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Rücktritt vom Pferdekaufvertrag wegen Lahmheit bzw. wegen eines Palmar-Foot-Syndroms

Ein millionenschwerer Pferdekauf endet in einem juristischen Schlagabtausch: Ein US-Immobilienunternehmer scheitert vor Gericht bei dem Versuch, den Kauf eines Turnierpferdes rückgängig zu machen. Der Grund? Das Pferd begann kurz nach dem Kauf zu lahmen, doch das Gericht stellte sich auf die Seite der Verkäuferin. Ein spannender Fall, der die Grenzen zwischen privaten Pferdeliebhabern und professionellen Händlern auslotet.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall dreht sich um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Pferd zwischen einem Unternehmer und einer Pferdehändlerin.
  • Der Kläger, ein Immobilienunternehmer, erwarb das Pferd für die Turniersportaktivitäten seiner Tochter und behauptet, dass das Pferd erhebliche gesundheitliche Mängel aufwies, die bereits bei Übergabe vorhanden waren.
  • Es bestehen rechtliche Fragen zur Einstufung des Kaufvertrages als Verbrauchsgüterkauf und zur entsprechenden Beweislast.
  • Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück und entschied, dass die Rückabwicklung des Kaufverhältnisses nicht gerechtfertigt sei.
  • Grundlage der Entscheidung war die Überzeugung des Gerichts, dass der Kläger kein Verbraucher im Sinne des BGB ist, da er mehrere Pferde gekauft und verkauft hat.
  • Das Gericht stellte klar, dass die Beweislast dafür, dass die Mängel bereits bei Übergabe des Pferdes vorgelegen hätten, beim Kläger lag und dieser diese nicht ausreichend nachweisen konnte.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtliche Einschätzung von Unternehmenskäufen, vor allem in Bezug auf die Beweisanforderungen bei Mängeln.
  • Auch der Umstand, dass der Kläger als wohlhabender Käufer ohne Gewinnerzielungsabsicht auftrat, änderte nichts an der Einstufung als Unternehmer.
  • Die Kosten der Berufung trägt der Kläger, was die finanzielle Belastung in einem solchen Verfahren erhöht.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ohne Sicherheitsleistung bietet der Beklagten einen Schutz gegen potenzielle Rückforderungen des Klägers.

Pferdekauf und Lahmheit: Rechte der Käufer bei gesundheitlichen Mängeln

Rücktrittsrecht beim Pferdekauf
Das Oberlandesgericht Köln entschied zugunsten der Verkäuferin in einem Streit um die Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrags wegen angeblicher gesundheitlicher Mängel. (Symbolfoto: fotokostic – 123rf.com)

Der Kauf eines Pferdes ist oft eine Herzensangelegenheit und verbindet Emotionen mit rechtlichen Aspekten. Dennoch können Käufer in eine schwierige Situation geraten, wenn sich herausstellt, dass das Pferd gesundheitliche Mängel aufweist. Ein häufiges Problem in diesem Zusammenhang ist die Lahmheit, die nicht immer von außen sichtbar ist. Besonders im Fall von Pferdekrankheiten wie dem Palmar-Foot-Syndrom kann eine rechtliche Auseinandersetzung entstehen. Käufer haben in Deutschland Rechte, die sich aus dem Kaufrecht ergeben, wenn das erworbene Tier nicht dem vertraglich Vereinbarten entspricht.

Das Rücktrittsrecht bei einem Pferdekaufvertrag greift, wenn das Pferd als mangelhaft eingestuft wird, was insbesondere bei gesundheitlichen Problemen wie Lahmheit relevant ist. Dabei muss zwischen verschiedenen Arten von Mängeln unterschieden werden, und der Käufer hat Ansprüche auf Schadensersatz, wenn das Pferd nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Rechtliche Fragen rund um das Pferdeverkaufsrecht und die damit verbundenen Pflichten des Verkäufers sind in solchen Situationen oft kompliziert und verlangen eine differenzierte Betrachtung der Vertragswidrigkeit.

Um diese komplexen Aspekte zu beleuchten, wird nun ein konkreter Fall betrachtet, der die Rechte der Käufer und die Pflichten der Verkäufer im Kontext eines Rücktritts wegen Lahmheit detailliert analysiert.

Der Fall vor Gericht


Pferdehändlerin gewinnt Rechtsstreit um Rückabwicklung eines Kaufvertrages

Ein Immobilienunternehmer aus den USA scheiterte vor dem Oberlandesgericht Köln mit seiner Klage auf Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages. Der Kläger hatte im Juni 2008 von einer deutschen Pferdehändlerin die Stute „V“ für 202.500 Euro erworben. Kurz nach der Ankunft in den USA begann das Pferd zu lahmen.

Streit um Gesundheitszustand des Pferdes

Der Käufer behauptete, die Stute habe bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an einer Fesselgelenksentzündung und einem Palmar-Foot-Syndrom gelitten. Diese Erkrankungen hätten das Pferd als Reit- und Turnierpferd ungeeignet gemacht. Die Verkäuferin bestritt hingegen jegliche Mängel zum Übergabezeitpunkt.

Gerichtliche Untersuchung und Sachverständigengutachten

Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Untersuchung des Falles. Dieser stellte fest, dass die Fesselgelenksentzündung erst 2009 als Folge einer Verletzung aufgetreten war. Bezüglich des Palmar-Foot-Syndroms konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es erst nach der Übergabe, möglicherweise beim Transport in die USA, entstanden war.

Beweislast und Verbraucherstatus des Käufers

Der Kläger versuchte, sich auf die Beweislastumkehr des Verbrauchsgüterkaufs zu berufen. Diese hätte bedeutet, dass ein innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auftretender Mangel als bereits bei Übergabe vorhanden vermutet wird. Das Gericht lehnte dies jedoch ab, da der Kläger nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer einzustufen sei.

Käufer als gewerblicher Pferdehändler eingestuft

Ausschlaggebend für diese Einstufung war die langjährige Tätigkeit des Klägers im An- und Verkauf von Pferden. Über einen Zeitraum von zwanzig Jahren hatte er insgesamt 21 Pferde ge- und verkauft, wobei die Preise im Laufe der Zeit deutlich anstiegen. Das Gericht wertete dies als planmäßige und auf Dauer angelegte gewerbliche Tätigkeit, auch wenn der Kläger damit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgte.

Vorwurf der Sittenwidrigkeit des Kaufpreises

Der Kläger argumentierte zudem, der Kaufpreis sei sittenwidrig überhöht gewesen. Das Gericht sah jedoch keinen Anhaltspunkt für eine verwerfliche Gesinnung der Verkäuferin. Aufgrund der langjährigen Erfahrung des Klägers im Pferdehandel konnte er sich nicht auf wirtschaftliche Schwäche oder Geschäftsunerfahrenheit berufen.

Urteil zugunsten der Verkäuferin

Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Der Käufer konnte weder einen Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe nachweisen noch von den Schutzrechten des Verbrauchsgüterkaufs profitieren. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung unterstreicht die rechtliche Bedeutung der Einstufung als Unternehmer beim Pferdekauf. Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht kann eine planmäßige und dauerhafte An- und Verkaufstätigkeit zur Unternehmereigenschaft führen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Beweislastverteilung und den Schutzumfang im Kaufrecht, insbesondere hinsichtlich der Vermutungsregelung des § 476 BGB und der Sittenwidrigkeitsbeurteilung nach § 138 BGB.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Unternehmer oder potenzieller Käufer eines Unternehmens müssen Sie bei einem geplanten Rücktritt vom Kaufvertrag besonders vorsichtig sein. Das Urteil zeigt, dass regelmäßige Geschäftstätigkeiten – selbst ohne Gewinnabsicht – Sie als Unternehmer einstufen können. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechte: Sie können sich nicht auf Verbraucherschutzrechte berufen, tragen eine höhere Beweislast bei Mängeln und haben weniger Schutz vor sittenwidrigen Verträgen. Es ist daher ratsam, vor einem Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag Ihre rechtliche Position gründlich zu prüfen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik beantworten wir häufig gestellte Fragen, um Ihnen wertvolle Informationen zu bieten. Besonders im Fokus steht dabei das Rücktrittsrecht beim Pferdekauf, ein Thema von zentraler Bedeutung für Käufer und Verkäufer. Wir möchten Ihnen helfen, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Ihnen somit ein sicheres Kauferlebnis zu ermöglichen. Stöbern Sie durch unsere Antworten und profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um vom Pferdekaufvertrag zurücktreten zu können?

Um vom Pferdekaufvertrag zurücktreten zu können, müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Vorliegen eines Sachmangels

Ein Sachmangel muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also in der Regel bei der Übergabe des Pferdes, vorgelegen haben. Dies ist der Fall, wenn das Pferd nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Springpferd, das aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung nicht für den Springsport geeignet ist.

Erheblichkeit des Mangels

Der Mangel muss erheblich sein. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt. Bei einem Pferd könnte eine erhebliche Lahmheit als erheblicher Mangel gelten, während eine kleine Narbe möglicherweise als unerheblich eingestuft würde.

Nacherfüllungsversuch

In der Regel müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Dies bedeutet, dass Sie den Mangel anzeigen und eine angemessene Frist zur Behebung setzen müssen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Fristgerechte Mängelanzeige

Sie müssen den Mangel innerhalb der gesetzlichen Fristen anzeigen. Bei einem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Übergabe des Pferdes. Beachten Sie, dass bei Privatverkäufen kürzere Fristen vereinbart werden können.

Beweislast

Als Käufer müssen Sie grundsätzlich beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Pferdes vorlag. Eine wichtige Ausnahme gilt im Verbrauchsgüterkauf: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war. Diese Beweislastumkehr erleichtert Ihnen als Käufer die Durchsetzung Ihrer Rechte erheblich.

Keine Ausschlüsse im Vertrag

Prüfen Sie den Kaufvertrag sorgfältig auf Gewährleistungsausschlüsse. Bei Verträgen zwischen Privatpersonen können Gewährleistungsrechte unter Umständen ausgeschlossen werden. Bei Verträgen mit gewerblichen Verkäufern ist ein vollständiger Ausschluss in der Regel nicht möglich.

Besonderheiten bei spezifischen Mängeln

Bei bestimmten Mängeln, wie einem Palmar-Foot-Syndrom, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. In einem solchen Fall kann es erforderlich sein, durch ein tierärztliches Gutachten nachzuweisen, dass die Erkrankung bereits bei Übergabe bestand und die Nutzbarkeit des Pferdes erheblich einschränkt.

Beachten Sie, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Wenn Sie unsicher sind, ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt in Ihrem Fall vorliegen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Pferderecht wenden. Dieser kann Ihre spezifische Situation beurteilen und Sie zu den nächsten Schritten beraten.

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Was bedeutet Beweislast im Kontext eines Unternehmenskaufvertrags?

Die Beweislast im Kontext eines Unternehmenskaufvertrags bestimmt, welche Partei die Verantwortung trägt, das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Tatsachen vor Gericht nachzuweisen. Bei Unternehmenskäufen ist die Beweislastverteilung von entscheidender Bedeutung, da sie maßgeblich den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten beeinflussen kann.

Grundsatz der Beweislastverteilung

Im Allgemeinen gilt: Wer einen Anspruch geltend macht, muss die dafür erforderlichen Tatsachen beweisen. Wenn Sie als Käufer eines Unternehmens beispielsweise einen Mangel behaupten, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhanden war.

Besonderheiten beim Unternehmenskauf

Bei Unternehmenskäufen gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  1. Gewährleistungsklauseln: Häufig enthalten Unternehmenskaufverträge spezifische Regelungen zur Gewährleistung, die die gesetzliche Beweislastverteilung modifizieren können. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Unternehmen und der Vertrag enthält eine Klausel, die besagt, dass der Verkäufer für bestimmte Eigenschaften des Unternehmens garantiert. In diesem Fall würde die Beweislast für das Nichtvorliegen dieser Eigenschaften beim Verkäufer liegen.
  2. Due Diligence: Die Durchführung einer sorgfältigen Prüfung (Due Diligence) vor dem Kauf kann Auswirkungen auf die Beweislast haben. Wenn Sie als Käufer eine gründliche Prüfung durchgeführt haben, könnte es schwieriger sein, sich später auf Mängel zu berufen, die bei dieser Prüfung hätten entdeckt werden müssen.
  3. Arglistige Täuschung: In Fällen, in denen Sie als Käufer eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer vermuten, tragen Sie grundsätzlich die Beweislast für diese Täuschung. Allerdings gibt es hier Beweiserleichterungen: Der Verkäufer muss zunächst darlegen, wie eine etwaige Aufklärung erfolgt sein soll.

