Skip to content

Selbständiges Beweisverfahren – Antrag auf ergänzende Begutachtung

In einem zähen Rechtsstreit um defekte Industriearmaturen hat das Kammergericht Berlin einen wichtigen verfahrensrechtlichen Meilenstein gesetzt. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen und zahlreichen Gutachten, die seit 2017 im Raum stehen, wiesen die Richter nun Beschwerden gegen die Ablehnung weiterer Untersuchungen zurück. Damit wurde der Weg für eine mögliche abschließende Entscheidung in dem komplexen Fall geebnet. Die Frage, ob mangelhafte Ventile oder eine fehlerhafte Anlagenkonzeption für die Schäden verantwortlich sind, bleibt jedoch weiter Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht
  • Datum: 02.01.2025
  • Aktenzeichen: 2 W 18/24
  • Verfahrensart: Beschluss über sofortige Beschwerden im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens
  • Rechtsbereiche: Beweisverfahren, Kaufvertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Führt seit 27.06.2017 ein selbstständiges Beweisverfahren, um die Beschaffenheit und Mängel der gelieferten Schlauch-Membranventile zu klären. Sie stellte zehn Beweisfragen im Zusammenhang mit ihrer Bestellung vom 13.01.2015.
    • Antragsgegnerin: Verkauft die umstrittenen Schlauch-Membranventile und sieht sich in dem Beweisverfahren wegen behaupteter Mängel angegriffen. Ihre Sofortige Beschwerde wurde verworfen, und sie wurde zur Kostentragung verurteilt.
    • Streithelferin: Beteiligt sich am Verfahren und hat ebenfalls sofortige Beschwerden eingelegt, die verworfen wurden. Die Streithelferin muss ihre Kosten im Beschwerdeverfahren selbst tragen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es geht um ein seit 27.06.2017 anhängiges Beweisverfahren, in dem die Antragstellerin die Mängel der von der Antragsgegnerin gelieferten Schlauch-Membranventile (geliefert im Zeitraum vom 15.06.2015 bis 07.10.2016) nachfragen möchte. Der Streit bezieht sich auf zehn konkret benannte Beweisfragen im Zusammenhang mit der Bestellung vom 13.01.2015.
    • Kern des Rechtsstreits: Wesentlicher Streitpunkt ist, wie die im Beweisverfahren erhobenen Beweisfragen zu handhaben sind und ob die durch die Antragstellerin erhobenen Mängelansprüche ausreichend zu klären sind.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Streithelferin wurden verworfen.
    • Begründung: Die Beschwerdeverfahren im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens wurden zurückgewiesen, da die erhobenen Beweisfragen und ergänzenden Vorträge im bisherigen Verfahren als nicht verfahrensgerecht zu berücksichtigen befunden wurden.
    • Folgen: Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, während die Streithelferin ihre Kosten selbst zu tragen hat.

Selbständiges Beweisverfahren: Optimale Beweisaufnahme im Zivilprozess

Das selbständige Beweisverfahren sichert im Rahmen der Zivilprozessordnung den rechtlichen Beweiswert durch präzise Beweisaufnahme und Beweissicherung. Der Antrag auf ergänzende Begutachtung nutzt juristische Begutachtung, um mittels Gerichtsgutachten und Gutachteranträgen die Beweisführung zu optimieren.

Beweisanträge und Verfahren zur Beweiserhebung stellen wichtige Instrumente im Streitverfahrensrecht dar und bieten Handlungsoptionen, die auch ein Fachanwalt für Beweisverfahren empfiehlt.

Der Fall vor Gericht


Erfolglose Beschwerden im Beweisverfahren zu defekten Membranventilen

Industrietechniker prüft und repariert einen undichten Ventil in einer deutschen Produktionsanlage.
Streit um selbständiges Beweisverfahren zu Schlauch-Membranventilen | Symbolbild: Flux gen.

Das Kammergericht Berlin hat durch Beschluss vom 02.01.2025 die sofortigen Beschwerden gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin in einem selbstständigen Beweisverfahren zu schadhaften Schlauch-Membranventilen zurückgewiesen.

Langwieriger Streit um technische Begutachtung

Der Fall reicht zurück bis ins Jahr 2017, als ein selbstständiges Beweisverfahren zur Untersuchung von Mängeln an Schlauch-Membranventilen eingeleitet wurde. Diese Ventile waren zwischen Juni 2015 und Oktober 2016 geliefert worden. Die Antragstellerin wollte durch ein Sachverständigengutachten die Beschaffenheit und mögliche Mängel der gekauften Ventile klären lassen und formulierte dazu zehn Beweisfragen. Die Antragsgegnerin erweiterte diese um weitere Fragen.

Das Landgericht Berlin ordnete daraufhin im Dezember 2017 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu insgesamt 16 Fragekomplexen an. Nach Vorlage des ersten Gutachtens im Oktober 2019 und weiteren Einwendungen der Parteien wurde ein Ergänzungsgutachten eingeholt. Im November 2023 fand eine mündliche Anhörung der Sachverständigen statt.

Streit um weitere Untersuchungen

Die Antragsgegnerin und ihre Streithelfer beantragten im September 2022 eine zusätzliche Untersuchung der Anlagentechnik. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob Schäden an den Gummiteilen durch eine fehlerhafte Anlagenkonzeption verursacht wurden. Das Landgericht Berlin lehnte diese Anträge im November 2023 ab.

Rechtliche Bewertung durch das Kammergericht

Das Kammergericht verwarf die gegen diese Ablehnung eingelegten Beschwerden als unstatthaft. Nach der Zivilprozessordnung sei gegen die Ablehnung weiterer Begutachtungen im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel vorgesehen. Das Gericht verwies darauf, dass die Beweismöglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren nicht weiter gehen als im Hauptsacheverfahren. Die Parteien hätten die Möglichkeit, ihre Einwände gegen die Begutachtung in einem späteren Hauptsacheverfahren vorzubringen.

Das Kammergericht stellte klar, dass die Antragsgegnerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen habe. Die Streithelfer müssen ihre jeweiligen Kosten selbst tragen. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da die aufgeworfenen Rechtsfragen bereits höchstrichterlich geklärt seien.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Gericht hat in diesem Beschluss klargestellt, dass nachträgliche Anträge auf weitere Untersuchungen im selbständigen Beweisverfahren abgelehnt werden können, wenn bereits umfangreiche Beweiserhebungen stattgefunden haben. Die Entscheidung zeigt, dass es wichtig ist, alle relevanten Beweisfragen und Untersuchungsanträge möglichst früh im Verfahren zu stellen. Das Gericht sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche technische Untersuchungen, wenn der Sachverhalt durch vorherige Gutachten und Sachverständigenanhörungen bereits ausreichend geklärt wurde.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ein Selbständiges Beweisverfahren anstreben, sollten Sie von Anfang an alle wichtigen Fragen und gewünschten Untersuchungen konkret benennen. Spätere Ergänzungen oder neue Untersuchungsanträge können abgelehnt werden, besonders wenn bereits ausführliche Gutachten vorliegen. Dies kann sowohl Zeit als auch Kosten sparen, da nicht jeder nachträgliche Untersuchungswunsch vom Gericht genehmigt wird. Planen Sie daher Ihr Vorgehen sorgfältig und sprechen Sie alle relevanten Aspekte bereits zu Beginn des Verfahrens mit Ihrem Anwalt durch.

Benötigen Sie Hilfe?

Technische Beweisverfahren bei Streitfragen

In Fällen, in denen Unsicherheiten hinsichtlich der Bewertung technischer Mängel bestehen und komplexe verfahrenstechnische Fragestellungen im Raum stehen, ist es wichtig, die Zusammenhänge sorgfältig zu prüfen. Besonders bei Verfahren, die sich mit der Überprüfung von Mängeln an Schlauch-Membranventilen befassen, können die spezifischen technischen und rechtlichen Aspekte zu einer herausfordernden Situation führen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, den Sachverhalt strukturiert zu erfassen und die relevanten rechtlichen Perspektiven transparent zu beleuchten. Mit klaren und präzisen Analysen helfen wir Ihnen, Ihre Optionen abzuwägen und in komplexen Fällen die Übersicht zu behalten. Setzen Sie auf fundierte Beratung, um Ihre individuelle Lage sachgerecht zu beurteilen.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Beweismittel können im selbständigen Beweisverfahren eingesetzt werden?

Im selbständigen Beweisverfahren stehen Ihnen verschiedene Beweismittel zur Verfügung, wobei deren Zulässigkeit von der konkreten Verfahrenssituation abhängt.

Beweismittel bei Zustimmung des Gegners oder drohendem Beweisverlust

Wenn der Gegner dem Verfahren zustimmt oder ein Beweisverlust droht, können Sie folgende Beweismittel nutzen:

  • Sachverständigengutachten
  • Zeugenvernehmung
  • Augenscheineinnahme

Beweismittel ohne anhängigen Rechtsstreit

Ist noch kein Rechtsstreit anhängig, beschränkt sich die Beweisführung auf schriftliche Sachverständigengutachten. Diese Gutachten können sich auf folgende Aspekte beziehen:

  • Zustand oder Wert einer Sache
  • Zustand einer Person
  • Ursachen von Personen- oder Sachschäden
  • Beseitigungsaufwand für Schäden

Rolle des Sachverständigen

Der Sachverständige nimmt eine zentrale Position ein. Er wird vom Gericht bestellt und erstellt ein fundiertes Gutachten als Beweismittel. Seine Aufgabe ist die neutrale und fachkundige Beurteilung der streitigen Sachfragen.

Praktische Bedeutung

Die Beweiserhebung durch Sachverständige ist besonders relevant bei:

  • Baumängeln: Zur Feststellung von Schäden und deren Ursachen
  • Arzthaftungsfällen: Zur Klärung medizinischer Sachverhalte
  • Technischen Streitigkeiten: Bei komplexen technischen Fragestellungen

Der Sachverständige muss sich dabei streng an den Beweisbeschluss des Gerichts halten. Er darf keine rechtlichen Wertungen vornehmen, sondern nur Tatsachen feststellen. Die obergerichtliche Rechtsprechung lässt allerdings die Ermittlung einer technischen Verursachungsquote zu, wenn diese als Grundlage für Vergleichsverhandlungen dienen kann.


zurück

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren und wann ist es sinnvoll?

Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Sicherung von Beweisen vor einem möglichen Hauptprozess. Es ermöglicht die gerichtliche Feststellung von Tatsachen, ohne dass bereits ein Rechtsstreit anhängig sein muss.

Grundlegende Funktion

Ein selbständiges Beweisverfahren dient primär zwei Zwecken: der Beweissicherung bei drohendem Beweisverlust und der Klärung streitiger Sachverhalte zur Prozessvermeidung. Besonders häufig kommt es bei Baustreitigkeiten zum Einsatz, wenn etwa Mängel an Bauwerken festgestellt werden sollen.

Voraussetzungen

Das Verfahren kann unter drei Bedingungen eingeleitet werden:

  • Mit Zustimmung des Gegners
  • Bei drohender Beweisvereitelung oder -erschwerung
  • Bei rechtlichem Interesse an der Feststellung bestimmter Tatsachen, wie etwa dem Zustand einer Sache oder der Ursache eines Schadens

Vorteile und praktischer Nutzen

Das selbständige Beweisverfahren bietet mehrere praktische Vorteile:

Schnellere Sachverhaltsklärung: Die Beweiserhebung erfolgt zeitnah und kann eine rasche Klärung der Situation ermöglichen.

Kosteneinsparung: Die Verfahrenskosten sind meist geringer als bei einem direkten Klageverfahren. Zudem kann das Verfahren von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.

Verjährungshemmung: Mit der Einleitung des Verfahrens wird die Verjährung von Ansprüchen gehemmt.

Prozessvermeidung: Häufig führt das Ergebnis des Beweisverfahrens zu einer außergerichtlichen Einigung, wodurch ein kostspieliger Hauptprozess vermieden werden kann.

Grenzen und Nachteile

Das Verfahren hat auch seine Grenzen:

Zeitaufwand: Trotz der grundsätzlich schnelleren Bearbeitung kann das Verfahren durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen.

Keine Rechtsentscheidung: Im selbständigen Beweisverfahren werden ausschließlich Tatsachen festgestellt. Rechtliche Bewertungen erfolgen nicht.

Kostenrisiko: Der Antragsteller muss zunächst einen Kostenvorschuss leisten. Die endgültige Kostentragung wird erst im Hauptsacheverfahren geklärt.


zurück

Welche Kosten entstehen bei einem selbständigen Beweisverfahren?

Gerichtskosten

Bei einem selbständigen Beweisverfahren fällt eine Gerichtsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,0 nach dem Gerichtskostengesetz an. Diese Gebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Gerichts ab.

Zusätzlich entstehen Sachverständigenkosten, die sich nach dem konkreten Aufwand richten. Diese werden nach Stundensatz berechnet und können weitere Kosten für beispielsweise Bauteilöffnungen oder Laboruntersuchungen beinhalten.

Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Eine 1,3-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG
  • Eine 1,2-fache Terminsgebühr bei Teilnahme an Terminen
  • Die Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation

Wenn sich ein Hauptsacheverfahren anschließt, wird die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens angerechnet.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die anfallenden Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt. Dies umfasst sowohl die Gerichts- als auch die Gutachterkosten. Private Gutachten werden hingegen meist nicht von der Versicherung übernommen.

Kostentragung

Die Kostentragung richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

Der Antragsteller muss zunächst einen Auslagenvorschuss für die voraussichtlichen Kosten der Beweisaufnahme zahlen. Die endgültige Kostentragung wird normalerweise im nachfolgenden Hauptsacheverfahren entschieden.

In besonderen Fällen trägt der Antragsteller die Kosten allein, etwa wenn er:

  • Den Auslagenvorschuss trotz Erinnerung nicht einzahlt
  • Den Antrag zurücknimmt
  • Nach Fristsetzung keine Hauptsacheklage erhebt

zurück

Welche Rechtsmittel gibt es gegen Entscheidungen im selbständigen Beweisverfahren?

Im selbständigen Beweisverfahren stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, wobei die Anfechtbarkeit von der Art der Entscheidung abhängt.

Zulässige Rechtsmittel

Die sofortige Beschwerde ist das zentrale Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der das selbständige Beweisverfahren für beendet erklärt. Sie ist insbesondere dann zulässig, wenn das Gericht das Verfahren vorzeitig beendet hat, bevor alle relevanten Beweisfragen geklärt wurden, oder wenn eine Partei durch die Beendigung in ihrem rechtlichen Gehör beschnitten wird.

Beschränkungen der Anfechtbarkeit

Bestimmte Entscheidungen im selbständigen Beweisverfahren sind nicht anfechtbar. Dazu gehören:

  • Beschlüsse, durch die die Durchführung oder Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens angeordnet wird
  • Die Ablehnung weiterer Gutachten im laufenden Verfahren
  • Entscheidungen über die Einholung zusätzlicher gerichtlicher Anordnungen

Besondere Verfahrensaspekte

Bei der Einlegung einer Beschwerde muss diese substantiiert begründet werden. Sie müssen darlegen, warum die Beendigung des Verfahrens rechtswidrig ist. Der Beendigungsbeschluss hat dabei nur deklaratorische Wirkung – das bedeutet, das Verfahren endet tatsächlich bereits mit seiner sachlichen Erledigung.

Fristen und formelle Anforderungen

Bei der Streitwertbeschwerde gilt eine Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung. Für die Fristberechnung ist die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens maßgeblich, nicht erst der Abschluss eines möglichen Hauptverfahrens. Die Beschwerde muss schriftlich eingelegt und ausreichend begründet werden.


zurück

Wie kann das Ergebnis eines selbständigen Beweisverfahrens in einem späteren Hauptsacheverfahren genutzt werden?

Verwertung als vollwertige Beweisaufnahme

Das Ergebnis eines selbständigen Beweisverfahrens wirkt im späteren Hauptsacheverfahren wie eine unmittelbar vor dem Prozessgericht durchgeführte Beweisaufnahme. Wenn Sie also beispielsweise durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen Mängel an einer technischen Anlage feststellen lassen, hat diese Feststellung im späteren Prozess die gleiche Beweiskraft wie ein direkt im Hauptverfahren eingeholtes Gutachten.

Bindungswirkung und Grenzen

Die Bindungswirkung des Beweisergebnisses ist allerdings nicht absolut. Eine erneute Begutachtung im Hauptsacheverfahren ist in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn:

  • Das Gutachten ungenügend ist oder entscheidungserhebliche Fragen nicht ausreichend beantwortet wurden
  • Der Sachverständige erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt wurde
  • Eine Partei unverschuldet nicht am Beweisverfahren teilnehmen konnte

Fortsetzung unerledigter Beweisaufnahmen

Besonders wichtig für die Prozessplanung: Ist die Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren noch nicht abgeschlossen, muss das Prozessgericht diese im vorgefundenen Stand selbst fortsetzen. Beweisanträge, die während des selbständigen Beweisverfahrens gestellt wurden, gelten dabei automatisch auch vor dem Prozessgericht als gestellt und müssen nicht wiederholt werden.

Praktische Nutzung der Ergebnisse

Die Ergebnisse des selbständigen Beweisverfahrens können auf verschiedene Weise genutzt werden:

Zur Prozessvorbereitung: Sie können anhand der Feststellungen die Erfolgsaussichten einer Klage besser einschätzen.

Für Vergleichsverhandlungen: Die gewonnenen Erkenntnisse bilden häufig eine objektive Grundlage für außergerichtliche Einigungen.

Als Entscheidungsgrundlage: Das Prozessgericht kann die Ergebnisse direkt für seine Entscheidung verwenden, ohne eine neue Beweisaufnahme durchführen zu müssen.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Selbständiges Beweisverfahren

Ein spezielles gerichtliches Verfahren nach §§ 485-494a ZPO, das der vorsorglichen Beweissicherung vor einem möglichen Hauptprozess dient. Es ermöglicht die gerichtliche Feststellung von Tatsachen, wenn zu befürchten ist, dass Beweise verloren gehen oder ihre Verwendung erschwert werden könnte. Dieses Verfahren ist besonders wichtig bei technischen Mängeln oder Baustreitigkeiten.

Beispiel: Bei einem Wasserschaden kann vor einer Sanierung der Zustand durch einen gerichtlichen Sachverständigen dokumentiert werden, um später die Schadensursache noch nachweisen zu können.


Zurück

Sachverständigengutachten

Eine fundierte fachliche Stellungnahme eines vom Gericht bestellten neutralen Experten, der aufgrund seiner besonderen Sachkunde komplexe Sachverhalte beurteilt. Die rechtliche Grundlage findet sich in §§ 402-414 ZPO. Der Sachverständige untersucht den Sachverhalt und erstellt eine schriftliche Expertise.

Beispiel: Ein Ingenieur untersucht defekte Ventile und dokumentiert in seinem Gutachten die technischen Mängel und deren mögliche Ursachen.


Zurück

Ergänzungsgutachten

Eine zusätzliche sachverständige Stellungnahme, die ein bereits erstelltes Hauptgutachten vervollständigt oder präzisiert. Es wird angeordnet, wenn das ursprüngliche Gutachten Fragen offenlässt oder neue Aspekte berücksichtigt werden müssen. Geregelt in § 412 ZPO.

Beispiel: Nach dem ersten Gutachten zu defekten Ventilen werden weitere Untersuchungen zur Anlagenkonzeption durchgeführt.


Zurück

Sofortige Beschwerde

Ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, das innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden muss (§ 567 ZPO). Es ermöglicht die Überprüfung bestimmter Beschlüsse durch das nächsthöhere Gericht. Die Beschwerde muss begründet werden und hat in manchen Fällen aufschiebende Wirkung.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Zivilprozessordnung (ZPO) § 286 – Beweislast: Diese Vorschrift regelt, welche Partei im Zivilprozess welche Tatsachen beweisen muss. Sie legt fest, dass diejenige Partei, die ein bestimmtes Ereignis behauptet, die dafür erforderlichen Beweise erbringen muss.
    Im vorliegenden Fall muss die Antragstellerin nach § 286 ZPO die Mängel der gelieferten Schlauch-Membranventile beweisen, indem sie ein Sachverständigengutachten vorlegt.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 511 – 528 – Sachverständigenrecht: Diese Abschnitte bestimmen die Einholung, Erstellung und Bewertung von Sachverständigengutachten im Zivilprozess. Sie regeln auch die Pflichten und Rechte der Sachverständigen sowie die Kostenübernahme für deren Tätigkeit.
    Das Gericht hat gemäß diesen Vorschriften ein schriftliches Sachverständigengutachten zu den Ventilmängeln angeordnet und ergänzende Gutachten eingeholt, um die Beweisfragen umfassend zu klären.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) § 70 – Kostenentscheidung: Diese Vorschrift legt fest, welche Partei im Prozess die Kosten tragen muss. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten für Streithelferinnen, sofern nicht anders gesetzlich geregelt.
    Im Beschluss wurde entschieden, dass die Antragsgegnerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens übernehmen muss, während die Streithelferinnen selbst für ihre Kosten verantwortlich sind.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 434 – Sachmängel: Dieser Paragraph definiert, wann eine gelieferte Sache als mangelhaft gilt, insbesondere hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und der Gebrauchstauglichkeit. Er bildet die Grundlage für Gewährleistungsansprüche bei Mängeln.
    Die Antragstellerin beruft sich auf § 434 BGB, um die Mängel der gelieferten Schlauch-Membranventile nachzuweisen und entsprechende Ansprüche gegen die Antragsgegnerin geltend zu machen.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) § 543 – Rechtsmittelbelehrung und Fristen: Diese Vorschrift regelt die Einlegung von Rechtsmitteln, wie beispielsweise die Beschwerde, sowie die damit verbundenen Fristen und Formvorschriften.
    Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde der Antragsgegnerin und der Streithelferinnen geprüft und abgelehnt, was unter Anwendung der Vorgaben aus § 543 ZPO erfolgt ist.

Das vorliegende Urteil


KG – Az.: 2 W 18/24 – Beschluss vom 02.01.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben