Übersicht:
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann gibt es Schadensersatz bei mangelhafter Küche?
- Redaktionelle Leitsätze
- Darf der Verkäufer Vorabzahlung vor Einbau verlangen?
- Wann ist eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung entbehrlich?
- Wann haftet der Verkäufer trotz Rechtsirrtum?
- Gilt UN-Kaufrecht bei privaten Küchenbestellungen?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Darf der Verkäufer die Reparatur meiner Küche verweigern, wenn ich nicht vorab zahle?
- Welche optischen Montagefehler berechtigen mich dazu, die gesamte Küche zurückzugeben?
- Darf ich die Zahlung komplett einbehalten, solange die Küche schief eingebaut ist?
- Verliere ich Beweismittel, wenn ich die mangelhafte Küche vor dem Gutachtertermin ausbaue?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: VII ZR 162/12
Das Wichtigste im Überblick
Der BGH gab der Käuferin recht und kippt die Vorabzahlungspflicht bei mangelhafter Küchenmontage.
- Die Beklagte verliert ihre Revision und muss die Kosten tragen.
- Vorabzahlungsklauseln benachteiligten die Kunden unangemessen und waren unwirksam.
- Die Beklagte verweigerte die Nachbesserung, weil sie Restzahlung vorher verlangte.
- Die Klägerin darf Rückabwicklung, Schadensersatz und Folgekosten verlangen.
- Gericht: Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat
- Datum: 07.03.2013
- Aktenzeichen: VII ZR 162/12
- Verfahren: Revision
- Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, AGB-Recht, Schadensersatzrecht
- Relevant für: Käufer, Handwerker, Verbraucher bei Montageverträgen
Wann gibt es Schadensersatz bei mangelhafter Küche?
Als rechtliche Grundlage für Schadensersatz statt der Leistung dienen die §§ 633, 281 sowie 280 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Voraussetzung dafür ist eine fehlerhafte Werkleistung oder ein mangelhafter Kauf nach § 651 BGB. Um weitreichenden, sogenannten großen Schadensersatz fordern zu können – das bedeutet, die gesamte Küche zurückzugeben und den vollen Kaufpreis nebst Kosten zurückzuverlangen, statt nur eine Wertminderung zu berechnen – verlangt § 281 Absatz 1 Satz 3 BGB zwingend eine erhebliche Pflichtverletzung des beauftragten Handwerkers oder Verkäufers.
Prüfen Sie bei deutlichen optischen Mängeln (schiefe Montage, Spaltmaße) sofort, ob diese die Schwelle der „erheblichen Pflichtverletzung“ überschreiten. Dokumentieren Sie diese Fehler mit Fotos aus verschiedenen Winkeln, um Ihr Recht auf eine komplette Rückabwicklung des Vertrages abzusichern.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 07.03.2013, Az. VII ZR 162/12) wies die Revision eines Küchenstudios endgültig zurück und sprach einer Hausbesitzerin vollen Schadensersatz für eine mangelhaft montierte Küche zu. Die Handwerker der Firma hatten die Schränke im März 2010 unstreitig deutlich schief eingebaut, zahlreiche Einzelteile schlossen nicht bündig ab und die Arbeitsplatte ragte ungleichmäßig über den Unterbau hinaus. Der VII. Zivilsenat bewertete diese massiven optischen Beeinträchtigungen als erhebliche Pflichtverletzung. Die Kundin erhielt Recht auf Rückabwicklung des mit 23.800 Euro vereinbarten Vertrages. Das Unternehmen muss die geleisteten Anzahlungen gegen Rückgabe der Küchenmöbel erstatten und zusätzlich 2.000 Euro für die weiterführenden Kosten zahlen, die beim Ausbau und bei der Installation einer neuen, gleichwertigen Küche anfallen. Die mit dem Ziel der vollen Restzahlung eingereichte Widerklage des Unternehmens scheiterte hingegen vor den Karlsruher Richtern. Eine Widerklage ist ein juristisches Instrument, bei dem der Verklagte im laufenden Prozess zum Gegenangriff übergeht und seinerseits eigene Ansprüche gegen den Kläger geltend macht.
Redaktionelle Leitsätze
- AGB-Klauseln, die eine vollständige Zahlung vor dem Einbau einer Küche verlangen, benachteiligen den Kunden unangemessen und sind nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam; auch eine nachträgliche Vereinbarung, die den Rückbehalt lediglich geringfügig erhöht, ohne den Kerngehalt der Vorleistungspflicht aufzugeben, ändert daran nichts.
- Macht ein Unternehmer die Beseitigung unstreitig vorhandener Mängel von einer rechtsgrundlosen Vorabzahlung abhängig, liegt darin eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung, die eine weitere Fristsetzung entbehrlich macht und den Anspruch auf großen Schadensersatz begründet.
- Ein Rechtsirrtum entlastet den Unternehmer vom Verschuldensvorwurf nur, wenn er die Rechtslage trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte; war die rechtliche Beurteilung einer AGB-Klausel zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits höchstrichterlich hinreichend geklärt, muss sich der Unternehmer das Fehlurteil seines Rechtsbeistandes nach § 278 BGB zurechnen lassen.

Darf der Verkäufer Vorabzahlung vor Einbau verlangen?
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine vollständige Bezahlung vor der Montage oder direkt bei der Anlieferung verlangen, unterliegen einer strengen rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Solche Vertragsbedingungen widersprechen dem gesetzlichen Leitbild der §§ 641 Absatz 1 Satz 1 und 320 Absatz 1 Satz 1 BGB, wonach die Vergütung vom Auftraggeber erst nach Abnahme der Leistung fällig wird. Die Abnahme ist dabei die rechtlich bedeutsame Erklärung des Kunden, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher liegt insbesondere dann vor, wenn Kunden durch unzulässige Vorleistungspflichten jedes Druckmittel aus der Hand geben, um eine mangelfreie Erfüllung des Vertrages durchzusetzen.
Die Kunden werden verpflichtet, vor dem Einbau der anzuliefernden Gegenstände die volle Vergütung zu zahlen. Sie verlieren auf diese Weise jedes Druckmittel, falls der Einbau mangelhaft ist. Das ist eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, mit der die Beklagte ihre Absichten einseitig durchgesetzt und nicht für einen sachgerechten Interessenausgleich Sorge getragen hat. – so der Bundesgerichtshof
Das Küchenunternehmen hatte in seinen Formularen und AGB verankert, dass die restliche Vergütung vorab per Überweisung oder in bar bei der Lieferung zu bezahlen sei. Eine spätere Abstimmung vom März 2010, die es der Käuferin immerhin erlaubte, bis zum mangelfreien Einbau einen Betrag von 2.500 Euro einzubehalten, stufte das Gericht dennoch als unwirksam ein. Dieser Rückhalt entsprach lediglich 10,5 Prozent der Gesamtsumme. Damit hatte der Betrieb den Kerngehalt seiner benachteiligenden Klauseln nicht abgeändert, sondern die unangemessene Vorleistungspflicht für die Kunden im Wesentlichen aufrechterhalten. Die Auftraggeberin war folglich nicht zur sofortigen Begleichung des Vollpreises verpflichtet, bevor die Monteure die offenkundigen Mängel beseitigt hatten.
Achtung Falle:
Viele Anbieter versuchen, unzulässige Klauseln durch nachträgliche Zugeständnisse zu „heilen“. Wenn Ihnen ein Teil-Einbehalt angeboten wird, der jedoch (wie hier mit 10,5 %) weit unter dem üblichen Druckmittel liegt, bleibt die Benachteiligung bestehen. Ein rechtssicheres Druckmittel muss dem Anbieter finanziell so wehtun, dass ein echtes Interesse an der Mängelbeseitigung gewahrt bleibt.
Wann ist eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung entbehrlich?
Nach § 281 Absatz 2 BGB ist eine vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht zwingend erforderlich, wenn der Vertragspartner die vertragliche Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Eine solche rechtssichere Verweigerungshaltung lässt sich auch dann annehmen, wenn ein Verkäufer die geschuldete Mängelbeseitigung unberechtigt von einer neuen, unzulässigen Bedingung abhängig macht. Verlangt der Unternehmer beispielsweise rechtswidrig Vorabzahlungen, bevor er Handwerker schickt, macht er eine weitere Fristsetzung durch den Auftraggeber hinfällig.
Nach § 281 Abs. 1 und 3, § 281 BGB ist eine vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht zwingend erforderlich, wenn der Vertragspartner die vertragliche Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Die Erfüllungsweigerung muss das letzte Wort des Schuldners zu seiner Leistungsbereitschaft sein. – so der Bundesgerichtshof
Wenn Ihr Küchenplaner die Reparatur verweigert oder von einer vorherigen (Teil-)Zahlung abhängig macht, setzen Sie keine weitere Nachfrist. In diesem Fall können Sie das Vertrauensverhältnis als zerrüttet ansehen und direkt Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten.
Nachdem die Anwälte beider Seiten ab Juni 2010 lange über die missglückte Montage verhandelt hatten, verlangte der Bevollmächtigte der Firma mit einem Schreiben Ende Juli plötzlich die vollständige Übergabe der restlichen Vergütung in bar. Nur wenn das Geld vorab gezahlt werde, wollte die Firma einen Termin zur Reparatur im August wahrnehmen. Der Bundesgerichtshof sah in dieser Erpressung durch das Unternehmen eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung. Ein weiteres Schreiben der Firma von Anfang September 2010 festigte diese Einschätzung, da das Unternehmen von seiner unzulässigen Zahlungsforderung nicht mehr abrückte und somit die Notwendigkeit einer Nachfristsetzung zementierte.
Praxis-Hinweis:
Der entscheidende Hebel für den sofortigen Schadensersatz ohne weitere Fristsetzung war hier die Verknüpfung: Der Unternehmer wollte nur reparieren, wenn zuvor eine unberechtigte Zahlung erfolgt. Werden berechtigte Nachbesserungen von solchen sachfremden Bedingungen abhängig gemacht, „verbrennt“ der Anbieter sein Recht auf eine zweite Chance zur Reparatur.
Wann haftet der Verkäufer trotz Rechtsirrtum?
Das Gesetz vermutet nach § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB grundsätzlich, dass ein Schuldner eine erfolgte Pflichtverletzung auch rechtlich zu vertreten hat. Ein reiner Rechtsirrtum kann den Handwerker oder Händler nur dann entlasten, wenn er diesen Fehler trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden konnte, wie sich aus der Regelung des § 276 Absatz 2 BGB ergibt. Um sich im Streitfall erfolgreich auf einen unvermeidbaren juristischen Irrtum zu berufen, muss die betreffende Partei die Rechtslage im Vorfeld pflichtgemäß und höchst eingehend geprüft haben.
Das Küchenstudio versuchte sich im Laufe des Gerichtsverfahrens damit zu verteidigen, man habe fest an ein eigenes legitimes Zurückbehaltungsrecht geglaubt. Die Verantwortlichen verwiesen auf angebliche Verzögerungen bei den bisherigen Zahlungen der Hausbesitzerin und äußerten generelle Zweifel an deren Zahlungsfähigkeit. Das Gericht wischte dieses Argument unbeeindruckt beiseite, da zu diesem Zeitpunkt bereits 18.300 Euro und damit rund 80 Prozent der gesamten Bausumme geflossen waren. Eine möglicherweise verspätete Zwischenzahlung allein beweise noch lange keine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit der Käuferseite.
Kein Entlastung durch Rechtsirrtum
Auch der Verweis auf einen grundlegenden Irrtum über die Gültigkeit der eigenen Vorleistungsklauseln bewahrte die Firma nicht vor der massiven Schadensersatzpflicht. Der Bundesgerichtshof betonte, dass die rechtliche Situation zur Leitbildfunktion derartiger Zahlungsklauseln im Sommer 2010 juristisch völlig ausreichend geklärt war. Ein Rechtsirrtum lag nicht vor. Vielmehr hätte der eingeschaltete Rechtsanwalt des Küchenstudios exakt erkennen müssen, dass seine Formulierung und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages hier ins Leere liefen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erlaubt es einer Vertragspartei normalerweise, die eigene Leistung zurückzuhalten, bis der andere Teil seine Verpflichtung erfüllt hat – ein Recht, das hier jedoch dem Kunden und nicht dem Unternehmen zustand. Dieses fachliche Verschulden des Rechtsbeistandes rechneten die Richter nach § 278 BGB dem Unternehmen in vollem Umfang zu.
Gilt UN-Kaufrecht bei privaten Küchenbestellungen?
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, abgekürzt CISG) regelt formell grenzüberschreitende kaufmännische Geschäfte. Die rechtliche Anwendbarkeit ist jedoch nach Artikel 2 Buchstabe a CISG strikt ausgeschlossen, wenn die Waren hauptsächlich für den persönlichen familiären Gebrauch oder den weitreichenden Haushalt erworben werden. Diese Verbraucher-Ausnahme greift immer dann, wenn der Verkäufer diesen privaten Verwendungszweck bereits beim Abschluss des Vertrages sicher kannte.
Obwohl die Möbelkomponenten von Deutschland aus über die Grenze transportiert wurden, um sie im Privathaus der Käuferin in der Schweiz aufzubauen, wandte der Senat ausschließlich deutsches Sachrecht an. Dem Vertrieb war von der ersten Unterschrift an vollkommen klar, dass die Anlage für den persönlichen familiären Gebrauch im Haushalt des Ehepaares erworben wurde. Daher blieb das internationale Kaufrecht außen vor. Die Bundesrichter ließen es am Ende sogar offen, ob die Beauftragung juristisch nun als klassischer Werkvertrag nach § 631 BGB oder als moderner Werklieferungsvertrag nach den Regeln des Kaufrechts (§ 651 BGB) einzustufen war. Ein Werklieferungsvertrag liegt vor, wenn der Unternehmer nicht nur eine Sache herstellt oder montiert, sondern auch die dafür nötigen Materialien selbst beschafft. In dieser Auseinandersetzung war die harte Unterscheidung bedeutungslos, da der Anspruch auf Schadensersatz und strikte Rückabwicklung nach beiden Auslegungen vollumfänglich begründet war. Die Verurteilung hielt somit vor dem Revisionsgericht stand, weshalb der Bundesgerichtshof dem Küchenunternehmen sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegte.
Was das Urteil für Küchenkauf bedeutet
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt Verbraucher massiv gegen ungerechtfertigte Zahlungsforderungen vor der Montage. Da es sich um ein Grundsatzurteil der höchsten Instanz handelt, ist es auf nahezu alle privaten Küchenkäufe übertragbar. Lassen Sie sich nicht durch AGB-Klauseln einschüchtern, die eine Vollzahlung vor Einbau verlangen – solche Bestimmungen sind unwirksam. Sollte die Montage misslingen, zahlen Sie auf keinen Fall den Restbetrag, selbst wenn der Anbieter damit droht, die Nachbesserung sonst zu verweigern. Tun Sie dies dennoch, verlieren Sie Ihr wichtigstes Druckmittel.
Probleme bei der Küchenmontage oder Mängelreklamation?
Eine mangelhafte Küche und unzulässige Zahlungsforderungen des Küchenstudios setzen Sie unter hohen Druck. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gegenüber dem Anbieter rechtssicher durchzusetzen. Wir prüfen Ihre Verträge und AGB auf unzulässige Klauseln und begleiten Sie strategisch bei der Mängelbeseitigung.
Experten Kommentar
Die große Hürde bei der kompletten Rückabwicklung ist der Faktor Zeit. Bis ein gerichtlich bestellter Gutachter die schiefen Schränke offiziell bewertet hat, dürfen im Haus meist keine Veränderungen vorgenommen werden. Wer die mangelhafte Küche entnervt selbst ausbaut und auf dem Dachboden zwischenlagert, vernichtet unweigerlich die wichtigsten Mängelbeweise für den Prozess.
Wer den vollen Kaufpreis zurückfordert, sollte sich also auf etliche Monate mit einem unschönen Provisorium einstellen. Ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren ist hier oft der eleganteste Weg, um die Wartezeit abzukürzen. Sobald die Fehler dort rechtssicher gesichert sind, darf der Raum endlich für den Neukauf freigemacht werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf der Verkäufer die Reparatur meiner Küche verweigern, wenn ich nicht vorab zahle?
NEIN, der Verkäufer darf die Beseitigung von Mängeln an Ihrer Küche keinesfalls von einer Vorabzahlung abhängig machen, da entsprechende Vorkasse-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gemäß § 307 BGB unwirksam sind. Eine solche Forderung stellt eine rechtswidrige Bedingung dar, die Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte unzulässig einschränkt.
Die rechtliche Begründung liegt darin, dass Kunden durch eine vollständige Zahlung vor der Mängelbeseitigung ihr wichtigstes Druckmittel verlieren würden, was eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Wenn ein Unternehmen die Reparatur unberechtigt verweigert, bis Geld fließt, wertet die Rechtsprechung (beispielsweise der BGH, Az. VII ZR 162/12) dies als ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne des § 281 Abs. 2 BGB. In einem solchen Fall müssen Sie dem Verkäufer keine weitere Nachfrist mehr setzen, sondern können unmittelbar Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten, da die Vertrauensbasis durch die sachfremde Zahlungsforderung zerstört wurde.
Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn der Verkäufer Ihnen scheinbar entgegenkommt und nur noch eine Teilzahlung verlangt, die jedoch den Großteil der Summe ausmacht. Solange der geforderte Betrag dazu führt, dass Ihnen kein effektives Druckmittel mehr verbleibt, bleibt die Bedingung rechtswidrig und die Verweigerung der Reparatur löst Ihre weitergehenden Ansprüche aus.
Welche optischen Montagefehler berechtigen mich dazu, die gesamte Küche zurückzugeben?
Massive optische Mängel wie deutlich schiefe Montagen, unpassende Spaltmaße oder ungleichmäßig überstehende Arbeitsplatten rechtfertigen laut Bundesgerichtshof den großen Schadensersatz und damit die Rückgabe der gesamten Küche. Eine bloße Wertminderung muss sich der Käufer bei solch gravierenden ästhetischen Beeinträchtigungen nicht gefallen lassen, da diese die Schwelle zur erheblichen Pflichtverletzung überschreiten.
Die rechtliche Grundlage bildet § 281 Abs. 1 S. 3 BGB, wonach eine Rückabwicklung des Vertrages nur bei einer erheblichen Pflichtverletzung des Verkäufers zulässig ist. Während kleine Kratzer oder minimale Farbabweichungen oft als Bagatellmängel gelten, führen Fehler, die das optische Gesamtbild massiv stören – etwa nicht bündig schließende Fronten oder schiefe Schrankkorpusse –, zum Rücktrittsrecht. In solchen Fällen kann der Käufer den vollen Kaufpreis zurückfordern und zusätzlich Ersatz für die Kosten verlangen, die durch den Ausbau und die Installation einer neuen Küche entstehen.
Betroffene sollten zur Beweissicherung eine detaillierte Fotodokumentation aus verschiedenen Blickwinkeln erstellen, um die Außenwirkung der Montagefehler objektiv nachzuweisen. Da die Erheblichkeit eines Mangels oft eine Einzelfallentscheidung ist, dient die optische Gesamtwirkung im Wohnraum als entscheidender Maßstab für die gerichtliche Bewertung der Zumutbarkeit.
Darf ich die Zahlung komplett einbehalten, solange die Küche schief eingebaut ist?
ES KOMMT DARAUF AN, in welcher Höhe Sie die Zahlung zurückhalten können, da das Gesetz Ihnen ein wirksames Druckmittel zur Mängelbeseitigung einräumt. Sie dürfen die Zahlung zwar nicht grundlos zu einhundert Prozent verweigern, jedoch steht Ihnen bei einer schief eingebauten Küche das Recht zu, die gesamte restliche Vergütung bis zur vollständigen Nachbesserung einzubehalten.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB, wonach die Vergütung grundsätzlich erst nach der Abnahme einer mängelfreien Leistung fällig wird. Viele Küchenstudios verwenden unwirksame AGB-Klauseln, die eine volle Bezahlung bereits vor oder bei der Anlieferung verlangen, was Sie jedoch benachteiligt und rechtlich keinen Bestand hat. Ein Einbehalt von lediglich zehn Prozent der Summe reicht oft nicht aus, um den Unternehmer zur Reparatur zu bewegen, weshalb Ihnen ein deutlich höheres Zurückbehaltungsrecht zusteht, solange wesentliche optische oder funktionale Mängel vorliegen.
Falls der Verkäufer die Mängelbeseitigung ausdrücklich von einer unberechtigten Vorabzahlung abhängig macht, sollten Sie keinesfalls zahlen, da dies als Erfüllungsverweigerung gewertet werden kann. In einer solchen Situation können Sie unter Umständen sogar direkt vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern, ohne dem Anbieter eine weitere Frist zur Nachbesserung einräumen zu müssen.
Verliere ich Beweismittel, wenn ich die mangelhafte Küche vor dem Gutachtertermin ausbaue?
JA, ein voreiliger Ausbau führt im Regelfall zum Verlust entscheidender Beweismittel und gefährdet Ihre rechtliche Position massiv. Ohne eine gerichtsfeste Dokumentation oder ein offizielles Gutachten können Sie später kaum beweisen, dass die Küche bereits bei der Übergabe mangelhaft montiert war, da der ursprüngliche Zustand durch die Demontage unwiederbringlich zerstört wird.
Die Beweislast für eine erhebliche Pflichtverletzung liegt gemäß § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB beim Käufer, sofern er Schadensersatz oder eine Rückabwicklung anstrebt. Da Fotos oft nicht ausreichen, um komplexe Mängel wie schiefe Korpi oder statische Fehler nachzuweisen, ist ein selbstständiges Beweisverfahren durch einen neutralen Sachverständigen der sicherste Weg. Sollten Sie die Küche dennoch vorab entfernen müssen, sollten Sie zwingend Detailaufnahmen mit angelegtem Zollstock aus verschiedenen Blickwinkeln fertigen und unbeteiligte Zeugen hinzuziehen, um die Mängel lückenlos zu protokollieren.
Ein besonderes Risiko besteht zudem darin, dass der Verkäufer bei einem eigenmächtigen Ausbau behaupten könnte, die Schäden seien erst durch die Demontage oder unsachgemäße Lagerung entstanden. Um diesen Einwand zu entkräften, darf eine Veränderung der Sache erst erfolgen, nachdem der Verkäufer unter Fristsetzung rechtssicher in Verzug gesetzt wurde oder die Beweissicherung gerichtlich abgeschlossen ist.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
BGH – Az.: VII ZR 162/12 – Urteil vom 07.03.2013
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