Praktische Bedeutung für Unternehmer

Als Unternehmer sollten Sie sich der Bedeutung der Beweislast bewusst sein:

  • Dokumentation: Führen Sie eine gründliche Dokumentation während des gesamten Kaufprozesses. Dies kann im Streitfall als Beweismittel dienen.
  • Vertragsgestaltung: Achten Sie bei der Vertragsgestaltung besonders auf Klauseln zur Gewährleistung und Beweislast. Eine präzise Formulierung kann Ihre Position im Streitfall stärken.
  • Sachverständige: In komplexen Fällen kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig sein, um bestimmte Tatsachen zu beweisen.

Bedenken Sie, dass die Beweislast erheblichen Einfluss auf Ihre Rechtsposition haben kann. Eine sorgfältige Vorbereitung und fachkundige Beratung können Ihnen helfen, im Streitfall besser aufgestellt zu sein. Wenn Sie einen Unternehmenskauf planen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den rechtlichen Aspekten und insbesondere der Frage der Beweislast auseinanderzusetzen.

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Welche Rolle spielt der Verbraucherstatus beim Rücktritt von einem Kaufvertrag?

Der Verbraucherstatus spielt eine entscheidende Rolle beim Rücktritt von einem Kaufvertrag, insbesondere im Hinblick auf die Beweislastverteilung und die Voraussetzungen für den Rücktritt.

Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers

Als Verbraucher genießen Sie einen besonderen Schutz durch die gesetzliche Beweislastumkehr. Wenn Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf einen Mangel feststellen, wird vermutet, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Durchsetzung Ihrer Rechte erheblich, da Sie nicht beweisen müssen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

Wenn Sie hingegen als Unternehmer handeln, müssen Sie selbst nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Dies kann in der Praxis oft schwierig sein, insbesondere bei Mängeln, die erst nach einiger Zeit auftreten.

Erleichterte Rücktrittsmöglichkeiten für Verbraucher

Als Verbraucher haben Sie beim Rücktritt von einem Kaufvertrag weitere Vorteile. Während Unternehmer dem Verkäufer in der Regel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen müssen, bevor sie zurücktreten können, entfällt dieses Erfordernis bei Verbrauchergeschäften.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen als Verbraucher ein Smartphone, das nach kurzer Zeit einen Defekt aufweist. In diesem Fall müssen Sie den Verkäufer lediglich über den Mangel informieren. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine angemessene Frist zu laufen, ohne dass Sie diese explizit setzen müssen. Wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht nacherfüllt, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Besondere Schutzvorschriften beim Verbrauchsgüterkauf

Beim Verbrauchsgüterkauf, also wenn Sie als Verbraucher von einem Unternehmer kaufen, gelten zusätzliche Schutzvorschriften. Diese Vorschriften sind zwingend und können nicht zu Ihrem Nachteil abbedungen werden. Das bedeutet, dass Vereinbarungen, die Ihre Rechte als Verbraucher einschränken, in der Regel unwirksam sind.

Auswirkungen auf den Pferdekauf

Im Kontext eines Pferdekaufs, bei dem eine Lahmheit oder ein Palmar-Foot-Syndrom auftritt, kann Ihr Status als Verbraucher oder Unternehmer entscheidend sein. Als Verbraucher würden Sie von der Beweislastumkehr profitieren, wenn die Erkrankung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf festgestellt wird. Dies könnte Ihnen den Rücktritt vom Kaufvertrag erleichtern, da vermutet wird, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Pferdes vorlag.

Beachten Sie jedoch, dass bei lebenden Tieren besondere Regelungen gelten können. Die Beweislastumkehr gilt beim Kauf eines lebenden Tieres nur für sechs Monate, auch wenn Sie Verbraucher sind.

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In welchen Fällen gilt ein Kaufpreis als sittenwidrig und welche Auswirkungen hat dies auf den Vertrag?

Ein Kaufpreis gilt als sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und dieses von einer Partei bewusst ausgenutzt wird. Bei Immobiliengeschäften wird in der Regel von Sittenwidrigkeit ausgegangen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert um mehr als 90% übersteigt.

