Die Eigentümergemeinschaft des Augsburger Hotelturms forderte im Herbst 2025 Schutz gegen verbotene Eigenmacht bei Bauarbeiten, nachdem der Nachbar den lebenswichtigen Zugang zur Heizungstechnik versperrte. Doch selbst behördliche Sicherungsauflagen klärten nicht, ob eine monatelange Blockade vom Zugang zum Heizungskeller und unangekündigte Gasunterbrechungen für hunderte Bewohner rechtmäßig sind.
Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Wann hilft der Schutz gegen verbotene Eigenmacht bei Bauarbeiten?
- Welche Rechtsgrundlagen regeln den Unterlassungsanspruch bei einer Besitzstörung?
- Was passiert, wenn der Zugang zum Heizungskeller bei Bauarbeiten blockiert wird?
- Wie entschied das Landgericht über die Einstweilige Verfügung gegen den Nachbarn?
- Welche Folgen hat der Beschluss für die Blockade vom Zugang zum Heizungskeller?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Darf der Nachbar trotz behördlicher Bauauflage meinen Kellerzugang versperren?
- Kann ich mich gegen Bauarbeiten wehren, bevor der Bagger tatsächlich kommt?
- Wie lange darf der Nachbar die Gasversorgung für Bauarbeiten maximal unterbrechen?
- Darf der Nachbar den Heizungszugang aus Sicherheitsgründen während der Bauphase komplett sperren?
- Welche Strafe droht dem Bauherrn bei Missachtung einer einstweiligen Verfügung?
- Das vorliegende Urteil
Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 101 O 3790/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Augsburg
- Datum: 03.11.2025
- Aktenzeichen: 101 O 3790/25
- Verfahren: Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung
- Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Sachenrecht
Nachbar darf Zugang zur Heizung nicht versperren und die Gasversorgung nur kurzzeitig unterbrechen.
- Gericht verbietet Bauarbeiten, die den Zugang zur Heizung im Hotelturm unmöglich machen.
- Gasabschaltungen sind nur für drei Stunden an fünf Werktagen nach vorheriger Ankündigung zulässig.
- Das Gericht lehnte ein komplettes Verbot aller geplanten Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück ab.
- Wegen der Eile entschied das Gericht sofort ohne eine vorherige Befragung des Gegners.
Wann hilft der Schutz gegen verbotene Eigenmacht bei Bauarbeiten?
Wenn im November die Temperaturen fallen, wird eine funktionierende Heizung zur Überlebensfrage für große Wohnkomplexe. Am Landgericht Augsburg eskalierte im Herbst 2025 ein Streit zwischen zwei benachbarten Eigentümergemeinschaften genau wegen dieses Themas. Die Eigentümer eines bekannten Augsburger Gebäudes, im Verfahren als „Hotelturm“ bezeichnet, sahen sich mit massiven Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück konfrontiert.

Die Nachbarn, die einen angrenzenden Parkplatz verwalten, hatten angekündigt, schwere Stahlträger, Platten und Kies direkt über einer Gasleitung und dem Zugang zum Heizungskeller des Hotelturms zu platzieren. Die Folge wäre fatal gewesen: Der Zugang zur Technik wäre komplett versperrt und der Betrieb der Heizung unmöglich geworden. Zusätzlich planten die Parkplatz-Betreiber, die Gasversorgung für die Bauarbeiten tageweise zu unterbrechen.
Die Bewohner des Hotelturms wollten dies nicht hinnehmen. Sie sahen in dem Vorhaben einen rechtswidrigen Angriff auf ihren Besitz und ihre Versorgungssicherheit. Da die Bagger quasi schon bereitstanden, blieb keine Zeit für ein langes Klageverfahren. Die Eigentümergemeinschaft des Turms beantragte daher am 29. Oktober 2025 den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Landgericht Augsburg musste innerhalb weniger Tage entscheiden, ob der Schutz der Heizungsanlage schwerer wiegt als der behördliche Auftrag zur Sicherung des Nachbargrundstücks.
Welche Rechtsgrundlagen regeln den Unterlassungsanspruch bei einer Besitzstörung?
Um den Konflikt juristisch einzuordnen, muss man den Begriff des Besitzes verstehen. Im deutschen Recht ist der Besitz die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache – unabhängig davon, wem sie gehört. Wer eine Wohnung bewohnt oder einen Keller nutzt, ist dessen Besitzer. Das Gesetz schützt diesen Status quo aggressiv gegen eigenmächtige Veränderungen.
Das Prinzip der verbotenen Eigenmacht
Zentral für diesen Fall sind die §§ 858 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Gesetzgeber bestimmt hier: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt widerrechtlich, sofern nicht das Gesetz die Handlung ausnahmsweise gestattet. Dies nennt man „verbotene Eigenmacht“.
Liegt eine solche verbotene Eigenmacht vor, entstehen sofortige Abwehrrechte. Der Besitzer kann gemäß § 862 BGB verlangen, dass die Störung unterlassen wird. Dieser Anspruch ist besonders stark, da er nicht prüft, wer „Recht hat“ oder wem das Grundstück gehört, sondern primär den friedlichen Zustand schützt. Niemand soll Tatsachen schaffen, indem er den Nachbarn einfach überrumpelt oder aussperrt.
Die Eilbedürftigkeit im Verfahren
Da Bauarbeiten oft Tatsachen schaffen, die sich nur schwer rückgängig machen lassen (ein zugeschütteter Kellerzugang ist ein massives Hindernis), sieht die Zivilprozessordnung (ZPO) besondere Eilverfahren vor. Über eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff. ZPO kann ein Gericht vorläufige Regelungen treffen.
Wenn die Dringlichkeit besonders hoch ist, erlaubt § 937 Abs. 2 ZPO dem Gericht sogar eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung. Das bedeutet, der Richter entscheidet allein nach Aktenlage, um Zeitverluste zu vermeiden. Dies ist eine Ausnahme, die nur greift, wenn durch das Warten auf einen Termin vollendete Tatsachen geschaffen würden, die den Antragsteller rechtlos stellen könnten.
Was passiert, wenn der Zugang zum Heizungskeller bei Bauarbeiten blockiert wird?
Der Konflikt in Augsburg entzündete sich an der konkreten Ausführung von Sicherungsarbeiten. Die Ausgangslage war komplex, da die Nachbarn auf dem Parkplatzgrundstück nicht willkürlich handelten, sondern sich auf einen Bescheid der Stadt Augsburg vom 26. März 2025 beriefen.
Die Position der Parkplatz-Eigentümer
Die Betreiber des Parkplatzes argumentierten, sie seien zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet. Die Stadt habe Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Um diese umzusetzen, sei es notwendig, den Bereich über der Gasleitung mit Stahlträgern und Kies abzudecken. Dass dabei der Zugang zum Heizungskeller des Hotelturms blockiert würde, nahmen sie als unvermeidbare Nebenfolge der behördlich angeordneten Arbeiten hin. Zudem verwiesen sie auf eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1982, die ihnen gewisse Rechte auf dem Grundstück einräume.
Bezüglich der Gasversorgung planten die Bauherren Unterbrechungen an bis zu fünf Werktagen. Sie sagten zu, diese Unterbrechungen 24 Stunden vorher anzukündigen, wobei die Abschaltung jeweils bis zu drei Stunden dauern sollte.
Die Angst der Hotelturm-Bewohner
Für die Bewohner des Hotelturms stellten diese Pläne eine existenzielle Bedrohung dar. Ihre Argumentation stützte sich auf zwei Säulen:
- Physische Blockade: Die angekündigte Abdeckung durch Stahl und Kies würde den Zugang zum Heizungskeller physisch unmöglich machen. Ohne Zugang ist eine Wartung, Kontrolle oder Notschaltung der Anlage ausgeschlossen. Die Heizung könnte nicht betrieben werden.
- Versorgungsunterbrechung: Die Ankündigung, das Gas abzustellen, empfanden die Bewohner als unzumutbar, insbesondere da unklar war, ob die angekündigten Zeitfenster tatsächlich eingehalten würden.
Sie argumentierten, dass selbst eine behördliche Anordnung den Nachbarn nicht dazu berechtige, den Besitz des anderen vollständig zu entziehen. Es handele sich um eine klassische Besitzstörung, die durch keine gesetzliche Gestattung gedeckt sei.
Wie entschied das Landgericht über die Einstweilige Verfügung gegen den Nachbarn?
Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg fällte am 3. November 2025 eine differenzierte Entscheidung (Az. 101 O 3790/25). Das Gericht gab den Bewohnern des Hotelturms in den entscheidenden Punkten recht, wies aber überzogene Forderungen zurück.
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Zunächst bejahte das Gericht die Dringlichkeit. Da der Beginn der Arbeiten unmittelbar bevorstand (Ende Oktober/Anfang November), hätte das Warten auf eine mündliche Verhandlung den Schutzzweck vereitelt. Wären die Stahlträger erst einmal verlegt und der Kies aufgeschüttet, wäre der Zugang zum Heizungskeller bereits faktisch vernichtet. Daher erging der Beschluss sofort.
Verbot der Zugangsblockade
In der Sache stellte das Gericht fest, dass die geplante Totalblockade des Kellerzugangs eine verbotene Eigenmacht darstellt. Es ist unerheblich, dass die Stadt Augsburg Baumaßnahmen angeordnet hat. Eine behördliche Sicherungsanordnung erlaubt einem Grundstückseigentümer nicht automatisch, in die Besitzrechte des Nachbarn derart massiv einzugreifen, dass dieser seine Heizung nicht mehr betreiben kann.
Das Gericht untersagte den Parkplatz-Betreibern explizit:
„Die angekündigten Baumaßnahmen, namentlich: Abdeckung der unter dem Gitterrost befindlichen Gasleitung durch Stahlträger, -platten und Kies, so durchzuführen, dass kein Zugang zum Heizungskeller des Hotelturms mehr besteht und die Heizung nicht mehr betrieben werden kann.“
Damit folgte die Kammer der Argumentation der Antragsteller. Eine „konkret drohende erste Störung“ reicht für einen Unterlassungsanspruch aus. Man muss nicht warten, bis der Keller zugeschüttet ist. Die bloße, konkrete Ankündigung der Maßnahme durch die Nachbarn begründete die Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr.
Regelung der Gasversorgung
Bei der Gasversorgung wählte das Gericht einen Mittelweg. Die Bewohner des Hotelturms hatten offenbar Sorge, dass die Versorgung willkürlich oder zu lange unterbrochen wird. Das Gericht erkannte an, dass für Bauarbeiten gewisse kurzzeitige Unterbrechungen notwendig sein können. Es „zementierte“ jedoch die von den Nachbarn selbst angebotenen Grenzen als harte rechtliche Verpflichtung im Tenor.
Den Bauherren wurde verboten,
„während dieser Baumaßnahmen die Gasversorgung länger als jeweils bis zu 3 Stunden an bis zu 5 Werktagen einzustellen, wobei die Einstellung jeweils spätestens 24 Stunden vorher angekündigt werden muss.“
Jede Unterbrechung, die länger dauert, häufiger stattfindet oder nicht fristgerecht angekündigt wird, löst nun sofortige Sanktionen aus. Damit haben die Bewohner Planungssicherheit: Längere Ausfälle im Winter sind gerichtlich untersagt.
Ablehnung des Totalstopps
Wichtig für das Verständnis des Urteils ist, was das Gericht nicht tat. Die Bewohner des Hotelturms hatten im Eifer des Gefechts wohl auch versucht, die Baumaßnahmen generell komplett verbieten zu lassen. Diesen weitgehenden Antrag wies das Gericht ab.
Die Begründung: Die Parkplatz-Eigentümer haben ein berechtigtes Interesse (und eine behördliche Pflicht durch den Bescheid vom März 2025), ihr Grundstück zu sichern. Auch die erwähnte Grunddienstbarkeit von 1982 spielt hier eine Rolle. Ein pauschaler Baustopp wäre unverhältnismäßig. Das Gericht beschränkte sich darauf, nur den rechtswidrigen Teil der Ausführung (die Totalblockade und überlange Gasunterbrechungen) zu verbieten. Wie die Nachbarn die Sicherung nun technisch lösen, ohne den Zugang zu versperren, ist deren Problem – solange der Zugang offen bleibt.
Welche Folgen hat der Beschluss für die Blockade vom Zugang zum Heizungskeller?
Dieser Beschluss zeigt exemplarisch, wie Gerichte im Eilverfahren Interessen abwägen. Das Recht auf Besitzschutz (§ 862 BGB) wiegt schwer, besonders wenn essenzielle Einrichtungen wie eine Heizung betroffen sind.
Die praktischen Konsequenzen
Für die Eigentümer des Parkplatzes bedeutet der Beschluss, dass sie ihre Bauplanung sofort anpassen müssen. Sie dürfen bauen, aber sie müssen eine technische Lösung finden, die den Zugang zum Keller des Hotelturms jederzeit gewährleistet. Ein einfaches „Zuschütten“ oder Abdecken mit schweren Platten ist tabu. Ignorieren sie dies, wird es teuer.
Das Gericht drohte für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro an. Sollte das Geld nicht beigetrieben werden können, droht Ordnungshaft. Diese massive Summe soll sicherstellen, dass die Verfügung ernst genommen wird.
Kosten und Zustellung
Da die Bewohner des Hotelturms mit ihrem Kernanliegen (Sicherung von Zugang und Gas) durchgedrungen sind, müssen die Nachbarn vom Parkplatz die Kosten des Verfahrens tragen. Der Streitwert wurde auf 50.000 Euro festgesetzt, was die wirtschaftliche Bedeutung einer funktionierenden Heizung für einen Wohnkomplex unterstreicht.
Was bedeutet das für ähnliche Fälle?
Das Urteil des Landgerichts Augsburg verdeutlicht drei wesentliche Punkte für Bauherren und Nachbarn:
- Behördliche Erlaubnis ist kein Freibrief: Nur weil das Bauamt eine Maßnahme anordnet oder genehmigt, darf man private Rechte des Nachbarn (wie den Besitz an einem Kellerzugang) nicht einfach ignorieren.
- Prävention ist möglich: Man muss nicht warten, bis der Bagger den Zugang versperrt hat. Eine konkrete Ankündigung (Pläne, Schreiben) reicht aus, um gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Verhältnismäßigkeit: Gerichte stoppen selten ein gesamtes Bauvorhaben, wenn es nur um Details der Ausführung geht. Der Erfolg vor Gericht liegt oft in der präzisen Beschränkung auf das, was wirklich stört (hier: die Zugangsblockade), und nicht in der Blockadehaltung gegen das Bauen an sich.
Die Bewohner des Hotelturms können nun sicher sein, dass ihre Heizung erreichbar bleibt – oder dass jeder Versuch der Blockade den Nachbarn ein Vermögen kosten würde.
Nachbarschaftsstreit oder Baustopp? Jetzt Ihre Rechte sichern
Eine Blockade von Zugängen oder unangekündigte Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück müssen Sie nicht tatenlos hinnehmen. Da im Nachbarschaftsrecht oft kurze Fristen für Eilverfahren gelten, ist eine schnelle juristische Bewertung der Sachlage entscheidend. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Situation und unterstützen Sie dabei, unzulässige Besitzstörungen effektiv und rechtssicher zu unterbinden.
Experten Kommentar
Hier droht eine teure Falle: Baurechtliche Auflagen werden in Nachbarschaftskonflikten oft als taktisches Manöver missbraucht, um den anderen gezielt mürbe zu machen. In solchen Fällen zählt jede Stunde, da der Antrag auf einstweilige Verfügung meist unter extremem Zeitdruck formuliert werden muss, bevor die Bagger unumkehrbare Tatsachen schaffen.
Das angedrohte Ordnungsgeld von 250.000 Euro dient in der Praxis vor allem als psychologische Keule gegenüber uneinsichtigen Eigentümern. Entscheidend ist nach dem Erfolg vor Gericht die sofortige Zustellung per Gerichtsvollzieher, da das Verbot sonst faktisch ins Leere läuft und die Bauarbeiten trotz Beschluss einfach weitergehen könnten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf der Nachbar trotz behördlicher Bauauflage meinen Kellerzugang versperren?
Nein. Eine behördliche Bauauflage ist kein Freibrief für eine Totalblockade Ihres Kellerzugangs. Zwar verpflichten Sicherungsanordnungen den Bauherrn zum Schutz der Grundstücke. Dennoch bleiben Ihre privaten Besitzrechte aus § 862 BGB vollumfänglich bestehen. Der Nachbar darf Sie nicht durch verbotene Eigenmacht von Ihrem Eigentum ausschließen.
Öffentliches Recht bricht hier nicht privates Besitzrecht. Das Gericht entschied, dass Bauherren technische Lösungen finden müssen. Diese müssen sowohl die Sicherung als auch den Zugang ermöglichen. Eine Existenzgefährdung, etwa durch einen blockierten Heizungszugang, wiegt schwerer als die bequemste Bauweise. Ohne solche Vorkehrungen stellt die Sperrung eine rechtswidrige Besitzstörung dar. Der Nachbar muss die Bauausführung so planen, dass Ihre Nutzungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Eine rein behördliche Anordnung erlaubt keinen massiven Eingriff in fremde Rechte.
Unser Tipp: Fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich auf, eine technische Lösung zur Aufrechterhaltung des Zugangs vorzulegen. Setzen Sie hierfür eine kurze Frist.
Kann ich mich gegen Bauarbeiten wehren, bevor der Bagger tatsächlich kommt?
Ja, Sie können vorbeugenden Rechtsschutz beantragen, bevor physische Schäden entstehen. Das Gesetz schützt Sie bereits vor einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung Ihres Besitzes. Sobald eine konkrete Planung vorliegt, besteht die sogenannte Erstbegehungsgefahr. In solchen Fällen müssen Sie nicht abwarten, bis der Bagger Ihre Zufahrt tatsächlich blockiert.
Gerichte bejahen einen Unterlassungsanspruch bereits bei einer konkret drohenden ersten Störung. Im vorliegenden Fall reichte die bloße Ankündigung aus, Stahlträger über einen Zugang zu montieren. Die Bauplanung galt als Beweis für die bevorstehende Rechtsverletzung. Geschaffene Tatsachen sind oft nur schwer rückgängig zu machen. Bei Eilbedürftigkeit wie Heizungsausfall im Winter entscheiden Richter oft ohne mündliche Anhörung. So sichern Sie Ihren Besitzstand effektiv ab.
Unser Tipp: Sichern Sie sofort alle Ankündigungsschreiben oder Baupläne als Beweismittel. Warten Sie keinesfalls auf den Baubeginn, da dies Ihre Chancen im Eilverfahren massiv verschlechtert.
Wie lange darf der Nachbar die Gasversorgung für Bauarbeiten maximal unterbrechen?
Die Unterbrechung der Gasversorgung darf maximal drei Stunden pro Tag an höchstens fünf Werktagen betragen. Gerichte werten solche Intervalle als zumutbar für Anwohner. Ein tagelanger Ausfall der Versorgung ist hingegen absolut unzulässig. Der Nachbar muss die Maßnahme zudem mindestens 24 Stunden vorher ankündigen.
Diese Obergrenze basiert auf einem Urteil des Landgerichts Augsburg zur Zumutbarkeit. Die Richter erkannten die Notwendigkeit technischer Bauarbeiten zwar an. Gleichzeitig schützten sie Anwohner durch sehr enge Zeitkorridore für die Unterbrechung. Überschreitet ein Handwerker das Limit von drei Stunden, entfällt die Duldungspflicht sofort. Dann können Sie rechtlich gegen die Störung vorgehen. Die Justiz wägt zwischen Eigentumsrecht und Versorgungssicherheit ab. Ohne rechtzeitige Ankündigung ist jede Sperrung rechtswidrig.
Unser Tipp: Protokollieren Sie jede Unterbrechung exakt mit Datum und Uhrzeit. Nutzen Sie diese Aufzeichnungen als Beweismittel, falls die zeitlichen Limits durch den Handwerker überschritten werden.
Darf der Nachbar den Heizungszugang aus Sicherheitsgründen während der Bauphase komplett sperren?
Nein. Sicherheitsgründe rechtfertigen keine dauerhafte Aussperrung von lebensnotwendigen Versorgungseinrichtungen. Der Bauherr muss eine technische Lösung wählen, die beides gewährleistet. Baustellensicherheit und Ihr rechtmäßiger Zugang müssen zeitgleich möglich sein. Eine bloße Blockade stellt eine unzulässige Besitzentziehung dar.
Das Gericht unterscheidet strikt zwischen dem Sicherungsziel und der gewählten Methode. Zwar ist Baustellensicherheit wichtig, doch darf sie nicht zur vollständigen Besitzentziehung führen. Der Bauherr trägt das alleinige Risiko für aufwendigere Sicherungsverfahren. Ein bloßes Absperren als billigste Lösung ist rechtlich verboten. Er muss gegebenenfalls teure Tunnel oder Gerüste finanzieren, um Ihren Zugang zu erhalten. Technische Schwierigkeiten sind sein Problem. Solche Zusatzkosten darf er nicht abwälzen.
Unser Tipp: Fordern Sie den Bauleiter schriftlich auf, eine zugangserhaltende Sicherungsmethode zu installieren. Lehnen Sie moralische Druckversuche bezüglich angeblicher Unfallgefahren konsequent ab.
Welche Strafe droht dem Bauherrn bei Missachtung einer einstweiligen Verfügung?
Bei Missachtung einer einstweiligen Verfügung drohen dem Bauherrn empfindliche Zwangsmittel zur Durchsetzung des gerichtlichen Verbots. Das Gericht kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro gegen den Zuwiderhandelnden festsetzen. Dieses Druckmittel erzwingt den Gehorsam gegenüber der gerichtlichen Anordnung. Die Androhung erfolgt meist im ursprünglichen Beschluss.
Juristisch gesehen handelt es sich um ein Zivilprozess-Zwangsmittel nach Paragraph 890 ZPO. Falls der Bauherr das Ordnungsgeld nicht zahlen kann, wird ersatzweise Ordnungshaft angeordnet. Das Urteil ist somit kein bloßer Papiertiger. Es greift massiv in das Vermögen oder die Freiheit ein. Pro Verstoß wird die Summe fällig. Das Gericht orientiert sich bei der Höhe am wirtschaftlichen Interesse. Zuwiderhandlungen dürfen sich finanziell niemals lohnen.
Unser Tipp: Beantragen Sie bei jedem Verstoß sofort die gerichtliche Festsetzung des Ordnungsgeldes. Dokumentieren Sie die Fortsetzung der Bauarbeiten lückenlos durch Fotos und Zeugen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
LG Augsburg – Beschluss vom 03.11.2025 – Az.: 101 O 3790/25
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




