Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf: Käuferrechte bei Mängeln gefragt
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche konkreten Rechte habe ich als Käufer bei einem mangelhaften Gebrauchtwagen?
- In welchen Fällen kann ich vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten?
- Wie viele Reparaturversuche muss ich dem Verkäufer einräumen?
- Welche Fristen muss ich beim Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf beachten?
- Was kann ich tun, wenn der Verkäufer die Rückabwicklung verweigert?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Würzburg
- Datum: 06.03.2018
- Aktenzeichen: 14 O 1592/17
- Verfahrensart: Zivilprozess über Rücktritt vom Kaufvertrag
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Erwerber eines Gebrauchtwagens, der ein Rücktrittsrecht geltend macht aufgrund mehrfacher Mängel am Fahrzeug (insbesondere das Verdeck), die trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht vollständig behoben wurden.
- Beklagte: Eine Gebrauchtwagenhändlerin, die den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnt, und argumentiert, dass die Mängel unterschiedliche Teile betreffen und als Verschleißerscheinungen zu werten seien.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger kaufte am 16.11.2016 einen Opel Astra Cabriolet mit einer Laufleistung von 127.000 km für 5.300,00 €. Wiederholte Funktionsmängel am Verdeck führten zu mehreren erfolglosen Reparaturversuchen. Der Kläger erklärte schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob trotz der unternommenen Nachbesserungen ein wiederholt auftretender Mangel vorliegt, der den Kläger zum Rücktritt berechtigt, und ob die Beklagte die Haftung mit Verweis auf mutmaßliche Verschleißerscheinungen ablehnen kann.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, 5.300,00 € nebst Zinsen an den Kläger zu zahlen, Zug um Zug gegen die Rückgabe des Fahrzeugs. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Begründung: Das Gericht sah das Recht des Klägers zum Rücktritt als gegeben an, da die Beklagte die Mängel trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht endgültig beseitigt hatte. Die Mängelbehebung hätte umfassender ausfallen müssen. Zudem wertete das Gericht das hartnäckige Nichtfunktionieren des Verdecks als erheblichen Mangel, was die Argumentation der Beklagten hinsichtlich Verschleißerscheinungen untermaß.
- Folgen: Der Kläger erhält den Kaufpreis zurück und gibt das Fahrzeug zurück. Die Entscheidung betont, dass Käufer auch bei gebrauchten Fahrzeugen eine grundsätzliche Mangelfreiheit erwarten dürfen, und Verkäufer bei nicht erfolgreicher Nachbesserung Mängel umfassend adressieren müssen. Die Beklagte trägt die gesamten Verfahrenskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung der Beklagten.
Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf: Käuferrechte bei Mängeln gefragt
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens können unerwartete Herausforderungen auf Käufer zukommen, insbesondere wenn es um Mängel an der Ware geht. Ein häufiges Problem sind insbesondere Mängel am Cabrioverdeck, die oft erst nach dem Kauf offenbar werden. In solchen Fällen greifen die rechtlichen Grundlagen der Gewährleistung, die Verbrauchern in Deutschland umfassende Rechte einräumen.
Wer mit einem mangelhaften Fahrzeug konfrontiert wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies wirft zahlreiche Fragen auf: Was sind die Käuferrechte im Rahmen des Kaufrechts? Welche Schritte sind notwendig, um eine Mängelrüge wirksam einzureichen? Um diese Aspekte zu klären, wird im Folgenden ein konkreter Fall beleuchtet, der sich mit dem Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag befasst.
Der Fall vor Gericht
Defektes Cabrio-Verdeck führt zu erfolgreichem Kaufvertragsrücktritt

Ein Gebrauchtwagenhändler muss den vollen Kaufpreis von 5.300 Euro für ein Opel Astra Cabriolet zurückerstatten, nachdem vier Reparaturversuche am defekten Verdeck scheiterten. Das Landgericht Würzburg gab der Klage des Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags in vollem Umfang statt.
Chronologie der gescheiterten Reparaturversuche
Der Kläger erwarb das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 127.000 Kilometern im November 2016. Bereits im Frühjahr 2017 traten erste Probleme mit dem Verdeck auf. In den folgenden Monaten veranlasste die Beklagte insgesamt drei Reparaturen in verschiedenen Werkstätten. Zunächst wurden Defekte in den Antrieben behoben, später musste zweimal ein fehlerhafter Kabelsatz erneuert werden. Bei einer vierten Überprüfung äußerten die Mechaniker die Vermutung eines defekten Steuergeräts.
Gescheiterte Einigung und Rücktritt
Der Ehemann der Beklagten bot zunächst an, aus Kulanz ein passendes Steuergerät zu beschaffen und einbauen zu lassen. Der Käufer erklärte sich sogar bereit, sich mit 80 Euro an den Kosten zu beteiligen. Diese Lösung wurde jedoch nicht umgesetzt. Als der Käufer daraufhin mit Schreiben vom 4. August 2017 eine letzte Frist zur Nachbesserung bis zum 16. August setzte, wies die Beklagte jegliche Ansprüche zurück und berief sich auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist. Der Käufer erklärte daraufhin seinen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Klare Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Würzburg bestätigte die Wirksamkeit des Rücktritts. Die Richter stellten klar, dass es für die rechtliche Beurteilung nicht auf die einzelnen technischen Ursachen der Defekte ankomme, sondern auf die Funktionsbeeinträchtigung als Ganzes. Die wiederholten Probleme mit dem Verdeck-Mechanismus reichten als Mangel aus. Eine vierte Nachbesserung sei dem Käufer nicht mehr zuzumuten gewesen.
Die Beklagte konnte sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass es sich möglicherweise um Verschleißerscheinungen handle. Das Gericht betonte, dass bei einem Cabriolet die uneingeschränkte Nutzbarkeit des zurückklappbaren Verdecks erwartet werden dürfe, da dieser Fahrzeugtyp gerade wegen dieser Funktion erworben werde. Die Funktionsfähigkeit des Verdecks sei kein untergeordneter Aspekt der Fahrzeugnutzung.
Vollständige Rückabwicklung angeordnet
Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung des vollen Kaufpreises von 5.300 Euro zuzüglich Zinsen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Beklagte muss zudem die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stärkt die Position von Gebrauchtwagenkäufern bei wiederkehrenden Mängeln. Auch wenn verschiedene Bauteile eines zusammenhängenden Systems (hier: Verdeck) betroffen sind, berechtigen mehrfache erfolglose Reparaturversuche zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Die sechsmonatige Gewährleistungsfrist beginnt bei jedem Nachbesserungsversuch neu. Eine pauschale Ablehnung weiterer Nachbesserungen durch den Händler rechtfertigt den sofortigen Rücktritt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Gebrauchtwagenkäufer haben Sie das Recht, auch nach mehreren Reparaturversuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn ein Problem nicht dauerhaft behoben werden kann – selbst wenn verschiedene Teile eines Systems betroffen sind. Sie müssen sich nicht mit der Aussage zufriedengeben, die Gewährleistung sei nach 6 Monaten abgelaufen, wenn zwischenzeitlich Reparaturen stattgefunden haben. Wenn der Händler weitere Nachbesserungen grundlos verweigert, können Sie sofort vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Reparaturversuche sorgfältig und setzen Sie dem Händler eine angemessene letzte Frist zur Nachbesserung, bevor Sie zurücktreten.
Ihr Recht bei Fahrzeugmängeln
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, seine Rechte als Käufer zu kennen und konsequent durchzusetzen. Gerade bei komplexen technischen Problemen wie einem defekten Cabrio-Verdeck ist es oft schwierig, die Sachlage zu beurteilen und die richtigen Schritte einzuleiten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen und Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Sichern Sie sich im Streitfall professionelle Hilfe und lassen Sie Ihre Situation rechtlich prüfen, um die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche konkreten Rechte habe ich als Käufer bei einem mangelhaften Gebrauchtwagen?
Als Käufer eines mangelhaften Gebrauchtwagens stehen Ihnen gesetzlich festgelegte Gewährleistungsrechte zu. Diese Rechte gelten für zwei Jahre nach dem Kauf, wobei Händler die Frist bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen können.
Nacherfüllung als primäres Recht
Bei Auftreten eines Mangels haben Sie zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Verkäufer muss den Mangel auf seine Kosten beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug liefern. Für die Nachbesserung müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, die in der Regel nicht kürzer als zwei Wochen sein sollte.
