Skip to content

Sachverständigenkosten: Berechnung anhand der Schadenshöhe – rechtmäßig? JA!

AMTSGERICHT SIEGEN

Az.: 12 C 1069/00

Verkündet am 06.04.2001


In dem Rechtsstreit von Frau G gegen ..die Versicherung H… hat das Amtsgericht Siegen Recht erkannt:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 556,80 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § l des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes seit dem 06.09.2000 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe:

(§ 495a ZPO):

Die Klage ist begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte gemäß § 3 Nr. 2 PflVG einen Zahlungsanspruch in Höhe von DM 556,80.

Nach den Leitlinien zur Honorarberechnung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK- ist es zulässig, daß ein Sachverständiger seine Kosten anhand er jeweiligen Schadenshöhe berechnet. Nicht ersichtlich ist, warum die vorgenannten Leitlinien eine ungeeignete Bemessungsgrundlage für Kfz-Sachverständigengebühren sein sollen. Die Berechnung von Sachverständigengebühren anhand der jeweiligen Schadenshöhe ist vielmehr angemessen, da so ein objektives Kriterium als Berechnungsgrundlage angesetzt werden kann. Warum eine Berechnung nach konkretem Aufwand sachgerechter sein soll, ist nicht nachvollziehbar.

Zu berücksichtigen ist zudem, daß die Klägerin als Geschädigte vorliegend nicht gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen hat. Sie hätte nicht ohne weiteres erkennen können, daß eine gleiche Leistung anderswo zu einem günstigeren Preis angeboten werden würde.

Der zuerkannte Zinsanspruch ergibt sich aus § 288 Abs. l BGB.

Die prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus den §§ 91 Abs. l S. 1, 708 Nr. 11, 713 ZPO.

 

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos