das Gericht untersagte der Beklagten, im Internet Flugreisen an Verbraucher zu vermitteln, ohne bei Flügen mit Zwischenstopp in einem Drittland auf die dort eventuell erforderliche Durchreiseautorisierung hinzuweisen. Als konkretes Beispiel wurde der Flug von Zürich nach Auckland über Los Angeles genannt. Die Kosten des Berufungsverfahrens muss die Klägerin tragen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Das Urteil ist (gegen Sicherheitsleistung) vorläufig vollstreckbar.
  • Folgen: Die Beklagte muss ihre Buchungsprozesse anpassen und zukünftig auf notwendige Transit-Autorisierungen bei Zwischenstopps hinweisen. Das Urteil ist vorläufig durchsetzbar, wenn eine Sicherheitsleistung erbracht wird. Der Fall kann aufgrund der Zulassung der Revision noch vor dem Bundesgerichtshof weiterverhandelt werden. Obwohl die Klägerin in der Sache gewonnen hat, muss sie die Kosten dieses Berufungsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


OLG Frankfurt: Reiseportal muss über Transitvisa aufklären

Transitvisum Flugbuchung: Frau bucht Flug Laptop. Zwischenstopp-Visum.
Informationspflicht über Transitvisa bei Flugreisen | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az.: 6 U 152/24) entschieden, dass Online-Reisevermittlungsportale Verbraucher über die Notwendigkeit von Transitvisa oder Durchreiseautorisierungen bei Flugreisen mit Zwischenstopps informieren müssen. Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband.

Die Parteien und der Hintergrund des Streits

Kläger war ein anerkannter Verbraucherschutzverband, der nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) befugt ist, gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen. Beklagt war die Betreiberin einer bekannten Online-Buchungsplattform (www.(a).de), die Flugtickets, Hotelunterkünfte und Pauschalreisen verschiedener Anbieter vermittelt. Sie tritt dabei als Vermittlerin auf; die eigentlichen Verträge kommen zwischen den Reisenden und den jeweiligen Anbietern (z.B. Fluggesellschaften) zustande.

Auslöser: Familie durfte Flug nicht antreten

Konkreter Anlass für die Klage war der Fall einer Familie. Diese buchte am 5. Oktober 2022 über das Portal der Beklagten einen Flug von Zürich (Schweiz) nach Auckland (Neuseeland). Die Reiseroute sah einen Zwischenstopp in Los Angeles (USA) vor. Während des gesamten Buchungsvorgangs auf der Webseite der Beklagten fehlte jedoch jeglicher Hinweis darauf, dass für den Transit durch die USA eine spezielle elektronische Reisegenehmigung, bekannt als ESTA (Electronic System for Travel Authorization), erforderlich ist.

Folgen der fehlenden Information

Die Konsequenz war gravierend: Als die Familie am Abreisetag am Flughafen erschien, wurde ihr die Mitreise verweigert. Der Grund war das Fehlen der notwendigen ESTA-Genehmigung für den Aufenthalt in der Transitzone des Flughafens von Los Angeles. Die gesamte Reise konnte somit nicht angetreten werden.

Der rechtliche Kern: Informationspflicht nach Wettbewerbsrecht

Der Verbraucherverband sah in dem fehlenden Hinweis eine Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen gemäß § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er mahnte die Portalbetreiberin zunächst erfolglos ab und reichte schließlich Klage auf Unterlassung ein.

Argumentation des Verbraucherverbands

Der Verband argumentierte, dass die Information über notwendige Transit-Genehmigungen eine wesentliche Information sei. Verbraucher könnten nur dann eine fundierte Entscheidung über die Wahl einer bestimmten Flugverbindung treffen, wenn sie über alle relevanten Bedingungen informiert würden. Dazu gehöre auch das Erfordernis einer Durchreiseautorisierung, die organisatorischen Aufwand, Kosten und die Verarbeitung persönlicher Daten mit sich bringe.

