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Schmerzensgeld aufgrund eines behaupteten tätlichen Angriffes

Mitten in einem Einsatz eskaliert die Situation: Ein alkoholisierter Mann greift einen Polizisten mit einer Whiskyflasche an und verletzt ihn schwer. Das Landgericht Lübeck spricht dem Beamten nun 7.000 Euro Schmerzensgeld zu und verpflichtet den Angreifer, für alle zukünftigen Schäden aufzukommen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, denen Polizisten im Einsatz ausgesetzt sind.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft eine Klage auf Schmerzensgeld nach einem tätlichen Angriff, der sich während eines Polizeieinsatzes ereignete.
  • Der Kläger, ein Polizeibeamter, erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Beklagten eine tiefe Schnittwunde am Handgelenk durch eine zerbrochene Flasche.
  • Die Verletzung führte zu einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit und bleibenden körperlichen Einschränkungen für den Kläger.
  • Das Gericht sah den tätlichen Angriff als bewiesen an und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld an den Kläger.
  • Zusätzlich entschied das Gericht, dass der Beklagte für zukünftige materielle Schäden, die aus dem Vorfall resultieren, haftet.
  • Der Beklagte wird verpflichtet, die Mehrheit der Prozesskosten zu tragen, was finanzielle Belastungen für ihn impliziert.
  • Das Urteil ist unter bestimmten Bedingungen vorläufig vollstreckbar, was dem Kläger ermöglicht, seine Ansprüche zeitnah durchzusetzen.
  • Die Entscheidung betont die rechtliche Verantwortung bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte und die entsprechenden Entschädigungen.
  • Langfristige gesundheitliche Folgen des Klägers werden anerkannt, was zukünftige Ansprüche auf Schadensersatz stützt.

Schmerzensgeld im Fokus: Rechte und Ansprüche bei Körperverletzung

Schmerzensgeld spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die finanziellen Entschädigungen für Opfer von Körperverletzungen geht. Im deutschen Recht haben Personen, die durch einen tätlichen Angriff geschädigt wurden, das Recht auf Schadensersatz. Dies umfasst nicht nur materielle Schäden, sondern auch immaterielle Schäden, wie etwa die psychischen Auswirkungen einer Verletzung. Ein solcher Rechtsanspruch kann durch juristische Schritte, wie etwa die Einreichung einer Klage, geltend gemacht werden. Opferhilfeorganisationen stehen ebenfalls zur Verfügung, um betroffenen Personen die nötige Unterstützung zu bieten.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist oft umstritten und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Verletzungsfolgen und der Schwere des tätlichen Angriffs. In vielen Fällen kann eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich sein, um den Umfang der körperlichen und psychischen Schäden zu bestimmen. Bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen müssen Geschädigte zudem die Beweislast beachten und sich möglicherweise mit Gerichtskosten sowie einem Vergleichsangebot auseinandersetzen. Um die Ansprüche richtig durchzusetzen, ziehen viele Betroffene einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld hinzu.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die verschiedenen Aspekte eines Schmerzensgeldprozesses beleuchtet und die Herausforderungen, aber auch die Möglichkeiten, die sich aus einem solchen rechtlichen Schritt ergeben, analysiert.

Der Fall vor Gericht


Tätlicher Angriff auf Polizeibeamten: Gericht spricht 7.000 Euro Schmerzensgeld zu

Schmerzensgeld nach tätlichem Angriff auf Polizeibeamten
Ein Polizeibeamter erhält 7.000 Euro Schmerzensgeld nach schwerer Verletzung durch einen tätlichen Angriff mit einer Whiskyflasche.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Polizeibeamter erhält 7.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem er bei einem Einsatz von einem alkoholisierten Mann mit einer Whiskyflasche angegriffen und schwer verletzt wurde. Das Landgericht Lübeck verurteilte den Beklagten zur Zahlung dieser Summe und stellte zudem fest, dass er für künftige materielle Schäden des Beamten aufkommen muss.

Dramatischer Einsatz endet mit schwerer Verletzung

Am 17. Juni 2020 rückten zwei Polizeibeamte zu einem Einsatz in der Nähe einer Sporthalle aus, nachdem eine Frau eine hilflose Person gemeldet hatte. Vor Ort trafen sie auf einen schlafenden Mann, der zuvor eine halbe Flasche Whisky getrunken hatte. Bei der Ansprache durch die Beamten eskalierte die Situation rasch: Der Beklagte sprang auf und ging mit der Whiskyflasche in der Hand auf den Kläger los.

Im folgenden Handgemenge zerbrach die Flasche, wobei der Kläger eine tiefe Schnittwunde am rechten Handgelenk erlitt. Die Verletzung war so schwerwiegend, dass eine 40-prozentig durchtrennte Sehne operativ versorgt werden musste. Der Polizeibeamte war in der Folge bis zum 1. August 2020 vollständig dienstunfähig und konnte danach zunächst nur eingeschränkt im Innendienst arbeiten.

Dauerhafte Folgen und juristische Bewertung

Die Verletzung hatte für den Kläger langfristige Konsequenzen. Er leidet noch immer unter Empfindungsstörungen durch die Nervenverletzung, einem Taubheitsgefühl im Handballen und einer dauerhaften Bewegungseinschränkung des rechten Handgelenks. Das Land Schleswig-Holstein erkannte den Vorfall als Dienstunfall an und stellte einen Grad der Schädigungsfolge von 10% auf Dauer fest.

Das Gericht bewertete die Handlung des Beklagten als vorsätzlichen Angriff mit einem gefährlichen Werkzeug. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte es sowohl die Schwere der Verletzungen und deren Folgen als auch die besondere Situation des Beklagten, der kurz zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden war und zum Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 1,38 Promille aufwies.

Gerichtliche Entscheidung und Begründung

Das Landgericht Lübeck sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von insgesamt 7.000 Euro zu. In seiner Begründung verwies das Gericht auf die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes. Es berücksichtigte dabei die erheblichen Verletzungen, die langfristigen Folgen für den Kläger und die Vorsätzlichkeit der Tat.

Gleichzeitig flossen in die Entscheidung auch mildernde Faktoren ein, wie die nur geringfügige Beeinträchtigung der Lebensführung des Klägers und die besondere psychische Situation des Beklagten. Das Gericht betonte, dass eine schematische Bewertung bei der Bestimmung des Schmerzensgeldes nicht angemessen sei und stattdessen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssten.

Zusätzlich zur Schmerzensgeldzahlung stellte das Gericht fest, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die aus dem Vorfall resultieren. Diese Entscheidung trägt der Möglichkeit Rechnung, dass sich die Verletzungsfolgen für den Polizeibeamten in Zukunft noch verschlechtern könnten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die komplexe Abwägung bei der Bemessung von Schmerzensgeld in Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Es zeigt, dass neben der Schwere der Verletzungen und deren Folgen auch die individuellen Umstände des Täters berücksichtigt werden. Die Entscheidung verdeutlicht zudem die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung, die sowohl die Ausgleichs- als auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes einbezieht und künftige Schadensentwicklungen berücksichtigt.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil ist für Sie relevant, wenn Sie Opfer eines tätlichen Angriffs geworden sind oder in einem gefährlichen Beruf arbeiten. Es zeigt, dass Gerichte bei der Bemessung von Schmerzensgeld viele Faktoren berücksichtigen, wie die Schwere der Verletzung, Dauerschäden und die Vorsätzlichkeit der Tat. Auch wenn Sie nicht exakt 7.000 Euro erhalten würden, gibt das Urteil einen Anhaltspunkt für mögliche Entschädigungen. Wichtig ist auch die Feststellung, dass der Täter für zukünftige Schäden haften muss. Dies kann Ihnen finanzielle Sicherheit geben, falls sich Ihre Verletzungen verschlimmern sollten. Beachten Sie jedoch, dass jeder Fall individuell bewertet wird und die persönlichen Umstände des Täters ebenfalls eine Rolle spielen können.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Angriffen auf Polizeibeamte ermittelt?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Angriffen auf Polizeibeamte wird von Gerichten individuell festgelegt. Dabei berücksichtigen sie verschiedene Faktoren:

Schwere der Verletzung: Je gravierender die körperlichen oder psychischen Schäden sind, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Bei Polizeibeamten werden sowohl akute Verletzungen als auch mögliche Langzeitfolgen betrachtet.

Dauer der Beeinträchtigung: Die Länge des Heilungsprozesses und eventuelle Dienstausfälle spielen eine wichtige Rolle. Wenn Sie als Polizeibeamter längere Zeit dienstunfähig sind, kann dies das Schmerzensgeld erhöhen.

Genugtuungsfunktion: Bei vorsätzlichen Angriffen auf Polizeibeamte wird der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes besondere Bedeutung beigemessen. Gerichte setzen hier oft höhere Beträge an, um das Unrecht der Tat zu verdeutlichen.

Besonderheiten bei Polizeibeamten

Als Polizeibeamter tragen Sie ein erhöhtes Berufsrisiko. Dies wird bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt:

Einsatztypische Risiken: Leichte Verletzungen, die als typisches Berufsrisiko gelten, führen in der Regel zu geringeren Schmerzensgeldzahlungen. Schwere oder vorsätzliche Angriffe werden hingegen strenger bewertet.

Mitverschulden: Wenn Sie als Polizeibeamter die Situation eskaliert haben, kann dies zu einer Minderung des Schmerzensgeldes führen. Die Rechtmäßigkeit Ihres Handelns spielt dabei eine zentrale Rolle.

Rechtliche Grundlagen

Die Bemessung des Schmerzensgeldes basiert auf § 253 Abs. 2 BGB. Für Polizeibeamte gibt es in vielen Bundesländern spezielle Regelungen zur Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn, falls der Schädiger nicht zahlen kann.

Gerichte orientieren sich bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes oft an Schmerzensgeldtabellen. Diese dienen jedoch nur als Richtwert und werden an Ihren individuellen Fall angepasst. In der Praxis können die Beträge bei Angriffen auf Polizeibeamte zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro variieren.


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Wie kann ich erkennen, ob ein Anruf oder eine E-Mail tatsächlich von meiner Bank stammt?

Um die Echtheit von Bankkommunikation zu überprüfen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Kontaktaufnahme durch die Bank

Banken kontaktieren ihre Kunden in der Regel nicht unaufgefordert per E-Mail oder Telefon, um sensible Informationen abzufragen. Wenn Sie einen verdächtigen Anruf oder eine fragwürdige E-Mail erhalten, bleiben Sie skeptisch. Banken fordern Sie niemals auf, persönliche Daten wie PINs, TANs oder Passwörter preiszugeben.

Überprüfung der Kontaktdaten

Bei E-Mails prüfen Sie sorgfältig die Absenderadresse. Legitime Bankmails verwenden offizielle Domains wie „@sparkasse.de“ oder „@commerzbank.de“. Achten Sie auf subtile Abweichungen wie „@sparkasse-sicherheit.com“, die auf Betrug hindeuten können. Bei Anrufen notieren Sie sich die angezeigte Nummer und vergleichen Sie diese mit den offiziellen Kontaktdaten Ihrer Bank.

Inhalt und Tonfall der Kommunikation

Seriöse Bankkommunikation zeichnet sich durch einen sachlichen, professionellen Ton aus. Drängende Aufforderungen, sofort zu handeln, oder Drohungen mit Kontoschließung bei Nichtbefolgung sind typische Merkmale von Betrugsversuchen. Banken setzen ihre Kunden nicht unter Zeitdruck und drohen nicht mit negativen Konsequenzen.

Sichere Kommunikationswege nutzen

Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Nachricht haben, nutzen Sie ausschließlich die Ihnen bekannten, sicheren Kommunikationswege Ihrer Bank. Rufen Sie Ihre Bank unter der offiziellen, Ihnen bekannten Nummer an oder loggen Sie sich über die offizielle Website in Ihr Online-Banking ein. Klicken Sie niemals auf Links in verdächtigen E-Mails, sondern geben Sie die URL Ihrer Bank manuell in den Browser ein.

Vorsicht bei ungewöhnlichen Anfragen

Seien Sie besonders wachsam, wenn Sie aufgefordert werden, Geld auf ein „Sicherheitskonto“ zu überweisen oder sensible Daten wie Ihre Kreditkartennummer preiszugeben. Legitime Bankanfragen zielen nie darauf ab, dass Sie Geld transferieren oder vertrauliche Informationen per E-Mail oder Telefon mitteilen.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Kommunikation echt ist, kontaktieren Sie Ihre Bank über die offiziellen Kanäle. Im Falle einer nicht autorisierten Abbuchung haben Sie grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch gegenüber Ihrer Bank. Melden Sie verdächtige Vorfälle umgehend Ihrem Kreditinstitut und der Polizei, um mögliche Schäden zu begrenzen und weitere Betrugsversuche zu verhindern.


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Welche Bedeutung haben psychische Folgen eines Angriffs für die Bemessung des Schmerzensgeldes?

Psychische Folgen eines Angriffs spielen eine erhebliche Rolle bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Sie werden rechtlich als eigenständige Gesundheitsverletzung anerkannt und können den Schmerzensgeldbetrag deutlich erhöhen.

Rechtliche Bewertung psychischer Beeinträchtigungen

Gerichte berücksichtigen psychische Folgen wie posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen oder Angstzustände bei der Schmerzensgeldbemessung. Diese Folgen müssen jedoch über das normale Maß hinausgehen und einen Krankheitswert aufweisen. Leichte vorübergehende Beeinträchtigungen reichen in der Regel nicht aus.

Erforderliche Nachweise

Um psychische Folgen geltend zu machen, benötigen Sie in der Regel ein fachärztliches Gutachten. Dieses sollte die Art, Schwere und voraussichtliche Dauer der psychischen Beeinträchtigung detailliert darlegen. Auch Therapieberichte und Atteste von behandelnden Ärzten oder Psychologen können als Nachweis dienen.

Zusammenhang zwischen körperlichen und seelischen Verletzungen

Oft treten psychische Folgen in Verbindung mit körperlichen Verletzungen auf. In solchen Fällen betrachten Gerichte die Gesamtheit der Verletzungen. Eine schwere körperliche Verletzung, die zusätzlich psychische Folgen nach sich zieht, führt in der Regel zu einem höheren Schmerzensgeld als eine vergleichbare Verletzung ohne psychische Komponente.

Bemessung des Schmerzensgeldes

Bei der Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigen Gerichte verschiedene Faktoren:

  • Schwere und Dauer der psychischen Beeinträchtigung
  • Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben und Ihre Arbeitsfähigkeit
  • Notwendigkeit und Umfang therapeutischer Behandlungen
  • Prognose für eine vollständige Genesung

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden durch einen Angriff nicht nur körperliche Verletzungen, sondern entwickeln auch eine Angststörung. In einem solchen Fall würde das Gericht beide Aspekte – die körperlichen und die psychischen Folgen – bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigen.

Bedeutung für die Gesamtentschädigung

Psychische Folgen können die Gesamthöhe des Schmerzensgeldes erheblich beeinflussen. In manchen Fällen übersteigt der Anteil für psychische Beeinträchtigungen sogar den für körperliche Verletzungen. Dies gilt besonders bei langfristigen oder dauerhaften psychischen Schäden, die Ihre Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigen.

Wenn Sie nach einem Angriff unter psychischen Folgen leiden, ist es wichtig, diese frühzeitig ärztlich dokumentieren zu lassen. Eine gute Dokumentation kann entscheidend sein, um die volle Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes zu erhalten.


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Wie wirkt sich die Zahlungsunfähigkeit des Täters auf den Schadensersatzanspruch des Opfers aus?

Die Zahlungsunfähigkeit des Täters hat keinen Einfluss auf den grundsätzlichen Schadensersatzanspruch des Opfers. Ihr Anspruch bleibt rechtlich bestehen, auch wenn der Täter nicht in der Lage ist zu zahlen. Allerdings kann die tatsächliche Durchsetzung des Anspruchs erheblich erschwert sein.

Möglichkeiten zur Durchsetzung des Anspruchs

Wenn der Täter zahlungsunfähig ist, haben Sie als Opfer dennoch verschiedene Optionen:

  • Sie können einen Titel (z.B. ein Gerichtsurteil) erwirken und diesen 30 Jahre lang vollstrecken. Falls sich die finanzielle Situation des Täters in Zukunft verbessert, können Sie Ihren Anspruch dann geltend machen.
  • Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, um die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs zu reduzieren.
  • In bestimmten Fällen können Sie einen Antrag auf Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stellen. Dies gilt insbesondere bei Gewalttaten, die zu gesundheitlichen Schädigungen geführt haben.

Staatliche Entschädigungsleistungen

Wenn der Täter zahlungsunfähig ist, können Sie als Opfer einer Gewalttat unter Umständen staatliche Entschädigungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese umfassen:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Rentenzahlungen bei dauerhaften Schädigungen
  • Fürsorgeleistungen wie Hilfe zur Pflege oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Beachten Sie, dass diese Leistungen unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Täters gewährt werden. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie Opfer einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Gewalttat geworden sind.

Vollstreckungsmaßnahmen

Auch bei Zahlungsunfähigkeit des Täters können Sie verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen einleiten:

  • Pfändung von Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen: Hierbei gelten jedoch Pfändungsfreigrenzen zum Schutz des Existenzminimums des Schuldners.
  • Sachpfändung: Wenn der Täter über pfändbare Vermögenswerte verfügt, können diese gepfändet und verwertet werden.
  • Vermögensauskunft: Der Täter muss sein Vermögen offenlegen, was Ihnen hilft, pfändbare Werte zu identifizieren.

Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch gegen einen zahlungsunfähigen Täter haben, ist es wichtig, alle verfügbaren Optionen sorgfältig zu prüfen. Die Durchsetzung kann zwar schwierig sein, ist aber nicht unmöglich.


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Welche Rolle spielt die Anerkennung als Dienstunfall bei Angriffen auf Beamte für das Schmerzensgeld?

Die Anerkennung eines Angriffs auf einen Beamten als Dienstunfall hat erhebliche Auswirkungen auf mögliche Schmerzensgeldforderungen. Wenn Sie als Beamter Opfer eines tätlichen Angriffs werden, ist die Anerkennung als Dienstunfall der erste wichtige Schritt.

Prozess der Anerkennung

Zunächst müssen Sie den Vorfall unverzüglich Ihrem Dienstvorgesetzten melden. Dies sollte innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem Ereignis erfolgen. Der Dienstvorgesetzte untersucht den Vorfall und leitet die Informationen an die zuständige Dienstunfallfürsorgestelle weiter. Diese entscheidet dann, ob ein Dienstunfall vorliegt.

Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche

Bei Anerkennung als Dienstunfall haben Sie als Beamter Anspruch auf umfassende Unfallfürsorgeleistungen. Diese umfassen unter anderem ein Heilverfahren, einen Unfallausgleich und gegebenenfalls ein Unfallruhegehalt. Allerdings ist wichtig zu wissen: Schmerzensgeld ist nicht Teil der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge.

Besonderheiten bei Schmerzensgeldansprüchen

Obwohl Schmerzensgeld nicht direkt von der Unfallfürsorge abgedeckt wird, haben einige Bundesländer spezielle Regelungen eingeführt. In Bayern beispielsweise kann der Dienstherr unter bestimmten Umständen die Zahlung eines Schmerzensgeldes übernehmen, wenn der Angreifer zahlungsunfähig oder nicht ermittelbar ist.

Unterschied zu Privatpersonen

Im Gegensatz zu Privatpersonen genießen Sie als Beamter einen besonderen Schutz. Während Privatpersonen bei einem Angriff auf die normale Unfallversicherung angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf die umfangreicheren Leistungen der Dienstunfallfürsorge. Zudem können Sie in vielen Fällen auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen zählen.

Zusätzliche Leistungen

Neben den Leistungen der Unfallfürsorge können Sie als Beamter bei einem anerkannten Dienstunfall auch Ersatz für Sachschäden beantragen. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten nach Eintritt des Schadens. In einigen Bundesländern gibt es zudem die Möglichkeit einer einmaligen Unfallentschädigung bei besonders schweren Dienstunfällen.

Die Anerkennung als Dienstunfall ist somit ein wichtiger Schutzmechanismus für Sie als Beamten. Sie sichert Ihnen umfangreiche Fürsorgeleistungen zu und kann den Weg für weitere Entschädigungen ebnen. Beachten Sie jedoch, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren können.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die an Personen gezahlt wird, die körperlich oder seelisch durch eine andere Person verletzt wurden. Es hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion (§ 253 BGB). Ein Beispiel wäre ein Opfer eines tätlichen Angriffs, das wegen der erlittenen Schmerzen und dauerhaften Schäden eine finanzielle Entschädigung erhält. Im Kontext des vorliegenden Falls erhält der Polizist Schmerzensgeld, weil er bei einem Einsatz verletzt wurde.

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Vorsatz

Vorsatz bedeutet, dass jemand eine Tat wissentlich und willentlich begeht. Im rechtlichen Kontext unterscheidet sich Vorsatz von Fahrlässigkeit, bei der jemand unbeabsichtigt handelt. Ein Beispiel wäre, wenn jemand absichtlich eine andere Person schlägt, um sie zu verletzen. Im Fall des Polizisten bewertete das Gericht den Angriff mit der Flasche als vorsätzliche Handlung.

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Beweislast

Die Beweislast beschreibt die Verpflichtung, vor Gericht die Wahrheit von Behauptungen zu beweisen. Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass der Beklagte seine Ansprüche verletzt hat. Wenn der Polizeibeamte Schmerzensgeld will, muss er beweisen, dass die Verletzungen durch den Beklagten verursacht wurden.

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Dienstunfall

Ein Dienstunfall ist ein Unfall, der einer Person während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit widerfährt. Beamte stehen dabei unter einem besonderen Schutz. Bei einem anerkannten Dienstunfall können Ansprüche auf weitere Leistungen entstehen, z.B. von der Berufsgenossenschaft. In dem Fall mit dem Polizisten wurde der Vorfall als Dienstunfall anerkannt, was seine rechtlichen Ansprüche unterstützt.

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Grad der Schädigungsfolge

Der Grad der Schädigungsfolge gibt an, wie stark eine Person durch eine Verletzung dauerhaft beeinträchtigt ist. Er beeinflusst die Entschädigungsansprüche, z.B. bei der Bemessung von Schmerzensgeld. Im Fall des Polizisten wurde ein Grad von 10% festgestellt, der sich auf die Anerkennung als Dienstunfall und die Ansprüche auf Schmerzensgeld auswirken kann.

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Gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme ist ein fachliches Gutachten, das etwa die Folgen einer Verletzung bewertet. Dieses Gutachten kann vor Gericht als Beweismittel dienen, um Ansprüche zu untermauern. Im Kontext des Schmerzensgeldanspruchs des Polizisten könnte eine gutachterliche Stellungnahme die Schwere seiner Verletzungen und deren langfristige Auswirkungen dokumentieren.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht in Deutschland. Er verpflichtet eine Person, einem anderen den Schaden zu ersetzen, den sie ihm durch eine unerlaubte Handlung (wie einen tätlichen Angriff) zufügt. Im vorliegenden Fall wird der Kläger durch den Beklagten verletzt, was einen Schadensersatzanspruch auslösen kann.
  • § 253 BGB (Schmerzensgeld): Dieser Paragraph bezieht sich auf die Grundlage der Schmerzensgeldansprüche. Dabei wird festgestellt, dass jemand, der durch Verletzungen leidet, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat. Der Kläger fordert hier Schmerzensgeld aufgrund der erlittenen körperlichen und psychischen Schmerzen infolge des tätlichen Angriffs.
  • § 32 BGB (Geschäftsunfähigkeit): Dieser Paragraph behandelt die Geschäftsunfähigkeit in Bezug auf Menschen, die nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Handlungen zu erkennen. Der Beklagte war während der Auseinandersetzung alkoholisiert, was Themen der Geschäftsunfähigkeit oder der verminderte Schuldfähigkeit aufwirft und möglicherweise die Haftung für den entstandenen Schaden beeinflusst.
  • § 60 SGB VII (Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung): Diese Regelungen definieren, welche Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden. Im vorliegenden Fall wurde der Vorfall als Dienstunfall anerkannt, was bedeutsam ist für die Frage, ob der Kläger auch Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen kann, und damit potenziell seine Ansprüche auf Schmerzensgeld beeinflusst.
  • § 719 BGB (Vorläufige Vollstreckbarkeit): Dieser Paragraph regelt die Vorläufigkeit von Urteilen und die Voraussetzungen für die sofortige Vollstreckung. Das Urteil des Landgerichts ist vorläufig vollstreckbar, solange der Kläger Sicherheitsleistung erbringt. Dies bedeutet, dass der Kläger im Falle einer sofortigen Vollstreckung einige rechtliche Hürden überwinden muss, bevor er tatsächlich seine Ansprüche geltend machen kann.

Das vorliegende Urteil

LG Lübeck – Az.: 3 O 277/21 – Urteil vom 03.11.2023


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