Skip to content

Streit über die Bestellung und Eintragung eines dinglichen unentgeltlichen Wohnrechts – Streitwert

Über 70-jährige Mutter fordert lebenslanges Wohnrecht von ihrer Tochter ein – erbitterter Streit um die Berechnung des Wertes entbrennt vor Gericht. Landgericht und Oberlandesgericht uneins über die richtige Berechnungsgrundlage: Statistische Lebenserwartung oder Sterbetafel? Das Urteil des OLG Hamm sorgt für Klarheit und hat weitreichende Folgen für die Bewertung von Wohnrechten, insbesondere für ältere Menschen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin verlangte von ihrer Tochter die Eintragung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts an einer Wohnung.
  • Im Streit stand die Höhe des Streitwerts für das Verfahren über die Eintragung des Wohnrechts.
  • Das Landgericht setzte den Streitwert zunächst deutlich höher an, was von der Beklagten angefochten wurde.
  • Das Oberlandesgericht entschied, dass der Streitwert herabgesetzt werden musste.
  • Zur Bewertung wurde der monatliche Wert des Wohnrechts sowie ein entsprechender Faktor aus der Gesetzestabelle berücksichtigt.
  • Die richtige Berechnung des Streitwerts orientierte sich an der Lebenserwartung und einem oberen Zeitrahmen für die Berechnung, was sich auf die Dauer des Wohnrechts auswirkte.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Gesamtwert des Wohnrechts auf einen bestimmten Betrag festgelegt werden konnte, unabhängig vom ursprünglichen Antrag der Beklagten.
  • Das Verfahren war gebührenfrei, und es wurden keine außergerichtlichen Kosten erstattet.
  • Durch die Entscheidung entstand Klarheit über die korrekte Berechnung des Streitwerts bei dinglichen Wohnrechten.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige ähnliche Verfahren und die Bewertung von Wohnrechten im Rahmen von familienrechtlichen Streitigkeiten.

Komplexe Wohnrechte: Aktuelles Gerichtsurteil klärt rechtliche Streitfragen

Wohnrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Es legt fest, dass eine Person, das sogenannte Wohnberechtigte, das Recht hat, in einem bestimmten Haus oder einer Wohnung zu wohnen. Während viele Menschen mit dem Recht eines Mieters, in einer Immobilie zu wohnen, vertraut sind, ist das dingliche unentgeltliche Wohnrecht weniger bekannt, obwohl es im Familienrecht eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Es handelt sich um ein Recht, das mit einem Grundstück, einer Wohnung oder einem Haus verbunden ist und nicht gegen Entgelt ausgeübt wird. Klingt es kompliziert? Das ist es auch, denn es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie ein solches Wohnrecht entsteht, beispielsweise durch Erbschaft, Schenkung oder Vertrag. Ein typisches Beispiel ist die Situation, in der ein Elternteil sein Kind in einem Teil des Hauses wohnen lassen möchte, auch wenn das Kind nicht Eigentümer des Hauses ist.

Besonders schwierig wird es bei Streitigkeiten um die Bestellung und Eintragung eines solchen Wohnrechts. Hier kommt ein weiteres kompliziertes Thema ins Spiel: Der Streitwert. Dieser bestimmt, welche Gerichtsgebühren anfallen und welche Kosten der Rechtsstreit verursachen kann. Dieser Artikel zeigt anhand eines aktuellen Gerichtsfalls, wie sich diese komplizierten rechtlichen Fragen im Alltag auswirken.

Wohnrecht – ein Minenfeld im Familienrecht?

Sie stecken in einem Konflikt um ein Wohnrecht oder sind unsicher über dessen Wert? Wir verstehen die emotionalen und finanziellen Belastungen, die solche Streitigkeiten mit sich bringen. Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Marketingexperten kennt die Feinheiten des Wohnrechts und des Streitwertprozesses. Lassen Sie sich von uns eine unverbindliche Ersteinschätzung geben und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute – Ihr erster Schritt zu einer sorgenfreien Zukunft.

Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Streit um Wohnrecht zwischen Mutter und Tochter

Streit um Wohnrecht
In einem Rechtsstreit zwischen Mutter und Tochter über die Eintragung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts wurde der Streitwert auf 32.200,80 EUR festgesetzt, basierend auf speziellen Berechnungsmethoden für ältere Berechtigte. (Symbolfoto: evgenyatamanenko – 123rf.com)

Der Fall dreht sich um einen Rechtsstreit zwischen einer Mutter und ihrer Tochter bezüglich der Eintragung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts. Die Klägerin, eine über 70-jährige Frau, forderte von ihrer Tochter, der Beklagten, die Bewilligung und Eintragung eines solchen Wohnrechts für eine Wohnung im Erdgeschoss eines Hauses in der Stadt T. Der Kernpunkt des Konflikts lag in der Frage, wie der Wert dieses Wohnrechts zu berechnen sei, was für die Festsetzung des Streitwerts von entscheidender Bedeutung war.

Das Landgericht Münster hatte zunächst einen Streitwert von 70.841,76 EUR festgesetzt. Diese Summe basierte auf der Annahme einer statistischen Lebenserwartung von 11 Jahren für die Klägerin, multipliziert mit dem jährlichen Wert des Wohnrechts von 6.440,16 EUR. Die Beklagte legte gegen diese Berechnung Beschwerde ein, da sie eine niedrigere Festsetzung des Streitwerts anstrebte.

Rechtliche Grundlagen zur Berechnung des Wohnrechtswerts

Die rechtliche Herausforderung in diesem Fall bestand darin, den korrekten Wert eines lebenslangen Wohnrechts zu ermitteln. Gemäß § 3 ZPO (Zivilprozessordnung) ist bei Streitigkeiten über die Bestellung und Eintragung eines dinglichen unentgeltlichen Wohnrechts der Streitwert zu bestimmen. Das Oberlandesgericht Hamm orientierte sich dabei an § 52 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), der einen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Ermessensausübung bietet.

Die Beklagte argumentierte, dass nicht die statistische Lebenserwartung, sondern die sogenannte „Sterbetafel für die Bundesrepublik Deutschland 1986/1988“ als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden sollte. Nach ihrer Auffassung hätte dies zu einem niedrigeren Streitwert von 40.321,84 EUR geführt.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm kam zu dem Schluss, dass der Streitwert tatsächlich niedriger anzusetzen sei als ursprünglich vom Landgericht festgelegt. Die Richter setzten den Streitwert auf 32.200,80 EUR fest. Diese Entscheidung basierte auf folgenden Überlegungen:

  1. Der monatliche Wert des Wohnrechts wurde mit 536,68 EUR angesetzt, was einem Jahreswert von 6.440,16 EUR entspricht.
  2. Zur Ermittlung des Gesamtwertes wurde nicht die statistische Lebenserwartung herangezogen, sondern ein Faktor aus der Tabelle in § 52 Abs. 4 GNotKG.
  3. Da die Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung über 70 Jahre alt war, wurde gemäß der genannten Tabelle der auf die ersten fünf Jahre entfallende Wert in Ansatz gebracht.
  4. Daraus ergab sich die Berechnung: 6.440,16 EUR (Jahreswert) x 5 (Jahre) = 32.200,80 EUR.

Bedeutung der Entscheidung für die Berechnung von Wohnrechtswerten

Diese Entscheidung des OLG Hamm hat wichtige Implikationen für die Bewertung lebenslanger Wohnrechte, insbesondere bei älteren Berechtigten. Sie verdeutlicht, dass nicht pauschal die statistische Lebenserwartung für die Wertermittlung herangezogen werden sollte. Stattdessen ist die im Gerichts- und Notarkostengesetz vorgesehene Berechnungsmethode anzuwenden, die für ältere Personen eine kürzere Berechnungsgrundlage vorsieht.

Für Familien, die sich mit der Einräumung von Wohnrechten befassen, zeigt dieser Fall die Komplexität der rechtlichen und finanziellen Aspekte auf. Es wird deutlich, dass die genaue Berechnung des Wertes eines Wohnrechts erhebliche Auswirkungen auf den Streitwert und damit potentiell auch auf Gerichts- und Anwaltskosten haben kann.

Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des OLG Hamm verdeutlicht, dass bei der Bewertung lebenslanger Wohnrechte älterer Personen nicht die statistische Lebenserwartung, sondern die Berechnungsmethode nach § 52 GNotKG maßgeblich ist. Dies führt zu einer kürzeren Berechnungsgrundlage und damit zu einem niedrigeren Streitwert. Für die Praxis bedeutet dies eine präzisere und altersspezifische Bewertung von Wohnrechten, was erhebliche Auswirkungen auf Gerichts- und Anwaltskosten haben kann.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie über 70 Jahre alt sind und ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen möchten, hat dieses Urteil direkte Auswirkungen auf Sie. Es bedeutet, dass der Wert Ihres Wohnrechts niedriger angesetzt wird als bisher, was Ihnen finanzielle Vorteile bringen kann. Statt Ihre statistische Lebenserwartung zu berücksichtigen, wird nun pauschal ein Zeitraum von fünf Jahren für die Berechnung herangezogen. Dies kann die Gerichts- und Anwaltskosten bei möglichen Streitigkeiten erheblich reduzieren. Für Ihre Familie ist es wichtig zu wissen, dass diese Regelung die finanzielle Belastung bei der Einräumung eines Wohnrechts für ältere Angehörige verringern kann. Allerdings sollten Sie beachten, dass die genaue Berechnung komplex bleibt und im Zweifel rechtliche Beratung sinnvoll ist.


FAQ – Häufige Fragen

Sie streiten sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin über das Wohnrecht? Unsicher, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie vorgehen sollen? In unserer FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und erhalten wertvolle Tipps rund um das Thema Wohnrecht.


Was ist ein dingliches unentgeltliches Wohnrecht?

Ein dingliches unentgeltliches Wohnrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Es handelt sich um ein Recht, das dem Berechtigten erlaubt, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu nutzen, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen.

Das Wohnrecht wird als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen und wirkt damit nicht nur gegenüber dem aktuellen Eigentümer, sondern auch gegenüber möglichen zukünftigen Eigentümern der Immobilie. Dies bedeutet, dass das Wohnrecht auch bei einem Verkauf oder einer Vererbung des Objekts bestehen bleibt.

Der Inhaber des Wohnrechts darf die ihm zugewiesenen Räumlichkeiten ausschließlich zum Wohnen nutzen. Eine Vermietung oder anderweitige gewinnbringende Nutzung ist nicht gestattet. Der Berechtigte darf jedoch seine Familie, Lebenspartner sowie Personen zur Pflege und Bedienung in die Wohnung aufnehmen.

Bei der Ausübung des Wohnrechts hat der Berechtigte bestimmte Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört in der Regel die Übernahme der laufenden Kosten wie Strom, Wasser und Heizung. Auch kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten fallen üblicherweise in seinen Verantwortungsbereich. Größere Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen sind hingegen Sache des Eigentümers, bedürfen aber oft der Zustimmung des Wohnberechtigten.

Das unentgeltliche Wohnrecht unterscheidet sich von einem entgeltlichen Wohnrecht dadurch, dass der Berechtigte keine Miete oder sonstige regelmäßige Zahlungen an den Eigentümer leisten muss. Dies macht es zu einer beliebten Option bei der vorweggenommenen Erbfolge oder bei Schenkungen innerhalb der Familie.

Die Dauer des Wohnrechts kann variieren. Häufig wird es als lebenslanges Recht vereinbart, es kann aber auch zeitlich befristet sein. In jedem Fall erlischt es spätestens mit dem Tod des Berechtigten und kann weder vererbt noch übertragen werden.

Für den Eigentümer bedeutet die Einräumung eines dinglichen Wohnrechts eine erhebliche Einschränkung seiner Verfügungsgewalt über die Immobilie. Er kann die mit dem Wohnrecht belasteten Räume nicht selbst nutzen oder anderweitig verwerten, solange das Recht besteht.

In steuerlicher Hinsicht wird das unentgeltliche Wohnrecht als geldwerter Vorteil betrachtet. Bei der Übertragung von Immobilien kann es daher Auswirkungen auf die Berechnung von Schenkung- oder Erbschaftsteuer haben. Der Wert des Wohnrechts wird dabei anhand der ortsüblichen Miete und der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt.

zurück


Wie wird der Wert eines lebenslangen Wohnrechts berechnet?

Die Berechnung des Werts eines lebenslangen Wohnrechts erfolgt nach einer festgelegten Formel, die verschiedene Faktoren berücksichtigt. Der Wert ergibt sich aus der Multiplikation der Jahresmiete mit einem Kapitalwertfaktor.

Die Jahresmiete entspricht der Nettokaltmiete, die für die betreffende Immobilie üblicherweise pro Jahr erzielt werden könnte. Dabei ist zu beachten, dass die Jahresmiete einen Höchstwert nicht überschreiten darf. Dieser Höchstwert beträgt ein Achtzehntel des Immobilienwerts. Diese Begrenzung verhindert eine übermäßige Bewertung des Wohnrechts im Verhältnis zum Immobilienwert.

Der Kapitalwertfaktor ist eine variable Größe, die vom Alter und Geschlecht des Wohnrechtsinhabers abhängt. Dieser Faktor berücksichtigt die statistische Lebenserwartung und wird anhand von Tabellen des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Je jünger der Berechtigte, desto höher fällt in der Regel der Kapitalwertfaktor aus, da von einer längeren Nutzungsdauer des Wohnrechts ausgegangen wird.

Die Formel zur Berechnung lautet somit:

Wert des Wohnrechts = Jahresmiete × Kapitalwertfaktor

Bei der Ermittlung der Jahresmiete spielen die Größe und Lage der Immobilie eine entscheidende Rolle. Für die Bestimmung des ortsüblichen Mietpreises können Mietspiegel oder Gutachten herangezogen werden. Die genaue Berechnung der Jahresmiete ist von großer Bedeutung, da sie direkten Einfluss auf den Gesamtwert des Wohnrechts hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Berechnungsmethode primär für steuerliche Zwecke und zur Festsetzung von Gerichts- und Notargebühren verwendet wird. Sie basiert auf den Vorgaben des Bewertungsgesetzes und wird von Finanzbehörden angewendet.

In der Praxis kann der tatsächliche wirtschaftliche Wert des Wohnrechts von dieser Berechnung abweichen. Faktoren wie der Zustand der Immobilie, mögliche Wertsteigerungen oder individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien können den realen Wert beeinflussen.

Bei der Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch ist der errechnete Wert von Bedeutung, da er als Grundlage für die Bemessung der Eintragungsgebühren dient. Zudem spielt er eine Rolle bei der Festsetzung des Streitwerts in gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Bestellung oder Eintragung eines Wohnrechts.

Die Berechnung des Wohnrechtswerts kann in der Praxis komplex sein und erfordert oft die Einbeziehung von Fachleuten wie Steuerberatern oder Immobiliensachverständigen. Diese können die individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigen und eine präzise Bewertung vornehmen.

Für die rechtssichere Gestaltung eines lebenslangen Wohnrechts ist es ratsam, alle relevanten Aspekte vertraglich festzuhalten. Dazu gehören neben dem berechneten Wert auch Regelungen zur Nutzung, Instandhaltung und möglichen vorzeitigen Beendigung des Wohnrechts.

zurück


Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung eines Wohnrechts?

Die Kosten für die Eintragung eines Wohnrechts setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können je nach Einzelfall variieren. Grundsätzlich fallen Notarkosten und Grundbuchkosten an.

Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Wohnrechts und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Wert des Wohnrechts wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt, wie beispielsweise der Größe der Immobilie, der ortsüblichen Miete und der voraussichtlichen Dauer des Wohnrechts. Bei einem lebenslangen Wohnrecht wird in der Regel der 20-fache Jahreswert angesetzt.

Für die Beurkundung des Wohnrechts fällt eine 2,0-Gebühr nach dem Gebührentatbestand Nr. 21100 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG an. Die Höhe dieser Gebühr hängt vom ermittelten Geschäftswert ab. Bei einem Geschäftswert von beispielsweise 100.000 Euro würde die Notargebühr für die Beurkundung etwa 1.070 Euro betragen.

Zusätzlich zu den Notarkosten fallen Grundbuchkosten für die Eintragung des Wohnrechts an. Diese betragen in der Regel etwa 0,5% des Geschäftswerts. Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro wären das ungefähr 500 Euro.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Notar bei der Wertermittlung einen gewissen Ermessensspielraum hat. In manchen Fällen kann er einen Abschlag vornehmen, wenn beispielsweise der Beginn des Wohnrechts noch in ferner Zukunft liegt.

Die Gesamtkosten für die Eintragung eines Wohnrechts können somit je nach Wert der Immobilie und den spezifischen Umständen des Einzelfalls erheblich variieren. Bei einer durchschnittlichen Immobilie ist mit Gesamtkosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro zu rechnen.

Es empfiehlt sich, vor der Vereinbarung eines Wohnrechts einen Notar zu konsultieren, der eine genaue Kostenberechnung vornehmen kann. Der Notar wird auch die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch veranlassen, was für die rechtliche Absicherung des Wohnrechts von großer Bedeutung ist.

Abschließend sei erwähnt, dass die Kosten für die Eintragung eines Wohnrechts im Vergleich zum langfristigen Nutzen und der rechtlichen Sicherheit, die ein eingetragenes Wohnrecht bietet, oft als verhältnismäßig angesehen werden. Das Wohnrecht schützt den Berechtigten dauerhaft vor dem Verlust seiner Wohnmöglichkeit, selbst wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt.

zurück


Welche Möglichkeiten habe ich, um einen Streit um ein Wohnrecht zu lösen?

Bei Streitigkeiten um ein Wohnrecht stehen verschiedene Möglichkeiten zur Konfliktlösung zur Verfügung. Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien ist oft der schnellste und kostengünstigste Weg. Hierbei können die Beteiligten in direkten Gesprächen versuchen, einen Kompromiss zu finden. Dies ermöglicht es, individuelle Lösungen zu entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen beider Seiten eingehen.

Sollten direkte Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, bietet sich die Mediation als strukturiertes Verfahren an. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien dabei, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Der Vorteil liegt in der Möglichkeit, die Beziehung zwischen den Beteiligten zu erhalten und kreative Lösungsansätze zu entwickeln. Die Kosten für eine Mediation sind in der Regel geringer als bei einem Gerichtsverfahren.

Eine weitere Option ist die Schlichtung durch eine neutrale Stelle. In einigen Bundesländern ist vor einer Klage in bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten ein Schlichtungsversuch sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Schlichter kann einen Lösungsvorschlag unterbreiten, der für die Parteien jedoch nicht bindend ist.

Führen diese Methoden nicht zum Ziel, bleibt der Weg zum Gericht. Ein Gerichtsverfahren bietet den Vorteil einer verbindlichen Entscheidung durch einen Richter. Allerdings ist dies oft mit höheren Kosten und einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem besteht das Risiko, dass die Beziehung zwischen den Parteien nachhaltig belastet wird.

Bei der Wahl des geeigneten Lösungswegs sollten die Komplexität des Falles und die Bereitschaft zur Kooperation berücksichtigt werden. In einfacheren Fällen oder bei grundsätzlicher Einigungsbereitschaft sind außergerichtliche Methoden oft zielführender. Bei komplexen rechtlichen Fragestellungen oder verhärteten Fronten kann ein Gerichtsverfahren unumgänglich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Streitigkeiten um ein Wohnrecht oft emotionale Aspekte eine große Rolle spielen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es sich um Familienangelegenheiten handelt. Hier kann eine Mediation helfen, auch die zwischenmenschlichen Konflikte zu adressieren und eine nachhaltige Lösung zu finden.

Unabhängig von der gewählten Methode ist es ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Bei einem Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen werden soll, ist ohnehin eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dies schafft Rechtssicherheit und vermeidet zukünftige Missverständnisse.

Die Wahl des geeigneten Lösungswegs hängt letztlich von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen ist entscheidend, um den Konflikt effektiv und nachhaltig zu lösen.

zurück


Welche Rechtsgrundlagen sind für die Eintragung eines Wohnrechts relevant?

Die Eintragung eines Wohnrechts basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen, die zusammenwirken, um dieses dingliche Recht zu etablieren und zu schützen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet das Fundament für die rechtliche Definition und Ausgestaltung des Wohnrechts. § 1093 BGB ist hierbei die zentrale Norm, die das Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit definiert. Diese Vorschrift legt fest, dass das Wohnrecht den Berechtigten dazu befugt, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen.

Für die tatsächliche Eintragung des Wohnrechts ist das Grundbuchrecht maßgeblich. Die Grundbuchordnung (GBO) regelt das Verfahren zur Eintragung von Rechten an Grundstücken. § 873 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen der GBO bildet die Rechtsgrundlage für die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch. Diese Eintragung ist zwingend erforderlich, um das Wohnrecht als dingliches Recht zu begründen und ihm Wirksamkeit gegenüber Dritten zu verleihen.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenfestsetzung für die Eintragung des Wohnrechts. Es regelt die Gebühren, die für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch anfallen. Die Gebühren für die Eintragung eines Wohnrechts richten sich nach dem Geschäftswert, der sich aus dem wirtschaftlichen Wert des Rechts ergibt.

Ergänzend zu diesen Hauptrechtsgrundlagen können weitere Gesetze relevant sein. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann beispielsweise Anwendung finden, wenn das Wohnrecht an einer Eigentumswohnung bestellt wird. In diesem Fall müssen die spezifischen Regelungen des WEG beachtet werden.

Bei der praktischen Umsetzung der Eintragung eines Wohnrechts ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar beurkundet die Bestellung des Wohnrechts und bereitet die Unterlagen für die Eintragung im Grundbuch vor. Diese notarielle Beurkundung ist gemäß § 311b BGB für die Wirksamkeit der Bestellung eines Wohnrechts unerlässlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Eintragung eines Wohnrechts auch steuerliche Implikationen haben kann. Das Bewertungsgesetz und das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz können relevant werden, insbesondere wenn das Wohnrecht im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge oder Schenkung bestellt wird.

Die genannten Rechtsgrundlagen bilden ein komplexes Regelwerk, das die Bestellung und Eintragung eines Wohnrechts umfassend regelt. Sie gewährleisten, dass das Wohnrecht als dingliches Recht wirksam begründet und im Rechtssystem verankert wird, wodurch es einen starken Schutz für den Berechtigten bietet.

zurück


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Dingliches unentgeltliches Wohnrecht: Ein dingliches unentgeltliches Wohnrecht ist das Recht, in einem bestimmten Haus oder einer Wohnung zu wohnen, ohne dafür Miete zahlen zu müssen. Es ist an die Immobilie selbst gebunden, nicht an eine Person, und kann beispielsweise durch Schenkung, Testament oder Vertrag entstehen. Im Gegensatz zu einem Mietvertrag kann ein Wohnrecht nicht einfach gekündigt werden und bietet dem Wohnberechtigten eine hohe Sicherheit.
  • Streitwert: Der Streitwert ist der finanzielle Wert, der Gegenstand eines Rechtsstreits ist. Er wird vom Gericht festgelegt und beeinflusst die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Im vorliegenden Fall ging es um die Berechnung des Streitwerts eines lebenslangen Wohnrechts, der sich auf die Gerichtskosten auswirkt.
  • Statistische Lebenserwartung: Die statistische Lebenserwartung gibt an, wie viele Jahre eine Person voraussichtlich noch leben wird, basierend auf statistischen Daten wie Alter und Geschlecht. Sie wird oft in juristischen Berechnungen verwendet, beispielsweise bei der Ermittlung von Rentenansprüchen oder Schadensersatzzahlungen. Im vorliegenden Fall wurde sie vom Landgericht zur Berechnung des Wohnrechtswertes herangezogen, vom Oberlandesgericht jedoch verworfen.
  • Sterbetafel: Eine Sterbetafel ist eine Tabelle, die die Wahrscheinlichkeit angibt, dass eine Person eines bestimmten Alters innerhalb eines Jahres stirbt. Sie wird oft von Versicherungen und Gerichten verwendet, um Risiken zu bewerten und Zahlungen zu berechnen. Im vorliegenden Fall schlug die Beklagte die Sterbetafel als Berechnungsgrundlage für den Wohnrechtswert vor, da sie einen niedrigeren Wert ergeben hätte als die statistische Lebenserwartung.
  • § 52 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz): Dieser Paragraph enthält eine Tabelle, die zur Bewertung von Rechten auf Lebenszeit dient, wie beispielsweise einem lebenslangen Wohnrecht. Das Oberlandesgericht Hamm hat diese Tabelle herangezogen, um den Wert des Wohnrechts im vorliegenden Fall zu bestimmen.
  • Berechnungsgrundlage: Die Berechnungsgrundlage ist die Methode oder der Faktor, der zur Berechnung eines bestimmten Wertes verwendet wird. Im vorliegenden Fall ging es um die Berechnungsgrundlage für den Wert eines lebenslangen Wohnrechts. Das Landgericht verwendete die statistische Lebenserwartung, während das Oberlandesgericht eine Tabelle aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anwendete, was zu einem niedrigeren Streitwert führte.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Bestimmung des Streitwerts in Zivilprozessen. Bei Streitigkeiten über die Bestellung und Eintragung eines dinglichen unentgeltlichen Wohnrechts ist der Wert des Wohnrechts für die Festlegung des Streitwerts entscheidend. Im vorliegenden Fall war die Berechnung dieses Wertes strittig.
  • § 52 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz): Dieser Paragraph enthält eine Tabelle, die zur Bewertung von Rechten auf Lebenszeit dient. Das Oberlandesgericht Hamm hat diese Tabelle herangezogen, um den Wert des lebenslangen Wohnrechts im vorliegenden Fall zu bestimmen, da sie einen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Ermessensausübung bietet.
  • § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (Gerichtskostengesetz): Dieser Paragraph ermächtigt das Gericht, den Streitwert im Beschwerdeverfahren zu ändern, wenn es dies für angemessen hält. Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Hamm von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und den Streitwert herabgesetzt.
  • § 68 Abs. 3 GKG (Gerichtskostengesetz): Dieser Paragraph regelt die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren. Gemäß dieser Vorschrift war im vorliegenden Fall keine Kostenentscheidung erforderlich.
  • Sterbetafel für die Bundesrepublik Deutschland 1986/1988: Diese Sterbetafel wird als Anlage 9 zum Bewertungsgesetz herangezogen und enthält statistische Daten zur Lebenserwartung in Deutschland. Im vorliegenden Fall argumentierte die Beklagte, dass diese Sterbetafel zur Berechnung des Streitwerts herangezogen werden sollte, was jedoch vom Oberlandesgericht Hamm abgelehnt wurde.

Das vorliegende Urteil

OLG Hamm – Az.: I-5 W 92/15 – Beschluss vom 22.10.2015


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…

 

Auf die Beschwerde der Beklagten wird unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Münster vom 13.07.2015 der Streitwert auf 32.200,80 EUR festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

I.

Die am 18.08.19.. geborene Klägerin hat die Beklagte – ihre Tochter – auf Bewilligung und Eintragung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnungsrechts an der im Erdgeschoß des Hauses X … in T gelegenen Wohnung im Grundbuch in Anspruch genommen. Die Parteien haben den Jahreswert übereinstimmend mit 6.440,16 EUR (12 x 536,68 EUR) angegeben.

Das Landgericht hat den Streitwert bis zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigung am 13.07.2015 auf 70.841,76 EUR festgesetzt. Dagegen richtet sich die Beschwerde der Beklagten, mit der sie eine niedrigere Festsetzung des Streitwerts verfolgt. Nach ihrer Ansicht sei der Jahresmietzins nicht mit einer statistischen Lebenserwartung von noch 11 Jahren, sondern unter Zugrundelegung der als Anlage 9 zum Bewertungsgesetz herangezogenen „Sterbetafel für die Bundesrepublik Deutschland 1986/1988, Gebietsstand seit dem 03.10.1990“ nur mit dem Faktor 6,261 EUR zu multiplizieren; daraus ergebe sich ein Streitwert von 40.321,84 EUR.

Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.

II.

Auf die Beschwerde der Beklagten war die Festsetzung des Streitwerts herabzusetzen. Dabei war der Senat nicht an den Antrag der Beklagten gebunden, sondern konnte die Festsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang ändern.

Bei einem Streit über die Bestellung und Eintragung eines dinglichen unentgeltlichen Wohnrechts bestimmt sich der Streitwert nach § 3 ZPO. Ist die Klage – wie im vorliegenden Fall – auf die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts gerichtet, bietet die Vorschrift des § 52 GNotKG einen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Ermessensausübung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2006 – 2 W 49/06 -, Rn. 6, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.10.2007 – 8 W 81/07 -, Rn. 2, juris, m.w.N.). Bei der Bewertung ist damit zunächst von dem Wert des Wohnrechts auszugehen, welches hier unstreitig mit 536,68 EUR pro Monat bemessen werden kann. Zur Ermittlung des Gesamtwertes eines auf die Lebensdauer der Person beschränkten Rechtes ist sein Jahreswert nicht mit der statistischen Lebenserwartung, sondern mit einem Faktor zu vervielfältigen, der aus einer entsprechenden Anwendung der Tabelle in § 52 Abs. 4 GNotKG zu entnehmen ist. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage über 70 Jahre alt, weshalb nach der genannten Tabelle für den Gesamtwert der auf die ersten fünf Jahre entfallende Wert in Ansatz zu bringen ist. Hieraus errechnet sich der Wert des unentgeltlichen lebenslangen Wohnrechts mit 32.200,80 EUR (6.440,16 EUR x 5).

Eine Kostenentscheidung ist im Hinblick auf die Regelung des § 68 Abs. 3 GKG nicht veranlasst.


Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben