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Schadensersatzanspruch – eigenmächtiger Rückschnitt einer Grenzhecke

Ein Hamburger Ehepaar kürzte eigenmächtig die Thujenhecke der Nachbarn und löste damit einen Rechtsstreit aus. Obwohl die Nachbarn die Beschädigung zugaben, mussten sie nicht für den entstandenen Schaden aufkommen, da nicht geklärt werden konnte, wer von beiden die Hecke beschnitten hatte. Das Gericht verbot ihnen jedoch jegliche weitere Einwirkung auf die Hecke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hamburg
  • Datum: 07.06.2022
  • Aktenzeichen: 311 O 296/21
  • Verfahrensart: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Eigentumsrecht, Nachbarrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Thujen-Hecke befindet. Sie argumentieren, dass die Nachbarn ihre Hecke gegen ihren Willen beschnitten haben, was einen erheblichen finanziellen Schaden verursacht hat. Ihre Forderung umfasst Schadensersatz und Unterlassung.
  • Beklagte: Die Nachbarn der Kläger. Sie bestreiten den Vorwurf des unrechtmäßigen Beschneidens und halten den Unterlassungsantrag für unzulässig, da angeblich nicht klar, welche Hecke gemeint sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger stellten nach einem Urlaub fest, dass ihre Thujen-Hecke entlang der Grundstücksgrenze zum Grundstück der Beklagten beschnitten wurde. Die Beklagten waren während dieser Zeit zu Hause. Auf dem Grundstück der Beklagten wurden abgeschnittene Zweige gefunden.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagten für den Schnitt der Hecke verantwortlich gemacht werden können und ob ein Unterlassungsanspruch besteht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden verpflichtet, den Beschnitt der Hecke zukünftig zu unterlassen. Der Schadensersatzanspruch der Kläger wurde abgelehnt, da keine ausreichenden Beweise für die Beteiligung der Beklagten am Beschnitt erbracht werden konnten.
  • Begründung: Die Unterlassungsklage war erfolgreich, da eine Beeinträchtigung des Eigentums der Kläger vorlag und eine Wiederholungsgefahr angenommen wurde. Für den Schadensersatzanspruch konnten die Kläger jedoch nicht nachweisen, dass die Beklagten den Beschnitt durchgeführt haben.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den Schnitt der Hecke unter Androhung eines Ordnungsgeldes zukünftig unterlassen. Hinsichtlich der Kosten wurde entschieden, dass beide Seiten einen Teil der Kosten tragen, basierend auf dem teilweisen Unterliegen der Parteien. Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Nachbarschaftsstreit um Heckenschnitt: Rechte und rechtliche Schritte im Fokus

Ehepaar schneidet Thujenhecke an Grundstücksgrenze mit elektrischer Heckenschere
Schadensersatzanspruch wegen Heckenschnitt (Symbolfoto: Mystic gen.)

Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen an der Grundstücksgrenze ist ein häufiges Streitthema zwischen Nachbarn. Das Nachbarrecht sieht vor, dass Eigentümer bei der Pflege ihrer Bepflanzungen die Rechte des Nachbarn respektieren und eine nachbarschaftliche Rücksichtnahme wahren. Eigenmächtige Maßnahmen wie ein Rückschnitt können nicht nur den direkten Nachbarn belasten, sondern auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, bei denen Schadensersatzansprüche im Raum stehen.

In solchen Fällen sind die Grenzen zwischen dem Gartenrecht und dem allgemeinen Zivilrecht oft nicht klar gezogen, was zu Grundstücksstreitigkeiten führen kann. Ein konkreter Fall veranschaulicht diese Problematik und zeigt, welche rechtlichen Schritte Nachbarn unternehmen können, um zu einer Einigung zu gelangen oder ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der Fall vor Gericht


Gravierende Eigentumsrechtsverletzung durch Heckenschnitt in Hamburg

Die Eigentümer einer Thujen-Hecke in Hamburg entdeckten bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub im Juli 2021 eine massive Beschädigung ihrer Pflanzen. Die 20 Thuja-Bäume, die sich an der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn befanden, waren in ihrer Höhe erheblich eingekürzt worden. Auf dem Nachbargrundstück fanden sich die abgeschnittenen Zweige.

Nachbarschaftsstreit vor dem Landgericht Hamburg

Die betroffenen Grundstückseigentümer reichten daraufhin Klage beim Landgericht Hamburg ein. Sie forderten von ihren Nachbarn, einem Ehepaar, Schadensersatz in Höhe von mindestens 15.977,44 Euro für die nicht fachgerecht durchgeführte Kürzung ihrer Hecke. Diese Summe basierte auf einem Kostenvoranschlag einer Garten- und Landschaftsbaufirma. Zusätzlich beantragten die Kläger eine gerichtliche Verfügung, die den Nachbarn jegliche weitere Beschädigung oder Beeinträchtigung der Hecke untersagen sollte.

Rechtliche Bewertung des Heckenschnitts

Das Landgericht stellte fest, dass die Beschädigung der Thujen-Hecke eindeutig eine Beeinträchtigung des Eigentums darstellte. Während der Parteivernehmung räumten beide beklagten Ehepartner ein, bereits in der Vergangenheit die „Spitzen“ der Thujen beschnitten zu haben. Als Motivation nannten sie die Verschattung ihrer „Sonnenseite“ durch die Hecke. Die auf dem Grundstück der Beklagten gefundenen Thujen-Überreste bestätigten die Herkunft des Beschnitts.

Gerichtliche Entscheidung mit differenzierter Bewertung

Das Gericht gab der Klage teilweise statt. Den Unterlassungsanspruch bewertete das Gericht als zulässig und begründet. Beide Nachbarn wurden verpflichtet, unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, jegliche Beschädigung oder Beeinträchtigung der Thujen-Hecke zu unterlassen.

Die Schadensersatzforderung wurde hingegen abgewiesen. Das Gericht konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, welcher der beiden Ehepartner die Hecke im streitgegenständlichen Zeitraum beschnitten hatte. Zwar war das Gericht überzeugt, dass einer der beiden Beklagten für den Beschnitt verantwortlich war, jedoch ließ sich nicht nachweisen, dass sie gemeinsam gehandelt hatten. Eine Haftung wegen Unterlassens kam ebenfalls nicht in Betracht, da keine allgemeine Rechtspflicht besteht, andere vor Schäden an deren Rechtsgütern zu bewahren.

Die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten wurden zu je einem Drittel zwischen den Klägern und den beiden Beklagten aufgeteilt. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt, wobei für den Unterlassungsausspruch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro festgesetzt wurde.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil zeigt, dass Nachbarn jegliche Eingriffe in fremde Pflanzen unterlassen müssen, auch wenn diese für Verschattung sorgen. Bei nachgewiesenen früheren Eingriffen kann ein strenges Unterlassungsgebot mit hohen Strafandrohungen erwirkt werden. Für Schadensersatz reicht es jedoch nicht, wenn nur feststeht, dass einer von mehreren Nachbarn den Schaden verursacht hat – es muss konkret nachgewiesen werden, wer genau gehandelt hat.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Ihre Nachbarn Ihre Pflanzen oder Hecken beschädigen, können Sie sie gerichtlich daran hindern, dies zu wiederholen – auch wenn die Pflanzen deren Grundstück verschatten. Das Gericht kann dabei Strafen von bis zu 250.000 Euro oder Haft androhen. Für eine erfolgreiche Schadensersatzklage müssen Sie aber genau beweisen können, welcher Nachbar den Schaden verursacht hat. Dokumentieren Sie daher mögliche Eingriffe, zum Beispiel durch Fotos oder Zeugen. Bei Paaren oder Familien als Nachbarn reicht es nicht nachzuweisen, dass einer von ihnen gehandelt haben muss – Sie müssen die konkrete Person identifizieren können.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei Nachbarschaftskonflikten um Pflanzen und Grundstücksgrenzen begleiten wir Sie mit jahrelanger Erfahrung und umfassender rechtlicher Expertise. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, entwickeln eine fundierte Strategie zur Beweissicherung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Unsere Anwälte kennen die rechtlichen Besonderheiten solcher Nachbarschaftsstreitigkeiten und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rechte habe ich, wenn Nachbarn meine Hecke oder Pflanzen ohne Erlaubnis beschneiden?

Der unerlaubte Schnitt von Hecken oder Pflanzen durch Nachbarn stellt eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Zivilrechtliche Ansprüche

Sie können als Eigentümer der beschädigten Pflanzen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB geltend machen. Der Schadensersatz umfasst dabei die Kosten für:

  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
  • Ersatzpflanzungen bei irreparablen Schäden
  • Temporäre Ersatzmaßnahmen wie Sichtschutz

Dokumentation und Beweissicherung

Bei einem unerlaubten Heckenschnitt sollten Sie:

Umfassend dokumentieren durch:

  • Fotografien der Schäden
  • Schriftliche Beschreibung des Vorfalls
  • Datum und Uhrzeit notieren
  • Mögliche Zeugen erfassen

Rechtmäßiger Rückschnitt

Ein Rückschnitt durch den Nachbarn ist nur in folgenden Fällen erlaubt:

Wenn Zweige oder Äste:

  • erheblich in das Nachbargrundstück ragen
  • die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen
  • nach vorheriger Aufforderung zum Rückschnitt mit angemessener Frist nicht vom Eigentümer zurückgeschnitten wurden

Bei einem unberechtigten Schnitt können Sie eine schriftliche Unterlassungserklärung vom Nachbarn fordern. Dies verhindert weitere eigenmächtige Eingriffe in Ihr Eigentum.


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Wie kann ich einen Schadensersatzanspruch für beschädigte Pflanzen berechnen und nachweisen?

Die Berechnung eines Schadensersatzanspruchs für beschädigte Pflanzen erfolgt nach der anerkannten Bewertungsmethode Koch. Diese Methode berücksichtigt die Kosten für die Anschaffung eines jungen Baumes sowie die Wertminderung des Grundstücks.

Dokumentation des Schadens

Wenn Ihre Pflanzen beschädigt wurden, sollten Sie umgehend den Schaden fotografisch dokumentieren. Halten Sie den Zustand der Pflanzen vor und nach der Beschädigung fest. Fotografieren Sie dabei:

  • Den gesamten beschädigten Bereich
  • Einzelne Schnittflächen
  • Die entstandenen Lücken im Bewuchs

Berechnung der Schadenshöhe

Die Schadenshöhe setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Kosten für die Anschaffung einer Ersatzpflanze
  • Pflanzkosten und Pflegeaufwand
  • Anwachsrisiko
  • Wertminderung des Grundstücks durch den Verlust der gewachsenen Pflanze

Von diesem ermittelten Wert werden abgezogen:

  • Alterswertminderung
  • Vorschäden
  • Sonstige wertbeeinflussende Umstände

Durchsetzung des Anspruchs

Bei der Geltendmachung des Anspruchs müssen Sie nachweisen, dass der Rückschnitt unsachgemäß durchgeführt wurde. Ein Sachverständigengutachten kann dabei den Schaden und die unsachgemäße Durchführung des Rückschnitts belegen.

Die Rechtsprechung zeigt unterschiedliche Schadenshöhen: Bei einem beschädigten Walnussbaum wurde beispielsweise ein Wertersatz von 7.671 Euro festgesetzt. In einem anderen Fall wurden 4.012,65 Euro für die Beschädigung mehrerer Bäume zugesprochen.

Wichtig: Wenn die Beschädigung während der Schonzeit vom 1. März bis 30. September erfolgte, liegt zusätzlich ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor**. Dies kann die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern.


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Welche Beweismittel brauche ich für eine erfolgreiche Klage wegen Heckenbeschädigung?

Bei einer Klage wegen Heckenbeschädigung sind aussagekräftige Beweise unerlässlich, da Sie als klagende Partei die Beweislast tragen.

Dokumentation des Schadens

Eine umfassende Fotodokumentation ist das wichtigste Beweismittel. Fotografieren Sie die beschädigte Hecke aus verschiedenen Perspektiven und dokumentieren Sie den Zustand vor und nach der Beschädigung. Achten Sie darauf, dass die Fotos mit Datum versehen sind und den Schaden deutlich zeigen.

Sachverständigengutachten

Ein fachkundiges Gutachten kann den Umfang der Beschädigung und die Überlebenschancen der Hecke belegen. Der Sachverständige bewertet dabei, ob der Rückschnitt fachgerecht durchgeführt wurde und ob dadurch ein dauerhafter Schaden entstanden ist.

Zeugenaussagen

Nachbarn oder Passanten, die den Vorfall beobachtet haben, können als Zeugen vor Gericht aussagen. Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen direkt nach dem Vorfall.

Schriftliche Beweise

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente:

  • Schriftverkehr mit dem Verursacher
  • Kostenvoranschläge für die Wiederherstellung
  • Rechnungen für bereits durchgeführte Reparaturmaßnahmen
  • Polizeiberichte, falls eine Anzeige erstattet wurde

Augenscheinnahme

Das Gericht kann sich durch eine direkte Besichtigung vor Ort ein Bild von der Situation machen. Bei beweglichen Sachen kann die Begutachtung auch im Verhandlungstermin erfolgen, bei Hecken wird das Gericht in der Regel den Ort des Geschehens aufsuchen.


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Was bedeutet ein Unterlassungsanspruch bei Heckenbeschädigung und wie kann ich ihn durchsetzen?

Ein Unterlassungsanspruch bei Heckenbeschädigung ermöglicht es Ihnen, gegen unerlaubte Eingriffe in Ihre Hecke vorzugehen. Dieser Anspruch basiert auf § 1004 BGB und zielt darauf ab, zukünftige Beeinträchtigungen zu verhindern.

Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs

Der Unterlassungsanspruch setzt eine rechtswidrige Beeinträchtigung Ihres Eigentums voraus. Bei Hecken liegt diese vor, wenn ein Nachbar ohne Ihre Erlaubnis die Hecke über die Grundstücksgrenze hinaus oder zu radikal zurückschneidet.

Eine Wiederholungsgefahr muss bestehen. Diese wird bereits durch einen einmaligen Verstoß angenommen, da die Möglichkeit weiterer Eingriffe fortbesteht.

Durchsetzung des Anspruchs

Die Durchsetzung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Dokumentation der Beeinträchtigung durch Fotos und schriftliche Aufzeichnungen, einschließlich Datum und möglicher Zeugen.
  2. Schriftliche Aufforderung an den Nachbarn, künftig von Eingriffen in die Hecke abzusehen. Setzen Sie dabei eine angemessene Frist.
  3. Unterlassungsklage, falls die außergerichtliche Lösung scheitert. Die Klage muss eine präzise Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens und entsprechende Beweise enthalten.

Rechtliche Wirkung

Bei erfolgreicher Durchsetzung wird dem Nachbarn das störende Verhalten untersagt. Das Gericht kann ein Ordnungsgeld bis zu 5.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung festsetzen. Der Unterlassungsanspruch verjährt nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.


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Welche Kosten entstehen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen Heckenbeschädigung?

Die Höhe der Prozesskosten richtet sich nach dem Streitwert, der bei Heckenstreitigkeiten vom Gericht festgelegt wird. Wenn Sie eine Klage wegen Heckenbeschädigung einreichen, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

Gerichtskosten

In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht fallen 3,0 Gerichtsgebühren an. Bei einem typischen Streitwert von 15.000 Euro beträgt eine einzelne Gerichtsgebühr 293 Euro, sodass sich die Gerichtskosten auf 879 Euro belaufen.

Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühren setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

  • Eine Verfahrensgebühr von 1,3 Gebühren
  • Eine Terminsgebühr von 1,2 Gebühren für die mündliche Verhandlung

Bei einem Streitwert von 15.000 Euro beträgt eine einzelne Anwaltsgebühr 650 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20 Euro für Kommunikationskosten.

Beweisaufnahme

Wenn ein Sachverständigengutachten zur Feststellung des Schadens erforderlich ist, entstehen zusätzliche Kosten:

  • Sachverständige können zwischen 65 und 100 Euro pro Stunde berechnen
  • Das Gericht verlangt in der Regel einen Kostenvorschuss

Kostenverteilung

Die Kostentragung richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens. Bei vollständigem Gewinn trägt die Gegenseite alle Kosten. Bei teilweisem Unterliegen werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.

Beispielrechnung

Bei einem Streitwert von 15.000 Euro und einer anwaltlich vertretenen Gegenseite müssen Sie bei Prozessverlust folgende Kosten tragen:

  • 2,5 Anwaltsgebühren: 1.625 Euro
  • Telekommunikationspauschale: 20 Euro
  • Mehrwertsteuer: 312,55 Euro
  • 3,0 Gerichtsgebühren: 879 Euro
  • Gesamtkosten: 2.836,55 Euro

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Unterlassungsanspruch

Ein rechtlicher Anspruch, durch den jemand gezwungen werden kann, eine bestimmte Handlung zu unterlassen oder nicht mehr durchzuführen. Dieser wird häufig bei Störungen oder Beeinträchtigungen des Eigentums geltend gemacht. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1004 BGB. Im Fall der Hecke bedeutet dies das gerichtliche Verbot, diese künftig zu beschneiden, verbunden mit Zwangsmitteln wie Ordnungsgeld oder -haft bei Zuwiderhandlung.


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Schadensersatzanspruch

Ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens gegen denjenigen, der den Schaden schuldhaft verursacht hat (§§ 249 ff. BGB). Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Bei Sachbeschädigung umfasst dies typischerweise die Reparaturkosten oder den Wertersatz. Voraussetzung ist, dass die Verursachung durch den Beklagten nachgewiesen werden kann.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Eine gerichtliche Anordnung, die es dem Kläger erlaubt, das Urteil bereits vor dessen Rechtskraft durchzusetzen. Der Beklagte kann dies nur durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung abwenden. Geregelt in §§ 708 ff. ZPO. Im konkreten Fall konnte der Unterlassungsanspruch gegen eine Sicherheitsleistung von 5.000 Euro sofort vollstreckt werden.


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Sicherheitsleistung

Ein Geldbetrag oder eine gleichwertige Absicherung, die bei Gericht hinterlegt werden muss, um bestimmte Prozesshandlungen vornehmen zu können oder um sich vor möglichen Schäden durch vorläufige Vollstreckung zu schützen (§ 108 ZPO). Sie dient als Garantie für eventuelle Schadensersatzansprüche der Gegenseite, falls sich das Urteil später als falsch herausstellt.


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Ordnungsgeld

Ein vom Gericht festgesetztes Zwangsmittel zur Durchsetzung von Unterlassungspflichten (§ 890 ZPO). Es wird fällig, wenn jemand gegen eine gerichtliche Unterlassungsanor bis zu 250.000 Euro betragen. Alternativ oder zusätzlich kann auch Ordnungshaft verhängt werden. Dient der Erzwingung rechtskonformen Verhaltens.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1004 BGB (Unterlassungsanspruch): Dieser Paragraph regelt den Unterlassungsanspruch bei Beeinträchtigungen von Rechten. Nach § 1004 BGB hat der Nachbar das Recht, Störungen seiner Grundstücksnutzung, wie zum Beispiel durch unbefugten Beschnitt von Bäumen, zu unterbinden. Im vorliegenden Fall beziehen die Kläger diesen Paragraphen auf den unerlaubten Rückschnitt ihrer Thujen-Hecke, um eine künftige Wiederholung der Störung zu verhindern.
  • § 823 BGB (Schadensersatz): Der § 823 BGB sieht vor, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen beschädigt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Hier beanspruchen die Kläger Schadensersatz für den Rückschnitt ihrer Hecke, der ohne ihre Zustimmung erfolgte und der ihrer Auffassung nach zu einem erheblichen finanziellen Schaden führte. Dieser Paragraph ist relevant, um die finanziellen Ansprüche der Kläger zu untermauern.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph behandelt das Mitverschulden, nach dem die Schadenersatzansprüche gemindert werden können, wenn der Geschädigte zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Im vorliegenden Fall könnte das Gericht prüfen, ob es Umstände gibt, die das Verhalten der Kläger in irgendeiner Weise problematisieren und somit den Schadensanspruch mindern könnten.
  • § 831 BGB (Haftung für Verrichtungsgehilfen): Dieser Paragraph regelt die Haftung für Schäden, die von einem Gehilfen verursacht werden. Im vorliegenden Fall könnte eine der Fragen sein, ob die Beklagten für den Rückschnitt, der möglicherweise durch Dritte (z. B. einen Dienstleister) erfolgt ist, haftbar gemacht werden können. Dies könnte die Verantwortlichkeit und damit den Schadensersatzanspruch betreffen.
  • § 840 BGB (Haftung mehrerer Personen): Gemäß diesem Paragraphen haften mehrere Personen als Gesamtschuldner, wenn sie gemeinsam eine unerlaubte Handlung begangen haben. Im vorliegenden Fall liegt die Herausforderung darin, dass nicht klar ist, welcher der beiden Beklagten den Rückschnitt vorgenommen hat. Das Fehlen eines Nachweises könnte dazu führen, dass eine Haftung nicht greifen kann und somit keine Schadensersatzforderung erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Schadensersatz bei Beschädigung ausgewachsener Thujenhecke
    Ein Grundstückseigentümer forderte Schadensersatz für die Zerstörung seiner vier Meter hohen Thujenhecke, die durch unsachgemäße Arbeiten eines beauftragten Hausmeisterdienstes nahezu vollständig abbrannte. Das Oberlandesgericht München entschied, dass der Eigentümer Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 35.672,37 € hat, jedoch nicht auf Naturalrestitution, da die Kosten hierfür unverhältnismäßig wären. → → Anspruch auf Wertersatz für beschädigte Thujenhecke
  • Kostenerstattung für Heckenrückschnitt bei Nachbarn
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Das vorliegende Urteil

LG Hamburg – Az.: 311 O 296/21 – Urteil vom 07.06.2022


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