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Schmerzensgeld nach schwerem Motorradunfall: Wann verweigerte Therapie die Summe erhöht

Ein Bodybuilder forderte Schmerzensgeld nach einem schweren Motorradunfall, der ihn mit einem Polytrauma und dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn zurückließ. Die gegnerische Haftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung für Therapien und erhöhte damit womöglich die finale Entschädigungssumme gegen sich selbst.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 300/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Lübeck
  • Datum: 07.03.2025
  • Aktenzeichen: 10 O 300/23
  • Verfahren: Zivilklage auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Haftungsrecht, Schmerzensgeldrecht

  • Das Problem: Ein Motorradfahrer erlitt bei einem Unfall durch ein vorschriftswidriges Wendemanöver schwerste, dauerhafte Verletzungen. Er forderte von der Unfallverursacherin und ihrer Versicherung ein deutlich höheres Schmerzensgeld.
  • Die Rechtsfrage: Reicht die bereits von der Versicherung gezahlte Teilsumme aus, um die lebenslangen körperlichen und neuropsychologischen Unfallfolgen angemessen zu entschädigen?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht setzte ein Gesamtschmerzensgeld von 105.000 Euro fest und sprach dem Kläger weitere 59.540 Euro zu. Die anhaltenden schweren Gesundheitsschäden und die Weigerung der Versicherung, notwendige Therapien zu bezahlen, erforderten diesen Betrag.
  • Die Bedeutung: Bei sehr schweren und dauerhaften Unfallfolgen, wie einem Schädelhirntrauma und multiplen Frakturen mit hohem Grad der Behinderung (GdB 70), sind hohe Schmerzensgeldbeträge notwendig. Die Verweigerung der Finanzierung von medizinisch indizierten Therapien durch die Versicherung wirkt sich strafend aus.

Was geschah beim schweren Motorradunfall in Barsbüttel?

Ein einziger Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann ein bisher gesundes Leben dauerhaft aus der Bahn werfen. Genau dieser Fall beschäftigte das Landgericht Lübeck unter dem Aktenzeichen 10 O 300/23 am 7. März 2025. Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein schwerwiegender Verkehrsunfall vom 15. August 2020 auf der Kreisstraße 80 in Barsbüttel. Ein damals 34-jähriger Motorradfahrer, der bis dahin als Bodybuilder auf Wettkampfniveau körperlich hochaktiv war, kollidierte mit dem Fahrzeug einer Autofahrerin. Diese hatte verkehrswidrig ein Wendemanöver durchgeführt und den Motorradfahrer dabei erfasst. Die Schuldfrage war dem Grunde nach unstreitig, denn die Autofahrerin war bereits strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden.

Der Streit entbrannte jedoch über die Höhe der Entschädigung. Der Kläger erlitt ein Polytrauma, also eine lebensbedrohliche Mehrfachverletzung. Die Liste seiner Leiden ist lang und umfasst ein offenes Schädelhirntrauma zweiten Grades, mehrfache Knochenbrüche an Oberschenkel, Füßen und Händen sowie eine Lungenquetschung. Trotz einer vorgerichtlichen Zahlung von rund 45.460 Euro durch die Haftpflichtversicherung der Gegenseite forderte der Kläger eine deutlich höhere Summe. Er verlangte abzüglich der bereits geleisteten Zahlung weitere 154.540 Euro, um auf ein angepeiltes Gesamt-Schmerzensgeld von 200.000 Euro zu kommen. Das Gericht musste nun entscheiden, welcher Geldbetrag das massive Leid und die dauerhafte Behinderung eines jungen Familienvaters angemessen ausgleicht.

Nach welchen Kriterien bemisst sich das Schmerzensgeld?

Das deutsche Schadensersatzrecht kennt keine starren Tabellen, aus denen man einfach einen Euro-Betrag ablesen kann. Stattdessen verlangt das Gesetz, unter anderem in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), eine sogenannte „Billige Entschädigung„. Dieser juristische Begriff meint keinen „günstigen“ Preis, sondern eine nach Billigkeit – also Gerechtigkeit und Fairness – bemessene Summe. Das Gericht muss hierbei alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abwägen.

Dramatischer Einschlag eines Motorrads in die Seite eines quer auf der ländlichen Straße stehenden PKW.
Landgericht Lübeck sprach Motorradfahrer nach Unfall ein weiteres Schmerzensgeld zu. | Symbolbild: KI

Im Vordergrund stehen dabei stets die Art, die Schwere und die Dauer der Verletzungen. Es ist entscheidend, wie lange der Verletzte im Krankenhaus liegen musste, wie viele Operationen nötig waren und vor allem, ob dauerhafte Schäden zurückbleiben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Genugtuungsfunktion. Das Schmerzensgeld soll dem Opfer nicht nur einen finanziellen Ausgleich für erlittene Lebensbeeinträchtigungen bieten, sondern auch Genugtuung für das ihm zugefügte Unrecht verschaffen. Die Haftung trifft hierbei Fahrer und Versicherung gemeinsam als sogenannte Gesamtschuldner gemäß § 426 BGB. Das bedeutet, der Geschädigte kann von beiden die volle Summe verlangen, wobei in der Praxis meist die Versicherung reguliert.

Wie ermittelte das Gericht die angemessene Entschädigungshöhe?

Das Landgericht Lübeck sprach dem verunfallten Motorradfahrer letztlich ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 59.540 Euro zu. Zusammen mit der bereits gezahlten Summe ergibt dies ein Gesamt-Schmerzensgeld von 105.000 Euro. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, musste die Kammer tief in die medizinischen Details und das Verhalten der Versicherung eintauchen.

Wie schwerwiegend waren die dauerhaften Folgen?

Das Gericht legte besonderes Augenmerk auf den Kontrast zwischen dem Leben des Klägers vor und nach dem Unfall. Vor dem Zusammenstoß war der Mann ein athletischer Groß- und Außenhandelskaufmann. Nach dem Unfall und diversen Operationen ist er zu 70 Prozent schwerbehindert (GdB 70). Die Richter würdigten detailliert die bleibenden Schäden: Das linke Bein ist verkürzt, in beiden Füßen hat sich eine posttraumatische Arthrose gebildet, und der Kläger leidet unter neuropsychologischen Defiziten wie Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen. Besonders einschneidend bewertete die Kammer zudem den Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns (Anosmie) sowie die entwickelte depressive Symptomatik. Diese dauerhaften Einschränkungen rechtfertigten nach Ansicht der Kammer ein Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich.

Darf die Versicherung empfohlene Behandlungen verweigern?

Ein entscheidender Punkt, der die Summe zu Ungunsten der Versicherung beeinflusste, war deren Regulierungsverhalten. Die Versicherung hatte eigene Gutachten in Auftrag gegeben, die übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass der Kläger dringend eine neuropsychologische und psychotherapeutische Behandlung benötigt. Dennoch weigerte sich die Versicherung, die Kosten für genau diese indizierten Therapien zu übernehmen. Das Gericht wertete dieses Verhalten als schmerzensgeldsteigernd. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Schädiger – hier die Versicherung – die Genesung des Opfers durch Zahlungsverweigerung verzögert, obwohl die Notwendigkeit durch eigene Experten bestätigt wurde. Dieses zögerliche Regulierungsverhalten erhöhte das leiden des Klägers faktisch und moralisch.

Warum drang die Verteidigung mit ihren Einwänden nicht durch?

Die Beklagtenseite versuchte, die Forderungen abzuwehren, indem sie pauschal bestritt, dass alle Beschwerden unfallbedingt seien. Sie deutete an, dass womöglich Vorerkrankungen oder eine körperliche Anfälligkeit des Klägers eine Rolle spielten. Diesen Einwand wischte das Gericht jedoch vom Tisch. Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Schädiger sein Opfer so nehmen, wie es ist; eine vermeintlich schwache Konstitution entlastet den Unfallverursacher nicht. Zudem hatten die Beklagten keine konkreten Beweise oder Gegengutachten vorgelegt, die den detaillierten und glaubhaften Schilderungen des Klägers sowie den gerichtlichen Sachverständigengutachten hätten widersprechen können. Das Gericht folgte daher vollumfänglich der Darstellung des Klägers zur Kausalität zwischen Unfall und den massiven gesundheitlichen Folgen.

