Übersicht:
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann fehlende Pflichtangaben den späten Autowiderruf ermöglichen
- Redaktionelle Leitsätze
- Wertersatz-Berechnung nach Netto-Händlerverkaufswert bei Autowiderruf
- Warum die Bank Nutzungszinsen für das Darlehen erhält
- Rückabwicklung der Restschuldversicherung als verbundener Vertrag
- Keine Anwaltskosten-Erstattung ohne vorherigen Verzug der Bank
- Warum Abschalteinrichtungen in der Berufung oft unberücksichtigt bleiben
- Fazit: Was das Stuttgarter OLG-Urteil für Autokäufer bedeutet
- Checkliste: So leiten Sie die Rückabwicklung korrekt ein
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kann ich den Kreditvertrag auch dann noch widerrufen, wenn ich das Auto bereits verkauft habe?
- Bekomme ich trotz Wertersatz und Nutzungszinsen am Ende noch eine nennenswerte Summe von der Bank?
- Wie stelle ich sicher, dass die Bank meine vorgerichtlichen Anwaltskosten für den Widerruf übernehmen muss?
- Kann ich Mängel wie unzulässige Abschalteinrichtungen noch in der Berufung zur Minderung des Wertersatzes einbringen?
- Muss ich die mitfinanzierte Restschuldversicherung separat kündigen oder erlischt diese automatisch durch den Widerruf?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 U 225/22
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Stuttgart
- Datum: 14.04.2026
- Aktenzeichen: 6 U 225/22
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Bankrecht, Verbraucherschutz
- Streitwert: Bis 25.000 Euro
- Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
- Relevant für: Autokäufer, Banken, Kreditnehmer
Käufer erhalten nach Widerruf eines Autokredits Geld zurück, zahlen aber Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs.
- Die Bank informierte den Kunden nicht ausreichend über sein gesetzliches Recht zum Widerruf.
- Der Widerruf ist auch Jahre nach Vertragsschluss möglich, wenn wichtige Pflichtangaben im Vertrag fehlen.
- Die Bank zahlt Raten zurück, zieht aber den Wertverlust des Autos und vereinbarte Zinsen ab.
- Neue Vorwürfe zu Abgas-Mängeln zählen im Berufungsverfahren nicht, wenn der Käufer sie zu spät nennt.
- Das Gericht lässt die Revision zu, damit der Bundesgerichtshof die offenen Rechtsfragen endgültig klärt.
Wann fehlende Pflichtangaben den späten Autowiderruf ermöglichen
Ein Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der §§ 495 Abs. 1 und 355 BGB. Die dazugehörige Widerrufsfrist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Darlehensgeber alle erforderlichen Pflichtangaben nach §§ 355 Abs. 2 S. 2, 356b Abs. 2 und 492 Abs. 2 BGB vollständig erteilt hat. Pflichtangaben sind gesetzlich vorgeschriebene Informationen zum Kredit, wie etwa der Zinssatz oder die Vertragslaufzeit, die der Bankkunde zwingend erhalten muss, damit die Frist überhaupt startet. Erklärt ein Verbraucher den Widerruf wirksam, entsteht ein Anspruch auf die Rückgewähr der auf Zins und Tilgung erbrachten Leistungen gemäß §§ 495, 358 Abs. 4 S. 1, 355 Abs. 3 S. 1 und 357a Abs. 1 BGB.
Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf fehlende Pflichtangaben oder Fehler in der Widerrufsbelehrung. Finden Sie solche Mängel, können Sie den Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss noch erklären und die Rückabwicklung einleiten.
Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 6 U 225/22) wandte diese Prinzipien auf einen Fall an, in dem ein Autokäufer im Jahr 2020 einen vier Jahre zuvor geschlossenen Autokredit widerrief. Da die finanzierende Bank nicht darlegen konnte, dass sie dem Kunden die für den Fristbeginn notwendigen Pflichtangaben korrekt erteilt hatte, war der Widerruf auch nach Jahren noch nicht verfristet. Am Ende des Verfahrens sprach das Gericht dem Käufer einen Betrag von 3.135,09 Euro zu, wies jedoch seine weitergehenden Zahlungsforderungen sowie die Widerklage der Bank ab. Eine Widerklage bedeutet, dass die Bank im selben Prozess ihrerseits Ansprüche gegen den Käufer geltend macht. Damit änderte der Senat das vorangegangene Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az.: 2 O 57/22), welches dem Mann zuvor 3.049,02 Euro zugesprochen hatte, leicht ab.
