Ab dem 01.01.2003 wird in den neuen §§ 1 und 2 der Beitragszahlungsverordnung die Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge geregelt. Wesentliche Neuerung ist, dass die Lohnsteuerstufen nicht mehr von Hand berechnet werden dürfen. Damit fallen auch die bisherigen Beitragsberechnungstabellen ersatzlos fort. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Ein voller Kalendermonat wird immer mit 30 Tagen angesetzt. Berechnungsbasis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Das weitere Verfahren zur Ermittlung des Arbeitnehmer- bzw. des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag schreibt § 2 vor.
Die Verordnung bestimmt den maßgeblichen Wert für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht. Dies geschieht durch Fortschreibung der jeweiligen Vorjahreswerte in der Rentenversicherung entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Fortschreibung erfolgt gemäß der Steigerungsrate der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2001 in Höhe von 1,77 % in den alten Ländern und in Höhe von 2,00 % in den neuen Ländern.
Überblick über die Rechengrößen der Sozialversicherung:
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Beitragsbemessungsgrenzen |
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2002 |
2003 |
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West |
Ost |
West |
Ost |
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Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
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| Rentenversicherung der Arbeiter & Angestellten |
4.500 € |
54.000 € |
3.750 € |
45.000 € |
5.100 € |
61.200 € |
4.250 € |
51.000 € |
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| knappschaftliche Rentenversicherung |
5.550 € |
66.600 € |
4. 650 € |
55.800 € |
6.250 € |
75.000 € |
5.250 € |
63.000 € |
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| Arbeitslosenversicherung |
4.500 € |
54.000 € |
3.750 € |
45.000 € |
5.100 € |
61.200 € |
4.250 € |
51.000 € |
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| Krankenversicherung |
3.375 € |
40.500 € |
3.375 € |
40.500 € |
3.450 € |
41.400 € |
3.450 € |
41.400 € |
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| Pflegeversicherung |
3.375 € |
40.500 € |
3.375 € |
40.500 € |
3.450 € |
41.400 € |
3.450 € |
41.400 € |
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Versicherungspflichtgrenzen |
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2002 |
2003 |
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West |
Ost |
West |
Ost |
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Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
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| Kranken- und Pflegeversicherung |
3.375 € |
40.500 € |
3.375 € |
40.500 € |
3.825 € |
45.900 € |
3.825 € |
45. 900 € |
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| Kranken- und Pflegeversicherung
für PKV-Mitglieder am 31.12.2002 |
3.450 € |
41.400 € |
3.450 € |
41.400 € |
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Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



