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Rückgaberecht im deutschen Handel

Gekauft, aber nicht zufrieden? Tipps für eine reibungslose Retoure im Handel

Jeder erwachsene Mensch hat schon einmal in seinem Leben eine Ware erworben, welche letztlich nicht der Erwartung gerecht werden konnte. Wenn die erworbene Ware im Hinblick auf die Funktionen der Erwartung nicht gerecht wird oder dem Käufer schlicht und ergreifend nicht gefällt, stellt sich zwangsläufig für den Käufer die Frage, ob für den Händler die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme besteht.

Rückgabe, Widerruf, Umtausch: Was gilt beim Kauf in Deutschland?

Rückgabe, Umtausch und Widerruf im deutschen Handel
Im deutschen stationären Handel haben Verbraucher kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe von einwandfreien Waren, es sei denn, der Händler gewährt freiwillig ein solches Recht. Im Versandhandel haben Verbraucher hingegen ein erweitertes Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, sofern sie ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (Symbolfoto: sasirin pamai/Shutterstock.com)

Diese Frage kann in Deutschland auf der Basis der Rechtsprechung jedoch nicht verallgemeinert beantwortet werden, da es stark auf die Rahmenbedingungen des Einkaufs ankommt. Dem reinen Grundsatz nach kennt der deutsche Gesetzgeber drei unterschiedliche Rechtsarten, welche im Kontext der Rücknahme des Artikels seitens des Käufers von Bedeutung sind: das Rückgaberecht sowie auch das Widerrufsrecht nebst dem Umtauschrecht. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Rechtsarten, welche jedoch nicht immer zur Anwendung kommen können. Der Ort, an dem der Kunde den Artikel erworben hat, ist entscheidend. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet dabei dem reinen Grundsatz nach zwischen dem sogenannten stationären Einkauf und dem Online-Einkauf.

Wichtige Unterschiede zwischen stationärem und Online-Handel

Es hat sich in dem öffentlichen Meinungsbild der Gedanke verfestigt, dass bei einem stationären Einkauf in einem Laden der Händler die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme der Ware hat. Dieser Gedankengang erscheint auch logisch, da aus kundenfreundlichen Gesichtspunkten die Warenrücknahme eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Obgleich viele Händler die Rückgabe der Waren akzeptieren, so kennt der deutsche Gesetzgeber bei dem stationären Einkauf grundsätzlich keine Rücknahmepflicht für Händler. Dementsprechend hat der Händler auch nicht die Verpflichtung dazu, die Ware von dem Kunden nach einem Einkauf wieder zurückzunehmen oder dem Kunden ein Umtauschrecht einzuräumen.

Kulanzleistung: Umtausch nicht bei allen Waren möglich

In der gängigen Praxis jedoch räumen zahlreiche Händler ihren Kunden dieses Recht ein. Hierbei handelt es sich jedoch ausdrücklich um eine Kulanzleistung des Händlers. Diese Kulanzhaltung dient letztlich der Kundenfreundlichkeit. Zumeist gilt diese Kulanzleistung jedoch lediglich für eine ausgesuchte Bandbreite an Waren. Der Kunde kann dies in der gängigen Praxis daran erkennen, dass der Händler auf Schildern oder in Prospekten bei den ausgesuchten Waren mit einer Umtauschmöglichkeit des Kunden wirbt. In der gängigen Praxis jedoch gilt für gewisse Waren wie frische Lebensmittel, Blumen oder auch Kosmetika nebst Schmuck und CDs / DVDs, bei denen das Siegel bereits gebrochen wurde, sowie auch Maßanfertigungen ein Umtauschausschluss. Gleichermaßen verhält es sich mit Waren, die zum Zeitpunkt des Einkaufs bereits Gebrauchsspuren aufweisen. Sofern diese Waren keine grundlegenden Mängel aufweisen oder durch einen Defekt unbrauchbar geworden sind, besteht für den Kunden gegenüber dem Händler kein Anspruch auf einen Umtausch bzw. eine Rücknahme der Ware.

Online-Shopping: Kunden haben gesetzliches Widerrufsrecht

Bei dem Online-Einkauf stellt sich der Sachverhalt anders dar. Sollte ein Kunde bei einem Online-Händler eine Neuware erworben haben, so kommen die gesetzlichen Regelungen des Fernabsatzgeschäfts zum Tragen. Dem Kunden steht in derartigen Fällen ausdrücklich das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht zu. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die §§ 312 g Abs. 1 sowie 355 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Rechtsgrundlagen und Fristen

Dem reinen Grundsatz nach bildet das BGB die rechtliche Grundlage für jeden Einkauf. Zwischen dem Käufer und dem Verkäufer kommt ein Kaufvertrag zustande, dessen rechtliche Rahmenbedingungen durch den § 433 BGB geregelt sind. Der Gesetzgeber sagt eindeutig, dass bei einem stationären Kauf dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Der Grund für diese Haltung liegt in dem Umstand, dass der Käufer in dem Geschäft des Händlers vor dem Kauf die Gelegenheit zur Prüfung der Ware hat. Als Käufer kann die Ware dementsprechend sehr genau angeschaut und auch angefasst werden, um sich auf diese Weise einen Eindruck von der Beschaffenheit sowie auch Qualität der Ware zu erhalten. Dem Käufer bei einem stationären Einkauf räumt der Gesetzgeber ausdrücklich auch das Umtauschrecht nicht ein. Auch hier findet sich die Begründung für diese Haltung wieder in der Möglichkeit des Kunden, die Ware vor dem Einkauf sehr genau zu prüfen. Die Umtauschmöglichkeit ist somit lediglich dann vorhanden, wenn der Händler dem Kunden dieses Recht aus Kulanzgründen einräumt.

Im Vergleich zu dem stationären Einkauf besitzt ein Online-Einkäufer deutlich mehr Rechte!

Widerrufsrecht und Umtausch beim Online-Kauf

Sollte der Käufer die Ware jedoch im Internet im Zuge eines Online-Handels erwerben, so besteht die Möglichkeit zur vorherigen Prüfung der Warenbeschaffenheit sowie auch Warenqualität nicht. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Recht auf Rückgabe der Ware gibt auch das Recht auf den Widerruf des Vertrages sowie unter Umständen die Umtauschmöglichkeit. Durch das Widerrufsrecht wird dem Käufer ermöglicht, den Kaufvertrag ohne die Angabe eines Grundes rückgängig zu machen. Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht muss jedoch ausdrücklich die gesetzliche Frist beachtet werden. Im Kontext der Möglichkeit des Umtausches muss deutlich unterstrichen werden, dass es sich nicht um eine gesetzlich verankerte Regelung handelt. Vielmehr handelt es sich hierbei stets um eine Kulanzleistung von dem Verkäufer.

Sowohl für stationäre Einkäufe als auch für Online-Käufe gilt, dass der Käufer sich zuvor sehr genau über die bei dem Händler vorherrschenden Rückgabebedingungen informieren sollte. Die AGB des Händlers spielen hierbei eine sehr große Rolle.

Widerrufsfrist beim Online-Kauf: Wichtige Details zur Rückgabe

Bei einem Online-Einkauf gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Kunde die Möglichkeit, den Kauf letztlich vollständig wieder zurück abzuwickeln. Diese Widerrufsfrist gem. § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB startet mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Händler die Ware erhalten hat. Die Frist beginnt also mit dem Zeitpunkt, an dem der Käufer das Produkt in seinen Händen hält. Da viele Waren mittlerweile durch externe Transportdienstleister abgewickelt werden, ist es in der gängigen Praxis nicht unüblich, dass ein Käufer von dem Zusteller nicht persönlich angetroffen wird. Der Käufer findet dann eine Mitteilungskarte in seinem Briefkasten, dass das Paket am Folgetag bei einer Abholstation in Empfang genommen werden kann. Nicht selten ist es auch so, dass Pakete bei Nachbarn abgegeben wird. Das Datum der Karte ist jedoch für die Widerrufsfrist irrelevant, da die Frist noch nicht gestartet ist.

Widerrufsrechtverlängerung bei fehlender Information

Eine Sonderregelung im Zusammenhang mit einer Bestellung gilt, wenn der Händler den Kunden überhaupt nicht oder nur unvollständig über das Widerrufsrecht informiert hat. In derartigen Fällen verlängert sich das Widerrufsrecht des Kunden auf einen Zeitraum von zwölf Monaten zzgl. der ohnehin schon vorhandenen 14 Tage. Auch hierbei gilt gem. § 356 Abs. 3 BGB der Warenerhalt als Startzeitpunkt für die Frist.

Bedingungen für das Rückgaberecht: Voraussetzungen und Ausnahmen

Eine Bedingung für das Rückgaberecht ist, dass der Käufer die Ware nicht abgenutzt hat. Natürlich hat ein Käufer jedoch das Recht darauf, die Ware nach dem Erhalt zu testen. Sollte im Zuge eines Tests sich als ungeeignet für den Gebrauchszweck erweisen, so kann der Käufer den Kauf entweder widerrufen oder alternativ dazu eine Mängelrüge gegen den Händler erheben. Die Mängelrüge ist dann geeignet, wenn der Käufer den Kauf an sich nicht rückgängig machen möchte oder wenn die gesetzliche Widerrufsfrist schon abgelaufen ist. Der Händler ist dafür verantwortlich, dass bei der Ware kein Sachmangel vorliegt.

Das reine Nichtgefallen der Ware stellt keinen Sachmangel dar. Dementsprechend kann der Käufer alleinig aus diesem Umstand heraus den Kauf auch nicht rückgängig machen.

Digitalprodukte: Software-Updates sind nun Sachmangel ab 2022

Eine Ausnahme im Zusammenhang mit dem Sachmangel gibt es bei den sogenannten Digitalprodukten, zu denen Smartphones oder auch Tablets etc. gezählt werden. Mit dem 01.01.2022 hat der Gesetzgeber die Richtlinien für einen Sachmangel dahin gehend erweitert, dass die Einstellung von Software-Updates seitens des Anbieters als Sachmangel zählt. Es gibt jedoch aktuell noch keine einheitliche gesetzliche Regelung, für welchen Zeitraum Unternehmen Software-Updates anbieten müssen.

Ablauf des Rückgabe- oder Umtauschprozesses

Möchte ein Käufer den Kauf widerrufen, so muss diese Absicht gegenüber dem Verkäufer eindeutig erklärt werden. Der reine Rückversand der Ware binnen des Zeitraums von 14 Tagen ist als Widerrufserklärung nicht ausreichend. Der Widerruf sollte dementsprechend in schriftlicher Form erklärt werden. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.03.2016 Aktenzeichen VIII ZR 146/15) ist ein Käufer auch dazu berechtigt, den Kauf aufgrund eines günstigeren Angebots bei einem anderen Anbieter zu widerrufen.

Rücksendung innerhalb von 14 Tagen bei Widerruf

Die Ware muss zwingend binnen eines Zeitraums von 14 Tagen nach dem erklärten Widerruf an den Verkäufer zurückgesandt werden. Hierfür empfiehlt sich ausdrücklich der versicherte Versand aus Beweisgründen, da der Stichtag für die Frist das Datum der Paketannahme bei der Post darstellt. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, mit dem Rückversand so lange zu warten, bis der Händler den Kaufpreis zurückerstattet hat. Ein Verkäufer hat das ausdrückliche Recht, gem. § 357 Abs. 4 BGB mit der Rückzahlung so lange zu warten, bis der Rückversand durch den Käufer nachgewiesen wurde. Die Kosten für die Rücksendung der Ware muss von dem Käufer getragen werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Verkäufer dem Käufer gegenüber die Übernahme der Rücksendekosten erklärt hat.

Praktische Tipps für Käufer und Verkäufer

Käufer und Verkäufer sollten im Zuge des Kaufgeschäfts auf jeden Fall Wert auf Transparenz legen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte ein Käufer sich im Hinblick auf das Widerrufsrecht nicht sicher sein, so kann der Verkäufer im Vorfeld kontaktiert werden. Der Verkäufer sollte darauf achten, dass die eigenen AGB transparent für den Käufer dargestellt werden. Auch die Belehrung des Widerrufs ist grundlegend wichtig.

Fazit

Zwischen dem stationären und dem Online-Einkauf bestehen deutliche Unterschiede, insbesondere in Bezug auf das Rückgaberecht. Während Käufer im stationären Handel in der Regel nur ein eingeschränktes Recht auf Rückgabe haben, genießen Online-Käufer in Deutschland ein erweitertes Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.

Dieses Rückgaberecht ermöglicht es dem Käufer, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden und sein Geld zurückerstattet zu bekommen. Anders als im stationären Handel ist das Rückgaberecht im Online-Handel gesetzlich geregelt und kann nicht durch AGBs eingeschränkt werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem erweiterten Widerrufsrecht, wie z.B. bei Waren, die speziell nach Kundenwunsch angefertigt wurden oder bei Lebensmitteln. Es ist daher ratsam, vor dem Online-Kauf die Rückgabebedingungen des jeweiligen Händlers zu prüfen.

Insgesamt bietet das erweiterte Rückgaberecht im Online-Handel den Käufern in Deutschland eine höhere Sicherheit beim Einkaufen und trägt zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei.

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