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Rückzahlung täuschungsbedingt überwiesener Gelder bei Weiterleitung auf andere Konten

Ein junger Mann wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth zur Rückzahlung von 10.400 Euro verurteilt, weil er Gelder aus einem Kryptowährungsbetrug für unbekannte Täter weitergeleitet hatte. Obwohl er selbst Opfer des Betrugs wurde, sah das Gericht in seinem Handeln leichtfertige Geldwäsche, da er die Herkunft der Gelder aus kriminellen Machenschaften hätte erkennen müssen. Der Fall zeigt die Gefahren von Online-Investitionen und die strenge Haftung bei Beteiligung an Geldwäsche, selbst bei jungen und unerfahrenen Personen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Datum: 08.05.2024
  • Aktenzeichen: 19 O 4768/23
  • Verfahrensart: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Deliktsrecht, Strafrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger ist eine Person, die Geldbeträge täuschungsbedingt auf das Konto des Beklagten überwiesen hat. Er verlangt die Rückzahlung dieser Beträge sowie die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten.
  • Beklagter: Der Beklagte ist eine Person, die die überwiesenen Geldbeträge in Bitcoin umgewandelt und weitergeleitet hat. Er behauptet, als gutgläubiger Strohmann gehandelt zu haben und nicht mehr bereichert zu sein.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde durch einen vermeintlichen Trademanager dazu gebracht, Geldbeträge auf das Konto des Beklagten zu überweisen, da ihm vorgespiegelt wurde, dass der Beklagte für die Raiffeisenbank tätig sei. Der Beklagte wiederum gab die erhaltenen Gelder auf Weisung einer ihm unbekannten Person in Bitcoin-Form weiter, da er glaubte, er investiere in eine Geldanlage.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits liegt darin, ob der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der Gelder hat, die auf das Konto des Beklagten überwiesen wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger 10.400,00 € zuzüglich Zinsen sowie Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.110,13 € zu zahlen. Die Klage war begründet.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass der Beklagte durch das Weiterleiten der Gelder leichtfertig gehandelt und somit den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) erfüllt hat. Der Beklagte erkannte leichtfertig nicht, dass die Gelder aus einer rechtswidrigen Tat stammten.
  • Folgen: Der Beklagte muss die geforderten Beträge an den Kläger zahlen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Sowohl der Kläger als auch der Beklagte haben Anzeige gegen unbekannt wegen Anlagebetrugs erstattet.

Betrug bei Geldüberweisungen: Rechte und Rückforderungsmöglichkeiten im Fokus

Geldüberweisungen gehören heute zum Alltag digitaler Finanzkommunikation. Während die meisten Transaktionen reibungslos ablaufen, gibt es Situationen, in denen Überweisungen durch Täuschung oder Betrug zustande kommen. Der Missbrauch von Kontoinformationen und arglistige Täuschungen stellen Betroffene vor komplexe rechtliche Herausforderungen.

Die Rückforderung von täuschungsbedingt überwiesenen Geldern ist ein sensibler Prozess, bei dem Geschädigte verschiedene rechtliche Ansprüche geltend machen können. Schadensersatz, vertragliche Rückzahlungspflichten und der Nachweis einer illegalen Überweisung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Welche Möglichkeiten Betroffene haben und wie Gerichte solche Fälle bewerten, zeigt der folgende konkrete Rechtsfall.

Der Fall vor Gericht


Betrug bei Kryptowährungsanlage: Gericht verurteilt Geldwäscher zu Rückzahlung

Junger Mann am Computer mit besorgtem Gesicht, umgeben von Bankunterlagen und deutscher Büroeinrichtung.
Rückforderung durch Anlagebetrug und Geldwäsche | Symbolfoto: Flux gen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen jungen Mann zur Rückzahlung von 10.400 Euro verurteilt, die er im Rahmen eines Anlagebetrugs mit Kryptowährungen für unbekannte Täter weitergeleitet hatte.

Vermeintliche Geldanlage führt zu hohen Verlusten

Ein Anleger hatte sich auf einer Internetseite für Kryptowährungsinvestitionen registriert und wurde daraufhin von einem angeblichen Trademanager kontaktiert. Nach mehreren Überweisungen ins Ausland wurde dem Anleger mitgeteilt, weitere Zahlungen müssten über das Konto des Beklagten erfolgen. Dabei wurde dem Anleger fälschlicherweise vorgespiegelt, der Beklagte sei Mitarbeiter einer Raiffeisenbank. Im Vertrauen auf diese Angaben überwies der Anleger in drei Teilbeträgen insgesamt 10.400 Euro auf das Konto des Beklagten.

Weiterleitung der Gelder in Kryptowährungen

Der Beklagte stand zu diesem Zeitpunkt selbst in Kontakt mit einem vermeintlichen Anlageberater, der sich ihm per WhatsApp vorgestellt hatte. Auf dessen Anweisung hin tauschte er die erhaltenen Gelder in Bitcoin um und transferierte sie an verschiedene Bitcoin-Adressen. Als Begründung wurde ihm genannt, der Anleger sei zu alt für ein eigenes Konto. Der Beklagte investierte parallel auch selbst 5.350 Euro in das vermeintliche Anlagemodell.

Gericht sieht leichtfertige Geldwäsche

Das Landgericht stufte das Verhalten des Beklagten als Leichtfertige Geldwäsche ein. Der Beklagte hätte erkennen müssen, dass die Gelder aus einer rechtswidrigen Tat stammten. Das Gericht verwies dabei auf mehrere verdächtige Umstände: Die hohen Geldbeträge von einer unbekannten Person, die zweifelhafte Erklärung zum Alter des Anlegers, die gestückelten Überweisungen sowie die fehlende Plausibilität, warum eine Privatperson bei Geldtransfers eingebunden werden sollte.

Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen

Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 10.400 Euro nebst Zinsen sowie zur Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.110,13 Euro. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Vorschriften zur unerlaubten Handlung in Verbindung mit dem Geldwäschetatbestand. Der Beklagte habe sich aus grober Fahrlässigkeit oder Gleichgültigkeit der Möglichkeit verschlossen, dass die Gelder aus einer Straftat stammten. Sein junges Alter und seine mangelnde Lebenserfahrung änderten daran nichts, da die überwiesenen Beträge sogar seine eigenen Investitionen deutlich überstiegen.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil stärkt die Position von Betrugsopfern bei der Rückforderung ihrer Gelder, auch wenn diese bereits weitergeleitet wurden. Es macht deutlich, dass Personen, die – auch unwissentlich – als Mittelsmänner in Betrugsfällen agieren, für die erhaltenen Gelder haften können. Die Entscheidung zeigt, dass die bloße Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter nicht von der Rückzahlungspflicht befreit, selbst wenn man selbst Opfer einer Täuschung wurde.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind und Ihr Geld über einen Mittelsmann weitergeleitet wurde, können Sie dieses Geld vom Mittelsmann zurückfordern – auch wenn dieser das Geld bereits weitertransferiert hat. Sie müssen dafür nicht nachweisen, dass der Mittelsmann vom Betrug wusste. Wichtig ist, dass Sie die Überweisung an den Mittelsmann nachweisen können und zeitnah einen Rückforderungsanspruch stellen. Bei größeren Beträgen sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Benötigen Sie Hilfe?

Opfer von Anlagebetrug? Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuerhalten.

Der beschriebene Fall zeigt, wie wichtig es ist, nach einem Anlagebetrug schnell und konsequent zu handeln. Auch wenn Ihr Geld über Dritte weitergeleitet wurde, bestehen gute Chancen auf Rückforderung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Kontaktieren Sie uns für eine erste unverbindliche Beratung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Ansprüche habe ich als Opfer eines Anlagebetrugs?

Als Opfer eines Anlagebetrugs stehen Ihnen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Wege zur Verfügung.

Strafrechtliche Möglichkeiten

Der Anlagebetrug ist nach § 264a StGB strafbar. Sie können bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft kostenlos Strafanzeige erstatten. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln dann von Amts wegen, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Ein gesonderter Strafantrag ist nicht erforderlich.