War eine taggenaue Berechnung notwendig?

Die Verteidigung monierte zudem methodische Aspekte der Schmerzensgeldberechnung und forderte implizit eine taggenaue Aufschlüsselung. Das Landgericht erteilte auch diesem Ansinnen eine Absage. Bei derart komplexen Dauerfolgen ist eine mathematisch exakte „Tagessatz-Berechnung“ weder vorgeschrieben noch sinnvoll. Stattdessen ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen, die sich an vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung orientiert. Das Gericht zog hierzu Urteile anderer Oberlandesgerichte heran, die bei ähnlichen Verletzungsmustern Summen in vergleichbarer Höhe zugesprochen hatten.

Was bedeutet das Urteil für die finale Zahlungspflicht?

Das Urteil schafft Klarheit über die finanziellen Pflichten der Unfallverursacher. Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner nun den Differenzbetrag von 59.540 Euro an den Kläger nachzahlen. Dieser Betrag ist jedoch nicht zinslos. Gemäß § 288 BGB und § 291 BGB fallen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an. Rechtshängigkeit bedeutet hier der Zeitpunkt, an dem die Klage der Gegenseite zugestellt wurde – im Fall der Versicherung war dies der 14. August 2023.

Obwohl der Kläger eine deutlich höhere Summe von insgesamt rund 200.000 Euro anvisiert hatte, wertete das Gericht 105.000 Euro als angemessen. Dies hat Auswirkungen auf die Prozesskosten: Da der Kläger mit einem Teil seiner Forderung unterlag (er forderte mehr, als er bekam), muss er 61 Prozent der Gerichtskosten tragen, während die Beklagten 39 Prozent übernehmen. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger das Geld unter bestimmten Voraussetzungen bereits einfordern kann, bevor das Urteil endgültig rechtskräftig ist.

Ansprüche nach einem Verkehrsunfall? So sichern Sie Ihr Recht

Wie der Fall zeigt, ist die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen komplex und Versicherungen agieren oft zögerlich. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung entscheidend. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht analysiert Ihre Situation, bewertet die angemessene Höhe Ihrer Ansprüche und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite.

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Experten Kommentar

Aus meiner Praxis kenne ich das Zermürbungsspiel der Versicherer leider nur zu gut. Oft wird trotz klarer Rechtslage die Auszahlung verschleppt, schlicht in der Hoffnung, dass dem Geschädigten finanziell die Puste ausgeht und er sich auf einen schnellen, günstigen Vergleich einlässt. Besonders perfide wird es, wenn – wie in solchen Fällen – sogar die Empfehlungen der eigenen Gutachter ignoriert werden. Doch genau hier liegt für uns Juristen der Hebel: Dieses zögerliche Regulierungsverhalten ist ein scharfes Schwert im Prozess. Ich rate Mandanten daher oft zu einem langen Atem, denn Gerichte strafen diese Blockadehaltung zunehmend mit einer spürbaren Erhöhung des Schmerzensgeldes ab – Geduld zahlt sich hier buchstäblich aus.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Polytrauma mit dauerhafter Behinderung?

Bei lebensverändernden Polytraumata, die zu einem hohen Grad der Behinderung (GdB 70) führen, müssen Geschädigte keine „Trostsumme“ befürchten. Gerichte sehen bei massiven, dauerhaften Einschränkungen Gesamt-Schmerzensgelder von über 100.000 Euro als billige Entschädigung an. Die Richter berücksichtigen dabei stets das massive, lebensverändernde Leid. Das Landgericht Lübeck sprach in einem Fall mit offenem Schädelhirntrauma und Mehrfachbrüchen ein Gesamt-Schmerzensgeld von 105.000 Euro zu.

Der Ausgangspunkt für die Bemessung ist stets die Billigkeit der Entschädigung nach § 253 BGB. Diese juristische Forderung erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände. Dazu zählen die Schwere und Dauer der Verletzungen sowie die Anzahl notwendiger Operationen. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird maßgeblich durch den Kontrast zum Leben vor dem Unfall bestimmt. Ein körperlich hochaktiver Mensch, der durch den Unfall 70 Prozent schwerbehindert wird, erleidet einen massiven Verlust seiner Lebensqualität.

Entscheidend sind vor allem die dauerhaften Folgeschäden, die das Leben irreversibel prägen. Dazu gehören posttraumatische Arthrose, eine Verkürzung von Gliedmaßen oder andere körperliche Beeinträchtigungen. Besonders schmerzensgeldsteigernd wirken die neuropsychologischen Defizite wie Anosmie (Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns) oder Gedächtnisstörungen. Diese breite Palette an physischen, sensorischen und psychischen Schäden rechtfertigt die Zuerkennung von Urteilen im hohen sechsstelligen Bereich.

Fordern Sie sofort von Ihrem behandelnden Arzt oder Psychologen die detaillierte Dokumentation aller neuropsychologischen Defizite zur Vorlage beim Gericht an, um die Kausalität zu beweisen.


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Erhöht der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns mein Schmerzensgeld?

Ja, der dauerhafte Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, medizinisch als Anosmie bezeichnet, erhöht das zugesprochene Schmerzensgeld in der Regel massiv. Gerichte stufen diesen Verlust als eine schwerwiegende und massiv einschneidende Beeinträchtigung ein. Die Lebensqualität der Betroffenen wird drastisch gemindert, da sie am Genuss von Essen und sozialen Interaktionen nicht mehr vollwertig teilnehmen können. Gleichzeitig entsteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, weil Gefahren wie Rauch oder Gasgeruch nicht wahrgenommen werden.

Richter bewerten diesen Schaden nicht als Bagatelle, sondern als irreversible Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben. Häufig entwickelt sich aus der Frustration über diesen Zustand zusätzlich eine depressive Symptomatik, die direkt auf den Verlust zurückzuführen ist. Diese psychischen Folgen potenzieren die Gesamtbeeinträchtigung erheblich und führen zu einer substanziellen Anhebung der Entschädigungshöhe. Gerichte berücksichtigen, dass das Leid des Klägers durch diese Kombination aus sensorischem und psychischem Schaden verstärkt wird.

Solche komplexen Defizite beeinflussen unmittelbar den Gesamtgrad der Behinderung (GdB). Im Fall des Landgerichts Lübeck trug der sensorische Verlust wesentlich zur Feststellung eines GdB von 70 bei. Die Kammer bewertete diese dauerhaften Einschränkungen explizit als besonders einschneidend, was die Rechtfertigung für ein Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich stützte.

Führen Sie ein detailliertes Tagebuch über mindestens zwei Wochen, um die konkreten Frustrationen, Gefahren und die psychische Belastung im Alltag lückenlos zu dokumentieren.


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Wie berechnet das Gericht Schmerzensgeld bei komplexen, dauerhaften Unfallfolgen?

Das deutsche Recht lehnt starre, mathematische Formeln zur Bemessung von Schmerzensgeld bei komplexen Dauerfolgen ab. Gerichte bestimmen die Höhe nicht über einen Tagessatz, sondern nehmen eine wertende Gesamtbetrachtung vor. Entscheidend ist die juristische Forderung nach einer „billigen Entschädigung“, die eine faire Abwägung aller relevanten Umstände sicherstellt. Die Versicherung kann eine taggenaue Berechnung zwar fordern, das Gericht erteilt dieser Methode bei irreversiblen Schäden aber eine klare Absage.

Die Regel findet sich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Das Opfer erhält eine Entschädigung, die nach dem Grundsatz der Billigkeit bemessen wird. Billigkeit bedeutet Fairness und Gerechtigkeit, wobei alle Umstände des Einzelfalls gründlich abgewogen werden müssen. Dabei berücksichtigt das Gericht die Art und Schwere der Verletzungen, die Dauer des Krankenhausaufenthalts, die Anzahl der Operationen sowie den festgestellten Grad der Behinderung (GdB). Eine feste Formel für Polytraumata oder andere schwerwiegende Dauerschäden existiert deshalb nicht.

Bei der Bemessung komplexer Dauerschäden stützen sich Richter primär auf die Genugtuungsfunktion und den Vergleich mit der bisherigen Rechtsprechung. Sie ziehen Urteile anderer Oberlandesgerichte (OLG) heran, die bei ähnlichen Verletzungsmustern Summen in vergleichbarer Höhe zugesprochen haben. Diese Präzedenzfälle bieten einen validen Orientierungsrahmen, um festzustellen, welcher Betrag das erlittene Unrecht und die massiven Lebensbeeinträchtigungen angemessen ausgleicht.

Bitten Sie Ihren Anwalt, die drei relevantesten, höchstrichterlichen OLG-Urteile herauszusuchen, die Ihr spezifisches Verletzungsmuster widerspiegeln, um die eigene Forderung methodisch zu untermauern.


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Erhöht das zögerliche Verhalten der Versicherung mein Schmerzensgeld?

Ja, das Regulierungsverhalten der Gegenseite kann sich erhöhend auf die Entschädigung auswirken. Gerichte ziehen die Art und Weise der Schadensabwicklung in die Gesamtbewertung des Schmerzensgeldes ein. Entscheidend ist, ob die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Genesung des Opfers aktiv durch Verzögerung oder Zahlungsverweigerung behindert. Dieses zögerliche Verhalten wird als moralisch nicht hinnehmbar betrachtet.

Das Schmerzensgeld erfüllt neben der Ausgleichsfunktion auch eine wichtige Genugtuungsfunktion für das erlittene Unrecht. Wenn die Versicherung notwendige medizinische Leistungen verweigert, obwohl die Notwendigkeit dieser Therapien durch ihre eigenen Experten bestätigt wurde, liegt eine Pflichtverletzung vor. Das Gericht wertet diese Hinhaltetaktik als eine faktische und moralische Verlängerung des Leidens des Klägers. Richter sehen sich dann veranlasst, dieses Verhalten zu sanktionieren, indem sie die Entschädigungssumme anheben.

Diese schmerzensgeldsteigernde Wirkung tritt insbesondere bei der Verweigerung von spezifischen, medizinisch indizierten Behandlungen auf, etwa neuropsychologische Therapie oder Psychotherapie. Verweigert der Versicherer trotz vorliegender Gutachten die Übernahme der Kosten, behindert er die Heilung und verzögert die Rückkehr in ein normales Leben. Diese aktive Behinderung der Genesung ist ein gewichtiger Faktor, der die Billigkeitsentscheidung des Gerichts zu Lasten des Schädigers beeinflusst und die Höhe der Zahlung mitbestimmt.

Suchen Sie alle Korrespondenzen und Gutachten der Gegenseite zusammen, welche die Notwendigkeit einer Behandlung bestätigen, deren Zahlung jedoch abgelehnt wurde.


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Ab wann muss die Versicherung Zinsen auf das Schmerzensgeld zahlen?

Wenn sich das Verfahren hinzieht, können Sie die Verzögerung finanziell ausgleichen. Die Versicherung ist verpflichtet, Verzugszinsen auf das zugesprochene Schmerzensgeld zu zahlen. Dieser Anspruch beginnt nicht am Unfalltag, sondern exakt ab der sogenannten Rechtshängigkeit. Dies ist der Tag, an dem die Klageschrift dem beklagten Haftpflichtversicherer offiziell zugestellt wurde.

Die gesetzliche Grundlage für diese Pflicht bilden die Paragrafen 288 und 291 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie sollen sicherstellen, dass Ihnen die Verzögerung des Zahlungseingangs ausgeglichen wird, da Sie den Betrag nicht sofort nutzen konnten. Der Gesetzgeber legt den Start des Zinslaufs bewusst auf die Zustellung der Klage. Ab diesem Zeitpunkt weiß die Gegenseite verbindlich, dass eine finanzielle Forderung gerichtlich geltend gemacht wird. Der Zinssatz liegt dabei aktuell bei fünf Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz.

Die Zinsen fallen auf den gesamten Betrag an, der Ihnen final zugesprochen wird, auch wenn die Zahlung erst Jahre später erfolgt. Fordern Sie die Zinsen bereits ab dem Unfalltag, wird dieser Antrag juristisch zurückgewiesen, da das Gesetz den Beginn klar definiert. Konkret: Im Fall des Motorradfahrers aus Barsbüttel begann der Zinslauf an jenem Tag, als die Klage im August 2023 zugestellt wurde – und nicht am Unfalltag in 2020.

Überprüfen Sie umgehend das Zustellprotokoll Ihrer Klageschrift, denn dieses Datum markiert den exakten Startpunkt für die Berechnung der Verzugszinsen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Billige Entschädigung

Billige Entschädigung ist der juristische Maßstab für ein faires und gerechtes Schmerzensgeld, das nicht nach starren Tabellen, sondern nach den Umständen des Einzelfalls bemessen wird. Das Gesetz verzichtet bewusst auf feste Beträge, damit Richter die individuelle Leidensgeschichte, die Schwere der Verletzungen und die Dauerfolgen angemessen berücksichtigen können. Ziel ist eine gerechte Kompensation, keine pauschale Abfindung.

Beispiel: Im Fall des Motorradfahrers bewertete das Gericht alle Umstände, von den Brüchen bis zum Verlust des Geschmackssinns, um eine billige Entschädigung von 105.000 Euro festzulegen.

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Genugtuungsfunktion

Die Genugtuungsfunktion beschreibt den Zweck des Schmerzensgeldes, dem Opfer nicht nur einen finanziellen Ausgleich, sondern auch eine moralische Genugtuung für das erlittene Unrecht zu verschaffen. Hiermit soll anerkannt werden, dass dem Geschädigten ein Unrecht widerfahren ist, für das der Schädiger einstehen muss. Es geht also um mehr als nur die „Bezahlung“ von Schmerzen; es ist eine Form der Wiedergutmachung.

Beispiel: Das Gericht berücksichtigte die Genugtuungsfunktion, indem es das zögerliche Verhalten der Versicherung als zusätzliche Belastung für den Kläger wertete und das Schmerzensgeld erhöhte.

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Gesamtschuldner

Gesamtschuldner bedeutet, dass mehrere Schädiger für den gesamten Schaden gemeinsam haften und der Geschädigte sich aussuchen kann, von wem er die volle Summe fordert. Diese Regel schützt das Opfer, das sich nicht mit mehreren Parteien um Teilbeträge streiten muss, sondern sich an den zahlungskräftigsten Schuldner – meist die Versicherung – halten kann. Die Schuldner müssen den Ausgleich dann untereinander regeln.

Beispiel: Im vorliegenden Fall haften die Autofahrerin und ihre Versicherung als Gesamtschuldner, weshalb der verletzte Motorradfahrer die vollen 105.000 Euro allein von der Versicherung verlangen kann.

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Rechtshängigkeit

Rechtshängigkeit ist der juristische Moment, in dem eine Klage dem Beklagten offiziell zugestellt wird und damit das Gerichtsverfahren formell beginnt. Ab diesem exakten Zeitpunkt beginnen wichtige Fristen zu laufen und es entstehen Prozesszinsen auf die geforderte Summe. Das Gesetz schafft damit einen klaren Startpunkt, ab dem der Beklagte weiß, dass er sich gerichtlich zur Wehr setzen muss.

Beispiel: Da die Klage der Versicherung am 14. August 2023 zugestellt wurde, muss sie ab diesem Datum der Rechtshängigkeit Zinsen auf das zugesprochene Schmerzensgeld zahlen.

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Zögerliches Regulierungsverhalten

Ein zögerliches Regulierungsverhalten liegt vor, wenn eine Versicherung die Schadensabwicklung absichtlich verzögert oder notwendige Zahlungen verweigert, obwohl deren Pflicht klar erkennbar ist. Gerichte können ein solches Verhalten als schmerzensgelderhöhend werten, weil es das Leid des Opfers unnötig verlängert. Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes soll dieses zusätzliche, moralische Fehlverhalten des Schädigers sanktionieren.

Beispiel: Das Landgericht Lübeck erhöhte das Schmerzensgeld, weil die Versicherung ein zögerliches Regulierungsverhalten zeigte, indem sie die Kosten für eine empfohlene Therapie trotz eigener Gutachten nicht übernahm.

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Das vorliegende Urteil


LG Lübeck – Az.: 10 O 300/23 – Urteil vom 07.03.2025


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