Beweislastumkehr zugunsten des Käufers
Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auf, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss in diesem Fall beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht existierte.
Weitergehende Rechte bei erfolgloser Nachbesserung
Wenn die Nachbesserung scheitert oder vom Verkäufer verweigert wird, können Sie:
- Den Kaufpreis mindern
- Vom Vertrag zurücktreten
- Schadensersatz verlangen
Ein Rücktritt ist jedoch nur möglich, wenn der Mangel erheblich ist. Dies ist der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als 5% des Kaufpreises betragen.
Sonderfall: Sicherheitsrelevante Mängel
Bei sicherheitsrelevanten Mängeln, wie beispielsweise Problemen mit der Kupplung, kann unter Umständen ein sofortiger Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung gerechtfertigt sein.
Unterschied zwischen Händler und Privatverkauf
Beim Kauf von einem gewerblichen Händler können die Gewährleistungsrechte nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden – eine Regelung in den AGBs reicht nicht aus.
Bei einem Privatkauf hingegen kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen oder bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert hat.
In welchen Fällen kann ich vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten?
Ein Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf ist möglich, wenn ein erheblicher Sachmangel vorliegt. Als erheblich gilt ein Mangel, wenn die Reparaturkosten mehr als 5% des Kaufpreises betragen würden. Der Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestanden haben.
Voraussetzungen für den Rücktritt
Bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können, müssen Sie dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Hierfür gelten folgende Regeln:
- Unverzügliche Mängelanzeige: Informieren Sie den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels.
- Nachbesserungsrecht: Der Verkäufer hat grundsätzlich das Recht, den Mangel zu beheben. Setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist, üblicherweise etwa 14 Tage für einfache Reparaturen.
- Fehlgeschlagene Nachbesserung: Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Besondere Rücktrittsgründe
In bestimmten Fällen können Sie auch ohne Nachbesserungsversuch sofort zurücktreten:
- Bei arglistiger Täuschung, z.B. wenn der Verkäufer einen Unfallschaden verschwiegen hat.
- Bei erheblichen Sicherheitsmängeln, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.
- Wenn die Nachbesserung unzumutbar ist, etwa bei einem manipulierten Kilometerstand.
Beweislast und Fristen
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Er muss nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand.
Wenn Sie ein Cabrioverdeck als mangelhaft beanstanden, gilt dies als erheblicher Mangel, sofern die Reparaturkosten die 5%-Grenze überschreiten. In diesem Fall können Sie nach den oben genannten Schritten vom Kaufvertrag zurücktreten, falls die Nachbesserungsversuche fehlschlagen.
Wie viele Reparaturversuche muss ich dem Verkäufer einräumen?
Bei Kaufverträgen, die seit dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, hängt die Anzahl der Nachbesserungsversuche vom Einzelfall ab. Es gibt keine feste Regel mehr, die dem Verkäufer grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zugesteht.
Beurteilung im Einzelfall
Für die Beurteilung, wie viele Reparaturversuche Sie dem Verkäufer einräumen müssen, sind verschiedene Faktoren relevant:
- Art des Mangels: Bei einem komplexen technischen Problem kann mehr als ein Versuch angemessen sein. Handelt es sich um einen einfachen Mangel, kann bereits ein Versuch ausreichen.
- Schwere des Mangels: Beeinträchtigt der Mangel die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, wie etwa ein defektes Cabrioverdeck, das während der Fahrt aufgehen könnte, kann unter Umständen schon nach einem erfolglosen Reparaturversuch ein Rücktritt gerechtfertigt sein.
- Verhalten des Verkäufers: Zeigt der Verkäufer ernsthafte Bemühungen, den Mangel zu beheben, kann dies für einen weiteren Versuch sprechen. Verhält er sich unkooperativ oder zögerlich, kann dies gegen weitere Versuche sprechen.
Zumutbarkeit für den Käufer
Ein wichtiger Aspekt ist die Zumutbarkeit für Sie als Käufer. Wenn Sie beispielsweise Ihr Cabriolet wegen eines undichten Verdecks mehrfach in die Werkstatt bringen müssen und dadurch erheblich in der Nutzung eingeschränkt sind, kann dies die Grenze der Zumutbarkeit überschreiten.
