Urteile zum Strafrecht
Urteile Strafrecht
Anwendung körperlicher Gewalt gegenüber Besitzstörer – ultima ratio
OLG Dresden – Az.: 4 U 45/20 – Beschluss vom 24.03.2020 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. 2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen. 3. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für […]
Amtshaftung – Schadensersatz wegen Schussverletzung bei Polizeieinsatz
LG Kiel – Az.: 8 O 80/16 – Urteil vom 12.06.2020 1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 22.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.8.2016 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger 75 […]
Körperliche Auseinandersetzung – Schadensersatz und Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen
LG Aurich – Az.: 5 O 1481/19 – Urteil vom 02.09.2020 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2020 zu zahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 65,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über […]
Strafrecht – Schnelle Hilfe bei strafrechtlichen Problemen
Im Grunde genommen gibt es in Deutschland lediglich zwei Bereiche des Rechts, die für den Bürger entscheidend sind – das Zivilrecht, welches auch als Privatrecht bezeichnet wird, sowie das öffentliche Recht. Dieses öffentliche Recht ist den meisten Bürger jedoch eher als Strafrecht bekannt, was jedoch nur zum Teil richtig ist, da das Strafrecht ein Bestandteil […]
Verkehrsstrafrecht – Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft
Verkehrsstraftaten sind schwerwiegende Verkehrsdelikte bei denen hohe Strafen drohen. Es gibt durchaus Rechtsgebiete in Deutschland, in denen es sowohl ein gesetzliches Haupt- als auch ein gesetzliches Unterrecht gibt. Das Verkehrsrecht dient hierbei regelrecht als Musterbeispiel, da es neben zusätzlich zu dem Verkehrsrecht auch noch den Teilbereich des Verkehrsstrafrechts gibt. Von seiner reinen Funktion her erfüllt […]
Körperverletzung – Schmerzensgeldbemessung bei Kieferwinkelfraktur durch Faustschlag
LG Dortmund – Az.: 12 O 389/09 – Urteil vom 22.02.2011 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 EUR (in Worten: fünftausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2009 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden, die ihm in […]
Dinglicher Arrest – Arrestgrund bei einer gegen das Gläubigervermögen gerichteten Straftat
OLG Frankfurt – Az.: 19 W 10/11 – Beschluss vom 02.03.2011 Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.01.2010 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beschwerdewert beträgt 75.000,– EUR. Gründe Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. Das […]
Verwertung der im Strafurteil getroffenen Feststellungen im Zivilprozess – Urkundenbeweis
OLG Zweibrücken – Az.: 4 U 101/10 – Urteil vom 17.03.2011 I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. April 2010 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die […]
Schmerzensgeldbemessung bei Verkehrsunfall mit Todesfolge
OLG Celle – Az.: 14 U 81/20 – Urteil vom 04.11.2020 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. April 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover <20 O 33/18> teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 5.000,00 Euro nebst […]
Wissenswertes zum Strafrecht
Sie denken vielleicht: Strafrecht? Das betrifft mich nicht. Leider trifft diese Einschätzung nicht immer zu.
Auch der an sich unbescholtene Bürger gerät schnell in das Visier der Ermittlungspersonen. Ein strafrechtliches Haupt- oder Ermittlungsverfahren wird teilweise viel schneller eingeleitet, als man sich dies vorstellen kann.
Beispielsweise wird nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden häufig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet.
Auch im Alltag kann es schnell zu strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen kommen. Paradebeispiel hierfür ist die Beleidigung. Angenommen jemand hat mal wieder Streit mit seinem ungeliebten Nachbarn. Im Laufe der Diskussion rutscht dieser Person ein Wort über die Lippen, das sie sonst vielleicht nicht sagen würde. Durch den Streit motiviert beschließt der Nachbar Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Zwar besteht in dieser Konstellation die häufig berechtigte Hoffnung das Strafverfahren werde früher oder später eingestellt, eingeleitet wird das Ermittlungsverfahren jedoch trotzdem.
Neben diesen „kleineren“ Delikten widmen wir uns auf dieser Seite auch spektakuläreren Urteilen mit teilweise sehr interessanten und lesenswerten Sachverhalten.
Mehr zum Verkehrsstrafrecht/Verkehrsrecht
Der Begriff “Strafrecht”
Strafrecht ist der Inbegriff aller Rechtsnormen, die gewisse Verhaltensweisen unter Strafe stellen. Das auch als Kriminalrecht bezeichnete Rechtsgebiet umfasst demnach diejenigen Rechtsnormen, die ein bestimmtes Verhalten, welches von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, durch Rechtsfolgen sanktionieren. Obwohl das Strafrecht streng dogmatisch betrachtet dem Öffentlichen Recht zuzuordnen ist, gilt es im deutschen Rechtssystem als eines der drei großen Rechtsgebiete. Dies ist vor allem seiner besonderen Eigenständigkeit und seiner herausragenden Bedeutung geschuldet. Ziel des Strafrechts ist der Schutz von wichtigen Rechtsgütern und grundlegenden Werten des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft. Zu diesen Schutzgütern zählen beispielsweise das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum von Personen.
Der Schutz von Rechtsgütern
Rechts- bzw. Schutzgüter sind also rechtlich geschützte Interessen einzelner Bürger, ganzer Rechtspersonen und der Gesellschaft als solcher. Die Schutzgüter des Strafrechts werden in Individualrechtsgüter und in Universalrechtsgüter unterschieden. Während Individualrechtsgüter einer Person zugeordnet werden können, sind Universalrechtsgüter dem Staat zuzuordnen. Beispiele für Individualrechtsgüter sind zum Beispiel die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung. Bei den Universalrechtsgütern handelt es sich in etwa um den Schutz der Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die Integrität des Staates. Um Verletzungen solcher Schutzgüter zu erkennen legt das Strafrecht Merkmale fest, mit denen verbrecherisches Handeln identifiziert werden kann. Im Falle eines Verstoßes bestimmt die Rechtsfolge der entsprechenden Strafnorm, welche Bestrafung oder Maßregelung in Betracht kommt.
Das materielle Strafrecht
Im deutschen Recht wird zwischen dem materiellen Strafrecht, das die einzelnen Tatbestände und deren Rechtsfolgen behandelt und dem formellen Strafrecht, dessen Kern vorwiegend in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist, unterschieden. Das materielle Strafrecht enthält jene Vorschriften, die beschreiben, welcher Verstoß wie bestraft wird. Zentrale Vorschrift des materiellen Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Daneben gibt es eine Vielzahl von Nebenstrafgesetzen, die eigene Straftatbestände enthalten und somit zum materiellen Recht zu zählen sind. Zu den wichtigsten Nebenstrafgesetzen zählen unter anderem
- das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- das Waffengesetz (WaffG)
- das Versammlungsgesetz (VersG)
- das Arzneimittelgesetz (AMG)
Darüber hinaus finden sich auch in vielen öffentlich-rechtlichen Gesetzes wie der Gewerbeordnung (GewO) oder der Abgabenordnung (AO) die ein oder andere Strafvorschrift.
Das StGB
Im StGB als zentraler Normierung des materiellen Strafrechts ist ein Großteil der Strafvorschriften zusammengefasst. Die Strafvorschriften beinhalten sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen strafbaren Handelns. Das StGB ist logisch aufgebaut und beginnt mit dem Allgemeinen Teil (§§ 1- 79b), der sich Verbrechen, Rechtsfolgen und allgemeinen Vorschriften widmet. Der Allgemeine Teil des StGB enthält demnach Regeln, die grundsätzlich für sämtliche Delikte gelten. So sind zum Beispiel die Rechtfertigungsgründe, der Versuch und die Verjährung mittels Klammertechnik strukturiert. Zudem findet sich im Allgemeinen Teil auch das bekannte Strafrechtsprinzip “keine Strafe ohne Gesetz” wider. Konkret bedeutet diese Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, dass eine Person, die Strafbarkeitslücken gefunden und ausgenutzt hat, nicht bestraft werden kann. Generell wird das gesamte materielle Strafrecht von diesem Grundsatz geprägt. Daraus resultierende Grundsätze sind
- das Bestimmtheitsgebot
- das Rückwirkungsgebot
- das Analogieverbot
- Verbot von Gewohnheitsrecht
Der Besondere Teil des StGB
Der Besondere Teil des StGB (§§ 80 – 358) normiert anhand abstrakter Merkmale und Beschreibungen die strafrechtlich relevanten Handlungen. Diese als Tatbestand bezeichneten Merkmalsbeschreibungen lassen sich in die von ihnen geschützten Rechtsgüter unterteilen. Auf diese Weise erhält der Besondere Teil des StGB seine grundlegende Systematisierung; die einzelnen Straftatbestände werden in Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte und in Straftaten gegen Vermögenswerte gegliedert. Danach kann nochmals eine feingliedrigere Unterteilung vorgenommen werden. So werden zum Beispiel einzelne Abschnitte im Schutzbereich der Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte mit „Straftaten gegen das Leben“ oder „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ betitelt. Zu den relevantesten Straftatbeständen des Besonderen Teils gehören
- Tötungsdelikte
- Körperverletzungstatbestände
- Nötigung
- Sachbeschädigungsdelikte
- Diebstahl
- Betrug
- Erpressung
Das Strafverfahrensrecht
Das Strafverfahrensrecht oder auch formelles Strafrecht ist eine elementare Säule des deutschen Rechtstaats. Grundlage des formellen Strafrechts ist die StPO mit ihren mehr als 400 Paragrafen. Der darin beschriebene Strafprozess läuft nach bestimmten Prozessmaximen ab. Hierbei handelt es sich um den Anklagegrundsatz, das Offizialprinzip, das Legalitätsprinzip und um den Ermittlungsgrundsatz. Diese Grundsätze gewährleisten eine ordentliche und gerechte strafrechtliche Verfolgung, die für einen funktionierenden Rechtstaat unentbehrlich ist. Das Strafverfahren gliedert sich in ein Erkenntnis- und ein Vollstreckungsverfahren, wobei insgesamt vier Phasen durchlaufen werden. Während das Ermittlungsverfahren, das Zwischen- und das Hauptverfahren zum Erkenntnisverfahren gehören, wird das Vollstreckungsverfahren nicht mehr weiter unterteilt. Das Hauptverfahren stellt dabei den Strafprozess im engeren Sinne dar. Kernstück des Hauptverfahrens ist die Hauptverhandlung. Dort wird am Ende des Erkenntnisverfahrens eine mündliche Verhandlung durchgeführt, die mit der Verkündung eines Urteils oder der Einstellung des Verfahrens endet.