Redaktionelle Leitsätze
- Die Widerrufsfrist bei einem Verbraucherdarlehensvertrag beginnt nur zu laufen, wenn der Darlehensgeber alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig erteilt hat; solange dies nicht nachgewiesen ist, bleibt das Widerrufsrecht auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam ausübbar.
- Nach wirksamem Widerruf eines mit einem Fahrzeugkauf verbundenen Verbraucherdarlehens bemisst sich der Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs nach dem objektiven Wert in der Hand des Verkäufers auf Basis der Netto-Händlerverkaufspreise zum Zeitpunkt des Kaufs und der Rückgabe; daneben kann die Bank Vertragszinsen für die Darlehensnutzungsdauer verlangen.
- Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können vom Darlehensgeber nur erstattet verlangt werden, wenn dieser sich zuvor in Verzug befunden hat; die bloße Weigerung, einen erklärten Widerruf anzuerkennen, begründet keinen Erstattungsanspruch.

Praxis-Hinweis: Der Hebel für den späten Widerruf
Der entscheidende Faktor für die Rückabwicklung nach vier Jahren war die Unvollständigkeit der Pflichtangaben im Kreditvertrag. Ob Ihr Fall ähnlich liegt, erkennen Sie an Ihrer Widerrufsbelehrung: Enthält diese Fehler oder fehlen gesetzlich vorgeschriebene Informationen zum Darlehen, hat die zweiwöchige Frist nie begonnen zu laufen.
Wertersatz-Berechnung nach Netto-Händlerverkaufswert bei Autowiderruf
Der Wertersatz für den Wertverlust eines Fahrzeugs richtet sich nach § 358 Abs. 4 S. 5 BGB in Verbindung mit § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Berechnung ist dabei der objektive Wert des Autos in der Hand des Verkäufers und nicht der Wert im Vermögen des Käufers. Zur Ermittlung dieses Wertes können die Netto-Händlerverkaufswerte herangezogen werden.
Den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs entspricht hingegen eine Berechnung, die auf den Netto-Händlerverkaufswert des Fahrzeugs bei Kauf durch den Kläger und den Netto-Händlerverkaufspreis bei Rückgabe abstellt. – so das Oberlandesgericht Stuttgart
Bei der konkreten Abrechnung schätzte das Gericht die Fahrzeugwerte gemäß § 287 ZPO auf der Basis dieser Netto-Händlerverkaufspreise. Die Schätzung nach § 287 ZPO erlaubt es dem Gericht, Werte eigenständig festzulegen, wenn eine exakte Berechnung kaum möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Der Wert des Autos beim ursprünglichen Kauf wurde auf 33.193,28 Euro festgesetzt, während der Wert bei der Rückgabe im April 2022 noch 17.057,98 Euro betrug. Aus dieser Differenz ergab sich ein Wertersatzanspruch der Bank in Höhe von 16.135,30 Euro. Dieser Betrag wurde direkt mit dem Rückzahlungsanspruch des Autokäufers, der insgesamt 24.237,43 Euro auf Zins und Tilgung geleistet hatte, verrechnet.
Berechnen Sie vorab Ihren tatsächlichen Vorteil: Ermitteln Sie den aktuellen Händlerverkaufswert Ihres Fahrzeugs und ziehen Sie diesen vom Gesamtbetrag Ihrer bisher geleisteten Raten ab. Nur die Differenz ist der Betrag, den Sie am Ende real ausgezahlt bekommen.
Warum die Bank Nutzungszinsen für das Darlehen erhält
Ein Anspruch auf Vertragszinsen für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung eines Darlehens ergibt sich aus § 357a Abs. 3 S. 1 BGB. Die Regelung des § 358 Abs. 4 S. 4 BGB steht einem solchen Zinsanspruch auch bei verbundenen Verträgen, wie einem Autokauf mit dazugehöriger Finanzierung, nicht entgegen. Verbundene Verträge liegen vor, wenn das Darlehen direkt der Finanzierung des Autos dient und beide Verträge rechtlich als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.
Neben dem Wertverlust machte das Kreditinstitut in dem Stuttgarter Verfahren auch Zinsen für die Nutzung des Darlehens bis zur Rückgabe des Fahrzeugs geltend. Das Oberlandesgericht erkannte der Bank einen unstreitigen Zinsanspruch von 2.470,62 Euro zu. Auch diese Summe minderte den finalen Auszahlungsbetrag an den Verbraucher im Rahmen der gegenseitigen Aufrechnung.
Rückabwicklung der Restschuldversicherung als verbundener Vertrag
Darlehensverträge und Restschuldversicherungen können rechtlich als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Die Rückabwicklung einer solchen Versicherung erfolgt nach den §§ 355, 357a, 360 Abs. 1 S. 2 BGB sowie ergänzend nach § 9 VVG. Eine Zustimmung des Kunden, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann konkludent erteilt werden, sodass eine gesonderte Unterschrift dafür nicht zwingend erforderlich ist. Konkludent bedeutet, dass eine Zustimmung nicht ausdrücklich unterschrieben werden muss, sondern durch schlüssiges Handeln – wie die widerspruchslose Fortführung des Vertrages – erklärt wird.
Die Richter stuften die mitfinanzierte Restschuldversicherung des Käufers als einen solchen verbundenen Vertrag ein und wiesen seinen Einwand zurück, er habe dem vorzeitigen Versicherungsbeginn nicht per separater Unterschrift zugestimmt. Bei der Abrechnung stellte sich heraus, dass die Bank einen Anspruch auf Rückzahlung der voll finanzierten Prämie in Höhe von 2.582,50 Euro hatte, während dem Kunden lediglich 86,08 Euro zustanden. Nach der Verrechnung verblieb ein Anspruch des Kreditinstituts von 2.496,42 Euro, der den Zahlungsanspruch des Kunden weiter reduzierte. Dass der Versicherer dem Mann bereits rund 90 Euro erstattet hatte, blieb ohne Auswirkung auf die Forderung der Bank, da diese Zahlung auf eine Nichtschuld erfolgt war.
Vielmehr kann die fragliche Zustimmung gerade nicht nur durch gesonderte Unterschrift, sondern auch konkludent erteilt werden, wenn der Versicherungsnehmer nur über sein Widerrufsrecht als solches informiert war. – so das Oberlandesgericht Stuttgart
Keine Anwaltskosten-Erstattung ohne vorherigen Verzug der Bank
Ein Anspruch auf die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten kann sich aus Verzugsgesichtspunkten ergeben. Das bloße Bestreiten der Wirksamkeit eines Widerrufs durch eine Bank begründet jedoch ohne einen bestehenden Verzug keinen automatischen Erstattungsanspruch für den Verbraucher.
Mit seiner Klage forderte der Autokäufer zusätzlich die Übernahme seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.663,90 Euro. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies diesen Anspruch jedoch ab, da weder ein Verzug vorlag noch die anfängliche Weigerung der Bank, den Widerruf anzuerkennen, für eine Verurteilung ausreichte. Die Entscheidung des Landgerichts Ravensburg, das diese Kosten in der ersten Instanz noch zugesprochen hatte, wurde in diesem Punkt zugunsten der Bank abgeändert.
Um nicht auf Ihren Anwaltskosten sitzen zu bleiben, müssen Sie die Bank vor der Beauftragung eines Anwalts schriftlich unter Fristsetzung zur Rückabwicklung auffordern. Erst wenn die Bank diese Frist verstreichen lässt, befindet sie sich im Verzug und muss Ihre Anwaltskosten übernehmen.
Warum Abschalteinrichtungen in der Berufung oft unberücksichtigt bleiben
Neue Tatsachenbehauptungen unterliegen in der Berufungsinstanz den strengen Zulassungsbeschränkungen der §§ 529 Abs. 1 Nr. 2 und 531 Abs. 2 ZPO. In der Berufungsinstanz wird ein Fall erneut geprüft, wobei neue Fakten nur in Ausnahmefällen zugelassen werden, um zu verhindern, dass wichtige Argumente erst verspätet in den Prozess eingebracht werden. Ohne einen spezifischen Zulassungsgrund können neue Behauptungen zum Fahrzeugwert im Berufungsverfahren von den Richtern nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Autokäufer versuchte in der zweiten Instanz die Berechnungsgrundlage zu ändern, indem er erstmals behauptete, das Fahrzeug verfüge über eine unzulässige Abschalteinrichtung und sei deshalb deutlich weniger wert gewesen. Das Gericht wies dieses Argument zurück, da es sich um einen neuen, von der Gegenseite bestrittenen Vortrag handelte, der mangels Zulassungsgrund nicht verwertet werden durfte. Der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis blieb somit die feste Basis für die Wertbestimmung bei der Rückabwicklung.