Abgrenzung zum Pauschalreiserecht

Zwar gelte die spezielle Informationspflicht für Reiseveranstalter nach § 651v BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hier nicht direkt, da die Beklagte nur einzelne Flugleistungen vermittle (Individualreise). Dies schließe jedoch die Anwendung der allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts (UWG) nicht aus. Dem Verbraucher sei es nicht zuzumuten, sich bei jeder der oft zahlreichen angebotenen Flugvarianten mit unterschiedlichen Zwischenstopps selbst über die jeweiligen Ein- oder Durchreisebestimmungen zu informieren.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben (Urteil vom 26.04.2024, Az. 3-12 O 27/23) und der Beklagten untersagt, Flüge mit Zwischenstopps ohne entsprechende Hinweise auf notwendige Genehmigungen zu vermitteln. Gegen dieses Urteil legte die Portalbetreiberin Berufung beim OLG Frankfurt ein.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt

Das OLG Frankfurt wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Unterlassungspflicht. Es stellte klar, dass die Information über erforderliche Durchreiseautorisierungen für Verbraucher von essenzieller Bedeutung ist und deren Vorenthaltung eine unlautere Geschäftspraxis nach § 5a UWG darstellt.

Präzisierung des Unterlassungsgebots

Das Gericht passte lediglich die Formulierung des Unterlassungsgebots aus dem landgerichtlichen Urteil geringfügig an, um die Reichweite klarzustellen. Der Beklagten wird nun untersagt, Flugreisen zu vermitteln, bei denen für einen Zwischenstopp eine Durchreiseautorisierung benötigt wird, ohne auf dieses Erfordernis hinzuweisen. Als konkretes Beispiel wird der Fall des Fluges Zürich-Auckland via Los Angeles genannt.

Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit

Bemerkenswert ist die Kostenentscheidung: Obwohl der Verbraucherverband im Ergebnis erfolgreich war, wurden ihm die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Die Gründe hierfür gehen aus dem verfügbaren Urteilsauszug nicht hervor. Das Urteil ist, wie auch das der Vorinstanz, gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Zulassung der Revision

Das OLG Frankfurt hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Dies deutet darauf hin, dass das Gericht der Sache grundsätzliche Bedeutung beimisst oder eine Klärung durch die höchste deutsche Instanz für erforderlich hält. Es ist somit möglich, dass der Fall noch nicht endgültig entschieden ist.

Bedeutung des Urteils für Betroffene

Für Verbraucherinnen und Verbraucher

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Flugreisenden erheblich. Es verpflichtet Online-Vermittlungsportale, proaktiv und klar auf notwendige Transitvisa oder elektronische Reisegenehmigungen (wie ESTA für die USA, eTA für Kanada etc.) hinzuweisen, wenn Flüge mit entsprechenden Zwischenstopps angeboten werden. Reisende sollen sich darauf verlassen können, während des Buchungsprozesses alle wesentlichen Informationen für ihre Reiseentscheidung zu erhalten. Dies reduziert das Risiko, unwissend eine Reise zu buchen, die an fehlenden Dokumenten scheitert. Verbraucher sollten dennoch weiterhin auch selbst aufmerksam sein, insbesondere bei Reisen außerhalb der EU.

Für Reisevermittlungsportale

Online-Reisevermittler müssen ihre Buchungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass entsprechende Hinweise bei relevanten Flugverbindungen integriert werden. Die Pflicht besteht auch dann, wenn sie nur als Vermittler auftreten und nicht selbst Veranstalter der Reise sind. Die Nichtbeachtung kann zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber führen. Die Zulassung der Revision zeigt jedoch, dass die endgültige Rechtslage noch durch den BGH geklärt werden könnte. Bis dahin besteht für die Portale Handlungsbedarf, um Rechtsrisiken zu minimieren.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt fest, dass Online-Reisevermittler Verbraucher bei Flugbuchungen über notwendige Durchreiseautorisierungen informieren müssen, wenn die Reiseroute Zwischenstopps in Drittländern beinhaltet. Diese Informationspflicht gilt auch bei reinen Individualreiseleistungen und nicht nur bei Pauschalreisen, da solche Informationen für eine informierte Kaufentscheidung wesentlich sind. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz erheblich, indem es klarstellt, dass Reisevermittler sich nicht hinter ihrer bloßen Vermittlerrolle verstecken können, wenn fehlende Informationen zu erheblichen Reisehindernissen führen können.

Benötigen Sie Hilfe?

Informationen zu Transitvisa bei Flugreisen: Ihre Rechte und Pflichten

Wenn Sie Flugreisen mit Zwischenstopps buchen, ist es wichtig, dass Sie über notwendige Transitvisa oder Durchreiseautorisierungen informiert werden. Dies ist nicht nur bei Pauschalreisen, sondern auch bei individuell gebuchten Flügen relevant.

Die fehlende Information über solche Erfordernisse kann zu erheblichen Problemen führen, wie das Beispiel einer Familie zeigt, der die Mitreise verweigert wurde, weil sie keine ESTA-Genehmigung für den Transit durch die USA hatte. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Rechte in solchen Fällen zu klären und durchzusetzen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen gegenüber Reisevermittlungsportalen und anderen Verantwortlichen zu vertreten und gegebenenfalls Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ersteinschätzung anfragen

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist es wichtig zu wissen, ob ein Transitvisum für meinen Flug mit Zwischenstopp erforderlich ist?

Das Wissen, ob Sie für Ihren Zwischenstopp ein Transitvisum benötigen, ist entscheidend, da Ihnen sonst die Fluggesellschaft die Beförderung bereits am Abflughafen verweigern kann. Fluggesellschaften sind oft rechtlich verpflichtet, die Einreise- und Transitbestimmungen des jeweiligen Transitlandes zu prüfen, bevor sie Passagiere an Bord lassen.

Fehlt ein erforderliches Transitvisum, wird Ihnen der Check-in oder das Boarding sehr wahrscheinlich verwehrt. Die Konsequenzen für Sie als Reisenden können gravierend sein:

  • Verpasste Flüge: Sie können Ihren geplanten Flug nicht antreten und verpassen dadurch möglicherweise auch Anschlussflüge.
  • Finanzielle Verluste: Die Kosten für das bereits bezahlte Flugticket gehen oft verloren. Zudem müssen Sie möglicherweise kurzfristig neue, teurere Flüge buchen.
  • Erhebliche Unannehmlichkeiten: Ihre gesamte Reiseplanung wird gestört, was zu Stress, Zeitverlust und zusätzlichen Kosten für eventuell notwendige Übernachtungen oder Umbuchungen führt.
  • Mögliche Probleme im Transitland: Sollten Sie es wider Erwarten doch an Bord schaffen und erst im Transitland ohne gültiges Visum ankommen, können dort aufenthaltsrechtliche Probleme bis hin zur Zurückweisung entstehen.

Auch wenn Sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen möchten, kann in bestimmten Ländern und abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ein Transitvisum zwingend vorgeschrieben sein. Die Regeln hierfür sind von Land zu Land unterschiedlich.

Sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Notwendigkeit eines Transitvisums zu informieren, ist daher unerlässlich, um unerwartete Probleme am Flughafen, zusätzliche Kosten und den Verlust wertvoller Urlaubs- oder Geschäftszeit zu vermeiden.


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Welche Rolle spielen Online-Reiseportale bei der Information über Transitvisa?

Ja, Online-Reiseportale haben eine wichtige Rolle und sind nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich verpflichtet, Sie auf eine mögliche Notwendigkeit von Transitvisa hinzuweisen, wenn Sie über das Portal eine Flugreise buchen.

Warum besteht diese Pflicht?

Wenn Sie über ein Online-Reiseportal eine Flugreise buchen, agiert dieses Portal in der Regel als Vermittler (Reisevermittler) zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter. Aus diesem Vermittlungsvertrag ergeben sich bestimmte Pflichten für das Portal, sogenannte Nebenpflichten.

Eine entscheidende Nebenpflicht ist die Informationspflicht über wesentliche Umstände der Reise. Gerichte haben entschieden, dass hierzu auch der Hinweis auf eventuell erforderliche Transitvisa gehört. Der Grund ist nachvollziehbar: Ein fehlendes, aber notwendiges Transitvisum kann dazu führen, dass Sie Ihren Flug nicht antreten oder bei einem Zwischenstopp nicht weiterreisen dürfen. Die Information ist also grundlegend dafür, ob Sie die gebuchte Reiseleistung überhaupt wie geplant nutzen können. Ohne diesen Hinweis wäre die Vermittlungsleistung des Portals möglicherweise mangelhaft.

Was bedeutet das für Sie als Reisender?

Das Reiseportal muss Sie nicht im Detail über die spezifischen Visabestimmungen für jede mögliche Staatsangehörigkeit und jedes Transitland aufklären. Es wird jedoch erwartet, dass das Portal einen allgemeinen, aber klaren Hinweis gibt, dass für die von Ihnen gebuchte Flugverbindung möglicherweise Transitvisa erforderlich sind. Oftmals findet sich ein solcher Hinweis während des Buchungsprozesses oder in den Bestätigungsunterlagen, verbunden mit der Aufforderung, sich selbst bei den zuständigen Behörden (Konsulate, Botschaften) genau zu erkundigen.

Wichtig bleibt: Die endgültige Verantwortung dafür, die konkreten und für Ihre Staatsangehörigkeit geltenden Einreise- und Transitbestimmungen zu prüfen und die notwendigen Visa rechtzeitig zu beschaffen, liegt weiterhin bei Ihnen als Reisendem. Das Online-Reiseportal muss Sie aber auf die Möglichkeit solcher Erfordernisse aufmerksam machen, damit Sie dieser Verantwortung nachkommen können.


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Was ist der Unterschied zwischen einem Transitvisum und einer normalen Einreisegenehmigung wie ESTA oder eTA?

Der Hauptunterschied zwischen einem Transitvisum und einer regulären Einreisegenehmigung wie ESTA (für die USA) oder eTA (für Kanada) liegt im Zweck und Umfang der erlaubten Reiseaktivitäten. Beide Dokumente regeln die Einreise in ein Land, jedoch für unterschiedliche Situationen.

#### Der Zweck bestimmt das Dokument

  • Ein Transitvisum ist speziell für die Durchreise durch ein Land gedacht. Sein Hauptzweck ist es, Ihnen zu erlauben, sich für eine sehr begrenzte Zeit im Transitbereich eines Flughafens aufzuhalten (manchmal auch kurz das Land zu betreten), um zu Ihrem eigentlichen Zielland weiterzureisen. Es erlaubt keinen längeren Aufenthalt oder typische touristische oder geschäftliche Aktivitäten im Transitland selbst.
  • Eine normale Einreisegenehmigung wie ESTA (Electronic System for Travel Authorization) oder eTA (Electronic Travel Authorization) ist hingegen Teil eines Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program). Sie erlaubt Staatsangehörigen bestimmter Länder die Einreise für kurzfristige Aufenthalte – typischerweise für Tourismus oder kurze Geschäftsreisen – ohne ein herkömmliches Visum beantragen zu müssen. Diese Genehmigungen erlauben die Einreise und den Aufenthalt im Land für einen festgelegten Zeitraum (z.B. bis zu 90 Tage bei ESTA).

#### Das Transitvisum: Nur für die Durchreise

Stellen Sie sich vor, Sie fliegen von Deutschland nach Australien und haben einen Zwischenstopp in einem Land, das für Ihre Nationalität auch für den reinen Transit ein Visum verlangt. Das Transitvisum erlaubt Ihnen dann, den Flughafen für den Weiterflug zu nutzen.

  • Gültigkeit: Meist nur für wenige Stunden oder Tage gültig, oft nur für den Aufenthalt im internationalen Transitbereich des Flughafens.
  • Einschränkungen: Verlassen des Flughafens ist oft nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Aktivitäten wie Sightseeing oder Geschäftsbesprechungen sind nicht erlaubt.
  • Notwendigkeit: Wird benötigt, wenn ein Land auch für die reine Durchreise ein Visum vorschreibt und Sie nicht unter eine Ausnahmeregelung (wie z.B. visumfreier Transit oder Nutzung von ESTA/eTA) fallen.

#### ESTA/eTA: Elektronische Reisegenehmigungen für Kurzaufenthalte

Diese Systeme sind keine Visa im klassischen Sinne, sondern elektronische Vorab-Genehmigungen für Reisende aus Ländern, die am jeweiligen Visa Waiver Program teilnehmen.

  • Gültigkeit: In der Regel für mehrere Jahre gültig und erlauben wiederholte Einreisen für Kurzaufenthalte (z.B. ESTA bis zu 90 Tage pro Aufenthalt).
  • Zweck: Tourismus, kurze Geschäftsreisen, Besuch von Freunden/Familie – und oft auch für den Transit.
  • Vorteil: Einfacheres und schnelleres Antragsverfahren als bei einem herkömmlichen Visum.

#### Wann wird was benötigt? Der Transitfall

Ob Sie für einen Transit ein Transitvisum, eine reguläre Einreisegenehmigung (wie ESTA/eTA) oder gar nichts benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Das Transitland: Jedes Land hat eigene Regeln für den Transit. Manche Länder erlauben visumfreien Transit unter bestimmten Bedingungen, andere verlangen immer eine Genehmigung.
  2. Ihre Nationalität: Die Anforderungen sind stark von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig.
  3. Art des Transits: Bleiben Sie nur im internationalen Transitbereich („Airside Transit“) oder müssen Sie den Transitbereich verlassen, um z.B. das Gepäck neu aufzugeben oder das Terminal zu wechseln („Landside Transit“)? Für Letzteres ist fast immer eine Einreisegenehmigung (wie ESTA/eTA oder ein Visum) erforderlich.

