Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Geräuschprobleme beim Relaxsessel: Käuferrechte und juristische Lösungen im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche mechanischen Geräusche sind bei Möbeln als normal einzustufen?
- Ab welchem Zeitpunkt muss ein Mangel beim Händler angezeigt werden?
- Wie läuft eine sachverständige Begutachtung bei Möbelreklamationen ab?
- Welche Rechte haben Käufer bei hochwertigen Möbeln mit technischen Elementen?
- Wann ist ein Rücktritt vom Möbelkauf rechtlich möglich?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Weitere Beiträge zum Thema
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Offenburg
- Datum: 20.04.2023
- Aktenzeichen: 3 O 19/22
- Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Käufer zweier Relaxsessel, die behaupten, dass die Sessel aufgrund von Geräuschen mangelhaft seien und einen Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.
- Beklagte: Verkäuferin der Relaxsessel, die den Rücktritt ablehnt und argumentiert, dass die Geräusche keinen Mangel darstellen und die Sessel dem Stand der Technik entsprechen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger kauften zwei Relaxsessel von der Beklagten, bemerkten Kratzgeräusche und forderten mehrmals Nachbesserung. Sie erklärten schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag, was die Beklagte ablehnte. Die Kläger verlangen die Rückzahlung des Kaufpreises plus Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die von den Klägern wahrgenommenen Geräusche einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
- Begründung: Die Sessel wurden als mangelfrei angesehen. Laut Sachverständigengutachten entspricht das Auftreten der Geräusche dem Stand der Technik und ist bei solchen Möbelstücken üblich. Ein durchschnittlicher Käufer muss solche Geräusche erwarten.
- Folgen: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. Die Beklagte ist nicht zur Rückabwicklung verpflichtet. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vorläufig vollstreckbar.
Geräuschprobleme beim Relaxsessel: Käuferrechte und juristische Lösungen im Fokus
Immer mehr Menschen suchen nach einem entspannenden Sessel, der nicht nur Komfort bietet, sondern auch eine stille Ruhe während der Nutzung garantiert. Doch was passiert, wenn der neu angeschaffte Relaxsessel unerwünschte mechanische Geräusche von sich gibt? Diese Geräuschentwicklung kann nicht nur den Entspannungseffekt mindern, sondern sogar als Sachmangel eingestuft werden, was Käuferrechte und Garantieansprüche auf den Plan ruft. Häufig entstehen Beschwerden, die auf mangelnde Qualitätsmerkmale und unzureichende Produkttests zurückzuführen sind.
Ein solches Problem wirft verschiedene Fragen auf, vor allem hinsichtlich der Verantwortung des Herstellers und der Möglichkeiten für Käufer. Kundenbewertungen zu Relaxsesseln zeigen oft unterschiedliche Erfahrungen, während Reparateure für Relaxsessel bei Geräuschproblemen Lösungen anbieten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der aufzeigt, wie ein solches Problem rechtlich behandelt werden kann.
Der Fall vor Gericht
Kratzgeräusche bei hochwertigen Relaxsesseln sind kein Mangel
Das Landgericht Offenburg hat in einem Rechtsstreit über zwei hochwertige Relaxsessel im Wert von 9.230 Euro die Klage eines Käuferpaares abgewiesen. Die Kläger hatten die motorisch verstellbaren Sessel des Modells Prisma im April 2020 erworben und später Kratzgeräusche bei der Nutzung bemängelt.
Mehrfache Überprüfungen und gescheiterter Rücktritt
Nach der ersten Mängelanzeige holte der Möbelhändler die Sessel zur Überprüfung ab. Auch nach erneuter Übergabe zeigten die Kunden weitere Mängel an. Der Geschäftsführer des Herstellers nahm daraufhin im September 2020 eine Prüfung vor Ort vor und versetzte die Sessel in ihren ursprünglichen Zustand. Als die Kunden im September 2021 erneut Mängel reklamierten, forderte der Händler sie zur Übergabe der Sessel auf, um die Ursache zu untersuchen. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Die Kunden erklärten stattdessen den Rücktritt vom Kaufvertrag, den der Händler ablehnte.
