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Schmerzensgeld bei 85-jährigem Unfallopfer mit Polytrauma und Unterschenkelverlust

Eine 85-jährige Frau wurde beim Überqueren der Straße von einem LKW überrollt und erlitt dabei schwerste Verletzungen, darunter die Amputation ihres linken Unterschenkels. Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro zu, da der LKW-Fahrer die Seniorin beim Anfahren übersehen hatte. Die Berufung des Fahrers wurde nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft einen Verkehrsunfall, bei dem eine ältere Fußgängerin von einem LKW erfasst und schwer verletzt wurde.
  • Die Klägerin fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Beklagten, weil sie der Meinung ist, dass der LKW-Fahrer fahrlässig gehandelt hat.
  • Der genaue Unfallhergang, insbesondere ob der LKW vor oder hinter der Fußgängerfurt hielt, ist umstritten.
  • Die Klägerin erlitt schwerwiegende Verletzungen einschließlich einer Beinamputation und ist seitdem auf Pflege angewiesen.
  • Ein vorgerichtlicher Betrag wurde bereits an die Klägerin als Schmerzensgeld gezahlt.
  • Das Gericht hat die Berufung der Beklagten aufgrund fehlender Erfolgsaussichten zurückgewiesen.
  • Grund für die Entscheidung: Die Berufung bot keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die eine mündliche Verhandlung erfordern würden.
  • Der Streitwert wurde vom Gericht festgelegt, was die Bedeutung und die finanziellen Ansprüche der Klägerin widerspiegelt.
  • Die Entscheidung des Gerichts soll zu einer einheitlichen Rechtsprechung in ähnlichen Fällen beitragen.

Schmerzensgeldansprüche: Unfallopfer mit Polytrauma erfolgreich durchgesetzt

Schmerzensgeld stellt einen wichtigen Rechtsanspruch dar, der Unfallopfern zusteht, wenn sie durch Fahrlässigkeit oder schuldhafte Handlungen Dritter zu ihrem Leidwesen verletzt werden. Insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen wie einem Polytrauma, das infolge eines Unfalls entstehen kann, sind die berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz von entscheidender Bedeutung. Ein Polytrauma beschreibt eine Verletzung, die mehrere Körperregionen betrifft und oft zu erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität führt.

Für Unfallopfer, die beispielsweise einen Unterschenkel verlieren, ist die Einschätzung des Schmerzes und der damit verbundenen körperlichen und psychischen Belastung von zentraler Bedeutung. Die Schmerzensgeldtabelle bietet hierbei eine wertvolle Orientierung, wie rechtliche Ansprüche anhand der Schwere der Verletzung und der Schmerzempfindung beurteilt werden können. Ergänzend kommt die Frage der Verletztenentschädigung ins Spiel, die nicht nur die direkten wirtschaftlichen Schäden abdeckt, sondern auch zukünftige Rentenansprüche, Pflegekosten und Rehabilitation umfasst.

Die Komplexität solcher Fälle erfordert oft eine eingehende Analyse medizinischer Gutachten sowie eine psychosoziale Unterstützung für die Betroffenen. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der aufzeigt, wie ein 85-jähriges Unfallopfer mit einem Polytrauma und Unterschenkelverlust seine rechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machte.

Der Fall vor Gericht


Schwere Verletzungen nach Fußgängerunfall: Gericht spricht 85-jähriger Klägerin hohes Schmerzensgeld zu

Ein Oberlandesgericht hat die Berufung gegen ein Urteil zurückgewiesen, das einer 85-jährigen Fußgängerin nach einem schweren Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld von insgesamt 70.000 Euro zusprach.

Schmerzensgeld für schwer verletztes Unfallopfer
Ein Oberlandesgericht sprach einer 85-jährigen Frau nach einem Unfall mit schwersten Verletzungen und Unterschenkelamputation ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro zu, da der LKW-Fahrer die volle Haftung trug. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Unfall ereignete sich am 29. Juni 2021 in G., als die Klägerin eine Straße überqueren wollte und von einem LKW erfasst wurde.

Unfallhergang und Verletzungen

Das Gericht stützte sich bei der Rekonstruktion des Unfallhergangs maßgeblich auf die Aussage einer Zeugin. Demnach hatte der LKW-Fahrer zunächst vor einem Fußgängerüberweg angehalten. Als die Ampel für Fußgänger auf Grün schaltete und die Klägerin die Straße betrat, fuhr der LKW unerwartet an. Die Seniorin stürzte und wurde von den Hinterrädern des Fahrzeugs überrollt.

Die Klägerin erlitt schwerste Verletzungen, darunter ein Polytrauma mit Amputation des linken Unterschenkels. Weitere Verletzungen umfassten Frakturen im Gesicht, eine Kopfverletzung, Verletzungen der Halswirbelsäule sowie Zahnverluste. Als Folge des Unfalls ist die zuvor selbstständig lebende Frau nun auf einen Rollstuhl angewiesen und musste in ein Pflegeheim umziehen.

Haftung und Schmerzensgeldbemessung

Das Gericht sah die volle Haftung beim LKW-Fahrer und dessen Arbeitgeber. Ein Mitverschulden der Klägerin wurde ausgeschlossen. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die Schwere der Verletzungen, die gravierenden Folgen für die Lebensumstände der Klägerin sowie ihr hohes Alter.

Urteilsbegründung und Berufung

Die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil wurde vom Oberlandesgericht als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen. Das Gericht sah keinen Anlass, die Beweiswürdigung des Landgerichts anzuzweifeln oder ein zusätzliches Sachverständigengutachten einzuholen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes wurde als angemessen bestätigt. Das Gericht verwies dabei auf vergleichbare Fälle der letzten Jahre, in denen für einseitige Unterschenkelamputationen Schmerzensgelder zwischen 40.000 und 100.000 Euro zugesprochen wurden. Die zusätzlichen Verletzungen der Klägerin rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts eine „maßvolle Erhöhung“ des Schmerzensgeldes.

Mit diesem Urteil unterstreicht das Gericht die besondere Sorgfaltspflicht von LKW-Fahrern gegenüber Fußgängern und die angemessene Entschädigung bei schwersten Verletzungsfolgen, auch im hohen Alter.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die hohe Sorgfaltspflicht von LKW-Fahrern an Fußgängerüberwegen und die Bedeutung einer angemessenen Entschädigung bei schwersten Verletzungen. Es betont, dass auch im hohen Alter gravierende Einschnitte in die Lebensqualität durch ein substantielles Schmerzensgeld zu kompensieren sind. Die Entscheidung verdeutlicht zudem die Wichtigkeit von Zeugenaussagen bei der Rekonstruktion von Unfallhergängen und die zurückhaltende Praxis bei der Annahme eines Mitverschuldens von Fußgängern.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Fußgängern und unterstreicht die hohe Sorgfaltspflicht von LKW-Fahrern an Kreuzungen. Wenn Sie als Fußgänger in einen ähnlichen Unfall verwickelt werden, haben Sie gute Chancen auf ein angemessenes Schmerzensgeld – auch im hohen Alter. Das Gericht berücksichtigt dabei die Schwere der Verletzungen und deren Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Wichtig ist, dass Sie den Unfallhergang möglichst genau dokumentieren, etwa durch Zeugenaussagen. Zögern Sie nicht, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Urteil zeigt auch, dass selbst ohne direkte Berührung durch das Fahrzeug eine Haftung bestehen kann.


Weiterführende Informationen

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Verletzungen?

Bei schweren Verletzungen wird die Höhe des Schmerzensgeldes von mehreren Faktoren beeinflusst. Art und Schwere der Verletzungen spielen eine zentrale Rolle. Je gravierender die Verletzungen, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Dauer und Intensität der Schmerzen. Langandauernde Beschwerden oder chronische Schmerzzustände führen zu einem höheren Schmerzensgeld als kurzzeitige Beeinträchtigungen.

Dauerfolgen und Einschränkungen

Bleibende Schäden und langfristige Einschränkungen haben einen bedeutenden Einfluss. Wenn Sie beispielsweise durch einen Unfall dauerhafte Bewegungseinschränkungen erleiden, chronische Schmerzsyndrome entwickeln oder eine bleibende Entstellung durch Narben davontragen, wirkt sich dies erhöhend auf das Schmerzensgeld aus.

Auswirkungen auf das tägliche Leben

Die Gerichte berücksichtigen besonders, wie stark Ihr Alltag durch die Verletzungen beeinträchtigt wird. Einschränkungen im Berufsleben, Beeinträchtigungen des Familienlebens oder der Verlust von Freizeitaktivitäten fließen in die Bemessung ein. Wenn Sie aufgrund der Verletzungen im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sind, kann dies das Schmerzensgeld ebenfalls erhöhen.

Alter und individuelle Lebensumstände

Ihr Alter zum Zeitpunkt der Verletzung spielt eine Rolle. Bei jüngeren Menschen werden die langfristigen Auswirkungen oft als schwerwiegender eingestuft. Auch Ihre persönlichen Lebensumstände, wie beispielsweise familiäre Verpflichtungen oder berufliche Perspektiven, können die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen.

Grad des Verschuldens

Der Grad des Verschuldens des Schädigers wird ebenfalls berücksichtigt. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann das Schmerzensgeld höher ausfallen als bei leichter Fahrlässigkeit.

Wenn Sie schwere Verletzungen erlitten haben, ist es wichtig, all diese Faktoren sorgfältig zu dokumentieren. Ärztliche Gutachten, Schmerztagebücher und detaillierte Beschreibungen der Beeinträchtigungen in Ihrem Alltag können dazu beitragen, die Höhe des Schmerzensgeldes angemessen zu bemessen.


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Kann das Schmerzensgeld im Berufungsverfahren geändert werden?

Ja, das Schmerzensgeld kann im Berufungsverfahren geändert werden. Das Berufungsgericht hat die Möglichkeit, die Schmerzensgeldbemessung des erstinstanzlichen Gerichts vollumfänglich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Überprüfung durch das Berufungsgericht

Das Berufungsgericht ist verpflichtet, die Schmerzensgeldbemessung des erstinstanzlichen Gerichts auf der Grundlage der maßgeblichen Tatsachen umfassend zu prüfen. Dabei geht es nicht nur darum, ob die ursprüngliche Entscheidung Rechtsfehler enthält, sondern auch darum, ob sie insgesamt überzeugend ist.

Eigene Ermessensentscheidung

Wenn Sie als Betroffener mit der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Das Berufungsgericht kann dann nach eigenem Ermessen einen neuen, dem Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag festsetzen. Dies bedeutet, dass das Gericht die Summe sowohl erhöhen als auch verringern kann.

Berücksichtigung aller relevanten Umstände

Bei der Neubemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt das Berufungsgericht alle maßgeblichen Umstände des Falles. Dazu gehören beispielsweise:

  • Art und Schwere der Verletzungen
  • Dauer und Intensität der erlittenen Schmerzen
  • Dauerfolgen und deren Auswirkungen auf die Lebensqualität
  • Alter des Geschädigten
  • Grad des Verschuldens des Schädigers

Einholung neuer Gutachten

In komplexen Fällen, wie bei einem Polytrauma mit Unterschenkelverlust, kann das Berufungsgericht auch neue medizinische Gutachten einholen oder bestehende Gutachten ergänzen lassen. Dies dient dazu, eine möglichst genaue Einschätzung der Verletzungsfolgen und deren Auswirkungen auf Ihr Leben zu erhalten.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig zu wissen, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit hat, alle Aspekte Ihres Falles erneut zu bewerten. Es kann dabei zu einer anderen Einschätzung kommen als das erstinstanzliche Gericht und das Schmerzensgeld entsprechend anpassen.


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Welche Rolle spielt das Alter des Unfallopfers bei der Zuerkennung von Schmerzensgeld?

Das Alter des Unfallopfers ist ein wichtiger Faktor bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, wird jedoch stets im Kontext aller Umstände des Einzelfalls betrachtet. Grundsätzlich gilt: Je jünger das Unfallopfer, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Dies basiert auf der Überlegung, dass jüngere Menschen länger mit den Unfallfolgen leben müssen.