Die Täter müssen bei Verurteilung mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen rechnen. Bei schwerem Betrug nach § 263 StGB können sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Zivilrechtliche Ansprüche

Sie können Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf verschiedenen Wegen geltend machen:

Im Adhäsionsverfahren: Während des laufenden Strafverfahrens können Sie Ihre Schadensersatzansprüche direkt im Strafprozess geltend machen. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bis zum Beginn der Schlussvorträge gestellt werden.

Im Zivilprozess: Unabhängig vom Strafverfahren können Sie Schadensersatzansprüche vor dem Zivilgericht einklagen. Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen sind:

  • Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB
  • Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB
  • Rückforderung der geleisteten Zahlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB

Besondere Ansprüche bei Finanzdienstleistungen

Wenn der Täter ohne erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbracht hat, steht Ihnen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 32 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG ein besonderer Schadensersatzanspruch zu. Dies gilt auch dann, wenn der Täter nur fahrlässig gehandelt hat.

Durchsetzung der Ansprüche

Die Staatsanwaltschaft kann im Strafverfahren Vermögenswerte der Täter einfrieren und beschlagnahmen. Dies verbessert die Chancen auf Schadensersatz. Auch können die Ermittlungsbehörden durch Durchsuchungen und Kontoabfragen wichtige Beweise für den Zivilprozess sichern.

Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben.


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Ab wann gilt jemand als Geldwäscher und kann zur Rückzahlung verpflichtet werden?

Nach § 261 StGB liegt eine strafbare Geldwäsche vor, wenn jemand Vermögenswerte, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen, in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleust. Die Strafbarkeit erstreckt sich dabei auf zwei wesentliche Formen:

Vorsätzliche Geldwäsche

Vorsätzliche Geldwäsche liegt vor, wenn Sie wissentlich Gelder aus Straftaten:

  • verbergen oder verschleiern
  • umtauschen oder überweisen
  • sich oder einem Dritten verschaffen
  • verwahren oder für sich oder einen Dritten verwenden

Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre.

Leichtfertige Geldwäsche

Wenn Sie als Finanzagent oder Kontovermittler tätig werden, können Sie sich auch der leichtfertigen Geldwäsche strafbar machen. Diese liegt vor, wenn sich nach der Sachlage hätte aufdrängen müssen, dass die Gelder aus einer Straftat stammen. Typische Warnsignale sind:

  • Ungewöhnlich hohe Vergütung für einfache Tätigkeiten
  • Forderung nach Nutzung privater Konten für Geschäftstransaktionen
  • Unklare oder widersprüchliche Geschäftsmodelle
  • Schnelles Weiterleiten von Geldern auf andere Konten

Rückzahlungspflicht

Eine Rückzahlungspflicht besteht in folgenden Fällen:

Bei vorsätzlicher Geldwäsche müssen Sie alle erlangten Vermögenswerte zurückzahlen. Die Rückzahlungspflicht erstreckt sich auch auf erhaltene Provisionen oder Vergütungen.

Bei leichtfertiger Geldwäsche können Sie ebenfalls zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet werden. Anders als bei bloß fahrlässigem Handeln können Sie keine Aufwendungen in Abzug bringen.

Wenn Sie täuschungsbedingt überwiesene Gelder erhalten und diese weiterleiten, haften Sie für den gesamten Schaden. Die Berufung auf Gutgläubigkeit oder fehlendes Wissen schützt Sie nicht vor der Rückzahlungspflicht.


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Welche Fristen muss ich bei der Rückforderung betrogener Anlagegelder beachten?

Bei der Rückforderung betrogener Anlagegelder gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben.

Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn Sie das wesentliche Ermittlungsergebnis kennen. Wenn Sie beispielsweise im Oktober 2024 von einem Anlagebetrug erfahren, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.

Besondere Fristen und Verlängerungen

Bei besonders schweren Betrugsfällen gelten folgende Regelungen:

  • Eine absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt unabhängig von Ihrer Kenntnis
  • Bei vorsätzlicher Täuschung oder arglistigem Verhalten verlängert sich die Frist auf 30 Jahre

Fristwahrende Maßnahmen

Die Verjährung können Sie durch bestimmte Handlungen hemmen:

  • Durch Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Schuldner
  • Durch Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids
  • Durch ein Anerkenntnis des Schuldners, etwa durch eine Abschlagszahlung

Bei Lastschriften haben Sie die Möglichkeit, unberechtigte Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen zu lassen. Bei nicht genehmigten Lastschriften verlängert sich diese Frist auf 13 Monate.


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Wie kann ich meine Chancen auf Rückerhalt des Geldes erhöhen?

Sofortmaßnahmen nach Entdeckung

Handeln Sie unverzüglich nach Entdeckung der täuschungsbedingten Überweisung. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und melden Sie den nicht autorisierten Zahlungsvorgang. Die Bank muss nach § 675u BGB den Betrag unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, erstatten.

Beweissicherung und Dokumentation

Sichern Sie sämtliche Beweise für den Betrugsfall. Dazu gehören Screenshots von Überweisungen, E-Mail-Korrespondenz, Chat-Verläufe und Kontoauszüge. Diese Dokumentation ist entscheidend für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche, da die Bank gemäß § 675w BGB die Beweislast für die Autorisierung der Zahlung trägt.

Rechtliche Schritte

Erstatten Sie zeitnah Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Betrugs nach § 263 StGB. Die Anzeige dient als wichtiger Nachweis gegenüber der Bank und kann die Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche unterstützen.

Rückforderung vom Empfänger

Wenn das Geld bereits weitergeleitet wurde, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung nach § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Der Empfänger ist grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet, außer er kann sich auf Entreicherung berufen.

Kommunikation mit der Bank

Dokumentieren Sie alle Gespräche mit Ihrer Bank schriftlich. Die Bank muss Ihnen bei der Rückerlangung des Geldes helfen und alle verfügbaren Informationen über den Empfänger mitteilen. Bestehen Sie auf Ihren gesetzlichen Erstattungsanspruch nach § 675u BGB.

Fristen beachten

Sie müssen den nicht autorisierten Zahlungsvorgang innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung bei Ihrer Bank anzeigen. Bei Lastschriften haben Sie 8 Wochen Zeit für eine Rückbuchung.


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Wer trägt die Kosten der rechtlichen Durchsetzung bei Anlagebetrug?

Bei der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Anlagebetrug gilt der Grundsatz: Wer vor Gericht verliert, muss alle Kosten des Rechtsstreits tragen. Dies umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die gesetzlichen Anwaltskosten beider Parteien.

Vorschuss- und Kostenpflichten

Die Gerichtskosten müssen Sie zunächst als Vorschuss einzahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro betragen die Gerichtskosten etwa 798 Euro. Zusätzlich fallen die eigenen Anwaltskosten an, die ebenfalls vom Streitwert abhängen.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Wenn Sie die Prozesskosten nicht selbst tragen können, haben Sie folgende Optionen:

Prozesskostenhilfe (PKH): Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Die PKH wird bewilligt, wenn:

  • Die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet
  • Sie die Kosten nicht selbst tragen können
  • Die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint

Besonderheiten bei Anlagebetrug

Bei Anlagebetrug ist zu beachten, dass die Prozesskostenhilfe die Anwaltskosten der Gegenseite nicht abdeckt. Dieses Kostenrisiko verbleibt bei Ihnen. Auch bei Bewilligung von PKH kann das Gericht eine Ratenzahlung anordnen.

Kostenerstattung bei Erfolg

Gewinnen Sie den Prozess, muss der Betrüger alle Kosten erstatten. Allerdings besteht bei Anlagebetrug häufig das praktische Problem, dass die Täter nicht greifbar sind oder über kein pfändbares Vermögen verfügen. In diesem Fall bleiben Sie trotz Prozessgewinn auf den Kosten sitzen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Leichtfertige Geldwäsche

Eine strafbare Handlung, bei der jemand fahrlässig Vermögenswerte weiterleitet oder umwandelt, die aus einer Straftat stammen. Anders als bei vorsätzlicher Geldwäsche muss der Täter die kriminelle Herkunft der Gelder nicht sicher kennen, sondern hätte sie bei angemessener Sorgfalt erkennen müssen. Geregelt in § 261 StGB. Beispiel: Jemand lässt sein Konto für hohe Überweisungen von Unbekannten nutzen und leitet das Geld weiter, obwohl die Umstände verdächtig sind.


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Trademanager

Ein häufig in Anlagebetrug verwendeter Begriff für angebliche Finanzexperten, die Investments für Kunden verwalten. Bei unseriösen Anbietern oft nur eine erfundene Position ohne reale Handelsbefugnis. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt und wird besonders im Online-Trading missbraucht. Beispiel: Ein vermeintlicher Trademanager verspricht hohe Renditen bei Krypto-Investments, hat aber keine entsprechende Lizenz oder Qualifikation.


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Arglistige Täuschung

Eine vorsätzliche Irreführung durch falsche Tatsachenbehauptungen oder Verschweigen wichtiger Informationen, um jemanden zu einer Handlung zu bewegen. Geregelt in § 123 BGB als Anfechtungsgrund für Rechtsgeschäfte. Die Täuschung muss kausal für die Willenserklärung sein. Beispiel: Vortäuschen einer falschen Identität als Bankmitarbeiter, um Überweisungen zu erschleichen.


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Schadensersatz

Ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens, der durch eine Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung entstanden ist. Grundlage sind §§ 249 ff. BGB. Ziel ist die Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Der Geschädigte soll wirtschaftlich so gestellt werden wie ohne den Schaden. Umfasst auch Folgeschäden wie Anwaltskosten.


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Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten

Kosten für anwaltliche Tätigkeiten, die vor einem möglichen Gerichtsverfahren entstehen, etwa für Mahnschreiben oder Vergleichsverhandlungen. Diese können als Schadensposition geltend gemacht werden, wenn sie zur Rechtsverfolgung notwendig waren. Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Anspruch ergibt sich aus §§ 249 ff. BGB.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 812 BGB – Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung: Dieser Paragraph regelt die Pflicht zur Rückgabe von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden. Wenn jemand Geld erhalten hat, ohne dass ein rechtlicher Anspruch besteht, muss es zurückgegeben werden. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte durch Täuschung Geld vom Kläger erhalten, weshalb der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung hat.
  • § 123 BGB – Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung: Diese Vorschrift ermöglicht es, einen Vertrag anzufechten, der durch Täuschung zustande gekommen ist. Wenn eine Partei durch falsche Angaben beeinflusst wurde, kann der Vertrag als nichtig erklärt werden. Hier wurde der Kläger durch falsche Informationen über die Geldanlage und die Identität des Beklagten zur Überweisung von Geldern verleitet.
  • § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung: Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten verletzt. Der Kläger fordert neben der Rückzahlung auch die Erstattung von Anwaltskosten, was auf eine Pflichtverletzung des Beklagten hinweist. Da der Beklagte den Transaktionen nicht nachkommen konnte, entsteht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch.
  • § 263 StGB – Betrug: Diese strafrechtliche Vorschrift definiert Betrug als eine Täuschung, die darauf abzielt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte wurde wegen Anlagebetrugs verurteilt, was das Vorliegen einer strafbaren Handlung bestätigt und die Glaubwürdigkeit der Ansprüche des Klägers stärkt.
  • § 288 BGB – Verzugszinsen: Dieser Paragraph regelt die Höhe der Zinsen, die der Schuldner bei Zahlungsverzug zahlen muss. Der Beklagte wurde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2023 zu zahlen. Dies stellt sicher, dass der Kläger für die verspätete Rückzahlung angemessen entschädigt wird.

Das vorliegende Urteil


LG Nürnberg-Fürth – Az.: 19 O 4768/23 – Urteil vom 08.05.2024


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