VGH Baden-Württemberg
Az.: 9 S 2277/03
Urteil vom 22.10.2003
Vorinstanz: VG Freiburg – Az.: 2 K 1642/03 – Urteil vom 11.09.2003
Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!):
Greift ein Schüler einen Lehrer gewalttätig an, kann dies seinen sofortigen Verweis von der Schule rechtfertigen.
Sachverhalt:
Ein 12-jähriger Realschüler schlug seiner Lehrerin heftig mit der Faust gegen den Oberarm, als diese ihn wegen einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit einem anderen Mitschüler ins Klassenbuch eintragen wollte. Daraufhin beschloss der Schulleiter den Verweis des Schülers von der Schule.
Entscheidungsgründe:
Nach Auffassung der Gerichte stellt der Angriff auf einen Lehrer ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar, welches einen Schulverweis rechtfertigen kann. Nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit kann ein Verweis jedoch erst verhängt werden, wenn mit milderen Mitteln nicht mehr erzieherisch und zur Wahrung der Schulordnung auf den Schüler eingewirkt werden kann. Im vorliegenden Fall war der Schüler jedoch schon mehrfach wegen gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Mitschülern aufgefallen. Ferner drohte der Schüler im vorliegenden Fall einem anderen Schüler wiederum mit „Prügel“, wenn er von der Schule verwiesen würde. Aufgrund dieser Unbeherrschtheit und den übrigen Vorfällen, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Mitschüler darstellten, war der Schulverweis gerechtfertigt.