Wichtig zu verstehen: Wenn Sie für ein Land grundsätzlich visumspflichtig sind (also nicht am Visa Waiver Program teilnehmen dürfen), benötigen Sie wahrscheinlich auch für den Transit ein Visum (entweder ein spezifisches Transitvisum oder manchmal sogar ein normales Besuchervisum). Wenn Sie jedoch für ESTA oder eTA berechtigt sind, können Sie diese Genehmigung in der Regel auch für den Transit durch die USA bzw. Kanada nutzen. Sie benötigen dann kein separates Transitvisum.

Für Ihre Reiseplanung bedeutet das: Prüfen Sie immer die spezifischen Einreise- und Transitbestimmungen des Landes, durch das Sie reisen möchten, basierend auf Ihrer Nationalität und Ihrer genauen Reiseroute. Diese Informationen finden Sie üblicherweise auf den Webseiten der Botschaften oder Konsulate des jeweiligen Transitlandes.


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Was kann ich tun, wenn mir ein Online-Reiseportal keine Informationen über benötigte Transitvisa gegeben hat und ich dadurch einen Schaden erlitten habe?

Wenn Ihnen durch fehlende Informationen eines Online-Reiseportals zu Transitvisa ein Schaden entstanden ist, können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen das Portal bestehen. Reiseanbieter, insbesondere Veranstalter von Pauschalreisen, haben gesetzliche Informationspflichten.

Die Informationspflicht des Reiseportals

Online-Reiseportale, die als Reiseveranstalter auftreten (also Pauschalreisen anbieten), sind gesetzlich verpflichtet, Sie vor der Buchung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes zu informieren. Das schließt auch Informationen über Transitvisa ein, wenn diese für die gebuchte Reiseroute benötigt werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem deutschen Recht (insbesondere § 651d Bürgerliches Gesetzbuch und Artikel 250 § 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche).

Wichtig zu wissen: Diese Informationspflicht bezieht sich in der Regel auf die Erfordernisse für deutsche Staatsangehörige bzw. Staatsangehörige des EU-Landes, in dem die Reise angeboten wird. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie sich oft selbst über die spezifischen Einreise- und Transitbestimmungen informieren oder das Portal explizit darauf hinweisen. Auch Portale, die nur als Vermittler auftreten, können unter Umständen Informationspflichten haben, dies hängt aber stark vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab.

Mögliche Folgen einer Pflichtverletzung

Hat das Reiseportal seine Informationspflicht schuldhaft verletzt, also beispielsweise keine oder falsche Angaben zu notwendigen Transitvisa gemacht, und Ihnen ist direkt dadurch ein Schaden entstanden, können Sie möglicherweise Ansprüche geltend machen. Eine solche Pflichtverletzung liegt vor, wenn die Information objektiv erforderlich war und das Fehlen der Information ursächlich für Ihren Schaden ist.

Stellen Sie sich vor, Sie buchen einen Flug mit Umstieg in einem Land, für das Sie als deutscher Staatsbürger ein Transitvisum benötigen. Das Portal weist Sie darauf nicht hin. Am Umsteige-Flughafen wird Ihnen der Weiterflug verweigert, weil Ihnen das Transitvisum fehlt. Die dadurch entstehenden Kosten (z.B. für einen neuen Flug, eine Hotelübernachtung) wären ein direkter Schaden.

Anspruch auf Schadensersatz

Der zentrale Anspruch bei einer solchen Pflichtverletzung ist in der Regel der Anspruch auf Schadensersatz. Das bedeutet, das Portal müsste Sie finanziell so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.

Was kann als Schaden geltend gemacht werden? Das können zum Beispiel sein:

  • Mehrkosten: Kosten für einen Ersatzflug, zusätzliche Hotelübernachtungen, Verpflegung oder Transportkosten, die wegen des fehlenden Visums anfielen.
  • Verpasste Reiseleistungen: Kosten für gebuchte Leistungen am Zielort (z.B. Hotel, Mietwagen), die Sie aufgrund der Verzögerung oder des Abbruchs der Reise nicht nutzen konnten.
  • Unter Umständen auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Was Sie beachten sollten

Um mögliche Ansprüche prüfen zu können, ist es hilfreich, alle relevanten Unterlagen und Informationen zu sammeln. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Portals, eventuelle Screenshots der Website zum Zeitpunkt der Buchung (falls vorhanden), Belege über die entstandenen Schäden (Rechnungen, Quittungen) und Notizen zum Ablauf der Ereignisse.

Ob und in welcher Höhe Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt immer von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Dazu zählen die Art der gebuchten Reise (Pauschalreise oder einzelne Leistung), die genauen Angaben des Portals (oder deren Fehlen), Ihre Staatsangehörigkeit und der konkrete Nachweis des entstandenen Schadens und seiner Ursache. Es kann auch eine Rolle spielen, ob Sie selbst eine Mitschuld trifft, etwa weil Sie offensichtliche Hinweise ignoriert oder trotz besonderer Umstände (z.B. nicht-deutsche Staatsangehörigkeit) keine eigenen Erkundigungen eingeholt haben.


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Wo finde ich zuverlässige Informationen zu den Einreisebestimmungen und Transitvisa-Anforderungen für mein Reiseland?

Für verbindliche und aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen und eventuell notwendigen Transitvisa sollten Sie sich immer an offizielle Stellen wenden. Diese sind die zuverlässigsten Quellen, da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können.

Offizielle staatliche Stellen

Die wichtigsten Anlaufstellen für gesicherte Informationen sind:

  1. Das Auswärtige Amt (oder das entsprechende Außenministerium Ihres Landes): Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden Sie detaillierte und regelmäßig aktualisierte Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder. Diese enthalten in der Regel auch umfassende Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen für Staatsangehörige Ihres Landes, einschließlich Visavorschriften.
  2. Die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes in Ihrem Land: Dies ist die maßgebliche Quelle für Einreisefragen. Die Vertretungen des Landes, in das Sie reisen möchten, können Ihnen die genauesten und aktuellsten Auskünfte zu Visa- und Einreiseformalitäten geben, die speziell für Ihre Staatsangehörigkeit gelten. Die Kontaktdaten finden Sie meist über die Webseite des jeweiligen Außenministeriums Ihres Landes oder über eine direkte Suche.

Weitere nützliche Informationsquellen

Ergänzend können auch folgende Quellen nützlich sein, ersetzen aber nicht die Prüfung bei den offiziellen Stellen:

  • Ihre Fluggesellschaft: Fluggesellschaften nutzen oft Datenbanken wie die der IATA (International Air Transport Association), um die Einreise- und Transitbestimmungen für Passagiere zu prüfen. Sie können daher oft erste Hinweise geben, insbesondere zu spezifischen Anforderungen bei Flugreisen und notwendigen Transitvisa für Umsteigeverbindungen.
  • Ihr Reiseveranstalter: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist der Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die wesentlichen Einreisebestimmungen zu informieren.

Wichtigkeit der Aktualität und Transitprüfung

Einreisebestimmungen können sich sehr kurzfristig ändern. Es ist daher unerlässlich, dass Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt und auch nochmals kurz vor Ihrer Abreise über die aktuellen Vorschriften informieren.

Denken Sie daran, nicht nur die Bestimmungen für Ihr Zielland, sondern auch für alle Länder zu prüfen, in denen Sie auf Ihrer Reise umsteigen (Transitländer). Auch für einen kurzen Aufenthalt im Transitbereich eines Flughafens kann unter Umständen ein Transitvisum erforderlich sein. Die Informationen hierzu finden Sie ebenfalls bei den oben genannten offiziellen Stellen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)

Das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) gibt bestimmten Verbänden, insbesondere qualifizierten Verbraucherschutzorganisationen, das Recht, im Interesse der Allgemeinheit gegen Unternehmen zu klagen. Sie können gerichtlich verlangen, dass ein Unternehmen bestimmte rechtswidrige Handlungen (z.B. die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder, wie hier, unlautere Geschäftspraktiken) unterlässt. Dies ist auch möglich, wenn der Verband selbst nicht direkt von der Handlung betroffen ist. Im Text nutzt der klagende Verbraucherschutzverband genau diese Befugnis aus dem UKlaG, um gegen die Informationspolitik des Reiseportals vorzugehen.


