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Schadenersatz gegen eine Kfz-Werkstatt: Wann Ansprüche trotz Fehlern scheitern

Ein Autofahrer forderte nach einer teuren Reparatur im Jahr 2023 Schadenersatz gegen eine Kfz-Werkstatt, da diese ihn trotz eines externen Gutachtens nicht vor wirtschaftlichen Risiken warnte. Ein spezieller Entscheidungskonflikt stellt die Kausalität bei einem Schadenersatzanspruch infrage und verändert die Spielregeln für die Beweislast des Kunden grundlegend.

Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 6 S 168/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Köln
  • Datum: 24.01.2024
  • Aktenzeichen: 6 S 168/23
  • Verfahren: Zivilprozess (Berufung)
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht

Autofahrer scheitert mit Klage gegen Werkstatt wegen fehlendem Beweis für den Schaden.

  • Das Gericht will die Berufung wegen offensichtlich fehlender Aussicht auf Erfolg zurückweisen.
  • Der Kläger beweist nicht, dass ein Hinweis der Werkstatt seinen Schaden verhindert hätte.
  • Ein Hinweis der Werkstatt hätte einen Konflikt mit dem vorliegenden Gutachten ausgelöst.
  • Der Reparaturvertrag bestand bereits vor dem Zeitpunkt möglicher Fehler durch die Werkstatt.
  • Das Gericht empfiehlt die Rücknahme der Berufung zur Einsparung von weiteren Kosten.

Wann besteht Anspruch auf Schadenersatz gegen eine Kfz-Werkstatt?

Mechaniker setzt ein glänzendes Neuteil in einen verölten Motor ein, während der Besitzer auf ein Klemmbrett deutet.
Schadenersatzansprüche gegen Kfz-Betriebe scheitern oft an der Beweislast für die Kausalität zwischen Beratungsfehlern und finanziellem Schaden. | Symbolbild: KI

Ein Besuch in einer Autowerkstatt endet nicht immer zur Zufriedenheit der Kunden. Besonders nach einem Unfall, wenn Gutachter, Versicherungen und Mechaniker involviert sind, wird die Lage schnell unübersichtlich. Fühlt sich ein Autofahrer von dem Reparaturbetrieb schlecht beraten oder unzureichend aufgeklärt, liegt der Gedanke an eine Klage nahe. Doch das Zivilrecht stellt hohe Hürden auf, bevor Geld fließt. Nicht jeder Fehler einer Werkstatt führt automatisch zu einem Anspruch auf eine Entschädigung.

Das Landgericht Köln musste sich in einem aktuellen Verfahren mit genau dieser Konstellation befassen. Ein enttäuschter Kunde versuchte, den Betrieb für einen finanziellen Schaden haftbar zu machen, weil dieser ihn angeblich nicht rechtzeitig gewarnt hatte. Die Richter der 6. Zivilkammer prüften den Fall unter dem Aktenzeichen 6 S 168/23 und kamen in ihrem Beschluss vom 24. Januar 2024 zu einem eindeutigen Ergebnis. Die Entscheidung demonstriert exemplarisch, wie streng die Gerichte den sogenannten Kausalitätsnachweis prüfen. Wer behauptet, er hätte sich bei einem korrekten Hinweis anders verhalten, muss dies im Zweifel beweisen können – besonders wenn ein Sachverständigengutachten im Spiel ist.

Welche Pflichten hat eine Werkstatt bei der Reparatur?

Bevor wir in die Details des Kölner Falles eintauchen, lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Spielregeln. Schließt ein Autobesitzer einen Vertrag mit einer Werkstatt, handelt es sich meist um einen Werkvertrag. Der Betrieb schuldet den Erfolg, also die Reparatur. Doch neben dem Schrauben und Lackieren treffen das Unternehmen auch sogenannte Nebenpflichten.

Eine der wichtigsten Nebenpflichten ist die Hinweis- und Aufklärungspflicht. Erkennt der Fachmann, dass die Reparatur viel teurer wird als geplant oder dass der gewünschte Erfolg technisch kaum erreichbar ist, muss er den Kunden warnen. Schweigt der Meister, obwohl er reden müsste, begeht er eine Pflichtverletzung.

Das Nadelöhr der Kausalität

Doch eine Pflichtverletzung allein reicht für einen Schadenersatz nicht aus. Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Kausalität. Das bedeutet: Der Fehler der Werkstatt muss die Ursache für den Schaden sein. Juristen unterscheiden hierbei zwischen zwei Stufen:

  1. Haftungsbegründende Kausalität: Hat das Verhalten des Betriebs überhaupt zu einer Rechtsgutverletzung geführt?
  2. Haftungsausfüllende Kausalität: Ist der konkrete finanzielle Schaden (z. B. die Rechnungshöhe) genau auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen?

Genau an diesem Punkt scheitern viele Klagen. Der geschädigte Kunde muss darlegen: „Hätte mich der Mechaniker gewarnt, hätte ich den Auftrag storniert und das Geld gespart.“

Was wirft der Autofahrer dem Reparaturbetrieb vor?

In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um einen klassischen Konflikt nach einem Sachverständigengutachten. Der betroffene Fahrzeughalter hatte zunächst einen Experten beauftragt, den Schaden an seinem Wagen zu begutachten. Basierend auf diesem Gutachten erteilte er der Werkstatt den Auftrag zur Reparatur.

Später jedoch entstanden dem Mann finanzielle Nachteile – vermutlich durch unerwartete Kosten oder Probleme bei der Abwicklung, die im Urteilstext als „Verbindlichkeiten“ bezeichnet werden. Der Kunde zog vor das Amtsgericht. Seine Argumentation: Die Werkstatt hätte eine Hinweispflicht verletzt. Hätte das Unternehmen ihn auf bestimmte Umstände aufmerksam gemacht, so die These des Mannes, wäre der Schaden vermieden worden.

Das Amtsgericht wies die Klage jedoch als unschlüssig ab. Der Autohalter wollte dies nicht akzeptieren und legte Berufung zum Landgericht Köln ein. Er rügte, dass die erste Instanz nicht berücksichtigt habe, dass ein unterlassener Hinweis ursächlich für seinen Vermögensverlust war. Er beharrte darauf: Mit einem Warnhinweis wäre alles anders gelaufen.

Die gegnerische Werkstatt sah das naturgemäß anders. Das Unternehmen argumentierte, dass der Vertrag auf Basis des externen Gutachtens geschlossen wurde. Die Verpflichtungen seien also schon eingegangen worden, bevor die Werkstatt überhaupt hätte warnen können. Zudem sei völlig unklar, ob der Kunde überhaupt auf einen Hinweis der Werkstatt gehört hätte, wenn dieser dem Gutachten widersprochen hätte.

Warum scheitert die Klage auf Schadenersatz meist an der Beweislast?

Das Landgericht Köln nahm sich der Berufung an und analysierte die Situation juristisch präzise. Die Richter machten kurzen Prozess und kündigten an, die Berufung per Beschluss zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Begründung der Kammer ist ein Lehrstück über die Tücken der Beweislast bei der Aufklärungspflicht.

Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

Normalerweise hilft die Rechtsprechung verunsicherten Verbrauchern mit einem Beweiserleichterungsinstrument: der sogenannten „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“.

Das Prinzip funktioniert so: Steht fest, dass eine Aufklärungspflicht verletzt wurde, vermutet das Gericht, dass sich der Kunde bei korrekter Aufklärung „vernünftig“ verhalten hätte. Er muss also nicht beweisen, dass er den Rat befolgt hätte – das Gericht nimmt es zu seinen Gunsten an.

Doch diese Regel hat eine massive Ausnahme, die dem Kläger hier zum Verhängnis wurde.

Der Entscheidungskonflikt als Stolperstein

Die Kölner Richter stellten fest, dass diese Vermutung hier nicht greift. Warum? Weil es für den Kunden nicht nur eine vernünftige Reaktion gab.

Die Kammer führte aus:

„Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens greift nicht ein, wenn ein Entscheidungskonflikt bestanden hätte.“

Die Situation war komplex: Auf der einen Seite lag das Sachverständigengutachten vor, das die Reparatur empfahl oder zumindest als Grundlage diente. Auf der anderen Seite stand der hypothetische Warnhinweis der Werkstatt. Hätte der Betrieb gewarnt, hätte dies dem Gutachten widersprochen.

Der Kunde hätte also in einem Dilemma gesteckt: Wem glauben? Dem studierten Sachverständigen oder dem ausführenden Handwerker? In einer solchen Situation gibt es keine automatische Vermutung, dass der Kunde zwingend auf die Werkstatt gehört hätte. Er hätte genauso gut dem Gutachter vertrauen und die Reparatur trotzdem beauftragen können. Da der Autofahrer nicht konkret darlegen konnte, warum er in diesem Konflikt definitiv der Werkstatt den Vorzug gegeben hätte, fehlte der Beweis für den Kausalzusammenhang.

Das Zeitproblem bei der Vertragsunterzeichnung

Ein weiteres Argument der Richter betraf die zeitliche Abfolge. Die sogenannte haftungsausfüllende Kausalität setzt voraus, dass die Pflichtverletzung (das Schweigen der Werkstatt) logisch vor dem Schaden (den Kosten) liegt.

Das Gericht wies darauf hin:

„Liege der Vertrag mit der Werkstatt bereits auf Grundlage des Sachverständigengutachtens vor, so seien die relevanten Verbindlichkeiten des Geschädigten bereits vor Eintritt einer denkbaren Hinweis-/Aufklärungspflicht entstanden.“

Anders formuliert: Der Kunde hatte den Auftrag bereits unterschrieben, basierend auf dem Gutachten. Zu diesem Zeitpunkt war er die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung bereits eingegangen. Eine Hinweispflicht der Werkstatt konnte aber denklogisch erst entstehen, nachdem das Auto in der Werkstatt war und die Mechaniker die Tatsachen bemerkten, die eine Warnung nötig gemacht hätten. Da war das Kind – vertraglich gesehen – aber schon in den Brunnen gefallen. Das Schweigen der Werkstatt konnte nicht die Ursache für eine Verbindlichkeit sein, die schon vorher existierte.

Berufung auf höchstrichterliche Rechtsprechung

Das Landgericht Köln erfand diese strengen Maßstäbe nicht neu, sondern stützte sich auf etablierte Urteile. Die Kammer zitierte unter anderem den Bundesgerichtshof (BGH).

In einem Urteil vom 23. November 2004 hatte der BGH bereits klargestellt:

„Eine Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten kommt nicht in Betracht, wenn es vernünftigerweise nicht nur eine Reaktionsmöglichkeit des Aufzuklärenden gegeben hat.“

Auch das Oberlandesgericht Köln hatte in einem Urteil vom 21. April 2008 entschieden, dass bei mehreren gleichwertigen Verhaltensalternativen die Beweiserleichterung entfällt. Da der Kläger im aktuellen Fall nicht erklären konnte, wie er diesen inneren Konflikt gelöst hätte, blieb seine Klage erfolglos.

Wie läuft das Verfahren nach § 522 ZPO ab?

Die Entscheidung der 6. Zivilkammer erging nicht als klassisches Urteil nach einer mündlichen Verhandlung, sondern als Hinweisbeschluss. Dies ist eine verfahrensrechtliche Besonderheit nach § 522 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Wenn ein Berufungsgericht einstimmig der Meinung ist, dass ein Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung besitzt und auch die Fortbildung des Rechts keine Entscheidung erfordert, kann es die Berufung direkt zurückweisen. Das spart Zeit und Ressourcen der Justiz.

Bevor der endgültige „Rausschmiss“ erfolgt, muss das Gericht den Berufungsführer aber auf seine Absicht hinweisen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Genau das ist mit dem Beschluss vom 24.01.2024 geschehen. Der betroffene Autofahrer erhielt eine Frist von zwei Wochen, um Argumente nachzuliefern oder die Berufung zurückzunehmen.

Welche finanziellen Folgen drohen dem Autofahrer?

Für den klagenden Fahrzeughalter sieht die Situation düster aus. Das Gericht hat nicht nur signalisiert, dass er in der Sache verlieren wird, sondern ihm auch einen Wink mit dem Zaunpfahl bezüglich der Kosten gegeben.

Im Beschluss findet sich der Hinweis:

„Es wird darauf hingewiesen, dass bei Rücknahme der Berufung Gerichtsgebühren erspart werden könnten, vgl. Nr. 1220, 1222 KV zu § 3 II GKG.“

Das Gerichtskostengesetz (GKG) belohnt Einsicht. Zieht ein Kläger seine aussichtslose Berufung zurück, bevor ein förmlicher Zurückweisungsbeschluss ergeht, reduzieren sich die Gerichtsgebühren erheblich (von 4,0 auf 2,0 Gebühren). Bei Streitwerten, die im Autorecht schnell mehrere tausend Euro erreichen, kann das eine Ersparnis von mehreren hundert Euro bedeuten.

Was bedeutet das Urteil für zukünftige Fälle?

Der Beschluss des Landgerichts Köln sendet eine klare Warnung an alle, die versuchen, Regress bei einem Dienstleister zu nehmen, weil dieser angeblich nicht gewarnt hat.

