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Rückzahlung von Glücksspielverlusten: So fordern Sie Ihr Geld zurück

Drei Jahre lang Glück versucht, jeden Monat aufs Neue – am Ende ein Minus von mehreren Tausend Euro. Das Online-Casino sitzt in Malta, hat keine deutsche Lizenz und argumentiert mit der EU-Dienstleistungsfreiheit. Vor dem OLG Nürnberg ging es nun um die entscheidende Frage: Schützt die EU-Dienstleistungsfreiheit ein Casino ohne deutsche Lizenz – oder bekommen die Spieler ihr Geld zurück?
Mann am Laptop mit Casino-Webseite und Kontoauszug im Wohnzimmer.
Das OLG Nürnberg stärkt Verbrauchern den Rücken: Verluste bei Online-Glücksspiel ohne deutsche Lizenz müssen erstattet werden. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 U 1014/25

Das Wichtigste im Überblick

OLG Nürnberg: Spieler bekommt 7.893,68 Euro zurück, weil der Online-Casinovertrag ohne deutsche Erlaubnis nichtig war.
  • Die Berufung der Beklagten scheiterte. Das Versäumnisurteil blieb stehen.
  • Das Gericht sah den Kläger als Verbraucher. Die Beklagte richtete ihr Angebot nach Deutschland aus.
  • Ohne deutsche Erlaubnis waren die Spielverträge unwirksam. Daher muss die Beklagte die Verluste erstatten.
  • Einwände mit EU-Recht, Treu und Glauben und Spielschulden wies das Gericht zurück.
  • Das Gericht setzte den Streitwert auf 7.893,68 Euro fest.

  • Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg
  • Datum: 12.05.2026
  • Aktenzeichen: 13 U 1014/25
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Glücksspielrecht, Zivilrecht, Europarecht
  • Streitwert: 7.893,68 €
  • Relevant für: Online-Casino-Anbieter, Spieler, Prozessvertreter

Rückzahlung von Glücksspielverlusten bei fehlender Lizenz

Online-Glücksspielverträge sind gemäß § 134 BGB nichtig, wenn der Anbieter keine erforderliche deutsche Erlaubnis nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 besitzt. Aus diesem Verstoß gegen ein Verbotsgesetz ergibt sich ein Anspruch auf die Rückzahlung der getätigten Einsätze nach dem Bereicherungsrecht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB. Der zurückzufordernde Betrag berechnet sich dabei aus der Differenz zwischen den geleisteten Einzahlungen und den vom Spieler erhaltenen Gewinnauszahlungen.

Das Bereicherungsrecht besagt vereinfacht: Wer etwas ohne rechtlichen Grund erhalten hat, muss es wieder herausgeben. Da der Glücksspielvertrag wegen der fehlenden Lizenz von Anfang an unwirksam war, durfte der Anbieter die Einsätze rechtlich nie behalten.

Diesen rechtlichen Mechanismus bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg am 12. Mai 2026 (Az. 13 U 1014/25) zugunsten eines vollzeitbeschäftigten Versicherungskaufmanns, der von einem maltesischen Unternehmen seine Spielverluste einforderte. Der Betroffene hatte zwischen September 2021 und September 2022 bei der Firma diverse Casino-Spiele im Internet genutzt, wobei er Einzahlungen von knapp 36.000 Euro tätigte und Gewinnauszahlungen in Höhe von rund 28.000 Euro erhielt. Es verblieb am Ende ein Verlust von 7.893,68 Euro, den das Unternehmen dem Mann nun vollständig erstatten muss, da es in diesem Zeitraum über keine deutsche Lizenz für den Online-Betrieb verfügte. Mit der landesgerichtlichen Leitentscheidung blieb ein zuvor erlassenes Versäumnisurteil der Kammer in vollem Umfang aufrechterhalten.

Eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, die zum einen mit einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft einen Vertrag zu den von dieser Gesellschaft festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen hat, um online zu spielen, und zum anderen eine solche Tätigkeit weder amtlich angemeldet noch Dritten als kostenpflichtige Dienstleistung angeboten hat, verliert deshalb nicht ihre Eigenschaft als „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung. – so das OLG Nürnberg

Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Prozesspartei nicht vor Gericht erscheint oder sich nicht fristgerecht äußert. Das Gericht entscheidet dann allein auf Grundlage der Vorträge der anwesenden Seite – hier zugunsten des klagenden Spielers.

Wer eigene Verluste zurückfordern will, sollte zunächst den genauen Zeitraum seiner Ein- und Auszahlungen beim Anbieter ermitteln. Der erstattungsfähige Betrag ergibt sich aus allen geleisteten Einzahlungen abzüglich aller erhaltenen Gewinnauszahlungen – nicht aus einzelnen verlorenen Sessions. Kontoauszüge, Zahlungsdienstleister-Belege und Transaktionsübersichten der Plattform dienen dabei als zentrale Beweismittel.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Die Einbindung eines gewerblichen Prozessfinanzierers sowie eine etwaige Abtretung von Forderungen lassen die rechtliche Verbrauchereigenschaft eines Teilnehmers bei vertraglich vorgeprägten Glücksspielangeboten unberührt.
  2. Ein ausländischer Online-Glücksspielanbieter kann sich zur Abwehr zivilrechtlicher Rückforderungsansprüche nicht erfolgreich auf die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit berufen, wenn er zwingende nationale Spielerschutzvorgaben wie Einsatzlimits oder den Ausschluss gesperrter Personen materiell missachtet.
  3. Die bloße Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer deutschsprachigen Glücksspielplattform begründet weder den Vorwurf einer vorsätzlichen noch einer grob fahrlässigen Unkenntnis über das Fehlen der erforderlichen staatlichen Konzession und sperrt erlittene bereicherungsrechtliche Erstattungsansprüche somit nicht.
Infografik: Gegenüberstellung der Einwände eines Online-Glücksspielanbieters gegen die rechtliche Bewertung durch das Gericht. Trotz EU-Lizenz bleibt der Rückzahlungsanspruch bestehen, wenn deutsche Spielerschutzvorgaben missachtet wurden.
Rückzahlung trotz Lizenz? Anspruch schnell einordnen

Wann gilt die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte?

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich in Verbraucherstreitigkeiten aus Art. 17 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 der sogenannten EuGVVO. Voraussetzung hierfür ist, dass ein ausländischer Dienstleister seine gewerbliche Tätigkeit gezielt auf den deutschen Markt ausrichtet, was beispielsweise durch eine deutschsprachige Webseite deutlich belegt wird. Sind diese Kriterien erfüllt, unterliegen die juristischen Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom-I-VO zwingend dem deutschen Sachrecht.

Die EuGVVO ist eine EU-Verordnung, die bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten regelt, welches nationale Gericht zuständig ist. Die Rom-I-VO bestimmt anschließend, welches Landes Recht auf den Vertrag anzuwenden ist – hier zwingend deutsches Recht, weil der Anbieter gezielt deutsche Verbraucher angesprochen hat.

Das ausländische Glücksspielunternehmen bemängelte eben diese Zuständigkeit der inländischen Justiz, konnte den Senat damit jedoch nicht überzeugen. Das Gericht stellte klar, dass der Versicherungskaufmann unstreitig von seinem Wohnsitz im Bundesgebiet aus auf die Spiele zugegriffen hatte und die auf Deutsch gehaltene Plattform offenkundig auf den hiesigen Markt abzielte. Auch der Einwurf der Betreiberseite, der Nutzer vertrete in Wahrheit gewerbliche Interessen durch die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer, lief ins Leere. Laut dem Urteil beeinträchtigt die bloße Einbindung eines rechtlichen Finanzdienstleisters oder eine eventuelle Abtretung von Forderungen den gesetzlichen Verbraucherstatus bei vertraglich vorgeprägten Glücksspielteilnahmen nicht.

Die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer oder eine Forderungsabtretung gefährden Ihren Verbraucherstatus nicht. Sie können also ohne Risiko eine Klagefinanzierung in Anspruch nehmen, wenn Sie das Kostenrisiko scheuen. Das Gericht behandelt Sie trotzdem als schutzberechtigten Verbraucher und lässt Sie am Wohnsitzgericht klagen.

Werden Glücksspielverträge durch das Unionsrecht geschützt?

Die europäische Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV verhindert die Nichtigkeit von rechtswidrigen Spielverträgen nicht, sofern der Anbieter ohnehin gewichtige materielle Erlaubnisvoraussetzungen ignoriert. Ein ausländischer Konzern kann sich folglich nicht auf ein fehlerhaftes deutsches Zulassungsverfahren berufen, wenn er in einem korrekten Verfahren ebenfalls keine Konzession erhalten hätte. Zu den zwingenden inländischen Vorgaben gehören strikte Auflagen wie das Kreditverbot, feste Höchsteinsatzgrenzen sowie weitreichende Maßnahmen zum Spielerschutz gemäß § 4 Abs. 5 GlüStV.

Die europäische Dienstleistungsfreiheit erlaubt es Unternehmen grundsätzlich, ihre Dienste EU-weit anzubieten, ohne in jedem Mitgliedstaat eine separate Erlaubnis zu benötigen. Glücksspielanbieter berufen sich oft auf dieses Recht, um nationale Lizenzpflichten auszuhebeln – doch das Urteil zeigt: Wer zentrale Schutzvorgaben ignoriert, verliert diesen EU-rechtlichen Schutzschild.

Dass derartige Erlaubnisvorgaben im gerichtlichen Ernstfall stark ins Gewicht fallen, erfuhr das maltesische Unternehmen in diesem Prozess sehr deutlich. Die Firma hatte zunächst argumentiert, der umfassende behördliche Erlaubnisvorbehalt verstoße massiv gegen europäisches Recht, weswegen das bürgerliche Gesetzbuch keine Vertragsnichtigkeit auslösen dürfe. Die Verantwortlichen forderten überdies, das Verfahren aussetzen zu lassen, bis der Europäische Gerichtshof in offenen, ähnlich gelagerten Fällen (wie dem Verfahren C-530/24) entschieden hat.

Verstoß gegen materielle Schutzvorgaben

Die Nürnberger Richter lehnten eine Verfahrensaussetzung jedoch ab und wiesen die unionsrechtlichen Einwände vollumfänglich zurück, weil das Casino zentrale Schutzvorgaben des deutschen Staatsvertrags vollends missachtete. Das Angebot des Unternehmens ließ den gesetzlich gebotenen Ausschluss von Minderjährigen oder bereits gesperrten Nutzern ebenso vermissen wie ein System gegen schnelle Spiele-Wiederholungen oder ein wissenschaftlich überprüftes Sozialkonzept. Da der Kläger diese massiven Mängel detailliert vortrug und das Casino sie nicht bestritt, galten die Verstöße gegen die Spielerauflagen nach den Regelungen der Zivilprozessordnung formell als zugestanden. Somit hätte der Betreiber dem Gericht zufolge auch unter perfekten europarechtlichen Rahmenbedingungen niemals eine legale Erlaubnis für den deutschen Raum erlangen können.

Der Mitgliedstaat ist lediglich gehalten, Entscheidungen über auf eine Genehmigung gerichtete Anträge auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu treffen. Einen bestimmten Inhalt dieser Entscheidungen gibt ihm das Unionsrecht nicht vor. – so das OLG Nürnberg

Im Zivilprozess gilt ein entscheidender Grundsatz: Behauptet eine Partei etwas und die Gegenseite widerspricht nicht ausdrücklich, behandelt das Gericht diese Behauptung als bewiesene Tatsache. Das Casino hätte die Vorwürfe also aktiv bestreiten müssen – da es das nicht tat, standen die Verstöße ohne weiteren Beweis fest.

Experten-Tipp: Materielle Schutzlücken

Berufen sich Anbieter auf ihre EU-Lizenz und die Dienstleistungsfreiheit, können Sie mit den konkreten Umständen des Spielbetriebs kontern. Das Urteil macht klar: Wer deutsche Schutzvorgaben wie Einzahlungslimits, Sperrsysteme oder ein Sozialkonzept ignoriert, verliert seinen unionsrechtlichen Schutz. Das Fehlen dieser Features ist oft der entscheidende Faktor, um die Berufung auf EU-Recht auszuhebeln.

Verhindert die Kenntnis des Spielers den Bereicherungsanspruch?

Ein Ausschluss der zivilrechtlichen Rückforderung nach § 814 BGB setzt die erwiesene, positive Kenntnis über das tatsächliche Fehlen der behördlichen Erlaubnis des Anbieters voraus. Zusätzlich verbietet die Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB eine Erstattung allenfalls dann, wenn der Leistende vorsätzlich oder massiv leichtfertig gegen das bestehende gesetzliche Verbot verstößt. Eine einfache Fahrlässigkeit bei der Vertragsanbahnung oder gar die schlichte Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Plattform begründen rechtlich noch keine leichtfertige Unkenntnis.

Einen solch bewussten Gesetzesverstoß versuchte die Verteidigung dem Privatmann im Prozess massiv anzulasten. Die Firma stellte die Behauptung in den Raum, der Kunde habe schon bei seiner virtuellen Registrierung durch die mediale Berichterstattung seiner Anwälte sehr genau gewusst, dass er ein lukratives Geschäftsmodell des risikolosen Spielens nutzen könne. Zudem habe er unweigerlich von dem generellen staatlichen Erlaubnisvorbehalt erfahren müssen, weshalb ihm sein Geld nun zwingend verwehrt bleiben müsse.

Keine Leichtfertigkeit bei der Anmeldung

Vom Gericht wurde allerdings kein triftiger Hinweis darauf erkannt, dass der Nutzer die rechtliche Lage vorsätzlich oder grob fahrlässig zu seinen Gunsten ausnutzte. Da das staatliche Glücksspielrecht im Zeitraum ab 2021 kein absolutes Totalverbot für Internet-Casinos mehr darstellte, lieferte der vollständig deutschsprachige Internetauftritt dem Bürger schlicht keinen Anlass für konkrete Zweifel an der faktischen Legalität der Plattform. Die Indizien reichten somit weder für einen Erstattungsausschluss nach § 814 BGB noch nach § 817 BGB aus, weil die betroffene Casino-Firma nicht stichhaltig belegen konnte, dass der Spieler eine gezielte Kenntnis über den Mangel exakt dieser speziellen Zulassung besaß.

Praxis-Hürde: Positive Kenntnis

Anbieter argumentieren oft, Spieler hätten das Risiko illegaler Angebote gekannt und dürften daher kein Geld zurückfordern (§ 817 BGB). Das Urteil entzieht dieser Verteidigung den Boden, wenn die Plattform deutschsprachig war und seriös wirkte. Ein diffuses Unbehagen reicht nicht; der Anbieter müsste beweisen, dass Sie positiv wussten, dass genau diesem Betreiber die Erlaubnis fehlt.

Sind Spielverluste als unklagbare Ehrenschulden zu werten?

Die spezifische Regelung des § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach das auf Spielschulden gezahlte Geld grundsätzlich nicht zurückgefordert werden kann, findet auf verbotswidrige Online-Angebote gar keine Anwendung. Ferner blockiert der allgemeine Umgangsgrundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB eine Rückzahlung nicht, sofern der Glücksspielanbieter auf eigene Faust im direkten Widerspruch zur Gesetzeslage agiert. Unter derartigen Bedingungen kann der fragliche Betreiber kein rechtlich schutzwürdiges Vertrauen darauf aufbauen, dass illegal erlangte Gelder dauerhaft in der eigenen Kasse verweilen.

Mit dem altbekannten Leitspruch, dass es sich bei Spielschulden um unantastbare Ehrenschulden handele, zog das beklagte Casino folglich vergeblich vor die Instanz. Das Unternehmen wandte in der Verhandlung ein, es sei ein eklatanter Rechtsmissbrauch, wenn ein Konsument bei den Spielen erst auf satte Gewinnchancen spekuliere und sich nach einem monetären Misserfolg komplett von jedem Risiko freispreche. Ein zugesprochener Rückzahlungsanspruch würde den Anreiz für Privatpersonen obendrein drastisch erhöhen, gezielt bei im EU-Ausland lizenzierten und behördlich vermeintlich überwachten Anbietern aktiv zu werden.

Straffreiheit des Konsumenten

Die Justiz erteilte dieser Einschätzung eine klare Absage und unterstrich stattdessen die gewichtige Präventionswirkung des Verbraucherschutzes. Nach dem Urteil sorgt die konsequente Rückforderungspflicht sehr wirksam dafür, dass der ohne Konzession agierende Wirtschaftsakteur keine Gewinne aus rechtswidrigen Geschäften sicher vereinnahmen darf. Der Senat verneinte zum Abschluss zudem eine theoretisch mögliche Strafbarkeit des klagenden Angestellten nach § 285 StGB. Da bei der Online-Nutzung von einem Vorsatz oder einer billigenden Inkaufnahme hinsichtlich der fehlenden deutschen Genehmigung nicht auszugehen war, machte sich der Mann rechtlich nicht strafbar. Das Urteil verpflichtet das rechtswidrig handelnde Casino damit vollumfänglich zur Rückgabe der verlorenen Summe zuzüglich gerichtlich festgesetzter Zinsen ab März 2023.

§ 285 StGB stellt die Beteiligung an nicht behördlich genehmigtem Glücksspiel unter Strafe. Diese Vorschrift kann theoretically auch Spieler treffen – allerdings setzt eine Verurteilung voraus, dass der Spieler wissentlich auf einer illegalen Plattform gespielt hat.

Was bedeutet das Urteil für Rückforderungen?

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat als zweite Instanz eine Leitentscheidung getroffen, die weit über den Einzelfall hinausweist: Jeder Spieler, der zwischen 2021 und heute bei einem Online-Casino ohne deutsche GGL-Lizenz verloren hat, kann seine Netto-Verluste nach Bereicherungsrecht zurückfordern – auch wenn der Anbieter eine EU-Lizenz vorweist. Das Urteil stellt klar, dass deutschsprachige Plattformen den Anschein der Legalität erzeugen und Spieler sich daher nicht vorwerfen lassen müssen, die fehlende Erlaubnis gekannt zu haben. Eine Strafbarkeit nach § 285 StGB scheidet bei typischer Online-Nutzung ebenfalls aus.

Andere Oberlandesgerichte sind an diese Entscheidung zwar nicht gebunden, die Argumentationslinie ist jedoch auf vergleichbare Fälle übertragbar. Wer Verluste zurückfordern will, muss drei Punkte belegen: den Zeitraum der Spielteilnahme, die Höhe der Netto-Verluste (Einzahlungen minus Auszahlungen) und das Fehlen einer deutschen Lizenz des Anbieters im fraglichen Zeitraum. Fehlen auf der Plattform zudem deutsche Schutzmechanismen wie Einzahlungslimits, Sperrsysteme oder ein Sozialkonzept, scheitert auch die Berufung des Anbieters auf die europäische Dienstleistungsfreiheit.

Wer jetzt eigene Ansprüche prüfen will, sollte umgehend handeln: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder grob fahrlässig nicht erlangt haben. Für Verluste aus dem Jahr 2022 läuft die Verjährung damit spätestens am 31. Dezember 2025 ab. Prüfen Sie auf der Webseiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), ob Ihr Anbieter über eine deutsche Erlaubnis verfügt – fehlt diese, stehen Ihre Chancen nach diesem Urteil gut.


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Das Urteil des OLG Nürnberg stärkt die Position von Spielern deutlich. Ob die Verjährung Ihrer Ansprüche droht oder der Anbieter sich auf eine EU-Lizenz beruft – die Erfolgsaussichten hängen stark von der korrekten rechtlichen Einordnung Ihres Einzelfalls ab. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie unverbindlich die Lizenzsituation des Anbieters, berechnen Ihre erstattungsfähigen Netto-Verluste und kümmern sich um die fristwahrende Durchsetzung.

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Experten Kommentar

Viele unterschätzen das massive Problem der tatsächlichen Vollstreckung im Ausland. Zwar gewinnt man diese Prozesse vor deutschen Gerichten mittlerweile fast im Vorbeigehen, doch die meisten Anbieter sitzen auf Malta und blockieren die Auszahlung systematisch unter Berufung auf dortige Schutzgesetze.

Ich rate Betroffenen daher dringend, nur mit einem Prozessfinanzierer zu klagen, der vertraglich auch das finale Vollstreckungsrisiko im Ausland übernimmt. Wer hier auf eigene Faust klagt, bleibt trotz eines rechtskräftigen Urteils am Ende oft auf den gesamten Kosten sitzen.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Habe ich auch dann Anspruch auf Rückzahlung, wenn ich von der fehlenden Lizenz wusste?

JA, in der Regel bleibt Ihr Anspruch auf Rückzahlung bestehen, auch wenn Sie das Fehlen der Lizenz geahnt haben. Entscheidend ist nicht jedes Misstrauen, sondern die nachweisbare positive Kenntnis der fehlenden Erlaubnis oder grob fahrlässige Unkenntnis.

Nach § 814 BGB ist eine Rückforderung nur ausgeschlossen, wenn Sie bei der Zahlung sicher wussten, dass der Anbieter keine erforderliche Lizenz hatte. § 817 Satz 2 BGB greift ebenfalls nur bei vorsätzlichem oder besonders leichtfertigem Verstoß gegen das Verbot. Ein bloß „halbseidenes“ Gefühl, Medienberichte über unseriöse Anbieter oder die Zustimmung zu deutschsprachigen AGB reichen dafür regelmäßig nicht aus. Gerade eine Plattform, die deutschsprachig auftritt und legal wirkt, kann den Anschein ordnungsgemäßer Erlaubnis erzeugen.

Anders kann es nur liegen, wenn der Anbieter konkret beweisen kann, dass Sie über genau dieses Casino schriftlich gewarnt wurden oder die fehlende Lizenz sicher kannten. Allgemeine Warnsignale genügen dafür nicht, weil das Gesetz zwischen bloßer Vermutung und positiver Kenntnis streng unterscheidet.


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Kann ich meine Verluste zurückfordern, wenn ich die Einzahlungen über einen Prozessfinanzierer finanziere?

Ja, die Einschaltung eines Prozessfinanzierers gefährdet Ihren Rückforderungsanspruch nicht und macht Sie nicht zum gewerblichen Akteur. Entscheidend bleibt, dass Sie als Spieler Verbraucher waren und der Vertrag über das Online-Glücksspiel rechtlich unwirksam sein kann.

Ein Prozessfinanzierer übernimmt nur das Risiko und die Kosten des Rechtsstreits, nicht die Spielteilnahme selbst. Dadurch ändert sich nichts an der Einordnung Ihres ursprünglichen Spielvertrags und auch nichts daran, dass Sie die Verluste nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich zurückverlangen können. Der Verbraucherstatus wird im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geprägt und geht nicht dadurch verloren, dass Sie sich später für die Klage professionelle Finanzierung holen. Auch die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bleibt dadurch unberührt, wenn der Anbieter gezielt den deutschen Markt angesprochen hat.

Wichtig ist nur, dass der Finanzierer nicht die eigentlichen Glücksspieleinsätze vorstreckt, denn dann könnten ganz andere rechtliche Probleme, etwa ein Verstoß gegen das Kredit- oder Glücksspielrecht, entstehen. Eine reine Finanzierung des Verfahrens ist dagegen zulässig und wird von den Gerichten nicht als unternehmerische oder gewerbliche Tätigkeit des Spielers gewertet.


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Verliere ich meinen Status als Verbraucher, wenn ich meine Ansprüche an einen Dienstleister abtrete?

Nein, eine Abtretung Ihrer Forderung an einen Dienstleister lässt Ihren Verbraucherstatus nicht entfallen, und Ihr Rückzahlungsanspruch gegen das Casino bleibt bestehen. Maßgeblich ist, dass der ursprüngliche Vertrag als Verbraucher geschlossen wurde und die spätere Forderungsübertragung daran nichts ändert.

Der Verbraucherschutz knüpft an die Anbahnung und den Abschluss des Glücksspielvertrags an, nicht an die spätere Art der Anspruchsdurchsetzung. Wird eine Forderung an ein Inkasso- oder Legal-Tech-Unternehmen abgetreten, ändert das den Charakter des ursprünglichen, wegen fehlender Lizenz nichtigen Vertrags nicht rückwirkend. Genau deshalb kann sich der Anbieter nicht darauf berufen, der Anspruch werde durch die Einschaltung eines Dritten „gewerblich“. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat ausdrücklich klargestellt, dass die Einbindung eines gewerblichen Prozessfinanzierers oder eine Abtretung die rechtliche Verbrauchereigenschaft unberührt lässt.

Grenzen liegen nur außerhalb des eigentlichen Verbraucherstatus: Die Abtretung kann vertragliche Kosten, Provisionen oder datenschutzrechtliche Fragen auslösen, die Sie vor einer Unterschrift prüfen sollten. Für den materiellen Rückzahlungsanspruch gegen das Casino ist das aber regelmäßig ohne Bedeutung.


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Muss ich mit einer Strafanzeige rechnen, wenn ich meine Verluste aus illegalem Glücksspiel einklage?

Nein, Sie müssen in der Regel nicht mit einer Strafanzeige rechnen, wenn Sie Ihre Verluste aus illegalem Glücksspiel einklagen. Eine Strafbarkeit nach § 285 StGB setzt voraus, dass Sie wussten oder billigend in Kauf nahmen, ohne erforderliche Erlaubnis zu spielen.

