Skip to content

Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag – spätere Sachmängelbehebung

Ein Porschefahrer aus dem Kreis Reutlingen wollte eine Rückfahrkamera nachrüsten und kaufte dafür eine Schnittstelle in einem Online-Forum. Doch die Installation misslang, der Bildschirm blieb schwarz und der Streit landete schließlich vor Gericht. Obwohl ein Gutachter die Kamera schließlich zum Laufen brachte, muss der Käufer nun die Prozesskosten von über 2.900 Euro tragen, da er zwischenzeitlich vom Kauf zurückgetreten war.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bad Urach
  • Datum: 14.03.2024
  • Aktenzeichen: 1 C 263/21
  • Verfahrensart: Zivilverfahren zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines Porsche Cayman GT 4, der eine Schnittstelle für eine Rückfahrkamera von einem Privatverkäufer erwarb. Der Kläger argumentiert, dass die vom Beklagten eingebaute Schnittstelle nicht funktionierte und fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da der Beklagte seiner Verpflichtung zur funktionsgerechten Montage nicht nachgekommen sei.
  • Beklagter: Privatverkäufer, der dem Kläger eine Schnittstelle verkauft und eingebaut hat. Der Beklagte behauptet, die Schnittstelle sei korrekt eingebaut worden und der Kläger hätte die erforderlichen Einstellungen selbst vornehmen müssen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger kaufte und ließ von einem Bekannten eine Schnittstelle für das Infotainmentsystem eines Porsche einbauen, um eine Rückfahrkamera daran anzuschließen. Diese funktionierte nicht, da die Schalter an der Schnittstelle falsch eingestellt waren. Der Kläger verlangte Nachbesserung oder Rückabwicklung des Vertrags.
  • Kern des Rechtsstreits: Hauptfrage war, ob der Beklagte die Montageverpflichtung korrekt erfüllt hatte und ob der Kläger daher zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigt war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
  • Begründung: Obwohl die Klage des Klägers in der Sache begründet war – weil die richtige Montage nicht erfolgt war –, hatte die nachträgliche Korrektur durch den Sachverständigen keinen Einfluss auf den ursprünglichen Mangel bei Gefahrübergang. Die Erledigungserklärung des Klägers wurde nicht anerkannt, da der Mangel während des Prozesses beseitigt wurde, was die Rückgewährpflichten nicht beeinflusste.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten für das Verfahren. Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine nachträgliche Funktionsherstellung der Kaufsache während des Prozesses nicht zur Erledigung des Rückgewährschuldverhältnisses führt.

Rücktritt vom Fahrzeugkauf: Rechte bei Mängeln und wichtige Fristen beachten

Der Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag ist ein wichtiges Thema im Kaufrecht, insbesondere wenn es um Mängel geht. Käufer haben gemäß dem Sachmängelrecht bestimmte Gewährleistungsansprüche, die ihnen das Recht einräumen, den Kaufvertrag anzufechten oder zurückzutreten, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist. Dabei ist das Rücktrittsrecht nicht uneingeschränkt, denn oftmals gibt es die Möglichkeit, Mängel zu beheben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Im Rahmen der Abwicklung eines Fahrzeugkaufs muss auch die Fristsetzung zur Mängelansprache beachtet werden. Käufer sollten sich genau informieren, welche Rechte sie im Falle eines Fahrzeugmangels haben und unter welchen Bedingungen ein Neuwagenrücktritt oder ein Widerruf des Fahrzeugkaufs möglich ist. Ein aktueller Fall verdeutlicht, wie sich diese rechtlichen Aspekte auf praxisnahe Situationen auswirken können.

Der Fall vor Gericht


Rückgekaufte Porsche-Schnittstelle führt zu Rechtsstreit am AG Bad Urach

Porsche Cayman GT 4 auf Parkplatz während Rückfahrkamera-Installation.
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem technisch geprägten Fall stritt ein Porsche-Besitzer mit einem Verkäufer aus einem Porscheforum um die Funktionsfähigkeit einer Schnittstelle für eine Rückfahrkamera. Der Streit endete vor dem Amtsgericht Bad Urach, das nun die Klage des Käufers abwies.

