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Rückforderung einer Schwiegerelternzuwendung

Schwiegereltern schenken jungem Paar ein Haus – doch die Ehe scheitert nach wenigen Jahren. Jetzt fordert das Oberlandesgericht Karlsruhe die Schwiegereltern dazu auf, 80 Prozent des Immobilienwertes zurückzuzahlen, da die Schenkung an den Bestand der Ehe geknüpft war. Ein Urteil, das die gängige Praxis bei Schenkungen in Frage stellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schwiegereltern können unter bestimmten Umständen Zuwendungen teilweise zurückfordern, wenn die Ehe ihres Kindes scheitert.
  • Der Kern der Argumentation beruht auf dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, da die Zuwendung ursprünglich für die gemeinsame Nutzung von Immobilieneigentum durch das Ehepaar gedacht war.
  • Eine wichtige Schwierigkeit besteht darin, die Dauer festzulegen, für die die Zuwendung als erfüllt angesehen wird.
  • Das Gericht entschied, dass die Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfiel, und bejaht einen Anspruch auf Vertragsanpassung.
  • Die Höhe der Rückforderung wird auf Grundlage des noch vorhandenen Vermögensvorteils und der verstrichenen Zeit seit der Zuwendung bemessen.
  • Es gibt keine festen Schablonen zur Berechnung der Rückforderung, sie hängt vom Einzelfall ab.
  • Die Entscheidung legt dar, dass eine teilweise Anpassung des Vertrages notwendig ist, anstatt einer vollständigen Rückabwicklung der Schenkung.
  • Die Auswirkungen des Urteils bieten Klarheit für ähnliche Fälle, dass eine Rückforderung möglich ist, wenn ursprüngliche Erwartungen enttäuscht werden.

Rückforderung von Schwiegereltern-Zuwendungen: Rechtliche Klärung erforderlich

Die Rückforderung von Zuwendungen, die Schwiegereltern während oder nach einer Ehe gemacht haben, kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Solche Geschenke werden oft ohne klare Vorgaben oder Auflagen übermittelt, weshalb Unklarheiten hinsichtlich der Rückgabe entstehen können. Im Erbschaftsrecht gibt es spezielle Regelungen, die den Anspruch auf Rückforderung solcher Zuwendungen und die rechtlichen Grundlagen für mögliche Schritte festlegen.

Die Streitigkeiten um Geschenke von Schwiegereltern und deren Rückforderung betreffen häufig Vermögensübertragungen unter bestimmten Bedingungen. Wenn diese Geschenke unter Auflagen oder mit bestimmten Erwartungen verbunden waren, können sich im Falle von Scheidungen oder anderen familiären Veränderungen komplexe Rechtsfragen ergeben. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik vertieft und die juristischen Rahmenbedingungen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Schwiegereltern erhalten 120.000 Euro nach gescheiterter Ehe zurück

Ein Ehepaar aus der Schweiz übertrug 2013 ihrer Schwiegertochter und ihrem Sohn jeweils hälftige Miteigentumsanteile an einem Reihenmittelhaus in Allensbach.

Rückforderung von Schwiegerelternzuwendungen nach Scheidung

Vier Jahre später zog die Schwiegertochter aus, 2018 wurde die Scheidung eingereicht. Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass die Schwiegereltern einen Großteil ihrer Zuwendung zurückfordern können.

Großzügige Schenkung für gemeinsame Zukunft

Das Haus hatte zum Zeitpunkt der Übertragung einen Verkehrswert von 390.000 Euro. Die Eheleute übernahmen eine bestehende Grundschuld von 90.000 Euro und nahmen für Renovierungsarbeiten ein weiteres Darlehen über 150.000 Euro auf. Der Nettowert der Schenkung betrug somit 300.000 Euro.

Die Beziehung zwischen Sohn und Schwiegertochter hatte bereits 17 Jahre Bestand, als die Schwiegereltern die Immobilie übertrugen. Das Paar war seit 2003 verheiratet und hatte zwei gemeinsame Kinder. Die Schenkung erfolgte anlässlich geplanter Sanierungs- und Ausbauarbeiten am Haus.

Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Scheidung

Das Gericht sah in der Scheidung einen Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Schenkung. Die Schwiegereltern hätten bei der Übertragung die berechtigte Erwartung gehabt, dass die Ehe dauerhaft oder zumindest langfristig Bestand haben würde. Diese Erwartung sei nicht an statistischen Durchschnittswerten zu messen, sondern an den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Für die Schweizer Schwiegereltern stellte der Wert der Immobilie einen erheblichen Teil ihres Gesamtvermögens dar. Sie verfügen über ein Eigenheim mit einem Nettowert unter 400.000 Schweizer Franken und beziehen Renten von etwa 46.000 Schweizer Franken jährlich sowie ein monatliches Geschäftsführergehalt von rund 2.300 Euro.

Berechnung der Rückforderung nach Nutzungsdauer

Das Gericht entwickelte eine differenzierte Berechnungsmethode für den Rückforderungsanspruch. Es setzte einen erwarteten Nutzungszeitraum von 25 Jahren an. Da die Ehe nach der Schenkung nur noch fünf Jahre Bestand hatte, wurde der Zweck der Zuwendung nur zu 20 Prozent erreicht. Entsprechend müssen 80 Prozent des Nettowerts zurückgezahlt werden, was 120.000 Euro entspricht.

Das Gericht widersprach damit ausdrücklich einer früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die ein „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ bei der Rückforderung von Schenkungen favorisierte. Stattdessen sei eine anteilige Anpassung des Vertrages entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer angemessen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Gericht stärkt die Position von Schwiegereltern bei der Rückforderung von Immobilienschenkungen nach einer Scheidung. Statt eines „Alles-oder-nichts“-Prinzips wird nun eine anteilige Rückforderung basierend auf der tatsächlichen Ehedauer im Verhältnis zur erwarteten Nutzungsdauer ermöglicht. Die Richter betonen dabei, dass nicht die statistische durchschnittliche Ehedauer von 15 Jahren maßgeblich ist, sondern die subjektive Erwartung der Schwiegereltern an die Beständigkeit der Ehe zum Zeitpunkt der Schenkung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Schwiegereltern haben Sie nun bessere Chancen, einen Teil Ihrer Immobilienschenkung zurückzufordern, wenn die Ehe Ihres Kindes scheitert. Die Rückforderung wird dabei fair berechnet: Die Jahre, in denen das Paar die Immobilie gemeinsam nutzte, werden berücksichtigt und von der Rückzahlung abgezogen. Wichtig ist auch: Sie müssen nicht nachweisen, dass Sie von einer lebenslangen Ehe ausgegangen sind – das Gericht erkennt an, dass solche familiären Entscheidungen oft emotional und nicht rein rational getroffen werden. Ein frühzeitiger rechtlicher Rat ist empfehlenswert, da die konkrete Berechnung des Rückzahlungsbetrags von vielen Einzelfaktoren abhängt.


Komplexe familienrechtliche Situationen erfordern eine sorgfältige Abwägung der rechtlichen Möglichkeiten. Unsere erfahrenen Fachanwälte analysieren Ihren individuellen Fall und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für die Rückforderung von Immobilienschenkungen nach dem aktuellen Urteil. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für die Rückforderung einer Schwiegerelternzuwendung erfüllt sein?

Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung werden Zuwendungen der Schwiegereltern als Schenkungen qualifiziert. Eine Rückforderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Zeitlicher Rahmen der Beziehung

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.06.2019 die Rechtsprechung grundlegend geändert. Eine Rückforderung ist nur noch möglich, wenn die Beziehung maximal 2-3 Jahre nach der Zuwendung zerbricht. Bei längerer Beziehungsdauer besteht grundsätzlich kein Rückforderungsanspruch mehr.

Rechtliche Grundlage

Die Rückforderung basiert auf dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB. Die Geschäftsgrundlage ist die Vorstellung, dass die Partnerschaft zwischen dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind Bestand haben wird.

Verjährung beachten

Der Rückforderungsanspruch unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Bei Grundstücksschenkungen gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Schwiegereltern von der Trennung Kenntnis erlangen.

Höhe des Rückforderungsanspruchs

Bei einer Trennung innerhalb der ersten 2-3 Jahre nach der Zuwendung kann der volle Betrag zurückgefordert werden. Wurde die Schenkung beiden Ehepartnern gemeinsam gemacht, kann vom Schwiegerkind nur der hälftige Anteil zurückgefordert werden.

Besondere Umstände

Für die Bewertung des Rückforderungsanspruchs sind folgende Faktoren relevant:

  • Die wirtschaftliche Bedeutung der Zuwendung für die Schwiegereltern
  • Der Verwendungszweck der Schenkung, besonders bei nachhaltigen Anschaffungen wie Immobilien
  • Die noch vorhandenen Vermögenswerte beim Schwiegerkind

Ein Rückforderungsanspruch ist nicht gegeben bei:

  • Persönlicher Enttäuschung über das Schwiegerkind
  • Beziehungsdauer von mehr als 3 Jahren nach der Zuwendung
  • Fehlendem Nachweis über die Schenkungsabsicht

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Wie wird die Höhe des Rückforderungsanspruchs berechnet?

Die Berechnung des Rückforderungsanspruchs erfolgt in mehreren Schritten und berücksichtigt verschiedene Faktoren, die den endgültigen Betrag maßgeblich beeinflussen.

Grundbetrag der Rückforderung

Der Rückforderungsanspruch ist grundsätzlich auf den Betrag beschränkt, der beim Schwiegerkind zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe noch als Vermögensmehrung vorhanden ist. Wurde beispielsweise eine Immobilie mit der Zuwendung finanziert, ist der aktuelle Verkehrswert zum Zeitpunkt der Trennung maßgeblich.

Berücksichtigung der Nutzungsdauer

Ein zentraler Faktor ist die Dauer der Ehe seit der Zuwendung. Je länger die Ehe nach der Zuwendung bestanden hat, desto geringer fällt der Rückforderungsanspruch aus. Nach aktueller Rechtsprechung des BGH besteht bei einer Beziehungsdauer von mehr als 2-3 Jahren nach der Zuwendung grundsätzlich kein Rückforderungsanspruch mehr.

Berechnung des Abschlags

Der Abschlag wird anhand folgender Kriterien ermittelt:

  • Die tatsächliche Nutzungsdauer der Zuwendung bis zur Trennung
  • Der ursprünglich erwartete Nutzungszeitraum bis zum statistischen Lebensende des eigenen Kindes
  • Bei Immobilien: Die Zeit, in der das eigene Kind von der Zuwendung profitiert hat

Anteilige Rückforderung

Bei gemeinsamen Zuwendungen an beide Ehepartner kann vom Schwiegerkind nur der hälftige Wert zurückgefordert werden. Wenn also Schwiegereltern 10.000 Euro auf ein gemeinsames Konto der Eheleute eingezahlt haben, können sie vom Schwiegerkind maximal 5.000 Euro zurückfordern.

Wertveränderungen

Bei der Berechnung werden auch Wertveränderungen berücksichtigt. Bei Kredittilgungen ist nur der Tilgungsanteil relevant, nicht jedoch der Zinsanteil. Wurde beispielsweise ein Kredit über 10.000 Euro mit Zinsen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro von den Schwiegereltern übernommen, beschränkt sich der maximale Rückforderungsanspruch auf die ursprünglichen 10.000 Euro.


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Welche Rolle spielt die Ehedauer bei der Rückforderung von Zuwendungen?

Die Ehedauer hat nach aktueller Rechtsprechung eine entscheidende Bedeutung für die Rückforderung von Schwiegerelternzuwendungen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.06.2019 eine klare zeitliche Grenze gezogen.

Zeitliche Grenzen für Rückforderungen

Bei einer Beziehungsdauer von maximal 2-3 Jahren nach der Zuwendung können Schwiegereltern ihre Schenkung in voller Höhe zurückfordern. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Zuwendung und endet mit dem Scheitern der Ehe.

Längere Ehedauer als Ausschlussgrund

Besteht die Ehe länger als drei Jahre nach der Zuwendung, ist eine Rückforderung grundsätzlich ausgeschlossen. Der BGH begründet dies damit, dass Schwiegereltern das Risiko des Scheiterns einer Ehe nach längerer Dauer selbst tragen müssen.

Aktuelle Rechtsprechungsentwicklung

Das OLG Karlsruhe hat 2023 eine neue Perspektive eingebracht, wonach auch bei längerer Ehedauer eine Rückforderung möglich sein kann. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zur bisherigen BGH-Rechtsprechung und berücksichtigt dabei:

  • Die Höhe der Zuwendung
  • Die finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten
  • Die konkreten Umstände der Scheidung

Schutzmöglichkeiten

Eine ausdrückliche Rückforderungsklausel in der Schenkungsvereinbarung kann die zeitliche Beschränkung der Rückforderungsmöglichkeit aufheben. Diese Klausel muss bereits bei der Zuwendung vereinbart werden und ist auch für Zeiträume über drei Jahre hinaus rechtlich zulässig.


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Was sind die Fristen für die Geltendmachung einer Rückforderung?

Für die Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Schwiegereltern von der Trennung Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.

Besonderheiten bei Immobilien

Bei Grundstücksschenkungen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre, wenn der Anspruch auf eine Vertragsanpassung gerichtet ist.

Fristbeginn

Der Fristbeginn wird durch folgende Ereignisse markiert:

Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags, da zu diesem Zeitpunkt das Scheitern der Ehe nach außen dokumentiert wird. Wenn die Schwiegereltern bereits vor der Zustellung des Scheidungsantrags von der endgültigen Trennung wissen, beginnt die Frist entsprechend früher.

Wichtige zeitliche Aspekte

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH besteht ein Rückforderungsanspruch nur noch, wenn die Beziehung maximal zwei bis drei Jahre nach der Schenkung gescheitert ist. Bei längerer Beziehungsdauer nach der Schenkung entfällt der Rückforderungsanspruch grundsätzlich vollständig.

Die Verjährungsfrist für Schwiegereltern läuft dabei unabhängig von der Rechtskraft der Scheidung. Dies bedeutet, dass der Anspruch der Schwiegereltern bereits verjährt sein kann, bevor die Scheidung rechtskräftig wird.


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Wie läuft das rechtliche Verfahren zur Rückforderung ab?

Der Anpassungsanspruch für eine Schwiegerelternzuwendung entsteht nicht automatisch mit der Trennung oder Scheidung. Als Schwiegereltern müssen Sie zunächst das Schwiegerkind zu Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung auffordern, nachdem das endgültige Scheitern der Ehe festgestellt wurde.

Außergerichtliche Phase

Die erste Stufe ist die Geltendmachung des Anspruchs durch eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung. Dabei muss der genaue Betrag der Rückforderung benannt und begründet werden. Die Höhe der Rückforderung bemisst sich nach verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Ehe seit der Zuwendung und der noch vorhandenen Vermögensmehrung.

Gerichtliches Verfahren

Wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, kann seit September 2009 die Rückforderung im Rahmen des Scheidungsverfahrens beim Familiengericht geltend gemacht werden. Dies ermöglicht eine einheitliche Durchführung der güterrechtlichen und sonstigen Vermögensauseinandersetzung.

Beweisführung

Im Verfahren müssen die Schwiegereltern nachweisen:

  • Den genauen Umfang der Zuwendung
  • Den Zeitpunkt der Zuwendung
  • Die Zweckbestimmung der Zuwendung
  • Das Scheitern der Ehe in zeitlicher Nähe zur Zuwendung

Besonders wichtig: Seit der BGH-Rechtsprechungsänderung von 2019 wird eine Rückforderung nur noch zugelassen, wenn die Ehe innerhalb von 2-3 Jahren nach der Zuwendung gescheitert ist.

Kostenaspekte

Der Rückgewähranspruch wird als normaler Zivilprozess geführt. Die Prozesskosten richten sich nach dem Streitwert, der sich aus der Höhe der zurückgeforderten Zuwendung ergibt. Der Anspruch kann zur Kostenersparnis auch an das eigene Kind abgetreten werden.


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**Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Schenkung

Definition: Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung, bei der der Schenker einem anderen etwas gibt, ohne eine Gegenleistung zu verlangen (§ 516 BGB). Schenkungen können für bestimmte Ereignisse oder Zeiträume gedacht und an Bedingungen geknüpft sein. Im beschriebenen Fall war die Schenkung des Hauses an das junge Paar mit der Erwartung verbunden, dass die Ehe dauerhaft bestehen bleibt.

Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter zur Hochzeit 10.000 Euro mit der unausgesprochenen Erwartung, dass die Ehe bestehen bleibt. Sollte die Ehe scheitern, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, ob das Geld zurückgefordert werden kann.

Gesetzliche Regelung: Die gesetzlichen Grundlagen zur Schenkung sind in den §§ 516–534 BGB geregelt.


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Geschäftsgrundlage

Definition: Die Geschäftsgrundlage ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf die gemeinsamen Annahmen und Erwartungen der Vertragsparteien bei Abschluss eines Vertrages bezieht. Verändert sich diese Grundlage erheblich, etwa durch unerwartete Ereignisse, kann eine Anpassung des Vertrages erforderlich sein (§ 313 BGB).

Beispiel: Wenn Schwiegereltern ein Haus schenken, weil sie an eine langfristige Ehe glauben, und die Ehe scheitert unerwartet schnell, könnte dies den Wegfall der Geschäftsgrundlage darstellen, was hier zur Rückforderung der Schenkung führte.

Gesetzliche Regelung: Die Vorschriften zur Anpassung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage finden sich in § 313 BGB.


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Rückforderungsanspruch

Definition: Ein Rückforderungsanspruch besteht, wenn eine Partei das Recht hat, das Gegebene unter bestimmten Bedingungen zurückzufordern. Im Fall der gescheiterten Ehe fordern die Schwiegereltern einen Teil des geschenkten Hauses zurück, weil die Bedingungen der Schenkung nicht erfüllt wurden.

Beispiel: Ein Paar erhält von den Eltern ein Auto mit der Auflage, es gemeinsam zu nutzen. Trennt sich das Paar und nutzt einer das Auto allein, könnten die Eltern eine Rückgabe verlangen.


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Nutzungsdauer

Definition: Die Nutzungsdauer bezeichnet den geplanten oder tatsächlichen Zeitraum, in dem ein Geschenk oder eine Investition genutzt wird. In rechtlichen Auseinandersetzungen kann die tatsächliche Nutzungsdauer den Wert beeinflussen, der im Falle einer Rückforderung zurückgegeben werden muss.

Beispiel: Wenn ein geschenkter Gegenstand nur zu einem Bruchteil der vorgestellten Dauer genutzt wurde, kann eine anteilige Rückforderung dem fairen Ausgleich dienen.


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Verkehrswert

Definition: Der Verkehrswert ist der geschätzte Marktpreis einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er dient oft als Berechnungsgrundlage bei Schenkungen, Immobilienverkäufen oder Erbschaften.

Beispiel: Eine Immobilie wird mit einem Verkehrswert von 390.000 Euro bewertet. Dieser Wert ist entscheidend für die Ermittlung der Höhe der Schenkung oder Rückforderung.


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Grundschuld

Definition: Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das auf einer Immobilie lastet und zur Sicherung einer Forderung, meist eines Kredits, dient. Sie bleibt unabhängig von der Darlehensverpflichtung bestehen und ist im Grundbuch eingetragen.

Beispiel: Käufer eines Hauses übernehmen oft bestehende Grundschulden, die der Vorbesitzer zur Finanzierung aufgenommen hat, wie es im Fall des jungen Paares der Fall war.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG: Dieser Paragraph regelt das Verfahren im Familienverfahrensgesetz für Vergleichsangebote. Er sieht vor, dass im familienrechtlichen Verfahren den Beteiligten ein Vergleich vorgeschlagen werden kann, um Streitigkeiten zu beenden, ohne dass es zu einem Urteil kommt. Im konkreten Fall ermöglicht dieser Paragraph den Antragstellern und der Antragsgegnerin, einen Vergleich über die Rückforderung eines Geldbetrages zu erzielen, was zu einer einvernehmlichen Lösung führt.
  • § 278 Abs. 6 ZPO: Diese Regelung bezieht sich auf die Verfahrensweise in einem Zivilprozess und stellt sicher, dass die Parteien sich auf eine redliche und faire Lösung ihrer Streitigkeiten verständigen können. Der Bezug zu diesem Paragraphen im Fall ist wichtig, weil er die Grundlage für die prozessuale Einigkeit und Einigung der Parteien über den Vergleich darstellt, was den langwierigen Streit um das Geld effizient beilegen soll.
  • § 121 BGB (Widerruf von Schenkungen): Dieser Paragraph behandelt die Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere die Möglichkeit des Widerrufs. Dies ist relevant, weil die Rückforderung von Zuwendungen durch die Antragsteller an die Antragsgegnerin möglicherweise als Widerruf einer Schenkung angesehen werden kann, besonders wenn die Umstände einer Handlungsunfähigkeit oder Unzumutbarkeit vorliegen.
  • § 1366 BGB (Schenkungen zwischen Ehegatten): Hier wird geregelt, dass Schenkungen zwischen Ehegatten unter bestimmten Bedingungen nach dem Scheitern der Ehe behandelt werden können. Die Antragsteller argumentieren hierüber, dass es bei der Übertragung des Miteigentums an der Immobilie um einen Eingriff in die Vermögensverhältnisse der Ehegatten geht, der beim Ehescheidungsprozess Berücksichtigung finden sollte.
  • § 1579 Nr. 5 BGB (Klausel für die Rückforderung von Zuwendungen): Diese Vorschrift erlaubt es, eine Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Beschenkte die Schenkung nicht verdient hat. Der Fall bezieht sich hierauf, da die Antragsteller einen Teil des Schenkungswertes zurückfordern und dies mit Gründen untermauern müssen, die zeigen, dass die Antragsgegnerin in ihre Pflichten als Ehefrau nicht erfüllt hat oder die Zuwendung unter falschen Prämissen erlangt wurde.

Das vorliegende Urteil

OLG Karlsruhe – Az.: 5 UF 48/23 – Beschluss vom 04.12.2023


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