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Sofortiges Anerkenntnis – Vorsicht bei der Formulierung und Kostenlast

Eine anstehende Mieterhöhung kann schnell zum Streitfall werden, doch selten nimmt ein solcher Prozess so unerwartete Wendungen wie vor dem Amtsgericht Pankow. Dort erlebte ein Vermieter einen Rückschlag, als er zunächst seinen eigenen Prozess verlor und die Zustimmung des Mieters über Monate hinweg nicht rechtlich wirksam wurde. Am Ende ging es nicht nur um die Höhe der neuen Miete, sondern auch darum, wer die erheblichen Kosten dieses langwierigen Rechtsstreits tragen muss, weil ein vermeintliches Ja zu spät kam.

Zum vorliegenden Urteil 101 C 5058/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Pankow
  • Datum: 10. Juni 2025
  • Aktenzeichen: 101 C 5058/24
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Vermieter
  • Beklagte: Mieter

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Vermieter klagte gegen den Mieter auf Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete für eine Berliner Wohnung von 614,73 Euro auf über 662 Euro. Zunächst wurde die Klage durch ein Versäumnisurteil abgewiesen, woraufhin der Mieter später einer Erhöhung auf 662 Euro zustimmte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war die Frage, ob der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen muss. Dabei spielten die Gültigkeit eines früheren Versäumnisurteils, Teilanerkenntnisse des Mieters und die daraus folgende Kostenverteilung eine Rolle.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Mieter, der Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete von 614,73 Euro auf 662 Euro zuzustimmen, und hob das frühere Versäumnisurteil teilweise auf. Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis, von den restlichen Kosten trägt der Kläger 23% und der Mieter 77%.
  • Begründung: Das Gericht stützte sich auf das Teilanerkenntnis des Mieters vom 23. April 2025. Das frühere, klageabweisende Versäumnisurteil wurde durch die teilweise Klagerücknahme des Vermieters wirkungslos, und die übrigen Anträge des Mieters hatten kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Die Kostenverteilung erfolgte, weil das Anerkenntnis des Mieters nicht „sofort“ im Sinne der Zivilprozessordnung erfolgte, da frühere Anerkenntnisse nicht eindeutig genug waren.
  • Folgen: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, da keine gesetzlichen Gründe für eine Zulassung vorlagen.

Der Fall vor Gericht


Streit um Mieterhöhung: Wenn ein „Ja“ nicht sofort als „Ja“ gilt

Jeder Mieter und Vermieter kennt die Situation: Eine Mieterhöhung steht im Raum. In Deutschland kann ein Vermieter die Miete nicht einfach einseitig anheben. Er muss den Mieter um Zustimmung bitten. Sagt der Mieter „Nein“ oder reagiert gar nicht, bleibt dem Vermieter oft nur der Weg zum Gericht. Er muss dann auf Zustimmung klagen. Ein genau solcher Fall landete vor dem Amtsgericht Pankow, entwickelte sich aber auf eine Weise, die selbst für juristische Auseinandersetzungen ungewöhnlich ist und zeigt, wie wichtig klare und rechtzeitige Erklärungen vor Gericht sind.

Der ungewöhnliche Start: Ein Vermieter verliert seinen eigenen Prozess

Älterer Vermieter übergibt Mieterhöhungsschreiben an skeptischen Mieter in kleiner Wohnung
Mieterhöhung vom Vermieter: Ablehnung und Konflikt in der Wohnung. Mietrecht, Mieter, Vermieter, Mieterhöhung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Ausgangslage war alltäglich. Der Vermieter einer Wohnung in der Berliner M-Straße wollte die Miete erhöhen. Statt der bisherigen 614,73 Euro sollte der Mieter zukünftig einen Betrag von über 662 Euro pro Monat zahlen. Da der Mieter dieser Erhöhung nicht zustimmte, reichte der Vermieter Klage ein. Doch dann passierte etwas Unerwartetes: Das Gericht wies die Klage des Vermieters am 28. Januar 2025 vollständig ab.

Wie konnte das passieren? Die Antwort liegt in einem sogenannten Versäumnisurteil. Das ist eine Entscheidung, die ein Gericht fällen kann, wenn eine der Parteien, in diesem Fall der Kläger (der Vermieter), einen wichtigen Termin oder eine Frist versäumt. Man kann es sich vorstellen wie bei einem Wettkampf, bei dem eine Mannschaft nicht zum Spiel erscheint und deshalb automatisch verliert. Der Vermieter hatte hier also einen prozessualen Fehler gemacht, weshalb das Gericht zunächst zugunsten des Mieters entschied und die Klage abwies.

Der erste Versuch des Mieters, zuzustimmen – und warum er scheiterte

Nach diesem anfänglichen Sieg für den Mieter schien sich das Blatt zu wenden. Der Mieter signalisierte im Februar 2025, dass er einem Teil der Forderung doch nachkommen wolle. Er gab ein sogenanntes Teilanerkenntnis ab. Das ist die offizielle Erklärung vor Gericht, dass man einen Teil der Forderung der Gegenseite als berechtigt anerkennt. Doch das Gericht befand dieses Anerkenntnis für unwirksam. Aber warum?

Das Problem war die Formulierung. Der Mieter erklärte sich bereit, einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter zu zahlen. Was er aber nicht tat, war, die zugrunde liegende Gesamtquadratmeterzahl der Wohnung festzulegen. Das ist in etwa so, als würde jemand beim Autokauf sagen: „Ich stimme einem Preis von 200 Euro pro Reifen zu“, ohne zu sagen, dass er vier Reifen kaufen will. Ohne die Angabe der Gesamtfläche konnte das Gericht den endgültigen, neuen Mietpreis nicht berechnen. Eine gerichtliche Entscheidung muss aber immer einen ganz konkreten, vollstreckbaren Betrag enthalten und darf keine Rechenaufgaben offenlassen. Da das Anerkenntnis diese Eindeutigkeit vermissen ließ, war es rechtlich wertlos.

Die zweite, gültige Zustimmung und die Folgen

Erst zwei Monate später, am 23. April 2025, legte der Mieter nach. Dieses Mal formulierte er sein Teilanerkenntnis unmissverständlich: Er stimmte einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete auf exakt 662 Euro zu. Damit war nun klar, wozu er sich verpflichtete.

Aufgrund dieser klaren Zustimmung reagierte der Vermieter. Er zog seine Klage für den Teil zurück, der über die 662 Euro hinausging. Juristen nennen dies eine Klageteilrücknahme. Der Vermieter gab sich also mit der Zustimmung zu 662 Euro zufrieden und verzichtete auf seine ursprüngliche, höhere Forderung.

Die endgültige Entscheidung des Gerichts

Das Gericht musste nun auf Basis dieser neuen Situation eine endgültige Entscheidung fällen. Es verurteilte den Mieter entsprechend seinem eigenen Anerkenntnis, der Mieterhöhung auf 662 Euro zuzustimmen. Gleichzeitig wurde das ursprüngliche Versäumnisurteil, das die Klage komplett abgewiesen hatte, in diesem Umfang aufgehoben. Für den Rest der ursprünglichen Forderung (alles über 662 Euro) wurde das alte Urteil als „wirkungslos“ erklärt, da der Vermieter diesen Teil seiner Klage ja selbst zurückgenommen hatte.

Auch mehrere andere Anträge, die der Mieter im Laufe des Verfahrens gestellt hatte – zum Beispiel den, das für ihn günstige Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten – wies das Gericht zurück. Der Grund dafür ist das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis. Dieses juristische Prinzip besagt, dass man die Gerichte nur dann in Anspruch nehmen darf, wenn man ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung hat. Da die Klage aber teilweise zurückgenommen und teilweise anerkannt wurde, gab es für diese alten Anträge keine Grundlage mehr; sie waren gegenstandslos geworden.

Wer bezahlt den Streit? Die entscheidende Frage der Kosten

Eine der spannendsten Fragen in Zivilprozessen ist immer: Wer trägt die Kosten des Verfahrens, also die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten beider Seiten? Hierfür gibt es eine spezielle Regel im Gesetz, den Paragrafen 93 der Zivilprozessordnung (ZPO), der Gesetzessammlung für Gerichtsverfahren. Diese Regel soll unnötige Klagen verhindern.

Sie besagt vereinfacht: Wenn ein Beklagter durch sein Verhalten keinen Anlass zur Klage gegeben hat und die Forderung sofort anerkennt, muss der Kläger die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Mahnung für eine Rechnung, die Sie nie bekommen haben. Sie hätten sofort bezahlt, wenn Sie von der Rechnung gewusst hätten. Wenn der Absender Sie nun ohne vorherige Mahnung verklagt und Sie die Forderung vor Gericht sofort anerkennen, wäre es unfair, wenn Sie auch noch die Prozesskosten tragen müssten. In einem solchen Fall müsste der Kläger zahlen, weil die Klage vermeidbar war.

Warum das „sofortige Anerkenntnis“ hier nicht griff

Das Gericht musste also prüfen: Hat der Mieter die Forderung „sofort“ anerkannt? Wenn ja, müsste der Vermieter alle Kosten tragen. Die Richter kamen jedoch zu einem klaren Nein.

Das erste Teilanerkenntnis vom Februar zählte nicht, da es – wie beschrieben – zu unklar formuliert war. Ein rechtlich wirksames Anerkenntnis muss zweifelsfrei sein. Das zweite, klare Anerkenntnis vom April kam zwar, aber eben nicht mehr „sofort“ im Sinne des Gesetzes. Der Prozess lief zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Monate. Der Mieter hatte also nicht bei der ersten Gelegenheit unmissverständlich zugestimmt.

Deshalb griff die für den Mieter günstige Kostenregel nicht. Stattdessen wurden die Kosten nach dem Prinzip des „Obiegens und Unterliegens“ verteilt. Zuerst musste der Vermieter die Kosten für seinen eigenen Fehler, der zum Versäumnisurteil führte, allein tragen. Die übrigen Kosten wurden aufgeteilt: Der Vermieter musste 23 Prozent und der Mieter 77 Prozent übernehmen. Diese Quote spiegelt wider, in welchem Umfang die Parteien mit ihren ursprünglichen Zielen Erfolg hatten bzw. unterlegen waren.

Das Urteil ist zudem vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, der Vermieter kann die Umsetzung des Urteils – also die Zahlung der höheren Miete – verlangen, auch wenn theoretisch noch Rechtsmittel möglich wären. Eine Berufung, also die Überprüfung des Urteils durch die nächsthöhere Instanz, wurde vom Gericht aber nicht zugelassen, da der Fall keine grundlegenden Rechtsfragen aufwarf, die eine solche Überprüfung notwendig gemacht hätten.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt deutlich, dass bei Mietstreitigkeiten die exakte Formulierung entscheidend ist – ein „ungefähres Ja“ reicht vor Gericht nicht aus. Wenn Mieter einer Mieterhöhung zustimmen wollen, müssen sie den genauen Betrag nennen, andernfalls ist ihre Zustimmung rechtlich wertlos. Wer zu lange mit einer klaren Antwort wartet, riskiert höhere Verfahrenskosten, selbst wenn er am Ende doch zustimmt. Das Urteil macht klar, dass sowohl Vermieter als auch Mieter durch Versäumnisse und unklare Erklärungen unnötige Kosten und langwierige Verfahren verursachen können.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet ein sofortiges Anerkenntnis und welche Auswirkungen hat es auf die Kosten eines Gerichtsverfahrens?

Ein „Anerkenntnis“ bedeutet im juristischen Kontext, dass eine Partei (meist der Beklagte) den Anspruch der Gegenpartei (des Klägers) vor Gericht als berechtigt anerkennt. Einfach ausgedrückt: Der Beklagte sagt, „Ja, die Forderung stimmt, ich schulde das Geld“ oder „Ja, die Klageforderung ist korrekt.“

Unterschied zwischen einfachem und sofortigem Anerkenntnis

Der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der vorherigen Verhaltensweise der Parteien:

  • Ein einfaches Anerkenntnis kann zu jedem Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens erfolgen. Wenn Sie beispielsweise erst nach einigen Schriftsätzen oder einem Gerichtstermin anerkennen, dass die Klage berechtigt ist, haben Sie das Verfahren bereits bis zu diesem Punkt verursacht. In diesem Fall müssen Sie als Beklagter in der Regel auch die gesamten Verfahrenskosten tragen, da Sie mit Ihrem Verhalten die Klage und deren Fortführung erforderlich gemacht haben.
  • Ein sofortiges Anerkenntnis ist eine spezielle Form, die besondere Auswirkungen auf die Kosten haben kann. Es liegt vor, wenn der Beklagte den Anspruch des Klägers unverzüglich nach Zustellung der Klageschrift und ohne vorherige Veranlassung zur Klageerhebung anerkennt. Das bedeutet, der Beklagte hat vor der Klage keine Schritte unternommen (z.B. die Zahlung verweigert, auf Mahnungen nicht reagiert oder gar nicht erst eine Möglichkeit gegeben, die Forderung vor Klage zu prüfen), die den Kläger dazu gezwungen hätten, überhaupt Klage zu erheben. Stellen Sie sich vor, jemand verklagt Sie, ohne Ihnen jemals zuvor eine Rechnung oder Mahnung geschickt zu haben. Wenn Sie dann sofort nach Erhalt der Klage sagen: „Stimmt, ich schulde das, aber ich wusste es ja vorher nicht,“ dann wäre das ein sofortiges Anerkenntnis.

Auswirkungen auf die Kosten eines Gerichtsverfahrens (§ 93 ZPO)

Die wichtigste Folge eines sofortigen Anerkenntnisses ist die mögliche Ausnahme von der Regel, dass der Verlierer die Kosten trägt. Im deutschen Zivilprozessrecht besagt § 93 der Zivilprozessordnung (ZPO), dass die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt werden können, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkannt hat und der Kläger durch sein vorheriges Verhalten keine Veranlassung zur Klage gegeben hat.

Für Sie bedeutet das:

  • Regelfall: Wer im Prozess unterliegt, zahlt die Kosten. Das beinhaltet Gerichtskosten und die Kosten der Anwälte beider Seiten (soweit die andere Partei anwaltlich vertreten war).
  • Ausnahme bei sofortigem Anerkenntnis: Obwohl der Kläger formal den Prozess „gewinnt“, weil sein Anspruch anerkannt wird, muss er unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten des Verfahrens tragen. Dies geschieht, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt und zuvor keinerlei Anlass gegeben hat, dass überhaupt geklagt werden musste.
    • Keine Veranlassung zur Klage liegt zum Beispiel vor, wenn der Kläger den Beklagten nicht gemahnt hat oder der Beklagte die Forderung nie bestritten oder sich geweigert hat zu zahlen, bevor die Klage eingereicht wurde. Auch wenn eine Forderung erst mit der Klage fällig wird, kann dies eine „keine Veranlassung“ bedeuten.
    • Veranlassung zur Klage hätte der Beklagte hingegen gegeben, wenn er die Zahlung vorher ausdrücklich verweigert, auf Mahnungen nicht reagiert oder die Forderung bestritten hätte. In diesen Fällen wäre es kein „sofortiges“ Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO, und der Beklagte müsste trotz Anerkenntnis die Kosten tragen.

Ziel des § 93 ZPO ist es, unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn der Beklagte den Anspruch von Anfang an anerkennt und der Kläger vorher keine Notwendigkeit für eine Klage hatte, soll der Kläger die Kosten dafür tragen, dass er den Gerichtsweg unnötigerweise eingeschlagen hat.


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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anerkenntnis vor Gericht wirksam ist?

Ein Anerkenntnis vor Gericht ist eine rechtsverbindliche Erklärung, mit der eine Partei einen gegen sie erhobenen Anspruch als berechtigt anerkennt. Es hat weitreichende Folgen, da es in der Regel zu einem Urteil führt, das ohne weitere Beweisaufnahme ergehen kann und anschließend vollstreckbar ist. Damit ein solches Anerkenntnis wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Klarheit und Eindeutigkeit der Erklärung

Das Anerkenntnis muss unmissverständlich und klar zum Ausdruck bringen, dass die Partei, die den Anspruch anerkennt (der Beklagte), einen bestimmten Anspruch der Gegenpartei (des Klägers) als begründet akzeptiert. Es darf keine Zweifel darüber geben, welche Forderung genau anerkannt wird und dass dies endgültig geschieht. Eine bloße Absichtserklärung, ein unverbindliches Gespräch oder eine unspezifische Einigung genügen hierfür nicht. Stellen Sie sich vor, jemand sagt: „Ich sehe ein, dass ich etwas schulde.“ Dies wäre zu ungenau. Ein wirksames Anerkenntnis wäre beispielsweise: „Ich erkenne die Klageforderung in Höhe von 500 Euro aus der Rechnung vom 1. Januar 2023 vollständig an.“

Bedingungslosigkeit und Unwiderruflichkeit

Ein wirksames Anerkenntnis darf keine Bedingungen oder Vorbehalte enthalten. Es kann also nicht an das Eintreten eines zukünftigen Ereignisses geknüpft werden oder mit Einschränkungen versehen sein. Ist es einmal vor Gericht abgegeben, kann es nicht mehr zurückgenommen oder widerrufen werden. Diese endgültige und vorbehaltlose Natur ist entscheidend für seine rechtliche Wirkung.

Abgabe vor Gericht

Das Anerkenntnis muss förmlich im Rahmen des Gerichtsverfahrens abgegeben werden. Dies geschieht typischerweise in einer mündlichen Verhandlung, indem die Partei oder ihr Vertreter die Erklärung zu Protokoll gibt. Es ist aber auch möglich, das Anerkenntnis schriftlich in einem Schriftsatz an das Gericht zu übermitteln. Wichtig ist, dass es Teil des gerichtlichen Verfahrens wird. Eine bloße Äußerung außerhalb des Gerichts – zum Beispiel in einem privaten Gespräch, einer E-Mail oder einem nicht notariell beglaubigten Schreiben – ist kein wirksames Anerkenntnis im Sinne des Prozessrechts, das zu einem vollstreckbaren Urteil führen könnte.

Bezug auf eine konkrete Forderung

Das Anerkenntnis muss sich auf einen bestehenden und klar benennbaren Anspruch beziehen, der Gegenstand des Rechtsstreits ist. Es kann nicht eine allgemeine „Schuld“ anerkannt werden. Vielmehr muss es um eine spezifische Geldforderung, einen bestimmten Leistungsanspruch oder ähnliches gehen, der bereits vom Kläger im Verfahren geltend gemacht wurde.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, führt das Anerkenntnis in der Regel zu einem Anerkenntnisurteil. Dieses Urteil hat dieselbe rechtliche Kraft wie ein herkömmliches Urteil nach einer vollständigen Beweisaufnahme und kann zur Durchsetzung des anerkannten Anspruchs genutzt werden. Für juristische Laien bedeutet dies, dass jede Erklärung im Gerichtsverfahren, die wie eine Anerkennung klingen könnte, sehr präzise und bewusst formuliert sein sollte, um ungewollte oder nicht intendierte rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


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Was passiert, wenn ich eine Klage nicht sofort anerkenne, sondern erst später im Prozess?

Wenn Sie eine Klage nicht sofort anerkennen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt im Gerichtsverfahren, hat dies in der Regel erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung der Prozesskosten. Der Grund dafür liegt in einer besonderen Regelung des Zivilprozessrechts, die das sofortige Anerkenntnis privilegiert.

Das Prinzip des sofortigen Anerkenntnisses

Grundsätzlich gilt im deutschen Zivilprozess, dass die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten des Rechtsstreits trägt. Dazu gehören die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten. Eine wichtige Ausnahme bildet jedoch das sogenannte sofortige Anerkenntnis.

Stellen Sie sich vor, jemand verklagt Sie auf Zahlung einer bestimmten Summe, die Sie tatsächlich schulden. Wenn Sie diese Forderung unmittelbar anerkennen, das heißt, sobald Sie die Klage erhalten haben und sich äußern, kann dies für Sie von Vorteil sein. Das Gesetz (§ 93 Zivilprozessordnung, ZPO) besagt, dass in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen die klagende Partei (der Gegner) die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Dies gilt aber nur, wenn die klagende Partei Ihnen durch ihr Verhalten vor der Klage keine Veranlassung zur Klage gegeben hat. Ziel dieser Regelung ist es, unnötige oder teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn Sie die Forderung sofort anerkennen und somit klarstellen, dass es keinen Streitpunkt mehr gibt, war es aus Sicht des Gerichts im Idealfall nicht notwendig, ein aufwendiges Verfahren zu führen.

Folgen eines verspäteten Anerkenntnisses

Erkennen Sie die Klage jedoch nicht sofort nach Erhalt der Klageschrift an, sondern erst später im Prozess – zum Beispiel, nachdem Sie sich zunächst verteidigt haben, Beweise erhoben wurden oder ein Gerichtstermin stattgefunden hat – entfällt die besondere Kostenerleichterung des sofortigen Anerkenntnisses gemäß § 93 ZPO in der Regel.

Für Sie bedeutet das:

  • Kostenpflicht: Auch wenn Sie die Forderung des Klägers letztlich anerkennen, werden Sie einen Großteil oder sogar alle Prozesskosten tragen müssen. Dies liegt daran, dass Ihr anfängliches Nicht-Anerkennen oder Ihre Verteidigung dazu geführt hat, dass der Prozess bis zum Zeitpunkt Ihres Anerkenntnisses weitergeführt werden musste. Die Kosten für die bis dahin entstandenen Gerichtsgebühren, die Anwaltskosten Ihres Gegners und Ihre eigenen Anwaltskosten sind dann von Ihnen zu tragen.
  • Umfang der Kosten: Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert und dem Stadium des Verfahrens, in dem das Anerkenntnis erfolgt. Je länger Sie mit dem Anerkenntnis warten, desto höher werden die aufgelaufenen Kosten sein, die Sie übernehmen müssen.

Die Zeitlichkeit des Anerkenntnisses ist also entscheidend: Nur ein promptes und unverzügliches Anerkenntnis direkt nach Klagezustellung kann die Kostenerleichterung nach § 93 ZPO bewirken. Ein späteres Anerkenntnis löst diese spezielle Regelung nicht aus, und die allgemeinen Kostenregeln, die den „Verlierer“ des Prozesses zur Kostentragung verpflichten, kommen zum Tragen.


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Kann ich nur einen Teil der Forderung anerkennen und wie wirkt sich das auf die Kosten aus?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, nur einen Teil einer Forderung anzuerkennen, während Sie den restlichen Teil bestreiten. Dies wird als Teilanerkenntnis bezeichnet und ist ein häufiger Weg, um in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu einer Lösung zu kommen, wenn man nicht die gesamte Forderung für berechtigt hält.

1. Was bedeutet Teilanerkenntnis?

Ein Teilanerkenntnis bedeutet, dass Sie vor Gericht ausdrücklich erklären, einen bestimmten Betrag oder einen Teil der geltend gemachten Forderung als berechtigt anzusehen. Den darüberhinausgehenden Betrag oder die restliche Forderung bestreiten Sie weiterhin.

Stellen Sie sich vor: Jemand fordert von Ihnen 1.000 Euro. Sie sind der Meinung, dass nur 600 Euro berechtigt sind und die restlichen 400 Euro nicht. In diesem Fall können Sie die 600 Euro anerkennen und nur die 400 Euro bestreiten.

2. Auswirkungen auf die Kosten

Die Kostenverteilung in einem Gerichtsverfahren hängt maßgeblich davon ab, wer in welchem Umfang Recht bekommt. Bei einem Teilanerkenntnis gelten für den anerkannten und den bestrittenen Teil unterschiedliche Prinzipien:

  • Kosten für den anerkannten Teil (sog. sofortiges Anerkenntnis):
    Wenn Sie einen Teil der Forderung sofort und ohne vorherige Veranlassung zur Klage anerkennen, kann dies positive Auswirkungen auf die Kostenverteilung haben. Gemäß den Regeln des Zivilprozessrechts (§ 93 ZPO) trägt grundsätzlich die Partei die Kosten, die durch ihr Verhalten die Klage veranlasst hat. Wenn Sie also den Teil der Forderung anerkennen, den Sie objektiv schulden, und der Kläger keine Veranlassung hatte, Sie für diesen bereits anerkannten Betrag zu verklagen (z.B. weil Sie diesen Betrag schon vorab angeboten hatten), dann kann es sein, dass die klagende Partei die Kosten tragen muss, die diesen anerkannten Teil betreffen. Dies geschieht, obwohl der Kläger in diesem Punkt „gewonnen“ hat. Der Sinn dahinter ist, unnötige Gerichtskosten zu vermeiden, wenn sich eine Partei von Anfang an kooperativ zeigt.
  • Kosten für den bestrittenen Teil:
    Für den Teil der Forderung, den Sie nicht anerkennen und weiterhin bestreiten, gelten die allgemeinen Regeln der Kostenverteilung. Das Gericht entscheidet, welche Partei in diesem bestrittenen Abschnitt des Rechtsstreits Recht bekommt. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten für diesen streitigen Teil werden dann in der Regel nach dem jeweiligen Obsiegen und Unterliegen verteilt. Gewinnt die klagende Partei in diesem Teil, tragen Sie die Kosten entsprechend. Gewinnen Sie, trägt die klagende Partei die Kosten.
  • Gesamtkostenverteilung:
    Die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnen sich zunächst nach dem Gesamtwert der ursprünglich geltend gemachten Forderung (dem sogenannten Streitwert). Die endgültige Verteilung dieser Gesamtkosten erfolgt dann durch das Gericht unter Berücksichtigung aller Teilergebnisse. Das bedeutet, das Gericht summiert die Erfolge und Misserfolge beider Parteien im gesamten Verfahren und weist die Kosten entsprechend zu. Das sofortige Anerkenntnis eines Teils kann hierbei einen erheblichen Einfluss auf Ihre Kostenlast haben, da der Kläger unter Umständen für diesen Teil die Kosten übernehmen muss, noch bevor der restliche Streit beigelegt ist.

Ein Teilanerkenntnis kann somit ein sinnvolles Instrument sein, um die Kostenlast in einem Rechtsstreit zu steuern, indem man unnötige Auseinandersetzungen über unstreitige Beträge vermeidet.


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Wie werden die Gerichtskosten und Anwaltskosten im Gerichtsverfahren generell verteilt?

Grundsätzlich gilt in einem Gerichtsverfahren in Deutschland der Grundsatz: Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten des Verfahrens. Das bedeutet, die unterlegene Partei muss in der Regel nicht nur ihre eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten zahlen, sondern auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Dieses Prinzip ist ein wichtiger Pfeiler des deutschen Zivilprozessrechts.

Das Prinzip „Wer verliert, zahlt“

Für Sie als Laie bedeutet dieses Prinzip, dass die finanzielle Last hauptsächlich bei der Partei liegt, die im Gerichtsverfahren nicht erfolgreich ist. Gewinnt eine Partei den Prozess vollständig, muss die Gegenseite in der Regel alle Gerichtskosten und die angemessenen Anwaltskosten der obsiegenden Partei übernehmen. Dies ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) so festgelegt.

Kosten bei teilweisem Erfolg

Oft ist es so, dass keine Partei vollständig gewinnt oder verliert. Wenn Sie beispielsweise nur einen Teil Ihrer Forderung durchsetzen können, werden die Kosten entsprechend Ihrem Anteil am Erfolg und Misserfolg aufgeteilt. Das Gericht legt fest, wie die Kosten zwischen den Parteien quotenmäßig, also prozentual, verteilt werden. Haben Sie beispielsweise 70 Prozent des Verfahrens gewonnen und 30 Prozent verloren, tragen Sie 30 Prozent der Gesamtkosten und die Gegenseite 70 Prozent.

Der „Streitwert“ als Kostenfaktor

Ein entscheidender Faktor für die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltskosten ist der sogenannte Streitwert. Der Streitwert ist der finanzielle Wert des Gegenstandes, um den im Gerichtsverfahren gestritten wird. Wenn Sie beispielsweise 10.000 Euro von jemandem fordern, beträgt der Streitwert 10.000 Euro. Je höher der Streitwert ist, desto höher sind in der Regel die anfallenden Gerichtskosten und die Gebühren der Anwälte. Diese Kosten steigen nicht linear, sondern in bestimmten Sprüngen, die in gesetzlichen Gebührentabellen festgelegt sind.

Gerichtskosten und Anwaltskosten im Überblick

Die Gerichtskosten sind die Gebühren, die das Gericht selbst für seine Tätigkeit erhebt. Dazu gehören zum Beispiel die Gebühren für die Klageerhebung oder für richterliche Entscheidungen. Die Anwaltskosten sind die Gebühren, die Ihr eigener Anwalt für seine Arbeit in Rechnung stellt. Diese Kosten richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und der Komplexität des Falles. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Kosten, wie die Auslagen für Sachverständigengutachten oder Zeugenentschädigungen, die ebenfalls nach dem Verursacherprinzip verteilt werden.

Besonderheiten: Vergleich und Klagerücknahme

Manchmal enden Gerichtsverfahren durch einen Vergleich, also eine Einigung zwischen den Parteien. In solchen Fällen wird oft vereinbart, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden. Zieht eine Partei ihre Klage zurück, trägt sie in der Regel die gesamten Kosten des Verfahrens. Wenn eine Klage von der Gegenseite sofort anerkannt wird, trägt die Gegenseite zwar die Kosten, aber unter Umständen nur dann, wenn sie Anlass zur Klage gegeben hat. Andernfalls kann es sein, dass die Partei, die die Klage erhoben hat, trotz des Anerkenntnisses die Kosten tragen muss.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Versäumnisurteil

Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei eine wichtige Frist oder einen Termin im Gerichtsverfahren unbegründet versäumt. Dadurch gilt die versäumte Partei als unterlegen, ohne dass der Fall vollständig in der Sache geprüft wird. Dieses Urteil hat die gleiche Wirkung wie ein normales Urteil, kann aber unter bestimmten Bedingungen angefochten oder aufgehoben werden (vgl. § 331 ZPO). Im beschriebenen Fall verlor der Vermieter wegen eines solchen prozessualen Fehlers seinen Anspruch, ohne dass das Gericht die Mieterhöhung inhaltlich prüfte.

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Teilanerkenntnis

Ein Teilanerkenntnis ist eine gerichtliche Erklärung, mit der eine Partei ausdrücklich einen Teil, aber nicht die gesamte Forderung der Gegenseite als berechtigt anerkennt. Es handelt sich dabei um eine Teilausgleichserklärung im laufenden Prozess. Wichtig ist, dass die Anerkennung klar, konkret und unmissverständlich erfolgen muss, damit das Gericht die dadurch anerkannten Ansprüche vollstrecken kann. Im Beispiel versuchte der Mieter zunächst nur zum Quadratmeterpreis zuzustimmen, ohne die Gesamtfläche zu nennen, weshalb das Teilanerkenntnis unwirksam war.

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Klageteilrücknahme

Die Klageteilrücknahme ist die formale Erklärung des Klägers, dass er auf einen Teil seiner Klageansprüche verzichtet und diesen Streitpunkt nicht mehr weiterverfolgen möchte. Die Rechtsfolge ist, dass das Gericht über den zurückgenommenen Teil nicht mehr entscheidet und dieser Teil des Verfahrens beendet wird. Dadurch verändert sich das Streitobjekt, und die Kostenverteilung wird entsprechend angepasst (vgl. § 269 ZPO). Im Fall nahm der Vermieter den Teil seiner Forderung zurück, der über die Einigung zu 662 Euro hinausging.

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Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Gericht über einen Antrag oder eine Klage in der Sache entscheidet. Es bedeutet, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung haben muss, etwa weil er ohne diese keinen rechtlichen Vorteil erlangt. Fehlt dieses Bedürfnis, kann der Antrag abgelehnt werden (vgl. § 88 ZPO, Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes). Im Fall wurde dem Mieter kein Rechtsschutz mehr für seine Anträge gewährt, da das Verfahren im Kern bereits durch das Anerkenntnis und die Klagerücknahme entschieden war.

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Sofortiges Anerkenntnis

Ein sofortiges Anerkenntnis ist eine unverzügliche und vorbehaltlose Erklärung des Beklagten, dass er die Forderung des Klägers in vollem Umfang anerkennt, ohne dass dem Kläger eine vorherige Veranlassung zur Klage gegeben wurde. Dieses Anerkenntnis muss unmittelbar nach Erhalt der Klage erfolgen, um eine spezielle Kostenregelung nach § 93 ZPO auszulösen. Gelingt dies, trägt der Kläger die Prozesskosten, da die Klage als unnötig angesehen wird. Im dargestellten Fall wurde das Anerkenntnis des Mieters als erst spät abgegeben bewertet und somit nicht als sofortiges Anerkenntnis anerkannt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete): Regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Mieterhöhung gegenüber bestehenden Mietern, insbesondere die Ankündigung und Zustimmungserfordernisse. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Vermieter wollte die Miete auf eine neue Höhe anheben, wofür eine Zustimmung des Mieters erforderlich war, deren Nichtvorliegen den Grund für die Klage bildete.
  • § 294 ZPO (Versäumnisurteil): Ermöglicht dem Gericht, ein Urteil gegen eine Partei zu fällen, die einen entscheidenden Termin nicht wahrnimmt oder eine Frist versäumt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht lehnte die Klage des Vermieters zunächst wegen eines eigenen Prozessfehlers, nämlich der Versäumnis eines Termins oder Fristversäumnis, ab.
  • § 307 ZPO (Teilanerkenntnis und Anerkenntniswirkungen): Regelt die Wirkung eines Anerkenntnisses im Rechtsstreit, insbesondere dass ein unzweifelhaft formulierter Teilanerkenntnis einen bindenden Teilvergleich darstellt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das erste Teilanerkenntnis des Mieters war unanfechtbar, weil es unklar formuliert war; das zweite Anerkenntnis war rechtlich wirksam und führte zur Anpassung des Streitstoffs.
  • § 269 ZPO (Klageteilrücknahme): Erlaubt dem Kläger die Rücknahme einzelner Klageanträge ohne Zustimmung der Gegenpartei, was die Wirkungen des Verfahrens beeinflusst. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Vermieter nahm die Klage für die über die 662 Euro hinausgehende Forderung zurück, wodurch das Gericht diesen Teil nicht mehr zu entscheiden hatte.
  • § 93 ZPO (Kostenregelung bei sofortiger Anerkennung): Bestimmt, dass der Kläger die Kosten zu tragen hat, wenn der Beklagte einen Anspruch sofort anerkennt und die Klage somit vermeidbar ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verneinte eine sofortige Anerkennung durch den Mieter, da das erste Anerkenntnis ungültig und das zweite nicht mehr „sofort“ im Sinne des Gesetzes erfolgte; daher wurde die Kostenverteilung geteilt.
  • § 708 Nr. 10 ZPO (Vorläufige Vollstreckbarkeit): Regelt die vorläufige Durchsetzbarkeit von Urteilen auch bei laufenden Rechtsmitteln. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Urteil wurde vorläufig vollstreckbar erklärt, sodass der Vermieter die erhöhte Miete trotz potentieller Rechtsmittel durchsetzen kann.
  • Rechtsschutzbedürfnis (allgemeines Prozessrecht): Erfordert ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Entscheidung, ohne das ein Antrag als gegenstandslos abgewiesen wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Mehrere Anträge des Mieters wurden abgewiesen, weil die gestellte Situation durch Rücknahme und Anerkenntnis keine hinreichende Grundlage mehr bot.

Das vorliegende Urteil


AG Pankow – Az.: 101 C 5058/24 – Urteil vom 10.06.2025


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Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
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