Die Lehren für Geschädigte

  1. Vorsicht bei Gutachten: Wer sich auf ein Sachverständigengutachten verlässt und daraufhin Aufträge erteilt, kann später schwer behaupten, er hätte auf eine abweichende Meinung der Werkstatt gehört. Das Gutachten schafft Fakten, die einen „Entscheidungskonflikt“ begründen und die Beweislast zum Nachteil des Kunden verschieben.
  2. Konkreter Vortrag ist Pflicht: Es reicht vor Gericht nicht aus, pauschal zu jammern: „Hätte man mir das gesagt, hätte ich nicht gezahlt.“ Der Anwalt muss detailliert darlegen, warum der Mandant trotz des vorliegenden Gutachtens auf die Werkstatt gehört hätte. Welche Handlungsalternativen gab es? Wäre der Schaden wirklich komplett vermieden worden?

Streit mit der Werkstatt? So sichern Sie Ihren Schadenersatz

Die rechtlichen Hürden für einen Schadenersatz gegen Kfz-Werkstätten sind hoch, insbesondere beim Nachweis der sogenannten Kausalität. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht analysiert Ihren individuellen Fall und prüft, ob nachweisbare Pflichtverletzungen oder Fehler bei der Aufklärung vorliegen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erfolgsaussichten gegenüber der Werkstatt oder Versicherung realistisch einzuschätzen und Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen.

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Experten Kommentar

Ein Punkt, der häufig unterschätzt wird: In der Praxis wiegt das Wort eines bestellten Sachverständigen für den Kunden fast immer schwerer als der Rat des Mechanikers. Dieser psychologische Entscheidungskonflikt bricht Klägern vor Gericht regelmäßig das Genick, da der Kausalitätsnachweis so fast unmöglich wird. Wer stur dem Gutachten folgt, signalisiert rechtlich, dass er im Zweifel ohnehin nicht auf eine abweichende Warnung der Werkstatt gehört hätte.

Was viele nicht wissen: Die Haftungsfalle schnappt oft schon bei der Unterschrift auf dem Auftragsschein zu, noch bevor der erste Schraubenschlüssel angesetzt wird. Entscheidend ist hier das Timing der Aufklärungspflicht, die meist erst nach Vertragsschluss entsteht und damit für den bereits eingegangenen Kostenschaden oft irrelevant bleibt. Ich sehe immer wieder, dass Mandanten versäumen, Vorbehalte direkt im Auftrag zu vermerken, wodurch sie sich den späteren Weg zum Schadenersatz selbst verbauen.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haftet die Werkstatt trotz eigenem Gutachten für fehlende Warnhinweise?

In der Regel haften Werkstätten nicht, wenn der Reparaturauftrag auf einem eigenen Sachverständigengutachten basiert. Zwar besteht eine grundsätzliche Hinweispflicht bei ausufernden Kosten. Doch das Vorhandensein eines schriftlichen Gutachtens unterbricht meist die rechtliche Kausalitätskette. Das Gericht unterstellt hier eine höhere Glaubwürdigkeit des Gutachters gegenüber einer mündlichen Warnung der Werkstatt.

Juristisch scheitert der Anspruch meist an der fehlenden Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und Ihrem Schaden. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens greift nicht ein. Es entsteht ein Entscheidungskonflikt für den Kunden. Das Gericht unterstellt Vertrauen in den Experten. Sie müssten beweisen, dass Sie die Reparatur bei einem Hinweis sofort gestoppt hätten. Dieser Nachweis ist kaum zu führen. Im Ergebnis bleibt die Werkstatt haftungsfrei.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob Sie den Reparaturauftrag vor oder erst nach Erhalt des Gutachtens erteilt haben. Dokumentieren Sie alle mündlichen Bedenken der Werkstatt sofort schriftlich.


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Warum führt Schweigen der Werkstatt oft nicht automatisch zu Schadenersatz?

Nicht jeder Fehler einer Werkstatt führt automatisch zu einem Anspruch auf eine Entschädigung. Ein bloßer Verstoß gegen Hinweispflichten reicht nicht aus. Sie erhalten nur Geld, wenn die Kausalität zwischen Fehler und Schaden bewiesen ist. Sie müssen nachweisen, dass Sie bei einem Warnhinweis wirklich anders gehandelt hätten.

Das deutsche Zivilrecht unterscheidet strikt zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden. Im Kölner Fall hatte die Werkstatt zwar geschwiegen. Dennoch gab es kein Geld zurück. Die Klägerin hatte den Auftrag bereits auf Basis eines Gutachtens erteilt. Das Gericht entschied daher gegen sie. Ein Warnhinweis des Meisters hätte ihr Verhalten vermutlich nicht mehr beeinflusst. Juristen nennen dies die haftungsausfüllende Kausalität. Ohne den Nachweis dieser Kausalität fehlt die notwendige Verbindung zum Geldverlust.