Auswirkungen des Alters auf die Schmerzensgeldhöhe

Bei jüngeren Unfallopfern werden oft höhere Schmerzensgelder zugesprochen, da:

  • Sie eine längere Lebenserwartung haben und somit länger unter den Unfallfolgen leiden.
  • Einschränkungen in der Lebensqualität, wie z.B. bei sportlichen Aktivitäten oder in der Familienplanung, schwerer wiegen.
  • Berufliche Einschränkungen oder Karrierechancen stärker ins Gewicht fallen.

Bei älteren Unfallopfern kann das Schmerzensgeld tendenziell geringer ausfallen. Allerdings berücksichtigen Gerichte auch, dass:

  • Ältere Menschen oft eine schlechtere Heilungsprognose haben.
  • Die Verletzungsfolgen im Alter schwerwiegender sein können.
  • Eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alter besonders gravierend ist.

Individuelle Betrachtung des Einzelfalls

Trotz dieser allgemeinen Tendenzen betrachten Gerichte jeden Fall individuell. Wenn Sie als älteres Unfallopfer beispielsweise vor dem Unfall noch sehr aktiv waren, kann dies zu einem höheren Schmerzensgeld führen. Ebenso können besonders schwere Verletzungen oder eine lange Behandlungsdauer das Schmerzensgeld erhöhen, unabhängig vom Alter.

Rechtliche Grundlagen

Die Berücksichtigung des Alters bei der Schmerzensgeldbemessung basiert auf § 253 Abs. 2 BGB. Dieser sieht eine „billige Entschädigung in Geld“ vor, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Das Alter ist dabei ein wichtiger, aber nicht der alleinige Faktor.

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden als 85-Jähriger einen Unfall mit Polytrauma und Unterschenkelverlust. In diesem Fall würden Gerichte neben Ihrem Alter auch die Schwere der Verletzungen, die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität und die möglicherweise erschwerte Rehabilitation aufgrund des Alters in Betracht ziehen. Das Alter allein würde nicht automatisch zu einem geringeren Schmerzensgeld führen.


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Wie wirken sich schwere dauerhafte Beeinträchtigungen auf das Schmerzensgeld aus?

Schwere dauerhafte Beeinträchtigungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Bei der Bemessung berücksichtigen Gerichte insbesondere die langfristigen Auswirkungen auf die Lebensqualität des Geschädigten.

Faktoren für die Bemessung

Die Höhe des Schmerzensgeldes steigt in der Regel deutlich an, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Verletzung bleibende körperliche oder geistige Schäden davontragen. Entscheidend sind dabei:

  • Der Grad der Beeinträchtigung im Alltag
  • Die Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit
  • Einschränkungen in der Freizeitgestaltung
  • Die Notwendigkeit dauerhafter medizinischer Behandlungen oder Pflege

Beispiele für hohe Schmerzensgelder

Bei besonders schwerwiegenden Dauerschäden können die Schmerzensgelder beträchtliche Summen erreichen. Stellen Sie sich vor, Sie erleiden eine Querschnittslähmung durch einen Verkehrsunfall. In solchen Fällen wurden bereits Schmerzensgelder von mehreren hunderttausend Euro zugesprochen.

Berücksichtigung des Einzelfalls

Jeder Fall wird individuell betrachtet. Wenn Sie beispielsweise vor dem Unfall sehr sportlich waren und nun aufgrund einer dauerhaften Verletzung Ihren Lieblingssport nicht mehr ausüben können, kann dies zu einem höheren Schmerzensgeld führen als bei jemandem, der weniger aktiv war.

Schmerzensgeldrente

Bei besonders schweren Dauerschäden kann das Gericht auch eine Schmerzensgeldrente zusprechen. Diese dient dazu, den fortlaufenden Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen zu schaffen, insbesondere wenn Sie dauerhaft pflegebedürftig werden.

Dokumentation der Folgen

Für die Bemessung des Schmerzensgeldes ist es wichtig, dass Sie alle Folgen Ihrer Verletzung sorgfältig dokumentieren. Führen Sie ein Schmerztagebuch und sammeln Sie alle ärztlichen Atteste. Je genauer Sie die Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben nachweisen können, desto eher wird dies bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt.


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Welche rechtlichen Schritte sollte ein Unfallopfer unternehmen, um angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten?

Um angemessenes Schmerzensgeld nach einem Unfall zu erhalten, sollten Sie als Unfallopfer folgende rechtliche Schritte unternehmen:

Dokumentation des Unfalls und der Verletzungen

Dokumentieren Sie den Unfallhergang und Ihre Verletzungen sorgfältig. Melden Sie den Unfall der Polizei und lassen Sie sich eine Kopie des Unfallberichts aushändigen. Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, teilen Sie dies der Polizei vor Ort mit. Notieren Sie sich die Versichertennummer und das Kennzeichen des Unfallverursachers.

Suchen Sie umgehend einen Arzt auf und lassen Sie sich alle Verletzungen attestieren. Bitten Sie den Arzt um einen detaillierten Unfallbericht mit Dokumentation der Verletzungen. Diese ärztlichen Unterlagen sind entscheidend für die Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes, da Sie als Geschädigter in der Beweispflicht sind.

Kontaktaufnahme mit der Versicherung

Nehmen Sie Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf und teilen Sie dieser mit, dass Sie sich verletzt haben und Schmerzensgeld beantragen möchten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Arztberichte, Fotos von Verletzungen und den Polizeibericht zur Hand haben.

Berechnung und Forderung des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Ausmaß der körperlichen und psychischen Unfallfolgen. Orientieren Sie sich an vergleichbaren Fällen in Schmerzensgeldtabellen, um eine angemessene Forderung zu stellen. Beachten Sie, dass eine zu hohe Forderung von Gerichten als versuchte Bereicherung gewertet werden kann und zur Abweisung Ihres Anspruchs führen könnte.

Außergerichtliche Einigung

Versuchen Sie zunächst, eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung des Unfallverursachers zu erzielen. Formulieren Sie ein Schreiben, in dem Sie Ihre Schmerzensgeldforderung begründen und setzen Sie eine Frist für die Auszahlung. Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei.

Gerichtliches Verfahren

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, können Sie eine Schmerzensgeldklage einreichen. Bei Forderungen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, bei höheren Beträgen das Landgericht. Vor dem Landgericht ist eine anwaltliche Vertretung Pflicht.

In der Klageschrift müssen Sie detailliert darlegen, wie der Schaden entstanden ist, Ihre physischen oder psychischen Schmerzen beschreiben und alle Beweismittel wie Fotos, Arztberichte und Zeugenaussagen aufführen.

Beachten Sie die Verjährungsfrist von drei Jahren für Schmerzensgeldforderungen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Ihnen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt wurden.

Wenn Sie diese Schritte befolgen und Ihre Ansprüche sorgfältig dokumentieren und begründen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein angemessenes Schmerzensgeld erheblich.


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Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich, der einem Opfer für erlittene körperliche oder seelische Schmerzen zusteht. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 253 BGB. Ein Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall werden einem Fußgänger schwerwiegende Verletzungen zugefügt. Das Gericht kann ihm, basierend auf der Schwere der Verletzungen und deren Folgen für das tägliche Leben, eine bestimmte Summe als Schmerzensgeld zusprechen. Schmerzensgeld unterscheidet sich von Schadensersatz, der materielle Schäden abdeckt.

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Polytrauma

Ein Polytrauma bezeichnet mehrere gleichzeitige Verletzungen verschiedener Körperregionen, bei denen mindestens eine lebensbedrohlich ist. Solche Verletzungen treten häufig bei schweren Unfällen auf. Ein Beispiel: Ein Fußgänger wird von einem Fahrzeug erfasst, erleidet dabei Kopfverletzungen und eine Armfraktur. Besonders relevant ist, dass ein Polytrauma oft komplexe medizinische Behandlungen erfordert und langfristige Lebensveränderungen nach sich ziehen kann.

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Schmerzensgeldtabelle

Eine Schmerzensgeldtabelle ist ein Hilfsmittel für Gerichte und Anwälte, das anhand von früheren Urteilen eine Orientierungshilfe zur Bemessung der Schmerzensgeldhöhe bietet. Hier werden für verschiedene Verletzungsarten und -schwere Geldbeträge gelistet. Beispiel: Ein Gericht bezieht sich bei der Festlegung des Schmerzensgeldes für eine Unterschenkelamputation auf vorherige Urteile aus der Tabelle, um Gerechtigkeit und Konsistenz zu gewährleisten.

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Mitverschulden

Mitverschulden bedeutet, dass das Opfer eines Unfalls teilweise für seine eigenen Schäden verantwortlich ist, was die Höhe von Schadensersatz oder Schmerzensgeld reduzieren kann (§ 254 BGB). Ein Beispiel: Ein Fußgänger achtet beim Überqueren der Straße nicht auf den Verkehr und wird verletzt. Hier könnte das Gericht den Schadensersatz mindern, wenn das Verhalten des Fußgängers den Unfall mitverursacht hat.

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Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht beschreibt die Verantwortung, die Verkehrsteilnehmer haben, um Gefahren für andere zu vermeiden. Sie ist entscheidend beim Erkennen von Fahrlässigkeit. Zum Beispiel: Ein LKW-Fahrer hat die Pflicht, besonders aufmerksam zu sein, wenn er sich einem Fußgängerüberweg nähert, um keine Unfälle zu verursachen. Wird diese Pflicht verletzt, kann er haften.

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Verkehrsregeln

Verkehrsregeln sind gesetzliche Bestimmungen, die das Verhalten im Straßenverkehr regeln (§ 3 StVO). Diese Regeln sichern einen geordneten Verkehrsfluss und Schutz für alle Beteiligten, wie z. B. die Anhaltepflicht an Fußgängerüberwegen. Beispiel: Missachtet ein Autofahrer eine rote Ampel und verursacht dadurch einen Unfall, verletzt er die Verkehrsregeln und kann haftbar gemacht werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die deliktische Haftung für Schäden, die einem anderen durch eine unerlaubte Handlung zugefügt werden. Verantwortlich ist, wer einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, sei es durch einen Akt des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob die Beklagten für die schweren Verletzungen der Klägerin haften, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind, bei dem sie als Fußgängerin erfasst wurde.
  • § 7 StVG (Haftung des Halters): Nach diesem Paragraphen haftet der Halter eines Fahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden. Dies bedeutet, dass die Beklagte zu 1) als Halterin des LKW in der Verantwortung steht, Schadensersatz zu leisten, sofern der Beklagte zu 3) als Fahrer des Fahrzeugs schuldhaft gehandelt hat und die Verletzungen der Klägerin unmittelbar durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht wurden.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph behandelt den Fall, dass eine schadensverursachende Handlung auch zum Teil durch eine Mitverursachung des Geschädigten beeinflusst wird. Im Kontext des Falles könnte untersucht werden, ob die Klägerin eventuell selbst Pflichten verletzt hat, die zu ihrem Schaden beigetragen haben (zum Beispiel, ob sie die Fahrtüchtigkeit des LKWs oder die Signale der Ampel ausreichend beachtet hat).
  • § 3 StVO (Allgemeine Verkehrsregeln): Dieser Paragraph legt die allgemeinen Verkehrsregeln fest, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Besonders relevant ist hierbei der Schutz von Fußgängern an Fußgängerüberwegen. Im vorliegenden Fall könnte die Frage aufgeworfen werden, ob der Beklagte zu 3) die Verkehrsregeln eingehalten hat, insbesondere ob er die Fußgängerampel und die Situation am Zebrastreifen ausreichend beachtet hat, was zur Klärung der Schuldfrage beiträgt.
  • § 251 BGB (Ersatz des Schmerzensgeldes): Dieser Paragraph regelt die Ansprüche auf Schmerzensgeld. Er erlaubt es Opfern von Körperverletzungen, einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und die Beeinträchtigung der Lebensqualität zu verlangen. Die Klägerin fordert zusätzlich zum materiellen Schadenersatz ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 70.000 €, was in direktem Zusammenhang mit den festgestellten Verletzungen und den Auswirkungen auf ihr weiteres Leben steht.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 128/23 – Beschluss vom 08.03.2024


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