Sind Sie oder Angehörige von Ihnen im Zeitraum von 1945 bis 1949 durch sowjetische Militärtribunale in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) rechtsstaatswidrig zu Arbeitslager in der Sowjetunion oder zum Tode verurteilt worden, so kann heute Rehabilitation, Rückgabe und Schadensersatz gefordert werden. Hierzu müssen Sie sich an das Auswärtige Amt (Adenauerallee 99, 53113 Bonn, Tel.: 0228-17-0 oder Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, Tel.: 030-5000-0; 01888-17-0) wenden, dieses hilft Ihnen dabei sich bei der russischen Militär-Staatsanwaltschaft in Moskau rehabilitieren zu lassen. Die Verurteilung erfolgte meistens aufgrund des Vorwurfs im Dritten Reich „Kriegsverbrecher und Nazi-Aktivist“ gewesen zu sein. Aufgrund der Verurteilung wurde damals in der Regel das gesamte Eigentum des Betroffenen und seiner Familie beschlagnahmt (Grundstücke, Betriebe etc.).
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