Kauf und Installation der Rückfahrkamera-Schnittstelle

Der Besitzer eines Porsche Cayman GT 4 mit verbautem PCM 3.1 Infotainmentsystem suchte in einem Porscheforum nach einer Lösung, um eine Rückfahrkamera nachzurüsten. Ein Forum-Mitglied bot ihm für 814 Euro eine passende Schnittstelle samt Installation an. Am 11. Oktober 2020 trafen sich die Parteien auf einem Parkplatz in H., wo der Verkäufer die Schnittstelle einbaute. Eine direkte Funktionsprüfung war nicht möglich, da die Kamera noch nicht vor Ort war.

Technische Probleme und gescheiterte Nachbesserungsversuche

Bei der späteren Installation der Kamera zeigte sich, dass kein Bild auf dem Monitor des Infotainmentsystems erschien. Der Verkäufer versuchte zunächst, dem Käufer per Chat Hilfestellung zu geben und empfahl verschiedene Einstellungsänderungen. Als diese nicht zum Erfolg führten, bot er am 12. Mai 2021 an, die Schnittstelle gegen Erstattung von 450 Euro zurückzunehmen. Der Käufer forderte dagegen die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags über 814 Euro.

Sachverständigengutachten bringt Klarheit

Im Verlauf des Prozesses ordnete das Gericht eine sachverständige Prüfung der Schnittstelle an. Der Sachverständige stellte fest, dass die Schnittstelle über acht Schalter verfügte, die alle auf „off“ standen. Nach korrekter Einstellung der Schalter funktionierte die Bildübertragung auf den Monitor des Infotainmentsystems einwandfrei.

Rechtliche Bewertung des Amtsgerichts

Das Gericht stufte den Vertrag als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung ein. Der Verkäufer hatte seine Montageverpflichtung nicht erfüllt, da er die Schalter an der Schnittstelle falsch eingestellt hatte. Dies begründete einen Mangel bei Gefahrübergang. Nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen war der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

Die spätere Funktionsherstellung durch den Sachverständigen änderte nach Ansicht des Gerichts nichts an der Berechtigung des ursprünglichen Rücktritts. Der einmal erklärte Rücktritt sei unwiderruflich und wandle den Kaufvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Die nachträgliche Mangelbeseitigung führe nicht dazu, dass der ursprüngliche Kaufvertrag wieder auflebe.

Das Gericht wies die Klage ab, da der Käufer nach der Mangelbeseitigung durch den Sachverständigen eine Erledigung der Hauptsache erklärt hatte. Die Prozesskosten von über 2.900 Euro, einschließlich der Sachverständigenkosten von 2.228,30 Euro, muss der Kläger tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Ein einmal erklärter Rücktritt vom Kaufvertrag ist unwiderruflich und kann auch dann nicht rückgängig gemacht werden, wenn der ursprüngliche Mangel später behoben wird. Die nachträgliche Mangelbeseitigung führt nicht dazu, dass der ursprüngliche Kaufvertrag wieder auflebt. Wer vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, muss sich gut überlegen, ob er diesen Schritt wirklich gehen will – denn ein Zurück gibt es dann nicht mehr.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Käufer mit einer mangelhaften Ware konfrontiert sind, sollten Sie sehr sorgfältig abwägen, ob Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Nachbesserung verlangen. Entscheiden Sie sich für den Rücktritt, können Sie diese Entscheidung später nicht mehr ändern – selbst wenn der Mangel behoben werden könnte. Bevor Sie einen Rücktritt erklären, prüfen Sie daher genau, ob Sie die Ware nicht doch behalten möchten, falls der Mangel beseitigt werden kann. Bedenken Sie auch die möglichen Prozesskosten – im vorliegenden Fall musste der Käufer über 2.900 Euro zahlen, obwohl es ursprünglich nur um einen Streitwert von 814 Euro ging.


Benötigen Sie Hilfe?

Rechtliche Entscheidungen beim Kaufvertrag haben oft weitreichende Konsequenzen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen mit ihren jeweiligen Folgen auf. Vermeiden Sie kostspielige Fehler – lassen Sie uns gemeinsam die für Sie optimale Strategie entwickeln. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln möglich?

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln ist möglich, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind:

Vorliegen eines erheblichen Mangels

Ein erheblicher Mangel an der Kaufsache muss vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Als Faustregel gilt: Ein Mangel ist erheblich, wenn die Kosten zur Mängelbeseitigung etwa 5% des Kaufpreises übersteigen.

