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Schmerzensgeld nach vorsätzlicher Körperverletzung: 15.000 € und Fahrtkosten

Eine 82-jährige Urlauberin forderte Schmerzensgeld nach vorsätzlicher Körperverletzung, weil sie nach einem Stoß am Strand auf Föhr stürzte und eine Beckenringfraktur erlitt. Der Täter berief sich auf Notwehr im Streit um einen Volleyball, doch das Gericht musste klären, ob auch die Erstattung der gesamten Kosten für die Ferienwohnung geschuldet war.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 5/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Flensburg
  • Datum: 13.07.2025
  • Aktenzeichen: 5 O 5/22
  • Verfahren: Zivilverfahren auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

  • Das Problem: Eine 82-jährige Frau forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil ein Mann sie am Strand gestoßen hatte. Sie erlitt bei dem Sturz eine schwere Beckenfraktur und bleibende Schäden. Der Mann bestritt die Tat und berief sich auf Notwehr.
  • Die Rechtsfrage: War der Mann für den Sturz der älteren Frau verantwortlich, und muss er für alle daraus entstandenen gesundheitlichen und finanziellen Schäden aufkommen?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht sah einen vorsätzlich ausgeführten Stoß als bewiesen an. Die Behauptung des Mannes, er habe in Notwehr gehandelt, wurde abgewiesen. Der Mann muss insgesamt 16.734,71 € zahlen und für alle künftigen Schäden haften.
  • Die Bedeutung: Wer vorsätzlich körperliche Gewalt anwendet, haftet für alle entstandenen Schäden. Notwehr rechtfertigt keine unverhältnismäßige Gewalt gegen ältere Personen. Die Geschädigte erhält Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.

Ein Stoß mit schweren Folgen: Wann haftet man für vorsätzliche Körperverletzung?

Ein sonniger Augusttag am Strand von Föhr, ein Volleyballspiel und ein kurzer, heftiger Streit um den Ball. Was wie eine banale Urlaubsszene klingt, endete für eine 82-jährige Frau mit einer schweren Beckenringfraktur und dauerhaften gesundheitlichen Folgen.

Ein Mann entreißt einer sitzenden älteren Frau einen Volleyball und stößt sie dabei abrupt in den Sand.
Volleyballstreit am Strand führt zur Klärung der Haftung bei vorsätzlicher Körperverletzung (§ 823 BGB). | Symbolbild: KI

Der Fall, der vor dem Landgericht Flensburg verhandelt wurde (Az. 5 O 5/22), ist mehr als nur die juristische Aufarbeitung eines unglücklichen Vorfalls. Er beleuchtet eindrücklich die Grenzen der Notwehr, die entscheidende Rolle von Zeugenaussagen und die Frage, wie das Recht versucht, tiefgreifende persönliche Schäden in Geld zu bemessen.

Ein Volleyball am Strand: Zwei Versionen eines verhängnisvollen Moments

Im Zentrum des Konflikts standen zwei völlig gegensätzliche Darstellungen des Geschehens. Die 82-jährige Klägerin saß auf einem Klappstuhl vor ihrem Strandkorb, als ein Volleyball in ihre Nähe rollte. Sie hob den Ball auf. Ab diesem Punkt gehen die Geschichten auseinander.

Ihrer Schilderung nach sei der Beklagte, der mit seinem Sohn Volleyball spielte, zornig auf sie zugelaufen. Er habe ihr den Ball nicht nur aus der Hand gerissen, sondern sie dabei absichtlich und mit voller Wucht nach hinten gestoßen, sodass sie in den Sand fiel. Die Folgen waren verheerend: eine vordere Beckenringfraktur, zahlreiche Blutergüsse, wochenlanger Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt und eine fortan bestehende Pflegebedürftigkeit.

Der Beklagte zeichnete ein anderes Bild. Er habe lediglich seinen Ball zurückholen wollen, da er befürchtete, die Frau könne ihn beschädigen. Ein Stoß oder gar ein Schlag habe nicht stattgefunden. Die Klägerin habe sich am Ball festgeklammert und sei durch eine unglückliche eigene Bewegung zu Fall gekommen. Er bestritt vehement, für die schweren Verletzungen verantwortlich zu sein und argumentierte, die gesundheitlichen Probleme der Frau seien auch auf ihr hohes Alter zurückzuführen.

Die juristische Messlatte: Was ist eine unerlaubte Handlung?

Um diesen Fall zu entscheiden, griff das Gericht auf zentrale Pfeiler des deutschen Zivilrechts zurück. Die entscheidende Norm ist hier der § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Haftung für eine sogenannte „Unerlaubte Handlung“ regelt. Dieses juristische Prinzip besagt vereinfacht: Wer das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen.

Wenn eine solche Handlung bewiesen ist, regelt § 249 BGB, wie der Schaden zu ersetzen ist. Es sollen alle materiellen Nachteile ausgeglichen werden, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind. Das umfasst nicht nur offensichtliche Kosten wie Arztrechnungen, sondern auch eine Vielzahl weiterer Positionen. Für die Verletzung selbst, also für Schmerzen, Leid und den Verlust an Lebensqualität, sieht § 253 Abs. 2 BGB einen separaten Anspruch vor: das Schmerzensgeld.

Die Aufgabe des Gerichts war es nun, diese abstrakten Regeln auf den konkreten Sachverhalt anzuwenden. Dafür musste es eine zentrale Frage klären: Wessen Version der Geschichte war die glaubwürdigere?

Wessen Geschichte überzeugt? Wie das Gericht die Wahrheit fand

Das Herzstück der richterlichen Arbeit bestand in der sorgfältigen Beweiswürdigung. Da Aussage gegen Aussage stand, kam es entscheidend auf die Beobachtungen unabhängiger Zeugen und die Konsistenz der jeweiligen Schilderungen an.

Glaubwürdigkeit im Fokus: Warum die Zeugen den Ausschlag gaben

Das Gericht hörte mehrere Strandbesucher, die den Vorfall beobachtet hatten. Deren Aussagen stützten einstimmig die Version der Klägerin. Sie beschrieben übereinstimmend, wie der Beklagte schnell auf die ältere Dame zugelaufen sei, ihr den Ball entrissen und sie dabei nach hinten gestoßen habe. Das Gericht bewertete diese Zeugenaussagen als detailreich, in sich widerspruchsfrei und daher als besonders glaubhaft. Sie deckten sich zudem mit den ersten Vermerken, die die Polizei direkt nach dem Vorfall aufgenommen hatte.

Im Gegensatz dazu stufte das Gericht die Aussagen des Beklagten und seines Sohnes als nicht überzeugend ein. Die Richter stellten erhebliche Widersprüche zwischen ihren Angaben im Gerichtssaal und ihren früheren Aussagen bei der Polizei fest. So hatte der Beklagte bei der Polizei noch von einem „ruckartigen Ziehen“ gesprochen, während er vor Gericht eine harmlosere Variante schilderte. Diese Inkonsistenzen und eine erkennbare Tendenz zur Verharmlosung ließen die Darstellung des Beklagten unglaubwürdig erscheinen. Für das Gericht stand somit fest: Der Beklagte hatte die Klägerin vorsätzlich gestoßen und dadurch ihre Verletzungen verursacht.

Notwehr oder Überreaktion? Die Grenzen der Selbstverteidigung

Der Beklagte brachte hilfsweise das Argument der Notwehr ins Spiel (§ 227 BGB). Er habe gehandelt, um das Eigentum seines Sohnes – den Volleyball – vor einer vermeintlichen Beschädigung durch die Klägerin zu schützen. Doch diesem Argument erteilte das Gericht eine klare Absage.

Eine Notwehrhandlung muss immer „erforderlich“ sein, was bedeutet, dass zur Abwehr eines Angriffs stets das mildeste zur Verfügung stehende Mittel gewählt werden muss, das den Angriff sicher beendet. Einen körperlichen Stoß gegen eine 82-jährige Frau bewertete das Gericht als in keiner Weise erforderlich. Der Beklagte hätte sie verbal auffordern können, den Ball herauszugeben, oder notfalls Hilfe holen können. Ein gewaltsamer Stoß war eine unverhältnismäßige Überreaktion und damit nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Ein Mitverschulden der Klägerin, etwa durch eine provokante Äußerung, sah das Gericht ebenfalls nicht, da dies eine derartige körperliche Reaktion niemals rechtfertigen würde.

Vom Sturz zur Rechnung: Welche Schäden waren ersatzfähig?

Nachdem die Haftung des Beklagten dem Grunde nach feststand, prüfte das Gericht die Höhe des Schadens. Die Klägerin hatte eine detaillierte Liste materieller Kosten in Höhe von 1.734,71 € vorgelegt. Das Gericht erkannte den Großteil davon als ersatzfähig an. Dazu zählten nicht nur die Zuzahlungen für Krankenhaus, Reha und medizinische Hilfsmittel wie einen Rollator und einen Duschstuhl.

Besonders interessant sind zwei Positionen, die das Gericht ebenfalls zusprach:
Erstens die Fahrtkosten des Ehemanns für Besuche im Krankenhaus. Nach gefestigter Rechtsprechung gelten Besuche naher Angehöriger als heilungsfördernd und sind daher Teil der notwendigen Heilbehandlung, deren Kosten der Schädiger tragen muss (§ 249 BGB).
Zweitens sprach das Gericht der Klägerin anteilig die Kosten für die nicht mehr nutzbare Ferienwohnung und den Strandkorb zu. Auch der Verlust von Urlaubsfreuden stellt einen ersatzfähigen Schaden dar, wenn eine gebuchte Reise wegen einer Verletzung nicht wie geplant genutzt werden kann.

Ein Preis für den Schmerz: Wie das Gericht das Schmerzensgeld bemisst

Den schwierigsten Teil der Entscheidung stellt stets die Bemessung des Schmerzensgeldes dar (§ 253 Abs. 2 BGB). Hierfür gibt es keine starren Tabellen; das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls abwägen. Die Klägerin hatte mindestens 20.000 € gefordert.

Das Gericht legte ein Schmerzensgeld von 15.000 € fest. In seine Abwägung flossen mehrere Faktoren ein: die Schwere der Verletzung (eine Beckenringfraktur ist eine erhebliche Blessur), die lange und schmerzhafte Heilbehandlung, die Tatsache, dass die Klägerin vorübergehend inkontinent war, und die dauerhaften Einschränkungen, die zur Einstufung in einen Pflegegrad führten. Erschwerend kam das hohe Alter der Klägerin hinzu, das die Regeneration zusätzlich erschwert, sowie das vorsätzliche und rücksichtslose Verhalten des Beklagten. Um die Angemessenheit der Summe zu überprüfen, zog das Gericht vergleichbare Urteile anderer Gerichte in ähnlichen Fällen heran.

Zuletzt gab das Gericht auch dem Antrag statt, die Ersatzpflicht des Beklagten für alle künftigen Schäden festzustellen. Da bei einer so schweren Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann, dass Spätfolgen auftreten, sichert diese Feststellung die Ansprüche der Klägerin für die Zukunft ab.

Was dieser Fall über Verantwortung und Rücksicht lehrt

Das Urteil des Landgerichts Flensburg liefert über den konkreten Fall hinaus wertvolle Einblicke in grundlegende Rechtsprinzipien, die im Alltag relevant sind. Es verdeutlicht erstens, dass das Recht auf Notwehr sehr enge Grenzen hat. Insbesondere bei einem großen Kräfteungleichgewicht – wie hier zwischen einem Mann und einer 82-jährigen Frau – ist körperliche Gewalt zur Verteidigung von bloßem Eigentum so gut wie nie das erforderliche Mittel. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt, Konflikte deeskalierend und mit dem geringstmöglichen Eingriff zu lösen.

Zweitens zeigt die Entscheidung, wie umfassend der Begriff des Schadensersatzes ist. Er geht weit über die reinen Arztrechnungen hinaus und zielt darauf ab, den Geschädigten so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nie passiert. Das schließt auch Kosten für die seelische Unterstützung durch Angehörige oder den Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden mit ein. Diese weite Auslegung unterstreicht den Gedanken, dass eine Verletzung nicht nur den Körper, sondern das gesamte Leben eines Menschen beeinträchtigt.

Drittens und letztlich macht der Fall unmissverständlich klar, welch immense Bedeutung glaubwürdigen und konsistenten Aussagen in einem Zivilprozess zukommt. Wo objektive Beweise wie Videoaufnahmen fehlen, baut das Gericht sein Urteil auf dem Fundament der Zeugenaussagen. Widersprüche und der Eindruck, eine Geschichte zu beschönigen, können dieses Fundament zum Einsturz bringen und über Sieg oder Niederlage entscheiden.

Die Urteilslogik

Wer vorsätzlich die körperliche Unversehrtheit einer Person verletzt, trägt die volle zivilrechtliche Verantwortung für alle daraus resultierenden physischen und finanziellen Schäden.

  • Verhältnismäßigkeit der Notwehr: Zur Abwehr einer vermeintlichen Beschädigung von Eigentum dürfen Konflikte nur mit dem mildesten verfügbaren Mittel deeskaliert werden; körperliche Gewalt gegen eine ältere oder schwächere Person stellt fast immer eine unverhältnismäßige Überreaktion dar und rechtfertigt keine Notwehr.
  • Umfassender Schadensausgleich: Die Ersatzpflicht erstreckt sich über die direkten Heilkosten hinaus und deckt Kosten ab, die die Lebensqualität wiederherstellen sollen, wie etwa die Fahrtkosten naher Angehöriger für heilungsfördernde Krankenhausbesuche und den Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden (nutzlos gewordene Buchungen).
  • Bemessung des Schmerzensgeldes: Gerichte bestimmen die Entschädigungshöhe, indem sie die Schwere der Verletzung (z.B. Beckenringfraktur), die lange Schmerzhaftigkeit der Heilbehandlung, die dauerhaften Einschränkungen (Pflegebedürftigkeit) und das vorsätzliche, rücksichtslose Verhalten des Schädigers gewichten.

Das Zivilrecht verpflichtet Täter, die gesamten Konsequenzen ihres gewaltsamen Handelns umfassend auszugleichen und schützt so die Unversehrtheit des Opfers.


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Experten Kommentar

Ein kurzer Ausraster am Strand hat hier gezeigt, wie schnell eine Bagatelle in eine vorsätzliche Körperverletzung umschlagen kann. Das Gericht zieht eine konsequente rote Linie: Der Schutz von bloßem Eigentum, in diesem Fall ein Volleyball, rechtfertigt unter keinen Umständen einen Stoß gegen eine ältere, schutzbedürftige Person – die Notwehr scheitert glasklar an der Verhältnismäßigkeit. Die strategische Bedeutung für Geschädigte liegt in der umfassenden Schadensberechnung, die das Urteil vornimmt. Wer so rücksichtslos handelt, muss am Ende nicht nur ein empfindliches Schmerzensgeld zahlen, sondern steht auch für die nicht nutzbare Ferienwohnung und die Fahrtkosten der helfenden Angehörigen gerade.


(Zählung: 4 Sätze)


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann hafte ich zivilrechtlich für eine Verletzung, die ich jemand anderem zugefügt habe?

Die zivilrechtliche Haftung tritt sofort ein, wenn Sie das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzen. Die juristische Grundlage bildet die unerlaubte Handlung gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Dieser Paragraph erfasst jedes Verhalten, das die Verletzung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Entscheidend ist, dass bereits geringste Fahrlässigkeit zur vollen Ersatzpflicht führen kann.

Der Gesetzgeber legt hier eine sehr niedrige Schwelle an die Sorgfaltspflicht an. Bereits das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt, selbst wenn es unbeabsichtigt geschieht, löst die volle zivilrechtliche Haftung aus. Diese Ersatzpflicht ist umfassend: Gemäß § 249 BGB müssen Sie den Geschädigten so stellen, als wäre das schädigende Ereignis nie eingetreten. Sie tragen somit alle materiellen Schäden, wie Arztkosten, Reha-Maßnahmen und Verdienstausfälle.

Eine besondere Haftungsgefahr besteht, wenn Sie eine ursprünglich erlaubte Notwehrhandlung überschreiten. Auch wenn Sie sich verteidigen wollten, führt eine unverhältnismäßige Überreaktion zur vollen Haftung. Nehmen wir an, Sie wenden zur Verteidigung bloßen Eigentums starke körperliche Gewalt an; dann haften Sie für die entstandene Körperverletzung und das volle Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB).

Sichern Sie sofort alle Dokumente wie Polizeiberichte und Zeugenkontakte und erstellen Sie eine detaillierte, in sich konsistente Chronologie des Vorfalls.


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Wie berechnet das Gericht mein Schmerzensgeld bei schweren dauerhaften Verletzungen?

Die Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 253 Abs. 2 BGB erfolgt immer individuell und ist keine starre Rechnung. Gerichte berücksichtigen sämtliche Umstände des Einzelfalls, besonders die Schwere der erlittenen Verletzung und deren langfristige Folgen. Dauerhafte Einschränkungen und das vorsätzliche oder rücksichtslose Verhalten des Schädigers sind entscheidende Faktoren, die den Betrag signifikant erhöhen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes dient dem Ausgleich des erlittenen Leids und der Genugtuung für das Opfer. Die Regel: Je schwerer und komplexer die Blessur, zum Beispiel eine Beckenringfraktur, desto höher fällt die Entschädigung aus. Steigernd wirken sich Faktoren wie die Intensität und die Dauer der Schmerzen sowie die Notwendigkeit sehr langer Heilbehandlungen aus. Auch ein rücksichtsloses Verhalten des Schädigers fließt negativ in dessen Bewertung ein.

Bei bleibenden Schäden wie chronischen Schmerzen, Inkontinenz oder einer anhaltenden Pflegebedürftigkeit steigt der Betrag drastisch. Entscheidend ist hierbei die Feststellung der Ersatzpflicht für alle künftigen Schäden. Dieser rechtliche Schritt sichert Sie ab, falls Spätfolgen wie weitere Operationen oder Verschlechterungen erst Jahre nach Prozessende auftreten. Ohne diese Feststellung sind diese späteren Kosten möglicherweise nicht mehr gedeckt.

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Wie entscheidet das Gericht über die Haftung, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Wenn in einem Zivilprozess keine objektiven Beweise wie Videoaufnahmen vorliegen, ist die richterliche Beweiswürdigung entscheidend für die Haftungsfrage. Das Gericht stützt sich primär auf die Glaubwürdigkeit aller Zeugen und die innere Kohärenz ihrer Schilderungen. Widerspruchsfreie Berichte unabhängiger Beobachter geben dabei oft den klaren Ausschlag.

Das Gericht muss die Wahrheit ermitteln und prüft dafür die Qualität jeder einzelnen Aussage sorgfältig. Aussagen von unbeteiligten Dritten, wie zufällig anwesenden Strandbesuchern, gelten als besonders objektiv und unvoreingenommen. Ihre Schilderungen werden deshalb höher gewichtet als die Angaben von direkten Angehörigen des Schädigers. Solche familiären Aussagen hinterfragt das Gericht kritisch, insbesondere wenn diese versuchen, die Geschehnisse zugunsten des Beklagten zu verharmlosen.

Der Schlüssel zur Überzeugung des Gerichts ist Konsistenz. Wer seine Darstellung im Laufe des Verfahrens ändert, verliert rasch an Glaubwürdigkeit. Erhebliche Widersprüche zwischen früheren Angaben bei der Polizei und den späteren Schilderungen im Gerichtssaal stuft das Gericht als Beweis für eine unglaubwürdige Darstellung ein. Ein Versuch, von der ursprünglichen Version abzuweichen, um eine harmlosere Variante zu konstruieren, führt unweigerlich dazu, dass die gesamte Argumentation als nicht überzeugend gilt.

Kontaktieren Sie alle Zeugen unverzüglich und lassen Sie ihre Beobachtungen schriftlich festhalten, um die Frische der Erinnerung zu belegen.


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Wann ist Notwehr zur Verteidigung von Eigentum nicht mehr verhältnismäßig?

Die Notwehr zur Verteidigung von bloßem Eigentum, etwa einem Gegenstand, ist fast immer unverhältnismäßig, wenn dadurch schwere körperliche Verletzungen drohen oder entstehen. Das zentrale Kriterium ist die Erforderlichkeit der Abwehrmaßnahme gemäß § 227 BGB. Eine solche Handlung muss stets das sogenannte mildeste Mittel wählen, das den rechtswidrigen Angriff sicher beendet.

Die Regel verlangt eine sofortige Prüfung, ob eine weniger einschneidende Reaktion möglich gewesen wäre. Körperliche Gewalt ist nur dann zulässig, wenn alle deeskalierenden Maßnahmen, wie eine verbale Aufforderung, das Weglaufen oder die Hinzuziehung Dritter, ausscheiden. Wenn beispielsweise lediglich eine Beschädigung des Eigentums (etwa eines Volleyballs) befürchtet wird, rechtfertigt dies niemals einen Stoß, der schwere körperliche Verletzungen verursacht. Die Notwehr scheitert zwingend, sobald die Reaktion das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt.

Besonders kritisch wird die Situation, wenn ein großes Kräfteungleichgewicht besteht. Nehmen wir den Fall am Landgericht Flensburg, in dem ein Mann eine 82-jährige Frau stieß, um einen Volleyball zurückzuerlangen. Das Gericht urteilte, dass der gewaltsame Stoß in keiner Weise erforderlich war. Der Mann hätte die ältere Dame verbal zur Herausgabe auffordern oder anderweitig deeskalieren müssen. Diese massive Überreaktion schloss die Notwehr aus und führte zur vollen Haftung für die verursachte Beckenringfraktur.

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Welche unerwarteten Kosten (z.B. Fahrtkosten, Urlaub) umfasst der erweiterte Schadensersatzanspruch?

Der Schadensersatzanspruch dient dazu, Geschädigte nach einem Vorfall so zu stellen, als wäre dieser nie eingetreten. Neben den offensichtlichen Arzt- und Operationsrechnungen umfasst der Anspruch nach § 249 BGB auch indirekte Kosten, die zur Heilung beitragen oder direkt durch die Verletzung verursacht wurden. Viele Geschädigte übersehen die Erstattungsfähigkeit von Posten, die oft mit der Freizeitgestaltung oder der Unterstützung durch Angehörige zusammenhängen.

Ein wichtiger Bestandteil des erweiterten Schadensersatzes sind die Fahrtkosten naher Angehöriger für Krankenhausbesuche. Die gefestigte Rechtsprechung sieht diese Besuche als heilungsfördernd an und damit als notwendigen Teil der Heilbehandlung. Entsprechend muss der Schädiger diese Kosten ersetzen. Dies schließt alle nachweisbaren Aufwendungen ein, von Benzinrechnungen über Busfahrkarten bis zu Parktickets. Ebenso sind alle Zuzahlungen für medizinische Hilfsmittel, wie Rollatoren oder Duschstühle, vollständig erstattungsfähig.

Konkret können Sie auch Kosten für bereits gebuchte, aber aufgrund der Verletzung nicht nutzbare Leistungen geltend machen. Diese Entschädigung wird als Ersatz für den Verlust von Urlaubsfreuden zugesprochen und betrifft beispielsweise die anteiligen Kosten für eine Ferienwohnung, einen gebuchten Strandkorb oder eine nicht angetretene Reise. Entscheidend ist hierbei der Nachweis: Sammeln Sie akribisch alle Belege, um den vollen Schadensumfang zu dokumentieren.

Erstellen Sie sofort eine separate Akte für alle Quittungen und detaillierte Aufstellungen der gefahrenen Kilometer für Besuche von Angehörigen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Beweiswürdigung

Die Beweiswürdigung ist die richterliche Aufgabe, alle vorgelegten Beweise und Zeugenaussagen frei und unvoreingenommen zu bewerten und so die Wahrheit festzustellen. Das Gericht muss sich auf Basis der gewonnenen Eindrücke eine feste Überzeugung bilden, wer in einem Streitfall Recht hat. Dieses Prinzip ist essenziell, besonders wenn objektive Beweise wie Videoaufnahmen fehlen und „Aussage gegen Aussage“ steht.

Beispiel: Im konkreten Fall führte die intensive richterliche Beweiswürdigung dazu, dass die Richter die widersprüchlichen Schilderungen des Beklagten als unglaubwürdig einstuften und den unabhängigen Zeugen folgten.

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Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden

Juristen nennen das die Feststellungsklage, die sicherstellt, dass der Schädiger auch für Spätfolgen einer Verletzung haftet, deren Ausmaß zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht vollständig absehbar ist. Dieses rechtliche Instrument schützt das Opfer davor, dass Jahre später auftretende Komplikationen oder teure Folgeoperationen nicht mehr geltend gemacht werden können.

Beispiel: Da bei der erlittenen Beckenringfraktur nicht auszuschließen war, dass die Klägerin langfristig unter Spätfolgen leiden würde, stellte das Landgericht die Ersatzpflicht des Beklagten für alle künftigen Schäden fest.

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Notwehr

Notwehr ist das gesetzlich verbriefte Recht (§ 227 BGB), eine gegenwärtige und rechtswidrige Attacke abzuwehren, um eigene Rechtsgüter wie den Körper oder das Eigentum zu schützen. Das Gesetz erlaubt diese Selbstverteidigung in Situationen, in denen der Staat nicht sofort eingreifen kann, stellt aber sehr hohe Anforderungen an die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel.

Beispiel: Der Beklagte konnte sich nicht erfolgreich auf Notwehr berufen, da der gewaltsame Stoß gegen die 82-jährige Frau zur Rückerlangung eines Volleyballs in keiner Weise das erforderliche und mildeste Mittel darstellte.

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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) ist eine einmalige Geldentschädigung, die das Opfer für erlittenes Leid, Schmerzen und dauerhafte Einschränkungen der Lebensqualität erhält. Die zugesprochene Summe soll einerseits dem Geschädigten Genugtuung verschaffen und andererseits einen Ausgleich für die immateriellen, nicht bezifferbaren Schäden leisten, die durch die Körperverletzung entstanden sind.

Beispiel: Das Gericht bemass das Schmerzensgeld auf 15.000 Euro, wobei die Schwere der Beckenringfraktur und die darauf folgende Pflegebedürftigkeit der älteren Dame als ausschlaggebend gewertet wurden.

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Unerlaubte Handlung

Eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 Abs. 1 BGB ist die zivilrechtliche Grundlage dafür, dass jemand für die Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit, Eigentum oder anderen Rechten eines anderen haftet. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese höchsten Rechtsgüter verletzt, muss den daraus entstandenen materiellen Schaden ersetzen, denn dieses Prinzip dient der vollständigen Wiederherstellung der ursprünglichen Rechtslage (Restitution).

Beispiel: Weil der Beklagte die Klägerin vorsätzlich stieß und damit eine schwere Körperverletzung verursachte, lag eine unerlaubte Handlung vor, die zur umfassenden zivilrechtlichen Haftung führte.

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Verlust von Urlaubsfreuden

Beim Verlust von Urlaubsfreuden handelt es sich um einen ersatzfähigen Schaden, der entsteht, wenn eine gebuchte Reise oder geplante Freizeitaktivität aufgrund einer erlittenen Verletzung nicht wie geplant genutzt werden kann. Das Zivilrecht erkennt an, dass eine Körperverletzung nicht nur Heilkosten verursacht, sondern auch immaterielle Einbußen wie entgangene Erholung, die ebenfalls finanziell ausgeglichen werden müssen.

Beispiel: Dem Kläger wurden im Rahmen des erweiterten Schadensersatzes anteilig die Kosten für den nicht mehr nutzbaren Strandkorb und die Ferienwohnung zugesprochen, da die Verletzung den Verlust von Urlaubsfreuden bewirkte.

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Das vorliegende Urteil


LG Flensburg – Az.: 5 O 5/22 – Urteil vom 13.07.2025


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