Der Bundestag hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches geeinigt. Nach dem neuen Gesetz sollen diejenigen bestraft werden, die von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellen oder übertragen. Unbefugt ist eine Bildaufnahme, wenn sie ohne Einwilligung in das jeweilige „Motiv“ erfolgt. Ferner müssen durch das Foto oder die Videoaufnahme die höchstpersönlichen Rechte des Betroffenen verletzt sein. Bislang ist die Fertigung von Paparazzi- und Spannerfotos bzw. Videos nicht strafbar. Lediglich die unbefugte Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist strafbar. Nach dem neuen Gesetzesentwurf drohen nunmehr bereits bei Fertigung Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