Kriterien für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit

Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Kaufpreises berücksichtigen Gerichte verschiedene Faktoren:

  1. Objektiver Wertunterschied: Es muss eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem vereinbarten Preis und dem tatsächlichen Wert des Kaufobjekts vorliegen.
  2. Subjektive Komponente: Der Verkäufer muss die Zwangslage, Unerfahrenheit oder mangelnde Urteilsfähigkeit des Käufers ausgenutzt haben.
  3. Gesamtumstände des Einzelfalls: Alle relevanten Umstände des Vertragsschlusses werden berücksichtigt, wie z.B. die Marktlage oder besondere Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen, sollten Sie stets den aktuellen Marktwert des Objekts ermitteln und mit dem angebotenen Preis vergleichen. Bei erheblichen Abweichungen ist Vorsicht geboten.

Auswirkungen auf den Vertrag

Wird ein Kaufpreis als sittenwidrig eingestuft, hat dies weitreichende Konsequenzen:

  • Nichtigkeit des Vertrags: Der gesamte Kaufvertrag ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig und damit von Anfang an unwirksam.
  • Rückabwicklung: Beide Parteien müssen bereits erbrachte Leistungen zurückgewähren. Der Käufer erhält den gezahlten Kaufpreis zurück, der Verkäufer das Eigentum am Kaufobjekt.
  • Schadensersatzansprüche: Unter Umständen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn einer Partei durch den nichtigen Vertrag ein Schaden entstanden ist.

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Immobilie zu einem deutlich überhöhten Preis erworben. In diesem Fall könnten Sie möglicherweise die Rückabwicklung des Vertrags verlangen und Ihren gezahlten Kaufpreis zurückerhalten.

Besonderheiten bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften gelten einige Besonderheiten:

  • Erwerbsnebenkosten: Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit werden vom Verkäufer übernommene Erwerbsnebenkosten (wie Grunderwerbsteuer oder Notarkosten) von der Leistung des Käufers abgezogen.
  • Gutachten: Zur Feststellung des Verkehrswerts wird in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt.
  • Marktlage: Die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt wird bei der Beurteilung berücksichtigt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Kaufpreis für eine Immobilie sittenwidrig überhöht ist, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Immobilienrecht kann Ihnen bei der Einschätzung der Situation und der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

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Welche rechtlichen Folgen hat ein gescheiterter Rücktritt vom Kaufvertrag?

Welche rechtlichen Folgen hat ein gescheiterter Rücktritt vom Kaufvertrag?

Ein gescheiterter Rücktritt vom Kaufvertrag kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie als Käufer einen Rücktritt erklären, der sich als unwirksam herausstellt, bleiben Sie weiterhin an den Kaufvertrag gebunden.

Fortbestand des Kaufvertrags

Der ursprüngliche Kaufvertrag bleibt in vollem Umfang bestehen. Das bedeutet, Sie sind weiterhin verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Kaufsache abzunehmen. Der Verkäufer kann auf die Erfüllung des Vertrags bestehen und hat Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung.

Mögliche Schadensersatzansprüche

Wenn Sie die Kaufsache bereits zurückgesandt haben, kann der Verkäufer Schadensersatz für entstandene Kosten fordern. Dies kann Transportkosten, Wertminderung der Ware oder entgangenen Gewinn umfassen. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Pferd gekauft und es nach einem vermeintlichen Rücktritt zurückgeschickt. Der Verkäufer könnte nun die Kosten für den Rücktransport, die Unterbringung und Versorgung des Pferdes sowie mögliche Wertminderungen durch den Transport von Ihnen verlangen.

Verzug des Käufers

Durch die Weigerung, den Kaufvertrag zu erfüllen, können Sie in Annahmeverzug geraten. Der Verkäufer hat dann das Recht, Ihnen eine angemessene Frist zur Annahme der Kaufsache zu setzen. Verstreicht diese Frist, kann er vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.

Rechtliche Schritte des Verkäufers

Der Verkäufer kann gerichtliche Schritte einleiten, um die Erfüllung des Vertrags durchzusetzen. Dies kann zu einem Gerichtsverfahren führen, bei dem Sie als Käufer im Falle einer Niederlage nicht nur zur Vertragserfüllung, sondern auch zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet werden können.

Auswirkungen auf zukünftige Geschäftsbeziehungen

Ein gescheiterter Rücktrittsversuch kann das Vertrauensverhältnis zum Verkäufer nachhaltig belasten. Dies kann sich negativ auf zukünftige Geschäftsbeziehungen auswirken, insbesondere wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt.

Es ist daher ratsam, vor der Erklärung eines Rücktritts sorgfältig zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Im Zweifelsfall sollten Sie sich juristischen Rat einholen, um die Risiken eines gescheiterten Rücktritts zu minimieren.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Sachmangel: Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gekaufte Sache nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Bei Pferden kann dies eine Krankheit oder Verletzung sein, die die Nutzung als Reit- oder Turnierpferd einschränkt. Entscheidend ist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Im Fall des Palmar-Foot-Syndroms konnte nicht nachgewiesen werden, dass es schon bei Übergabe bestand. Bei Sachmängeln hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises.
  • Beweislastumkehr: Normalerweise muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe vorlag. Die Beweislastumkehr kehrt dies um: Der Verkäufer muss beweisen, dass kein Mangel vorlag. Dies gilt nur für Verbraucherkäufe und innerhalb der ersten sechs Monate. Im Pferdefall wurde die Beweislastumkehr abgelehnt, da der Käufer als Unternehmer eingestuft wurde. Für Unternehmer ist es daher schwieriger, Mängel nachzuweisen.
  • Verbraucherstatus: Verbraucher genießen besonderen rechtlichen Schutz, z.B. durch die Beweislastumkehr. Als Verbraucher gilt, wer nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Im Pferdefall wurde der Käufer trotz fehlender Gewinnabsicht als Unternehmer eingestuft, da er regelmäßig Pferde handelte. Für Unternehmer gelten strengere Regeln und weniger Schutz im Kaufrecht.
  • Sittenwidrigkeit: Ein Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Bei Kaufverträgen kann ein extrem überhöhter Preis auf Sittenwidrigkeit hindeuten. Im Pferdefall wurde dies abgelehnt, da der erfahrene Käufer nicht ausgenutzt wurde. Sittenwidrigkeit ist schwer nachzuweisen, besonders für geschäftserfahrene Personen.
  • Gefahrübergang: Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist entscheidend für die Frage, wer das Risiko für Schäden oder Mängel trägt. Bei Pferdekäufen geht die Gefahr üblicherweise mit der Übergabe auf den Käufer über. Ab diesem Moment trägt der Käufer das Risiko für später auftretende Mängel. Im Streitfall ist der genaue Zeitpunkt des Gefahrübergangs oft umstritten und muss bewiesen werden.
  • Unternehmerische Tätigkeit: Eine unternehmerische Tätigkeit liegt vor, wenn jemand planmäßig und dauerhaft am Markt handelt, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Im Pferdefall wurde der regelmäßige An- und Verkauf von Pferden über 20 Jahre als unternehmerisch eingestuft. Dies hatte weitreichende Folgen für die Rechtsposition des Käufers. Unternehmer müssen im Geschäftsverkehr mit strengeren Regeln und weniger Schutz rechnen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 434 BGB (Sachmangel): Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist.
    • Im vorliegenden Fall stritt der Kläger, dass das Pferd bereits bei Übergabe krank war und somit einen Sachmangel aufwies. Die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels zum Zeitpunkt der Übergabe lag beim Kläger.
  • § 476 BGB (Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf): Bei Verbrauchsgüterkäufen wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auftritt, bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.
    • Der Kläger berief sich auf diese Beweislastumkehr, da das Pferd kurz nach Übergabe erkrankte. Das Gericht lehnte dies jedoch ab, da der Kläger als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelte.
  • § 13 BGB (Verbraucher): Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    • Das Gericht prüfte, ob der Kläger als Verbraucher anzusehen war, um die Verbraucherschutzvorschriften anzuwenden. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Pferdehandel wurde er jedoch als Unternehmer eingestuft.
  • § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft): Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann auf Sittenwidrigkeit hindeuten.
    • Der Kläger argumentierte, der Kaufpreis sei sittenwidrig überhöht gewesen. Das Gericht sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine verwerfliche Gesinnung der Verkäuferin oder eine Ausnutzung des Klägers.
  • § 446 BGB (Gefahrübergang): Mit dem Gefahrübergang geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über.
    • Im vorliegenden Fall war relevant, ob die Erkrankung des Pferdes bereits vor oder nach dem Gefahrübergang auftrat, um die Verantwortlichkeit zu klären.

Das vorliegende Urtei2

OLG Köln – Az.: I-11 U 46/14 – Urteil vom 26.11.2014


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