Gerichtliche Begutachtung der Sessel
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger untersuchte die Sessel und stellte bei einem der beiden ein mechanisches Geräusch fest. Dieses trat nach seinen Ausführungen nur bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung auf, etwa beim Wippen im Sessel. Der Experte bewertete die Geräuschintensität als gering und bei normaler Nutzung, beispielsweise bei laufendem Fernseher, als nicht wahrnehmbar. Bei dem zweiten Sessel konnte er keine Geräusche feststellen.
Gericht sieht keine Mangelhaftigkeit
Das Landgericht folgte der Einschätzung des Sachverständigen und wies die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts entsprechen beide Sessel dem Stand der Technik. Ein durchschnittlicher Käufer müsse bei solchen Sesseln mit mechanischen Geräuschen rechnen. Die festgestellten Geräusche seien von geringer Intensität und träten nur vereinzelt auf. Im Gegensatz zu dauerhaften und offensichtlichen Beeinträchtigungen, wie etwa Falten bei einer hochwertigen Couchgarnitur, handele es sich hier um übliche Eigenschaften dieser Produktkategorie. Dass der Händler zunächst Nachbesserungsversuche unternommen hatte, wertete das Gericht als mögliche Kulanzleistung, die keine Mangelhaftigkeit begründe.
Rechtliche Grundlagen der Entscheidung
Das Gericht wandte das vor 2022 geltende Kaufrecht an, da der Vertrag im April 2020 geschlossen wurde. Maßgeblich war die Frage, ob die Sessel eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die ein Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Der Erwartungshorizont eines vernünftigen Durchschnittskäufers wird dabei durch den Vergleich mit anderen Produkten der gleichen Gattung bestimmt. Da die Sessel dem Stand der Technik entsprechen und die auftretenden Geräusche im üblichen Rahmen liegen, verneinte das Gericht einen Mangel und damit auch das Rücktrittsrecht der Kläger.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass technisch bedingte Geräusche bei mechanischen Möbeln wie Relaxsesseln keinen rechtlichen Mangel darstellen, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen und bei normaler Nutzung nur geringfügig wahrnehmbar sind. Entscheidend ist nicht das subjektive Empfinden des einzelnen Käufers, sondern was ein durchschnittlicher Käufer bei dieser Produktart erwarten kann. Die Tatsache, dass ein Händler zunächst Nachbesserungsversuche unternimmt, bedeutet nicht automatisch das Vorliegen eines Mangels, sondern kann auch als reine Kulanzleistung erfolgen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie hochwertige Möbel mit mechanischen Elementen kaufen, müssen Sie mit gewissen funktionsbedingten Geräuschen rechnen – diese berechtigen Sie nicht automatisch zur Rückgabe oder zum Umtausch der Ware. Vor einem Rücktritt vom Kaufvertrag sollten Sie genau prüfen, ob die bemängelten Eigenschaften tatsächlich außerhalb des Üblichen liegen oder ob es sich um normale produkttypische Merkmale handelt. Auch wenn der Händler zunächst Nachbesserungsversuche unternimmt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt. Bei der Beurteilung kommt es nicht auf Ihr persönliches Empfinden an, sondern darauf, was bei vergleichbaren Produkten üblich und zu erwarten ist.
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Unsicherheit bei der rechtlichen Einordnung von Produktmängeln kann zu kostspieligen Fehlentscheidungen führen. In über 15 Jahren Erfahrung im Kaufrecht haben wir zahlreiche Fälle rund um Produktmängel und Gewährleistungsansprüche erfolgreich begleitet. Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, ob die von Ihnen wahrgenommenen Eigenschaften einen rechtlich relevanten Mangel darstellen – damit Sie auf fundierter Basis die richtigen Entscheidungen treffen können. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche mechanischen Geräusche sind bei Möbeln als normal einzustufen?
Natürliche Geräusche bei Holzmöbeln
Holzmöbel reagieren auf Umwelteinflüsse und erzeugen dabei bestimmte Geräusche. Knackende oder ächzende Laute entstehen durch das natürliche Arbeiten des Holzes bei Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen. Diese Geräusche sind besonders nachts wahrnehmbar, da dann die Umgebungsgeräusche geringer sind.
Nicht tolerierbare Geräusche
Bei Polstermöbeln und Betten gelten störende Geräusche als Sachmangel nach § 434 BGB, wenn sie die normale Nutzung beeinträchtigen. Quietschen und Knarren, das den Schlaf stört oder bei normaler Nutzung auftritt, ist nicht hinnehmbar. Dies gilt auch bei reduzierten Möbeln – ein Preisnachlass rechtfertigt keine störenden Geräusche.
Ursachen technischer Geräusche
Mechanische Geräusche können verschiedene Ursachen haben:
Normale technische Geräusche entstehen durch:
- Minimale Bewegungen bei stabverleimten Möbeln
- Leichte Reibung zwischen Holzteilen
- Temperaturbedingte Materialausdehnung
Mangelhafte technische Geräusche liegen vor bei:
- Störenden Quietsch- und Knarzgeräuschen bei Bewegung
- Geräuschen durch gelockerte Verbindungen
- Lauten Geräuschen, die die gewöhnliche Verwendung beeinträchtigen
Rechtliche Einordnung
Die Beurteilung erfolgt nach dem Maßstab der gewöhnlichen Verwendung gemäß § 434 BGB. Da es keine DIN-Normen für Geräuschentwicklung bei Möbeln gibt, ist entscheidend, ob die Geräusche die normale Nutzung beeinträchtigen. Wenn Geräusche so stark sind, dass sie die Funktionalität des Möbelstücks einschränken, liegt ein Sachmangel vor.
Ab welchem Zeitpunkt muss ein Mangel beim Händler angezeigt werden?
Bei einem Sachmangel wie einem mechanischen Geräusch im Relaxsessel müssen Sie als Verbraucher keine strikte Frist für die Mängelanzeige einhalten. Sie können den Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache beim Händler anzeigen.
Beweislastumkehr
In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Tritt also das mechanische Geräusch in diesem Zeitraum auf, muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht existierte.
Empfohlene Vorgehensweise
Wenn Sie einen Mangel entdecken, sollten Sie diesen dennoch zeitnah beim Händler anzeigen. Eine unverzügliche Anzeige, etwa innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels, ist aus Beweisgründen sinnvoll.
Besonderheiten bei versteckten Mängeln
Bei versteckten Mängeln, die erst später erkennbar werden, beginnt die Anzeigefrist erst mit der Entdeckung des Mangels. Wenn das mechanische Geräusch im Relaxsessel also erst nach einiger Zeit auftritt, können Sie den Mangel ab diesem Zeitpunkt beim Händler reklamieren.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt auch bei gebrauchten Waren, kann aber hier auf ein Jahr verkürzt werden. Anders als früher verjähren die Reklamationsrechte nicht mehr vier Monate vor Ablauf der Gewährleistungsgarantie, sondern gelten für die komplette Laufzeit.
Wie läuft eine sachverständige Begutachtung bei Möbelreklamationen ab?
Eine sachverständige Begutachtung bei Möbelreklamationen erfolgt durch einen qualifizierten Möbelgutachter, der den Mangel neutral und fachkundig untersucht. Der Gutachter bedient sich technischer Hilfsmittel zur Untersuchung der Möbel und analysiert dabei Aspekte wie Raumfeuchte, Lufttemperatur und Materialfeuchtigkeit.
Ablauf der Begutachtung
Für die Begutachtung müssen Sie zunächst alle relevanten Dokumente wie Kaufvertrag und bisherige Korrespondenz bereitstellen. Der Sachverständige führt dann eine Begutachtung vor Ort durch, bei der er den Mangel dokumentiert und analysiert. Dabei erstellt er eine vollständige fotografische Dokumentation zur Beweissicherung.
Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für ein Privatgutachten richten sich nach dem Zeitaufwand. Der aktuelle Stundensatz beträgt etwa 125 Euro zzgl. Umsatzsteuer, hinzu kommen Reisekosten. Wichtig: Bestätigt das Gutachten einen Produktmangel, muss der Händler die Kosten für das Privatgutachten tragen.
Ergebnis und rechtliche Wirkung
Das Gutachten dient als neutrales Beweismittel und kann sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht verwendet werden. Bei einem Schiedsgutachten einigen sich beide Parteien vorab darauf, das Ergebnis als verbindlich anzuerkennen. Dies ermöglicht eine schnellere und kostengünstigere Lösung als ein Gerichtsverfahren.
Der Sachverständige prüft dabei insbesondere:
- Die Art und den Umfang des Mangels
- Die Ursache des Mangels
- Den Zeitpunkt der Mangelentstehung
- Die technische Bedeutung des Mangels
- Mögliche Beseitigungsmaßnahmen
Welche Rechte haben Käufer bei hochwertigen Möbeln mit technischen Elementen?
Bei hochwertigen Möbeln mit technischen Elementen wie Relaxsesseln oder elektrisch verstellbaren Betten gelten die erweiterten Anforderungen des Sachmängelrechts. Wenn die technischen Komponenten nicht einwandfrei funktionieren, liegt ein Sachmangel vor.
Besondere Anforderungen an technische Möbel
Technische Möbel müssen sowohl in ihrer Grundfunktion als auch in allen technischen Elementen einwandfrei funktionieren. Ein störendes mechanisches Geräusch bei einem Relaxsessel stellt bereits einen Sachmangel dar, da es die gewöhnliche Verwendung beeinträchtigt.
Ihre Rechte bei technischen Mängeln
Bei Auftreten eines technischen Mangels steht Ihnen zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu. Sie können zwischen Reparatur und Austausch wählen. Der Verkäufer muss dabei alle erforderlichen Kosten tragen, einschließlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Weitergehende Ansprüche
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Preisminderung: Reduzierung des Kaufpreises entsprechend dem Mangel
- Rücktritt vom Kaufvertrag: Bei erheblichen Mängeln
- Schadensersatz: Bei Verschulden des Verkäufers
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Möbeln zwei Jahre. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Lieferung vorlag.
Wann ist ein Rücktritt vom Möbelkauf rechtlich möglich?
Ein generelles Rücktrittsrecht beim Möbelkauf existiert nicht. Der Rücktritt ist jedoch in bestimmten Situationen möglich:
Sachmängel als Rücktrittsgrund
Bei mangelhaften Möbeln müssen Sie zunächst dem Verkäufer die Möglichkeit zur kostenlosen Nacherfüllung geben. Dies bedeutet:
- Eine Reparatur des mangelhaften Möbelstücks oder
- Den Austausch gegen ein mangelfreies Exemplar
Erst wenn diese Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Mangel liegt beispielsweise vor, wenn Schranktüren sich nicht öffnen lassen oder der Bezug des gelieferten Sofas erhebliche Farbunterschiede zum Ausstellungsstück aufweist.
Lieferprobleme als Rücktrittsgrund
Bei Lieferverzögerungen können Sie wie folgt vorgehen:
Ein sofortiger Rücktritt ist möglich, wenn das Möbelstück nachweislich nicht lieferbar ist. Bei Lieferverzögerungen müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese Frist erfolglos, berechtigt Sie dies zum Rücktritt.
Rechtliche Durchführung des Rücktritts
Der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden. Bei einem wirksamen Rücktritt erfolgt eine vollständige Rückabwicklung:
- Sie erhalten den Kaufpreis zurück
- Der Verkäufer bekommt die Möbel zurück
- Der Verkäufer muss auch Vertragskosten wie Transport- oder Montagekosten erstatten
Beachten Sie: Der Verkäufer kann bei längerer Nutzung der Möbel eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sachmangel
Ein Sachmangel liegt vor, wenn ein gekaufter Gegenstand nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Nach § 434 BGB muss die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Dabei wird zwischen der vereinbarten Beschaffenheit und der gewöhnlichen Verwendung unterschieden. Ein Mangel kann sich in fehlenden zugesicherten Eigenschaften, Funktionsstörungen oder Qualitätsabweichungen zeigen. Beispiel: Ein neuer Fernseher, der von Anfang an Bildstörungen aufweist, hat einen Sachmangel.
Bestimmungsgemäße Nutzung
Beschreibt die Art und Weise, wie ein Produkt nach den Vorstellungen des Herstellers verwendet werden soll. Dies ist in § 434 Abs. 1 BGB indirekt verankert. Die bestimmungsgemäße Nutzung orientiert sich an der üblichen Verwendung und den Herstellerangaben. Nur bei dieser Nutzungsart greifen Gewährleistungsansprüche. Wird ein Produkt anders als vorgesehen verwendet, können Gewährleistungsansprüche entfallen. Beispiel: Ein Relaxsessel ist zum Sitzen und kontrollierten Verstellen gedacht, nicht zum wilden Schaukeln.
Rücktrittsrecht
Das Recht eines Käufers, sich bei erheblichen Mängeln vollständig vom Kaufvertrag zu lösen (§ 323 BGB). Voraussetzung ist meist, dass zunächst erfolglos eine Nachbesserung verlangt wurde. Bei wirksamem Rücktritt müssen beide Parteien die erhaltenen Leistungen zurückgeben – der Verkäufer erhält die Ware zurück, der Käufer den Kaufpreis. Beispiel: Ein defektes Auto wird trotz mehrerer Reparaturversuche nicht funktionsfähig.
Kulanzleistung
Eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers ohne rechtliche Verpflichtung. Sie erfolgt meist aus Gründen der Kundenbindung, auch wenn keine Gewährleistungsansprüche bestehen. Wichtig: Eine Kulanzleistung bedeutet kein Anerkenntnis eines Mangels (BGH, VIII ZR 48/12). Beispiel: Ein Händler repariert kostenlos ein Gerät, obwohl die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.
Stand der Technik
Bezeichnet den aktuellen Entwicklungsstand fortschrittlicher technischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen (§ 3 Abs. 6 BImSchG). Im Kaufrecht relevant für die Beurteilung, was ein Kunde bei einem Produkt erwarten darf. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Kaufvertrags. Spätere technische Entwicklungen bleiben unberücksichtigt. Beispiel: Ein TV-Gerät muss dem technischen Standard zum Kaufzeitpunkt entsprechen, nicht dem späteren Stand.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 433 BGB (Kaufvertrag): Dieser Paragraph regelt die grundlegenden Pflichten aus einem Kaufvertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu verschaffen und ihm das Eigentum daran zu übertragen, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat. Im vorliegenden Fall wurde ein Kaufvertrag über zwei Relaxsessel geschlossen, weshalb die Regelungen dieses Paragraphen entscheidend sind, um zu bestimmen, ob die Kläger ihrer Verpflichtung nachgekommen sind und welche Rechte sie im Rahmen des Kaufvertrags haben.
- § 434 BGB (Sachmangel): Hier wird definiert, wann eine Kaufsache als mangelhaft gilt. Eine Sache weist einen Mangel auf, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Die Kläger behaupten, dass die Sessel Kratzgeräusche erzeugen, was ihrer Meinung nach einen Mangel darstellt. Um die Ansprüche der Kläger zu prüfen, ist die Anwendung dieses Paragraphen notwendig, um festzustellen, ob die Sessel tatsächlich als mangelhaft einzustufen sind.
- § 323 BGB (Rücktritt vom Vertrag): Dieser Paragraph ermöglicht es dem Käufer, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer eine fällige Leistung nicht erbringt oder die Nacherfüllung mehrmals gescheitert ist. Die Kläger argumentieren, dass die Beklagte die Mängel nicht ausreichend behoben habe, wodurch sie Rücktrittsrechte geltend machen können. Die wiederholten Mängelanzeigen der Kläger und die vom Gericht bestätigte Nichteinhaltung von Mängelbeseitigungsversuchen stehen im Kontext dieses Paragraphen.
- § 346 BGB (Folgen des Rücktritts): Nach einem wirksamen Rücktritt sind die Vertragsparteien verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Die Kläger verlangen die Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Rückgabe der Sessel. Die rechtlichen Ansprüche und die damit verbundenen Pflichten aus dem Rücktritt des Vertrages sind im Kontext dieses Paragraphen von Bedeutung, um zu klären, welche finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen weiterhin bestehen.
- § 348 BGB (Besonderheiten beim Rücktritt): Dieser Paragraph regelt besondere Fälle des Rücktritts und die damit verbundenen Verpflichtungen. So bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, wenn der Rücktritt unwirksam ist oder Mängel nicht nachgewiesen werden können. Die Beklagte wies den Rücktritt der Kläger ab, und der Einsatz dieses Paragraphen ist entscheidend, um zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten die Kläger haben, sollten die Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt nicht erfüllt sein.
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