Fristsetzung zur Nacherfüllung
In der Regel müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor Sie vom Vertrag zurücktreten können. Diese Frist sollte so bemessen sein, dass der Verkäufer eine realistische Chance hat, den Mangel zu beheben.
Ausnahmen von der Fristsetzung
In bestimmten Fällen können Sie auch ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten:
- Der Verkäufer verweigert die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig.
- Es liegt ein sicherheitsrelevanter Mangel vor und der Verkäufer verweigert die Reparatur.
- Besondere Umstände rechtfertigen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt.
Wenn Sie also feststellen, dass Ihr neu erworbenes Cabrio ein defektes Verdeck hat, sollten Sie den Verkäufer umgehend darüber informieren und ihm die Möglichkeit zur Reparatur geben. Schlägt der erste Versuch fehl, hängt es von den konkreten Umständen ab, ob Sie einen weiteren Versuch akzeptieren müssen oder direkt vom Vertrag zurücktreten können.
Welche Fristen muss ich beim Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf beachten?
Beim Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf müssen Sie verschiedene Fristen beachten, die Ihre Rechte und Möglichkeiten beeinflussen.
Gewährleistungsfrist
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. In dieser Zeit können Sie Mängel geltend machen, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bei Gebrauchtwagen kann diese Frist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Beweislastumkehr
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Nachbesserungsfrist
Wenn Sie einen Mangel feststellen, müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist, in der Regel etwa 14 Tage. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Verjährungsfrist für Rücktritt
Die Verjährungsfrist für den Rücktritt vom Kaufvertrag beträgt ebenfalls zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Rücktritt erklären, andernfalls können Sie dieses Recht nicht mehr geltend machen.
Besonderheiten bei Cabriofahrzeugen
Bei Mängeln am Cabrioverdeck, wie etwa einer Heckscheibenablösung, gelten die gleichen Fristen. Wenn Sie beispielsweise innerhalb der Gewährleistungsfrist einen solchen Mangel feststellen, müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn diese scheitert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wichtig: Die genaue Berechnung der Fristen kann im Einzelfall komplex sein. Wenn Sie einen Mangel an Ihrem Gebrauchtwagen feststellen, sollten Sie möglichst zeitnah handeln. Dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig und setzen Sie sich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung, um Ihre Rechte zu wahren.
Was kann ich tun, wenn der Verkäufer die Rückabwicklung verweigert?
Wenn der Verkäufer die Rückabwicklung eines mangelhaften Fahrzeugs verweigert, können Sie Ihre Rechte auf mehreren Wegen durchsetzen.
Dokumentation der Verweigerung
Eine schriftliche Bestätigung der Verweigerung ist wichtig. Fordern Sie den Verkäufer auf, seine Ablehnung schriftlich zu dokumentieren. Alternativ können Zeugen die mündliche Verweigerung bestätigen.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Bei einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer können Sie ohne weitere Fristsetzung direkt vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verkäufer:
- den Mangel ohne nähere Untersuchung pauschal ablehnt
- jegliche Gewährleistungspflicht grundsätzlich verneint
- die Reparatur kategorisch ausschließt
Durchsetzung der Ansprüche
Sie können einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn der Verkäufer seine Pflicht zur Nacherfüllung schuldhaft verletzt hat. Der Anspruch umfasst:
- Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs
- Ersatz zusätzlich entstandener Kosten
Bei einem erheblichen Mangel, der bereits beim Kauf vorlag, können Sie den Rücktritt auch gegen den Willen des Verkäufers durchsetzen. Als erheblich gilt ein Mangel, wenn die Reparaturkosten mehr als 5% des Kaufpreises betragen.
Gerichtliche Durchsetzung
Bei anhaltender Weigerung des Verkäufers können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass kein Mangel vorlag oder dieser erst nach der Übergabe entstanden ist. In den ersten sechs Monaten nach der Übergabe wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Gewährleistung
Ein gesetzlicher Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer, dass die gekaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Bei Mängeln hat der Käufer verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gebrauchten Sachen mindestens 12 Monate (§ 437, § 438 BGB). Beispiel: Ein defektes Cabrioverdeck innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigt den Käufer, Reparatur oder andere Gewährleistungsrechte zu verlangen.
