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Schadensersatzanspruch Schließfachmieter wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen

Ein filmreifer Einbruch in eine Hamburger Sparkasse, bei dem professionelle Täter durch die Decke in den Tresorraum bohrten, führt zu einem wegweisenden Urteil: Die Bank muss für ihre mangelnden Sicherheitsvorkehrungen haften und einem Kunden fast 70.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Gericht stellt klar: Ein ausgetauschter Bewegungsmelder reicht nicht, um hochprofessionelle Einbrecher abzuschrecken.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil beschäftigt sich mit der Haftung der Beklagten für den Schaden, der durch einen Einbruch in eine Filiale entstanden ist, in der Schließfächer für Wertgegenstände vermietet werden.
  • Die Klägerin fordert Schadensersatz aufgrund eines abgetretenen Rechts, das von einem langjährigen Kunden der Beklagten ausgeht, dessen Wertgegenstände gestohlen wurden.
  • Die vertraglichen Bedingungen für die Schließfachvermietung enthalten spezifische Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagte teilweise für den Schaden haften muss und einen Betrag zur Entschädigung zahlen muss.
  • Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass die Beklagte trotz der vertraglichen Haftungsbeschränkungen in der Verantwortung steht, die im Mietvertrag festgelegten Sorgfaltspflichten zu berücksichtigen.
  • Die Beklagte haftet für den Schaden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, wobei eine Obergrenze für die Haftung angesetzt wurde.
  • Kunden sollten sich bewusst sein, dass sie selbst für die Absicherung ihrer Wertgegenstände verantwortlich sind und die Beklagte keine Kenntnis über den Wert der eingelagerten Gegenstände hat.
  • Die Klägerin trägt 26 Prozent der Prozesskosten, die Beklagte muss den größeren Anteil von 74 Prozent übernehmen.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass im Falle der Nichtzahlung zusätzliche rechtliche Schritte möglich sind.
  • Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf zukünftige Haftungsfragen im Zusammenhang mit Einbrüchen in Schließfächern haben und erfordert von Mietern, eventuelle Risiken selbst zu berücksichtigen.

Haftung und Schadensersatz: Rechte von Schließfachmietern im Fokus

In unserer heutigen Gesellschaft vertrauen viele Menschen darauf, dass ihre Wertsachen in einem Schließfach sicher aufgehoben sind. Die Mieter von Schließfächern gehen davon aus, dass der Anbieter angemessene Sicherheitsstandards einhält, um Verlust oder Diebstahl ihrer Wertgegenstände zu vermeiden. Dennoch können unzureichende Sicherheitsvorkehrungen dazu führen, dass wertvolle Items in einem Schließfach gestohlen werden. In solchen Fällen stellen sich Fragen hinsichtlich der Haftung des Schließfachanbieters und der möglichen Schadensersatzansprüche der Mieter.

Das Mietrecht für Schließfächer betrachtet nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen im Schließfachmietvertrag, sondern auch die Sorgfaltspflicht des Anbieters, die dafür sorgt, dass Verbraucherrechte gewahrt bleiben. Wenn Sicherheitsmängel festgestellt werden, können betroffene Schließfachmieter rechtliche Schritte einleiten, um Entschädigungen für den Verlust ihrer Wertgegenstände zu verlangen. Das Thema wird durch Aspekte wie die Verantwortung des Schlüsseldienstes und die Notwendigkeit von Versicherungen für Schließfachinhalte noch komplexer.

Der folgende Abschnitt wird einen konkreten Fall beleuchten, der sich mit den Schadensersatzansprüchen eines Schließfachmieters auseinandersetzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die getroffenen Entscheidungen analysiert.

Der Fall vor Gericht


Einbruch in H. Sparkasse: Kammer verurteilt Bank zu Schadensersatz

Die H. Sparkasse muss einem Kunden knapp 68.000 Euro Schadensersatz für einen Einbruch in sein Schließfach zahlen. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem kürzlich ergangenen Urteil.

Professionelle Täter durchbohrten Tresorraum

Im August 2021 drangen Einbrecher in die Filiale der H. Sparkasse in N. ein. Sie bohrten einen 45 cm breiten und etwa 2 Meter langen Kanal von leerstehenden Praxisräumen oberhalb der Filiale in den Tresorraum. Dort brachen sie rund 650 der insgesamt 1.223 Kundenschließfächer auf und entwendeten Wertsachen. Der Einbruch wurde erst am 8. August 2021 entdeckt.

Bank verletzte Sicherungspflichten

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Sparkasse ihre Pflicht zur tresormäßigen Sicherung der Schließfachanlage verletzt hat. Insbesondere nach einem Einbruchsversuch in einer anderen Filiale im Oktober 2020 hätte die Bank zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen treffen müssen. Der damals verwendete Kernbohrer und die Manipulation der Bewegungsmelder zeigten, dass die Täter höchst professionell vorgingen.

Austausch des Bewegungsmelders reichte nicht aus

Die Sparkasse hatte nach dem Vorfall 2020 zwar den Bewegungsmelder im Tresorraum ausgetauscht. Dies allein war nach Ansicht des Gerichts jedoch unzureichend. Die Bank hätte berücksichtigen müssen, dass hochprofessionelle Täter auch einen neuen Melder manipulieren könnten. Zudem fehlten weitere Sicherheitsvorkehrungen wie Erschütterungsmelder oder eine Videoüberwachung des Tresorraums.

Haftungsbegrenzung unwirksam

Eine von der Bank geltend gemachte Haftungsbegrenzung auf 40.000 Euro erklärte das Gericht für unwirksam. Die entsprechende Klausel in den Vertragsbedingungen verstoße gegen gesetzliche Vorgaben. Die Sparkasse muss daher den vollen Schaden ersetzen.

Schadensersatz für Goldbarren zugesprochen

Das Gericht sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 67.994 Euro für 14 gestohlene Goldbarren zu. Für weitere geltend gemachte Goldmünzen konnte der Kläger den Wert nicht ausreichend belegen. Bargeld hatte die Bank bereits ersetzt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung könnte der Fall in die nächste Instanz gehen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht die hohen Sorgfaltspflichten von Banken bei der Sicherung von Schließfachanlagen. Nach einem Einbruchsversuch müssen Kreditinstitute ihre Sicherheitsmaßnahmen umfassend überprüfen und anpassen. Ein bloßer Austausch einzelner Komponenten reicht nicht aus. Haftungsbegrenzungen in AGB sind unwirksam, wenn sie nicht explizit Schäden bei grober Fahrlässigkeit ausnehmen. Banken haften somit bei Verletzung ihrer Sicherungspflichten grundsätzlich unbegrenzt für entstandene Schäden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Position von Schließfachkunden erheblich. Wenn Sie ein Schließfach bei einer Bank oder Sparkasse nutzen, können Sie nun einen deutlich höheren Sicherheitsstandard erwarten. Die Banken sind verpflichtet, ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich an neue Bedrohungslagen anzupassen und nicht nur auf Mindeststandards zu setzen. Besonders wichtig für Sie: Haftungsbegrenzungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihre Entschädigung im Schadensfall auf einen bestimmten Betrag begrenzen, sind in der Regel unwirksam. Im Falle eines Einbruchs können Sie den vollen Wert Ihrer gestohlenen Wertsachen einfordern, sofern Sie diesen nachweisen können. Es ist daher ratsam, den Inhalt Ihres Schließfachs sorgfältig zu dokumentieren. Beachten Sie jedoch, dass die Bank bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits die Beweislast umkehren kann.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu zentralen Finanzthemen. Besonders beleuchtet wird die Haftung von Banken bei Schließfachdiebstahl, ein Bereich von hoher Relevanz für Kunden, die sich mit den Risiken und Sicherheiten ihres Vermögens auseinander setzen möchten. Informieren Sie sich, um gut gerüstet in finanzielle Entscheidungen zu gehen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen Banken bei Schließfachanlagen treffen?

Banken sind verpflichtet, umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen für ihre Schließfachanlagen zu implementieren, um den Schutz der eingelagerten Wertsachen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen sowohl bauliche als auch technische und organisatorische Vorkehrungen.

Bauliche Sicherheitsmaßnahmen

Die Schließfachräume müssen in einem einbruchsicheren Tresorraum untergebracht sein. Dieser sollte aus stahlarmiertem Beton bestehen und über mehrere Sicherheitsstufen verfügen. Die Wände, Decken und Böden müssen eine ausreichende Dicke aufweisen, um Einbruchsversuche zu erschweren. Zusätzlich sind spezielle Sicherheitstüren mit komplexen Schließmechanismen erforderlich.

Technische Sicherheitsvorkehrungen

Moderne Schließfachanlagen müssen mit hochentwickelten Alarmsystemen ausgestattet sein. Dazu gehören Bewegungsmelder, Erschütterungssensoren und Wärmebildkameras. Eine permanente Videoüberwachung des Tresorraums und der Zugangsbereiche ist Standard. Viele Banken setzen zudem auf biometrische Zugangssysteme, wie Fingerabdruck- oder Irisscanner, um die Identität der Schließfachinhaber zweifelsfrei zu verifizieren.

Organisatorische Maßnahmen

Banken müssen strenge Zugangskontrollen durchführen. Nur autorisierte Personen dürfen den Tresorraum betreten, wobei das Vier-Augen-Prinzip oft Anwendung findet. Es müssen detaillierte Protokolle über jeden Zugang zum Schließfachbereich geführt werden. Regelmäßige Schulungen des Personals in Sicherheitsfragen sind ebenfalls vorgeschrieben.

Anpassung an neue Bedrohungslagen

Die Sicherheitsmaßnahmen müssen kontinuierlich an neue Bedrohungsszenarien angepasst werden. Wenn Sie ein Schließfach mieten, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Bank verpflichtet ist, ihre Sicherheitssysteme regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Dies kann die Integration neuer Technologien wie KI-gestützte Überwachungssysteme oder verbesserte Verschlüsselungsmethoden für elektronische Zugangssysteme umfassen.

Versicherungsschutz

Banken müssen einen angemessenen Versicherungsschutz für die Schließfachanlagen vorweisen. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert der eingelagerten Gegenstände und den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Wenn Sie besonders wertvolle Gegenstände einlagern möchten, sollten Sie mit Ihrer Bank über zusätzliche Versicherungsoptionen sprechen.

Die konkreten Sicherheitsstandards können je nach Bank und Standort variieren. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert der eingelagerten Gegenstände, desto umfangreicher müssen die Sicherheitsvorkehrungen sein. Wenn Sie ein Schließfach mieten möchten, zögern Sie nicht, Ihre Bank nach den spezifischen Sicherheitsmaßnahmen zu fragen. Ein seriöses Kreditinstitut wird Ihnen bereitwillig Auskunft geben, ohne dabei sensible Details preiszugeben, die die Sicherheit gefährden könnten.


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Wie weit reicht die Haftung der Bank bei Einbrüchen in Schließfächer?

Die Haftung der Bank bei Einbrüchen in Schließfächer ist grundsätzlich umfassend. Banken haften in der Regel unbegrenzt für den Verlust des Schließfachinhalts, wenn sie den Schaden verschuldet haben. Dies basiert auf dem Schrankfach-Mietvertrag, der die Bank verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der eingelagerten Wertsachen zu treffen.

Voraussetzungen für die Haftung

Die Bank haftet, wenn sie ihre Obhuts- und Aufklärungspflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Der Zugang zum Tresorraum nicht ausreichend kontrolliert wurde
  • Geeignete Sicherheitssysteme nicht installiert oder gewartet wurden
  • Verdächtige Aktivitäten nicht überwacht oder gemeldet wurden

Haftungsbegrenzungen

Viele Banken versuchen, ihre Haftung vertraglich zu begrenzen. Solche Klauseln sind jedoch oft unwirksam. Das Landgericht Hamburg urteilte beispielsweise, dass eine Haftungsbegrenzung auf 40.000 Euro unwirksam sei und die Bank den vollen Schaden ersetzen müsse.

Beweislast und Schadensersatz

Wenn Sie als Kunde einen Schadensersatzanspruch geltend machen, müssen Sie das Einlegen der Wertsachen und deren Wert nachweisen. Dies kann in der Praxis schwierig sein, da Banken in der Regel keine Kenntnis vom Inhalt der Schließfächer nehmen.

Sorgfaltspflichten des Kunden

Als Schließfachnutzer haben Sie gewisse Sorgfaltspflichten:

  • Sichere Aufbewahrung des Schlüssels
  • Regelmäßige Kontrolle des Schließfachs
  • Unverzügliche Meldung von Unregelmäßigkeiten an die Bank

Wenn Sie diese Pflichten verletzen, kann dies Ihre Schadensersatzansprüche mindern oder ausschließen.


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Welche Beweispflichten haben Kunden bei Schließfachdiebstählen?

Bei Schließfachdiebstählen tragen Kunden die Beweislast für den Inhalt und den Wert der entwendeten Gegenstände. Dies ergibt sich aus den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen zur Beweislastverteilung.

Nachweis des Schließfachinhalts

Um den Inhalt des Schließfachs zu beweisen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Detaillierte Dokumentation: Führen Sie eine genaue Liste aller im Schließfach deponierten Gegenstände.
  • Fotografische Beweise: Fotografieren Sie wertvolle Objekte vor der Einlagerung.
  • Kaufbelege aufbewahren: Sammeln Sie Quittungen, Rechnungen oder andere Dokumente, die den Erwerb der Gegenstände belegen.

Wertnachweis der gestohlenen Gegenstände

Der Nachweis des Wertes kann wie folgt erbracht werden:

  • Gutachten: Lassen Sie bei besonders wertvollen Gegenständen ein Wertgutachten erstellen.
  • Versicherungsunterlagen: Nutzen Sie Unterlagen von Versicherungen, die den Wert der Objekte bestätigen.
  • Marktpreise: Recherchieren Sie aktuelle Marktpreise für vergleichbare Gegenstände.

Herausforderungen bei der Beweisführung

Die Beweisführung kann sich als schwierig erweisen, da:

  • Der Inhalt des Schließfachs in der Regel nicht von der Bank dokumentiert wird.
  • Kunden oft keine vollständigen Aufzeichnungen über den Schließfachinhalt führen.
  • Der genaue Zeitpunkt des Diebstahls möglicherweise unklar ist.

Vorsichtsmaßnahmen zur Beweissicherung

Um im Schadensfall besser abgesichert zu sein, empfiehlt es sich:

  • Regelmäßige Kontrollen des Schließfachinhalts durchzuführen und zu dokumentieren.
  • Zeugen beim Ein- oder Auslagern von Gegenständen hinzuzuziehen.
  • Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Beachten Sie, dass die Bank grundsätzlich in unbegrenzter Höhe haftet, wenn sie den Verlust des Schließfachinhalts verschuldet hat. Allerdings begrenzen einige Anbieter diese Haftung vertraglich, was für Sie als Kunde nachteilig sein kann.


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Wie können Bankkunden sich zusätzlich gegen Schließfachdiebstähle absichern?

Bankkunden haben mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich gegen Schließfachdiebstähle abzusichern:

Abschluss einer speziellen Schließfachversicherung

Eine spezielle Schließfachversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Viele Banken bieten solche Versicherungen an, oft in Kooperation mit Versicherungsunternehmen. Die Versicherungssumme kann dabei individuell festgelegt werden, um den tatsächlichen Wert der eingelagerten Gegenstände abzudecken. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf folgende Punkte:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Abgedeckte Schadensfälle (z.B. Einbruch, Feuer, Wasserschäden)
  • Eventuelle Selbstbeteiligung
  • Ausschlüsse und Einschränkungen

Nutzung der Hausratversicherung

Ihre bestehende Hausratversicherung könnte bereits einen gewissen Schutz für Bankschließfächer bieten. Viele Hausratversicherungen enthalten eine sogenannte Außenversicherung, die auch Wertgegenstände in Bankschließfächern abdeckt. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice auf folgende Aspekte:

  • Ob Bankschließfächer explizit eingeschlossen sind
  • Die Höhe der Deckungssumme für Wertgegenstände außerhalb der Wohnung
  • Eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse

Wertbegrenzung und Aufteilung

Begrenzen Sie den Wert der im Schließfach aufbewahrten Gegenstände. Wenn Sie besonders wertvolle Objekte besitzen, erwägen Sie, diese auf mehrere Schließfächer oder Banken zu verteilen. So reduzieren Sie das Risiko eines Totalverlustes bei einem einzelnen Diebstahl.

Dokumentation des Schließfachinhalts

Führen Sie eine detaillierte Liste aller im Schließfach aufbewahrten Gegenstände. Fotografieren Sie wertvolle Objekte und bewahren Sie diese Dokumentation an einem sicheren Ort außerhalb des Schließfachs auf. Im Schadensfall erleichtert dies die Schadensregulierung erheblich.

Regelmäßige Überprüfung

Kontrollieren Sie regelmäßig den Inhalt Ihres Schließfachs. So können Sie einen eventuellen Verlust frühzeitig bemerken und entsprechende Maßnahmen einleiten. Zudem ermöglicht dies eine regelmäßige Aktualisierung Ihrer Dokumentation.

Wenn Sie diese Maßnahmen ergreifen, erhöhen Sie den Schutz Ihrer wertvollen Gegenstände im Bankschließfach deutlich. Bedenken Sie jedoch, dass keine Sicherheitsmaßnahme einen hundertprozentigen Schutz bieten kann. Eine Kombination aus verschiedenen Absicherungsmethoden bietet in der Regel den besten Schutz für Ihre Wertsachen.


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Welche rechtlichen Schritte können Kunden bei Ablehnung ihrer Schadensersatzforderung durch die Bank einleiten?

Bei Ablehnung eines Schadensersatzanspruchs durch die Bank stehen Kunden verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Ansprüche durchzusetzen:

Schriftliche Beschwerde und Fristsetzung

Der erste Schritt ist eine schriftliche Beschwerde an die Bank. Darin sollten Sie Ihre Forderung detailliert begründen und Beweise für die Falschberatung oder den entstandenen Schaden vorlegen. Setzen Sie der Bank eine angemessene Frist zur Reaktion, üblicherweise 2-4 Wochen. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf und versenden Sie es per Einschreiben.

Schlichtungsverfahren bei der Ombudsstelle

Bleibt die Bank bei ihrer Ablehnung, können Sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Ombudsstelle einleiten. Für die meisten privaten Banken ist dies der Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute haben eigene Schlichtungsstellen. Das Verfahren ist für Sie unverbindlich – Sie können also anschließend immer noch klagen, falls Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind.

Klage vor dem zuständigen Gericht

Führen die vorherigen Schritte nicht zum Erfolg, bleibt als letzte Option die Klage vor dem zuständigen Zivilgericht. Je nach Streitwert ist entweder das Amtsgericht (bis 5.000 Euro) oder das Landgericht zuständig. Beachten Sie die Verjährungsfrist von in der Regel drei Jahren zum Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben.

Beweissicherung und Dokumentation

Für alle rechtlichen Schritte ist eine sorgfältige Beweissicherung entscheidend. Sammeln und dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen wie Beratungsprotokolle, Verträge, Kontoauszüge und den Schriftverkehr mit der Bank. Notieren Sie sich Gesprächsinhalte und -termine. Je besser Ihre Dokumentation, desto höher sind Ihre Erfolgschancen.

Prüfung der Erfolgsaussichten

Vor einer Klage sollten Sie die Erfolgsaussichten und möglichen Kosten sorgfältig abwägen. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro fallen bei Klageerhebung und im Falle einer Niederlage Gerichts- und Anwaltskosten von etwa 3.000 Euro an. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten anteilig verteilt. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abdecken, sofern der Fall nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Haftung: Haftung bedeutet, dass eine Person oder Organisation für einen Schaden oder Verlust verantwortlich gemacht werden kann und deshalb verpflichtet ist, dafür Ersatz zu leisten oder den Schaden zu beheben. In diesem Kontext wird die Bank wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen haftbar gemacht, was bedeutet, dass sie für den durch den Einbruch entstandenen Schaden aufkommen muss.
  • Sorgfaltspflicht: Sorgfaltspflicht ist die rechtliche Verpflichtung einer Person oder Organisation, bei ihren Handlungen vorsichtig und gewissenhaft zu sein, damit keine Schäden entstehen. Die Bank hatte eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden, indem sie sicherstellen musste, dass die Schließfächer ausreichend gesichert sind, um Diebstähle zu verhindern. Ihr Versäumnis, diese Pflicht zu erfüllen, führte zu ihrer Haftung.
  • Schadensersatz: Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung, die jemand erhalten kann, wenn er durch das Fehlverhalten oder die Nachlässigkeit einer anderen Person oder Organisation einen Schaden erlitten hat. Im vorliegenden Fall erhält der Kunde der Bank eine Entschädigung in Höhe von fast 70.000 Euro für die durch den Einbruch verloren gegangenen Wertgegenstände.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person oder Organisation in besonders schwerwiegender Weise die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das Gericht hat entschieden, dass die Bank nach dem Einbruch in einer anderen Filiale im Jahr 2020 grob fahrlässig gehandelt hat, indem sie nicht ausreichende zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Dies führte zur unbeschränkten Haftung der Bank für den entstandenen Schaden.
  • Beweislast: Beweislast bezeichnet die Pflicht einer Partei, in einem Rechtsstreit den Beweis für Behauptungen zu erbringen. Der Kunde musste nachweisen, dass die Bank ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und dass er dadurch einen Schaden erlitten hat. Im Schadensfall könnte auch die Bank versuchen, dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, um die eigene Haftung zu mindern.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei einer Vielzahl von Verträgen zugrunde legt. In diesem Fall erklärte das Gericht eine in den AGB der Bank festgelegte Haftungsbegrenzung für unwirksam, weil sie gegen gesetzliche Vorgaben verstieß. Das bedeutet, dass die Bank den vollen Schaden ersetzen muss, ohne auf die in den AGB festgelegte Begrenzung zurückgreifen zu können.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraf regelt die Haftung für rechtswidrige Handlungen, die einen Schaden verursachen. Gemäß § 823 Abs. 1 BGB haftet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen schädigt. Die Beklagte könnte für den Schaden an den im Schließfach verwahrten Wertgegenständen haften, wenn ihr ein Verschulden an dem Einbruch nachgewiesen werden kann.
  • § 241 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraf regelt die Pflichten aus einem Schuldverhältnis. Der Vermieter, in diesem Fall die Beklagte, hat gegenüber dem Mieter die Pflicht, die Mietsache in einem vertragsgemässen Zustand zu halten. Die Pflicht umfasst auch die Sicherung der Mietsache gegen Einbrüche. Daher könnte der Kunde der Beklagten argumentieren, dass die Beklagte ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem sie den Einbruch in den Tresorraum nicht verhindert hat.
  • § 280 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraf regelt die Rechtsfolge einer Pflichtverletzung. Im vorliegenden Fall müsste der Kunde beweisen, dass die Beklagte ihre Pflicht verletzt hat, indem sie ihre Sorgfaltspflicht bei der Sicherung des Schließfachs nicht erfüllt hat. Der Kunde müsste weiter beweisen, dass er durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat.
  • § 536 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraf regelt die Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt. Der Vermieter haftet für Schäden, die durch den Mangel der Mietsache verursacht werden. Der Kunde könnte daher argumentieren, dass der Mangel an Sicherheit des Schließfachs einen Schaden verursacht hat und die Beklagte daher für den entstandenen Schaden haften muss.
  • § 933 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraf regelt die Haftung für Schäden, die durch den Untergang oder die Beschädigung einer Sache entstehen. Der Kunde könnte argumentieren, dass das Schließfach durch den Einbruch untergegangen oder beschädigt wurde und die Beklagte daher für den Schaden an den in das Schließfach verwahrten Wertgegenständen haften muss.

Das vorliegende Urteil

LG Hamburg – Az.: 330 O 263/22 – Urteil vom 29.06.2023


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