Soweit der Kläger erstmals in der Berufungsinstanz meint, der vereinbarte Kaufpreis könne wegen Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim finanzierten Fahrzeug nicht Grundlage der Wertbestimmung sein, ist diese von der Beklagten bestrittene Behauptung in der Berufung neu und kann mangels Zulassungsgrundes gemäß §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO keine Berücksichtigung finden. – so das Oberlandesgericht Stuttgart
Fazit: Was das Stuttgarter OLG-Urteil für Autokäufer bedeutet
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart festigt die Rechte von Verbrauchern bei fehlerhaften Kreditverträgen und ist aufgrund der hohen Instanz richtungsweisend für ähnliche Fälle bundesweit. Sie verdeutlicht jedoch auch, dass ein Widerruf kein „kostenloses Fahren“ ermöglicht: Sie müssen damit rechnen, dass Wertersatz für den Wertverlust, Nutzungszinsen und Versicherungsanteile von Ihrem Rückzahlungsanspruch abgezogen werden. Kalkulieren Sie diese Abzüge genau ein, bevor Sie sich für den Klageweg entscheiden.
Checkliste: So leiten Sie die Rückabwicklung korrekt ein
Prüfen Sie sofort, ob Ihr Vertrag Fehler bei den Pflichtangaben enthält, um das zeitlich unbefristete Widerrufsrecht zu nutzen. Setzen Sie der Bank eine klare Frist zur Rückzahlung, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Kostenerstattung zu sichern. Wenn Sie Mängel am Fahrzeug (wie eine Abschalteinrichtung) zur Minderung des Wertersatzes nutzen wollen, müssen Sie diese zwingend bereits in der ersten Klageschrift aufführen.
Achtung Falle: Zeitpunkt neuer Argumente
Das Urteil zeigt eine prozessuale Sackgasse: Wer erst in der zweiten Instanz behauptet, das Auto sei wegen einer Abschalteinrichtung weniger wert gewesen, scheitert regelmäßig. Wenn Sie den Wertersatz der Bank mit dem Argument mindern wollen, das Fahrzeug sei von vornherein mangelhaft gewesen, müssen Sie dies zwingend zu Beginn des Verfahrens vorbringen.
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Fehlerhafte Pflichtangaben ermöglichen oft noch Jahre nach dem Kauf eine erfolgreiche Rückabwicklung Ihres Autokredits. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Vertragsunterlagen auf juristische Fallstricke und berechnen präzise Ihren möglichen Auszahlungsbetrag unter Berücksichtigung von Wertersatz und Zinsen. Wir unterstützen Sie dabei, die Rückabwicklung rechtssicher einzuleiten und unnötige Kostenrisiken zu vermeiden.
Experten Kommentar
Was oft übersehen wird: Wenn der Widerruf nach Jahren endlich durch ist, verlagert sich der Streit fast immer auf den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe. Die Banken schicken dann eigene Gutachter, die jeden winzigen Steinschlag und Kratzer als massiven Wertverlust protokollieren, um die Rückzahlungssumme künstlich zu drücken. Plötzlich wird aus normalen Gebrauchsspuren ein teurer Reparaturschaden konstruiert.
Wer hier nicht vorbereitet ist, verliert auf den letzten Metern bares Geld. Betroffene tun gut daran, den Zustand des Autos kurz vor der Übergabe durch einen unabhängigen Sachverständigen oder zumindest mit detaillierten Fotos lückenlos zu dokumentieren. Nur mit solchen handfesten Beweisen lässt sich den überzogenen Abzügen der Kreditinstitute auf Augenhöhe entgegentreten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich den Kreditvertrag auch dann noch widerrufen, wenn ich das Auto bereits verkauft habe?
JA. Ein Widerruf des Kreditvertrages ist auch nach dem Verkauf des Fahrzeugs rechtlich möglich, da das Widerrufsrecht an formelle Fehler im Darlehensvertrag anknüpft und nicht an den physischen Besitz des Autos. Solange die gesetzlichen Pflichtangaben unvollständig sind, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, wodurch der Vertrag auch Jahre später noch rückabgewickelt werden kann.
Das Widerrufsrecht bleibt bestehen, weil der Fehler in der fehlerhaften Belehrung oder den fehlenden Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB bereits bei Vertragsschluss begründet wurde. Da das Fahrzeug nach einem Verkauf nicht mehr physisch an die Bank zurückgegeben werden kann, findet eine rein finanzielle Rückabwicklung statt, bei der Wertersatzansprüche gegeneinander aufgerechnet werden. Gemäß § 358 Abs. 4 S. 5 BGB tritt an die Stelle der Wagenrückgabe die Verrechnung des Fahrzeugwertes mit den vom Kunden bereits erbrachten Tilgungs- und Zinsleistungen. Der Verkaufserlös dient dabei als wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Betrages, den der Darlehensnehmer im Rahmen der Endabrechnung von der Bank zurückerhält.
Verbraucher sollten jedoch berücksichtigen, dass die Bank den objektiven Marktwert zum Verkaufszeitpunkt ansetzen darf, falls der Wagen unter Wert veräußert wurde, was den Auszahlungsbetrag mindern kann. Für eine erfolgreiche Durchsetzung müssen zudem alle Belege über den Verkaufserlös sowie der ursprüngliche Kreditvertrag lückenlos für die juristische Prüfung bereitgehalten werden.
Bekomme ich trotz Wertersatz und Nutzungszinsen am Ende noch eine nennenswerte Summe von der Bank?
ES KOMMT DARAUF AN, ob Ihre geleisteten Raten den Wertverlust des Fahrzeugs und die Nutzungszinsen der Bank übersteigen. In vielen Fällen bleibt trotz massiver Abzüge ein nennenswerter Überschuss für den Verbraucher übrig. Eine vollständige Aufzehrung des Rückzahlungsanspruchs durch Gegenforderungen der Bank stellt bei einer rechtlich korrekten Rückabwicklung eher die Ausnahme dar.
Die finanzierende Bank hat bei einem wirksamen Widerruf gemäß § 357a Abs. 3 BGB Anspruch auf Wertersatz für den Wertverlust und auf vertraglich vereinbarte Zinsen. Zur Ermittlung des Wertersatzes wird die Differenz zwischen dem Netto-Händlerverkaufswert zum Zeitpunkt des Kaufs und dem Wert bei der Rückgabe herangezogen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 6 U 225/22) verdeutlicht diese Mechanik, indem dem Kläger trotz Abzügen von über 18.000 Euro ein Plus von rund 3.100 Euro verblieb. Entscheidend für Ihr Ergebnis ist daher das Verhältnis zwischen den bereits gezahlten Tilgungsraten und dem tatsächlichen Wertverlust des Wagens während der Besitzzeit.
Ein finanzieller Nachteil kann jedoch entstehen, wenn das Fahrzeug eine extrem hohe Laufleistung aufweist oder durch Unfälle übermäßig an Wert verloren hat, wodurch der Wertersatz die geleisteten Zahlungen übersteigt. Zudem mindern mitfinanzierte Zusatzleistungen wie Restschuldversicherungen den Auszahlungsbetrag, da hier oft Verrechnungen zugunsten der Bank erfolgen, die den verbleibenden Rückzahlungsanspruch des Kunden weiter reduzieren können.
Wie stelle ich sicher, dass die Bank meine vorgerichtlichen Anwaltskosten für den Widerruf übernehmen muss?
Sie stellen die Kostenübernahme sicher, indem Sie die Bank zunächst selbst schriftlich unter Fristsetzung zur Rückabwicklung auffordern und erst nach Fristablauf einen Rechtsanwalt mit der weiteren Durchsetzung beauftragen. Ohne diesen vorherigen Verzug der Bank bleiben Sie nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart auf Ihren vorgerichtlichen Anwaltskosten sitzen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten setzt rechtlich voraus, dass sich das Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Mandatierung bereits im Verzug gemäß § 286 BGB befand. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied hierzu, dass die bloße Ablehnung eines Widerrufs durch die Bank noch keinen automatischen Verzug begründet, der zur Kostenübernahme verpflichtet. Um diesen Verzug rechtssicher herbeizuführen, müssen Sie den Widerruf eigenständig erklären und der Bank eine konkrete Zahlungsfrist von beispielsweise vierzehn Tagen für die Rückabwicklung setzen. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist, stellt die Beauftragung eines Anwalts eine notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung dar, deren Kosten die Bank als Verzugsschaden tragen muss.
