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Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall

Ein dramatischer Verkehrsunfall auf der B2 bei I. wurde zum juristischen Krimi, der das Leben des verletzten Motorradfahrers grundlegend veränderte. Trotz schwerer gesundheitlicher Folgen und einer Odyssee aus medizinischen Behandlungen kämpft der Kläger vergeblich um eine höhere Entschädigung. Das OLG Bamberg zieht einen Schlussstrich unter das Verfahren und wirft ein scharfes Licht auf die oft unsichtbaren Nuancen der Kausalität in Unfallszenarien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Bamberg
  • Datum: 19.12.2023
  • Aktenzeichen: 5 U 314/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem zivilrechtlichen Streitsache bezüglich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie einer widerklagischen Rückzahlungsforderung
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Haftpflichtrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem er als Motorradfahrer beteiligt war. Er legte Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg ein.
    • Beklagte: Tritt als Gesamtschuldnerin in Erscheinung. Einerseits sind sie Unfallbeteiligte, da ein Fahrer im Zusammenhang mit einem Abbiegeversuch den entgegenkommenden Motorradfahrer übersah, andererseits wird im Wege der Widerklage die Rückzahlung eines während des Prozesses geleisteten Vorschusses in Höhe von 11.000,00 € gefordert.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Beim schildernden Verkehrsunfall übersah ein Pkw-Fahrer beim Abbiegen einen entgegenkommenden Motorradfahrer. Aufgrund des Unfalls fordert der Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld, während die Beklagten im Rahmen einer Widerklage die Rückzahlung eines bezahlten zweiten Vorschusses verlangen.
    • Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt ist die Rückweisung der Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg sowie die Frage der Kostentragung und die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung:
      • Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
      • Das Urteil des Landgerichts Bamberg bleibt grundsätzlich bestehen.
      • Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz werden anteilig verteilt, wobei der Kläger 12/13 und die Beklagten 1/13 der Kosten tragen. Für das Berufungsverfahren trägt der Kläger die Kosten.
      • Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Eine Abwendung der Vollstreckung ist möglich, wenn jeweils die andere Partei vor der Vollstreckung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages erbringt.
      • Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
    • Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vorgetragenen Argumente des Klägers nicht ausreichten, um das erstinstanzliche Urteil aufzuheben. Die dargelegten Tatsachen zum Unfallhergang und zu den Ansprüchen blieben weitgehend unbestritten, weshalb das Urteil des Landgerichts Bamberg bestätigt wurde.
    • Folgen:
      • Das erstinstanzliche Urteil wird durch diese Entscheidung bestätigt.
      • Die Kostentragung wird wie oben beschrieben festgesetzt.
      • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils bleibt bestehen, wobei beide Parteien durch Sicherheitsleistungen die Vollstreckung abwenden können.
      • Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil endgültig.

Auswirkungen von Verkehrsunfällen: Schadenersatz und Schmerzensgeld im Fokus

Ein Verkehrsunfall kann weitreichende Folgen haben – von physischen Verletzungen bis zu erheblichen finanziellen Belastungen. Schadenersatz und Schmerzensgeld sollen die Betroffenen unterstützen, den erlittenen Schaden und das seelische Leid auszugleichen. Das Thema eröffnet einen Einblick in komplexe rechtliche Strukturen, deren Grundverständnis essenziell ist, um spätere Urteilsanalysen besser nachvollziehen zu können.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die praktische Anwendung dieser Ansprüche verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen: OLG Bamberg weist Berufung des Klägers zurück

Motorrad kollidiert mit Auto auf der B2, Fahrer in Schutzkleidung fliegt vom Bike, überraschter Autofahrer im Wagen.
Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall | Symbolbild: Flux gen.

Ein folgenschwerer Verkehrsunfall ereignete sich am 27. September 2016 auf der B2 bei I., als der Beklagte mit seinem VW Passat nach links in einen Parkplatz einbiegen wollte und dabei das entgegenkommende Motorrad des Klägers übersah. Bei dem Zusammenstoß erlitt der Kläger schwere Verletzungen, darunter einen Bruch des linken Zeigefingers, einen Bruch des fünften Mittelhandknochens links, eine Thoraxprellung, Lungenquetschungen sowie eine Kopfverletzung mit Einblutung ins Gehirn und ein Schädel-Hirn-Trauma.

Medizinische Behandlung und Krankenhausaufenthalte

Der Kläger wurde für eineinhalb Tage in ein künstliches Koma versetzt. Die unfallchirurgische Behandlung erfolgte zunächst vom 27. September bis 1. Oktober 2016 im Klinikum E. Ein weiterer Krankenhausaufenthalt vom 7. bis 9. Oktober 2016 war für eine Operation an der linken Hand erforderlich. Die dabei eingebrachten Drähte mussten am 29. November 2019 in einer weiteren Operation entfernt werden. In den Jahren 2017 und 2018 folgten weitere Krankenhausaufenthalte, insbesondere im Klinikum für Psychosomatik.

Gerichtliche Entscheidung zu Schadenersatz und Schmerzensgeld

Das OLG Bamberg hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg zurückgewiesen. Nach den Feststellungen der gerichtlichen Sachverständigen sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers nach November 2017 nicht mehr auf den Unfall zurückzuführen. Das Gericht bestätigte das vom Landgericht festgesetzte Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro als angemessen.

Materieller Schadenersatz und Kostenentscheidung

Der dem Kläger durch den Unfall kausal verursachte materielle Gesamtschaden wurde auf 10.609,56 Euro festgesetzt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Verdienstschaden von 7.590,87 Euro, Fahrtkosten in Höhe von 597,25 Euro und Zuzahlungen für Arzneimittel und Behandlungen in Höhe von 2.421,44 Euro. Diese Ansprüche sind durch die bereits geleistete Vorschusszahlung der Beklagten in Höhe von 39.100 Euro abgedeckt.

Der Kläger muss zudem einen während des Prozesses erhaltenen weiteren Vorschuss in Höhe von 11.000 Euro zurückzahlen, da dieser ohne Rechtsgrund geleistet wurde. Von den Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz muss der Kläger 12/13 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/13 tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Kläger auferlegt.

Bedeutung für die Unfallregulierung

Das Urteil verdeutlicht die strenge Prüfung der Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsschäden durch die Gerichte. Nicht alle nach einem Unfall auftretenden gesundheitlichen Probleme werden automatisch dem Unfallgeschehen zugerechnet. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind vor allem die Schwere der Verletzungen und das Ausmaß der unfallbedingten Beeinträchtigungen maßgeblich.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei Verkehrsunfällen trotz einer 100%-igen Haftung des Unfallverursachers die Höhe des Schmerzensgeldes und der Schadensersatzansprüche genau nachgewiesen werden muss. Selbst bei schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen, Schädel-Hirn-Trauma und psychischen Folgen ist nicht automatisch ein sehr hohes Schmerzensgeld (hier gefordert: 100.000 €) durchsetzbar. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, was zeigt, dass die Gerichte bei der Bemessung von Schmerzensgeldforderungen eine detaillierte Prüfung vornehmen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Unfallopfer Ansprüche geltend machen, müssen Sie alle Schäden und Verletzungsfolgen sorgfältig dokumentieren und nachweisen können. Sammeln Sie von Anfang an alle medizinischen Unterlagen, Belege für Zusatzkosten und dokumentieren Sie Ihre Beschwerden detailliert. Auch bei eindeutiger Schuldfrage des Unfallgegners prüfen Gerichte kritisch, ob die geforderte Schmerzensgeldhöhe angemessen ist. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Ansprüche realistisch einschätzen zu können und keine wichtigen Nachweise zu versäumen. Vorschusszahlungen der gegnerischen Versicherung bedeuten nicht automatisch, dass weitere Forderungen in gleicher Höhe durchsetzbar sind.

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Klare Perspektiven im Nachgang schwerwiegender Verkehrsunfälle

Ein schwerer Verkehrsunfall kann weitreichende körperliche und finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Wenn gesundheitliche Langzeitfolgen und umfangreiche Behandlungskosten Ihre Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigen, bedarf es einer sorgfältigen Analyse der rechtlichen Gegebenheiten. Dabei wird deutlich, dass eine präzise Bewertung des Sachverhalts sowie eine sachliche Auseinandersetzung mit der Kausalität zwischen Unfall und Schaden essenziell sind.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die Zusammenhänge Ihres Falles transparent und fundiert zu beurteilen. Mit einem strukturierten Ansatz und unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung helfen wir Ihnen, die relevanten Aspekte Ihrer Situation zielgerichtet zu beleuchten und erarbeiten gemeinsam fundierte Perspektiven für den weiteren Verlauf. Kontaktieren Sie uns – für eine sachgerechte Beratung, die Ihnen Klarheit und sichere Perspektiven bietet.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Verletzungen werden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt?

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes werden alle nachweislich durch den Unfall verursachten körperlichen und seelischen Verletzungen berücksichtigt. Die Gerichte nehmen dabei eine individuelle Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls vor.

Körperliche Verletzungen

Die Bewertung der körperlichen Verletzungen erfolgt anhand mehrerer Kriterien:

  • Die Schwere der Verletzung und das dadurch bedingte Leiden
  • Die Dauer der Beeinträchtigung
  • Das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten

Wenn Sie eine Verletzung erlitten haben, muss diese über eine Bagatellgrenze hinausgehen. Nicht jede leichte Verletzung führt automatisch zu einem Schmerzensgeldanspruch.

Psychische Beeinträchtigungen

Auch seelische Verletzungen können bei der Schmerzensgeldbemessung eine Rolle spielen. Dazu gehören:

  • Psychische Folgen wie Angstzustände oder Depressionen
  • Auswirkungen auf das Privatleben und die Familie
  • Berufliche Einschränkungen

Dauerhafte Schäden

Besonders bedeutsam für die Höhe des Schmerzensgeldes sind bleibende Beeinträchtigungen. Der BGH hat klargestellt, dass eine rein schematische Berechnung nach Tagen nicht zulässig ist. Stattdessen muss die konkrete Bedeutung der Gesundheitsverletzung für die Lebensführung des Verletzten bewertet werden.

Dokumentation und Nachweis

Als Geschädigter tragen Sie die volle Beweislast für die erlittenen Verletzungen. Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld müssen Sie:

  • Die Verletzungen durch medizinische Dokumentation nachweisen
  • Den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Verletzungen belegen
  • Die Auswirkungen auf Ihr Leben darlegen

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Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall ermittelt?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nach § 253 Abs. 2 BGB individuell für jeden Einzelfall bestimmt. Die Gerichte und Versicherungen orientieren sich dabei an mehreren maßgeblichen Kriterien.

Ausgleichsfunktion als primäres Bewertungskriterium

Art und Schwere der Verletzungen sind die wichtigsten Faktoren bei der Bemessung. Dabei werden die Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen sowie das Ausmaß des Leidens berücksichtigt. Die Dauer der ärztlichen Behandlung, der Heilungsverlauf und die Länge der Arbeitsunfähigkeit fließen ebenfalls in die Bewertung ein.

Genugtuungsfunktion als zweites Kriterium

Das Verschulden des Unfallverursachers spielt eine wichtige Rolle. Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten führt zu einem höheren Schmerzensgeld als ein geringfügiger Verkehrsverstoß. Wenn die Schadensabwicklung mutwillig verzögert wird, kann dies ebenfalls zu einer Erhöhung führen.

Wirtschaftliche Aspekte

Die Vermögensverhältnisse beider Parteien werden berücksichtigt. Wenn der Schädiger über eine Haftpflichtversicherung verfügt, wird seine wirtschaftlich bessere Position schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Bei Bagatellverletzungen mit nur kurzfristigen Beschwerden wird in der Regel kein Schmerzensgeld gewährt.

Individuelle Faktoren

Für die konkrete Bemessung sind auch persönliche Umstände relevant:

  • Die Intensität der erlittenen Schmerzen
  • Der Umfang notwendiger Behandlungen
  • Dauerhafte gesundheitliche Folgen
  • Einschränkungen im Beruf und Alltag

Die Gerichte nutzen zur Orientierung Schmerzensgeldtabellen, die auf früheren Urteilen basieren. Jeder Fall wird jedoch individuell bewertet, da die persönlichen Umstände und Folgen des Unfalls stark variieren können.


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Welche Arten von materiellem Schadenersatz können nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden?

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Ersatz aller materiellen Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Der materielle Schadenersatz umfasst dabei alle wirtschaftlich messbaren Schäden.

Fahrzeugbezogene Schäden

Bei Schäden am Fahrzeug können Sie folgende Positionen geltend machen:

  • Reparaturkosten für die Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs
  • Wertminderung des reparierten Fahrzeugs
  • Sachverständigenkosten für die Begutachtung der Schäden
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Standkosten während der Reparatur

Mobilitätskosten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf:

Mietwagenkosten oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug. Zusätzlich werden Fahrtkosten erstattet, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, etwa für Fahrten zum Arzt oder zur Krankengymnastik. Die Kilometerpauschale beträgt dabei 0,25 € pro gefahrenem Kilometer.

Verdienstausfall

Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen Verdienstausfall zu. Als Angestellter erhalten Sie zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach greift der Anspruch gegen den Unfallverursacher. Bei Selbstständigen muss ein konkreter Vermögensschaden nachgewiesen werden.

Sonstige materielle Schäden

Weitere erstattungsfähige Positionen sind:

Beschädigte Gegenstände wie Kleidung oder Kofferrauminhalt. Kosten für die Ab- und Anmeldung von Fahrzeugen sowie Verwaltungsgebühren. Der Verlust der Tankfüllung wird ebenfalls ersetzt.


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Wann verjähren Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie Kenntnis vom Schädiger haben.

Beginn der Verjährungsfrist

Wenn Sie einen Unfall im Jahr 2025 erleiden, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2025. Die Ansprüche müssen dann bis zum 31.12.2028 geltend gemacht werden.

Besondere Verjährungsfristen

In bestimmten Fällen gilt eine verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren. Dies trifft zu, wenn:

  • Der Anspruch bereits durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde
  • Die Versicherung die Zahlung anerkannt hat
  • Eine vorsätzliche Tat dem Schaden zugrunde liegt

Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährung beginnt neu, wenn die Versicherung Teilzahlungen leistet. Dies gilt jedoch nur, wenn die Zahlung ohne einschränkenden Zusatz wie „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt.

Maximale Verjährungsfristen

Bei fehlender Kenntnis vom Schädiger gilt eine Höchstgrenze von 30 Jahren ab dem Unfallereignis. Für reine Sachschäden beträgt die maximale Verjährungsfrist 10 Jahre, wenn zwar der Schaden, aber nicht der Schädiger bekannt ist.


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Welche Bedeutung haben Vorschusszahlungen der Versicherung für den späteren Prozess?

Vorschusszahlungen der Versicherung nach einem Verkehrsunfall haben weitreichende rechtliche Konsequenzen für das weitere Verfahren. Wenn Sie eine Vorschusszahlung von der Versicherung erhalten, müssen Sie beachten, dass diese nicht automatisch als endgültige Anerkennung des Schadens gilt.

Rechtliche Auswirkungen

Die Versicherung kann gezahlte Vorschüsse später mit der endgültigen Schadensersatzleistung verrechnen. Dabei ist zu beachten, dass der Rückzahlungsanspruch für nicht verbrauchte Vorschüsse bereits mit der Leistung des Vorschusses aufschiebend bedingt entsteht.

Dokumentation und Zuordnung

Jeder erhaltene Vorschuss muss einer konkreten Forderung zugeordnet werden. Wenn Sie beispielsweise einen Vorschuss auf Schmerzensgeld erhalten, dieser aber nie formal geltend gemacht wurde, kann die Versicherung den Vorschuss später zurückfordern oder mit anderen Ansprüchen verrechnen.

Finanzielle Risiken

Bei der Annahme von Vorschusszahlungen sollten Sie beachten, dass die Versicherung diese später mit der endgültigen Schadensersatzleistung verrechnen wird. Eine unüberlegte Verwendung von Vorschüssen kann zu finanziellen Engpässen führen, wenn die endgültige Schadensersatzleistung geringer ausfällt als erwartet.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Kausalität

Die Kausalität beschreibt den rechtlich relevanten Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einem Ereignis und einem eingetretenen Schaden. Im Schadensersatzrecht muss nachgewiesen werden, dass der Schaden tatsächlich durch das schädigende Ereignis verursacht wurde. Dies wird nach der „Äquivalenztheorie“ und der „Adäquanztheorie“ geprüft. Nicht jeder zeitliche Zusammenhang bedeutet automatisch auch einen rechtlich relevanten Kausalzusammenhang.

Beispiel: Ein Unfallopfer entwickelt Monate nach einem Unfall Beschwerden. Hier muss nachgewiesen werden, dass diese tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind und nicht andere Ursachen haben.


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Schmerzensgeld

Eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schäden, die durch eine unerlaubte Handlung oder Körperverletzung entstanden sind. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 253 Abs. 2 BGB. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie dem Grad des Verschuldens des Schädigers.

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall erleidet jemand einen Armbruch – das Schmerzensgeld soll sowohl die körperlichen Schmerzen als auch die psychische Belastung ausgleichen.


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Schadenersatz

Der materielle Ausgleich für einen erlittenen Vermögensschaden, geregelt in §§ 249 ff. BGB. Er umfasst alle finanziellen Einbußen wie Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Sachschäden. Das Prinzip ist die Naturalrestitution – der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde.

Beispiel: Nach einem Unfall werden Reparaturkosten für das Fahrzeug, Krankenhauskosten und der Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit ersetzt.


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Gesamtschuldner

Mehrere Personen, die gemeinsam für eine Schuld haften, gemäß § 421 BGB. Der Gläubiger kann von jedem Gesamtschuldner die gesamte Leistung verlangen, aber die Leistung insgesamt nur einmal fordern. Im Innenverhältnis können die Gesamtschuldner untereinander Ausgleich verlangen.

Beispiel: Bei einem Unfall mit mehreren Verursachern kann das Unfallopfer den gesamten Schadenersatz von jedem einzelnen Beteiligten einfordern.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht im deutschen Zivilrecht. Er besagt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Diese Norm bildet die Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche bei unerlaubten Handlungen.

    Im vorliegenden Fall hat der Beklagte durch sein fahrlässiges Verhalten beim Abbiegen den Verkehrsunfall verursacht, der dem Kläger erhebliche körperliche und gesundheitliche Schäden zugefügt hat. Somit entsteht für den Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 BGB gegen die Beklagten als Gesamtschuldner.

  • § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph bestimmt die Art und den Umfang des Schadensersatzes. Der Geschädigte ist berechtigt, den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Dies umfasst sowohl den materiellen Schaden als auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld.

    Der Kläger fordert aufgrund der Verkehrsunfallfolge nicht nur Ersatz des materiellen Schadens (z. B. Verdienstausfall, Behandlungskosten), sondern auch Schmerzensgeld für seine physischen und psychischen Leiden. § 249 BGB legt somit die Grundlage für die Berechnung und Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche.

  • § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph behandelt die Rücksichtnahme und den Ersatz immaterieller Schäden, insbesondere Schmerzensgeld. Schmerzensgeld dient der Abgeltung persönlicher, nicht vermögensmäßiger Nachteile, die durch eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Ehre entstehen.

    Im Fall des Klägers sind durch den Unfall nicht nur körperliche Verletzungen entstanden, sondern auch erhebliche psychische Beeinträchtigungen wie posttraumatische Belastungsstörung und depressive Episoden. § 253 BGB ermöglicht es dem Kläger, für diese immateriellen Schäden Schmerzensgeld zu fordern.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG regelt die Teilnahme am Straßenverkehr und legt die Haftungsgrundlagen bei Verkehrsunfällen fest. Es bestimmt unter anderem, dass derjenige, der den Unfall verursacht, für die daraus entstehenden Schäden haftet, sofern ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

    Im vorliegenden Fall hat der Beklagte durch sein unachtsames Abbiegen fahrlässig den Unfall verursacht. Das StVG stärkt somit den Anspruch des Klägers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, indem es die Haftung bei Verkehrsunfällen klar definiert und die Verantwortlichkeit des Unfallverursachers festlegt.

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das VVG regelt die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen, einschließlich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Es schreibt vor, dass jeder Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen muss, die Schäden abdeckt, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

    In diesem Fall ist der Beklagte zu 1) mit seinem Pkw versichert bei der Beklagten zu 2). Das VVG stellt sicher, dass der Kläger im Schadensfall durch die Haftpflichtversicherung der Beklagten zu 2) angemessen entschädigt wird. Zudem regelt es die Auszahlungen von Vorschüssen, die im Prozessverlauf bereits erfolgt sind.


Das vorliegende Urteil


OLG Bamberg – Az.: 5 U 314/22 – Urteil vom 19.12.2023


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