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Selbstauskunft – verschiedene Arten, Definition und Aufbau

Unter einer Selbstauskunft versteht man die freiwillige Mitteilung persönlicher Daten durch eine Person an eine Institution, um deren Anforderungen an Transparenz, Bonität oder Eignung zu erfüllen. Sie kann als Formular oder in freier Textform vorgelegt werden und enthält in der Regel Angaben zur Identität, finanziellen Situation, beruflichen Stellung oder gesundheitlichen Verfassung – je nach Kontext.

„Die Selbstauskunft ist ein Ausdruck des informationellen Selbstbestimmungsrechts.“ – [Quelle: Datenschutzkonferenz]

Rechtlich relevant wird die Selbstauskunft insbesondere im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Dieses garantiert jeder betroffenen Person das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden. In Deutschland wird dieses Recht zusätzlich durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), §§ 34 und 57, konkretisiert.

Auch wenn viele Selbstauskünfte freiwillig erscheinen, sind sie in der Praxis oft faktisch Voraussetzung – etwa zur Anmietung einer Wohnung, beim Abschluss eines Kreditvertrags oder im Bewerbungsprozess für sicherheitsrelevante Positionen.

Haben Sie Fragen zu einer Selbstauskunft? Gerne beraten wir Sie. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.

Hand mit Kugelschreiber füllt ein Formular aus
„Selbstauskünfte werden in vielen Bereichen verlangt – insbesondere bei Kreditanfragen, Mietverhältnissen oder Versicherungen. Die wohl bekannteste ist die SCHUFA-Auskunft.“
(Symbolfoto: Bacho/Shutterstock.com)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Selbstauskunft ist die freiwillige Offenlegung persönlicher oder finanzieller Daten – etwa gegenüber Vermietern, Banken oder Arbeitgebern.
  • Grundlage für das Auskunftsrecht ist Art. 15 DSGVO; in Deutschland ergänzen §§ 34 und 57 BDSG die Regelungen.
  • Die bekannteste Form ist die SCHUFA-Auskunft – sie ist einmal jährlich kostenfrei abrufbar.
  • Selbstauskünfte kommen in vielen Bereichen zum Einsatz: Mietbewerbung, Kreditvergabe, Versicherungen oder Arbeitsverhältnisse.
  • Nicht alle Fragen in einer Selbstauskunft sind zulässig – Angaben zur Religion, Gesundheit oder Familienplanung dürfen verweigert werden.
  • Fehlerhafte Einträge bei Auskunfteien können negative Folgen haben, lassen sich aber berichtigen oder löschen.
  • Vorsicht bei kostenpflichtigen Online-Angeboten: Die DSGVO-Auskunft ist grundsätzlich kostenlos bei offiziellen Stellen erhältlich.

Wofür wird eine Selbstauskunft benötigt?

Selbstauskünfte werden in zahlreichen Lebensbereichen eingesetzt, in denen eine Entscheidung auf Grundlage persönlicher oder finanzieller Informationen getroffen werden soll. Sie helfen dabei, Risiken abzuschätzen, Vertrauen herzustellen oder gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Typische Anwendungsbereiche:

  • Wohnungsbewerbung: Vermieter möchten sich einen Eindruck von der Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit potenzieller Mieter verschaffen.
  • Kreditanfrage bei Banken: Kreditinstitute benötigen eine Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Rückzahlungsfähigkeit zu bewerten.
  • Versicherungsabschlüsse: Bei bestimmten Policen, etwa Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen, können Gesundheits- und Vermögensangaben erforderlich sein.
  • Mobilfunkverträge oder Ratenkäufe: Anbieter prüfen, ob die Vertragspartner zahlungsfähig sind, bevor sie Leistungen auf Rechnung gewähren.
  • Bewerbungen auf sicherheitsrelevante Stellen: In sensiblen Arbeitsbereichen können Unternehmen zusätzliche Informationen zur Person verlangen.

Je nach Kontext unterscheiden sich sowohl der Umfang als auch die Art der abgefragten Informationen deutlich.

Wegweiser, die zeigen, wo man eine Selbstauskunft abgeben muss

Überblick: Die wichtigsten Arten der Selbstauskunft

Je nach Anwendungsbereich unterscheidet sich, welche Daten abgefragt werden und zu welchem Zweck die Selbstauskunft dient. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Formen und ihre typischen Inhalte:

Art der SelbstauskunftTypische InhalteVerwendung
Bonitätsauskunft (z. B. SCHUFA)Zahlungsverhalten, Score, offene ForderungenEinschätzung der Kreditwürdigkeit bei Verträgen, Krediten, Mieten
MieterselbstauskunftEinkommen, Arbeitgeber, SCHUFA-Auskunft, WohnsituationWohnungsbewerbung
BankenselbstauskunftEinnahmen, Ausgaben, Vermögen, SchuldenVoraussetzung für Kreditvergabe
Bewerbungsbezogene AuskunftQualifikationen, beruflicher Werdegang, ggf. FührungszeugnisBewerbung für sensible Tätigkeiten
Gesundheitliche SelbstauskunftVorerkrankungen, Gesundheitszustand, BehandlungenAbschluss von Versicherungen, medizinische Gutachten

Praxis-Tipp: Die einmal jährlich kostenfreie Bonitätsauskunft nach Art. 15 DSGVO kann z. B. bei der SCHUFA angefordert werden. Viele Verbraucher wissen nicht, dass ihnen dieses Recht zusteht – laut Verbraucherzentrale ist der Bekanntheitsgrad dieses Rechts immer noch gering.

Was muss eine Selbstauskunft enthalten?

Welche Informationen eine Selbstauskunft enthalten sollte, richtet sich stets nach dem Zweck, für den sie benötigt wird. Dennoch gibt es gewisse Basisdaten, die in fast allen Fällen abgefragt werden. Dazu zählen in der Regel persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand sowie Informationen zur beruflichen Situation – etwa der aktuelle Arbeitgeber, das Beschäftigungsverhältnis und die ausgeübte Tätigkeit.

Auch die finanzielle Lage spielt häufig eine zentrale Rolle. Angaben zu Einkommen, regelmäßigen Ausgaben, bestehenden Schulden oder Vermögenswerten helfen dabei, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Je nach Kontext können zusätzlich Kontoverbindungen oder Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Mietverträge gefordert werden.

Praxistipp:
Vor dem Ausfüllen einer Selbstauskunft lohnt sich ein genauer Blick auf das Formular: Nicht alle Fragen sind zulässig, und nicht jede Information muss preisgegeben werden. Sensible Daten – etwa zur Gesundheit, politischen Einstellung oder Religionszugehörigkeit – dürfen laut Verbraucherzentrale grundsätzlich nicht verlangt werden. Wer unsicher ist, ob eine Frage gerechtfertigt ist, sollte sich rechtlich beraten lassen oder zumindest Rücksprache mit der anfordernden Stelle halten.

Insgesamt gilt: Je transparenter und nachvollziehbarer die Angaben gemacht werden, desto reibungsloser verläuft in der Regel der Prüfprozess – sei es bei der Wohnungsbewerbung, einem Kredit oder dem Abschluss eines Vertrags.

Vorlage für eine Selbstauskunft, die einem Vermieter vorgelegt wird

Ein typisches Formular zur Mieterselbstauskunft könnte folgende Angaben enthalten:

Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 15.03.1988
Anschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Telefon / E-Mail: 0123 / 456789, max@mustermann.de
Beruf / Arbeitgeber: Softwareentwickler bei Beispiel GmbH
Nettoeinkommen: ca. 2.800 €
Derzeitige Wohnung: Miete 750 €, seit März 2019
Schufa-Auskunft liegt bei: ja / wird nachgereicht
Haustiere: keine
Weitere einziehende Personen: Partnerin, keine Kinder

Solche Angaben sind in der Regel ausreichend. Darüber hinausgehende Fragen – etwa nach Schwangerschaft oder Familienplanung – müssen nicht beantwortet werden.

Eine schwangere Frau übergibt einen Ordner mit Dokumenten an einen älteren Mann in einem hellen Wohnungsflur.
Auch in besonderen Lebensphasen müssen vertragliche Angelegenheiten geregelt werden (Symbolbild: Ideogram).

Rechtlicher Rahmen: Was darf gefragt werden?

Nicht jede Frage, die in einer Selbstauskunft auftaucht, ist automatisch rechtlich zulässig. Zwar gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit – doch bei der Erhebung personenbezogener Daten greift das Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt in Art. 5 und Art. 6, dass Daten nur erhoben werden dürfen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Erhebung dem Zweck angemessen ist. In Deutschland konkretisieren das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie einschlägige Urteile zum Miet- und Arbeitsrecht diese Regelungen.

Zulässig sind alle Fragen, die einen direkten Bezug zur Entscheidung des Vertragspartners haben. Dazu zählen etwa Angaben zu Einkommen, Arbeitgeber, aktueller Mietzahlung oder bestehenden Schulden – also Informationen, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit zulassen.

Unzulässig hingegen sind Fragen zu persönlichen Lebensumständen, die keinen sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Schwangerschaft oder Familienplanung
  • Religions- oder Parteizugehörigkeit
  • Gesundheitsdaten (sofern kein medizinischer oder versicherungstechnischer Kontext besteht)
  • sexuelle Orientierung

Ein Beispiel: Ein Vermieter darf nach dem monatlichen Einkommen fragen, nicht aber danach, ob die Bewerberin ein Kind erwartet. Letzteres würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

Werden unzulässige Fragen dennoch gestellt, besteht keine Pflicht zur Beantwortung. Laut Stiftung Warentest ist es sogar zulässig, bei solchen Fragen bewusst falsche Angaben zu machen, um sich vor Diskriminierung zu schützen – sofern dies im Einklang mit geltendem Recht steht.

Waage mit zulässigen und unzulässigen Fragen in Hinsicht auf den Datenschutz bei der Selbstauskunft

SCHUFA und Co.: Bonitätsauskünfte verstehen

Die Bonitätsauskunft – meist gemeint ist damit die SCHUFA-Auskunft – spielt in vielen Lebensbereichen eine zentrale Rolle. Vermieter, Banken oder auch Mobilfunkanbieter greifen regelmäßig auf sie zurück, um das Zahlungsverhalten einer Person einzuschätzen. Die betroffene Person hat dabei das Recht, selbst Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten – einmal jährlich sogar kostenlos, wie Art. 15 DSGVO klar festlegt.

Tatsächlich zeigt eine Studie des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, dass nur etwa 41 % der Verbraucher*innen ihr Auskunftsrecht aktiv nutzen – obwohl sich rund ein Drittel der Betroffenen schon einmal über fehlerhafte Einträge gewundert hat.

Die kostenlose Auskunft – oft als „Datenkopie“ bezeichnet – enthält nicht nur persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse, sondern auch gespeicherte Verträge, Kreditlinien und eventuelle Zahlungsausfälle. Der sogenannte SCHUFA-Score ist dabei ein statistisch berechneter Wert, der eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit geben soll. Wie genau dieser Score zustande kommt, bleibt allerdings ein Geschäftsgeheimnis – ein häufiger Kritikpunkt von Datenschützern, etwa der Datenschutzkonferenz.

Ein fehlerhafter Eintrag kann reale Konsequenzen haben: Ablehnung beim Mietvertrag, beim Kredit oder beim Ratenkauf. Umso wichtiger ist es, die eigenen Daten regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO zu verlangen.

Infografik, die die Menge an Datenkopien zeigt, die von Nutzern abgefragt werden
Jeder Verbraucher hat einmal im Jahr das Recht, eine kostenlose Datenkopie bei Bonitätsauskünften wie der SCHUFA anzufragen. Dieses Recht nutzen jedoch nur wenige Verbraucher.

Risiken und Kritikpunkte

Selbstauskünfte schaffen Transparenz – bergen aber auch rechtliche und praktische Risiken, vor allem im Hinblick auf Datenschutz, Datenqualität und die Rechte der Betroffenen. Besonders in sensiblen Bereichen wie der Bonitätsprüfung oder der Wohnungsvergabe können fehlerhafte oder missbräuchlich verwendete Informationen erhebliche Nachteile verursachen.

Typische Kritikpunkte sind:

  • Missbrauch sensibler Informationen: Vermieter oder Arbeitgeber fordern teilweise mehr Daten an, als rechtlich zulässig ist. Werden diese weitergegeben oder gespeichert, kann das zu Verstößen gegen die DSGVO führen.
  • Fehlerhafte oder veraltete Daten: Falsche SCHUFA-Einträge oder veraltete Informationen können die Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen – oft ohne Wissen der betroffenen Person.
  • Intransparenz bei Scoring-Modellen: Der SCHUFA-Score ist zentral für viele Entscheidungen, doch seine Berechnung ist nicht öffentlich nachvollziehbar. Datenschutzbehörden wie die Datenschutzkonferenz kritisieren diese Praxis regelmäßig.
  • Schwierige Durchsetzung von Betroffenenrechten: Laut Stiftung Warentest reagieren viele Auskunfteien nur zögerlich oder gar nicht auf Anfragen zur Datenkorrektur – trotz Rechtsanspruch nach Art. 16 DSGVO.
  • Unklare Datenweitergabe bei Online-Abfragen: Vor allem bei der digitalen Anforderung von Verträgen oder Käufen werden im Hintergrund oft automatisierte Bonitätsprüfungen durchgeführt – ohne, dass Betroffene dies direkt bemerken.

Diese Punkte zeigen, dass Selbstauskünfte kein rein formaler Akt sind, sondern mitunter weitreichende Folgen haben können. Ein unbedachter Umgang mit den eigenen Daten, das Übersehen fehlerhafter Einträge oder das unbegründete Preisgeben sensibler Informationen kann zu Nachteilen führen – ob bei der Wohnungssuche, im Bewerbungsprozess oder bei finanziellen Entscheidungen.

Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen, kritisch mit Anfragen umzugehen und im Zweifel nur das offenzulegen, was rechtlich erforderlich und sachlich gerechtfertigt ist.

Infografik, die darstellt, welche Risiken und Herausforderungen der Selbstauskunft anhaften

Tipps für den richtigen Umgang mit der Selbstauskunft

Wer eine Selbstauskunft erstellen oder bei einer Auskunftei anfordern möchte, sollte strukturiert und bewusst vorgehen. Fehler in den Angaben, veraltete Daten oder unberechtigte Abfragen können nicht nur Zeit und Nerven kosten, sondern im schlimmsten Fall auch finanzielle Nachteile mit sich bringen. Die folgenden Punkte helfen dabei, häufige Fallstricke zu vermeiden und das eigene Auskunftsrecht effektiv zu nutzen.

  • Einmal jährlich kostenfreie Bonitätsauskunft anfordern: Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO steht jedem zu – beispielsweise bei der SCHUFA oder Bundesbank.
  • Formulare sorgfältig prüfen: Vor dem Ausfüllen sollte klar sein, welche Angaben tatsächlich erforderlich und zulässig sind – insbesondere bei Mietanfragen oder Versicherungen.
  • Nur notwendige Informationen preisgeben: Persönliche Daten sollten nicht „auf Verdacht“ offengelegt werden – besonders bei sensiblen Themen.
  • Kopien von Nachweisen bereithalten: Gehaltsabrechnungen, Mietverträge oder Kontoauszüge können als Beleg verlangt werden – idealerweise in aktueller Form.
  • Daten auf Richtigkeit prüfen: Bei Auskünften von Auskunfteien sollten alle gespeicherten Informationen sorgfältig auf Fehler oder veraltete Einträge kontrolliert werden.
  • Korrektur- oder Löschanträge gezielt stellen: Bestehen Abweichungen, können diese nach Art. 16 DSGVO berichtigt oder gelöscht werden – am besten schriftlich und mit Nachweis.
  • Nur vertrauenswürdige Anbieter nutzen: Gerade bei Online-Portalen zur Bonitätsprüfung ist Vorsicht geboten – offizielle Stellen wie Stiftung Warentest warnen regelmäßig vor kostenpflichtigen Angeboten, die mit kostenlosen verwechselt werden.

Ein bewusster Umgang mit der eigenen Selbstauskunft stärkt nicht nur das eigene Recht auf informationelle Selbstbestimmung – er schützt auch vor unnötigen Nachteilen im Alltag.

Infografik, welche darstellt, wie man die Abgabe der persönlichen Daten sicher durchführen kann

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft darf ich eine SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern?
Einmal pro Jahr steht Ihnen eine kostenfreie Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO zu. Sie kann direkt bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Selbstauskunft und einer SCHUFA-Auskunft?
Die Selbstauskunft ist ein von Ihnen selbst erstelltes Dokument, das Sie z. B. bei einer Wohnungsbewerbung einreichen. Die SCHUFA-Auskunft wird von einer Auskunftei erstellt und gibt Auskunft über Ihre Bonitätsdaten.

Muss ich alle Fragen in einer Mieterselbstauskunft beantworten?
Nein. Unzulässige Fragen – etwa zu Religion, Schwangerschaft oder Parteizugehörigkeit – müssen nicht beantwortet werden. Sie können diese Felder offen lassen oder neutral antworten.

Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Falsche Angaben in zulässigen Fragen können als Täuschung gewertet werden – in bestimmten Fällen sogar als Betrug. Bei unzulässigen Fragen sind Falschangaben hingegen zulässig, um Diskriminierung zu vermeiden.

Wie erkenne ich unseriöse Anbieter von Online-Selbstauskünften?
Achten Sie auf überhöhte Gebühren, fehlende Transparenz oder den Versuch, kostenlose DSGVO-Auskünfte gegen Entgelt anzubieten. Offizielle Stellen wie die Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest listen regelmäßig Warnungen und Empfehlungen.

Was kann ich tun, wenn meine Daten bei der SCHUFA fehlerhaft sind?
Sie haben das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Der Antrag sollte schriftlich und mit Nachweisen erfolgen. Die SCHUFA ist verpflichtet, falsche Daten zu korrigieren oder zu löschen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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