Eine Ausnahme besteht theoretisch bei einer sofortigen, endgültigen Leistungsverweigerung der Bank, jedoch legen Gerichte hier extrem strenge Maßstäbe an, weshalb die eigene Fristsetzung stets der sicherste Weg bleibt.
Kann ich Mängel wie unzulässige Abschalteinrichtungen noch in der Berufung zur Minderung des Wertersatzes einbringen?
NEIN, neue Tatsachen wie das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung können in der Berufungsinstanz im Regelfall nicht mehr zur Minderung des Wertersatzes vorgetragen werden. Solche wertmindernden Faktoren müssen zwingend bereits im ersten Verfahren vor dem Landgericht eingebracht werden, um prozessual wirksam berücksichtigt zu werden.
Die Zivilprozessordnung sieht in den §§ 529 und 531 ZPO vor, dass die Berufungsinstanz primär der Überprüfung des ersten Urteils dient und neue Behauptungen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sind. Da der Wertersatz für die Bank auf Basis des objektiven Fahrzeugwerts zum Zeitpunkt des Kaufs berechnet wird, führen Mängel wie der Dieselskandal zu einer Minderung dieses Ausgangswerts. Wenn Sie diese Argumente jedoch erst nach dem erstinstanzlichen Urteil als taktisches Mittel nachschieben, werden die Richter diesen Vortrag als verspätet zurückweisen und nicht mehr in die Entscheidung einfließen lassen. Es ist daher unerlässlich, die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs, beispielsweise durch ein Thermofenster, bereits vor Einreichung der ursprünglichen Klageschrift umfassend zu prüfen und im ersten Schriftsatz darzulegen.
Eine Berücksichtigung in der zweiten Instanz ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn der Kläger ohne Nachlässigkeit daran gehindert war, den Mangel früher geltend zu machen. Da die Problematik der Abschalteinrichtungen jedoch allgemein bekannt ist, lässt sich eine solche Unkenntnis gegenüber dem Gericht im Regelfall kaum glaubhaft begründen.
Muss ich die mitfinanzierte Restschuldversicherung separat kündigen oder erlischt diese automatisch durch den Widerruf?
NEIN, eine separate Kündigung der Restschuldversicherung ist nicht erforderlich, da diese durch den wirksamen Widerruf des Darlehensvertrags automatisch mit beendet wird. Gemäß § 358 BGB bilden beide Verträge eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Kredit und der mitfinanzierten Versicherung um sogenannte verbundene Verträge, die als wirtschaftliche Einheit im Sinne des Gesetzes zu betrachten sind. Wird der Darlehensvertrag wirksam widerrufen, erstreckt sich diese Rechtsfolge kraft Gesetzes gemäß § 358 Absatz 2 BGB unmittelbar auf den Versicherungsvertrag, ohne dass eine zusätzliche Erklärung gegenüber dem Versicherer nötig ist. Die finanzierende Bank ist in diesem Fall verpflichtet, die gesamte Abrechnung inklusive der Versicherungsprämien zu übernehmen und bereits gezahlte Beiträge im Rahmen der Rückabwicklung vollständig zu berücksichtigen. Ein eigenständiges Kündigungsschreiben an die Versicherung könnte sogar rechtlich nachteilig sein, da dies unter Umständen als Anerkennung der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrages ausgelegt werden könnte.
Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Versicherung nicht über das Darlehen finanziert wurde oder kein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Kredit und dem Abschluss der Restschuldversicherung erkennbar ist. In solchen Fällen müssen Sie den Versicherungsvertrag tatsächlich separat prüfen und gegebenenfalls eigenständig kündigen, um laufende Kosten für den Versicherungsschutz zu vermeiden.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
OLG Stuttgart – Az.: 6 U 225/22 – Urteil vom 14.04.2026
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