Mängelrüge
Eine formlose aber nachweisbare Mitteilung des Käufers an den Verkäufer über festgestellte Mängel an der Kaufsache. Sie sollte zeitnah nach Entdeckung des Mangels erfolgen und diesen möglichst genau beschreiben. Bei Kaufleuten gilt die strenge Rügepflicht nach § 377 HGB. Beispiel: Der Käufer informiert den Händler schriftlich über ein undichtes Cabrioverdeck und fordert zur Reparatur auf.
Nachbesserung
Der erste Schritt der Gewährleistungsrechte, bei dem der Verkäufer die Möglichkeit erhält, den Mangel durch Reparatur zu beseitigen (§ 439 BGB). Dem Verkäufer stehen in der Regel zwei Nachbesserungsversuche zu, bevor der Käufer weitere Rechte geltend machen kann. Bei erheblichen Mängeln kann auch ein einzelner gescheiterter Versuch ausreichen. Beispiel: Reparaturversuche am defekten Cabrioverdeck.
Rückabwicklung
Die vollständige Aufhebung des Kaufvertrags nach einem wirksamen Rücktritt. Dabei müssen beide Parteien die erhaltenen Leistungen zurückgeben: Der Verkäufer den Kaufpreis, der Käufer die Kaufsache (§§ 346 ff. BGB). Für die Nutzung der Kaufsache kann der Verkäufer einen Wertersatz verlangen. Beispiel: Nach gescheiterten Reparaturversuchen erhält der Käufer den Kaufpreis zurück und gibt das Cabrio zurück.
Nachfristsetzung
Eine angemessene Frist, die der Käufer dem Verkäufer zur Behebung eines Mangels setzen muss, bevor er weitere Rechte wie den Rücktritt geltend machen kann (§ 323 BGB). Die Frist muss kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Die Länge hängt vom Einzelfall ab. Beispiel: Der Cabriolet-Käufer setzt dem Händler eine zweiwöchige Frist zur Reparatur des Verdecks.
Zug um Zug
Ein Rechtsprinzip, nach dem bei gegenseitigen Verträgen die beiderseitigen Leistungen nur gleichzeitig (Zug um Zug) ausgetauscht werden müssen (§ 322 BGB). Dies schützt beide Parteien vor einseitiger Vorleistung. Beispiel: Der Händler muss den Kaufpreis nur gegen gleichzeitige Rückgabe des Cabrios zurückzahlen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln): Dieser Paragraph regelt die Rechte eines Käufers, wenn die Kaufsache einen Mangel hat. Dazu gehören Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Im vorliegenden Fall hat der Käufer zunächst die Nacherfüllung verlangt, die aber nach vier Versuchen fehlgeschlagen ist. Daher konnte er vom Vertrag zurücktreten.
- § 439 BGB (Nacherfüllung): Hier wird die Nacherfüllung näher beschrieben. Der Käufer kann grundsätzlich zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Neulieferung wählen. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Im Fall des defekten Cabrioverdecks hat der Verkäufer die Nachbesserung zunächst gewährt, diese war aber letztlich nicht erfolgreich.
- § 440 BGB (Besondere Bestimmungen für die Nacherfüllung): Dieser Paragraph enthält weitere Regeln zur Nacherfüllung. Wichtig ist hier, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde oder dem Käufer nicht zuzumuten ist. Im vorliegenden Fall war dem Käufer eine vierte Nachbesserung nicht mehr zuzumuten, da das Problem mit dem Verdeck trotz mehrfacher Reparaturversuche fortbestand.
- § 323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung): Dieser Paragraph regelt den Rücktritt vom Vertrag, wenn eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Voraussetzung ist in der Regel, dass dem Schuldner eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist. Im Fall des Cabrioverdecks hatte der Käufer dem Verkäufer eine letzte Frist zur Nachbesserung gesetzt, die dieser ungenutzt verstreichen ließ.
- § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine Vertragspartei eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt. Im vorliegenden Fall könnte der Käufer neben dem Rücktritt vom Vertrag auch Schadensersatz verlangen, z.B. für die Kosten der erfolglosen Reparaturversuche oder für ein Ersatzfahrzeug. Ob er diesen Anspruch geltend gemacht hat, geht aus dem Text nicht hervor.
Das vorliegende Urteil
LG Würzburg – Az.: 14 O 1592/17 – Endurteil vom 06.03.2018
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