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Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung – das müssen Sie wissen

Steigende Preise belasten aktuell viele Verbraucher. Ob Strom, Gas, Versicherungen oder Fitnessstudio – immer mehr Anbieter erhöhen ihre Preise. Doch Kunden müssen diese Preiserhöhungen nicht einfach hinnehmen. Das Sonderkündigungsrecht bietet eine wichtige Möglichkeit, sich von teurer werdenden Verträgen zu lösen.

Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht die außerordentliche Beendigung eines laufenden Vertrags, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Anders als bei der regulären Kündigung müssen dabei keine üblichen Fristen eingehalten werden. Die Kündigung kann sofort ausgesprochen werden, sobald die Preiserhöhung angekündigt wird.

Expertentipp von Rechtsanwalt Dr. Kotz:

Als Fachanwalt für Verbraucherrecht vertrete ich seit über 20 Jahren Mandanten bei Streitigkeiten rund um Preiserhöhungen und Sonderkündigungsrechte. Gerade in der aktuellen Zeit mit steigenden Kosten ist eine rechtssichere Durchsetzung der Verbraucherrechte besonders wichtig.

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✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderkündigungsrecht: Ermöglicht die sofortige Vertragskündigung bei Preiserhöhungen ab 5 %, unabhängig von Vertragslaufzeiten.
  • Informationspflicht: Anbieter muss schriftlich über Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht informieren, sonst ist die Erhöhung unwirksam.
  • Kündigungsfrist: Die Kündigung muss vor Inkrafttreten der neuen Preise beim Anbieter eingehen.
  • Formvorschrift: Kündigung immer schriftlich einreichen, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
  • Dokumentation: Alle Unterlagen wie Preiserhöhungsschreiben, Kündigungsbestätigung und Korrespondenz aufbewahren.
  • Verhandlungsoption: Vor der Kündigung lohnt sich oft ein Gespräch über Sonderkonditionen mit dem Anbieter.
  • Unwirksame Erhöhung: Bei fehlender Begründung oder fehlendem Hinweis auf Sonderkündigungsrecht ist die Preiserhöhung anfechtbar.
  • Rechtliche Hilfe: Bei Streitigkeiten oder komplexen Fällen empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung.
Geschäftsmann liest aufmerksam Vertragsdokumente an seinem Schreibtisch
Gründliche Prüfung schützt vor bösen Überraschungen (Symbolbild: Ideogram).

Wichtige Merkmale des Sonderkündigungsrechts

Wann können Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Die Höhe der Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung muss mindestens 5 Prozent betragen, damit das Sonderkündigungsrecht greift. Diese Grenze hat sich in der Rechtsprechung als Orientierungswert etabliert. Bei geringeren Erhöhungen muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Steigerung dennoch als „spürbar“ einzustufen ist. Entscheidend ist dabei die konkrete Belastung für den Verbraucher.

Formelle Voraussetzungen

Der Anbieter ist verpflichtet, über die geplante Preiserhöhung schriftlich zu informieren. Diese Information muss transparent und nachvollziehbar sein.

Besonders wichtig: Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht darf nicht fehlen. Fehlt dieser Hinweis, ist die gesamte Preiserhöhung unwirksam.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Sonderkündigungsrecht gilt auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Versuche von Anbietern, dieses Recht durch spezielle Klauseln auszuschließen, sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Nach Eingang der Kündigung muss der Anbieter diese innerhalb einer Woche schriftlich bestätigen.

Zeitliche Vorgaben

Die Kündigung kann sofort nach Bekanntgabe der Preiserhöhung erfolgen. Sie muss jedoch spätestens vor dem Inkrafttreten der neuen Preise beim Anbieter eingehen.

Anders als bei regulären Kündigungen müssen keine weiteren Fristen eingehalten werden. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam.

Junges Paar sitzt am Küchentisch und bespricht Rechnungen
Gemeinsam fällt die Entscheidung über Preiserhöhungen leichter (Symbolbild: Ideogram).

Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht

KriteriumBedingungRechtliche Folge
PreiserhöhungMindestens 5%Sonderkündigungsrecht greift
Information durch AnbieterSchriftliche Mitteilung erforderlichOhne Information keine wirksame Preiserhöhung möglich
Hinweis auf KündigungsrechtMuss in der Mitteilung enthalten seinPreiserhöhung ist ohne Hinweis unwirksam
BegründungNachvollziehbare Erklärung nötigKunde kann Erhöhung anfechten
Frist zur BestätigungAnbieter muss binnen 7 Tagen bestätigenRechtliche Schritte möglich

So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht richtig

Ein Sonderkündigungsrecht muss korrekt ausgeübt werden, damit es rechtlich wirksam ist. Hier sind die wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Kündigung:

Die richtige Form der Kündigung

Eine mündliche Kündigung reicht nicht aus. Die sicherste Variante ist ein Einschreiben mit Rückschein. Alternativ eignen sich auch Fax oder E-Mail, sofern eine Lesebestätigung angefordert wird. Die Kündigung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben sollte neben den persönlichen Daten auch alle relevanten Vertragsinformationen enthalten. Dazu gehören:

  • Kundennummer
  • Vertragsnummer oder Vertragsbezeichnung
  • Aktuelles Datum
  • Konkreter Bezug zur angekündigten Preiserhöhung
  • Gewünschtes Kündigungsdatum

Nach der Kündigung

Nach Versand der Kündigung sollten Verbraucher aktiv eine Bestätigung einfordern, falls diese nicht automatisch erfolgt. Wichtig ist auch, rechtzeitig nach einem neuen Anbieter zu suchen, um eine nahtlose Versorgung sicherzustellen.

Geschäftsbrief mit deutlich sichtbarem Betreff Preiserhöhung auf einem Schreibtisch
Die Post, die niemand gerne im Briefkasten findet (Symbolbild: Ideogram).

Sonderkündigungsrecht in verschiedenen Vertragsverhältnissen

Die Anwendung des Sonderkündigungsrechts unterscheidet sich je nach Vertragsart. Hier sind die wichtigsten Besonderheiten:

Energielieferverträge

Bei Strom- und Gasverträgen gelten besonders strenge Vorschriften. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Grundversorger müssen dabei andere Regeln beachten als alternative Anbieter. Besonders wichtig: Bei Preiserhöhungen von Grundversorgern besteht ein jederzeitiges Wechselrecht.

Versicherungsverträge

Bei Versicherungen beginnt die Kündigungsfrist erst am Tag nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Die Besonderheit: Versicherungsnehmer müssen hier besonders auf die Art der Versicherung achten. Bei Lebens- und Krankenversicherungen gelten teilweise abweichende Regelungen.

Telekommunikationsverträge

Das neue Telekommunikationsgesetz stärkt die Rechte der Verbraucher zusätzlich. Neben Preiserhöhungen lösen auch andere einseitige Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht aus. Dies gilt selbst dann, wenn die Änderungen für den Kunden vorteilhaft sind.

Übersicht der Kündigungsfristen nach Vertragsart

VertragstypInformationsfrist des AnbietersKündigungsfrist für KundenBesonderheiten
Energieversorgung4 Wochen vor ErhöhungBis 1 Tag vor PreiserhöhungGrundversorger: 2 Wochen Frist
VersicherungenKeine gesetzliche Frist1 Monat nach MitteilungSchriftform zwingend
Telekommunikation1 Monat vor ErhöhungBis zur PreiserhöhungGilt auch bei Mindestlaufzeit
Fitnessstudio2 Wochen vor ErhöhungBis zur PreiserhöhungAuch bei Standortwechsel
Zwei Techniker in Warnwesten inspizieren Solarpanele in einem großen Solarpark
Für Verträge mit Energieversorgern gelten besonders strenge Vorgaben, um den Verbraucher zu schützen (Symbolbild: Ideogram).

5 typische Praxisbeispiele für ein Sonderkündigungsrecht

Anhand konkreter Beispiele lässt sich die Anwendung des Sonderkündigungsrechts besser verstehen:

Beispiel 1: Strompreiserhöhung

Ein Energieversorger kündigt eine Preiserhöhung von 12 Prozent an. Die Mitteilung erfolgt sechs Wochen vor der geplanten Erhöhung per Brief. In diesem Fall können Kunden problemlos kündigen – die Erhöhung liegt deutlich über der 5-Prozent-Grenze und die Information erfolgte rechtzeitig.

Beispiel 2: Standortwechsel Fitnessstudio

Das Fitnessstudio verlegt seinen Standort in einen anderen Stadtteil. Die neue Anfahrt verlängert sich für einen Kunden von 5 auf 25 Minuten. Diese erhebliche Erschwernis berechtigt zur Sonderkündigung, da die Vertragserfüllung unzumutbar wird.

Beispiel 3: Krankenkassenbeiträge

Eine gesetzliche Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag. Versicherte können in diesem Fall ihre Mitgliedschaft zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird. Eine zweimonatige Bindungsfrist muss jedoch beachtet werden.

Beispiel 4: Handyvertrag mit Tarifänderung

Ein Mobilfunkanbieter ändert die Tarifstruktur und erhöht dabei das monatliche Datenvolumen von 5 auf 10 GB, gleichzeitig steigt der Preis um 8 Euro. Obwohl mehr Leistung geboten wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht, da die Preiserhöhung nicht optional ist.

Beispiel 5: Banken ändern Kontoführungsgebühren

Eine Bank führt neue Kontoführungsgebühren ein oder erhöht bestehende Gebühren. Nach einem wegweisenden Urteil des BGH müssen Banken für solche Änderungen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Erfolgt die Erhöhung einseitig, können Kunden nicht nur kündigen, sondern auch die Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren fordern.

Wichtige Erkenntnisse aus den Praxisbeispielen

  • Die Art der Preiserhöhung spielt keine Rolle
  • Auch indirekte Kostensteigerungen können relevant sein
  • Zusätzliche Leistungen rechtfertigen keine einseitige Preiserhöhung
  • Der zeitliche Aspekt ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung
Männlicher Anwalt im Anzug erklärt einer casual gekleideten Klientin Dokumente an seinem Schreibtisch
Rechtliche Beratung schafft Klarheit bei komplexen Vertragsfragen (Symbolbild: Ideogram).

Strategien zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte

Alternative Lösungswege

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, lohnt sich oft ein Gespräch mit dem Anbieter. Viele Unternehmen bieten Bestandskunden folgende Sonderkonditionen an:

  • Reduzierte Preiserhöhung: Statt der angekündigten 10 % Erhöhung wird beispielsweise nur eine 5 % Steigerung vereinbart.
  • Zusätzliche Leistungen ohne Aufpreis: Der Stromanbieter gewährt einen kostenlosen Beratungstermin zum Stromsparen, oder der Fitnessstudiobetreiber bietet zusätzliche Kurse an.
  • Temporäre Preisnachlässe: Die Preiserhöhung wird für Bestandskunden erst nach einer Übergangsfrist von 3 bis6 Monaten wirksam.
  • Kulanzlösungen: Der Anbieter gewährt einen einmaligen Bonus oder Gutschrift, um die Preiserhöhung teilweise zu kompensieren.

Tipps zur Verhandlungstaktik

Wer mit seinem Anbieter in Verhandlung treten möchte, sollte gut vorbereitet sein und einige grundlegende Regeln beachten:

  • Konkurrenzsituation aufzeigen
  • Lange Kundenbindung betonen
  • Sachlich und freundlich bleiben
  • Schriftliche Fixierung von Zusagen einfordern

Professionelle Unterstützung

Bei Schwierigkeiten mit der Durchsetzung des Sonderkündigungsrechts stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:

Expertentipp von Rechtsanwalt Dr. Kotz:

Gerade bei hohen Preiserhöhungen oder wenn Anbieter sich quer stellen, ist schnelles Handeln wichtig. Als Fachanwalt für Verbraucherrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – von der Prüfung der Preiserhöhung bis zur gerichtlichen Vertretung. Besonders bei komplexen Fällen oder wenn mehrere Verträge betroffen sind, kann eine anwaltliche Beratung Kosten sparen. – Dr. Christian Gerd Kotz

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Zusätzlich bieten auch folgende Stellen Unterstützung:

  • Verbraucherzentralen für erste Orientierung
  • Schlichtungsstellen für außergerichtliche Einigungen
  • Fachverbände für branchenspezifische Fragen
Nahaufnahme zweier zusammenpassender Puzzleteile
Die richtige Lösung findet sich oft schneller als gedacht (Symbolbild: Unsplash+).

Fazit

Das Sonderkündigungsrecht stellt ein bedeutendes Instrument zum Schutz vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen dar. Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und bei Bedarf durchsetzen.

Das sollten Sie beachten:

  • Schnelles Handeln: Nach Erhalt einer Preiserhöhungsmitteilung zeitnah reagieren und Optionen prüfen.
  • Dokumentation: Alle Unterlagen und Kommunikation mit dem Anbieter sorgfältig aufbewahren.
  • Alternativen prüfen: Vor der Kündigung Marktvergleich durchführen und mögliche neue Anbieter recherchieren.
  • Rechtliche Absicherung: Bei Unsicherheiten oder Widerstand des Anbieters professionelle Unterstützung suchen.

Wer über seine Rechte Bescheid weiß und strategisch vorgeht, kann bei Preiserhöhungen oft erhebliche Kosten sparen. Eine fundierte rechtliche Beratung hilft hier, teure Fehler zu vermeiden und die eigenen Interessen durchzusetzen.

✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

  • Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
    Das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Die Kündigung muss dem Anbieter vor Inkrafttreten der neuen Preise zugehen, wobei das Datum des Eingangs beim Anbieter entscheidend ist, nicht der Poststempel.
  • Ist eine Preiserhöhung ein außerordentlicher Kündigungsgrund?
    Ja, eine spürbare Preiserhöhung ab etwa 5 % stellt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Dies gilt auch während laufender Mindestvertragslaufzeiten und ist unabhängig vom konkreten Grund der Preiserhöhung.
  • Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?
    Ja, bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt für die meisten Dauerschuldverhältnisse wie Versicherungen, Energieverträge oder Telekommunikationsverträge.
  • Wie formuliere ich eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht?
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ausdrücklich Bezug auf das Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung nehmen. Wichtig sind die Angabe der Vertrags-/Kundennummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum zum Zeitpunkt der Preiserhöhung.
  • Was ist ein wichtiger Grund nach § 314 BGB?
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Der Grund muss dabei im Risiko- und Verantwortungsbereich des anderen Vertragspartners liegen.
  • Wie lange vorher muss eine Beitragserhöhung angekündigt werden?
    Die Ankündigung einer Beitragserhöhung muss mindestens einen Monat vor Inkrafttreten erfolgen, bei Grundversorgern sogar sechs Wochen vorher. Der Anbieter muss dabei ausdrücklich auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinweisen.
  • Wie lange hat man Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung?
    Bei einer Mieterhöhung haben Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung Zeit, das Sonderkündigungsrecht auszuüben. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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