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Schadensersatz bei Weiterverkauf eines bereits verkauften Fahrzeugs

Ein Mann verkauft das Wohnmobil seiner Ex-Frau mit gefälschter Vollmacht und abgelaufenem Personalausweis – und erhält dafür 35.000 Euro von einer Händlerin. Das Landgericht Itzehoe verurteilt die Käuferin nun zur Zahlung des vollen Kaufpreises an die rechtmäßige Eigentümerin, da diese beim Kauf grob fahrlässig gehandelt habe. Der Fall zeigt, wie wichtig sorgfältige Prüfungen im Gebrauchtwagenhandel sind, um nicht auf betrügerische Machenschaften hereinzufallen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin fordert Schadensersatz aufgrund der fehlgeschlagenen Rückgabe ihres Wohnmobils.
  • Der verstorbene Herr W-M. verkaufte das Wohnmobil als Vertreter der Klägerin an die Beklagte.
  • Der Kaufpreis wurde an ein Konto überwiesen, das von Herr W-M. genutzt wurde.
  • Die Vollmacht zum Verkauf wies Fälschungsmerkmale auf, wie eine veraltete Ausweiskopie und unterschriebene Unterschiede.
  • Die Beklagte agierte in der Annahme, Herr W-M. habe mit Vollmacht gehandelt.
  • Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz.
  • Die Entscheidung basiert auf der Schlussfolgerung, dass die Vollmacht nicht mit hinreichender Sorgfalt geprüft wurde.
  • Durch das Urteil wird die Verantwortung bei der Prüfung von Vollmachten hervorgehoben.
  • Die Auswirkungen des Urteils unterstreichen die Notwendigkeit der sorgfältigen Verifizierung bei Verkäufen mit Vollmacht.

Schadensersatzansprüche beim Fahrzeugverkauf: Rechte der Käufer im Fokus

Der Fahrzeugverkauf ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche Aspekte umfasst. Käufer und Verkäufer müssen sich bewusst sein, dass beim Kauf eines Fahrzeugs nicht nur der Kaufpreis eine Rolle spielt, sondern auch mögliche Mängel oder falsche Angaben, die zu Schadensersatzansprüchen führen können. Im deutschen Kaufrecht sind Mängelansprüche festgelegt, die dem Käufer Rechte einräumen, sollte das Fahrzeug nicht dem vereinbarten Zustand entsprechen. Insbesondere beim Weiterverkauf hat der ursprüngliche Käufer besondere Rechte, sollte er auf unerwartete Probleme stoßen.

Wird ein Fahrzeug verkauft und stellt sich später heraus, dass es Mängel aufweist oder falsche Informationen gegeben wurden, kann dies weitreichende Folgen für alle Beteiligten haben. Der ursprüngliche Käufer könnte Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen und darüber hinaus auch Ansprüche gegen den neuen Käufer haben, falls dieser das Fahrzeug ebenfalls weiterverkauft. Diese Dynamik beleuchtet die Haftung beim Fahrzeugverkauf und die Pflichten von Verkäufern, die potenziellen Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie Schadensersatzansprüche in der Praxis gehandhabt werden und welche Rechte Käufer beim Weiterverkauf eines Fahrzeugs haben.

Der Fall vor Gericht


Ungültiger Personalausweis entlarvt Wohnmobil-Betrug

Schadensersatzansprüche beim Fahrzeugverkauf
Der Fall vor dem Landgericht Itzehoe zeigt, dass ein Wohnmobilhändler wegen grober Fahrlässigkeit bei einem betrügerischen Verkauf zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 35.000 Euro an die rechtmäßige Eigentümerin verurteilt wurde. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Landgericht Itzehoe hat in einem Schadensersatzprozess zugunsten der Klägerin entschieden, die ihr Wohnmobil durch einen betrügerischen Verkauf ihres Ex-Mannes verloren hatte. Die Beklagte, ein Wohnmobilhändler, muss der Klägerin nun 35.000 Euro plus Zinsen zahlen.

Verkauf ohne Wissen der Eigentümerin

Im Juni 2021 verkaufte der inzwischen verstorbene Ex-Mann der Klägerin ihr Wohnmobil an die beklagte Händlerin. Er gab sich als Vertreter seiner Ex-Frau aus und legte eine gefälschte Vollmacht vor. Die Beklagte überwies den Kaufpreis von 35.000 Euro auf das Konto des gemeinsamen Sohnes des Ex-Paares. Die Klägerin erfuhr erst später von dem Verkauf und hatte diesen weder autorisiert noch davon gewusst.

Grobe Fahrlässigkeit beim Kauf

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagte beim Kauf grob fahrlässig gehandelt hatte. Die vorgelegte Vollmacht enthielt die Kopie eines seit rund zehn Jahren abgelaufenen Personalausweises der Klägerin. Zudem wies die Unterschrift auf der Vollmacht deutliche Abweichungen von der Unterschrift auf dem Ausweis auf. Das Gericht betonte, dass es zu den „Mindesterfordernissen für einen gutgläubigen Erwerb“ gehöre, vorgelegte Dokumente sorgfältig zu prüfen.

Gescheiterte Vorsichtsmaßnahmen

Die Beklagte hatte versucht, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, indem sie den Kaufpreis auf das Konto des gemeinsamen Sohnes überweisen ließ. Dies verhinderte jedoch nicht den Eigentumsverlust durch das Handeln eines Unberechtigten. Das Gericht vermutete, dass die Beklagte trotz erkannter ungewöhnlicher Umstände das Geschäft „durchziehen“ wollte.

Schadensersatz in voller Höhe

Die Klägerin kann nun den vollen Kaufpreis als Schadensersatz verlangen. Das Gericht wies die Argumente der Beklagten zurück, die Klägerin hätte den Schaden mindern können, indem sie auf das Geld auf dem Konto ihres Sohnes zugegriffen hätte. Da die Klägerin keine Kenntnis von den Vorgängen hatte, bestand für sie kein Anlass, das Konto zu überprüfen.

Bedeutung für den Gebrauchtwagenhandel

Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit sorgfältiger Prüfungen beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen. Händler müssen nicht nur die Fahrzeugpapiere, sondern auch vorgelegte Vollmachten kritisch prüfen. Die Entscheidung des Landgerichts Itzehoe stärkt die Position von Eigentümern, deren Fahrzeuge ohne ihre Zustimmung verkauft wurden, und mahnt Händler zur Vorsicht bei ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die Sorgfaltspflichten im Gebrauchtwagenhandel und die Grenzen des gutgläubigen Erwerbs. Es unterstreicht, dass Händler bei Vollmachten und Ausweisdokumenten besonders wachsam sein müssen. Oberflächliche Prüfungen oder der Versuch, Risiken durch alternative Zahlungswege zu mindern, schützen nicht vor Haftung. Der Fall stärkt den Schutz von Eigentümern bei unbefugten Verkäufen und mahnt Händler zu erhöhter Sorgfalt bei ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Fahrzeugeigentümern erheblich. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, können Sie nun beruhigter sein: Selbst wenn jemand Ihr Fahrzeug ohne Ihre Erlaubnis verkauft, haben Sie gute Chancen, den vollen Wert zurückzuerhalten. Für Käufer bedeutet das Urteil, dass sie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs besonders vorsichtig sein müssen. Prüfen Sie Vollmachten und Ausweisdokumente genau, auch wenn der Verkäufer vertrauenswürdig erscheint. Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkten Kontakt mit dem im Fahrzeugbrief eingetragenen Eigentümer aufzunehmen. Diese Sorgfalt kann Sie vor erheblichen finanziellen Verlusten schützen.


Weiterführende Informationen

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)



Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn mein Fahrzeug ohne meine Zustimmung verkauft wurde?

Wenn Ihr Fahrzeug ohne Ihre Zustimmung verkauft wurde, sollten Sie umgehend handeln, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Schäden zu begrenzen. Erstatten Sie zunächst unverzüglich Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls und Betrugs. Dies ist wichtig, um den Vorfall offiziell zu dokumentieren und strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.

Sicherung von Beweisen

Sammeln Sie alle verfügbaren Beweise, die Ihr Eigentum am Fahrzeug belegen. Dazu gehören der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Kaufvertrag, Rechnungen für Reparaturen oder Wartungen sowie Fotos des Fahrzeugs. Diese Dokumente sind entscheidend, um Ihr Eigentumsrecht nachzuweisen.

Kontaktaufnahme mit Behörden

Informieren Sie umgehend die Zulassungsstelle über den unrechtmäßigen Verkauf. So können Sie verhindern, dass das Fahrzeug auf einen neuen Besitzer umgemeldet wird. Kontaktieren Sie auch Ihre Kfz-Versicherung, um sie über die Situation in Kenntnis zu setzen und mögliche Versicherungsansprüche zu klären.

Rechtliche Schritte

Wenn Sie den unrechtmäßigen Verkäufer identifizieren können, haben Sie die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Sie können Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs oder Schadensersatz erheben. Der Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs basiert auf § 985 BGB, der besagt, dass der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann.

Schutz des gutgläubigen Erwerbers

Beachten Sie, dass ein gutgläubiger Erwerber des Fahrzeugs unter bestimmten Umständen geschützt sein kann. Gemäß § 932 BGB kann der Käufer Eigentum erwerben, wenn er beim Kauf in gutem Glauben handelte. In diesem Fall richten sich Ihre Ansprüche primär gegen den unrechtmäßigen Verkäufer.

Vorgehen bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl

Sollte der Verkauf durch Identitätsdiebstahl ermöglicht worden sein, ist es wichtig, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Informieren Sie Ihre Bank und prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf verdächtige Aktivitäten. Erwägen Sie auch, eine Schufa-Auskunft einzuholen, um sicherzustellen, dass keine weiteren finanziellen Verpflichtungen in Ihrem Namen eingegangen wurden.

Durch schnelles und entschlossenes Handeln erhöhen Sie die Chancen, Ihr Fahrzeug zurückzuerhalten oder zumindest eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Die genauen rechtlichen Möglichkeiten hängen von den spezifischen Umständen des Falles ab, insbesondere davon, wie der unrechtmäßige Verkauf zustande kam und ob der Käufer gutgläubig handelte.


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Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit bei einem Fahrzeugkauf durch einen Händler?

Grobe Fahrlässigkeit beim Fahrzeugkauf durch einen Händler liegt vor, wenn dieser die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Dies bedeutet, dass der Händler naheliegende Überlegungen nicht anstellt und offensichtliche Risiken außer Acht lässt, die jedem anderen in seiner Position sofort ins Auge gesprungen wären.

Prüfpflichten des Händlers

Als Fahrzeughändler haben Sie besondere Prüfpflichten beim Ankauf von Gebrauchtwagen. Diese umfassen:

  • Sorgfältige Untersuchung des Fahrzeugs: Sie müssen das Fahrzeug eingehend auf Mängel und Unfallschäden untersuchen. Eine oberflächliche Sichtprüfung reicht in der Regel nicht aus.
  • Überprüfung der Fahrzeugpapiere: Achten Sie besonders auf Unstimmigkeiten in den Fahrzeugpapieren, wie abweichende Fahrgestellnummern oder Hinweise auf vorherige Besitzer.
  • Technische Prüfung: Nutzen Sie Ihre fachlichen Kenntnisse und technischen Möglichkeiten, um den Zustand des Fahrzeugs gründlich zu überprüfen.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit kann in folgenden Situationen vorliegen:

  1. Wenn Sie als Händler mit eigener Werkstatt ein Fahrzeug ohne eingehende Untersuchung kaufen, obwohl Sie wissen, dass es einen größeren Unfallschaden hatte.
  2. Wenn Sie offensichtliche Warnhinweise ignorieren, die auf Probleme mit dem Fahrzeug hindeuten, wie z.B. einen ungewöhnlich hohen Ölverbrauch.
  3. Wenn Sie es versäumen, die Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief mit der tatsächlichen Nummer am Fahrzeug abzugleichen.

Rechtliche Konsequenzen

Wenn Sie als Händler grob fahrlässig handeln, kann dies weitreichende Folgen haben:

  • Ausschluss von Gewährleistungsrechten: Gemäß § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB können Ihre Rechte als Käufer wegen eines Mangels ausgeschlossen sein, wenn Ihnen der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
  • Haftung bei Weiterverkauf: Sollten Sie das Fahrzeug weiterverkaufen, ohne die Mängel zu beheben oder darauf hinzuweisen, können Sie gegenüber dem neuen Käufer haftbar gemacht werden.

Bedenken Sie, dass Ihre Fachkenntnis als Händler zu höheren Anforderungen an Ihre Sorgfaltspflicht führt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie bei jedem Fahrzeugankauf gründlich und gewissenhaft vorgehen, um nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu riskieren.


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Wie kann ich beweisen, dass der Verkauf meines Fahrzeugs ohne meine Zustimmung erfolgt ist?

Um zu beweisen, dass der Verkauf Ihres Fahrzeugs ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Dokumentieren Sie den Besitz: Sammeln Sie alle Unterlagen, die Ihren Besitzanspruch belegen. Dazu gehören der Kaufvertrag, mit dem Sie das Fahrzeug erworben haben, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) sowie Versicherungsunterlagen.

Sichern Sie Beweise: Wenn Sie Kenntnis vom unautorisierten Verkauf erhalten, dokumentieren Sie umgehend alle relevanten Informationen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umstände, unter denen Sie vom Verkauf erfahren haben. Sammeln Sie auch etwaige Nachrichten oder E-Mails, die den Verkauf betreffen.

Zeugenaussagen einholen

Suchen Sie nach Personen, die bestätigen können, dass das Fahrzeug Ihnen gehört und Sie es nicht verkauft haben. Bitten Sie Zeugen um schriftliche Aussagen oder notieren Sie deren Kontaktdaten für spätere Befragungen.

Anzeige bei der Polizei

Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Der Polizeibericht dient als offizielles Dokument und kann Ihre Behauptung unterstützen, dass der Verkauf ohne Ihre Zustimmung erfolgte.

Überprüfung der Zulassungsstelle

Kontaktieren Sie die zuständige Zulassungsstelle, um Informationen über etwaige Ummeldungen oder Abmeldungen Ihres Fahrzeugs zu erhalten. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung dieser Informationen.

Finanzielle Spuren sichern

Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf ungewöhnliche Transaktionen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkauf. Fehlende Zahlungseingänge können ein Indiz für einen nicht autorisierten Verkauf sein.

Technische Beweise

Falls Ihr Fahrzeug mit einem GPS-Tracker ausgestattet war, können die Aufzeichnungen über den Standort des Fahrzeugs als Beweis dienen. Auch Dashcam-Aufnahmen oder Fotos des Fahrzeugs in Ihrem Besitz können hilfreich sein.

Wenn Sie diese Beweise zusammentragen, erstellen Sie eine chronologische Dokumentation aller Ereignisse und Beweismittel. Diese umfassende Sammlung von Nachweisen kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und den nicht autorisierten Verkauf Ihres Fahrzeugs zu beweisen.


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Was muss ein Käufer tun, um sicherzustellen, dass ein Fahrzeugkauf rechtmäßig ist?

Um einen rechtmäßigen Fahrzeugkauf sicherzustellen, sollten Sie als Käufer folgende Schritte beachten:

Überprüfung der Fahrzeugpapiere

Prüfen Sie sorgfältig die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und -brief). Achten Sie darauf, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf den Papieren mit der am Fahrzeug übereinstimmt. Vergleichen Sie auch die Angaben zu Marke, Modell und Farbe mit dem tatsächlichen Fahrzeug.

Identitätsprüfung des Verkäufers

Lassen Sie sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen und vergleichen Sie die Daten mit denen in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Bei einem gewerblichen Verkäufer sollten Sie zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung einsehen.

Eigentumsverhältnisse klären

Stellen Sie sicher, dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn der Verkäufer nicht als Halter eingetragen ist, sollten Sie eine Vollmacht des eingetragenen Halters verlangen.

Vorgeschichte des Fahrzeugs

Fragen Sie nach der Fahrzeughistorie und lassen Sie sich Nachweise vorlegen. Dazu gehören Serviceheft, TÜV-Berichte und Reparaturrechnungen. Achten Sie auf Hinweise zu Vorschäden oder Unfällen.

Schriftlicher Kaufvertrag

Schließen Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Verwenden Sie am besten einen standardisierten Vertrag, wie ihn zum Beispiel der ADAC zur Verfügung stellt. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Punkte wie Kaufpreis, Fahrzeugzustand und eventuelle Mängel detailliert aufgeführt sind.

Belastungen prüfen

Erkundigen Sie sich, ob das Fahrzeug noch finanziert wird oder ob Pfandrechte bestehen. Lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen, dass keine Ansprüche Dritter auf das Fahrzeug bestehen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, minimieren Sie das Risiko eines unrechtmäßigen Erwerbs erheblich. Bei Zweifeln oder Unklarheiten sollten Sie vom Kauf absehen, bis alle offenen Fragen geklärt sind.


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Welche Möglichkeiten habe ich, Schadensersatz zu fordern, wenn mein Eigentum unrechtmäßig verkauft wurde?

Wenn Ihr Eigentum unrechtmäßig verkauft wurde, haben Sie mehrere Möglichkeiten, Schadensersatz zu fordern:

Anspruch gegen den unrechtmäßigen Verkäufer

Sie können vom unrechtmäßigen Verkäufer Schadensersatz verlangen. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung Ihres Eigentumsrechts. Der Schadensersatz umfasst in der Regel den Wert der Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Wenn der Verkäufer bösgläubig war, also wusste, dass er nicht zum Verkauf berechtigt war, können Sie zusätzlich nach §§ 989, 990 BGB Ersatz für entgangene Nutzungen oder nach § 816 Abs. 1 BGB Herausgabe des erzielten Verkaufserlöses verlangen.

Herausgabeanspruch gegen den Käufer

Gegenüber dem Käufer Ihres Eigentums haben Sie grundsätzlich einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Käufer gutgläubig erworben hat, also nicht wusste und nicht wissen musste, dass der Verkäufer nicht berechtigt war.

Ist eine Herausgabe nicht möglich, weil der Käufer die Sache z.B. weiterverkauft oder verbraucht hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz nach §§ 989, 990 BGB verlangen.

Schadensersatz statt der Leistung

In manchen Fällen können Sie auch Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB fordern. Dies setzt voraus, dass Sie dem unrechtmäßigen Besitzer eine angemessene Frist zur Herausgabe gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist. Der Schadensersatz umfasst dann den Wert der Sache sowie mögliche weitere Schäden.

Durchsetzung der Ansprüche

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie zunächst den unrechtmäßigen Verkäufer schriftlich zur Zahlung von Schadensersatz auffordern. Reagiert dieser nicht, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Beachten Sie, dass die Beweislast für den unrechtmäßigen Verkauf und den entstandenen Schaden bei Ihnen liegt. Sammeln Sie daher alle relevanten Dokumente und Beweise, die Ihr Eigentum und den unrechtmäßigen Verkauf belegen.


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Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht gelassen wird und das Vorliegen eines Schadens dadurch wahrscheinlich wird. Sie unterscheidet sich von einfacher Fahrlässigkeit durch ein auffälliges Maß an Unvorsichtigkeit. In diesem Fall hat die Händlerin es versäumt, offensichtliche Unstimmigkeiten in der Vollmacht zu erkennen und hat somit bewusst ein hohes Risiko in Kauf genommen.

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Gefälschte Vollmacht

Eine Vollmacht erlaubt es einer Person, im Namen einer anderen rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben. Ist die Vollmacht gefälscht, liegt keine echte Zustimmung des Vollmachtgebers vor, was den Abschluss von Verträgen anfechtbar macht. Im vorliegenden Fall hat der Ex-Mann eine solche gefälschte Vollmacht benutzt, um das Wohnmobil ohne Zustimmung der Eigentümerin zu verkaufen.

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Gutgläubiger Erwerb

Der gutgläubige Erwerb gemäß § 932 BGB bedeutet, dass eine Person, die in gutem Glauben eine bewegliche Sache erwirbt, trotz fehlender Eigentümerstellung des Verkäufers zum Eigentümer wird, wenn sie die erforderliche Sorgfalt angewandt hat. In diesem Fall konnte die Händlerin trotz der gefälschten Vollmacht das Eigentum nicht gutgläubig erwerben, da sie nicht ausreichend sorgfältig gehandelt hat.

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Schadensersatz

Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen erlittenen Schaden. Im Kontext dieses Falls bedeutet dies, dass die rechtmäßige Eigentümerin des Wohnmobils den vollen Vertragspreis als Ausgleich für den unautorisierten Verkauf verlangen kann, weil sie einen Schaden durch den Verlust ihres Eigentums erlitten hat.

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Eigentumsverlust durch unberechtigtes Handeln

Ein Eigentumsverlust durch unberechtigtes Handeln liegt vor, wenn jemand ohne Ermächtigung des wahren Eigentümers eine Sache veräußert. Entscheidend ist, dass das Eigentum rechtlich nicht übertragen werden konnte, wenn keine legitime Einwilligung vorliegt, wie der gefälschte Verkauf des Wohnmobils zeigt.

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Sorgfaltspflichten im Gebrauchtwagenhandel

Sorgfaltspflichten im Gebrauchtwagenhandel umfassen die genaue Überprüfung von Übergabedokumenten wie Vollmachten, um die Legitimität eines Verkaufs sicherzustellen. Versäumnisse können dazu führen, dass kein gutgläubiger Erwerb möglich ist und der Händler haftbar gemacht wird, wie in diesem Fall, in dem die unwirksamen Dokumente ignoriert wurden.

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Das vorliegende Urteil

LG Itzehoe – Az.: 6 O 7/24 – Urteil vom 13.06.2024


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