Unser Tipp: Dokumentieren Sie schriftlich, unter welchen Bedingungen Sie eine Reparatur abgelehnt hätten. Fragen Sie den Mechaniker gezielt nach wirtschaftlichen Risiken.


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Wie beweise ich dass ich bei einer Warnung anders entschieden hätte?

Sie müssen konkret darlegen, warum Sie dem Rat der Werkstatt den Vorzug vor dem Sachverständigengutachten gegeben hätten. Die übliche Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens entfällt hier leider. Da zwei vernünftige Handlungsoptionen vorlagen, genügt die bloße Behauptung einer anderen Entscheidung nicht. Das Gericht fordert eine detaillierte Begründung Ihrer hypothetischen Abwägung.

In dieser Situation liegt ein Interessenkonflikt zwischen Gutachten und Werkstattempfehlung vor. Ohne Beweise für Ihre Skepsis gegenüber dem Gutachter bleibt der Fall eine rechtliche Patt-Situation. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vertrauen in den Sachverständigen bereits vorab erschüttert war. Belegen Sie dies etwa durch E-Mails über neu bekannt gewordene Fakten. Nur solche Dokumente lösen die Beweisfalle im Prozess auf. Andernfalls folgt das Gericht der Plausibilität des schriftlichen Gutachtens.

Unser Tipp: Sichern Sie sämtliche Korrespondenz, die Ihre Zweifel am Gutachten dokumentiert. Legen Sie Ihrem Anwalt diese Belege vor, um Ihre Argumentationslinie substanziell zu untermauern.


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Gilt die Hinweispflicht der Werkstatt auch nach Unterzeichnung des Reparaturauftrags?

Ja, die Hinweispflicht besteht fort, entfaltet aber für bereits unterzeichnete Kostenpositionen oft keine befreiende Wirkung mehr. Die Werkstatt muss Sie auch während der Reparatur über neu entdeckte Mängel informieren. Diese Pflicht entsteht zeitlich erst nach Ihrem Auftrag. Da Sie die Zahlungsverpflichtung bereits eingegangen sind, war das Schweigen nicht ursächlich.

Juristisch betrachtet fehlt es am Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem finanziellen Schaden. Die Werkstatt erkennt Probleme meist erst während der Demontage. Dann ist der Auftrag über die Grundsumme bereits unterschrieben. Das Schweigen der Werkstatt konnte nicht die Ursache für eine Verbindlichkeit sein, die schon vorher existierte. Haftung besteht für Kosten, die Sie verbindlich zugesagt haben. Nur echte Mehrkosten durch ungenehmigte Erweiterungen können Sie erfolgreich abwehren. Ein späteres Versäumnis macht die frühere Bindung nicht rückwirkend unwirksam.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Unterschriftsdatum im Vergleich zur Mängelentdeckung. Fordern Sie nur Erstattung für Kosten, die erst nach der versäumten Aufklärung durch die Werkstatt anfielen.


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Lohnt sich die Rücknahme einer aussichtslosen Berufung gegen die Werkstatt?

JA, finanziell lohnt sich der strategische Rückzug fast immer. Wer nach einem Hinweisbeschluss gemäß § 522 ZPO seine Berufung zurücknimmt, spart massiv Kosten. Das Gericht signalisiert damit bereits die einstimmige Entscheidung gegen den Kläger. Ein Festhalten an der Berufung führt zum vollständigen Prozessverlust und höheren Kosten.

Das Gerichtskostengesetz (GKG) setzt starke finanzielle Anreize für eine Rücknahme. Gemäß KV Nr. 1222 GKG reduzieren sich die Gerichtsgebühren bei Rücknahme von 4,0 auf 2,0 Gebühren. Bei hohen Streitwerten bedeutet dies oft eine Ersparnis hunderter Euro. Ohne Rücknahme entscheidet das Gericht durch Beschluss, was die vollen Kosten auslöst. Zudem entfallen oft zusätzliche Anwaltsgebühren für einen Gerichtstermin.

Unser Tipp: Lassen Sie sich die konkrete Ersparnis ausrechnen, sobald der Hinweisbeschluss vorliegt. Handeln Sie unbedingt innerhalb der zweiwöchigen Frist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


Landgericht Köln – Az.: 6 S 168/23 – Beschluss vom 24.01.2024


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