Welche Arten von Selbstauskünften gibt es?
Selbstauskünfte spielen in vielen Bereichen des erwachsenen menschlichen Lebens eine immens wichtige Rolle, da für zahlreiche Rechtsgeschäfte personenbezogene Daten einer bestimmten Person benötigt werden. Sei es im Finanzwesen, im Bereich der Immobilienfinanzierung bzw. Immobilienrenovierung, oder bei einem Kauf auf Rechnung sowie auch einer simplen Anmietung eines Mietobjekts – ohne die Selbstauskunft der interessierten Person sind die Chancen auf eine erfolgreiche Realisierung des geplanten Unterfangens in der Regel sehr gering. Es gibt jedoch im Bereich der Auskünfte durchaus einige Aspekte, die Beachtung finden müssen bzw. welche jede Person im Grunde genommen kennen sollte.
Auch wenn ein erwachsener Mensch die Ansicht vertreten mag, dass die eigene wirtschaftliche Situation eine Realisierung des gewünschten Unterfangens problemlos ermöglichen würde, ist die Ansicht eines Kreditgebers oder auch eines Dienstleisters mitunter abweichend. Bereits ein simpler Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis kann so manchen Traum einer interessierten Person zunichtemachen. Mitunter sind derartige Einträge der betreffenden Person nicht einmal bekannt, sodass durch die Auskunft mittels einer Auskunftei so manche böse Überraschung auftreten kann.
Übersicht:
- Welche Arten von Selbstauskünften gibt es?
- Verschiedene Auskunftsarten für verschiedene Zwecke
- Was ist die Selbstauskunft überhaupt?
- Diese Stellen fordern in der Regel Selbstauskünfte an
- Welche Punkte werden in der gängigen Praxis im Rahmen einer Selbstauskunft aufgeführt?
- Die Funktion der Selbstauskunft
- Die Vermögensauskunft der Anbieterbank
- Belege werden häufig angefordert
- Wie ist eine Selbstauskunft typischerweise aufgebaut?
- Die sogenannten unzulässigen Fragen
Haben Sie Fragen zu einer Selbstauskunft? Gerne beraten wir Sie. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.
Verschiedene Auskunftsarten für verschiedene Zwecke
In der gängigen Praxis kommen unterschiedliche Auskunftsarten zum Einsatz. Unterschieden werden dabei die sogenannten Mieterselbstauskünfte, die von einem Mietinteressenten an einen potenziellen Vermieter übermittelt werden, und die Vermögensauskunft. Letztere Art wird in der Regel von einer Auskunftei oder einer Gesellschaft wie der Schufa der anfragenden Person zur Verfügung gestellt, um auf diese Weise der anfragenden Person einen Überblick über die genaue wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit einer kreditanfragenden Person zu vermitteln. Dem reinen Grundprinzip nach ähnelt sich jedoch nahezu jede Selbstauskunft bzw. Auskunft, wobei es im Detail durchaus zu Abweichungen kommen kann.
Was ist die Selbstauskunft überhaupt?
Bei der Selbstauskunft an sich handelt es sich in der gängigen Praxis um ein simples Dokument, welches von einem Verbraucher ausgefüllt wird. In diesem Dokument wird der Verbraucher nach Angaben gefragt, welche die individuellen Wirtschaftsverhältnisse betreffen. Die Gestaltung der Dokumente unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter. So ist es absolut üblich, dass eine Bank bei einem Kreditantrag einer Person eine andere Art der Selbstauskunft einfordert, als es bei einem Mobilfunkanbieter der Fall ist, bei welchem der Verbraucher einen Mobilfunkvertrag abschließen möchte. In der gängigen Praxis konzentrieren sich sowohl Banken als auch Mobilfunkanbieter bzw. Anbieter im Zusammenhang mit einem Kauf auf Rechnung primär auf die sogenannte Vermögensauskunft, während hingegen Vermieter von ihren potenziellen Mietinteressenten eine etwas anders ausgestaltete Mieterselbstauskunft einfordern bevor ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann.
Diese Stellen fordern in der Regel Selbstauskünfte an
- Vermittler von Krediten
- Versicherungsgeber vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
- Versandhäuser, die einen Ratenkauf anbieten
- Vermieter
- Mobilfunkanbieter
Im Zusammenhang mit der Auskunft, welche von einer Person zu einem bestimmten Zweck an einen Anbieter oder eine andere Person übermittelt, muss jedoch zwingend eine Unterscheidung zu der SCHUFA-Selbstauskunft vorgenommen werden. Die SCHUFA-Selbstauskunft konzentriert sich ausschließlich auf bereits bestehende Kreditverbindlichkeiten oder Negativeinträge, anhand derer ein Überblick über die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Person vermittelt wird. In der SCHUFA-Selbstauskunft ist dies in der Regel durch einen gewissen SCHUFA-Score dargestellt, dessen Ermittlung im wahrsten Sinne des Wortes ein Buch mit sieben Siegeln ist.
Welche Punkte werden in der gängigen Praxis im Rahmen einer Selbstauskunft aufgeführt?
In Standardselbstauskünften, die im Internet als Vordruck heruntergeladen und verwendet werden können, werden für gewöhnlich die Kontaktdaten der jeweiligen Person in Form des Namens sowie der aktuellen Anschrift abgefragt. Zusätzlich zu diesen Informationen wird auch nach dem Geburtsdatum sowie dem aktuellen Familienstand sowie dem beruflichen Status nebst den Daten des Arbeitgebers gefragt. Auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der jeweiligen Person nebst etwaig bestehenden Schulden oder Bürgschaften werden abgefragt. In der gängigen Praxis wird zudem die aktuell bestehende Bankverbindung sowie eine etwaig bestehende Insolvenz von der jeweiligen Stelle abgefragt.
Wird eine Selbstauskunft beispielsweise von einem Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages angefordert, so muss der Mieter in dieser Selbstauskunft auch wahrheitsgetreue Angaben tätigen. Dies betrifft jedoch lediglich diejenigen Fragen, die von dem Gesetzgeber als zulässige Fragen eingestuft werden.
Die Funktion der Selbstauskunft
In erster Linie erfüllen Selbstauskünfte eine Schutzfunktion für diejenige Stelle, welche einen Kredit oder eine Vordienstleistung auf Rechnungsbasis anbieten. Aber auch für Vermieter erfüllt die Auskunft eine derartige Funktion, da vor dem Vertragsverhältnis eine genaue Information über den potenziellen Vertragspartner eingeholt werden kann. Auf diese Weise wird das Risiko, dass der Vertragspartner sich den Kredit oder die Dienstleistung bzw. die auf Rechnung erworbene Ware bzw. das Mietverhältnis wirtschaftlich nicht leisten kann. Es ist dementsprechend auch nicht weiter verwunderlich, dass jeder Kreditnehmer vor der Aufnahme des Kredites eine entsprechende Auskunft zwingend benötigt bzw. jeder Mietinteressent ohne eine Selbstauskunft nur sehr geringe Chancen auf ein Mietvertragsverhältnis hat.
Die Vermögensauskunft der Anbieterbank
Die Vermögensauskunft ist eine Art der Selbstauskunft und gilt im Zuge des Kreditwesens als fester Bestandteil des Kreditvertrages. Dementsprechend muss der Kreditinteressent in der Vermögensauskunft auch wahrheitsgetreue Angaben tätigen. Auf diese Verpflichtung wird in den jeweiligen Formularen, welche von den Banken im Zuge des Kreditantragsverfahrens an den kreditinteressierten Verbraucher übermittelt werden, im sogenannten Rechtshinweis auch hingewiesen. Durch die eigenhändige Unterschrift der Person, welche die Auskünfte erteilt, bestätigt die auskunftgebende Person auch den Wahrheitsgehalt der Angaben.
Wer eine Selbstauskunft erteilt und auf zulässige Fragen vorsätzlich falsche Angaben tätigt oder der anfragenden Person wichtige Informationen mit wirtschaftlichem Bezug vorenthält, kann sich unter Umständen des Straftatbestandes „Betrug“ schuldig machen.
Belege werden häufig angefordert
In der gängigen Praxis fordern gerade Banken oder auch Mobilfunkanbieter bzw. Vermieter zusätzlich zu den Selbstauskünften auch noch weitergehende Belege von der auskunfterteilenden Person an, um auf diese Weise eine verbindliche Bestätigung der Angaben zu erhalten. Als gängige Belege gelten beispielsweise Gehaltsnachweise im Zeitraum von drei zurückliegenden Monaten.
Wie ist eine Selbstauskunft typischerweise aufgebaut?
Das Standardformular einer Selbstauskunft folgt für gewöhnlich einem ganz bestimmten Schema. Im oberen Teil des Dokuments werden die Kontaktdaten in Form des Namens sowie der Anschrift abgefragt, während im Mittelteil die Vermögensverhältnisse abgefragt werden. Zu den Vermögensverhältnissen werden dabei sowohl alle vorhandenen Guthabenpositionen in Form von Bankguthaben oder auch Depotguthaben gezählt. Auch Immobilienbesitz oder auch ein grob geschätzter Wert von Hausrat oder Schmuck bzw. Fahrzeugen oder anderweitigen Wertgegenständen werden den Vermögensverhältnissen zugerechnet. Gleichermaßen verhält es sich auch mit Guthabenpositionen in Form von Kapitalversicherungen.
Unmittelbar nach der Abfrage der Guthabenpositionen folgt für gewöhnlich die Frage nach offenen Forderungen, welche gegen die auskunfterteilende Person bestehen. Hiermit sind sämtliche offenen Darlehen oder auch Kredite gemeint, die zu dem Zeitpunkt der Auskunft noch nicht vollständig getilgt sind. In der gängigen Praxis muss an dieser Stelle auch angegeben werden, bei welchem Unternehmen oder auch welchem Finanzinstitut die Forderung seit welchem Zeitpunkt besteht.
Je nachdem, zu welchem Zweck die Selbstauskunft erteilt werden soll, folgt nunmehr die Abfrage nach der Einnahmen- bzw. Ausgabensituation. An dieser Stelle wird der Eingang von Gehältern oder auch Renten bzw. Lohnersatzleistungen sowie auch die Ausgabenseite in Form von Mieten oder auch Unterhaltsverpflichtungen abgefragt. Auch die monatlichen Belastungen in Form von Versicherungsbeiträgen bzw. der allgemeinen Lebenshaltungskosten werden abgefragt. Auf diese Weise erhält die auskunftanfordernde Stelle einen Überblick über das Einnahmen- und Ausgabenverhältnis der jeweiligen Person.
Die sogenannten unzulässigen Fragen
Obgleich jede auskunfterteilende Person im Rahmen der Selbstauskunft zur Wahrheit verpflichtet ist sollte ein Hauptaugenmerk darauf gelegt werden, was genau abgefragt wird. Es gibt im Zusammenhang mit der Auskunft, unabhängig davon, ob sie für eine Wohnung oder einen Kredit benötigt wird, sogenannte unzulässige bzw. „Tabu-Fragen“. Fragen zu einer Schwangerschaft oder auch einer Behinderung bzw. zu der Zugehörigkeit einer gewissen Partei sowie auch der religiösen Ausrichtung nebst der sexuellen Orientierung gelten als gute Beispiele für derartige unzulässige Fragen.
In der gängigen Praxis fordern gerade Banken vor der Kreditvergabe zusätzlich zu der Selbstauskunft auch noch eine SCHUFA-Auskunft der jeweiligen Person an. Auf diese Vorgehensweise wird der Verbraucher in den allgemeinen Hinweisen, die mit der Selbstauskunft einhergehen, auch hingewiesen bzw. wird von dem Verbraucher die Zustimmung zu der Einholung einer SCHUFA-Auskunft eingeholt. Auch Vermieter können derartige SCHUFA-Abfragen von dem potenziellen Mietinteressenten einholen. Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass ein Mietinteressent dieser Vorgehensweise durch die eigene Übergabe einer selbst eingeholten SCHUFA-Selbstauskunft zuvorkommen kann.
In der heutigen Zeit werden sehr viele Rechtsgeschäfte direkt auf dem Online-Weg über das Internet abgewickelt. Es ist möglich, einen Mobilfunkvertrag oder auch einen Ratenkauf über die Internetpräsenz des Anbieters mittels Mausklick abzuschließen. Wer ein derartiges Rechtsgeschäft einmal getätigt hat, wird wissen, dass der Vorgang von der eigentlichen Bestellung des Artikels / Vertrags oder auch des Kredits bis hin zur endgültigen Abwicklung ein wenig Zeit in Anspruch nimmt. In dieser Zeitspanne ist die Internetpräsenz jedoch mitnichten inaktiv, vielmehr wird in dem finalen Schritt die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit der anfragenden Person über Auskunfteien wie beispielsweise der SCHUFA geprüft. Hierfür wird in der Regel eine Online-Abfrage durchgeführt, bei welcher die anfragende Person selbst nicht tätig werden muss.