Ein Käufer klagte, weil die Leistung seines Photovoltaik-Batteriespeichers wegen Brandgefahr durch den Hersteller auf 70 % gedrosselt wurde. Die Notbremsung des Herstellers löste die Frage aus, ob der Käufer nun den vollen Kaufpreis zurückfordern darf, obwohl der mangelhafte Speicher bereits genutzt wurde.
Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ist die sicherheitsbedingte Drosselung meines Solarspeichers ein Sachmangel?
- Habe ich ein Rücktrittsrecht, wenn mein Batteriespeicher dauerhaft gedrosselt wird?
- Wie setze ich dem Verkäufer die Frist zur Nacherfüllung bei einem mangelhaften Speicher?
- Was passiert, wenn der Verkäufer die Rücknahme des mangelhaften Speichers verweigert?
- Wie wird der Wertersatz für die Nutzung bei der Rückabwicklung des Speicherkaufs berechnet?
- Glossar
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 307/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Bochum
- Datum: 11.07.2025
- Aktenzeichen: 2 O 307/24
- Verfahren: Rückabwicklung eines Kaufvertrags
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, Verbraucherschutz, Produktsicherheitsrecht
- Das Problem: Ein Kunde kaufte einen Batteriespeicher für seine Photovoltaikanlage. Wegen Brandgefahr drosselte der Hersteller die Leistung des Speichers per Fernzugriff auf bis zu 70 Prozent. Der Käufer erklärte den Rücktritt und forderte sein Geld zurück.
- Die Rechtsfrage: Gilt die vorsorgliche Drosselung der Speicherkapazität durch den Hersteller wegen Brandgefahr als ein wesentlicher Mangel, der dem Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erlaubt?
- Die Antwort: Ja. Die zugestandene Drosselung stellt einen erheblichen Mangel dar, da die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wird. Das Gericht sah den Mangel als in der Beschaffenheit des Produktes liegend an, der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung existierte.
- Die Bedeutung: Wenn Hersteller Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die die Kernleistung eines Geräts stark beeinträchtigen, gilt dies als erheblicher Mangel. Betroffene Käufer können in solchen Fällen vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den Kaufpreis abzüglich der gezogenen Nutzungsvorteile erstattet.
Der Fall vor Gericht
Wann macht eine Sicherheits-Drosselung ein Produkt mangelhaft?
Manchmal ist eine Sicherheitsmaßnahme das Problem selbst. Ein Mann investiert über 11.000 Euro in einen Batteriespeicher, um seinen eigenen Solarstrom zu nutzen.

Kurz nach der Installation kommt die Nachricht: Wegen Brandgefahr bei baugleichen Modellen wird sein Speicher vom Hersteller per Fernzugriff gedrosselt – erst auf 50 %, dann auf 70 % seiner versprochenen Leistung. Der Verkäufer argumentiert, dies sei eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme und kein Mangel. Der Käufer sieht das anders. Er hat für 100 % bezahlt. Das Landgericht Bochum musste klären, wann eine gut gemeinte Drosselung einen teuren Kaufgegenstand rechtlich wertlos macht.
Warum sah der Käufer sein Rücktrittsrecht als gegeben an?
Der Käufer hatte im Dezember 2021 eine komplette Photovoltaikanlage erworben. Ein zentraler Bestandteil war der Batteriespeicher für einen Preis von 11.049,38 Euro. Der Hersteller des Speichers garantierte sogar schriftlich eine nutzbare Kapazität von 100 % der Nennleistung für zehn Jahre. Die Anlage wurde im Februar 2023 in Betrieb genommen. Die Freude währte kurz. Wegen Brand- und Verpuffungsfällen bei baugleichen Speichern schaltete der Hersteller das Gerät des Käufers mehrfach per Fernzugriff ab oder reduzierte dessen Kapazität drastisch. Seit August 2023 lief der Speicher nur noch mit 70 % seiner Leistung.
Für den Käufer war die Sache klar: Er hatte einen Speicher mit einer bestimmten Kapazität gekauft, diese aber nicht erhalten. Die wiederholten Abschaltungen und die dauerhafte Drosselung stellten für ihn einen klaren Mangel dar. Er setzte dem Verkäufer eine Frist zur Beseitigung des Problems. Als nichts geschah, erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag für den Speicher und verlangte sein Geld zurück – Zug um Zug gegen Rückgabe des Geräts.
Wie verteidigte sich der Verkäufer gegen den Vorwurf?
Der Verkäufer der Anlage und der herbeigerufene Hersteller des Speichers sahen die Lage völlig anders. Ihrer Ansicht nach lag kein Mangel vor. Die Drosselung sei eine verantwortungsvolle und produktsicherheitsrechtlich gebotene Maßnahme. Sie diene dem Schutz des Kunden vor einer potenziellen Brandgefahr. Es handle sich um ein übliches Technologierisiko. Der konkrete Speicher des Käufers weise ja keinen Hardwareschaden auf.
Zudem bot der Hersteller eine Lösung an: einen zukünftigen Austausch der betroffenen Batteriezellen ab Sommer 2024 und eine wöchentliche Kulanzzahlung von 7,50 Euro als Ausgleich. Der Verkäufer argumentierte weiter, der Käufer habe keine angemessene Frist zur Reparatur gesetzt. Ein Rücktritt sei ausgeschlossen. Schließlich müsse sich der Käufer die Zeit, in der er den Speicher – wenn auch eingeschränkt – nutzen konnte, als Vorteil anrechnen lassen.
Wieso wertete das Gericht die Drosselung als klaren Sachmangel?
Das Landgericht Bochum folgte der Argumentation des Käufers. Die Richter stellten fest, dass der Vertrag ein Verbrauchsgüterkauf war. Entscheidend für die Mangelfreiheit ist hier, ob die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das regelt der § 434 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Vereinbart war eine nutzbare Kapazität von 7,5 kWh. Die tatsächliche Leistung lag durch die Drosselung aber dauerhaft darunter.
Diese Abweichung ist ein klassischer Sachmangel. Das Gericht pulverisierte das Argument des „Technologierisikos“. Die wiederholten Brandereignisse und die Tatsache, dass der Hersteller selbst umfangreiche Umrüstungen plante, zeigten eine konkrete Gefährdung. Diese ging weit über ein allgemeines Betriebsrisiko hinaus. Die Drosselung war keine bloße Vorsicht – sie war der direkte Ausdruck eines im Produkt angelegten Fehlers. Der Mangel existierte damit schon bei der Übergabe der Anlage. Der Käufer war im Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB). Die gesetzte Frist zur Nacherfüllung von zwei Wochen war nicht zu kurz. Die Pflichtverletzung des Verkäufers war auch nicht unerheblich, was ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen hätte (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Wie berechnete das Gericht die Rückzahlungssumme?
Ein erfolgreicher Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Vertrags (§ 346 Abs. 1 BGB). Der Käufer bekommt den Kaufpreis zurück, der Verkäufer die Ware. Der Käufer muss sich aber die Vorteile anrechnen lassen, die er aus der Nutzung der Sache gezogen hat. Das nennt man Wertersatz für gezogene Nutzungen.
Das Gericht schätzte die technische Lebensdauer des Speichers auf 15 Jahre. Bei einem Preis von 11.049,38 Euro ergab das einen monatlichen Nutzungswert von rund 61 Euro. Das Gericht berücksichtigte die Zeit, in der der Speicher eingeschränkt nutzbar war – von der Inbetriebnahme im Februar 2023 bis zur Entscheidung. Daraus errechnete die Kammer einen Nutzungsersatz von insgesamt 1.596,14 Euro. Diese Summe zog das Gericht vom Kaufpreis (inklusive eines Technikpakets) ab. Am Ende verurteilte es den Verkäufer zur Zahlung von 10.036,70 Euro an den Kläger. Im Gegenzug muss der Käufer den mangelhaften Speicher zurückgeben. Da der Verkäufer die Rücknahme bereits verweigert hatte, stellte das Gericht auch fest, dass er sich im Annahmeverzug befindet (§ 293 BGB).
Die Urteilslogik
Die vertraglich zugesicherte Leistung bildet die unverhandelbare Grundlage des Kaufvertrages, und eine einseitige Kapazitätsreduktion stellt stets einen klaren Sachmangel dar.
- [Sicherheits-Drosselung ist ein Sachmangel]: Eine dauerhafte Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Leistung begründet stets einen Sachmangel, selbst wenn diese Reduktion aus berechtigten Sicherheitsgründen (wie Brandgefahr) erfolgt.
- [Rücktritt bei Leistungsmangel]: Fällt die zugesagte Produktleistung erheblich und dauerhaft ab, liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung vor, die das Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag aktiviert.
- [Wertersatz für die Nutzung]: Bei der Rückabwicklung eines mangelhaften Kaufs muss der Käufer den Wert der gezogenen Nutzungen ersetzen; dieser Wertersatz wird ermittelt, indem der Kaufpreis durch die geschätzte Gesamtnutzungsdauer des Produkts geteilt wird.
Der Verkäufer trägt das volle Risiko für immanente Produktfehler, die eine vereinbarte Beschaffenheit nachträglich verhindern.
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Experten Kommentar
Wenn Sie 100 Prozent Leistung kaufen, können Hersteller den Rest nicht einfach unter dem Label Sicherheit wegnehmen. Dieses Urteil ist eine klare Ansage: Die Notdrosselung eines Speichers wegen Brandgefahr ist kein Pech, sondern der Beweis für einen Mangel, der bereits bei Übergabe existierte. Für Photovoltaik-Käufer bedeutet das eine massive Stärkung ihrer Position. Ein Verkäufer kann sich nicht auf ein allgemeines Technologierisiko berufen, wenn der Produktfehler nur durch drastische Leistungseinbußen beherrschbar ist – dies rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die sicherheitsbedingte Drosselung meines Solarspeichers ein Sachmangel?
Ja, eine dauerhafte, sicherheitsbedingte Leistungsreduktion stellt einen klaren Sachmangel dar. Sie haben den vollen Preis für die vertraglich zugesicherte Nennkapazität bezahlt. Wird diese Kapazität jedoch dauerhaft unterschritten – beispielsweise von 7,5 kWh auf 70 Prozent – liegt eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor. Dies verletzt die Pflichten des Verkäufers nach § 434 Absatz 2 BGB.
Gerichte bewerten diesen Zustand nicht als hinzunehmendes Technologierisiko. Wenn die Drosselung die Folge eines konkreten, im Produkt angelegten Brand- oder Verpuffungsfehlers ist, gilt sie als direkter Ausdruck des Mangels. Die Leistungsminderung ist keine bloße Vorsichtsmaßnahme. Der Mangel muss juristisch bereits im Kern des Produkts vorhanden gewesen sein, also rechtlich schon bei der Gefahrübergabe an Sie vorliegen, selbst wenn die Drosselung erst später per Fernzugriff erfolgte.
Nehmen wir an, der Speicher wurde von 100 Prozent auf 70 Prozent Leistung reduziert, weil baugleiche Modelle Brandfälle zeigten. Das Landgericht Bochum urteilte in einem solchen Fall, dass der Kunde für die volle Leistung bezahlt hat und die Drosselung daher eine erhebliche Minderung der Nutzbarkeit bedeutet. Der Verkäufer kann diese drastische Reduktion nicht als zumutbare Maßnahme abtun. Diese erhebliche Pflichtverletzung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mängelrechte geltend zu machen.
Suchen Sie sofort Ihren Kaufvertrag und die technischen Datenblätter heraus, um die schriftlich zugesicherte Nennkapazität als Beleg für die vertraglich geschuldete Leistung zu sichern.