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§ 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen / Vorenthalten wesentlicher Informationen)

Der § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet die Irreführung durch das Vorenthalten von Informationen. Ein Unternehmen handelt danach unlauter, wenn es Verbrauchern Informationen vorenthält, die diese benötigen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung (z.B. eine Buchung) zu treffen. Entscheidend ist, dass die Information wesentlich ist und ihr Fehlen geeignet ist, den Verbraucher zu einer Entscheidung zu veranlassen, die er bei Kenntnis der Information nicht getroffen hätte. Im konkreten Fall sah das Gericht die fehlende Information über die ESTA-Pflicht als ein solches rechtswidriges Vorenthalten an, da sie für die Entscheidung über die Flugbuchung relevant war.


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Wesentliche Information (im Sinne des § 5a UWG)

Eine wesentliche Information gemäß § 5a UWG ist eine Angabe, die der durchschnittliche Verbraucher unter Berücksichtigung aller Umstände benötigt, um eine fundierte geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Fehlt eine solche Information oder wird sie unklar oder verspätet bereitgestellt, kann dies als unlauter gelten. Was wesentlich ist, hängt vom Produkt oder der Dienstleistung und dem Kontext ab. Im Fall der Flugbuchung wurde die Information über die Notwendigkeit einer Transit-Genehmigung (ESTA) als wesentlich eingestuft, da sie die Durchführbarkeit der Reise, zusätzlichen Aufwand und Kosten betrifft und somit die Entscheidung für oder gegen diese spezielle Flugverbindung maßgeblich beeinflusst.


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Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine formelle, meist schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes als rechtswidrig angesehenes Verhalten (z. B. eine Wettbewerbsverletzung) sofort zu beenden und zukünftig zu unterlassen. Sie dient dazu, einen Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen, indem dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben wird, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (ein Versprechen, das Verhalten bei Meidung einer Vertragsstrafe nicht zu wiederholen). Im Text hat der Verbraucherverband die Portalbetreiberin zunächst erfolglos abgemahnt, bevor er gerichtliche Schritte einleitete, was ein übliches Vorgehen ist, um die Prozessvoraussetzungen für bestimmte Klagen zu schaffen oder Kostenrisiken zu steuern.


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Unterlassungsanspruch

Ein Unterlassungsanspruch ist das Recht, von jemand anderem zu verlangen, eine bestimmte rechtsverletzende Handlung oder Aussage zu unterlassen. Dieser Anspruch kann sich aus verschiedenen Gesetzen ergeben, wie hier aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel einer Unterlassungsklage, wie sie der Verbraucherverband eingereicht hat, ist es, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Wird dem Antrag stattgegeben, erlässt das Gericht ein Unterlassungsgebot (wie im Text erwähnt), das dem Beklagten das beanstandete Verhalten für die Zukunft verbietet, oft unter Androhung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung.


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Revision (zum Bundesgerichtshof)

Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei ein Urteil der Berufungsinstanz (hier des Oberlandesgerichts) durch den Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen kann. Anders als in der Berufung werden in der Revision in der Regel keine neuen Tatsachen geprüft, sondern es wird nur kontrolliert, ob das vorherige Gericht das Recht korrekt angewendet hat. Die Revision ist nur zulässig, wenn das Berufungsgericht sie explizit zulässt (wie im Text geschehen) oder der BGH sie auf Beschwerde hin zulässt. Gründe für die Zulassung sind oft, dass der Fall grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 5a Abs. 2 UWG: Diese Norm verbietet das Vorenthalten wesentlicher Informationen, die der Verbraucher für eine informierte Entscheidung benötigt und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat es unterlassen, auf die notwendige Durchreiseautorisierung (ESTA) für die USA hinzuweisen, was eine wesentliche Information für die Buchungsentscheidung der Reisenden darstellt, da ohne diese die Reise nicht angetreten werden konnte.
  • § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG: Dieser Paragraph räumt qualifizierten Verbraucherverbänden wie der Klägerin das Recht ein, bei Verstößen gegen das UWG Unterlassungsklagen zu erheben, um Verbraucherinteressen zu schützen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin ist als Verbraucherverband klagebefugt und kann die Beklagte aufgrund des Verstoßes gegen § 5a UWG auf Unterlassung in Anspruch nehmen, um zukünftige Verbraucher vor solchen Informationsdefiziten zu schützen.
  • § 241 Abs. 2 BGB: Diese Vorschrift begründet ein allgemeines Schuldverhältnis und verpflichtet jede Partei zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils, insbesondere auch im Rahmen von Vertragsanbahnungen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Auch wenn noch kein direkter Vertrag mit der Fluggesellschaft bestand, begründet die Vermittlungstätigkeit der Beklagten eine vorvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme, die es erforderlich macht, den Verbraucher über wesentliche Reisehindernisse wie die ESTA-Pflicht zu informieren.

Hinweise und Tipps

Praxistipps für Verbraucher, die Flugreisen online buchen zum Thema Transitvisa bei Zwischenstopps

Sie haben online einen Flug gebucht und freuen sich auf den Urlaub? Wenn Ihre Reise einen Zwischenstopp in einem anderen Land beinhaltet, sollten Sie aufmerksam sein. Ein oft übersehenes Detail kann sonst Ihre Reisepläne durchkreuzen: die Notwendigkeit eines Transitvisums oder einer Durchreisegenehmigung.

Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.

Tipp 1: Eigenständig Transitbestimmungen prüfen
Informieren Sie sich vor der Buchung selbst über die Einreise- und Transitbestimmungen aller Länder, die Sie während Ihrer Reise betreten – auch wenn Sie den Flughafen beim Zwischenstopp nicht verlassen. Offizielle Informationen finden Sie bei den Botschaften oder Konsulaten der jeweiligen Transitländer sowie beim Auswärtigen Amt.

Beispiel: Sie buchen einen Flug von Zürich nach Auckland mit Zwischenstopp in Los Angeles (USA). Auch wenn Sie in Los Angeles nur umsteigen, benötigen Sie als deutscher Staatsbürger in der Regel eine gültige ESTA-Genehmigung für die Durchreise durch die USA.

⚠️ ACHTUNG: Fehlende oder ungültige Transitvisa oder Reisegenehmigungen (wie ESTA für die USA oder eTA für Kanada) können dazu führen, dass Ihnen bereits am Abflughafen die Beförderung verweigert wird oder Sie im Transitland nicht einreisen dürfen.


Tipp 2: Auf Hinweise im Buchungsprozess achten
Online-Reiseportale sind nach aktueller Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Az. 6 U 152/24) verpflichtet, bei Flügen mit Zwischenstopp in einem Drittland auf dort eventuell erforderliche Durchreiseautorisierungen hinzuweisen. Achten Sie während des Online-Buchungsvorgangs aktiv auf solche Informationen, die möglicherweise in den Flugdetails oder allgemeinen Reisebedingungen enthalten sind.

⚠️ ACHTUNG: Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Angaben des Portals. Die Darstellung kann unvollständig oder missverständlich sein. Die Pflicht zur Information entbindet Sie nicht von Ihrer eigenen Verantwortung, sich über die Bestimmungen zu informieren.


Tipp 3: Nicht nur das Zielland im Blick haben
Konzentrieren Sie sich nicht nur auf die Einreisebestimmungen Ihres endgültigen Reiseziels. Gerade bei Umsteigeverbindungen sind die Regelungen der Transitländer entscheidend. Die Notwendigkeit einer Genehmigung für die reine Durchreise wird häufig übersehen.


Tipp 4: Im Zweifel direkt nachfragen
Wenn die Informationen auf der Buchungsplattform unklar sind oder gänzlich fehlen, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie das Reiseportal oder die durchführende Fluggesellschaft vor dem Abschluss der Buchung und fragen Sie explizit nach den erforderlichen Dokumenten und Genehmigungen für den Transitaufenthalt.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Bedenken Sie, dass die Anforderungen für Transitvisa oder -genehmigungen stark von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung notwendiger Dokumente, da die Bearbeitungszeiten teilweise erheblich sein können. Auch sehr kurze Umsteigezeiten entbinden nicht von der Visumspflicht, wenn das Transitland dies vorschreibt.

Checkliste: Flugbuchung mit Zwischenstopp

  • Reiseroute vollständig bekannt (inkl. aller Transitländer)?
  • Einreise- und Transitbestimmungen für jedes durchreiste Land geprüft (offizielle Quellen)?
  • Erforderliche Transitvisa oder elektronische Reisegenehmigungen (z.B. ESTA, eTA) identifiziert?
  • Ausreichend Zeit für die Beantragung der notwendigen Dokumente eingeplant?
  • Hinweise des Buchungsportals zu Visabestimmungen zur Kenntnis genommen und kritisch geprüft?

Das vorliegende Urteil


OLG Frankfurt – Az.: 6 U 152/24 – Urteil vom 30.01.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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