Sozialgericht Köln
Az.: S 5 KR 322/03
Urteil vom 07.06.2004
Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!):
Auch Familienväter mit (3) Kinder/n müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse zahlen.
Sachverhalt:
Der Kläger ist der Ansicht, mit der Erziehung seiner 3 Kinder dem Generationsvertrag genüge getan zu haben und daher keine Rentenbeiträge mehr entrichten zu müssen. Ferner machte er verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einziehung von Rentenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch von Familien geltend.
Entscheidungsgründe:
Bereits im September 2003 war der Kläger vor dem Bundessozialgericht mit einem Verfahren gescheitert. Nunmehr wieder vor dem Sozialgericht Köln. Dieses wies seine Klage ab, da seine Argumentation ihn nicht von der Beitragspflicht in der Solidargemeinschaft befreit.