Erfolglose Nacherfüllung

Vor einem Rücktritt muss dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden. Sie müssen dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache setzen. Erst wenn diese Frist erfolglos abgelaufen ist oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Ausnahmen von der Nacherfüllungspflicht

In bestimmten Fällen können Sie auch ohne vorherige Fristsetzung zurücktreten, etwa wenn:

  • Der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert
  • Die Nacherfüllung für Sie unzumutbar ist
  • Die Nacherfüllung bereits zweimal fehlgeschlagen ist

Frist zur Geltendmachung

Beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Geltendmachung von Mängelrechten. Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt sein.

Rücktrittserklärung

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie den Rücktritt gegenüber dem Verkäufer eindeutig erklären. Eine schriftliche Erklärung ist zu Beweiszwecken empfehlenswert.

Folgen des Rücktritts

Nach einem wirksamen Rücktritt entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis. Das bedeutet, Sie müssen die Kaufsache zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis zurück. Allerdings kann der Verkäufer einen angemessenen Nutzungsersatz für die Zeit verlangen, in der Sie die Sache genutzt haben.

Wenn Sie einen Mangel an einer gekauften Sache feststellen, sollten Sie diesen umgehend dem Verkäufer anzeigen und ihm zunächst die Chance zur Nacherfüllung geben. Erst wenn diese scheitert oder unzumutbar ist, können Sie den Rücktritt in Betracht ziehen.


Zurück zur FAQ Übersicht

Welche Folgen hat ein wirksam erklärter Rücktritt vom Kaufvertrag?

Ein wirksam erklärter Rücktritt führt zu einem gesetzlichen Rückabwicklungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Der ursprüngliche Kaufvertrag wird nicht aufgehoben, sondern in seinem Inhalt umgewandelt.

Gegenseitige Rückgewährpflichten

Die Vertragsparteien müssen sich Zug um Zug die empfangenen Leistungen zurückgewähren. Wenn Sie als Käufer vom Vertrag zurückgetreten sind, müssen Sie die Kaufsache zurückgeben. Im Gegenzug muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten.

Besonderheiten bei der Rückabwicklung

Bei der Rückabwicklung gelten besondere Regelungen für die praktische Durchführung:

Der Verkäufer muss die Kosten der Rücksendung tragen. Eine Rückzahlung in Form eines Gutscheins müssen Sie als Käufer nicht akzeptieren.

Schadensersatzansprüche

Neben dem Rücktritt können Sie zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen durch die mangelhafte Lieferung oder verspätete Lieferung ein Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise entgangener Gewinn oder Leihgebühren für einen notwendigen Ersatz sein.


Zurück zur FAQ Übersicht

Welche Kosten können bei einem Rechtsstreit über Gewährleistungsrechte entstehen?

Bei einem Rechtsstreit über Gewährleistungsrechte entstehen verschiedene Kostenarten, die sich nach dem Streitwert der Sache richten. Der Streitwert entspricht dabei dem materiellen Wert des Streitgegenstands, bei Gewährleistungsfällen also meist dem Kaufpreis der mangelhaften Ware.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich aus den Gerichtsgebühren und den gerichtlichen Auslagen zusammen. Im Normalfall fallen drei volle Gebühren an – eine für die Durchführung des Verfahrens und zwei für das Urteil. Diese Gebühren müssen Sie zu Beginn des Verfahrens als Vorschuss bei der Gerichtskasse einzahlen.

Anwaltskosten

Die Anwaltsvergütung richtet sich ebenfalls nach dem Streitwert. Wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind, fallen die Kosten doppelt an. Die Anwaltskosten sind in der Regel höher als die Gerichtsgebühren.

Sachverständigenkosten

Besonders bei technischen Mängeln können die Honorare gerichtlich bestellter Sachverständiger einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Die Stundensätze für Sachverständige sind gesetzlich geregelt und können bis zu 125 Euro betragen.

Kostenverteilung

Die Partei, die den Prozess verliert, muss grundsätzlich sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Dies umfasst sowohl die eigenen Kosten als auch die der Gegenseite. Bei einem teilweisen Obsiegen werden die Kosten entsprechend dem Grad des Obsiegens und Unterliegens aufgeteilt.

Kostenschutz

Eine Rechtsschutzversicherung kann die finanziellen Risiken eines Gewährleistungsprozesses abdecken. Sie übernimmt im Versicherungsfall die Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Kosten für Sachverständige – auch wenn Sie den Prozess verlieren sollten.

Wenn Sie einen Mangel an einer Ware feststellen, sollten Sie zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies kann helfen, einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden. Seit dem 1. Januar 2022 gilt bei neu gekauften Waren eine einjährige Beweislastumkehr zugunsten der Käufer. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht vorlag.


Zurück zur FAQ Übersicht

Was passiert, wenn der Mangel während des Rechtsstreits behoben wird?

Eine nachträgliche Mängelbeseitigung ohne Ihre Zustimmung hat keinen Einfluss auf Ihr Recht zur Ersatzlieferung. Wenn Sie als Käufer die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung gewählt haben, können Sie an dieser Wahl festhalten, auch wenn der Verkäufer den Mangel später ohne Ihr Einverständnis behoben hat.

Bedeutung für den laufenden Rechtsstreit

Der Verkäufer kann Ihre gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. In diesem Fall muss das Gericht eine umfassende Interessenabwägung vornehmen und alle maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigen.

Einschränkungen des Verkäufers

Selbst wenn der Verkäufer behauptet, den Mangel während des Rechtsstreits beseitigt zu haben, ist dies für Ihre Rechtsposition unerheblich. Der Verkäufer kann Sie nicht durch eine eigenmächtige Nachbesserung zur Annahme dieser Nacherfüllungsart zwingen.

Voraussetzungen für die Nacherfüllung

Wenn Sie eine bestimmte Art der Nacherfüllung gewählt haben, muss der Verkäufer diese Form der Nacherfüllung respektieren. Eine nachträgliche Mängelbeseitigung ohne Ihre Einwilligung kann Ihre getroffene Wahl nicht aufheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Nachbesserung im Rahmen einer routinemäßigen Inspektion oder ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgt ist.


Zurück zur FAQ Übersicht

Wie muss ein Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden?

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag muss eindeutig und unmissverständlich gegenüber dem Verkäufer erklärt werden. Das Wort „Rücktritt“ selbst muss dabei nicht zwingend verwendet werden – es genügt, wenn Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie die Rückabwicklung des Vertrags wünschen.

Form der Rücktrittserklärung

Die Rücktrittserklärung kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie die Erklärung jedoch schriftlich verfassen und den Zugang beim Verkäufer dokumentieren.

Inhalt der Erklärung

In der Rücktrittserklärung sollten Sie deutlich machen, dass Sie:

  • die Erfüllung des Kaufvertrages nicht mehr wünschen
  • die Rückabwicklung des Vertrages verlangen
  • das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben möchten

Zeitpunkt der Erklärung

Vor der Rücktrittserklärung müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Diese Frist beträgt in der Regel mindestens 14 Tage. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können Sie den Rücktritt wirksam erklären.

Dokumentation und Beweissicherung

Um später nachweisen zu können, dass die Rücktrittserklärung dem Verkäufer zugegangen ist, empfiehlt es sich:

  • die Erklärung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden
  • sich den Empfang mit Datum quittieren zu lassen
  • eine Kopie der Erklärung aufzubewahren

Bei einem Fahrzeugkauf ist zu beachten, dass der Rücktritt auch dann noch möglich ist, wenn der Mangel vor der Rücktrittserklärung bereits behoben wurde. Die Rücktrittserklärung muss jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen – bei Neuwagen beträgt diese 24 Monate, bei Gebrauchtwagen in der Regel 12 Monate.


Zurück zur FAQ Übersicht


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Sachmängelrecht

Die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit fehlerhaften oder mangelhaften Produkten beim Kauf, verankert in §§ 434 ff. BGB. Es gewährt dem Käufer bestimmte Rechte, wenn die gekaufte Sache nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Der Käufer kann zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Scheitert dies, darf er vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Beispiel: Ein gekauftes Auto hat einen versteckten Motorschaden – der Käufer kann Reparatur verlangen oder bei Erfolglosigkeit vom Kauf zurücktreten.


Zurück zur Glossar Übersicht

Rückgewährschuldverhältnis

Ein rechtliches Verhältnis, das nach einem wirksamen Rücktritt vom Vertrag entsteht (§ 346 BGB). Die Parteien müssen die erhaltenen Leistungen zurückgeben – der Verkäufer den Kaufpreis, der Käufer die Ware. Zusätzlich sind gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Der ursprüngliche Kaufvertrag wird in eine Pflicht zur gegenseitigen Rückabwicklung umgewandelt. Beispiel: Nach Rücktritt vom Autokauf muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen, der Käufer das Auto zurückgeben.


Zurück zur Glossar Übersicht

Gefahrübergang

Der Zeitpunkt, ab dem der Käufer das Risiko für Beschädigung oder Verlust der Kaufsache trägt (§ 446 BGB). Bei Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über. Mängel, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen, fallen in die Gewährleistung des Verkäufers. Spätere Schäden trägt der Käufer selbst. Beispiel: War die Kamera-Schnittstelle bereits bei Übergabe falsch eingestellt, haftet der Verkäufer; ein späterer Defekt durch falsche Handhabung geht zu Lasten des Käufers.


Zurück zur Glossar Übersicht

Erledigung der Hauptsache

Eine prozessuale Erklärung, mit der ein Kläger anerkennt, dass sein ursprüngliches Klageziel durch spätere Ereignisse erreicht wurde (§ 91a ZPO). Die Klage wird damit gegenstandslos, das Gericht entscheidet nur noch über die Kosten. Im Beispielfall erklärte der Kläger die Hauptsache für erledigt, nachdem die Kamera funktionierte – musste aber trotzdem die Prozesskosten tragen, da sein ursprünglicher Rücktritt wirksam blieb.

Zurück zur Glossar Übersicht


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 433 BGB (Pflichten aus dem Kaufvertrag): Dieser Paragraph regelt die grundlegenden Pflichten der Parteien aus einem Kaufvertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu verschaffen und gleichzeitig die Sache frei von Mängeln zu übergeben. Im vorliegenden Fall wird über die Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Beklagten gestritten, da die gelieferte Schnittstelle nicht wie vereinbart funktionierte.
  • § 440 BGB (Besondere Rechte des Käufers bei Mängeln): Gemäß diesem Paragraphen hat der Käufer besondere Rechte, wenn die gelieferte Ware Mängel aufweist. Der Kläger fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags, weil die Schnittstelle nicht die vereinbarte Funktion erfüllte. Dies stellt einen Mangel dar, der dem Kläger das Recht auf Rückgabe und Rückzahlung des Kaufpreises einräumt.
  • § 281 BGB (Schadensersatz statt Leistung): Dieser Paragraph sieht vor, dass ein Käufer, der eine mangelhafte Leistung erhält, Schadensersatz verlangen kann, wenn der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht nachbessert. Der Kläger hat dem Beklagten Fristen zur Nachbesserung gesetzt. Da die Nachbesserung nicht erfolgreich war, könnte er Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, was allerdings nicht zur Klage geführt hat.
  • § 346 BGB (Rücktritt vom Vertrag): Hier sind die Folgen eines Rücktritts vom Vertrag geregelt, insbesondere die Rückabwicklung. Der Kläger strebt die Rückabwicklung des Kaufvertrags an und hat die Rückgabe der gelieferten Schnittstelle verlangt. Die Rückabwicklung ist im vorliegenden Fall relevant, da der Kläger eine mangelhafte Leistung erhalten hat.
  • § 255 BGB (Mangelhafte Leistung): Diese Vorschrift behandelt die Mängelhaftung bei Kaufverträgen. Im vorliegenden Fall wurde durch das Sachverständigengutachten festgestellt, dass trotz Mängeln an der gelieferten Schnittstelle eine Funktionalität hergestellt werden konnte. Der Zusammenhang zur Klage ist entscheidend, da der Kläger eben die Rückabwicklung verlangt, weil er von einem Mangel ausgeht.

Das vorliegende Urteil

AG Bad Urach – Az.: 1 C 263/21 – Urteil vom 14.03.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Ersteinschätzung anfragen: Person tippt auf Smartphone für digitale Anwalts-Ersthilfe.

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben