Scheidungsanwalt in Siegen gesucht?
Rechtsanwälte Kotz! Kompetenz im Familienrecht seit über 30 Jahren.
Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Siegen, der sich als Scheidungsanwalt um die Abwicklung Ihrer Ehe kümmert?
In unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen beraten und betreuen wir regelmäßig Mandate auf dem Gebiet des Familienrechts. Wir kennen uns als Rechtsanwälte im Familienrecht aus und sorgen mit unserem Fachwissen für eine maßgeschneiderte Lösung ihres familienrechtlichen Problems.
Ihr Scheidungsanwalt in Siegen rät: Rosenkrieg vermeiden – einvernehmliche Regelungen treffen
Die Rechtsanwälte Kotz informieren Sie über die angezeigte Vorgehensweise im Falle einer geplanten Scheidung. Als Rechtsanwälte in Siegen erläutern Ihnen umfassend die Anforderungen an eine Scheidung und kümmern uns um eine möglichst günstige und schnelle Abwicklung der Scheidung. Meistens ist es sinnvoll einen langen Rosenkrieg zu vermeiden und einvernehmliche Lösungen für die Zeit nach der Scheidung zu erzielen. Auf ihren Wunsch wirken wir auf diese einvernehmlichen Lösungen hin. Gerade im Hinblick auf eventuell vorhandene Kinder ist dies oft für alle Beteiligten die beste Lösung. Trotzdem sind wir jedoch stets um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche bemüht. Als Rechtsanwälte in Siegen kennen wir Ihr Recht und setzen es auch durch! Die Rechtsanwälte Kotz stehen Ihnen bei Ihrer Scheidung mit Rat und Tat zur Seite!
Durchsetzung Ihrer berechtigten Unterhaltsansprüche
Eine einvernehmliche Lösung bedeutet nicht etwa den Verzicht auf Rechte. Von Trennungsunterhalt, über Scheidungsunterhalt bis hin zum Kindesunterhalt – wir kümmern uns darum, dass Sie und ggf. Ihr Kind denjenigen Unterhalt erhalten, der Ihnen gesetzlich zusteht. In vielen Fällen nicht sinnvoll erscheint es, für die Aufteilung einzelner nicht besonders wertvoller Hausratsgegenstände einen Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.
Zugewinnausgleich nach der Scheidung
Auch die Frage von eventuell bestehenden Zugewinnausgleichsansprüchen erörtern wir mit Ihnen umfassend. Ihr Scheidungsanwalt zeigt Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf und sorgt für eine praktikable Vermögensauseinandersetzung.
Sorgerecht
Die Frage des Umgangs- und Sorgerechts bei vorhanden gemeinsamen Kindern stellt sich regelmäßig ebenso im Rahmen der Scheidung einer Ehe. Wir informieren und beraten Sie, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen und inwieweit diese praktikabel und durchsetzbar sind.
Scheitern der Ehe als einziger Beendigungsgrund
Formelle Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe ist immer das Scheitern der Ehe. Das Scheitern der Ehe wird nach dem sogenannten Zerrüttungsprinzip festgestellt. Wann eine Ehe gescheitert ist, lässt sich den Regelungen des § 1565 f. des Bürgerlichen Gesetzbuchs entnehmen:
§ 1565 BGB – Scheitern der Ehe
Absatz 1:
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Absatz 2:
Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 1566 BGB – Vermutung für das Scheitern
Absatz 1:
Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Absatz 2:
Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Nach einem Jahr der Trennung kann folglich regelmäßig die Scheidung erfolgen. Dann kann – auch mit Hilfe Ihres Scheidungsanwalts in Siegen – ein neuer Lebensabschnitt beginnen!
Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und unsere jahrzehntelange Erfahrung! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Scheidungsanwalt in Siegen!