Habe ich ein Rücktrittsrecht, wenn mein Batteriespeicher dauerhaft gedrosselt wird?
Ja, eine dauerhafte Leistungsreduzierung des Batteriespeichers von beispielsweise 30 Prozent eröffnet in der Regel Ihr Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Eine solche drastische Einschränkung der Nennleistung gilt nicht als unerheblich im Sinne des Gesetzes (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB). Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihrem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
Das Rücktrittsrecht entsteht erst, nachdem der Verkäufer nachweisbar Gelegenheit zur Mangelbeseitigung hatte. Sie müssen den Verkäufer zunächst schriftlich auffordern, entweder den Speicher zu reparieren oder gegen ein mangelfreies Gerät auszutauschen. Diese Frist muss konkret und zeitnah sein; Gerichte halten bei solch einer wesentlichen Kernfunktionseinschränkung zwei Wochen oft für ausreichend. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist, können Sie formell den Kaufvertrag für den Batteriespeicher auflösen.
Eine dauerhafte Reduktion der Nennleistung um 30 Prozent stellt eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Gerichte bestätigen, dass dieser Mangel nicht als geringfügig abgetan werden kann. Auch vage Zusagen oder das Versprechen eines späteren Austauschs, der erst in vielen Monaten erfolgen soll, gelten nicht als erfolgreiche Nacherfüllung. Die angebotene Lösung muss konkret und mangelfrei sein. Achten Sie darauf, keine Kulanzzahlungen oder Gutschriften anzunehmen, bevor Sie entschieden haben, ob Sie zurücktreten wollen.
Erklären Sie den Rücktritt unverzüglich schriftlich gegenüber dem Verkäufer und berufen Sie sich dabei auf die Paragraphen §§ 437 Nr. 2 und 323 BGB.
Wie setze ich dem Verkäufer die Frist zur Nacherfüllung bei einem mangelhaften Speicher?
Um Ihr Recht auf Rücktritt zu sichern, müssen Sie dem Verkäufer zwingend eine präzise Frist zur Nacherfüllung setzen. Richten Sie das Schreiben ausschließlich an Ihren direkten Vertragspartner, nicht an den Hersteller des Speichers. Dokumentieren Sie die Fristsetzung immer schriftlich und nachweisbar, idealerweise per Einwurf-Einschreiben.
Die Frist muss konkret formuliert sein, etwa „bis zum [Datum in 14 Tagen]“. Inhaltlich muss sie die klare Forderung enthalten, entweder die volle vertraglich zugesicherte 100 % Nennleistung wiederherzustellen oder ein mangelfreies Ersatzgerät zu liefern. Der Verkäufer ist Ihr primärer Schuldner und zur Gewährleistung verpflichtet. Sie vermeiden damit Verzögerungen, falls der Verkäufer versucht, Sie an den Hersteller zu verweisen.
Die Angemessenheit der Frist hängt von der Schwere des Mangels ab. Bei einer akuten, sicherheitsbedingten Leistungsdrosselung des Speichers ist eine Frist von zwei Wochen in der Regel ausreichend. Das Landgericht Bochum bestätigte diese Dauer in einem ähnlichen Fall, bei dem die Kapazität dauerhaft reduziert war. Wichtig ist auch die Konsequenz: Kündigen Sie bereits im Fristsetzungsschreiben an, dass Sie bei erfolglosem Verstreichen der Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären werden.
Verfassen Sie das Schreiben an den Verkäufer, setzen Sie die 14-tägige Frist und senden Sie es noch heute per Einwurf-Einschreiben ab, wobei Sie den Beleg als Beweis des Zugangs aufbewahren.
Was passiert, wenn der Verkäufer die Rücknahme des mangelhaften Speichers verweigert?
Wenn Sie wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten sind und der Verkäufer die Abholung des sperrigen Solarspeichers ablehnt, gerät er automatisch in den Annahmeverzug gemäß § 293 BGB. Dies hat erhebliche Vorteile für Sie als Käufer. Sie sind dadurch nicht mehr verpflichtet, das schwere Gerät aktiv zurückzusenden oder teure Speditionskosten auf eigene Faust zu tragen.
Bei großen und unhandlichen Gegenständen wie einem Batteriespeicher besteht für den Verkäufer rechtlich eine Holschuld. Er muss die Ware an ihrem Aufstellungsort abholen, sobald Sie die Rückgabe anbieten. Durch seine Weigerung beweisen Sie, dass Sie Ihre Pflicht zur Rückgabe erfüllt haben. Der Annahmeverzug ist ein wichtiges Argument im gerichtlichen Verfahren, da die Rückzahlung des Kaufpreises „Zug um Zug“ gegen die Übergabe der Ware erfolgen muss.
Im Annahmeverzug reduziert sich Ihre Pflicht auf die reine Bereithaltung des Geräts. Sie müssen den Speicher lediglich sicher und zugänglich verwahren, bis der Verkäufer ihn schließlich abholt. Das Landgericht Bochum bestätigte in einem Fall, dass die Rückzahlung trotz des noch beim Käufer befindlichen Speichers fällig war, weil der Verkäufer sich im Annahmeverzug befand. Ihre Sorge, auf dem Elektroschrott sitzen zu bleiben, ist somit unbegründet.
Senden Sie dem Verkäufer nach dem Rücktritt eine nachweisbare, letzte Aufforderung zur Abholung, setzen Sie dafür eine kurze Frist von etwa sieben Tagen und bewahren Sie das Gerät bis dahin sicher auf.
Wie wird der Wertersatz für die Nutzung bei der Rückabwicklung des Speicherkaufs berechnet?
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach einem erfolgreichen Rücktritt erfordert, dass Sie sich die gezogenen Vorteile anrechnen lassen müssen. Dieser sogenannte Wertersatz für die Nutzung wird nach festen Formeln berechnet. Er bestimmt, welchen Betrag Sie netto vom ursprünglichen Kaufpreis zurückerhalten. Die Anrechnung von Nutzungen ist gesetzlich in § 346 BGB vorgeschrieben, da Sie das Gerät zwischenzeitlich verwenden konnten.
Grundlage der Berechnung bildet die geschätzte technische Gesamtnutzungsdauer des Solarspeichers. Gerichte setzen diese Laufzeit in der Praxis oft pauschal mit 15 Jahren an, falls keine anderslautenden Herstellergarantien oder Gutachten vorliegen. Um den jährlichen oder monatlichen Nutzungswert zu bestimmen, teilt man den ursprünglichen Kaufpreis durch diese Gesamtjahreszahl. Diese lineare Abschreibung sorgt dafür, dass nur die tatsächliche Wertminderung angerechnet wird.
Dieser errechnete monatliche Betrag wird anschließend auf die tatsächliche Zeitspanne hochgerechnet, in der Sie den Speicher nutzen konnten. Betrachten wir den Fall eines Speichers für 11.049,38 Euro: Bei 15 Jahren Lebensdauer ergibt sich ein monatlicher Wert von rund 61 Euro. Hat der Kunde das Gerät zum Beispiel 26 Monate genutzt, wird dieser Betrag multipliziert und ergibt den Wertersatz von 1.596,14 Euro. Diese Summe wird letztlich vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen, bevor die Rückzahlung erfolgt.
Ermitteln Sie präzise die Zeitspanne zwischen Inbetriebnahme und Ihrer Rücktrittserklärung, um Ihren optimalen Nutzungsersatz zu kalkulieren.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Annahmeverzug
Annahmeverzug beschreibt den Zustand, in dem ein Gläubiger (hier: der Verkäufer) die ihm zustehende Leistung (z. B. die Rücknahme der Ware) nicht annimmt, obwohl der Schuldner (der Käufer) diese ordnungsgemäß angeboten hat. Diese Regelung im BGB schützt den Käufer davor, weiterhin Verantwortung für eine sperrige Sache tragen zu müssen, die der Verkäufer absichtlich oder fahrlässig ignoriert.
Beispiel: Nachdem der Käufer wirksam den Rücktritt erklärt hatte, geriet der Verkäufer in Annahmeverzug, weil er sich weigerte, den mangelhaften Solarspeicher an dessen Aufstellungsort abzuholen.
Nacherfüllung
Die Nacherfüllung ist das primäre Recht des Käufers bei einem Mangel, wobei er vom Verkäufer wahlweise die Reparatur (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache verlangen kann. Bevor ein Käufer vom Vertrag zurücktreten darf, muss er dem Verkäufer zwingend die Chance geben, den Fehler zu beheben; das Gesetz priorisiert die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags.
Beispiel: Der Käufer forderte den Verkäufer auf, die volle Leistung des Batteriespeichers innerhalb von zwei Wochen wiederherzustellen, indem er ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzte.
Rücktrittsrecht
Mit dem Rücktrittsrecht löst der Käufer den Kaufvertrag vollständig auf, wenn ein erheblicher Mangel trotz gesetzter Frist nicht beseitigt wurde, und verlangt die Rückabwicklung aller Leistungen. Dieses Gestaltungsrecht stellt das Gleichgewicht der vertraglichen Pflichten wieder her, indem es dem Käufer die Möglichkeit gibt, sich von einem Vertrag zu befreien, dessen Zweck durch den Mangel verfehlt wird.
Beispiel: Da die dauerhafte Drosselung des Solarspeichers um 30 Prozent als erheblich galt und die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen war, konnte der Käufer sein Rücktrittsrecht erfolgreich ausüben.
Sachmangel
Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn die gekaufte Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, also zum Beispiel weniger Leistung liefert, als vertraglich zugesichert. Das Gesetz garantiert damit, dass der Käufer auch wirklich das bekommt, wofür er bezahlt hat; weicht die Ist-Beschaffenheit negativ von der Soll-Beschaffenheit ab, ist der Verkäufer in der Pflicht.
Beispiel: Das Landgericht Bochum sah die sicherheitsbedingte Leistungsdrosselung des Speichers auf 70 Prozent als klaren Sachmangel, weil die vertraglich zugesicherte Nennkapazität von 100 Prozent dauerhaft unterschritten wurde.
Verbrauchsgüterkauf
Juristen sprechen von einem Verbrauchsgüterkauf, wenn ein privater Käufer (Verbraucher) von einem Unternehmer (gewerblicher Verkäufer) eine bewegliche Sache, wie den Batteriespeicher, erwirbt. Dieser spezielle Vertragstyp dient dem besonderen Schutz des Verbrauchers, da dieser als die strukturell schwächere Partei gilt und strengere Gewährleistungspflichten für den Händler gelten.
Beispiel: Weil der Batteriespeicher von einem gewerblichen Händler an eine Privatperson verkauft wurde, wandte das Gericht automatisch die strengen Regeln für den Verbrauchsgüterkauf an.
Wertersatz für gezogene Nutzungen
Beim Wertersatz für gezogene Nutzungen handelt es sich um den Betrag, den der Käufer dem Verkäufer im Rahmen der Rückabwicklung dafür schuldet, dass er die Sache zwischenzeitlich verwenden konnte. Die gesetzliche Regelung verhindert, dass der Käufer durch den Rücktritt ungerechtfertigt bereichert wird, da er ansonsten den vollen Kaufpreis zurückbekäme, obwohl er das Produkt genutzt hat.
Beispiel: Das Gericht berechnete den Wertersatz für gezogene Nutzungen, indem es die technische Lebensdauer des Solarspeichers (15 Jahre) zur Kalkulation des monatlichen Nutzungswerts heranzog.
Das vorliegende Urteil
Landgericht Bochum – Az.: 2 O 307/24 – Urteil vom 11.07.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