Bei typischen Online-Casinos, die deutschsprachig auftreten, nimmt die Rechtsprechung häufig gerade keinen solchen Strafvorsatz an. Der Grund ist, dass der Auftritt der Plattform einen Anschein von Legalität erzeugen kann und der Spieler deshalb nicht ohne Weiteres davon ausgehen muss, sich strafbar zu machen. Für eine erfolgreiche Anzeige müsste das Casino dagegen konkrete Anhaltspunkte für ein bewusst illegales Spielverhalten nachweisen, etwa eine sichere Kenntnis der fehlenden Genehmigung.

Eine absolute Garantie gibt es aber nicht für jeden Einzelfall, etwa wenn jemand nachweisbar unter falschem Namen, über Sperrsysteme hinweg oder trotz sicherer Kenntnis der Illegalität spielte. Für die zivilrechtliche Rückforderung ist dieser strafrechtliche Aspekt jedoch regelmäßig kein Hindernis.


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Wie berechne ich die erstattungsfähige Summe, wenn ich zwischendurch auch Gewinne ausgezahlt bekommen habe?

Die erstattungsfähige Summe ergibt sich aus Ihrer Gesamtsaldierung: Alle Einzahlungen im relevanten Zeitraum werden um alle erhaltenen Gewinnauszahlungen gekürzt. Sie können also nicht einzelne verlorene Sessions isoliert herausgreifen, sondern müssen die komplette Zahlungsbewegung mit dem Anbieter betrachten.

Rechtlich folgt das aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil nur das ohne Rechtsgrund Erlangte herauszugeben ist. Hat das Casino in bestimmten Spielphasen Geld an Sie ausgezahlt, mindert das Ihren Anspruch, denn diese Beträge sind bereits an Sie zurückgeflossen. Entscheidend ist daher die Netto-Betrachtung über den gesamten Zeitraum, in dem Sie gespielt haben, und nicht die Frage, welche Runde für sich genommen gewonnen oder verloren wurde. Praktisch bedeutet das: Einzahlungen und Auszahlungen werden gegenübergestellt, und nur der verbleibende Verlust ist erstattungsfähig.

Für die Berechnung sollten Sie daher alle Transaktionsdaten des Anbieters, Ihrer Bank und möglicher Zahlungsdienstleister zusammenführen. Wenn Auszahlungen höher waren als Einzahlungen, besteht regelmäßig kein Rückforderungsanspruch mehr; bei mehreren Konten oder Zahlungswegen müssen die Bewegungen dennoch vollständig zusammengeführt werden.


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Was kann ich tun, wenn das Casino die Herausgabe meiner vollständigen Transaktionsliste verweigert?

Rekonstruieren Sie Ihre Ein- und Auszahlungen über eigene Kontoauszüge und Belege der Zahlungsdienstleister, wenn das Casino die Transaktionsliste verweigert. Auf die Kooperation des Casinos sind Sie dafür nicht angewiesen. Diese Unterlagen reichen in der Regel aus, um Ihren Nettoverlust im Zivilprozess plausibel darzulegen.

Im Rückforderungsprozess muss der Kläger die Höhe seines Anspruchs nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB schlüssig vortragen und beweisen. Dafür sind externe Zahlungsströme besonders wichtig, weil sie Einzahlungen, Rückbuchungen und Auszahlungen meist vollständig abbilden. Kontoauszüge von Bank, Kreditkarte oder E-Wallets wie PayPal oder Paysafecard sind deshalb vollwertige Beweismittel. Wenn das Casino trotz gerichtlicher Aufforderung nicht mitwirkt, kann das Gericht den nachvollziehbaren Vortrag des Spielers zudem im Rahmen der freien Beweiswürdigung erheblich berücksichtigen.

Hilfreich ist auch, sämtliche Korrespondenz mit dem Anbieter zu sichern, damit der Zeitraum der Spielaktivität und die gesperrten Daten später genau eingegrenzt werden können. Erhältlich sind oft auch Umsatzübersichten direkt bei der Bank oder beim Zahlungsdienstleister, selbst wenn der Casino-Account nicht mehr zugänglich ist.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


OLG Nürnberg – Az.: 13 U 1014/25 – Urteil vom 12.05.2026




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